Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 02.04.2026

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   3 / 2 0 2 6

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Verbesserung der Erreichbarkeit des Bewegungsparks „Wuppdi“ und des Oststrandes

Nachdem unser Antrag auf Gewährung von Fördermitteln für die Fördermaßnahme LEADER für die Verbesserung der Erreichbarkeit des Dünenerlebnis- und Bewegungsparks „Wuppdi“ und des Oststrandes von der Lenkungsgruppe des Wattenmeer-Achter als förderfähig beurteilt worden ist, hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems uns im vergangenen Jahr einen positiven Förderbescheid zukommen lassen. Hieraufhin wurde die Planungsleistung ausgeschrieben und die Mittel im gemeindlichen Haushalt eingestellt.

Nun ist es soweit. Nach erfolgter Ausschreibung wird in der kommenden Woche mit der Einrichtung der Baustelle begonnen, so dass ab der übernächsten Woche (ab dem 27.04.) die Arbeiten aufgenommen werden.

Die Straße von den Glascontainern am Wasserwerk bis zum „Wuppdi“ wird daher bis Ende Mai nicht passierbar sein. Ich bitte daher für diesen Zeitraum den westlichen Fußweg zum „Wuppdi“/Oststrandaufgang oder den Höhenweg zu nutzen. Die Ver- und Entsorgung für das „Uschis“ ist sichergestellt.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Gäste weiter. Danke.

In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, dass Sie alte oder nicht mehr brauchbare Pflaster- und Klinkersteine an einem noch bekannt zu gebenden Tag an der Baustelle anliefern können, die dort dann gebrochen und als Unterbaumaterial genutzt werden sollen.

Diese Steine müssen frei von Anhaftungen (Zement, Kalk, Farbe usw.) sein. Wer noch Material hat und aufräumen möchte, hat nun die Chance. Der Termin wird bekanntgegeben.

Stellenangebote

Die Gemeinde Baltrum sucht eine Fachkraft für das Steuer- und Abgabenwesen und einen Mitarbeiter zur Unterstützung in der Tourist-Information und für die Gästebeitragskontrollen. Anfragen und Bewerbungen nehmen wir unter Mail: gemeinde@baltrum.de entgegen. Alle Stellenanzeigen finden Sie auf https://www.baltrum.de/informieren/gemeinde-baltrum/stellenangebote/.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum                                                                Baltrum, den 02. April 2026

Der Bürgermeister

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln

 

Die Räte der Gemeinden Wangerooge, Spiekeroog, Juist und Baltrum haben in ihren jeweiligen Sitzungen die öffentliche Auslegung des Entwurfs „Dorfentwicklungsplan VierInseln“ beschlossen.

Der Entwurf des Dorfentwicklungsplans einschließlich des Projektkatalogs sowie die Gestaltungsempfehlungen für private Projektmaßnahmen werden in der Zeit vom 10. April 2026 bis einschließlich 10. Mai 2026

 

Hier zum Download:




 

sowie auf der Beteiligungsplattform der Dorfregion VierInseln:

https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln  -> Bereich „Ereignis“.

 

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden im o.g. Zeitraum die Entwurfsunterlagen während des oben angegebenen Zeitraums bei der

Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, Tel. 04939/80-0

zu jedermanns Einsicht in gedruckter Form öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch an gemeinde@baltrum.de übermittelt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich per Post an die oben genannte Adresse zu senden oder nach vorheriger Vereinbarung mündlich (persönlich oder telefonisch) zur Niederschrift abzugeben.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten wie Naem, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Baltrum sowohl auf der Website der Gemeinde Baltrum (https://www.gemeindebaltrum.de/rundschreiben-bekanntmachungen) als auch auf einem Aushang im Bekanntmachungskasten im Rathaus der Gemeinde einzusehen.

 

Olchers                                                                                              ausgehängt am: 02.04.26

Bürgermeister                                                                                   abgenommen am:

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 02.04.2026

Der Bürgermeister

 

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Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Entwurf des Dorfentwicklungsplanes „Dorfregion VierInseln“

Ich weise auf die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Dorfentwicklungsplanes „Dorfregion VierInseln“ hin, die in der Zeit vom 10. April 2026 bis einschließlich 10. Mai 2026 stattfindet.  Einsehbar ist die Bekanntmachung, wie auch die weiteren Unterlagen unter: https://gemeindebaltrum.de/rundschreiben-bekanntmachungen/ .

