Bekanntmachung

des Wahlergebnisses

Das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Baltrum am 13. September 2026 ist wie folgt ermittelt worden:

Zahl der Wahlberechtigten 546
Zahl der Wählerinnen und Wähler 426
Ungültige Stimmzettel 7
Gültige Stimmzettel 419
Gültige Stimmen 419

Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Bewerber:

Bengen, Jann (CDU) 175 Stimmen
Schütte, Oliver (Einzelwahlvorschlag) 244 Stimmen

Der Bewerber Oliver Schütte hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten und ist somit zum Bürgermeister der Gemeinde Baltrum gewählt worden. Der Gemeindewahlausschuss hat das Ergebnis der Bürgermeisterwahl in seiner heutigen Sitzung einstimmig bestätigt.

26579 Baltrum, den 16. September 2026

Gemeinde Baltrum
Der Gemeindewahlleiter

Olchers

ausgehängt am: 16.09.2026
abgenommen am: ________________

Bekanntmachung

des Wahlergebnisses

Das endgültige Wahlergebnis der Wahl des Gemeinderates in der Gemeinde Baltrum am 13. September 2026 ist wie folgt ermittelt worden:

Zahl der Wahlberechtigten 546
Zahl der Wählerinnen und Wähler 425
Ungültige Stimmzettel 8
Gültige Stimmzettel 417
Gültige Stimmen 1.233
Zahl der Sitze 8

Die gültigen Stimmen und Sitze verteilen sich wie folgt auf die Parteien, die Wählergruppe und den Einzelwahlvorschlag:

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) 624 Stimmen 5 Sitze
Wählergruppe Moin Baltrum (Moin) 522 Stimmen 3 Sitze
Einzelwahlvorschlag Gaiser 87 Stimmen 0 Sitze

Folgende Bewerberinnen und Bewerber haben nach der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss einen Sitz erhalten:

Rothengaß, Andreas CDU Küper, Oliver CDU
Heiken, Galt CDU Olchers, Ralf Moin
Dr. Cura, Anca CDU Klün, Olaf Moin
Stark, Ulrike CDU Bruns-Strenge, Tim Moin

Ersatzpersonen und ihre Reihenfolge für die gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind:

Munier, Anna CDU Hinrichs, Merle Moin
Klün, Lars CDU Tegeler, Dieter Moin
Gloystein, Maren CDU Woste, Tim Moin
Gabriel, Jürgen CDU Grote, Pia Moin
Hinrichs, Ben Moin Otto, Philipp Moin
Gaiser, Constanze Moin

26579 Baltrum, den 16. September 2026

Gemeinde Baltrum
Der Gemeindewahlleiter

Olchers

ausgehängt am: 16.09.2026
abgenommen am: ________________

Öffentliche Bekanntmachung

 

Gemäß § 9 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) findet am

Mittwoch, den 16. September 2026 um 16.30 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses

eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Baltrum statt.

 

Die Sitzung ist nach § 9 Abs. 3 NKWO öffentlich.

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

  2. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 13. September 2026

  3. Losentscheid über die Zuteilung eines Sitzes der CDU-Fraktion gem. 36 Abs. 2 NKWG

  4. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Gemeindewahl am 13. September 2026

  5. Wünsche und Anregungen der Ausschussmitglieder

 

26579 Baltrum, den 14. September 2026

 

Gemeinde Baltrum

Der Gemeindewahlleiter

 

Olchers

ausgehängt am: 14.09.2026

abgenommen am:

Wahlbekanntmachung

zur Kommunalwahl in der Gemeinde Baltrum

 

  1. Am 13. September 2026 finden in der Gemeinde Baltrum folgende Kommunalwahlen statt:

Kreis-, Landrats-, Gemeinde- und Bürgermeisterwahl.

Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Eine etwa notwendige Stichwahl findet am Sonntag, den 27. September 2026 statt.

 

  1. Die Gemeinde Baltrum bildet einen allgemeinen Wahlbezirk.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13. bis zum 23. August 2026 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

 

  1. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl der Abgeordneten die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge, die Namen der Bewerberinnen und Bewerber und jeweils drei Felder für jede Liste, für jede Listenbewerberin und jeden Listenbewerber und für jeden Einzelwahlvorschlag zur Kennzeichnung.

Die Stimmzettel für die Direktwahl enthalten die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Bei nur einem zugelassenen Wahlvorschlag enthalten die Stimmzettel jeweils ein Feld zur Kennzeichnung mit „Ja“ oder „Nein“.

 

  1. Jede wahlberechtigte Person hat für die Wahl der Abgeordneten drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen der Abgeordneten statt (z. B. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen.

Für die Direktwahl hat jede wahlberechtigte Person jeweils eine Stimme.

 

  1. Die wahlberechtigte Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie

5.1 bei der Wahl der Abgeordneten die Liste, die Bewerberin oder den Bewerber durch Ankreuzen von Feldern oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet, wem die Stimmen gelten sollen.

Sie kann ihre Stimmen verteilen auf

a) eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner

Gesamtheit) oder verschiedene Listen,

b) eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen

Einzelwahlvorschlag,

c) Bewerberinnen und Bewerbern derselben Liste oder verschiedener Listen, ohne

an die Reihenfolge innerhalb der Liste gebunden zu sein,

d) Bewerberinnen und Bewerbern derselben Liste oder verschiedener Listen und

Einzelwahlvorschläge,

e) Listen, Bewerberinnen und Bewerbern dieser oder anderer Listen und

Einzelwahlvorschläge,

jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der

Stimmzettel ist sonst ungültig!

 

5.2 bei der Direktwahl auf dem Stimmzettel die Bewerberin/den Bewerber durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet, wem die Stimme gelten soll. Nimmt nur eine Bewerberin oder ein Bewerber teil, kennzeichnet sie den Stimmzettel bei „Ja“ oder „Nein“, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig!

 

  1. Die wahlberechtigte Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands über ihre Person auszuweisen.

 

  1. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann die Stimmen nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben.

 

  1. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl in dem Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, nur durch Briefwahl teilnehmen.

 

  1. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:

a) Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren

Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der

Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist.

b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den Stimmzettelumschlag und

verschließt diesen.

c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein

vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.

d) Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen

Wahlschein in den Wahlbriefumschlag.

e)  Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.

f)   Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden.

Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wahlberechtigte Person für alle Wahlen nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag.

 

  1. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig.

 

  1. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht, ist unzulässig.

 

Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

 

  1. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

  1. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Auch der Versuch ist strafbar.

 

Baltrum, den 07. September 2026

 

Gemeinde Baltrum

 

Harm Olchers

Bürgermeister

Bekanntmachung

über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen

am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum

 

  1. Wahlberechtigte haben gemäß § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu überprüfen. Diese sind: Familienname und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift.

Dazu können die Wahlberechtigten in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirkes

vom 24.08.2026 bis zum 28.08.2026,

Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr eingesehen werden:

Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, Rathaus, Zimmer E 1, 26579 Baltrum (für gehbehinderte oder auf einen Rollstuhl angewiesene Personen mit Hilfe zugänglich).

