Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 29.07.2026

Der Bürgermeister

 

 

R u n d m a i l   5 / 2 0 2 6

 

 Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber, liebe Gäste,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Fahrräder

Am 20.07. begannen auch in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, noch einmal auf die Fahrradparksituation an den Strandaufgängen hinzuweisen.

An den Strandaufgängen Kinderspielhaus, Strandcafé und Uschis stehen Fahrradparkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diese, denn auf dem Höhenweg und am Strand ist das Radfahren nicht gestattet.

Uns ist bewusst, dass die vorhandenen Fahrradstellplätze in der Hauptsaison schnell ausgelastet sein können. Dennoch bitten wir Sie, Fahrräder nicht entlang der Strandaufgänge oder auf den Zuwegungen abzustellen.

Die Strandaufgänge dienen als Rettungswege und müssen jederzeit frei passierbar sein. Außerdem werden sie für die Belieferung der ansässigen Gewerbebetriebe benötigt.

Baltrum ist eine kleine Insel. Alle Ziele sind in wenigen Minuten bequem zu Fuß erreichbar. Vielen Dank, dass Sie mit Ihrer Rücksichtnahme dazu beitragen, die Wege frei und sicher zu halten.

 

Hunde

An die Leine bitte

In öffentlichen Anlagen, bei Veranstaltungen sowie im Hafenbereich sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen. Vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien (bezieht sich auf Niedersachsen und NRW) gilt im gesamten Kurbereich und innerhalb des Ortes Anleinpflicht – mit Ausnahme des Hellerweges unterhalb des Deiches (siehe Karte). Achten Sie aber bitte auch hier darauf, dass Ihr Hund nicht auf den Küstenschutzanlagen oder in den anliegenden Gärten der Anwohner herumstromert. Unmittelbar außerhalb des Ortes und südlich des Hellerweges beginnt der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Innerhalb dieser Schutzzonen untersagt die Verordnung des Nationalparks das freie Herumlaufen von Hunden. Unter Umständen haben Sie hier mit Konsequenzen der Nationalparkwarte zu rechnen.

Nur an den Hundestrand

Am Strand ist die Mitnahme von Hunden nur im östlichen Abschnitt D gestattet. Während des Strandbetriebes in der Saison sind die Mitarbeiter der Gemeinde Baltrum angewiesen, Gäste mit Hunden in den Abschnitten A bis C vom Badestrand zu verweisen. Hiervon ausgenommen ist ein Besuch bei den Gewerbebetrieben am Strand. Um zu den Gewerbebetrieben zu gelangen ist jedoch zwingend der Holzsteg zu nutzen (Abschnitt D – Gewerbetreibende – Abschnitt D).

Wichtig: Auch am Hundestrand gilt die Anleinpflicht!

 

Weitergehende Information sowie eine Inselkarte mit gekennzeichneten Freilaufflächen für Hunde können Sie unter https://www.baltrum.de/planen-buchen/infos-und-tipps/urlaub-mit-hund/ oder aus unserer Broschüre „Baltrum für Vierbeiner“ entnehmen. Diese liegt im Eingangsbereich des Rathauses oder in der Tourist-Info für Sie aus.

 

Strandmuscheln

Das Aufstellen von Strandmuscheln zwischen oder vor den Strandkörben ist nicht gestattet.

Bei Anmietung eines Strandkorbes ist das Aufstellen einer Strandmuschel (z. B. für Kleinkinder) ausnahmsweise erlaubt, soweit dadurch keine anderen Gäste oder Rettungswege beeinträchtigt werden.

 

Sauberkeit

Bitte achten Sie darauf, den Strand sauber zu halten und entsorgen mitgebrachte Verpackungen und Abfälle in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter.

 

 

Strandburgen/Buddeln am Strand

Bitte schütten Sie gebuddelte Löcher und Gräben beim Verlassen des Strandes wieder zu, um Unfälle zu vermeiden. Die Strandkörbe dürfen nicht in oder auf Sandhügel, Strandburgen oder in Kuhlen gestellt werden, da dies die Bergung bei Hochwasser erheblich erschwert. Achten Sie bitte auch auf Kinder, die tiefe Löcher buddeln; es besteht die Gefahr, dass es zu Verschüttungen mit tragischen Folgen kommen kann.

 

Meldepflicht

Baltrum ist eine lebendige Gemeinschaft. Damit das Zusammenleben auf unserer Insel reibungslos funktioniert und die Verwaltung für Sie optimal arbeiten kann, sind verlässliche Daten unerlässlich. Deshalb möchten wir Sie heute an eine wichtige gesetzliche Pflicht erinnern: die Einhaltung der Meldefristen.

Was gilt laut Bundesmeldegesetz?

Einzug: Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Auszug: Ein Wegzug ins Ausland muss innerhalb von zwei Wochen abgemeldet werden.

Umzug: Auch jeder Wohnungswechsel innerhalb der Insel muss binnen zwei Wochen gemeldet werden.

Warum ist das so wichtig?

Die korrekten Einwohnerzahlen beeinflussen direkt die Finanzierung unserer Infrastruktur, der Schulen und der medizinischen Versorgung auf der Insel. Eine verspätete Meldung erschwert zudem die Arbeit der Behörden erheblich.

Konsequenzen bei Versäumnissen

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir im Interesse aller Bürger konsequent handeln müssen. Das Überschreiten dieser gesetzlichen Fristen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Nichteinhaltung sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Bußgelder zu verhängen.