 

Neue Mitarbeiter im Rathaus

Als neue Mitarbeiterin in der Tourist-Information wurde Frau Heidi Bramstedt-Weiß eingestellt.

Frau Bianca Klinger wird als Unterstützung im Personalamt und als Nachfolgerin von Frau Beathe Prieb im Vorzimmer des Bürgermeisters für Sie erreichbar sein.

Herr Gero Klinger wird Ihr neuer Ansprechpartner im Bürgeramt und unterstützt im Standesamt.

Die Erreichbarkeit der neuen Mitarbeiter finden Sie unter: https://gemeindebaltrum.de/aemter-und-ansprechpartner/

 

Stellenangebote

Die Gemeinde Baltrum sucht eine Fachkraft für das Steuer- und Abgabenwesen und einen Mitarbeiter zur Unterstützung in der Tourist-Information und für die Gästebeitragskontrollen. Anfragen und Bewerbungen nehmen wir unter Mail: gemeinde@baltrum.de entgegen. Alle Stellenanzeigen finden Sie auf https://www.baltrum.de/informieren/gemeinde-baltrum/stellenangebote/.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

 frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 19.03.2026

Der Bürgermeister

 

 

R u n d m a i l   1 / 2 0 2 6

 

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Die Anpassung und die damit verbundene Preiserhöhung für die Vermietung von Strandkörben und Strandzelten in diesem Jahr war eine unumgängliche Maßnahme, die dem Rat der Gemeinde Baltrum nicht leichtgefallen ist. Zur Erklärung: Die Preise wurden seit dem Jahr 2014 nicht erhöht, die Kosten für die Beschaffung sind in dieser Zeit, nicht zuletzt durch die Pandemie, fast um das Doppelte gestiegen. Hinzu kommt die prekäre Haushaltslage, durch die wir mit der Aufstellung eines sog. Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet sind, alle erdenklich möglichen Einnahmen zu generieren. Hierzu zählt u.a. auch die Anpassung der Tarife für die Standkörbe und -zelte. Leider war es uns erst kurzfristig möglich die Vorgaben umzusetzen, wofür ich Sie hiermit um Verständnis bitten möchte.

 

SindBad

Die neue Heizungsanlage im SindBad ist installiert und in Betrieb, so dass wir das Beckenwasser derzeit aufheizen und den Badebetrieb spätestens am 27.03.26 aufnehmen können. Der Saunabetrieb wird schon ab dem 24.03.26 beginnen können.

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo.-Sa.             12-18 Uhr

So.                    geschlossen

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo.-Fr.               10-12 u. 15-18 Uhr

Sa.                     10-13 Uhr

So.                     geschlossen

Tourist-Information im Rathaus:

18.04. Karfreitag          – geschlossen –

19.04. Samstag           9:00 – 12:00 Uhr

21.04. Ostermontag     9:00 – 12:00 Uhr

Alle anderen Tage regulär von:

Mo. – Fr.              09:00 – 12:00 Uhr

Mo. – Do.            14:00 – 16:00 Uhr

Strandkorbvermietung:

Täglich von 10-13 Uhr

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten:   Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten

Ferientag nach der Bundesferienordnung in den

Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen:

Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe)

und von 13-15 Uhr (Mittagsruhe)

 

Anleinpflicht:  Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine

zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich

zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B.

dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

 

Hundekot:       Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres

Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

 

Pferdeäpfel:    Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde

aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Allg. Meldepflicht (An-, Um- und Abmeldung)

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.  Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Katzen

Das Projekt „ALBA – Verantwortung für ALle BAltrumkatzen“ setzt sich dafür ein, das Tierwohl freilebender Katzen auf Baltrum nachhaltig zu verbessern. Dazu gehört auch eine verantwortungsvolle Regulierung der Population. In diesem Zusammenhang wird an die geltende Kastrations­pflicht erinnert, die einen wichtigen Beitrag zum Tier- und Naturschutz leistet.

