11 Mai 26-05-08 Änderungsbekanntmachung zur Wahlbekanntmachung der Wahlleitung und Aufforderung zum Einreichnen von Wahlvorschlägen für die Direktwahl am 13.09.26 in der Gemeinde Baltrum
Änderungsbekanntmachung
zur Wahlbekanntmachung der Wahlleitung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Direktwahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum
Durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 2026 (Nds. GVBl. Nr. 30 vom 6.Mai 2026) wurde u. a. der § 45 d des Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) geändert. Mit dem neu eingefügten Absatz 6 endet die Einreichungsfrist für Wahlvorschlage für Direktwahlen abweichend von der bisherigen Regelung nunmehr am 69. Tag vor der Wahl um 18:00 Uhr.
Aufgrund dessen erhält der Absatz III. (Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen) der Wahlbekanntmachung der Wahlleitung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Direktwahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum vom 17. März 2026 folgende Fassung:
„Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am 6. Juli 2026, 18:00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, schriftlich einzureichen.
Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel noch bis zum Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können. Ein verspätet eingegangener Wahlvorschlag ist ungültig und wird nicht zugelassen.“
26579 Baltrum, 08. Mai 2026
Gemeinde Baltrum
Der Gemeindewahlleiter
Olchers