Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 29.07.2026

Der Bürgermeister

 

 

R u n d m a i l   5 / 2 0 2 6

 

 Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber, liebe Gäste,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Fahrräder

Am 20.07. begannen auch in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, noch einmal auf die Fahrradparksituation an den Strandaufgängen hinzuweisen.

An den Strandaufgängen Kinderspielhaus, Strandcafé und Uschis stehen Fahrradparkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diese, denn auf dem Höhenweg und am Strand ist das Radfahren nicht gestattet.

Uns ist bewusst, dass die vorhandenen Fahrradstellplätze in der Hauptsaison schnell ausgelastet sein können. Dennoch bitten wir Sie, Fahrräder nicht entlang der Strandaufgänge oder auf den Zuwegungen abzustellen.

Die Strandaufgänge dienen als Rettungswege und müssen jederzeit frei passierbar sein. Außerdem werden sie für die Belieferung der ansässigen Gewerbebetriebe benötigt.

Baltrum ist eine kleine Insel. Alle Ziele sind in wenigen Minuten bequem zu Fuß erreichbar. Vielen Dank, dass Sie mit Ihrer Rücksichtnahme dazu beitragen, die Wege frei und sicher zu halten.

 

Hunde

An die Leine bitte

In öffentlichen Anlagen, bei Veranstaltungen sowie im Hafenbereich sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen. Vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien (bezieht sich auf Niedersachsen und NRW) gilt im gesamten Kurbereich und innerhalb des Ortes Anleinpflicht – mit Ausnahme des Hellerweges unterhalb des Deiches (siehe Karte). Achten Sie aber bitte auch hier darauf, dass Ihr Hund nicht auf den Küstenschutzanlagen oder in den anliegenden Gärten der Anwohner herumstromert. Unmittelbar außerhalb des Ortes und südlich des Hellerweges beginnt der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Innerhalb dieser Schutzzonen untersagt die Verordnung des Nationalparks das freie Herumlaufen von Hunden. Unter Umständen haben Sie hier mit Konsequenzen der Nationalparkwarte zu rechnen.

Nur an den Hundestrand

Am Strand ist die Mitnahme von Hunden nur im östlichen Abschnitt D gestattet. Während des Strandbetriebes in der Saison sind die Mitarbeiter der Gemeinde Baltrum angewiesen, Gäste mit Hunden in den Abschnitten A bis C vom Badestrand zu verweisen. Hiervon ausgenommen ist ein Besuch bei den Gewerbebetrieben am Strand. Um zu den Gewerbebetrieben zu gelangen ist jedoch zwingend der Holzsteg zu nutzen (Abschnitt D – Gewerbetreibende – Abschnitt D).

Wichtig: Auch am Hundestrand gilt die Anleinpflicht!

 

Weitergehende Information sowie eine Inselkarte mit gekennzeichneten Freilaufflächen für Hunde können Sie unter https://www.baltrum.de/planen-buchen/infos-und-tipps/urlaub-mit-hund/ oder aus unserer Broschüre „Baltrum für Vierbeiner“ entnehmen. Diese liegt im Eingangsbereich des Rathauses oder in der Tourist-Info für Sie aus.

 

Strandmuscheln

Das Aufstellen von Strandmuscheln zwischen oder vor den Strandkörben ist nicht gestattet.

Bei Anmietung eines Strandkorbes ist das Aufstellen einer Strandmuschel (z. B. für Kleinkinder) ausnahmsweise erlaubt, soweit dadurch keine anderen Gäste oder Rettungswege beeinträchtigt werden.

 

Sauberkeit

Bitte achten Sie darauf, den Strand sauber zu halten und entsorgen mitgebrachte Verpackungen und Abfälle in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter.