Seit 2012 besteht auf Baltrum eine Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in der Gemeinde Baltrum. Diese ist in Kürze einsehbar unter https://gemeindebaltrum.de/ordnungswesen/

Informationen zum Projekt erhalten Interessierte bei Johanna Zeitler und Jasmin Voigt

sowie auf Instagram: @alba_alle_baltrumkatzen

 

Anlieferung Osterfeuer 2026

Die diesjährige Anlieferung von Strauch- und Buschwerk für das Osterfeuer auf den Gemeindeheller unterhalb des Dünenschlösschens wird ab Freitag, den 20. März 2026 ab 12.00 Uhr bis zum 04.04.2026 bis 12.00 Uhr freigegeben.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Auf Grund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

 

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

schon heute frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Gemeinde Baltrum

Aufgrund der §§ 1 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBI. S. 9), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 07. Oktober 2010 (Nds. GVBI. S. 465) hat der Rat der Gemeinde Baltrum in seiner Sitzung am 16. Oktober 2012 folgende Verordnung erlassen:

§ 1 Katzenhaltung
(1) Katzenhalter oder Katzenhalterinnen, die ihrer Katze die Möglichkeiten gewähren,
sich außerhalb der Wohnung zu bewegen, haben diese zuvor von einem Tierarzt
kastrieren und mittels Tätowierung, Mikrochip und Halsband kennzeichnen zu lassen.
Dies gilt nicht für Katzen bis zu einem Alter von fünf Monaten.

(2) Als Katzenhalter oder Katzenhalterin im Sinne des Absatzes 1 gilt auch, wer einer
freilaufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

(3) Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der
Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der
Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

(4) Auf Antrag können Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung
zugelassen werden, wenn die Interessen der Antragstellerin oder des Antragstellers
durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall
nicht nur geringfügig überwiegen.

§ 2 Ordnungswidrigkeit
(1) Ordnungswidrig nach § 59 Absatz 1 des Nds. SOG handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig den Bestimmungen dieser Verordnung hinsichtlich des Kastrations- und
Kennzeichnungsgebots für freilaufende Katzen zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 59 Abs. 2 Nds. SOG mit einer Geldbuße bis zu
5.000,– EURO geahndet werden.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

26579 Baltrum, den 16. Oktober 2012

Wahlbekanntmachung der Wahlleitung und Aufforderung zum
Einreichen von Wahlvorschlägen für die Direktwahl
am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum

Für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für die Gemeinde Baltrum fordere
ich gemäß des § 45b Abs. 4, sowie § 16 in Verbindung mit § 45a des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes (NKWC) zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf und mache
Folgendes bekannt: (Siehe Anhang)

26-03-16 Bekanntmachung der Wahlleitung

Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Baltrum

Kommunalwahl am 13. September 2026
Gemäß § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnuug
(NKWO) werden hiermit die Namen und Anschriften des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters öffentlich bekannt gemacht Gemeindewahlleiter

 

Bürgermeister

Harm Olchers
Haus-Nr. 130
26579 Baltrum
Tel.: 04939/80-22

Stellvertretender
Gemeindewahlleiter.

Herr Jan Aumüller
Haus-Nr. 130
26579 Baltrum
Tel: 04939/80-69.

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 23.12.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 5

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

27. u. 28.12. von 9-12 Uhr

29.-31.12.     von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr

01.01.2026   geschlossen

02.01.           von 9-12 Uhr

Sauna und Fitness (im SindBad)

27. – 30.12.     von 10-18 Uhr

31.12.               geschlossen

01.01.2026     geschlossen

02.-04.1.         10-18 Uhr

Ab 05.01.        geschlossen

Kinderspielhaus:

27. u. 28.12. von 14-17 Uhr

27. u. 30.12. von 10-12 Uhr u. 14-17 Uhr

31.12.           von 10-13 Uhr

01.01.2026   geschlossen

02.01.           von 10-12 Uhr u. 14-17 Uhr

03.01.           von 10-13 Uhr

Ab 04.01.      geschlossen

 

Gästebeitrag:

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Gästebeitragssatzung auch in der Winterzeit der Gästebeitrag zu erheben ist. Es sind Stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04, 9. Änderung „Nationalparkhaus“

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04 für den Neubau eines Nationalparkhauses findet in der Zeit vom 05. Januar bis einschließlich 05. Februar 2026 statt. Die Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde Baltrum www.gemeindebaltrum.de/bauleitung/ und im nieder-sächsischen UVP-Portal dem zentralen Internetportal des Landes unter uvp-verbund.de, wie auch im Rathaus während der Dienststunden einsehbar.