 

  1. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 23.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung soll bei der Stimmabgabe oder der Beantragung eines Wahlscheines vorgelegt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sein Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in Anspruch nehmen und ggf. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.

 

  1. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können bis zum 28. August 2026, 12:00 Uhr von jeder/jedem Wahlberechtigten oder einer von ihr/ihm beauftragten Person bei der Gemeinde Baltrum schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden. Dabei sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

  1. Eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf

Antrag einen Wahlschein.

 

  1. Eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen

worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,

  1. a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die

Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder

  1. b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die

Berichtigung entstanden ist.

 

  1. Der Wahlschein wird von der Gemeinde Baltrum erteilt, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen. Nachfolgende personenbezogene Daten sind in einem Wahlschein enthalten:

Familienname und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift

 

  1. Wahlscheine können bis zum 11. September 2026, 13:00 Uhr, schriftlich oder mündlich beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. Eine wahlberechtigte Person mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

In bestimmten Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch bis zum 13.09.2026, 15:00 Uhr, bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum beantragt werden. Dies gilt auch, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, dass sie wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.

Bewerberinnen, Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde Baltrum vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

 

  1. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte

Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (12.09.2026, 12:00 Uhr), ein neuer Wahlschein erteilt werden.

 

  1. Wahlberechtigte mit Wahlschein können bei verbundenen Wahlen nur durch

Briefwahl wählen. Die wählende Person hat der Gemeindewahlleitung der Gemeinde Baltrum im verschlossenen Wahlbriefumschlag

  1. den Wahlschein,
  2. die Stimmzettel in einem besonderen Umschlag

so rechtzeitig zuzuleiten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingeht. Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.

 

An einer etwaigen Stichwahl am 27. September 2026 kann die wählende Person, die einen Wahlschein besitzt, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets oder durch Briefwahl teilnehmen.

 

Baltrum, den 17. August 2026

 

Gemeinde Baltrum

Der Gemeindewahlleiter

 

 

Olchers

 

ausgehängt am: 17.08.26

abgenommen am:

B e k a n n t m a c h u n g

 

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum.

 

Gemäß § 28 Abs. 6 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05.07.2006, zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.05.2026, gebe ich hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 21. Juli 2026 für die Gemeinderatswahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum zugelassenen Wahlvorschläge bekannt:

 

Wahlbereich II

 

Wahlvorschlag der Christlich Demokratische

                                   Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)        Wahlvorschlags-Nr. 2

1          Heiken, Galt               1988    Unternehmer/Kaufmann           Baltrum, Haus-Nr. 325

2          Munier, Anna              1985    Kutscherin/Physiotherap.          Baltrum, Haus-Nr. 98

3          Rothengaß, Andreas  1969    Techn. Postbetriebsinsp.a.D.    Baltrum, Haus-Nr. 230

4          Dr. Cura, Anca           1983    Ärztin                                          Baltrum, Haus-Nr. 186

5          Klün, Lars                   1973    Verwaltungsfachang./Diakon    Baltrum, Haus-Nr. 213

6          Stark, Ulrike                1970    Einzelhandelskauffrau              Baltrum, Haus-Nr. 92

7          Gabriel, Jürgen           1975    Handelsfachwirt                        Baltrum, Haus-Nr. 186

8          Gloystein, Maren        1987    Altenpflegerin                            Baltrum, Haus-Nr. 95

9          Küper, Oliver              1976    Bankkaufmann                         Baltrum, Haus-Nr. 200

 

Wahlvorschlag der Wählergruppe

                                                      Moin Baltrum (Moin)                               Wahlvorschlags-Nr. 14

1          Hinrichs, Ben              1984    Gastronom                                Baltrum, Haus-Nr. 50

2          Klün, Olaf                    1965    Hotelier                                      Baltrum, Haus-Nr. 137

3          Gaiser, Constanze      1973    Journalistin                                Baltrum, Haus-Nr. 324

4          Bruns-Strenge, Tim    1995    Kapitän                                      Baltrum, Haus-Nr. 152

5          Hinrichs, Merle           1994    Graphikerin                               Baltrum, Haus-Nr. 50

6          Tegeler, Dieter           1976    Marktleiter                                 Baltrum, Haus-Nr. 295

7          Grote, Pia                   1994    Sonderpädagogin                      Baltrum, Haus-Nr. 231

8          Otto, Philipp                1992    Gastronom                                Baltrum, Haus-Nr. 231

9          Woste, Tim                 1982    Schauspieler                             Baltrum, Haus-Nr. 74

10        Olchers, Ralf              1968    Unternehmer                             Baltrum, Haus-Nr. 260

 

Einzelwahlvorschlag Gaiser                          Wahlvorschlags-Nr. 15

1          Gaiser, Jens               1967    TV-Redakt./CvD, Werbekfm.    Baltrum, Haus-Nr. 324

 

26579 Baltrum, den 23. Juli 2026

 

Gemeinde Baltrum

Der Gemeindewahlleiter

 

ausgehängt am:     23.07.2026

Olchers                                                                                  abgenommen am:

G e m e i n d e B a l t r u m

Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates Nr. 20 der 18. Wahlperiode findet statt am
Donnerstag, dem 2. Juli 2026, um 20:30 Uhr,
im Sitzungszimmer des Rathauses,
Haus Nr. 130, in 26579 Baltrum.

T A G E S O R D N U N G

– Öffentlicher Teil der Sitzung –

1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit.

2. Feststellung der Tagesordnung

3. Genehmigung der Niederschrift Nr. 19 (18. WP) der Sitzung vom 9. März
2026

4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

5. Bericht der Verwaltung

6. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister H. Olchers;
hier: Schreiben des Herrn Michael Nischk

7. Beschluss über die Errichtung einer offenen Ganztagsschule in der
Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027

8. Ganztagsbetreuung der Kinder im Grundschulalter in den Schulferien ab dem
Schuljahr 2026 / 2027

9. Mittagessen für die Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026 / 2027

10. Bauleitplanung der Gemeinde Baltrum;
hier: Aufstellung Bebauungsplan Nr. 04, 9. Änderung „Nationalparkhaus“

11. Antrag der CDU-Fraktion im Gemeinderat Baltrum;
hier: Vorübergehende Verlagerung des Kindergartenbereichs in das
Kinderspielhaus während der Bauphase der neuen Feuerwehr

12. Antrag der GfB-Fraktion im Rat der Gemeinde Baltrum;
hier: Inanspruchnahme einer zusätzlichen Kompensationsmaßnahme
zwecks „Hafenverschönerung“ der Fa. TenneT

13. Dorfentwicklung VierInseln, Dorfentwicklungsplan;
hier: Beschlussfassung

14. Mobilfunkstandort Vodafone am SindBad;
hier: Antrag Vantage-Towers auf Verlängerung oder neuen Standort

15. Feuerwehrangelegenheiten
Ernennung des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters

16. Annahme von Spenden

17. Verschiedenes, Wünsche und Anregungen

18. Bürgerfragestunde

19. Schließung der Sitzung

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können am öffentlichen Teil der Sitzung
teilnehmen.

