Bekanntmachung

des Wahlergebnisses

Das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Baltrum am 13. September 2026 ist wie folgt ermittelt worden:

Zahl der Wahlberechtigten 546
Zahl der Wählerinnen und Wähler 426
Ungültige Stimmzettel 7
Gültige Stimmzettel 419
Gültige Stimmen 419

Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die Bewerber:

Bengen, Jann (CDU) 175 Stimmen
Schütte, Oliver (Einzelwahlvorschlag) 244 Stimmen

Der Bewerber Oliver Schütte hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten und ist somit zum Bürgermeister der Gemeinde Baltrum gewählt worden. Der Gemeindewahlausschuss hat das Ergebnis der Bürgermeisterwahl in seiner heutigen Sitzung einstimmig bestätigt.

26579 Baltrum, den 16. September 2026

Gemeinde Baltrum
Der Gemeindewahlleiter

Olchers

ausgehängt am: 16.09.2026
abgenommen am: ________________

Bekanntmachung

des Wahlergebnisses

Das endgültige Wahlergebnis der Wahl des Gemeinderates in der Gemeinde Baltrum am 13. September 2026 ist wie folgt ermittelt worden:

Zahl der Wahlberechtigten 546
Zahl der Wählerinnen und Wähler 425
Ungültige Stimmzettel 8
Gültige Stimmzettel 417
Gültige Stimmen 1.233
Zahl der Sitze 8

Die gültigen Stimmen und Sitze verteilen sich wie folgt auf die Parteien, die Wählergruppe und den Einzelwahlvorschlag:

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) 624 Stimmen 5 Sitze
Wählergruppe Moin Baltrum (Moin) 522 Stimmen 3 Sitze
Einzelwahlvorschlag Gaiser 87 Stimmen 0 Sitze

Folgende Bewerberinnen und Bewerber haben nach der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss einen Sitz erhalten:

Rothengaß, Andreas CDU Küper, Oliver CDU
Heiken, Galt CDU Olchers, Ralf Moin
Dr. Cura, Anca CDU Klün, Olaf Moin
Stark, Ulrike CDU Bruns-Strenge, Tim Moin

Ersatzpersonen und ihre Reihenfolge für die gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind:

Munier, Anna CDU Hinrichs, Merle Moin
Klün, Lars CDU Tegeler, Dieter Moin
Gloystein, Maren CDU Woste, Tim Moin
Gabriel, Jürgen CDU Grote, Pia Moin
Hinrichs, Ben Moin Otto, Philipp Moin
Gaiser, Constanze Moin

26579 Baltrum, den 16. September 2026

Gemeinde Baltrum
Der Gemeindewahlleiter

Olchers

ausgehängt am: 16.09.2026
abgenommen am: ________________

Öffentliche Bekanntmachung

 

Gemäß § 9 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) findet am

Mittwoch, den 16. September 2026 um 16.30 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses

eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Baltrum statt.

 

Die Sitzung ist nach § 9 Abs. 3 NKWO öffentlich.

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

  2. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 13. September 2026

  3. Losentscheid über die Zuteilung eines Sitzes der CDU-Fraktion gem. 36 Abs. 2 NKWG

  4. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Gemeindewahl am 13. September 2026

  5. Wünsche und Anregungen der Ausschussmitglieder

 

26579 Baltrum, den 14. September 2026

 

Gemeinde Baltrum

Der Gemeindewahlleiter

 

Olchers

ausgehängt am: 14.09.2026

abgenommen am:

Wahlbekanntmachung

zur Kommunalwahl in der Gemeinde Baltrum

 

  1. Am 13. September 2026 finden in der Gemeinde Baltrum folgende Kommunalwahlen statt:

Kreis-, Landrats-, Gemeinde- und Bürgermeisterwahl.

Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Eine etwa notwendige Stichwahl findet am Sonntag, den 27. September 2026 statt.

 

  1. Die Gemeinde Baltrum bildet einen allgemeinen Wahlbezirk.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13. bis zum 23. August 2026 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

 

  1. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl der Abgeordneten die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge, die Namen der Bewerberinnen und Bewerber und jeweils drei Felder für jede Liste, für jede Listenbewerberin und jeden Listenbewerber und für jeden Einzelwahlvorschlag zur Kennzeichnung.