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Und wieder geht ein ereignisreiches Jahr seinem Ende entgegen.

Wieder haben wir viele treue und neue Gäste auf unserem schönen Eiland begrüßen dürfen, die sich gut erholen konnten. Dieses ist unser aller Verdienst, die wir uns um jeden Gast persönlich kümmern, ob als Vermieter, Gastronom, Servicedienstleister oder Veranstalter, was allerdings nur gelingen kann, wenn wir zusammen -oder „mitnanner“- an einem Seil ziehen. Ich habe das Gefühl, dass dieses auf Baltrum immer besser wird. Danke dafür.

Mit der Firma Apellos konnten wir einen neuen Betreiber für unsere Kurmittelabteilung im SindBad finden, die ab Anfang Februar unter der Firmierung „BaltrumMed“ mit frischem Wind den Betrieb aufgenommen hat. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von vielen Gästen bestätigt uns darin, den richtigen Partner gefunden zu haben. Zur Unterbringung von zusätzlichem Personal wird noch Wohnraum gesucht. Bei Interesse bitte direkt den Kontakt aufnehmen.

Durch die Bewilligung einer Förderung ist es uns möglich, die Verbesserung der Erreichbarkeit des Bewegungspark „Wuppdi“ und zum Oststrand umzusetzen. Hiermit wird die Wegefläche vom Wasserwerk bis zum „Wuppdi“ überholt und mit einer Beleuchtung versehen. Die Planungen laufen auf Hochtouren, so dass wir es schaffen, die Maßnahme noch vor der kommenden Saison abschließen zu können.

Im SindBad ist der Heizkessel gerissen, so dass wir den Badebetrieb noch im November einstellen mussten, da die sinkende Wasser- und Lufttemperatur einen längeren Aufenthalt nicht mehr zuließ. Eine Reparatur ist leider nicht möglich, so dass wir eine Ausschreibung für einen neuen Kessel auf den Weg bringen mussten, um unser Bad zur Saison 2026 wieder in Betrieb nehmen zu können.

Herzlich bedanken möchte ich mich bei allen, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur auf der Insel aufrechterhalten und durch ihr persönliches Engagement, beispielsweise in der Freiwilligen Feuerwehr, wie auch den vielen Vereinen und Gruppen unser Eiland Baltrum so einzigartig machen. Weest all van Harten bedankt!

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeindeverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

im Kreise Ihrer Lieben

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

 

Ihr

Harm Olchers

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unser Projekt „Baltrum im Rhythmus der Gezeiten“ schreitet voran.

Es dient dem Schutz unserer Insel und stärkt das Bewusstsein für Meeresgefahren.

Weitere Infos und aktuelle Entwicklungen finden Sie auf unserer Webseite.

 

Besuchen Sie:

Projekt „Baltrum im Rhythmus der Gezeiten“ schreitet voran

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 17.04.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   2 / 2 0 2 5

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo.-Sa.             12:00 – 18:00 Uhr
So.                    geschlossen

 

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo.-Fr.               10:00 – 12:00 u. 15:00 – 18:00 Uhr
Sa.                     10:00 – 13:00 Uhr
So.                     geschlossen

 

Tourist-Information im Rathaus:

18.04. Karfreitag         10:00 – 12:00 Uhr
19.04. Samstag           10:00 – 12:00 Uhr
21.04. Ostermontag    10:00 – 12:00 Uhr

Alle anderen Tage regulär von:

Mo. – Fr.              09:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do.            14:00 – 16:00 Uhr

 

Strandkorbvermietung:

Täglich von 10:00 – 13:00 Uhr

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten: Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Die Stunden von 21:00 – 08:00 Uhr (Nachtruhe) und von 13:00 – 15:00 Uhr (Mittagsruhe)

Anleinpflicht: Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

Hundekot: Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

Pferdeäpfel: Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.  Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Anlieferung Osterfeuer 2025

Die diesjährige Anlieferung von Strauch- und Buschwerk für das Osterfeuer auf dem Gemeindeheller unterhalb des Dünenschlösschens kann noch bis zum Samstagmittag (19.04.2025) um 12:00 Uhr erfolgen. Hiernach wird letztmalig aufgeschoben.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Aufgrund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

Wie in den Vorjahren wird das Feuer um 19:00 Uhr angezündet.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 18.03.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   1 / 2 0 2 5