 

 

Strandburgen/Buddeln am Strand

Bitte schütten Sie gebuddelte Löcher und Gräben beim Verlassen des Strandes wieder zu, um Unfälle zu vermeiden. Die Strandkörbe dürfen nicht in oder auf Sandhügel, Strandburgen oder in Kuhlen gestellt werden, da dies die Bergung bei Hochwasser erheblich erschwert. Achten Sie bitte auch auf Kinder, die tiefe Löcher buddeln; es besteht die Gefahr, dass es zu Verschüttungen mit tragischen Folgen kommen kann.

 

Meldepflicht

Baltrum ist eine lebendige Gemeinschaft. Damit das Zusammenleben auf unserer Insel reibungslos funktioniert und die Verwaltung für Sie optimal arbeiten kann, sind verlässliche Daten unerlässlich. Deshalb möchten wir Sie heute an eine wichtige gesetzliche Pflicht erinnern: die Einhaltung der Meldefristen.

Was gilt laut Bundesmeldegesetz?

Einzug: Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Auszug: Ein Wegzug ins Ausland muss innerhalb von zwei Wochen abgemeldet werden.

Umzug: Auch jeder Wohnungswechsel innerhalb der Insel muss binnen zwei Wochen gemeldet werden.

Warum ist das so wichtig?

Die korrekten Einwohnerzahlen beeinflussen direkt die Finanzierung unserer Infrastruktur, der Schulen und der medizinischen Versorgung auf der Insel. Eine verspätete Meldung erschwert zudem die Arbeit der Behörden erheblich.

Konsequenzen bei Versäumnissen

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir im Interesse aller Bürger konsequent handeln müssen. Das Überschreiten dieser gesetzlichen Fristen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Nichteinhaltung sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Bußgelder zu verhängen.

Bitte erledigen Sie Ihre An- oder Abmeldung daher immer rechtzeitig direkt im Rathaus. Unser Team im Bürgerbüro Herr Aumüller und Herr Klinger helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter!

Unterlagen:

gültiger Personalausweis oder gültigen Reisepass                                                                                                                                                                                         Wohnungsgeberbescheinigung

Online-Service:                                                                                                                                                                      An- und Ummeldung direkt über das Bürgerbüro Baltrum erledigen. https://gemeindebaltrum.de/buergerbuero-einwohnermeldeamt

Einschränkung:                                                                                                                                                                             Funktion steht derzeit noch nicht für alle EU-Länder zur Verfügung.

 

Stellenangebote

Die Gemeinde Baltrum sucht aktuell neue Mitarbeiter:innen für verschiedene Bereiche. Alle Stellenanzeigen finden Sie auf https://www.baltrum.de/informieren/gemeinde-baltrum/stellenangebote/. Anfragen und Bewerbungen nehmen wir unter Mail: gemeinde@baltrum.de entgegen.

 

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

B e k a n n t m a c h u n g

 

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum.

 

Gemäß § 28 Abs. 6 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05.07.2006, zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.05.2026, gebe ich hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 21. Juli 2026 für die Gemeinderatswahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum zugelassenen Wahlvorschläge bekannt:

 

Wahlbereich II

 

Wahlvorschlag der Christlich Demokratische

                                   Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)        Wahlvorschlags-Nr. 2

1          Heiken, Galt               1988    Unternehmer/Kaufmann           Baltrum, Haus-Nr. 325

2          Munier, Anna              1985    Kutscherin/Physiotherap.          Baltrum, Haus-Nr. 98

3          Rothengaß, Andreas  1969    Techn. Postbetriebsinsp.a.D.    Baltrum, Haus-Nr. 230

4          Dr. Cura, Anca           1983    Ärztin                                          Baltrum, Haus-Nr. 186

5          Klün, Lars                   1973    Verwaltungsfachang./Diakon    Baltrum, Haus-Nr. 213

6          Stark, Ulrike                1970    Einzelhandelskauffrau              Baltrum, Haus-Nr. 92

7          Gabriel, Jürgen           1975    Handelsfachwirt                        Baltrum, Haus-Nr. 186

8          Gloystein, Maren        1987    Altenpflegerin                            Baltrum, Haus-Nr. 95

9          Küper, Oliver              1976    Bankkaufmann                         Baltrum, Haus-Nr. 200

 