Ein nichtöffentlicher Teil folgt im Anschluss.

gez. Harm Olchers
Bürgermeister

Gemeinde Baltrum
Der Bürgermeister

 

An die Mitglieder

des Rates

der Gemeinde Baltrum per E-Mail

 

Nächste Sitzung des Rates Nr. 10 (18. Wahlperiode)

 

Hiermit lade ich im Benehmen mit der Ratsvorsitzenden zur Sitzung des Rates am

Mittwoch, den 13. Dezember 2023
20.00 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

herzlich ein.

 

Tagesordnung:  öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 9 (18. WP) vorn 04.10.2023
  4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung
  5. Bericht der Verwaltung
  6. Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung
  7. Nachtragshaushaltspian 2023/2024 der Gemeinde Baltrum
  8. Erlass einer Richtlinie für die digitale Ratsarbeit in der Gemeinde Baltrum
  9. Annahme von Spenden
  10. Antrag der CDU-Fraktion, Auftragsvergabe Untersuchung SindBad
  11. Antrag Ratsherr Heiken, Gutachter (Baltrumer-Straßen) für Neubauten
  12. Hafenzweckverbandsangelegenheiten:
    12.1      Haushaltsplan 2024 für den Hafenzweckverband Neßmersiel
    12.2      Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Reibepfahl
    12.3      Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Videoüberwachung
    12.4      Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Anzeigetafel
  13. Wünsche und Anregungen
  14. Bürgerfragestunde
  15. Schließung der Sitzung

 

Niederschrift Nr. 6 (18. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am Montag, den 19. Dezember 2022 um 20.00 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

Beginn: 20.00 Uhr                                                                              

Ende:    23.12 Uhr                                                                              

                                                  

anwesend waren: Bürgermeister H. Olchers

                          Ratsherr J. Bengen

                          Ratsherr B. Hinrichs

                          Ratsfrau K. Kammer

                          Ratsherr O. Klün

                          Ratsherr R. Olchers        

                          Ratsherr Chr. Ulrichs

 

                          Kämmerer D. Pollmann

                          Verwaltungsangestellter O. Schütte

                          Verwaltungsangestellte B. Prieb als Protokollführerin 

    

Es fehlen entschuldigt: Ratsfrau K. Hinrichs, Ratsherr G. Heiken

                                                                   

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 5 (18. WP) vom 28. September 2022                                                                                    
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung                                                                                       
  3. Jahresabschluss 2020 Gemeinde
  4. Jahresabschluss 2021 Gemeinde
  5. Jahresabschluss 2021 Kurverwaltung
  6. Vergabe Prüfung Jahresabschluss 2022 Kurverwaltung
  7. 1. Nachtrag zum Haushalts- /Wirtschaftsplan 2022
  8. Auflösung der Kurverwaltung zum 31.12.2022, Satzungsbeschluss
  9. Kalkulation Gäste-/Kurbeitrag und Tourismus-/Fremdenverkehrsbeitrag
  10. Annahme von Spenden
  11. Aufhebungssatzungen (OOWV) der Gemeinde Baltrum:
  12. a) Abgabensatzung, b) Kanalisation
  13. Hafenzweckverbandsangelegenheiten:
  14. a) Haushalt 2023
  15. b) Entgeltordnung für den Hafen Neßmersiel
  16. c) Schaffung von Liegeplätzen für Baltrumer Bootsfahrer
  17. Unterstützung der Gemeinde Texel für sichere Watten
  18. Wünsche und Anregungen
  19. Bürgerfragestunde
  20. Schließung der Sitzung   

 

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Frau Kammer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Herr Olchers bittet um Absetzung des TOPs 15 „Zukunft des Baltrum-Kataloges“, wie bereits in den Sitzungen des Betriebsausschusses und es Verwaltungsausschusses besprochen. Sodann wird die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 07.12.2022 ergibt, einschließlich der vorgenannten Änderung, einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 5 (18. WP) vom 28. September 2022

Ratsherr Hinrichs bittet darum, dem Protokoll die vollständige Stellungnahme der Gruppierungen Moin-Baltrum, Baltrum 21 und GfB zur Grundstücksvergabe (TOP 12) hinzuzufügen. Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen der Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 5 (18. WP) vom 28. September 2022, einschließlich der vorgenannten Ergänzung, einstimmig zu.

 

TOP 4: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

a) Unterverpachtung Gastronomiebetrieb „Heimathafen“

Der Unterverpachtung des Gastronomiebetriebes „Heimathafen“ wurde zugestimmt.

b) Vergabe Kite-Schuppen und Jugendclub

Der Vergabe des Kite-Schuppens mit Betrieb des Jugendclubs für 1 weiteres Jahr wurde

zugestimmt.

c) Nutzung Schaufellader, Antrag Fa. Munier

Dem Antrag der Fa. Munier auf Nutzung eines elektrobetriebenen Schaufelladers für die

Dauer eines Jahres wurde zugestimmt.

 

TOP 5: Bericht der Verwaltung

a) Bebauungsplan „Zeltschuppen Ost“

Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, erstellt die Firma Thalen eine Begründung, um die Erforderlichkeit noch einmal besonders zu unterstreichen. Naturschutzrechtliche Belange werden dabei berücksichtigt. Insgesamt sei man auf einem guten Weg. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis und bekräftigen, am Aufstellungsbeschluss, der bereits im Jahr 1998 gefasst wurde, festzuhalten.

 

b) Bebauungsplan 07/Surf-Bar, Jugendclub

Wie Herr Olchers berichtet, hat ein Bewohner des Hauses 205 gegen den Betrieb der Surf-Bar geklagt. Leider fehlt für den entsprechenden Bebauungsplan die Festsetzung zur Erlaubnis gastronomischer Tätigkeit. Der Landkreis hat darum gebeten, die Baugenehmigung zurückzugeben, was aber von der Gemeinde abgelehnt wird, da sonst der Betrieb des Jugendclubs und der Surf-Bar im nächsten Sommer gefährdet sein könnte. Eine Antwort des Landkreises steht noch aus. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

c) Kommunale Wärmeplanung

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, hat der Landkreis Aurich mit den Kommunen eine Kooperationsvereinbarung zur kommunalen Wärmeplanung geschlossen. Das Bruttovolumen eines Dienstleistungsauftrages für die kommunale Wärmeplanung beträgt für das gesamte Kreisgebiet ca. 160.000,00 €, die im Falle einer Förderzusage zu 90% (135.000,00 €) vom Bund übernommen werden.  Die Gemeinden beteiligen sich mit einem nominellen Beitrag von 100,00 €. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

d) Übernachtungen/Einnahmen

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Gästezahlen im Jahr 2022 um 24% gestiegen, bei den Übernachtungen betrug die Steigerung im Vergleich zum Vorjahr 18%. Verglichen mit dem Jahr 2019 (vor der Corona-Pandemie) liegt die Gästezahl um 11% niedriger. Bei den Übernachtungen waren es 13 weniger als im Jahr 2019. Die Zahl der Tagesgäste ist im Vergleich zum Vorjahr um 5% auf 33.750 gesunken. Im Jahr 2019 besuchten noch 43.411 Tagesgäste die Insel. Beim Gästebeitrag gab es eine Steigerung von 19% im Jahr 2022 gegenüber 2021. Im Vergleich zu 2019 wurden 4% weniger eingenommen. Im SindBad betrugen die Einnahmen mit 63.001,38 € im Jahr 2022 um 33% mehr als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2019 wurden 15% weniger Einnahmen erzielt. Die Strandkorbeinnahmen sind mit 308.725,65 € um 4% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Im Vergleich zu 2019 sogar um 17%.

Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

e) Schiedspersonen

Herr Hermann Wietjes hat in Absprache mit Herrn Ben Hinrichs beantragt, künftig als stellvertretende Schiedsperson eingesetzt zu werden. Herr Hinrichs übernimmt somit das Amt der 1. Schiedsperson. Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen, bei 1 Enthaltung einstimmig zu. Die Verwaltung wird dem Amtsgericht berichten.

 

f) BBPL V5 Inselmarkt

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans V5 „Inselmarkt“ liegt aus. Bei Interesse kann der Bebauungsplan im Büro des Bürgermeisters eingesehen werden. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

g) Fa. Tennet, Ausgleichsmaßnahmen

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, hat die Firma Tennet einen Antrag für drei weitere Offshore-Netzanbindungen gestellt, von einem Raumordnungsverfahren abzusehen, da dies nicht erforderlich ist. Die Arbeiten zur östlichen Inselquerung können damit im Jahr 2024 beginnen. Die Pläne sind beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) einsehbar unter www.arl-we.niedersachsen.de. Bürgermeister Olchers vertritt die Auffassung, dass die Ausgleichsmaßnahmen ausschließlich der Insel Baltrum zugutekommen sollen. Als Beispiele werden Sportplatz, Straßen- und/oder Dorferneuerungsmaßnahmen genannt. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen zustimmend Kenntnis.

 

TOP 6: Jahresabschluss 2020 Gemeinde

Herr Pollmann erläutert den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Baltrum anhand einer ausführlichen Präsentation. Im Ergebnishaushalt 2020 schließt das Haushaltsjahr 2020 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 609.060,05 €. Im Vergleich mit der Haushaltsplanung entspricht dieses einer Ergebnisverschlechterung von -820.160,05 €.

Der Ansatz für die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 2.175,600,00 € wurde um 37,09% überschritten. Vorrangig wurde diese Entwicklung durch Personal- und Versorgungsaufwendungen in Form von Rückstellungen geprägt.

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2020 betrugen insgesamt 307.639,50 €. Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen betrugen insgesamt 491.874,99 €. Es kommt zur Abstimmung über nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG einstimmig.
  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt den vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2020 inkl. Anhang und Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und der Stellungnahme zum Schlussbericht 2020 einstimmig.
  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum stimmt der Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG für das Haushaltsjahr 2020 bei eigener Enthaltung einstimmig zu.
  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt einstimmig, den Jahresfehlbetrag aus dem Haushaltsjahr 2020 vorzutragen.

 

Die Präsentation wird den Ratsmitgliedern in Kürze zugeschickt.

 

TOP 7: Jahresabschluss 2021 Gemeinde

Herr Pollmann erklärt, dass das Haushaltsjahr 2021 mit einem Überschuss in Höhe von 975.692.12 € abschließt. Im Vergleich mit der Haushaltsplanung stellt das tatsächliche Jahresergebnis 2021 eine Verbesserung von + 305.292,12 € dar. Dies entspricht einer Abweichung vom Planergebnis um 45,54%. Die ordentlichen Erträge liegen bei 2.991.913,97 € und damit um 3,80% über dem Planansatz. Die ordentlichen Aufwendungen betrugen 2.025.931,85 € und unterschreiten den Planansatz um -195.368.15 €, was einem Prozentsatz von -8,80% entspricht. Im Jahr 2021 sind keine überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entstanden. Sodann kommt es zur Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt den vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2021 inkl. Anhang und Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und der Stellungnahme zum Schlussbericht 2021 einstimmig.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG für das Haushaltsjahr 2021 einstimmig bei eigener Enthaltung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt einstimmig, den Jahresüberschuss aus dem Haushaltsjahr 2021 mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss zum Wert von 785.834,12 € sowie mit den Fehlbeträgen aus Vorjahren zum Wert von 189.858,00 € zu verrechnen.

 

TOP 8: Jahresabschluss 2021 Kurverwaltung

Herr Pollmann gibt zunächst einen kleinen Rückblick auf das Wirtschaftsjahr 2021. Es wurde festgestellt, dass die Gästezahlen stagnierten und die Übernachtungszahlen gesunken sind. Mit Betrachtung der Kostenstellen ist festzustellen, dass der Bereich des SindBades defizitär ist, wobei dieses für Hallenbäder ein übliches Merkmal sei.

Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -78.637,65 €.  Die zunächst positiven Jahresergebnisse verschlechterten sich aufgrund der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021. Aus dem Prüfbericht ergaben sich keine Beanstandungen.

Herr Hinrichs möchte wissen, warum der Jahresabschluss nicht elektronisch übermittelt wurde, sondern als Druckversion. Herr Pollmann teilt dazu mit, dass lt. Wirtschaftsprüfer nur die Druckversion Gültigkeit hat. Sodann kommt es zur Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt den Jahresabschluss 2021 einstimmig.
  2. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt den Lagebericht 2021 einstimmig.
  3. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt einstimmig, den Jahresverlust 2021 in Höhe von 78.637,65 € auf neue Rechnung vorzutragen.
  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum stimmt der Entlastung des Kurdirektors/des Betriebsleiters bei eigener Enthaltung einstimmig zu.

 

TOP 9: Vergabe Prüfung Jahresabschluss 2022 Kurverwaltung

Dem Beschlussvorschlag, den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Kurverwaltung des Nordseeheilbades Baltrum der AWP Abel, Wilke & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft zu erteilen, wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig zugestimmt.

 

TOP 10: 1. Nachtrag zum Haushalts- /Wirtschaftsplan 2022

Herr Pollmann erläutert den 1. Nachtrag zum Haushalts-/Wirtschaftsplan 2022 anhand der Präsentation. Mit dem 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde erhöht sich der Überschuss von der ursprünglichen Planung von 22.600,00 € planerisch auf 750.000,00 €. Mit dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kurverwaltung erhöht sich der bisherige planerische Verlust von -34.100,00 € auf 150.000,00 €. Insbesondere wird die Investition zur Beschaffung eines Ratsinformationssystems erst im Folgehaushalt aufgenommen. Auf eine Nachfrage aus der Mitte des Rates erläutert Herr Pollmann, dass eine diesjährige Umsetzung durch die am Verfahren beteiligten Firmen bereits im Sommer 2022 verneint wurde. Gleichzeitig müssten die Angebote in vergleichbarer Form vorliegen, welches bisher nicht der Fall wäre. Insofern würde eine Beschaffung erst im Jahr 2023 erfolgen können.