Bitte erledigen Sie Ihre An- oder Abmeldung daher immer rechtzeitig direkt im Rathaus. Unser Team im Bürgerbüro Herr Aumüller und Herr Klinger helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter!

Unterlagen:

gültiger Personalausweis oder gültigen Reisepass                                                                                                                                                                                         Wohnungsgeberbescheinigung

Online-Service:                                                                                                                                                                      An- und Ummeldung direkt über das Bürgerbüro Baltrum erledigen. https://gemeindebaltrum.de/buergerbuero-einwohnermeldeamt

Einschränkung:                                                                                                                                                                             Funktion steht derzeit noch nicht für alle EU-Länder zur Verfügung.

 

Stellenangebote

Die Gemeinde Baltrum sucht aktuell neue Mitarbeiter:innen für verschiedene Bereiche. Alle Stellenanzeigen finden Sie auf https://www.baltrum.de/informieren/gemeinde-baltrum/stellenangebote/. Anfragen und Bewerbungen nehmen wir unter Mail: gemeinde@baltrum.de entgegen.

 

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

B e k a n n t m a c h u n g

 

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum.

 

Gemäß § 28 Abs. 6 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05.07.2006, zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.05.2026, gebe ich hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 21. Juli 2026 für die Gemeinderatswahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum zugelassenen Wahlvorschläge bekannt:

 

Wahlbereich II

 

Wahlvorschlag der Christlich Demokratische

                                   Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)        Wahlvorschlags-Nr. 2

1          Heiken, Galt               1988    Unternehmer/Kaufmann           Baltrum, Haus-Nr. 325

2          Munier, Anna              1985    Kutscherin/Physiotherap.          Baltrum, Haus-Nr. 98

3          Rothengaß, Andreas  1969    Techn. Postbetriebsinsp.a.D.    Baltrum, Haus-Nr. 230

4          Dr. Cura, Anca           1983    Ärztin                                          Baltrum, Haus-Nr. 186

5          Klün, Lars                   1973    Verwaltungsfachang./Diakon    Baltrum, Haus-Nr. 213

6          Stark, Ulrike                1970    Einzelhandelskauffrau              Baltrum, Haus-Nr. 92

7          Gabriel, Jürgen           1975    Handelsfachwirt                        Baltrum, Haus-Nr. 186

8          Gloystein, Maren        1987    Altenpflegerin                            Baltrum, Haus-Nr. 95

9          Küper, Oliver              1976    Bankkaufmann                         Baltrum, Haus-Nr. 200

 

Wahlvorschlag der Wählergruppe

                                                      Moin Baltrum (Moin)                               Wahlvorschlags-Nr. 14

1          Hinrichs, Ben              1984    Gastronom                                Baltrum, Haus-Nr. 50

2          Klün, Olaf                    1965    Hotelier                                      Baltrum, Haus-Nr. 137

3          Gaiser, Constanze      1973    Journalistin                                Baltrum, Haus-Nr. 324

4          Bruns-Strenge, Tim    1995    Kapitän                                      Baltrum, Haus-Nr. 152

5          Hinrichs, Merle           1994    Graphikerin                               Baltrum, Haus-Nr. 50

6          Tegeler, Dieter           1976    Marktleiter                                 Baltrum, Haus-Nr. 295

7          Grote, Pia                   1994    Sonderpädagogin                      Baltrum, Haus-Nr. 231

8          Otto, Philipp                1992    Gastronom                                Baltrum, Haus-Nr. 231

9          Woste, Tim                 1982    Schauspieler                             Baltrum, Haus-Nr. 74

10        Olchers, Ralf              1968    Unternehmer                             Baltrum, Haus-Nr. 260

 

Einzelwahlvorschlag Gaiser                          Wahlvorschlags-Nr. 15

1          Gaiser, Jens               1967    TV-Redakt./CvD, Werbekfm.    Baltrum, Haus-Nr. 324

 

26579 Baltrum, den 23. Juli 2026

 

Gemeinde Baltrum

Der Gemeindewahlleiter

 

ausgehängt am:     23.07.2026

Olchers                                                                                  abgenommen am:

B e k a n n t m a c h u n g

 

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum.

 

Gemäß § 28 Abs. 6 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05.07.2006, zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.05.2026, gebe ich hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 21. Juli 2026 für die Bürgermeisterwahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum zugelassenen Wahlvorschläge bekannt:

 

 

Wahlbereich II

 

Lfd. Nr.    Name, Vorname                     Geb.Jahr Beruf                                       Anschrift

 

 

Wahlvorschlag der Christlich Demokratische

                                    Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)        Wahlvorschlags-Nr. 1

 

1          Bengen, Jann             1966    Hotelier                         Baltrum, Haus-Nr. 139

 

 

 

                                       Einzelwahlvorschlag Schütte                              Wahlvorschlags-Nr. 2

 

2          Schütte, Oliver           1981    Verwaltungsfachwirt     Friedeburg, Abickhafer Dorfstr. 7

 

 

 

26579 Baltrum, den 23. Juli 2026

 

Gemeinde Baltrum

Der Gemeindewahlleiter

 

Olchers

 

ausgehängt am:     23.07.2026

abgenommen am:

Öffentliche Bekanntmachung

 

über die Zusammensetzung des Wahlausschusses in
der Gemeinde Baltrum für die Kommunalwahlen in
Niedersachsen am 13. September 2026

 