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Inselkino Baltrum:

Die Gemeinde Baltrum sucht für das Inselkino für die anstehende Saison eine neue Betreiberin / einen neuen Betreiber. Wer die Chance darin sieht, sich für den Fortbestand des Baltrumer Kinos einzusetzen und sich für unsere Gäste und für die Insel engagieren mag, melde sich bitte bei Stephan Moschner moschner@baltrum.de,  Tel.: 04939 8030

 

Dorfentwicklung „VierInseln“

Die Dorfentwicklung „VierInseln“ beginnt – und Du bist ein entscheidender Teil davon!
Baltrum bekommt die Möglichkeit, über das Dorfentwicklungsprogramm die Projekte umzusetzen, die für das Leben hier im Dorf am wichtigsten sind.

Die vier Inseln Juist, Spiekeroog, Wangerooge und Baltrum machen sich jetzt gemeinsam – aber auch jede für sich – als Dorfregion „VierInseln“ auf den Weg. Dies startet mit einem Dorfentwicklungsplan, dem „Fahrplan“ für die Dorfentwicklung.

Im Zuge des Projektkataloges des Dorfentwicklungsplanes 2010 sind schon viele gute Ideen zusammengekommen. Nun heißt es, die wichtigsten Projekte auszuwählen und gemeinsam für die Umsetzung auszuarbeiten. Dafür ist Deine Beteiligung sehr wichtig.

Darüber können aber auch Projekte von Vereinen und private Gebäudeeigentümer über die Dorfentwicklung eine attraktive Förderung erhalten, z. B. für die Sanierung von historischen/ortsbildprägenden Gebäuden.

Deshalb laden wir dich herzlich ein, an folgenden Veranstaltungen teilzunehmen.

 

Info-Veranstaltung am 31. März 2025 um 19:00 Uhr

Wie läuft eine Dorfentwicklung ab? Welche Möglichkeiten gibt es, sich einzubringen? Welche Erfahrungen haben andere Dorfregionen gemacht, und welche Projekte werden gefördert? All diese Fragen werden in der Online-Infoveranstaltung beantwortet. Diese wird vom Planungsbüro organisiert, das die Dorfentwicklung begleitet.

Wann? am 31.03.2025 findet die Online-Veranstaltung (Start: 19:00 Uhr) statt.

 

Dorfrundgang am 06. Mai 2025 um 14:00 Uhr

Komm mit auf einen gemeinsamen Rundgang durch das Dorf und entdecke vielleicht ganz neue Eindrücke von Baltrum. Gemeinsam mit Experten werfen wir einen Blick darauf, was die Insel ausmacht und wie wir diesen Charakter in der Dorfentwicklung bewahren und weiterentwickeln können.

Außerdem besuchen wir zentrale Treffpunkte der Insulaner:innen  – Orte, die für die Inselgemeinschaft besonders wichtig sind. Hier haben wir die Gelegenheit, Ideen auszutauschen und neue Impulse für die Zukunft zu setzen.

Im Anschluss geht es in die Projektwerkstatt (s.u.), wo wir gemeinsam an konkreten Vorhaben arbeiten werden. Sei dabei und gestalte die Zukunft deines Dorfes aktiv mit!

Treffpunkt: 14.00 Uhr Eingang Rathaus, Dauer: ca. 1,5 Std.

 

Projektwerkstatt am 06. Mai 2025 Sitzungszimmer Rathaus um 16:00 Uhr

Gemeinsam wollen wir die wichtigsten Projekte für die Insel erarbeiten – basierend auf bestehenden Konzepten, wie z.B. [Sicherung Hafenbereich, Sportplatz usw.], aber auch mit Raum für neue Ideen geben. Lasst uns ausgewählte Projekte weiterentwickeln, konkrete Pläne schmieden und Baltrum aktiv mitgestalten. Deine Ideen zählen!

Treffpunkt: 16:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, Dauer: ca. 2,5 Std.