 

  1. Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Baltrum mit den Anlagen Haushalts-, Investitions- sowie Stellenplan einstimmig.
  2. Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 der Kurverwaltung Baltrum einstimmig zu.

 

TOP 11: Auflösung der Kurverwaltung zum 31.12.2022, Satzungsbeschluss

Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen die Satzung über die Aufhebung der Betriebssatzung und Auflösung des Eigenbetriebes Kurverwaltung des Nordseeheilbades Baltrum in der vorliegenden Fassung einstimmig.

 

TOP 12: Kalkulation Gäste-/Kurbeitrag und Tourismus-/Fremdenverkehrsbeitrag

Ratsherr Olchers fragt nach, weshalb die Insel Baltrum im Vergleich zu den anderen Inseln den niedrigsten Gästebeitrag hat. Bei einigen Inseln beträgt der Gästebeitrag bereits mehr als 5,00 €. Herr Pollmann erklärt, dass für die Umstellung des Steuermaßstabes beim Fremdenverkehrs- bzw. Tourismusbeitrag eine Verfahrensdauer von zwei Jahren zu erwarten sei. Gleichzeitig würde die Auflösung des Eigenbetriebes und Reintegration des Kurbetriebes in die Gemeinde Veränderungen bei der Kalkulation nach sich ziehen, so dass dieser Prozess zunächst abgeschlossen sein müsse. Entsprechendes gelte ebenfalls für den Kur- bzw. Gästebeitrag, da eine inhaltliche Verknüpfung vorläge. Ferner würde die Umstellung zunächst eine Abfrage der tourismusbedingten Umsätze der Steuerpflichtigen erfordern, so dass entsprechende Daten für die Kalkulation vorliegen. Herr Bengen fragt, welche Kosten bei der Ermittlung des Fremdenverkehrsbeitrages zugrunde gelegt werden. Herr Pollmann führt hier als Beispiel Förderungen für den Fremdenverkehr, Anzeigen, Werbung, anteilige Personalkosten aus der Verwaltung an. Herr Bengen möchte zudem wissen, wie man sicherstellen will, ob die gemeldeten Umsatzzahlen wahrheitsgemäß angegeben werden. Bürgermeister Olchers geht davon aus, dass die jeweiligen Steuerberater die Zahlen bestätigen könnten. Herr Bengen rät dazu, die Zahlen dort direkt anzufordern, anstatt nur bei den Betrieben abzufragen. Sodann nehmen die anwesenden Ratsmitglieder Kenntnis über folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum nimmt die Kur-/Gästebeitragskalkulation für die Jahre 2022 zur Kenntnis.
  2. Der Rat der Gemeinde Baltrum nimmt die zukünftige Umstellung des Maßstabes beim Fremdenverkehrs-/Tourismusbeitrag zur Kenntnis.
  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum nimmt die Neukalkulation der Gäste- und Tourismusbeiträge zum Beitragsjahr 2024 zur Kenntnis.

 

TOP 13: Annahme von Spenden

Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen dem Beschlussvorschlag, die anonymen Spenden aus dem Spendenkoffer (Kinderspielhaus) in Höhe von 1.289.15 € für die Kurverwaltung Baltrum anzunehmen, einstimmig zu.

 

TOP 14: Aufhebungssatzungen (OOWV) der Gemeinde Baltrum

a) Abgabensatzung, b) Kanalisation

a) Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen die Satzung zur Aufhebung der Satzung über Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Aufgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 14.12.1999 in der vorliegenden Form einstimmig.

b) Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Grundstücksentwässerung (Kanalisation) vom 19.08.1997 in der vorliegenden Form einstimmig.

 

TOP 15: Hafenzweckverbandsangelegenheiten

 

a) Haushalt 2023

Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, wird der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Insgesamt wurden 118.000,00 € für die Herrichtung des Hafengebäudes eingeplant. Die Personalkosten können gesenkt werden, da die Stelle eines Vertreters für den Hafenmeister abgelehnt wurde. Die Anschaffung eines Bootes für den Neßmersieler Hafen wurde auf das Jahr 2024 verschoben. Für einen Fettabscheider wurden 10.000,00 € in Ansatz gebracht, die Kosten einer neuen Schließanlage liegen bei 6.500,00 €. Die Kosten für eine neue Lüftungsanlage für das Restaurant und den Kiosk werden mit 25.000,00 € in Ansatz gebracht. Bürgermeister zeigt Bilder aus dem Betriebsgebäude. Diese zeigen u. a.  die veralteten Schaltschränke mit den Elektroanlagen. Der neue Pächter plant, den Kioskbereich zu vergrößern, was eine Verkleinerung der Wartehalle bedingt. Nähere Erläuterungen zum Haushalt 2023 wird Herr Erdmann von der Gemeinde Dornum in der nächsten Verbandsversammlung geben.

Herr Bengen äußert Bedenken hinsichtlich des neuen Hafentarifs und würde der Genehmigung des Haushalts deshalb nicht zustimmen. Er rät dringend davon ab, einen so hohen Hafentarif zu wählen, da die Eigenkapitalrendite deutlich über 6% steigt und man davon ausgehen könne, dass der Hafentarif gekippt wird. Bürgermeister Olchers weist darauf hin, dass die Investitionen des Hafenzweckverbandes schließlich irgendwie abgegolten werden müssen. Herr Klün rät dazu, die Angelegenheit zunächst noch einmal zu prüfen.

Vorbehaltlich einer Prüfung empfehlen die anwesenden Ratsmitglieder den TOP zur endgültigen Abstimmung an die Verbandsversammlung.

 

b) Entgeltordnung für den Hafen Neßmersiel

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, wurde die Entgeltordnung von der Reederei Baltrum-Linie als nicht verhältnismäßig angesehen und somit erneut angezweifelt. Die Sozietät Berghaus & Partner soll prüfen, ob eine neue Kalkulation erforderlich ist. Eine Antwort wird Mitte Januar erwartet. Der TOP wird unter Vorbehalt von den anwesenden Ratsmitgliedern zur Abstimmung an die Verbandsversammlung empfohlen.

 

c) Schaffung von Liegeplätzen für Baltrumer Bootsfahrer

Im Vorfeld hatte Herr Heiken auf den Beschluss aus dem Jahr 2019 hingewiesen, nach dem für die Baltrumer Bootsfahrer 4 Liegeplätze im Neßmersieler Hafen vorgesehen waren. Falls dies so nicht umgesetzt wird, soll erneut hierüber beraten werden. Bürgermeister Olchers schlägt alternativ vor, schmalere Reibepfähle südlich, längs and der Pier zu setzen, im Bereich wo Leitern vorhanden sind. So würde niemand behindert und die Kosten würden im Rahmen bleiben. Dieser Vorschlag wurde bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgebracht. Als Alternative schlägt Bürgermeister Olchers den Platz zwischen der Gangway und dem Kutterliegeplatz vor. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen zustimmend Kenntnis und empfehlen dieses der Verbandsversammlung.