Gemäß § 8 Absatz 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung
(NKWO) mache ich hiermit die Zusammensetzung des
Wahlausschusses bekannt:

 

Vorsitzender:                 Herr Harm Olchers

Stellv. Vorsitzender.     Herr Jan Aumüller

 

Weitere Wahlausschussmitglieder:

1. Frau Lisa Scheck

2. Frau Sabine Strenge-Diercks

3. Frau Thea Uphoff

4. Herr Soeren Voigt

5. Frau Petra de Vries

6. Frau Insa Willers-Lohmeyer

 

Stellv. Wahlausschussmitgleder:

zu 1. Frau Bettina Maternus

zu 2. Frau Anja Linn

zu 3. Frau Sabrina Janssen

zu 4. Herr Frank Otto

zu 5. Frau Barbara Zurborg

zu 6. Frau Maria Zimmering

 

 

26579 Baltrum, den 15. Juli 2026

Gemeinde Baltrum
Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung

Aumüller

Öffentliche Bекаnntmachung

Gemäß § 9 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) findet am
Dienstag, den 21. Juli 2026 um 16.00 Uhr Im Sitzungszimmer des Rathauses
eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Baltrum statt.

Die Sitzung ist nach § 9 Abs. 3 NKWO öffentlich

Tagesordnung:
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen
Ladung

2. Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers

3. Verpflichtung der Beisitzer und der Schriftführerin/ des Schriftführers
zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes

4. Bericht des Gemeindewahlleiters über das Ergebnis der Vorprüfung
der eingereichten Wahlvorschläge

5. Beschlussfassung Ober die Zulassung der eingereichten
Wahlvorschläge für die Direktwahl am 13. September 2026

6. Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten
Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 13. September 2026

7. Wünsche und Anregungen

 

26579 Baltrum, den 14. Juli 2026

Gemeinde Baltrum
Die Gemeindewahlleiter
In Vertretung

Aumüller

G e m e i n d e B a l t r u m

Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates Nr. 20 der 18. Wahlperiode findet statt am
Donnerstag, dem 2. Juli 2026, um 20:30 Uhr,
im Sitzungszimmer des Rathauses,
Haus Nr. 130, in 26579 Baltrum.

T A G E S O R D N U N G

– Öffentlicher Teil der Sitzung –

1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit.

2. Feststellung der Tagesordnung

3. Genehmigung der Niederschrift Nr. 19 (18. WP) der Sitzung vom 9. März
2026

4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

5. Bericht der Verwaltung

6. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister H. Olchers;
hier: Schreiben des Herrn Michael Nischk

7. Beschluss über die Errichtung einer offenen Ganztagsschule in der
Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027

8. Ganztagsbetreuung der Kinder im Grundschulalter in den Schulferien ab dem
Schuljahr 2026 / 2027

9. Mittagessen für die Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026 / 2027

10. Bauleitplanung der Gemeinde Baltrum;
hier: Aufstellung Bebauungsplan Nr. 04, 9. Änderung „Nationalparkhaus“

11. Antrag der CDU-Fraktion im Gemeinderat Baltrum;
hier: Vorübergehende Verlagerung des Kindergartenbereichs in das
Kinderspielhaus während der Bauphase der neuen Feuerwehr

12. Antrag der GfB-Fraktion im Rat der Gemeinde Baltrum;
hier: Inanspruchnahme einer zusätzlichen Kompensationsmaßnahme
zwecks „Hafenverschönerung“ der Fa. TenneT

13. Dorfentwicklung VierInseln, Dorfentwicklungsplan;
hier: Beschlussfassung

14. Mobilfunkstandort Vodafone am SindBad;
hier: Antrag Vantage-Towers auf Verlängerung oder neuen Standort

15. Feuerwehrangelegenheiten
Ernennung des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters

16. Annahme von Spenden

17. Verschiedenes, Wünsche und Anregungen

18. Bürgerfragestunde

19. Schließung der Sitzung

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können am öffentlichen Teil der Sitzung
teilnehmen.

Ein nichtöffentlicher Teil folgt im Anschluss.

gez. Harm Olchers
Bürgermeister

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 06.05.2026

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 6

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Verbesserung der Erreichbarkeit des Bewegungsparks „Wuppdi“ und des Oststrandes

Die Arbeiten haben begonnen und die Straße von den Glascontainern am Wasserwerk bis zum „Wuppdi“ wird daher bis Ende Mai nicht passierbar sein. Ich bitte daher für diesen Zeitraum den westlichen Fußweg zum „Wuppdi“/ Oststrand- aufgang oder den Höhenweg zu nutzen. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Gäste weiter. Danke.

Wie in der letzten Rundmail angekündigt, besteht am kommenden Montag, 11.05.2026 ab 10.30 Uhr die Möglichkeit, dass Sie alte oder nicht mehr brauchbare Pflaster- und Klinkersteine an den Glascontainern direkt an der Baustelle anliefern können, die dort dann gebrochen und als Unterbaumaterial genutzt werden sollen.

Diese Steine müssen frei von Anhaftungen (Zement, Kalk, Farbe usw.) sein. Ein Mitarbeiter der Fa. Jeschke wird das Material vor Ort in Empfang nehmen. Bitte nicht wild abladen und nur an diesem Montag.