Die Stimmzettel für die Direktwahl enthalten die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung. Bei nur einem zugelassenen Wahlvorschlag enthalten die Stimmzettel jeweils ein Feld zur Kennzeichnung mit „Ja“ oder „Nein“.

 

  1. Jede wahlberechtigte Person hat für die Wahl der Abgeordneten drei Stimmen. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen der Abgeordneten statt (z. B. Gemeindewahl und Kreiswahl), so hat sie für jede dieser Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen.

Für die Direktwahl hat jede wahlberechtigte Person jeweils eine Stimme.

 

  1. Die wahlberechtigte Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie

5.1 bei der Wahl der Abgeordneten die Liste, die Bewerberin oder den Bewerber durch Ankreuzen von Feldern oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet, wem die Stimmen gelten sollen.

Sie kann ihre Stimmen verteilen auf

a) eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner

Gesamtheit) oder verschiedene Listen,

b) eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen

Einzelwahlvorschlag,

c) Bewerberinnen und Bewerbern derselben Liste oder verschiedener Listen, ohne

an die Reihenfolge innerhalb der Liste gebunden zu sein,

d) Bewerberinnen und Bewerbern derselben Liste oder verschiedener Listen und

Einzelwahlvorschläge,

e) Listen, Bewerberinnen und Bewerbern dieser oder anderer Listen und

Einzelwahlvorschläge,

jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der

Stimmzettel ist sonst ungültig!

 

5.2 bei der Direktwahl auf dem Stimmzettel die Bewerberin/den Bewerber durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet, wem die Stimme gelten soll. Nimmt nur eine Bewerberin oder ein Bewerber teil, kennzeichnet sie den Stimmzettel bei „Ja“ oder „Nein“, jedoch nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig!

 

  1. Die wahlberechtigte Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands über ihre Person auszuweisen.

 

  1. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann die Stimmen nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben.

 

  1. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an der Wahl in dem Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt, nur durch Briefwahl teilnehmen.

 

  1. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:

a) Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren

Stimmzettel, finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der

Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist.

b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den Stimmzettelumschlag und

verschließt diesen.

c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein

vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.

d) Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen

Wahlschein in den Wahlbriefumschlag.

e)  Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.

f)   Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden.

Auch wenn gleichzeitig mehrere Wahlen stattfinden, für den sie wahlberechtigt ist, benutzt die wahlberechtigte Person für alle Wahlen nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag.

 

  1. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig.

 

  1. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht, ist unzulässig.

 

Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

 

  1. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

  1. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Auch der Versuch ist strafbar.

 

Baltrum, den 07. September 2026

 

Gemeinde Baltrum

 

Harm Olchers

Bürgermeister

Bekanntmachung

über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen

am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum

 

  1. Wahlberechtigte haben gemäß § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu überprüfen. Diese sind: Familienname und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift.

Dazu können die Wahlberechtigten in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirkes

vom 24.08.2026 bis zum 28.08.2026,

Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr eingesehen werden:

Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, Rathaus, Zimmer E 1, 26579 Baltrum (für gehbehinderte oder auf einen Rollstuhl angewiesene Personen mit Hilfe zugänglich).

 

  1. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 23.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung soll bei der Stimmabgabe oder der Beantragung eines Wahlscheines vorgelegt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sein Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in Anspruch nehmen und ggf. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.

 

  1. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können bis zum 28. August 2026, 12:00 Uhr von jeder/jedem Wahlberechtigten oder einer von ihr/ihm beauftragten Person bei der Gemeinde Baltrum schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden. Dabei sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

  1. Eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf

Antrag einen Wahlschein.

 

  1. Eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen

worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,

  1. a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die

Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder

  1. b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die

Berichtigung entstanden ist.