Wahlvorschlag der Wählergruppe

                                                      Moin Baltrum (Moin)                               Wahlvorschlags-Nr. 14

1          Hinrichs, Ben              1984    Gastronom                                Baltrum, Haus-Nr. 50

2          Klün, Olaf                    1965    Hotelier                                      Baltrum, Haus-Nr. 137

3          Gaiser, Constanze      1973    Journalistin                                Baltrum, Haus-Nr. 324

4          Bruns-Strenge, Tim    1995    Kapitän                                      Baltrum, Haus-Nr. 152

5          Hinrichs, Merle           1994    Graphikerin                               Baltrum, Haus-Nr. 50

6          Tegeler, Dieter           1976    Marktleiter                                 Baltrum, Haus-Nr. 295

7          Grote, Pia                   1994    Sonderpädagogin                      Baltrum, Haus-Nr. 231

8          Otto, Philipp                1992    Gastronom                                Baltrum, Haus-Nr. 231

9          Woste, Tim                 1982    Schauspieler                             Baltrum, Haus-Nr. 74

10        Olchers, Ralf              1968    Unternehmer                             Baltrum, Haus-Nr. 260

 

Einzelwahlvorschlag Gaiser                          Wahlvorschlags-Nr. 15

1          Gaiser, Jens               1967    TV-Redakt./CvD, Werbekfm.    Baltrum, Haus-Nr. 324

 

26579 Baltrum, den 23. Juli 2026

 

Gemeinde Baltrum

Der Gemeindewahlleiter

 

ausgehängt am:     23.07.2026

Olchers                                                                                  abgenommen am:

B e k a n n t m a c h u n g

 

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum.

 

Gemäß § 28 Abs. 6 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05.07.2006, zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.05.2026, gebe ich hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 21. Juli 2026 für die Bürgermeisterwahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum zugelassenen Wahlvorschläge bekannt:

 

 

Wahlbereich II

 

Lfd. Nr.    Name, Vorname                     Geb.Jahr Beruf                                       Anschrift

 

 

Wahlvorschlag der Christlich Demokratische

                                    Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)        Wahlvorschlags-Nr. 1

 

1          Bengen, Jann             1966    Hotelier                         Baltrum, Haus-Nr. 139

 

 

 

                                       Einzelwahlvorschlag Schütte                              Wahlvorschlags-Nr. 2

 

2          Schütte, Oliver           1981    Verwaltungsfachwirt     Friedeburg, Abickhafer Dorfstr. 7

 

 

 

26579 Baltrum, den 23. Juli 2026

 

Gemeinde Baltrum

Der Gemeindewahlleiter

 

Olchers

 

ausgehängt am:     23.07.2026

abgenommen am:

Öffentliche Bekanntmachung

 

über die Zusammensetzung des Wahlausschusses in
der Gemeinde Baltrum für die Kommunalwahlen in
Niedersachsen am 13. September 2026

 

Gemäß § 8 Absatz 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung
(NKWO) mache ich hiermit die Zusammensetzung des
Wahlausschusses bekannt:

 

Vorsitzender:                 Herr Harm Olchers

Stellv. Vorsitzender.     Herr Jan Aumüller

 

Weitere Wahlausschussmitglieder:

1. Frau Lisa Scheck

2. Frau Sabine Strenge-Diercks

3. Frau Thea Uphoff

4. Herr Soeren Voigt

5. Frau Petra de Vries

6. Frau Insa Willers-Lohmeyer

 

Stellv. Wahlausschussmitgleder:

zu 1. Frau Bettina Maternus

zu 2. Frau Anja Linn

zu 3. Frau Sabrina Janssen

zu 4. Herr Frank Otto

zu 5. Frau Barbara Zurborg

zu 6. Frau Maria Zimmering

 

 

26579 Baltrum, den 15. Juli 2026

Gemeinde Baltrum
Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung

Aumüller

Öffentliche Bекаnntmachung

Gemäß § 9 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) findet am
Dienstag, den 21. Juli 2026 um 16.00 Uhr Im Sitzungszimmer des Rathauses
eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Baltrum statt.