 

Info-Veranstaltung zu Kleinstvorhaben am 28. April 2025 um 19:00 Uhr

Über die Dorfentwicklung können auch sehr kleine Maßnahmen gefördert werden, die die dörfliche Gemeinschaft unterstützen und sehr schnell umzusetzen sind. Dafür stehen auf Baltrum insg. 7.500 € zur Verfügung. Wie die Förderung von Kleinstvorhaben funktioniert, wird in einer Online-Infoveranstaltung erklärt. Weitere Infos und den Link findest du auf der Online-Plattform unter https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/

 

Online-Beteiligung – ab sofort

Wenn Du nicht an den Veranstaltungen teilnehmen kannst, Du dir nochmal Unterlagen anschauen willst oder Dich interessiert, welche Ideen für Baltrum (und die anderen Inseln) schon vorgeschlagen wurden und welche Konzepte es schon gibt, dann schau doch gern bei der Online-Beteiligung vorbei. Vielleicht spricht Dich das eine oder andere (vielleicht sogar von einer anderen Insel) besonders an. Lass es uns wissen! Auf der Online-Plattform kannst du zudem auch Deine Ideen eintragen und die Ideen anderer kommentieren. Hier werden zudem alle Termine bekannt gegeben und Informationen hochgeladen. So bist Du immer und überall informiert und kannst aktiv mitentscheiden.

Die Vielfalt der Meinungen und Ideen ist entscheidend, um zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Sei dabei und gestalte die Zukunft Deines Dorfes aktiv mit!

https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/

Zur Dorfentwicklung:

Über die Dorfentwicklung bietet sich die Möglichkeit, die Dorfregion noch schöner und lebenswerter zu machen, den ursprünglichen Charakter zu bewahren und wiederherzustellen – und dafür eine Förderung mit einer attraktiven Förderquote zu erhalten. Das gilt nicht nur für Projekte der Kommunen und anderer öffentlicher Träger, sondern auch für private Projektträger wie Vereine oder Privatpersonen.

Typische Projekte sind z. B. die Sanierung von historischen / ortsbildprägenden Gebäuden (u. a. Fassade, Dächer, Fenster), Gestaltung von Plätzen und Parks sowie Investitionen in Treffpunkte (u. a. Dorfgemeinschaftshäuser), Sport- und Freizeitanlagen sowie die Daseinsvorsorge.

 

 

Mitteilung der Fa. TenneT:

TenneT-Infomärkte zum Start der Horizontalbohrungen auf Baltrum

Im Herbst 2024 wurden die ersten Bohrungen am Landesschutzdeich bei Dornumergrode erfolgreich abgeschlossen. Im April 2025 werden die Baustelleneinrichtungen am Nordstrand auf Baltrum sowie die Wasserbaustelle südlich des Ostendes eingerichtet, sodass im Sommer 2025 die ersten Bohrungen am Ostende stattfinden können.

Die Bohrungen sind notwendig, um den grünen Strom über die Offshore-Netzanbindungsprojekte BalWin3+4 sowie LanWin1+4+5 von den Konverterplattformen in der Nordsee über Seekabel unter Baltrum hindurch zum Anlandungspunkt bei Dornumergrode zu transportieren. Anschließend gelangt er über Erdkabeltrassen zu den zukünftigen Onshore-Konverterstationen bei Wilhelmshaven, Unterweser und Großenmeer.

Um alle Bewohner Baltrums und interessierte Personen zu den Bauvorhaben vorab zu informieren und für Fragen zur Verfügung zu stehen, laden wir am 1. und 2. April 2025 zu zwei Infomärkten ein. Die Veranstaltungen finden im Strandhotel Baltrum statt. Darüber hinaus bieten wir am Abend des 1. Aprils in der Gaststätte Sturm-Eck eine weitere Möglichkeit, sich in einem etwas gemütlicherem Ambiente über die Vorhaben zu informieren und mit uns in den Austausch zu kommen. Wir werden die Veranstaltungen zeitnah auf der Insel bewerben.

 

Die Veranstaltungen im Überblick:

Infomärkte im Strandhotel Wietjes (Westdorf 58, 26579 Baltrum)

  • Dienstag, 1. April 2025 von 13 bis 17 Uhr
  • Mittwoch, 2. April 2025 von 10 bis 14 Uhr

Abend-Veranstaltung in der Gaststätte Sturm-Eck (Westdorf 7, 26579 Baltrum)

  • Dienstag, 1. April 2025 ab 19 Uhr

 

 

Anlieferung Osterfeuer 2025

Die diesjährige Anlieferung von Strauch- und Buschwerk für das Osterfeuer auf den Gemeindeheller unterhalb des Dünenschlösschens wir ab Freitag, den 04. April 2025 um 12.00 Uhr freigegeben.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Aufgrund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