 

  1. Der Wahlschein wird von der Gemeinde Baltrum erteilt, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen. Nachfolgende personenbezogene Daten sind in einem Wahlschein enthalten:

Familienname und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift

 

  1. Wahlscheine können bis zum 11. September 2026, 13:00 Uhr, schriftlich oder mündlich beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. Eine wahlberechtigte Person mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

In bestimmten Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch bis zum 13.09.2026, 15:00 Uhr, bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum beantragt werden. Dies gilt auch, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, dass sie wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.

Bewerberinnen, Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde Baltrum vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

 

  1. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte

Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (12.09.2026, 12:00 Uhr), ein neuer Wahlschein erteilt werden.

 

  1. Wahlberechtigte mit Wahlschein können bei verbundenen Wahlen nur durch

Briefwahl wählen. Die wählende Person hat der Gemeindewahlleitung der Gemeinde Baltrum im verschlossenen Wahlbriefumschlag

  1. den Wahlschein,
  2. die Stimmzettel in einem besonderen Umschlag

so rechtzeitig zuzuleiten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingeht. Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.

 

An einer etwaigen Stichwahl am 27. September 2026 kann die wählende Person, die einen Wahlschein besitzt, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets oder durch Briefwahl teilnehmen.

 

Baltrum, den 17. August 2026

 

Gemeinde Baltrum

Der Gemeindewahlleiter

 

 

Olchers

 

ausgehängt am: 17.08.26

abgenommen am:

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 29.07.2026

Der Bürgermeister

 

 

R u n d m a i l   5 / 2 0 2 6

 

 Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber, liebe Gäste,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Fahrräder

Am 20.07. begannen auch in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, noch einmal auf die Fahrradparksituation an den Strandaufgängen hinzuweisen.

An den Strandaufgängen Kinderspielhaus, Strandcafé und Uschis stehen Fahrradparkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diese, denn auf dem Höhenweg und am Strand ist das Radfahren nicht gestattet.

Uns ist bewusst, dass die vorhandenen Fahrradstellplätze in der Hauptsaison schnell ausgelastet sein können. Dennoch bitten wir Sie, Fahrräder nicht entlang der Strandaufgänge oder auf den Zuwegungen abzustellen.

Die Strandaufgänge dienen als Rettungswege und müssen jederzeit frei passierbar sein. Außerdem werden sie für die Belieferung der ansässigen Gewerbebetriebe benötigt.

Baltrum ist eine kleine Insel. Alle Ziele sind in wenigen Minuten bequem zu Fuß erreichbar. Vielen Dank, dass Sie mit Ihrer Rücksichtnahme dazu beitragen, die Wege frei und sicher zu halten.

 

Hunde

An die Leine bitte

In öffentlichen Anlagen, bei Veranstaltungen sowie im Hafenbereich sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen. Vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien (bezieht sich auf Niedersachsen und NRW) gilt im gesamten Kurbereich und innerhalb des Ortes Anleinpflicht – mit Ausnahme des Hellerweges unterhalb des Deiches (siehe Karte). Achten Sie aber bitte auch hier darauf, dass Ihr Hund nicht auf den Küstenschutzanlagen oder in den anliegenden Gärten der Anwohner herumstromert. Unmittelbar außerhalb des Ortes und südlich des Hellerweges beginnt der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Innerhalb dieser Schutzzonen untersagt die Verordnung des Nationalparks das freie Herumlaufen von Hunden. Unter Umständen haben Sie hier mit Konsequenzen der Nationalparkwarte zu rechnen.

Nur an den Hundestrand

Am Strand ist die Mitnahme von Hunden nur im östlichen Abschnitt D gestattet. Während des Strandbetriebes in der Saison sind die Mitarbeiter der Gemeinde Baltrum angewiesen, Gäste mit Hunden in den Abschnitten A bis C vom Badestrand zu verweisen. Hiervon ausgenommen ist ein Besuch bei den Gewerbebetrieben am Strand. Um zu den Gewerbebetrieben zu gelangen ist jedoch zwingend der Holzsteg zu nutzen (Abschnitt D – Gewerbetreibende – Abschnitt D).

Wichtig: Auch am Hundestrand gilt die Anleinpflicht!