Forschungsarbeit zur Rolle der Gemeinde-/Stadtverwaltung im Bürgerengagement

Ihre Meinung ist gefragt – Bürgerbefragung zur Erreichbarkeit von und Engagement in Gemeinden und Städten

Die Befragung ist Teil eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts einer Hochschule zum Thema Erreichbarkeit von und Engagement in Gemeinden und Städten in Deutschland. Ein Schwerpunkt bei dieser Befragung ist Ihre Einschätzung zur Verwaltung der Gemeinde bzw. Stadt, in der Sie wohnen.

Wir laden Sie herzlich ein, an einer anonymen Online-Umfrage teilzunehmen. Ihre Einschätzungen helfen dabei, ein besseres Verständnis davon zu gewinnen, welche Aspekte der Arbeit von Städten und Gemeinden Menschen wichtig sind. Weiterhin sollen die Ergebnisse dazu beitragen, die Arbeit von Städten und Gemeinden weiter zu verbessern.

Über den folgenden Link oder den QR-Code gelangen Sie direkt zur Umfrage:

https://ww3.unipark.de/uc/wschmidt_/a1a8/

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Stellenangebote

Die Gemeinde Baltrum sucht für folgende Bereiche Mitarbeiter:

  • Eine Fachkraft für das Steuer- und Abgabenwesen,
  • Eine(n) Fachangestellte(n) für Bäderbetriebe und
  • einen Mitarbeiter zur Unterstützung in der Tourist-Information und für die Gästebeitragskontrollen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und Bewerbungen unter Mail: gemeinde@baltrum.de.

Alle Stellenanzeigen finden Sie unter https://www.baltrum.de/informieren/gemeinde-baltrum/stellenangebote/

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr
Harm Olchers

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 02.04.2026

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   3 / 2 0 2 6

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Verbesserung der Erreichbarkeit des Bewegungsparks „Wuppdi“ und des Oststrandes

Nachdem unser Antrag auf Gewährung von Fördermitteln für die Fördermaßnahme LEADER für die Verbesserung der Erreichbarkeit des Dünenerlebnis- und Bewegungsparks „Wuppdi“ und des Oststrandes von der Lenkungsgruppe des Wattenmeer-Achter als förderfähig beurteilt worden ist, hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems uns im vergangenen Jahr einen positiven Förderbescheid zukommen lassen. Hieraufhin wurde die Planungsleistung ausgeschrieben und die Mittel im gemeindlichen Haushalt eingestellt.

Nun ist es soweit. Nach erfolgter Ausschreibung wird in der kommenden Woche mit der Einrichtung der Baustelle begonnen, so dass ab der übernächsten Woche (ab dem 27.04.) die Arbeiten aufgenommen werden.

Die Straße von den Glascontainern am Wasserwerk bis zum „Wuppdi“ wird daher bis Ende Mai nicht passierbar sein. Ich bitte daher für diesen Zeitraum den westlichen Fußweg zum „Wuppdi“/Oststrandaufgang oder den Höhenweg zu nutzen. Die Ver- und Entsorgung für das „Uschis“ ist sichergestellt.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Gäste weiter. Danke.

In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, dass Sie alte oder nicht mehr brauchbare Pflaster- und Klinkersteine an einem noch bekannt zu gebenden Tag an der Baustelle anliefern können, die dort dann gebrochen und als Unterbaumaterial genutzt werden sollen.

Diese Steine müssen frei von Anhaftungen (Zement, Kalk, Farbe usw.) sein. Wer noch Material hat und aufräumen möchte, hat nun die Chance. Der Termin wird bekanntgegeben.

Stellenangebote

Die Gemeinde Baltrum sucht eine Fachkraft für das Steuer- und Abgabenwesen und einen Mitarbeiter zur Unterstützung in der Tourist-Information und für die Gästebeitragskontrollen. Anfragen und Bewerbungen nehmen wir unter Mail: gemeinde@baltrum.de entgegen. Alle Stellenanzeigen finden Sie auf https://www.baltrum.de/informieren/gemeinde-baltrum/stellenangebote/.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 02.04.2026

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   2 / 2 0 2 6

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Entwurf des Dorfentwicklungsplanes „Dorfregion VierInseln“

Ich weise auf die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Dorfentwicklungsplanes „Dorfregion VierInseln“ hin, die in der Zeit vom 10. April 2026 bis einschließlich 10. Mai 2026 stattfindet.  Einsehbar ist die Bekanntmachung, wie auch die weiteren Unterlagen unter: https://gemeindebaltrum.de/rundschreiben-bekanntmachungen/ .

 

Neue Mitarbeiter im Rathaus

Als neue Mitarbeiterin in der Tourist-Information wurde Frau Heidi Bramstedt-Weiß eingestellt.

Frau Bianca Klinger wird als Unterstützung im Personalamt und als Nachfolgerin von Frau Beathe Prieb im Vorzimmer des Bürgermeisters für Sie erreichbar sein.

Herr Gero Klinger wird Ihr neuer Ansprechpartner im Bürgeramt und unterstützt im Standesamt.