 

 

Ihr

Harm Olchers

 

 

Satzung der Gemeinde Baltrum über die Erhebung von Betreuungsentgelten in
Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege im Landkreis Aurich

Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 90 Abs. 1 Nr. 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) i.V.m. § 22 Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Baltrum am 27.08.2024 folgende Satzung zur Erhebung von Betreuungsentgelten für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege beschlossen:

  • 1 Geltungsbereich und Inhalt der Entgeltordnung
  • § 22 SGB VIII i.V.m. § 2 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (Nds. KiTaG) erfüllen Kindertagesstätten und die Kindertagespflege einen eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dieser zielt auf die gleichberechtigte, inklusive gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder und auf die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen und selbstbestimmten Persönlichkeiten ab sowie den Auftrag die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen.
  • Diese Satzung regelt die öffentlich-rechtliche Erhebung und Zahlung von Entgelten für den Besuch von Kindertageseinrichtungen in Form von Krippen, Kindertagespflegestellen, Kindergärten und Horten sowie altersübergreifenden Gruppen— nachfolgend, sofern nicht anders bezeichnet-Kindertageseinrichtungen genannt.
  • Unter Besuch im Sinne dieser Satzung ist die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baltrum zu den festgesetzten Zeiten zu verstehen.
  • 2 Entgelte für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
  • Für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baltrum wird von der/dem/den Sorgeberechtigten ein monatliches Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgeltes ergibt sich aus der Anlage 1, die Bestandteil dieser Satzung ist.
  • Das monatliche Nettofamilieneinkommen ist ein Zwölftel des Jahresnettofamilieneinkommens. Das Jahresnettofamilieneinkommen wird unter Anwendung des § 16 Wohngeldgesetz ermittelt.
  • Zusätzlich zum Entgelt für die Betreuung sind noch weitere Entgelte für die Verpflegung des Kindes/der Kinder zu zahlen, die sich nach dem Angebot der betreuenden Kindertageseinrichtung richten. Weitere Einzelheiten werden über den schriftlichen Betreuungsvertrag der jeweiligen Kindertageseinrichtung geregelt.
  • Das zu zahlende Entgelt kann auf Antrag ganz oder teilweise vom Landkreis Aurich (Amt für Jugend und Soziales) übernommen werden, wenn die Belastung den Sorgeberechtigten und dem Kind nicht zuzumuten ist. Die Berechnung der zumutbaren Belastung erfolgt durch die Gemeinde Baltrum. Die Prüfung orientiert sich dabei an der Berechnung der sozialhilferechtlichen Einkommensgrenze.
  • Die Entgelte werden jeweils zum Beginn eines Kindergartenjahres (01.08.) analog zu den prozentualen Entgelterhöhungen des Tarifvertrages öffentlicher Dienst -Sozial- und

 

Erziehungsdienst (TvöD-SuE)- angepasst. Es wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Diese Anpassungsregelung greift ab dem 01.08.2027.