 

Weitergehende Information sowie eine Inselkarte mit gekennzeichneten Freilaufflächen für Hunde können Sie unter https://www.baltrum.de/planen-buchen/infos-und-tipps/urlaub-mit-hund/ oder aus unserer Broschüre „Baltrum für Vierbeiner“ entnehmen. Diese liegt im Eingangsbereich des Rathauses oder in der Tourist-Info für Sie aus.

 

Strandmuscheln

Das Aufstellen von Strandmuscheln zwischen oder vor den Strandkörben ist nicht gestattet.

Bei Anmietung eines Strandkorbes ist das Aufstellen einer Strandmuschel (z. B. für Kleinkinder) ausnahmsweise erlaubt, soweit dadurch keine anderen Gäste oder Rettungswege beeinträchtigt werden.

 

Sauberkeit

Bitte achten Sie darauf, den Strand sauber zu halten und entsorgen mitgebrachte Verpackungen und Abfälle in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter.

 

 

Strandburgen/Buddeln am Strand

Bitte schütten Sie gebuddelte Löcher und Gräben beim Verlassen des Strandes wieder zu, um Unfälle zu vermeiden. Die Strandkörbe dürfen nicht in oder auf Sandhügel, Strandburgen oder in Kuhlen gestellt werden, da dies die Bergung bei Hochwasser erheblich erschwert. Achten Sie bitte auch auf Kinder, die tiefe Löcher buddeln; es besteht die Gefahr, dass es zu Verschüttungen mit tragischen Folgen kommen kann.

 

Meldepflicht

Baltrum ist eine lebendige Gemeinschaft. Damit das Zusammenleben auf unserer Insel reibungslos funktioniert und die Verwaltung für Sie optimal arbeiten kann, sind verlässliche Daten unerlässlich. Deshalb möchten wir Sie heute an eine wichtige gesetzliche Pflicht erinnern: die Einhaltung der Meldefristen.

Was gilt laut Bundesmeldegesetz?

Einzug: Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Auszug: Ein Wegzug ins Ausland muss innerhalb von zwei Wochen abgemeldet werden.

Umzug: Auch jeder Wohnungswechsel innerhalb der Insel muss binnen zwei Wochen gemeldet werden.

Warum ist das so wichtig?

Die korrekten Einwohnerzahlen beeinflussen direkt die Finanzierung unserer Infrastruktur, der Schulen und der medizinischen Versorgung auf der Insel. Eine verspätete Meldung erschwert zudem die Arbeit der Behörden erheblich.

Konsequenzen bei Versäumnissen

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir im Interesse aller Bürger konsequent handeln müssen. Das Überschreiten dieser gesetzlichen Fristen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Nichteinhaltung sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Bußgelder zu verhängen.

Bitte erledigen Sie Ihre An- oder Abmeldung daher immer rechtzeitig direkt im Rathaus. Unser Team im Bürgerbüro Herr Aumüller und Herr Klinger helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter!

Unterlagen:

gültiger Personalausweis oder gültigen Reisepass                                                                                                                                                                                         Wohnungsgeberbescheinigung

Online-Service:                                                                                                                                                                      An- und Ummeldung direkt über das Bürgerbüro Baltrum erledigen. https://gemeindebaltrum.de/buergerbuero-einwohnermeldeamt

Einschränkung:                                                                                                                                                                             Funktion steht derzeit noch nicht für alle EU-Länder zur Verfügung.

 

Stellenangebote

Die Gemeinde Baltrum sucht aktuell neue Mitarbeiter:innen für verschiedene Bereiche. Alle Stellenanzeigen finden Sie auf https://www.baltrum.de/informieren/gemeinde-baltrum/stellenangebote/. Anfragen und Bewerbungen nehmen wir unter Mail: gemeinde@baltrum.de entgegen.

 

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

B e k a n n t m a c h u n g

 

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum.