 

TOP 16: Unterstützung der Gemeinde Texel für sicher Watten

Beim insularen Erfahrungsaustausch auf Baltrum am 21.11.2022 wurden die Erdgasbohrungen vor der Insel Texel thematisiert. Es sei zu befürchten, dass die Bohrungen auch weiter in östliche Richtung fortgesetzt werden, weshalb die Inseln gebeten werden, ihre Solidarität zu bekunden. Dem Vorschlag wird mit 1 Gegenstimme zugestimmt.

 

TOP 17: Wünsche und Anregungen

 

Erbbauerlass/Katalog Vergabekriterien

Herr Klün bittet darum, das Thema Erbbauerlass noch einmal neu aufzunehmen und einen neuen Kriterienkatalog zu entwickeln. Herr Olchers fordert die anwesenden Ratsmitglieder auf, in den Fraktionen konkrete Vorschläge hierfür zu erarbeiten.

 

Schulküche

Ratsherr Olchers fragt nach dem Sachstand bei der Schulküche. Bürgermeister Olchers teilt mit, dass Herr Wolken eine Bestandsaufnahme gemacht hat. Es fehlt noch eine Fluchttreppe und ein Fenster muss gegen ein Türelement getauscht werden. Die Mittel werden im Haushalt 2023 eingestellt und die Genehmigungsplanung läuft. Bei den Arbeiten wird der Bauhof unterstützen, wodurch Kosten eingespart werden können. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

Organigramm/Tätigkeitsbeschreibungen

Ratsherr Olchers bittet um die Übersendung eines Geschäftsverteilungsplanes bis zum 01.03.2023.

 

Baltrum-Katalog

Herr Hinrichs fragt, wie sich die Gemeinde Baltrum zukünftig aufstellen/präsentieren möchte und bemängelt, dass kein konkretes, einheitliches Konzept vorliegt. Sein Vorschlag lautet, z. B. Workshops durchzuführen oder einige Bereiche outzusourcen.

 

Dach Mehrzweckhalle

Herr Bengen fragt, weshalb das neue Dach der Mehrzweckhalle nicht mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet wurde. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, war dies zwar geplant, aber leider waren keine entsprechenden Anlagen innerhalb so kurzer Zeit lieferbar. Die CDU-Fraktion bittet darum, die Planung im Auge zu behalten.

 

TOP 18: Bürgerfragestunde

 

Marke/Baltrum-Logo

Es wurde angefragt, ob das Baltrum-Logo als Marke geschützt sei, was verneint wurde. Das „Willkommen“-Schild am Hafen sollte überarbeitet werden, da dies noch das alte Logo zeigt.

 

TOP 19: Schließung der Sitzung

Frau Kammer schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.46 Uhr.

 

 

Niederschrift Nr. 5 (18. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am Mittwoch, den 28. September 2022 um 20.30 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

Beginn: 20.30 Uhr

Ende:    23.30 Uhr

 

anwesend waren:

Bürgermeister H. Olchers

Ratsherr J. Bengen

Ratsherr G. Heiken

Ratsherr B. Hinrichs

Ratsfrau K. Hinrichs

Ratsfrau K. Kammer

Ratsherr O. Klün

Ratsherr R. Olchers

Ratsherr Chr. Ulrichs

 

Verwaltungsangestellter O. Schütte

Verwaltungsangestellte B. Prieb als Protokollführerin

 

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 4 (18. WP) vom 18. Juli 2022                                                                                                
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung
  3. Bauleitplanung; hier: Änderung Nr. 8 des Bebauungsplans 07
  4. Feuerwehrplanung
  5. Personenbeförderung (mobilitätseingeschränkt) im Winter
  6. Fahrradverkehr
  7. Bebauungsplan Nr. 13 „Strand“, Vergabe/Auschreibung Strandflächen
  8. Energieeinsparungen
  9. Kriterienkatalog Grundstücksvergabe
  10. Wünsche und Anregungen
  11. Schließung der Sitzung

 

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Frau Kammer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit der Ratsmitglieder und die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Herr Olchers bittet um Aufnahme eines Antrags der CDU-Fraktion auf „Änderung/Anpassung der Vergabekriterien für Grundstücke“ als Ergänzung zu TOP 12.

Sodann wird die Tagesordnung, einschließlich der vorgenannten Ergänzung, einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 4 (18. WP) vom 18. Juli 2022

Die Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 4 (18. WP) vom 18. Juli 2022 wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig genehmigt.

 

TOP 4: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

  1. Ein Antrag über die Anpachtung von Hellerflächen wurde negativ beschieden, da Zusagen vom Antragsteller im Vorfeld nicht eingehalten wurden.
  1. Der Anschaffung von 90 Strandkörben für das Jahr 2023 wurde zugestimmt.
  2. Dem Antrag der „Moin-Baltrum“-Gruppe auf Feststellung der Kontrollfunktion des Rates bezüglich der Kommunikation der Gemeinde wurde entsprochen. Hintergrund war ein Cartoon auf der Strandumkleide, der anzüglich wirkte. Der entsprechende Mitarbeiter wurde darauf hingewiesen und der Cartoon überklebt.

 

TOP 5: Bericht der Verwaltung

 

OOWV Gebührenerhöhung

Der OOWV teilt mit, dass die Abwassergebühr ab 2023 von 4,33 € auf 4,51 €/m³ erhöht wird. Die Gebühr für das Trinkwasser wird um 15% ansteigen. Eine entsprechende Mitteilung an alle Haushalte folgt.

 

Strandmaßnahme

Die Kostenschätzung für die Wiederherstellung des Strandkorbstrandes betrug 560.000,00 €. Die tatsächlichen Kosten beliefen sich auf 346.453,49 € , wovon die Förderung 90% betrug.

 

Mehrzweckhalle Brandschaden

Die Arbeiten an der Mehrzweckhalle schreiten gut voran. Das Dach ist inzwischen wieder dicht. Die Außenverkleidung und der Einbau der Türen erfolgen in den nächsten Wochen.

 

Workshop „Jobs on Island“

Am 19.09.2022 fand auf Baltrum der Workshop „Jobs on Island“ zur Verringerung des Fachkräftemangels unter der Leitung von Prof. Dr. Schmoll von der Jadehochschule statt. Ein zweiter Workshop zu diesem Thema folgt im November.