Die Sitzung ist nach § 9 Abs. 3 NKWO öffentlich

Tagesordnung:
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen
Ladung

2. Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers

3. Verpflichtung der Beisitzer und der Schriftführerin/ des Schriftführers
zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes

4. Bericht des Gemeindewahlleiters über das Ergebnis der Vorprüfung
der eingereichten Wahlvorschläge

5. Beschlussfassung Ober die Zulassung der eingereichten
Wahlvorschläge für die Direktwahl am 13. September 2026

6. Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten
Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 13. September 2026

7. Wünsche und Anregungen

 

26579 Baltrum, den 14. Juli 2026

Gemeinde Baltrum
Die Gemeindewahlleiter
In Vertretung

Aumüller

Änderungsbekanntmachung

zur Wahlbekanntmachung der Wahlleitung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Direktwahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum

Durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 2026 (Nds. GVBl. Nr. 30 vom 6.Mai 2026) wurde u. a. der § 45 d des Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) geändert. Mit dem neu eingefügten Absatz 6 endet die Einreichungsfrist für Wahlvorschlage für Direktwahlen abweichend von der bisherigen Regelung nunmehr am 69. Tag vor der Wahl um 18:00 Uhr.

Aufgrund dessen erhält der Absatz III. (Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen) der Wahlbekanntmachung der Wahlleitung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Direktwahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum vom 17. März 2026 folgende Fassung:

„Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am 6. Juli 2026, 18:00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, schriftlich einzureichen.

Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel noch bis zum Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können. Ein verspätet eingegangener Wahlvorschlag ist ungültig und wird nicht zugelassen.“

26579 Baltrum, 08. Mai 2026

Gemeinde Baltrum
Der Gemeindewahlleiter

 

Olchers

 

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 06.05.2026

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 6

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Verbesserung der Erreichbarkeit des Bewegungsparks „Wuppdi“ und des Oststrandes

Die Arbeiten haben begonnen und die Straße von den Glascontainern am Wasserwerk bis zum „Wuppdi“ wird daher bis Ende Mai nicht passierbar sein. Ich bitte daher für diesen Zeitraum den westlichen Fußweg zum „Wuppdi“/ Oststrand- aufgang oder den Höhenweg zu nutzen. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Gäste weiter. Danke.

Wie in der letzten Rundmail angekündigt, besteht am kommenden Montag, 11.05.2026 ab 10.30 Uhr die Möglichkeit, dass Sie alte oder nicht mehr brauchbare Pflaster- und Klinkersteine an den Glascontainern direkt an der Baustelle anliefern können, die dort dann gebrochen und als Unterbaumaterial genutzt werden sollen.

Diese Steine müssen frei von Anhaftungen (Zement, Kalk, Farbe usw.) sein. Ein Mitarbeiter der Fa. Jeschke wird das Material vor Ort in Empfang nehmen. Bitte nicht wild abladen und nur an diesem Montag.

Forschungsarbeit zur Rolle der Gemeinde-/Stadtverwaltung im Bürgerengagement

Ihre Meinung ist gefragt – Bürgerbefragung zur Erreichbarkeit von und Engagement in Gemeinden und Städten

Die Befragung ist Teil eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts einer Hochschule zum Thema Erreichbarkeit von und Engagement in Gemeinden und Städten in Deutschland. Ein Schwerpunkt bei dieser Befragung ist Ihre Einschätzung zur Verwaltung der Gemeinde bzw. Stadt, in der Sie wohnen.

Wir laden Sie herzlich ein, an einer anonymen Online-Umfrage teilzunehmen. Ihre Einschätzungen helfen dabei, ein besseres Verständnis davon zu gewinnen, welche Aspekte der Arbeit von Städten und Gemeinden Menschen wichtig sind. Weiterhin sollen die Ergebnisse dazu beitragen, die Arbeit von Städten und Gemeinden weiter zu verbessern.