 

Gemäß § 28 Abs. 6 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05.07.2006, zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.05.2026, gebe ich hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 21. Juli 2026 für die Gemeinderatswahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum zugelassenen Wahlvorschläge bekannt:

 

Wahlbereich II

 

Wahlvorschlag der Christlich Demokratische

                                   Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)        Wahlvorschlags-Nr. 2

1          Heiken, Galt               1988    Unternehmer/Kaufmann           Baltrum, Haus-Nr. 325

2          Munier, Anna              1985    Kutscherin/Physiotherap.          Baltrum, Haus-Nr. 98

3          Rothengaß, Andreas  1969    Techn. Postbetriebsinsp.a.D.    Baltrum, Haus-Nr. 230

4          Dr. Cura, Anca           1983    Ärztin                                          Baltrum, Haus-Nr. 186

5          Klün, Lars                   1973    Verwaltungsfachang./Diakon    Baltrum, Haus-Nr. 213

6          Stark, Ulrike                1970    Einzelhandelskauffrau              Baltrum, Haus-Nr. 92

7          Gabriel, Jürgen           1975    Handelsfachwirt                        Baltrum, Haus-Nr. 186

8          Gloystein, Maren        1987    Altenpflegerin                            Baltrum, Haus-Nr. 95

9          Küper, Oliver              1976    Bankkaufmann                         Baltrum, Haus-Nr. 200

 

Wahlvorschlag der Wählergruppe

                                                      Moin Baltrum (Moin)                               Wahlvorschlags-Nr. 14

1          Hinrichs, Ben              1984    Gastronom                                Baltrum, Haus-Nr. 50

2          Klün, Olaf                    1965    Hotelier                                      Baltrum, Haus-Nr. 137

3          Gaiser, Constanze      1973    Journalistin                                Baltrum, Haus-Nr. 324

4          Bruns-Strenge, Tim    1995    Kapitän                                      Baltrum, Haus-Nr. 152

5          Hinrichs, Merle           1994    Graphikerin                               Baltrum, Haus-Nr. 50

6          Tegeler, Dieter           1976    Marktleiter                                 Baltrum, Haus-Nr. 295

7          Grote, Pia                   1994    Sonderpädagogin                      Baltrum, Haus-Nr. 231

8          Otto, Philipp                1992    Gastronom                                Baltrum, Haus-Nr. 231

9          Woste, Tim                 1982    Schauspieler                             Baltrum, Haus-Nr. 74

10        Olchers, Ralf              1968    Unternehmer                             Baltrum, Haus-Nr. 260

 

Einzelwahlvorschlag Gaiser                          Wahlvorschlags-Nr. 15

1          Gaiser, Jens               1967    TV-Redakt./CvD, Werbekfm.    Baltrum, Haus-Nr. 324

 

26579 Baltrum, den 23. Juli 2026

 

Gemeinde Baltrum

Der Gemeindewahlleiter

 

ausgehängt am:     23.07.2026

Olchers                                                                                  abgenommen am:

B e k a n n t m a c h u n g

 

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum.

 

Gemäß § 28 Abs. 6 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05.07.2006, zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.05.2026, gebe ich hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 21. Juli 2026 für die Bürgermeisterwahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum zugelassenen Wahlvorschläge bekannt:

 

 

Wahlbereich II

 

Lfd. Nr.    Name, Vorname                     Geb.Jahr Beruf                                       Anschrift

 

 

Wahlvorschlag der Christlich Demokratische

                                    Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)        Wahlvorschlags-Nr. 1

 

1          Bengen, Jann             1966    Hotelier                         Baltrum, Haus-Nr. 139

 

 

 

                                       Einzelwahlvorschlag Schütte                              Wahlvorschlags-Nr. 2

 

2          Schütte, Oliver           1981    Verwaltungsfachwirt     Friedeburg, Abickhafer Dorfstr. 7

 

 

 

26579 Baltrum, den 23. Juli 2026

 

Gemeinde Baltrum

Der Gemeindewahlleiter

 

Olchers

 

ausgehängt am:     23.07.2026

abgenommen am:

Öffentliche Bekanntmachung

 

über die Zusammensetzung des Wahlausschusses in
der Gemeinde Baltrum für die Kommunalwahlen in
Niedersachsen am 13. September 2026

 

Gemäß § 8 Absatz 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung
(NKWO) mache ich hiermit die Zusammensetzung des
Wahlausschusses bekannt:

 

Vorsitzender:                 Herr Harm Olchers

Stellv. Vorsitzender.     Herr Jan Aumüller

 