Die Erreichbarkeit der neuen Mitarbeiter finden Sie unter: https://gemeindebaltrum.de/aemter-und-ansprechpartner/

 

Stellenangebote

Die Gemeinde Baltrum sucht eine Fachkraft für das Steuer- und Abgabenwesen und einen Mitarbeiter zur Unterstützung in der Tourist-Information und für die Gästebeitragskontrollen. Anfragen und Bewerbungen nehmen wir unter Mail: gemeinde@baltrum.de entgegen. Alle Stellenanzeigen finden Sie auf https://www.baltrum.de/informieren/gemeinde-baltrum/stellenangebote/.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

 frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 23.12.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 5

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

27. u. 28.12. von 9-12 Uhr

29.-31.12.     von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr

01.01.2026   geschlossen

02.01.           von 9-12 Uhr

Sauna und Fitness (im SindBad)

27. – 30.12.     von 10-18 Uhr

31.12.               geschlossen

01.01.2026     geschlossen

02.-04.1.         10-18 Uhr

Ab 05.01.        geschlossen

Kinderspielhaus:

27. u. 28.12. von 14-17 Uhr

27. u. 30.12. von 10-12 Uhr u. 14-17 Uhr

31.12.           von 10-13 Uhr

01.01.2026   geschlossen

02.01.           von 10-12 Uhr u. 14-17 Uhr

03.01.           von 10-13 Uhr

Ab 04.01.      geschlossen

 

Gästebeitrag:

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Gästebeitragssatzung auch in der Winterzeit der Gästebeitrag zu erheben ist. Es sind Stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04, 9. Änderung „Nationalparkhaus“

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04 für den Neubau eines Nationalparkhauses findet in der Zeit vom 05. Januar bis einschließlich 05. Februar 2026 statt. Die Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde Baltrum www.gemeindebaltrum.de/bauleitung/ und im nieder-sächsischen UVP-Portal dem zentralen Internetportal des Landes unter uvp-verbund.de, wie auch im Rathaus während der Dienststunden einsehbar.

———————-

Und wieder geht ein ereignisreiches Jahr seinem Ende entgegen.

Wieder haben wir viele treue und neue Gäste auf unserem schönen Eiland begrüßen dürfen, die sich gut erholen konnten. Dieses ist unser aller Verdienst, die wir uns um jeden Gast persönlich kümmern, ob als Vermieter, Gastronom, Servicedienstleister oder Veranstalter, was allerdings nur gelingen kann, wenn wir zusammen -oder „mitnanner“- an einem Seil ziehen. Ich habe das Gefühl, dass dieses auf Baltrum immer besser wird. Danke dafür.

Mit der Firma Apellos konnten wir einen neuen Betreiber für unsere Kurmittelabteilung im SindBad finden, die ab Anfang Februar unter der Firmierung „BaltrumMed“ mit frischem Wind den Betrieb aufgenommen hat. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von vielen Gästen bestätigt uns darin, den richtigen Partner gefunden zu haben. Zur Unterbringung von zusätzlichem Personal wird noch Wohnraum gesucht. Bei Interesse bitte direkt den Kontakt aufnehmen.

Durch die Bewilligung einer Förderung ist es uns möglich, die Verbesserung der Erreichbarkeit des Bewegungspark „Wuppdi“ und zum Oststrand umzusetzen. Hiermit wird die Wegefläche vom Wasserwerk bis zum „Wuppdi“ überholt und mit einer Beleuchtung versehen. Die Planungen laufen auf Hochtouren, so dass wir es schaffen, die Maßnahme noch vor der kommenden Saison abschließen zu können.

Im SindBad ist der Heizkessel gerissen, so dass wir den Badebetrieb noch im November einstellen mussten, da die sinkende Wasser- und Lufttemperatur einen längeren Aufenthalt nicht mehr zuließ. Eine Reparatur ist leider nicht möglich, so dass wir eine Ausschreibung für einen neuen Kessel auf den Weg bringen mussten, um unser Bad zur Saison 2026 wieder in Betrieb nehmen zu können.

Herzlich bedanken möchte ich mich bei allen, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur auf der Insel aufrechterhalten und durch ihr persönliches Engagement, beispielsweise in der Freiwilligen Feuerwehr, wie auch den vielen Vereinen und Gruppen unser Eiland Baltrum so einzigartig machen. Weest all van Harten bedankt!

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeindeverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

im Kreise Ihrer Lieben

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

 

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 30.04.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   3 / 2 0 2 5

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen zur Erinnerung für Sie zur Kenntnis:

 

Dorfentwicklung „VierInseln“

Die Dorfentwicklung „VierInseln“ beginnt – und Du bist ein entscheidender Teil davon!
Baltrum bekommt die Möglichkeit, über das Dorfentwicklungsprogramm die Projekte umzusetzen, die für das Leben hier im Dorf am wichtigsten sind.

Die vier Inseln Juist, Spiekeroog, Wangerooge und Baltrum machen sich jetzt gemeinsam – aber auch jede für sich – als Dorfregion „VierInseln“ auf den Weg. Dies startet mit einem Dorfentwicklungsplan, dem „Fahrplan“ für die Dorfentwicklung.

Im Zuge des Projektkataloges des Dorfentwicklungsplanes 2010 sind schon viele gute Ideen zusammengekommen. Nun heißt es, die wichtigsten Projekte auszuwählen und gemeinsam für die Umsetzung auszuarbeiten. Dafür ist Deine Beteiligung sehr wichtig.

Darüber können aber auch Projekte von Vereinen und private Gebäudeeigentümer über die Dorfentwicklung eine attraktive Förderung erhalten, z. B. für die Sanierung von historischen/ortsbildprägenden Gebäuden.

Deshalb laden wir dich herzlich ein, an folgenden Veranstaltungen teilzunehmen.

 

Dorfrundgang am Dienstag, 06. Mai 2025 um 14:00 Uhr

Komm mit auf einen gemeinsamen Rundgang durch das Dorf und entdecke vielleicht ganz neue Eindrücke von Baltrum. Gemeinsam mit Experten werfen wir einen Blick darauf, was die Insel ausmacht und wie wir diesen Charakter in der Dorfentwicklung bewahren und weiterentwickeln können.

Außerdem besuchen wir zentrale Treffpunkte der Insulaner:innen  – Orte, die für die Inselgemeinschaft besonders wichtig sind. Hier haben wir die Gelegenheit, Ideen auszutauschen und neue Impulse für die Zukunft zu setzen.

Im Anschluss geht es in die Projektwerkstatt (s.u.), wo wir gemeinsam an konkreten Vorhaben arbeiten werden. Sei dabei und gestalte die Zukunft deines Dorfes aktiv mit!

Treffpunkt: 14.00 Uhr Eingang Rathaus, Dauer: ca. 1,5 Std.

 

Projektwerkstatt am Dienstag, 06. Mai 2025 Sitzungszimmer Rathaus um 16:00 Uhr

Gemeinsam wollen wir die wichtigsten Projekte für die Insel erarbeiten – basierend auf bestehenden Konzepten, wie z.B. [Sicherung Hafenbereich, Sportplatz usw.], aber auch Raum für neue Ideen geben. Lasst uns ausgewählte Projekte weiterentwickeln, konkrete Pläne schmieden und Baltrum aktiv mitgestalten. Deine Ideen zählen!

Treffpunkt: 16:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, Dauer: ca. 2,5 Std.

Über eine zahlreiche Teilnahme würden sich unser Planungsbüro ARSU und auch ich uns sehr freuen.

 

Online-Beteiligung

Wenn Du nicht an den Veranstaltungen teilnehmen kannst, Du dir nochmal Unterlagen anschauen willst oder Dich interessiert, welche Ideen für Baltrum (und die anderen Inseln) schon vorgeschlagen wurden und welche Konzepte es schon gibt, dann schau doch gern bei der Online-Beteiligung vorbei. Vielleicht spricht Dich das eine oder andere (vielleicht sogar von einer anderen Insel) besonders an. Lass es uns wissen! Auf der Online-Plattform kannst du zudem auch Deine Ideen eintragen und die Ideen anderer kommentieren. Hier werden zudem alle Termine bekannt gegeben und Informationen hochgeladen. So bist Du immer und überall informiert und kannst aktiv mitentscheiden.

Die Vielfalt der Meinungen und Ideen ist entscheidend, um zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Sei dabei und gestalte die Zukunft Deines Dorfes aktiv mit!

https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/

 

Zur Dorfentwicklung:

Über die Dorfentwicklung bietet sich die Möglichkeit, die Dorfregion noch schöner und lebenswerter zu machen, den ursprünglichen Charakter zu bewahren und wiederherzustellen – und dafür eine Förderung mit einer attraktiven Förderquote zu erhalten. Das gilt nicht nur für Projekte der Kommunen und anderer öffentlicher Träger, sondern auch für private Projektträger wie Vereine oder Privatpersonen.

Typische Projekte sind z. B. die Sanierung von historischen / ortsbildprägenden Gebäuden (u. a. Fassade, Dächer, Fenster), Gestaltung von Plätzen und Parks sowie Investitionen in Treffpunkte (u. a. Dorfgemeinschaftshäuser), Sport- und Freizeitanlagen sowie die Daseinsvorsorge.

Über die Dorfentwicklung können auch sehr kleine Maßnahmen gefördert werden, die die dörfliche Gemeinschaft unterstützen und sehr schnell umzusetzen sind. Dafür stehen auf Baltrum insg. 7.500 € zur Verfügung. Weitere Infos und den Link findest du auch auf der Online-Plattform unter dem o.g. Link.

 

Ich wünsche Ihnen/Euch nebst Familien auch im Namen des Rates und der Belegschaft der Gemeinde einen schönen „Tanz in den Mai“.

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 17.04.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   2 / 2 0 2 5

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo.-Sa.             12:00 – 18:00 Uhr
So.                    geschlossen

 

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo.-Fr.               10:00 – 12:00 u. 15:00 – 18:00 Uhr
Sa.                     10:00 – 13:00 Uhr
So.                     geschlossen

 

Tourist-Information im Rathaus:

18.04. Karfreitag         10:00 – 12:00 Uhr
19.04. Samstag           10:00 – 12:00 Uhr
21.04. Ostermontag    10:00 – 12:00 Uhr

Alle anderen Tage regulär von:

Mo. – Fr.              09:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do.            14:00 – 16:00 Uhr

 

Strandkorbvermietung:

Täglich von 10:00 – 13:00 Uhr

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten: Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Die Stunden von 21:00 – 08:00 Uhr (Nachtruhe) und von 13:00 – 15:00 Uhr (Mittagsruhe)

Anleinpflicht: Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

Hundekot: Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

Pferdeäpfel: Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.  Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Anlieferung Osterfeuer 2025

Die diesjährige Anlieferung von Strauch- und Buschwerk für das Osterfeuer auf dem Gemeindeheller unterhalb des Dünenschlösschens kann noch bis zum Samstagmittag (19.04.2025) um 12:00 Uhr erfolgen. Hiernach wird letztmalig aufgeschoben.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Aufgrund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

Wie in den Vorjahren wird das Feuer um 19:00 Uhr angezündet.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 18.03.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   1 / 2 0 2 5

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Inselkino Baltrum:

Die Gemeinde Baltrum sucht für das Inselkino für die anstehende Saison eine neue Betreiberin / einen neuen Betreiber. Wer die Chance darin sieht, sich für den Fortbestand des Baltrumer Kinos einzusetzen und sich für unsere Gäste und für die Insel engagieren mag, melde sich bitte bei Stephan Moschner moschner@baltrum.de,  Tel.: 04939 8030

 

Dorfentwicklung „VierInseln“

Die Dorfentwicklung „VierInseln“ beginnt – und Du bist ein entscheidender Teil davon!
Baltrum bekommt die Möglichkeit, über das Dorfentwicklungsprogramm die Projekte umzusetzen, die für das Leben hier im Dorf am wichtigsten sind.