Über den folgenden Link oder den QR-Code gelangen Sie direkt zur Umfrage:

https://ww3.unipark.de/uc/wschmidt_/a1a8/

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Stellenangebote

Die Gemeinde Baltrum sucht für folgende Bereiche Mitarbeiter:

  • Eine Fachkraft für das Steuer- und Abgabenwesen,
  • Eine(n) Fachangestellte(n) für Bäderbetriebe und
  • einen Mitarbeiter zur Unterstützung in der Tourist-Information und für die Gästebeitragskontrollen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und Bewerbungen unter Mail: gemeinde@baltrum.de.

Alle Stellenanzeigen finden Sie unter https://www.baltrum.de/informieren/gemeinde-baltrum/stellenangebote/

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr
Harm Olchers

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 02.04.2026

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   3 / 2 0 2 6

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Verbesserung der Erreichbarkeit des Bewegungsparks „Wuppdi“ und des Oststrandes

Nachdem unser Antrag auf Gewährung von Fördermitteln für die Fördermaßnahme LEADER für die Verbesserung der Erreichbarkeit des Dünenerlebnis- und Bewegungsparks „Wuppdi“ und des Oststrandes von der Lenkungsgruppe des Wattenmeer-Achter als förderfähig beurteilt worden ist, hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems uns im vergangenen Jahr einen positiven Förderbescheid zukommen lassen. Hieraufhin wurde die Planungsleistung ausgeschrieben und die Mittel im gemeindlichen Haushalt eingestellt.

Nun ist es soweit. Nach erfolgter Ausschreibung wird in der kommenden Woche mit der Einrichtung der Baustelle begonnen, so dass ab der übernächsten Woche (ab dem 27.04.) die Arbeiten aufgenommen werden.

Die Straße von den Glascontainern am Wasserwerk bis zum „Wuppdi“ wird daher bis Ende Mai nicht passierbar sein. Ich bitte daher für diesen Zeitraum den westlichen Fußweg zum „Wuppdi“/Oststrandaufgang oder den Höhenweg zu nutzen. Die Ver- und Entsorgung für das „Uschis“ ist sichergestellt.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Gäste weiter. Danke.

In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, dass Sie alte oder nicht mehr brauchbare Pflaster- und Klinkersteine an einem noch bekannt zu gebenden Tag an der Baustelle anliefern können, die dort dann gebrochen und als Unterbaumaterial genutzt werden sollen.

Diese Steine müssen frei von Anhaftungen (Zement, Kalk, Farbe usw.) sein. Wer noch Material hat und aufräumen möchte, hat nun die Chance. Der Termin wird bekanntgegeben.

Stellenangebote

Die Gemeinde Baltrum sucht eine Fachkraft für das Steuer- und Abgabenwesen und einen Mitarbeiter zur Unterstützung in der Tourist-Information und für die Gästebeitragskontrollen. Anfragen und Bewerbungen nehmen wir unter Mail: gemeinde@baltrum.de entgegen. Alle Stellenanzeigen finden Sie auf https://www.baltrum.de/informieren/gemeinde-baltrum/stellenangebote/.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum                                                                Baltrum, den 02. April 2026

Der Bürgermeister

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln

 

Die Räte der Gemeinden Wangerooge, Spiekeroog, Juist und Baltrum haben in ihren jeweiligen Sitzungen die öffentliche Auslegung des Entwurfs „Dorfentwicklungsplan VierInseln“ beschlossen.

Der Entwurf des Dorfentwicklungsplans einschließlich des Projektkatalogs sowie die Gestaltungsempfehlungen für private Projektmaßnahmen werden in der Zeit vom 10. April 2026 bis einschließlich 10. Mai 2026

 

Hier zum Download:




 

sowie auf der Beteiligungsplattform der Dorfregion VierInseln:

https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln  -> Bereich „Ereignis“.