Weitere Wahlausschussmitglieder:

1. Frau Lisa Scheck

2. Frau Sabine Strenge-Diercks

3. Frau Thea Uphoff

4. Herr Soeren Voigt

5. Frau Petra de Vries

6. Frau Insa Willers-Lohmeyer

 

Stellv. Wahlausschussmitgleder:

zu 1. Frau Bettina Maternus

zu 2. Frau Anja Linn

zu 3. Frau Sabrina Janssen

zu 4. Herr Frank Otto

zu 5. Frau Barbara Zurborg

zu 6. Frau Maria Zimmering

 

 

26579 Baltrum, den 15. Juli 2026

Gemeinde Baltrum
Der Gemeindewahlleiter
In Vertretung

Aumüller

Öffentliche Bекаnntmachung

Gemäß § 9 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) findet am
Dienstag, den 21. Juli 2026 um 16.00 Uhr Im Sitzungszimmer des Rathauses
eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Baltrum statt.

Die Sitzung ist nach § 9 Abs. 3 NKWO öffentlich

Tagesordnung:
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen
Ladung

2. Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers

3. Verpflichtung der Beisitzer und der Schriftführerin/ des Schriftführers
zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes

4. Bericht des Gemeindewahlleiters über das Ergebnis der Vorprüfung
der eingereichten Wahlvorschläge

5. Beschlussfassung Ober die Zulassung der eingereichten
Wahlvorschläge für die Direktwahl am 13. September 2026

6. Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten
Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 13. September 2026

7. Wünsche und Anregungen

 

26579 Baltrum, den 14. Juli 2026

Gemeinde Baltrum
Die Gemeindewahlleiter
In Vertretung

Aumüller

G e m e i n d e B a l t r u m

Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates Nr. 20 der 18. Wahlperiode findet statt am
Donnerstag, dem 2. Juli 2026, um 20:30 Uhr,
im Sitzungszimmer des Rathauses,
Haus Nr. 130, in 26579 Baltrum.

T A G E S O R D N U N G

– Öffentlicher Teil der Sitzung –

1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit.

2. Feststellung der Tagesordnung

3. Genehmigung der Niederschrift Nr. 19 (18. WP) der Sitzung vom 9. März
2026

4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

5. Bericht der Verwaltung

6. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister H. Olchers;
hier: Schreiben des Herrn Michael Nischk

7. Beschluss über die Errichtung einer offenen Ganztagsschule in der
Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027

8. Ganztagsbetreuung der Kinder im Grundschulalter in den Schulferien ab dem
Schuljahr 2026 / 2027

9. Mittagessen für die Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026 / 2027

10. Bauleitplanung der Gemeinde Baltrum;
hier: Aufstellung Bebauungsplan Nr. 04, 9. Änderung „Nationalparkhaus“

11. Antrag der CDU-Fraktion im Gemeinderat Baltrum;
hier: Vorübergehende Verlagerung des Kindergartenbereichs in das
Kinderspielhaus während der Bauphase der neuen Feuerwehr

12. Antrag der GfB-Fraktion im Rat der Gemeinde Baltrum;
hier: Inanspruchnahme einer zusätzlichen Kompensationsmaßnahme
zwecks „Hafenverschönerung“ der Fa. TenneT

13. Dorfentwicklung VierInseln, Dorfentwicklungsplan;
hier: Beschlussfassung

14. Mobilfunkstandort Vodafone am SindBad;
hier: Antrag Vantage-Towers auf Verlängerung oder neuen Standort

15. Feuerwehrangelegenheiten
Ernennung des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters

16. Annahme von Spenden

17. Verschiedenes, Wünsche und Anregungen

18. Bürgerfragestunde

19. Schließung der Sitzung

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können am öffentlichen Teil der Sitzung
teilnehmen.

Ein nichtöffentlicher Teil folgt im Anschluss.

gez. Harm Olchers
Bürgermeister

Änderungsbekanntmachung

zur Wahlbekanntmachung der Wahlleitung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Direktwahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum

Durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 2026 (Nds. GVBl. Nr. 30 vom 6.Mai 2026) wurde u. a. der § 45 d des Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) geändert. Mit dem neu eingefügten Absatz 6 endet die Einreichungsfrist für Wahlvorschlage für Direktwahlen abweichend von der bisherigen Regelung nunmehr am 69. Tag vor der Wahl um 18:00 Uhr.