Die vier Inseln Juist, Spiekeroog, Wangerooge und Baltrum machen sich jetzt gemeinsam – aber auch jede für sich – als Dorfregion „VierInseln“ auf den Weg. Dies startet mit einem Dorfentwicklungsplan, dem „Fahrplan“ für die Dorfentwicklung.

Im Zuge des Projektkataloges des Dorfentwicklungsplanes 2010 sind schon viele gute Ideen zusammengekommen. Nun heißt es, die wichtigsten Projekte auszuwählen und gemeinsam für die Umsetzung auszuarbeiten. Dafür ist Deine Beteiligung sehr wichtig.

Darüber können aber auch Projekte von Vereinen und private Gebäudeeigentümer über die Dorfentwicklung eine attraktive Förderung erhalten, z. B. für die Sanierung von historischen/ortsbildprägenden Gebäuden.

Deshalb laden wir dich herzlich ein, an folgenden Veranstaltungen teilzunehmen.

 

Info-Veranstaltung am 31. März 2025 um 19:00 Uhr

Wie läuft eine Dorfentwicklung ab? Welche Möglichkeiten gibt es, sich einzubringen? Welche Erfahrungen haben andere Dorfregionen gemacht, und welche Projekte werden gefördert? All diese Fragen werden in der Online-Infoveranstaltung beantwortet. Diese wird vom Planungsbüro organisiert, das die Dorfentwicklung begleitet.

Wann? am 31.03.2025 findet die Online-Veranstaltung (Start: 19:00 Uhr) statt.

 

Dorfrundgang am 06. Mai 2025 um 14:00 Uhr

Komm mit auf einen gemeinsamen Rundgang durch das Dorf und entdecke vielleicht ganz neue Eindrücke von Baltrum. Gemeinsam mit Experten werfen wir einen Blick darauf, was die Insel ausmacht und wie wir diesen Charakter in der Dorfentwicklung bewahren und weiterentwickeln können.

Außerdem besuchen wir zentrale Treffpunkte der Insulaner:innen  – Orte, die für die Inselgemeinschaft besonders wichtig sind. Hier haben wir die Gelegenheit, Ideen auszutauschen und neue Impulse für die Zukunft zu setzen.

Im Anschluss geht es in die Projektwerkstatt (s.u.), wo wir gemeinsam an konkreten Vorhaben arbeiten werden. Sei dabei und gestalte die Zukunft deines Dorfes aktiv mit!

Treffpunkt: 14.00 Uhr Eingang Rathaus, Dauer: ca. 1,5 Std.

 

Projektwerkstatt am 06. Mai 2025 Sitzungszimmer Rathaus um 16:00 Uhr

Gemeinsam wollen wir die wichtigsten Projekte für die Insel erarbeiten – basierend auf bestehenden Konzepten, wie z.B. [Sicherung Hafenbereich, Sportplatz usw.], aber auch mit Raum für neue Ideen geben. Lasst uns ausgewählte Projekte weiterentwickeln, konkrete Pläne schmieden und Baltrum aktiv mitgestalten. Deine Ideen zählen!

Treffpunkt: 16:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, Dauer: ca. 2,5 Std.

 

Info-Veranstaltung zu Kleinstvorhaben am 28. April 2025 um 19:00 Uhr

Über die Dorfentwicklung können auch sehr kleine Maßnahmen gefördert werden, die die dörfliche Gemeinschaft unterstützen und sehr schnell umzusetzen sind. Dafür stehen auf Baltrum insg. 7.500 € zur Verfügung. Wie die Förderung von Kleinstvorhaben funktioniert, wird in einer Online-Infoveranstaltung erklärt. Weitere Infos und den Link findest du auf der Online-Plattform unter https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/

 

Online-Beteiligung – ab sofort

Wenn Du nicht an den Veranstaltungen teilnehmen kannst, Du dir nochmal Unterlagen anschauen willst oder Dich interessiert, welche Ideen für Baltrum (und die anderen Inseln) schon vorgeschlagen wurden und welche Konzepte es schon gibt, dann schau doch gern bei der Online-Beteiligung vorbei. Vielleicht spricht Dich das eine oder andere (vielleicht sogar von einer anderen Insel) besonders an. Lass es uns wissen! Auf der Online-Plattform kannst du zudem auch Deine Ideen eintragen und die Ideen anderer kommentieren. Hier werden zudem alle Termine bekannt gegeben und Informationen hochgeladen. So bist Du immer und überall informiert und kannst aktiv mitentscheiden.