  • 3 Entgeltschuldner
  • Entgeltschuldner sind die Sorgeberechtigten bzw. die Elternteile der Kinder, die in der Kindertageseinrichtung, für die diese Entgeltsatzung gilt, betreut werden und gemeinsam mit den Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft leben.
  • Entgeltschuldner sind daneben auch diejenigen, die die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung veranlasst haben.
  • Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner. 4 Einkommen
  • Maßgebend ist das Jahreseinkommen der/des Sorgeberechtigten und des zu betreuenden Kindes/der zu betreuenden Kinder, dass die Entgeltpflichtigen in dem Kalenderjahr haben, das dem Beginn bzw. einer Fortsetzung der Kindertagesbetreuung vorangeht (Bemessungszeitraum). Ist in den vergangenen zwölf Monaten keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen worden, ist bei der Berechnung stets das aktuelle Einkommen zu berücksichtigen. Das Kindergartenjahr umfasst den Zeitraum vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Einkommen werden höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (Anlage 2 zum Sozialbuch —Sechsten Buch Gesetzliche Rentenversicherung) berücksichtigt.
  • Als Nachweis dient eine dafür vorgesehene Erklärung über die Einkommensverhältnisse und zwar mit allen Belegen, d. h. vorrangig den maßgeblichen Einkommensteuerbescheid, Lohn- und Gehaltsbescheinigungen, alternativ die Lohnsteuerbescheinigung des vergangenen Jahres. Bei Selbstständigen ist der vom Steuerberater ausgefüllte Bogen zur Einkommensermittlung vorzulegen, ersatzweise können auch Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) eines Steuerberaters anerkannt werden. Können die aufgezählten Dokumente nicht vorgelegt werden, kann im Einzelfall das Einkommen durch andere, ebenso geeignete Nachweise belegt werden. Zudem haben die Sorgeberechtigten für die Festsetzung eines Entgeltes auf Verlangen der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen. Werden keine Angaben gemacht oder keine ausreichenden Nachweise vorgelegt, erfolgt eine Einstufung in die höchste Einkommensstufe. Wurde aufgrund der fehlenden Mitwirkung das höchste Entgelt festgesetzt, erfolgt eine Änderung des Entgeltes bei nachgeholter Mitwirkung erst ab dem Monat, in dem die vollständigen Unterlagen vorliegen.
  • Für die Berechnung des Einkommens werden die Regelungen aus den §§ 13 – 16 sowie § 18 WoGG angewandt.
  • Lebt das/leben die in einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Baltrum betreute(n) Kind(er) mit nur einer/einem Sorgeberechtigten in einer Haushaltsgemeinschaft, so sind die Einkünfte dieser/ dieses Sorgeberechtigten maßgeblich und zusammen mit den Einkünften des Kindes/der Kinder nachzuweisen.

 

(5) Leben die Sorgeberechtigten beide mit dem/den betreuten Kindern) in einer Haushaltsgemeinschaft, ist das Einkommen beider Sorgeberechtigten zusammen zu berücksichtigen und gemeinsam mit den Einkünften des Kindes/der Kinder nachzuweisen.

(6) Die/Der Sorgeberechtigte, bei dem das Kind lebt, die/der Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder den Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen, haben für die Dauer des nachgewiesenen Bezuges kein Entgelt zu leisten.

(7) Absatz 6 gilt entsprechend, wenn

  • ein Elternteil, der nicht sorgeberechtigt ist, mit dem betreuten Kind/den betreuten Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft lebt oder
  • wenn eine Dritte/ein Dritter, die/der nicht Sorgeberechtigte /-r und nicht Elternteil ist, mit dem betreuten Kind/den betreuten Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft lebt und dieses Mitglied der Haushaltsgemeinschaft einen steuerlichen Vorteil durch die Berücksichtigung des Kindes/der Kinder hat.

(8) Änderungen der Einkommensverhältnisse um mehr als 15 % sind unverzüglich anzugeben und nachzuweisen. Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zu einem anderen Entgelt führen, werden ab dem Monat, in dem dies der Gemeinde Baltrum mitgeteilt bzw. der Nachweis der Gemeinde Baltrum vorliegt, neu und mit Wirkung für die Vergangenheit berechnet. Die Gemeinde Baltrum behält sich eine regelmäßige Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Entgeltpflichtigen vor.

(9) Die Entgeltschuldner können sich zur Zahlung des höchsten Entgeltes der jeweiligen Betreuungszeit verpflichten. Dies ist schriftlich zu erklären. Diese Erklärung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Eine Einkommensüberprüfung entfällt in diesem Fall.

  • 5 Entstehung und Fälligkeit der Entgelte
  • Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes besteht mit der Aufnahme des Kindes in der Kindertageseinrichtung.
  • Im Aufnahmemonat ist der vollständige Entgeltbetrag zu zahlen, wenn die Aufnahme vom 01.-14. eines Monats erfolgt und das hälftige Entgelt ist zu zahlen, wenn die Aufnahme vom 15.-31. eines Monats erfolgte.
  • Das Entgelt ist monatlich zu zahlen und jeweils spätestens am 15. des jeweiligen Monats fällig.
  • Das Entgelt ist für einen vollen Monat und für die/den gesamte(n) vereinbarte(n) Zeit/Zeitraum zu entrichten.
  • Mit Beendigung des Betreuungsverhältnisses endet die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes. Wird das Betreuungsverhältnis jedoch während der letzten drei Monate des Kindergartenjahres beendet, so ist das Entgelt bis zum Ende des Kindergartenjahres zu entrichten.