Aufgrund dessen erhält der Absatz III. (Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen) der Wahlbekanntmachung der Wahlleitung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Direktwahl am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum vom 17. März 2026 folgende Fassung:

„Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am 6. Juli 2026, 18:00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, schriftlich einzureichen.

Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel noch bis zum Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können. Ein verspätet eingegangener Wahlvorschlag ist ungültig und wird nicht zugelassen.“

26579 Baltrum, 08. Mai 2026

Gemeinde Baltrum
Der Gemeindewahlleiter

 

Olchers

 

Gemeinde Baltrum                                                                Baltrum, den 02. April 2026

Der Bürgermeister

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

Dorfentwicklungsplan der Dorfregion VierInseln

 

Die Räte der Gemeinden Wangerooge, Spiekeroog, Juist und Baltrum haben in ihren jeweiligen Sitzungen die öffentliche Auslegung des Entwurfs „Dorfentwicklungsplan VierInseln“ beschlossen.

Der Entwurf des Dorfentwicklungsplans einschließlich des Projektkatalogs sowie die Gestaltungsempfehlungen für private Projektmaßnahmen werden in der Zeit vom 10. April 2026 bis einschließlich 10. Mai 2026

 

Hier zum Download:




 

sowie auf der Beteiligungsplattform der Dorfregion VierInseln:

https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln  -> Bereich „Ereignis“.

 

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden im o.g. Zeitraum die Entwurfsunterlagen während des oben angegebenen Zeitraums bei der

Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, Tel. 04939/80-0

zu jedermanns Einsicht in gedruckter Form öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch an gemeinde@baltrum.de übermittelt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich per Post an die oben genannte Adresse zu senden oder nach vorheriger Vereinbarung mündlich (persönlich oder telefonisch) zur Niederschrift abzugeben.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten wie Naem, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Baltrum sowohl auf der Website der Gemeinde Baltrum (https://www.gemeindebaltrum.de/rundschreiben-bekanntmachungen) als auch auf einem Aushang im Bekanntmachungskasten im Rathaus der Gemeinde einzusehen.

 

Olchers                                                                                              ausgehängt am: 02.04.26

Bürgermeister                                                                                   abgenommen am:

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 02.04.2026

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   2 / 2 0 2 6

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Entwurf des Dorfentwicklungsplanes „Dorfregion VierInseln“

Ich weise auf die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Dorfentwicklungsplanes „Dorfregion VierInseln“ hin, die in der Zeit vom 10. April 2026 bis einschließlich 10. Mai 2026 stattfindet.  Einsehbar ist die Bekanntmachung, wie auch die weiteren Unterlagen unter: https://gemeindebaltrum.de/rundschreiben-bekanntmachungen/ .

 

Neue Mitarbeiter im Rathaus

Als neue Mitarbeiterin in der Tourist-Information wurde Frau Heidi Bramstedt-Weiß eingestellt.

Frau Bianca Klinger wird als Unterstützung im Personalamt und als Nachfolgerin von Frau Beathe Prieb im Vorzimmer des Bürgermeisters für Sie erreichbar sein.

Herr Gero Klinger wird Ihr neuer Ansprechpartner im Bürgeramt und unterstützt im Standesamt.

Die Erreichbarkeit der neuen Mitarbeiter finden Sie unter: https://gemeindebaltrum.de/aemter-und-ansprechpartner/

 

Stellenangebote

Die Gemeinde Baltrum sucht eine Fachkraft für das Steuer- und Abgabenwesen und einen Mitarbeiter zur Unterstützung in der Tourist-Information und für die Gästebeitragskontrollen. Anfragen und Bewerbungen nehmen wir unter Mail: gemeinde@baltrum.de entgegen. Alle Stellenanzeigen finden Sie auf https://www.baltrum.de/informieren/gemeinde-baltrum/stellenangebote/.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

 frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers