Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                                              Baltrum, 14.05.2021

 

R u n d m a i l    1 0 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

mit der seit vergangenem Montag gültigen Corona-Verordnung sind leider wieder viele Fragen offen geblieben, die uns alle die ganze Woche auf Trapp halten. Positiv ist, dass heute alle infizierten Personen aus der Quarantäne entlassen werden konnten, da sie die Infektion überstanden haben.

Weiter freuen wir uns über die ersten Gäste, obgleich es uns derzeit noch nicht möglich ist, die gewünschte Umsorgung leisten zu können.

 

Weiteres Testzentrum

Die Fa. Laborkreis wird auf der Insel ein zusätzliches Testzentrum im Haus des Gastes betreiben. Die erforderliche Genehmigung vom Gesundheitsamt liegt vor. Die Logistik ist angelaufen und der Betrieb soll am kommenden Donnerstag, den 20.05.2021 aufgenommen werden. Sobald Termine buchbar sind, werden wir Sie und unsere Gäste umgehend informieren.

Bis dahin verweise ich auf die aktuelle Verordnung, in der dem Gastgeber eine Beherbergung nur gestattet ist, soweit eine Vorlage von zwei negativen Testergebnissen pro Woche erfolgt. Da das KuBa hoch frequentiert ist, kann eine Testung vorübergehend auch unter Aufsicht des Vermieters im 4-Augen-Prinzig durch den Gast erfolgen. Von dieser Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Tests sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ausgenommen. Ebenso entfällt die Testpflicht bei Personen, die über eine den Anforderungen des § 22 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) entsprechende Impfdokumentation über eine seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona-Virus verfügen oder einen Genesenen-Nachweis durch das Gesundheitsamt vorlegen können.

 

Hinweis zur luca-App

Aus technischen Gründen können die QR-Code-Schlüsselanhänger derzeit noch nicht ausgegeben werden. Wir stehen mit den luca-Betreibern in Kontakt. Auch hierüber werden wir Sie informieren.

Jeder Betreiber hat die Möglichkeit, seine luca-Teilnahme im Branchenbuch sowie auf baltrum.direkt zu kennzeichnen. Bitte nutzen Sie dieses Angebot und schreiben Sie eine Mail an luca@Baltrum.de unter dem Betreff luca locations Baltrum.

 

Kein Anbaden am 15.05.2021

Durch die in der Corona-Verordnung vorgegebenen Kontaktbeschränkungen und Betriebsverbote darf das traditionelle Anbaden am 15. Mai auch in diesem Jahr nicht stattfinden. Ich bedauere dieses sehr, bitte Sie aber um Verständnis. Aus diesem Grunde ist das Badefeld noch nicht eingerichtet, was aber in Kürze geschehen wird. Die Rettungsschwimmer der DLRG stehen für ihren Einsatz am Strand bereit.

 

Öffnung von Einrichtungen der Gemeinde- und Kurverwaltung

  • Die Tourist Information im Rathaus ist wochentags von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Eine Ausweitung dieser Zeiten erfolgt nach Bedarf.
  • Der (Strand-)Sport findet, wenn auch eingeschränkt, statt. Zeiten siehe Aushang.
  • Die öffentlichen Toiletten mit Ausnahme des Sanitärgebäudes Ost sind geöffnet.
  • Die Strandkorbvermietung ist besetzt, Onlinebuchungen von Standkörben und -zelten sind jederzeit möglich.
  • Der Baltrum-Shop im Kinderspielhaus ist wochentags von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
  • Das Rathaus ist besetzt, aber für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine finden gerne nach telefonischer Anmeldung statt.

Das SindBad, das Kinderspielhaus, wie auch das Kino dürfen nach den Vorgaben der aktuellen Verordnung leider noch nicht öffnen.

 

Die sehr späte Veröffentlichung der aktuellen Corona-Verordnung hat uns allen einen schnellen und nur schwer planbaren Start in die Saison 2021 verschafft. Auch bei uns im Rathaus sind immer wieder Fragen offen, auf die wir nur auf Nachfrage beim Landkreis oder beim Land Niedersachsen Antworten erhalten. Wir bitten um Nachsicht und stehen für Ihre Anliegen, Fragen aber auch für ein Feedback dennoch gerne zur Verfügung.

 

Bitte halten Sie trotz Abstand zusammen und halten Sie Mut!