 

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden im o.g. Zeitraum die Entwurfsunterlagen während des oben angegebenen Zeitraums bei der

Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, Tel. 04939/80-0

zu jedermanns Einsicht in gedruckter Form öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch an gemeinde@baltrum.de übermittelt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich per Post an die oben genannte Adresse zu senden oder nach vorheriger Vereinbarung mündlich (persönlich oder telefonisch) zur Niederschrift abzugeben.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten wie Naem, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Baltrum sowohl auf der Website der Gemeinde Baltrum (https://www.gemeindebaltrum.de/rundschreiben-bekanntmachungen) als auch auf einem Aushang im Bekanntmachungskasten im Rathaus der Gemeinde einzusehen.

 

Olchers                                                                                              ausgehängt am: 02.04.26

Bürgermeister                                                                                   abgenommen am:

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 02.04.2026

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   2 / 2 0 2 6

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Entwurf des Dorfentwicklungsplanes „Dorfregion VierInseln“

Ich weise auf die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Dorfentwicklungsplanes „Dorfregion VierInseln“ hin, die in der Zeit vom 10. April 2026 bis einschließlich 10. Mai 2026 stattfindet.  Einsehbar ist die Bekanntmachung, wie auch die weiteren Unterlagen unter: https://gemeindebaltrum.de/rundschreiben-bekanntmachungen/ .

 

Neue Mitarbeiter im Rathaus

Als neue Mitarbeiterin in der Tourist-Information wurde Frau Heidi Bramstedt-Weiß eingestellt.

Frau Bianca Klinger wird als Unterstützung im Personalamt und als Nachfolgerin von Frau Beathe Prieb im Vorzimmer des Bürgermeisters für Sie erreichbar sein.

Herr Gero Klinger wird Ihr neuer Ansprechpartner im Bürgeramt und unterstützt im Standesamt.

Die Erreichbarkeit der neuen Mitarbeiter finden Sie unter: https://gemeindebaltrum.de/aemter-und-ansprechpartner/

 

Stellenangebote

Die Gemeinde Baltrum sucht eine Fachkraft für das Steuer- und Abgabenwesen und einen Mitarbeiter zur Unterstützung in der Tourist-Information und für die Gästebeitragskontrollen. Anfragen und Bewerbungen nehmen wir unter Mail: gemeinde@baltrum.de entgegen. Alle Stellenanzeigen finden Sie auf https://www.baltrum.de/informieren/gemeinde-baltrum/stellenangebote/.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

 frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 19.03.2026

Der Bürgermeister

 

 

R u n d m a i l   1 / 2 0 2 6

 

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Die Anpassung und die damit verbundene Preiserhöhung für die Vermietung von Strandkörben und Strandzelten in diesem Jahr war eine unumgängliche Maßnahme, die dem Rat der Gemeinde Baltrum nicht leichtgefallen ist. Zur Erklärung: Die Preise wurden seit dem Jahr 2014 nicht erhöht, die Kosten für die Beschaffung sind in dieser Zeit, nicht zuletzt durch die Pandemie, fast um das Doppelte gestiegen. Hinzu kommt die prekäre Haushaltslage, durch die wir mit der Aufstellung eines sog. Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet sind, alle erdenklich möglichen Einnahmen zu generieren. Hierzu zählt u.a. auch die Anpassung der Tarife für die Standkörbe und -zelte. Leider war es uns erst kurzfristig möglich die Vorgaben umzusetzen, wofür ich Sie hiermit um Verständnis bitten möchte.

 

SindBad

Die neue Heizungsanlage im SindBad ist installiert und in Betrieb, so dass wir das Beckenwasser derzeit aufheizen und den Badebetrieb spätestens am 27.03.26 aufnehmen können. Der Saunabetrieb wird schon ab dem 24.03.26 beginnen können.