 

DLRG

Für die DLRG wurden jeweils 1 Aufsichts- und 1 Sanitätscontainer bestellt. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

Woge eG

Bürgermeister Olchers weist erneut darauf hin, dass die Woge eG dringend Unterstützung für den Aufsichtsrat benötigt. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

TOP 6: Bauleitplanung; hier: Änderung Nr. 8 des Bebauungsplans 07

Herr Heiken äußert zunächst rechtliche Bedenken bezüglich der Surfbar und des Jugendclubs, da es eine Beschwerde eines Anwohners gegeben hat. Bürgermeister Olchers rät dazu, die Änderung des Bebauungsplans anzuschieben, da sich die Angelegenheit im Zuge dessen voraussichtlich klären ließe, auch liegt die Feuerwehr in diesem Bereich, wofür eine Änderung erforderlich wird. Hiernach werden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen die Aufstellung der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Nr. 07 gem. § 3 (1) BauGB einstimmig.
  1. Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für die Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Nr. 07 gem. § 4 Abs. 2 BauGB einstimmig.
  1. Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Nr. 07 gem. § 3 Abs. 2 BauGB einstimmig.
  1. Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen einstimmig, die Firma Thalen Consult GmbH aus Neuenburg mit der Durchführung der Arbeiten für die Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Nr. 07 der Gemeinde Baltrum zu beauftragen.

 

TOP 7: Feuerwehrplanung

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, wurden im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Aurich mehrere Architekten angeschrieben. Nach der Vergabeverordnung muss nun aber eine Ausschreibung nach der Vergabeverordnung stattfinden, da es sich um öffentliche Aufträge handelt, wobei die Leistungsphasen stufenweise vergeben werden können (Teilnahmewettbewerb). Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

TOP 8: Personenbeförderung (mobilitätseingeschränkt) im Winter

Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt den Kauf eines elektrisch betriebenen Golfcarts (wenn möglich gebraucht), um während der Zeit, in der keine Kutschen zur Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen zur Verfügung stehen, eine Beförderungsmöglichkeit für diesen Personenkreis anzubieten, einstimmig. Das Golfcart soll von Ehrenamtlichen gefahren werden und bis auf Weiteres im Feuerwehrhaus untergestellt werden.

 

TOP 9: Fahrradverkehr

Zunächst erklärt Bürgermeister Olchers, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sich nicht gegen den neu eröffneten Fahrradverleih richten. Generell habe es viele Beschwerden über den zunehmenden Fahrradverkehr gegeben, besonders auf den Dünenwegen. Wie Herr Bengen berichtet, habe er bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses angemerkt, dass sich die Anzahl der Fahrräder durch einschränkende Maßnahmen nicht reduzieren würde. Vielmehr würde sich das Problem auf andere Straßen verlagern. Ein Teilausbau von Fußwegen würde eher zur Verkehrsberuhigung an kritischen Stellen, wie z. B. am Cobigolfplatz beitragen. Herr Hinrichs empfiehlt eine bessere Kommunikation statt Verbote. Herr Ulrichs fügt hinzu, dass sich Fußgänger wie auch Radfahrer an die allgemeinen Verkehrsregeln zu halten haben, so wie am Festland auch.

Somit beschließen die anwesenden Ratsmitglieder einstimmig, keine Verbotszonen zu schaffen und durch mehr Kommunikation (Prospekt, Beschilderung) die Gäste und Insulaner entsprechend zu sensibilisieren.

 

TOP 10: Bebauungsplan Nr. 13 „Strand“; Vergabe/Ausschreibung Strandflächen

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, wurde der Bebauungsplan Nr. 13 „Strand“ gestern genehmigt. Interessenten könnten sich mit einem entsprechenden Konzept für eine Kite- und Surfschule, einen Kajakverleih und ergänzende Gastronomieangebote bewerben. Hierbei soll darauf geachtet werden, das äußere Erscheinungsbild einzuhalten. Wie die zur Verfügung stehenden Flächen aufgeteilt werden, entscheidet die Gemeinde.

Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen dem Beschlussvorschlag, die Ausschreibung der Strandflächen mit den entsprechenden Eckdaten im kommenden Rundschreiben zu veröffentlichen, einstimmig zu. Die Bewerbungsfrist endet am 30.10.2022.

 

TOP 11: Energieeinsparungen

Die vom Landkreis Aurich gemachten Vorschläge zur Energieeinsparung werden von Bürgermeister Olchers Punkt für Punkt erläutert. Grundsätzlich kann man sich den meisten Vorgaben anschließen, jedoch gibt es in den touristischen Bereichen Abweichungen, wie z. B. beim SindBad. Die Absenkung der Temperaturen in Kindergarten, Schule und Turnhalle wird ebenfalls kritisch gesehen. Die Straßenbeleuchtung sollte möglichst bis zum Ende der Herbstferien bis 24.00 Uhr eingeschaltet bleiben und danach um 22.00 Uhr abgeschaltet werden. Dies soll u.a. als Hinweis in einem der nächsten Rundschreiben bekannt gemacht werden. Bei Sonderveranstaltungen soll die Beleuchtung durchgehend eingeschaltet bleiben.

 

TOP 12: Kriterienkatalog Grundstücksvergabe

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, geht es darum, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hierzu hat das Domänenamt die Gemeinde gebeten, entsprechende Kriterien für die Grundstücksvergabe zu erarbeiten. Nun hat sich herausgestellt, dass für Erbbaugrundstücke von privaten Interessenten 5% Erbbaupacht monatlich für die Dauer von 75 Jahren zu zahlen ist. Für Kommunen würde die Erbbaupacht allerdings nur 1,25% betragen.

Es wurden 11 infrage kommende Grundstücke ermittelt, die dem Domänenamt und allen anderen beteiligten Ämtern zur Prüfung vorgelegt wurden. Der Rat sollte unterdessen einen Kriterienkatalog für die Grundstücks- und Wohnungsvergabe erarbeiten. Eine Bedarfsabfrage wurde gemacht. Für 4 konkrete Bewerber wurden entsprechende Grundstücke ausgesucht und dem Domänenamt gemeldet. Da sich nun herausgestellt hat, dass die finanzielle Belastung für private Interessenten viel zu hoch ist, hat das Land Niedersachsen zu einer Kurskorrektur geraten. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde empfohlen, beide Kriterienkataloge aufzuheben und eine gerechte Lösung für den Wohnungsbau zu schaffen. So könnte die Gemeinde z. B. beim Erwerb von Erbbaugrundstücken Untererbbaurechte an private Interessenten vergeben. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen zustimmend Kenntnis.

Herr Hinrichs verliest eine gemeinsame Stellungnahme der Moin Baltrum-Gruppe, Baltrum21 und GfB-Gruppe zur Grundstücksvergabe. Hierbei wird stark kritisiert, dass bei der Grundstücksvergabe augenscheinlich persönliche Interessen einzelner Insulaner dem eigentlichen Zweck zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums entgegenstünden. (Die vollständige Stellungnahme ist dem Protokoll beigefügt.)