                                      

Ihr

Harm Olchers

 

 

Wahlbekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Kreiswahl am 12. September 2021

 

Für die Kreiswahl am 12. September 2021 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahl­gesetzes (NKWG) Folgendes bekannt:

I. Zahl der Kreistagsabgeordneten

Es sind 58 Kreistagsabgeordnete zu wählen.

 

II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Im Wahlgebiet sind fünf Wahlbereiche mit folgender Abgrenzung gebildet worden:

Wahlbereich 1
Gemeinde Krummhöm, Stadt Norden

Wahlbereich II
Gemeinde Baltrum, Gemeinde Dornum, Gemeinde Großheide, Samtgemeinde Hage, Gemeinde Juist, Stadt Norderney

Wahlberelch III
Samtgemeinde Brookmerland, Gemeinde Hinte, Gemeinde Südbrookmerland

Wahlbereich IV
Stadt Aurich

Wahlbereich V
Gemeinde Großefehn, Gemeinde Ihlow, Stadt Wiesmoor

 

III. Höchstzahl der Bewerber/innen auf einem Wahlvorschlag

Auf jedem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe für die Kreiswahl dürfen höchstens 15 Bewerber/innen benannt werden. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers/einer Einzelbe­werberin (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieses Bewerbers/dieser Bewerberin enthal­ten.

 

IV. Unterschriften für Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag für die Kreiswahl muss von mindestens 30 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hiervon ausgenommen sind ge­mäß § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien/Wählergruppen/Einzelwahlvorschläge:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
  • Freie Demokratische Partei (FDP),
  • DIE LINKE. Niedersachsen (Die LINKE.),
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • Freie Wähler (FW)
  • Gemeinsam für Aurich Stadt und Landkreis (GFA)
  • Soziale Wählergemeinschaft Krumm hörn (S.W.K.)
  • Auricher Wählergemeinschaft (AWG)
  • Liste tom Brook (LtB)
  • Einzelwahlvorschlag Roß

 

V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Bestimmungen des § 21 NKWG und des § 32 NKWO entsprechen.

 

VI. Einreichung der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 26.07.2021, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter des Landkreises Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, einzureichen.

 

VII. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hin­gewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 14.06.2021 bei der Niedersächsischen Landeswahileiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, einzureichen. Die Vorschriften des § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.

 

Aurich 26. Februar 2021

 

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                                              Baltrum, 23.04.2021

 

R u n d m a i l    7 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

in Ergänzung und zur Unterrichtung zu meiner letzten Rundmail möchte ich Ihnen allen mitteilen, dass es sich leider bestätigt hat und wir positive Corona-Infektionen auf der Insel          haben. Auch sind mehrere Personen durch das zuständige Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden.

Wir stehen mit dem Gesundheitsamt in Verbindung und die Kontaktnachverfolgung von dort läuft auf Hochtouren. Der betreffende Personenkreis wird kontaktiert werden und ich bitte darum, dass jeder diesbezüglich wahrheitsgemäß auf die Fragen antwortet und korrekte     Angaben macht.

Die unter Quarantäne stehenden Personen möchte ich eindringlich bitten, den Ernst der Lage nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und sich strikt an die erteilten Auflagen zu halten. Die Polizei und die Gemeindeverwaltung sind im Wege der Amtshilfe aufgefordert, den Landkreis bei der Überwachung der Einhaltung zu unterstützen. Verstöße sind und werden dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet.

Der Zugang zur Insel für Dritte und die Verpflichtung von negativen Testungen bei der Einreise soll auf Nachfrage beim Landkreis vorerst nicht gesondert geregelt werden.                       Das Geschehen wird weiter beobachtet und bei Notwendigkeit reglementiert.                             Den § 1 der Corona-Verordnung vor Augen, bitte ich aber, auf alle nicht notwendigen Reisen         (Tagesbesuche, Besuche der Zweitwohnung usw.) vorerst zu verzichten. Sie schützen damit sich selbst und auch Ihre Mitmenschen.

Halten Sie die AHA-Regeln ein und beschränken Sie alle Besuche bei Freunden und Bekannten auf das nur unbedingt Notwendige.

 

Allen Infizierten wünsche ich eine baldige Genesung und einen milden Verlauf.

Die unter Quarantäne stehenden Personen bitte ich um Geduld und Einhaltung der Auflagen.

                      

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

R u n d m a i l    Nr. 3/2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir versuchen Sie stets über die aktuellen Ereignisse hinsichtlich der Corona-Pandemie auf dem Laufenden zu halten. Dieses gestaltet sich zurzeit sehr schwer, da die in den Medien diskutierten und aufgeworfenen Fragen und Vorschläge (noch) nicht durch die aktuellen Vorgaben von Bund und Land gestützt sind.