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo.-Sa.             12-18 Uhr

So.                    geschlossen

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo.-Fr.               10-12 u. 15-18 Uhr

Sa.                     10-13 Uhr

So.                     geschlossen

Tourist-Information im Rathaus:

18.04. Karfreitag          – geschlossen –

19.04. Samstag           9:00 – 12:00 Uhr

21.04. Ostermontag     9:00 – 12:00 Uhr

Alle anderen Tage regulär von:

Mo. – Fr.              09:00 – 12:00 Uhr

Mo. – Do.            14:00 – 16:00 Uhr

Strandkorbvermietung:

Täglich von 10-13 Uhr

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten:   Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten

Ferientag nach der Bundesferienordnung in den

Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen:

Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe)

und von 13-15 Uhr (Mittagsruhe)

 

Anleinpflicht:  Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine

zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich

zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B.

dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

 

Hundekot:       Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres

Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

 

Pferdeäpfel:    Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde

aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Allg. Meldepflicht (An-, Um- und Abmeldung)

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.  Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Katzen

Das Projekt „ALBA – Verantwortung für ALle BAltrumkatzen“ setzt sich dafür ein, das Tierwohl freilebender Katzen auf Baltrum nachhaltig zu verbessern. Dazu gehört auch eine verantwortungsvolle Regulierung der Population. In diesem Zusammenhang wird an die geltende Kastrations­pflicht erinnert, die einen wichtigen Beitrag zum Tier- und Naturschutz leistet.

Seit 2012 besteht auf Baltrum eine Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in der Gemeinde Baltrum. Diese ist in Kürze einsehbar unter https://gemeindebaltrum.de/ordnungswesen/

Informationen zum Projekt erhalten Interessierte bei Johanna Zeitler und Jasmin Voigt

sowie auf Instagram: @alba_alle_baltrumkatzen

 

Anlieferung Osterfeuer 2026

Die diesjährige Anlieferung von Strauch- und Buschwerk für das Osterfeuer auf den Gemeindeheller unterhalb des Dünenschlösschens wird ab Freitag, den 20. März 2026 ab 12.00 Uhr bis zum 04.04.2026 bis 12.00 Uhr freigegeben.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Auf Grund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

 

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

schon heute frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Gemeinde Baltrum

Aufgrund der §§ 1 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBI. S. 9), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 07. Oktober 2010 (Nds. GVBI. S. 465) hat der Rat der Gemeinde Baltrum in seiner Sitzung am 16. Oktober 2012 folgende Verordnung erlassen:

§ 1 Katzenhaltung
(1) Katzenhalter oder Katzenhalterinnen, die ihrer Katze die Möglichkeiten gewähren,
sich außerhalb der Wohnung zu bewegen, haben diese zuvor von einem Tierarzt
kastrieren und mittels Tätowierung, Mikrochip und Halsband kennzeichnen zu lassen.
Dies gilt nicht für Katzen bis zu einem Alter von fünf Monaten.

(2) Als Katzenhalter oder Katzenhalterin im Sinne des Absatzes 1 gilt auch, wer einer
freilaufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

(3) Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der
Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der
Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

(4) Auf Antrag können Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung
zugelassen werden, wenn die Interessen der Antragstellerin oder des Antragstellers
durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall
nicht nur geringfügig überwiegen.

§ 2 Ordnungswidrigkeit
(1) Ordnungswidrig nach § 59 Absatz 1 des Nds. SOG handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig den Bestimmungen dieser Verordnung hinsichtlich des Kastrations- und
Kennzeichnungsgebots für freilaufende Katzen zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 59 Abs. 2 Nds. SOG mit einer Geldbuße bis zu
5.000,– EURO geahndet werden.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

26579 Baltrum, den 16. Oktober 2012

Wahlbekanntmachung der Wahlleitung und Aufforderung zum
Einreichen von Wahlvorschlägen für die Direktwahl
am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum

Für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für die Gemeinde Baltrum fordere
ich gemäß des § 45b Abs. 4, sowie § 16 in Verbindung mit § 45a des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes (NKWC) zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf und mache
Folgendes bekannt: (Siehe Anhang)