Herr Bengen nimmt im Namen der CDU-Fraktion zu dieser Aussage Stellung und erklärt, dass es hier nicht um privates Interesse, sondern um Wohnraum für alle ginge. Es solle u.a. möglich sein, Betriebe von Insulanern an folgende Generationen übergeben zu können, wie er bereits vor zwei Jahren vorgeschlagen habe. Dies werde durch den Kriterienkatalog verhindert. Aus diesem Grund sollten die Kriterien geändert werden. Außerdem hätten sich nur wenige Interessenten um die Grundstücke beworben, ebenso hatten weder die Gemeinde noch die Woge Interesse bekundet. Da eine Finanzierungszusage für den Erwerb und die Bebauung eines Grundstückes zwingend notwendig ist, sollte doch derjenige ein Grundstück erwerben können, der es sich auch leisten kann.

Bürgermeister Olchers stellt abschließend richtig, dass die Grundstücksvergabe aus dem Erbbaurecht bereits vor einigen Jahren auf Initiative der Inselbürgermeister auf den Weg gebracht wurde.

 

Die anwesenden Ratsmitglieder beschließen einstimmig, die Kriterienkataloge für die Vergabe von Grundstücken und Wohnungen aufzuheben und zunächst weitere Gespräche mit dem Domänenamt zu führen. Der Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung/Anpassung der Vergabekriterien für Grundstücke ist damit obsolet.

 

TOP 13: Wünsche und Anregungen

 

Strandsituation

Herr Klün fragt nach, ob es schon Überlegungen zur künftigen Strandsituation gibt. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, gab es diesbezüglich Gespräche mit Umweltminister Lies und Herrn van Hoorn vom NLWKN. Allerdings würde man erst nach der Sturmflutsaison abschätzen können, welche Maßnahmen erforderlich werden.

 

NLWKN

Herr Hinrichs möchte wissen, weshalb die Mitarbeiter des NLWKN bereits ab 8 Uhr morgens mit lärmintensiven Arbeiten beginnen und die Mittagsruhe dabei teilweise nicht beachten. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, arbeitet das NLWKN teilweise wetterabhängig und muss dann z. B. die Mäharbeiten zügig zu Ende bringen.

 

Kurbeitrag

Herr Hinrichs fragt, weshalb Lebenspartner, die zu Besuch auf die Insel kommen, nicht vom Kurbeitrag befreit werden. Bürgermeister Olchers erklärt, dass die Satzung für diesen Personenkreis keine Befreiungen vorsieht. Möglicherweise könnte man bei der nächsten Überarbeitung der Satzung noch einmal über dieses Thema sprechen.

 

Lehrküche Schule

Ratsherr Olchers fragt nach dem Sachstand bei der Lehrküche in der Inselschule. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, wird der Berater Herr Wolken aus Norden am Freitag, den 30.09. auf Baltrum sein und das Vorhaben prüfen.

 

Liegeplätze Neßmersiel

Ratsherr Olchers schlägt vor, dass man sich bezüglich der Schaffung von Liegeplätzen in Neßmersiel für die Baltrumer Bootfahrer noch einmal zu einer Sitzung des Hafenzweckverbandes mit den Vorständen beider Clubs trifft.

 

Kindergarten Wasserschaden

Herr Heiken fragt, wann die Wasserschäden im Kindergarten behoben werden. Wie Herr Ulrichs mitteilt, werden die Arbeiten während der Schließzeiten in den Herbstferien durchgeführt.

 

Es folgt die Bürgerfragestunde

 

TOP 14: Schließung der Sitzung

Frau Kammer schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 22.17 Uhr.

 

 

 

Nächste Sitzung des Rates Nr. 7 (18. Wahlperiode)

 

Dienstag, den 16. Mai 2023

20.30 Uhr

Im Sitzungszimmer des Rathauses

 

 

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung,

der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 6 (18. WP) vom 19. Dezember 2022
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung
  3. Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Baltrum mit den Anlagen Haushalts-,Investitions- und Stellenplan sowie Beteiligungsbericht 2023
  4. Mitwirkung von Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit;
    hier:  Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028
  1. Imagebroschüre
  2. Annahme von Spenden
  3. Hafenzweckverbandsangelegenheiten:
  4. Vergabe der Restauration im Betriebsgebäude
  5. Grundstücksangelegenheiten, Übertragung einer Teilfläche für den Ausbau der K212 an den Landkreis Aurich
  6. Hafenbetrieb
  7. Fahrpläne der Reederei Baltrum-Linie GmbH für Personen- und Frachtverkehr für das Jahr 2024
  8. Wünsche und Anregungen
  9. Bürgerfragestunde
  10. Schließung der Sitzung

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Olchers

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Baltrum

 

Zusammensetzung des Gemeinderates nach der Kommunalwahl am 11. September 2016

Sitzübergang

Mit Schreiben vom 23.02.2021 hat Herr Edzard Meyer sein in der o.g. Wahl erworbenes Mandat im Rat der Gemeinde Baltrum niedergelegt.

Ersatzperson für die Wählergruppe Gemeinsam für Baltrum (GfB, Wahlvorschlags-Nr. 18) ist Frau Karen Kammer, Haus-Nr. 242, 26579 Baltrum.

Der Gemeindewahlausschuss hat durch Feststellung die o.g. Wahl einschließlich der Reihenfolge der Ersatzpersonen in seiner Sitzung am 13.09.2016 bestätigt.

 

Gemeinde Baltrum

Der Gemeindewahlleiter

Olchers

 

 

Nächste Sitzung des Rates Nr. 31 (17. Wahlperiode)

Montag, den 15. März 2021

16.00 Uhr

im Veranstaltungsraum des Kinderspielhauses

 

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der anwesenden Beigeordneten und der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 29 (17. WP) vom 27.10.2020
  4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  5. Bericht der Verwaltung
  6. Feststellung Sitzverlust gem. § 52 Abs. 2 NKomVG
  7. Verpflichtung gem. § 60 NKomVG
  8. Pflichtenbelehrung gem. § 43 i.V.m. § 54 Abs. 3 NKomVG
  9. Neubesetzung der Ausschüsse gem. § 71 Abs. 9 NKomVG
  10. Schiedsamtswesen, Neuwahl der Schiedsperson
  11. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Baltrum,

Beschluss über die Neufassung

  1. Kommunalwahl, Berufung stellvertretende Wahlleitung
  2. Raumordnungsverfahren Seetrassen 2030
  3. Antrag GfB, Aktionsplan Parkplätze Neßmersiel
  4. Antrag CDU, Resolution Baltrumer Rat pro Töwi
  5. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
  6. Schließung der Sitzung

 

Bürgerfragestunde

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Olchers

 

Wichtiger Hinweis:

Zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie können leider nur höchstens 10 Zuschauer/-innen zugelassen werden. Um eine vorherige Anmeldung unter der Email-Adresse: prieb@baltrum.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04939/80-21 wird gebeten. Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Der Zutritt zum Kinderspielhaus erfolgt über den Haupteingang.

Es wird darum gebeten, dass die Zuschauer/-innen während der Sitzung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Warme Kleidung wird empfohlen, da eine Querlüftung erfolgt.

Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.

 

 

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