 

Nach wie vor hoffen wir in die Saison starten zu können und tauschen uns über die nächsten Schritte mit den anderen Inseln, unserer Kreisverwaltung und auch hier im Baltrumer Krisenstab aus.

Der Landkreis arbeitet derzeit mit Hochdruck an einer einheitlich gestützten EDV-Lösung (u.a. luca-App). Auch wir warten auf klare Vorgaben aus Hannover, die uns die nächsten Schritte aufzeigen. Ob wir die Insel zu Ostern für touristische Reisen öffnen dürfen, kann ich Ihnen leider noch nicht zusichern. Diese Entscheidung liegt nicht bei uns selbst, sondern wird vom Bund und dem Land Niedersachsen getroffen.

Gemeinsam mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern, wie auch mit den Touristikern der sieben Ostfriesischen Inseln versuchen wir eine geregelte Öffnung der Inseln zu erreichen. Hierzu sind Positionspapiere an die Landesregierung in Hannover auf den Weg gebracht worden.

Im Fokus unserer Beratungen, Gedanken und Austausche stehen Ideen und Lösungsansätze für eine Öffnungsstrategie sowie die Handhabung und der Umgang mit den notwendigen Testungen aller Insulaner, Beschäftigten und Gäste. Ein entsprechender Fahrplan ist derzeit leider noch nicht gesetzlich geregelt. Wir bereiten uns dennoch in Abstimmung mit der Arztpraxis vor, um schnell reagieren zu können, sobald uns die Details zur Testung bekannt sind.

Bei allem Eifer und allen Anstrengungen müssen wir aber auch für den Fall gewappnet sein, dass das Virus unsere Insel erreicht.

 

Einreise von Mitarbeitern aus dem Ausland

Hinweisen möchte ich in diesem Zuge auf die geltenden Einreisebestimmungen aus dem Ausland, besonders aus Risikogebieten und Hochrisikogebieten. Die Einreise muss zwingend über das Portal http://www.einreiseanmeldung.de vor der Einreise angemeldet werden. Eine Arbeitsaufnahme ist erst nach erfolgter zehntägiger Quarantäne, die durch erneuten negativen Test nach fünf Tagen unterbrochen werden kann, möglich.

 

Ihr Einsatz in schwierigen Zeiten

Wenn Sie Erfahrungsberichte, umsetzbare Vorschläge und Anregungen haben, die uns in unseren Planungen behilflich sein könnten, teilen Sie uns diese gerne mit. Meine Kollegen und mich können Sie unter den bekannten Rufnummern oder per E-Mail wie gewohnt erreichen.

Antworten auf Fragen zur Corona-Verordnung erhalten Sie auch bei der Corona-Hotline des Landes unter Tel. 0511/120-6000 oder des Landkreises Aurich unter Tel. 04341/16-1616.

Eigene Wohnungen und Ferienhäuser dürfen ausschließlich selbst im Rahmen der Cororna-Vorgaben genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Auf nicht zwingend notwendige Reisen soll verzichtet werden (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html).

 

Wir hoffen auf klare Vorgaben, die wir Ihnen und unseren Gästen mitteilen können.

 

Bitte behalten Sie Mut und bleiben Sie gesund!

Ihr

Harm Olchers

 

Information der Gemeinde Baltrum

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Vermieterinnen und Vermieter,

aufgrund der aktuellen Situation fällt die Rundmail in diesem Jahr leider etwas kürzer aus:

Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten:
– Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der
Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachen und Nordrhein-Westfalen:
Die Stunden von 21.00-8.00 Uhr (Nachtruhe) und von 13.00-15.00 Uhr (Mittagsruhe)

Anleinpflicht:
– Hunde sind ab sofort wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht
auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z.B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

Hundekot:
– Nochmals die Bitte: beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß.

Pferdeäpfel:
– Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen, mitnehmen und
ordnungsgemäß entsorgen.

Anmeldung Saisonpersonal:
Die Anmeldung des Saisonpersonals erfolgt momentan nur über eine vorherige telefonische Anmeldung.

Im Namen des Rates und der Verwaltung der Gemeinde Baltrum wünsche ich allen Gästen daheim und allen Insulanerinnen udn Insulanern frohe Ostertage.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
gez.

Harm Olchers
Allg. Vertreter des Bürgermeisters

 

 

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