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Sie können sich von der Ausweispflicht – also der Pflicht, einen Personalausweis zu haben – befreien lassen, wenn:
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Mit der Verlustmeldung wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt, um Missbrauch auszuschließen. Den Online-Ausweis können Sie auch selbst telefonisch sperren lassen. Die Sperrung der Unterschriftsfunktion veranlassen Sie ausschließlich beim Anbieter Ihres Signaturzertifikats.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme zu vermeiden – etwa bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem sind Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.