Die Vielfalt der Meinungen und Ideen ist entscheidend, um zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Sei dabei und gestalte die Zukunft Deines Dorfes aktiv mit!

https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/

Zur Dorfentwicklung:

Über die Dorfentwicklung bietet sich die Möglichkeit, die Dorfregion noch schöner und lebenswerter zu machen, den ursprünglichen Charakter zu bewahren und wiederherzustellen – und dafür eine Förderung mit einer attraktiven Förderquote zu erhalten. Das gilt nicht nur für Projekte der Kommunen und anderer öffentlicher Träger, sondern auch für private Projektträger wie Vereine oder Privatpersonen.

Typische Projekte sind z. B. die Sanierung von historischen / ortsbildprägenden Gebäuden (u. a. Fassade, Dächer, Fenster), Gestaltung von Plätzen und Parks sowie Investitionen in Treffpunkte (u. a. Dorfgemeinschaftshäuser), Sport- und Freizeitanlagen sowie die Daseinsvorsorge.

 

 

Mitteilung der Fa. TenneT:

TenneT-Infomärkte zum Start der Horizontalbohrungen auf Baltrum

Im Herbst 2024 wurden die ersten Bohrungen am Landesschutzdeich bei Dornumergrode erfolgreich abgeschlossen. Im April 2025 werden die Baustelleneinrichtungen am Nordstrand auf Baltrum sowie die Wasserbaustelle südlich des Ostendes eingerichtet, sodass im Sommer 2025 die ersten Bohrungen am Ostende stattfinden können.

Die Bohrungen sind notwendig, um den grünen Strom über die Offshore-Netzanbindungsprojekte BalWin3+4 sowie LanWin1+4+5 von den Konverterplattformen in der Nordsee über Seekabel unter Baltrum hindurch zum Anlandungspunkt bei Dornumergrode zu transportieren. Anschließend gelangt er über Erdkabeltrassen zu den zukünftigen Onshore-Konverterstationen bei Wilhelmshaven, Unterweser und Großenmeer.

Um alle Bewohner Baltrums und interessierte Personen zu den Bauvorhaben vorab zu informieren und für Fragen zur Verfügung zu stehen, laden wir am 1. und 2. April 2025 zu zwei Infomärkten ein. Die Veranstaltungen finden im Strandhotel Baltrum statt. Darüber hinaus bieten wir am Abend des 1. Aprils in der Gaststätte Sturm-Eck eine weitere Möglichkeit, sich in einem etwas gemütlicherem Ambiente über die Vorhaben zu informieren und mit uns in den Austausch zu kommen. Wir werden die Veranstaltungen zeitnah auf der Insel bewerben.

 

Die Veranstaltungen im Überblick:

Infomärkte im Strandhotel Wietjes (Westdorf 58, 26579 Baltrum)

  • Dienstag, 1. April 2025 von 13 bis 17 Uhr
  • Mittwoch, 2. April 2025 von 10 bis 14 Uhr

Abend-Veranstaltung in der Gaststätte Sturm-Eck (Westdorf 7, 26579 Baltrum)

  • Dienstag, 1. April 2025 ab 19 Uhr

 

 

Anlieferung Osterfeuer 2025

Die diesjährige Anlieferung von Strauch- und Buschwerk für das Osterfeuer auf den Gemeindeheller unterhalb des Dünenschlösschens wir ab Freitag, den 04. April 2025 um 12.00 Uhr freigegeben.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Aufgrund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

 

 

Ihr

Harm Olchers

 

 

Anlage 27

(zu § 48 Absatz 1)

Wahlbekanntmachung

 

  1. Am 23. Februar 2025 findet die

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 1)

 

2. Die Gemeinde2) bildet einen Wahlbezirk, 001.

Der Wahlraum wird im Leseraum des Rathauses, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum eingerichtet.

Die Gemeinde3) ist in folgende ……………………………………….. Wahlbezirke eingeteilt: (Zahl)

Die Gemeide4) ist in                   allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. 5) (Zahl)

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in Aurich, Kreishaus, Fischteichweg  7 – 13, 26603 Aurich, zusammen.

 

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

 

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

 

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbst bestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

26579 Baltrum, den 13. Februar 2025

Die Gemeindebehörde

……………………………………….

 

 

 

 

 

____________

1)   Bei abweichender Festsetzung der Wahlzeit durch den Landeswahlleiter ist die festgesetzte Wahlzeit einzusetzen.

2)   Für Gemeinden, die nur einen Wahlbezirk bilden.

3)   Für Gemeinden, die in wenige Wahlbezirke eingeteilt sind.

4)   Für Gemeinden, die in eine größere Zahl von Wahlbezirken eingeteilt sind.

5)   Wenn Sonderwahlbezirke gebildet sind, sind diese einzeln aufzuführen.

 

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde ‑

die Wahlbezirke der Gemeinde Baltrum

wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten

(Ort der Einsichtnahme)
Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, Zimmer E1

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprü­fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunfts­sperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 3. Tag vor der Wahl, spätestens am 07.02.2025 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde

(Dienststelle, Gebäude und Zimmer)
Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, Zimmer E 1

Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im

(Nummer und Name)
Wahlkreis Aurich – Emden

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises

oder

durch Briefwahl

teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1      ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2      ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das

Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02.02.2025) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundes­wahlordnung (bis zum 07.02.2025) versäumt hat,

  1. wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
  2. wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachwei­sen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

  1. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

– einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

– einen amtlichen Stimmzettelumschlag,

– einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und

– ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachge­wiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfs­person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kund­gabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interes­senkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so recht­zeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus­schließlich von unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.