Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Baltrum

Endgültiges Wahlergebnis: 

Wahlberechtigte: 550
Wählerinnen und Wähler: 413
Ungültige Stimmzettel: 5
Gültige Stimmzettel: 408
Gültige Stimmen: 1.220

Stimmen- und Sitzverteilung:

CDU Niedersachsen: 359 Stimmen – 2 Sitze
Wählergruppe GfB: 367 Stimmen – 2 Sitze
Wählergruppe B21: 127 Stimmen – 1 Sitz
Wählergruppe Moin Baltrum: 367 Stimmen – 3 Sitze

Öffentliche Bekanntmachung

 

Gemäß § 9 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) findet am

Mittwoch, 15.09.2021

um 15.00 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Baltrum statt. Die Sitzung ist nach § 9 Abs. 3 NKWO öffentlich. Besucher werden um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gebeten. Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.

 

Wichtiger Hinweis:

Zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie werden Zuschauer/-innen um eine vorherige Anmeldung unter hochgrebe@baltrum.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04939/8024 gebeten. Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt.

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  2. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl am 12.09.2021
  3. Wünsche und Anregungen, Schließung der Sitzung

 

Baltrum, den 06.09.2021

 

Olchers

Gemeindewahlleiter

 

Bekanntmachung

zur Kommunalwahl am 12. September 2021

 

  1. Am Sonntag, dem 12.09.2021, finden in der Gemeinde Baltrum die Kommunalwahlen (Wahl des Kreistages und des Gemeinderates) statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

  1. Die Gemeinde Baltrum bildet einen Wahlbezirk, Nr.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 22.08.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

 

  1. Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und werden im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge, die Namen der Bewerberinnen und Bewerber sowie jeweils drei Felder für jede Gesamtliste, für jede Listenbewerberin und jeden Listenbewerber zur Kennzeichnung.

 

  1. Jede wählende Person hat

drei Stimmen für die Wahl des Kreistages und

drei Stimmen für die Wahl des Gemeinderates.

 

  1. Die wählende Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wem die Stimmen gelten sollen.

Sie kann bei der Wahl des Kreistages sowie des Gemeinderates jeweils bis zu drei Stimmen vergeben und diese verteilen auf

  1. eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen,
  2. eine Bewerberin/einen Bewerber oder eine Liste
  3. eine Bewerberin/einen Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen
  4. Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen,

insgesamt jedoch nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst grundsätzlich ungültig! An der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber innerhalb einer Liste ist sie nicht gebunden.

 

  1. Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem für sie zuständigen Wahlraum ihre Stimme abgeben. Bei Eintritt in den Wahlraum werden die Wahlberechtigten gebeten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf die erforderlichen Abstandsregeln zu achten und sich nicht länger als nötig im Wahlraum aufzuhalten.

 

Die Wählerinnen/Wähler haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ein amtliches Personaldokument bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin/vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann.

 

  1. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes unter Einhaltung der Sicherheits- und Abstandsregeln sowie der aktuellen Nds. Corona-Verordnung möglich ist.

 

Es wird darum gebeten, dass die Zuschauer/-innen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.

 

Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wahlberechtigten durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 33 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)).

 

  1. Wahlscheininhaberinnen und Wahlscheinscheininhaber können an der Wahl des Kreistages und des Gemeinderates nur durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss bei der Gemeinde Baltrum einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag anfordern und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Zur Wahl des Kreistages sowie zur Wahl des Gemeinderates benutzt die wählende Person für beide Wahlen nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag.

 

  1. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt im Wahllokal der Gemeinde Baltrum.

 

  1. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).

 

 

Baltrum, den 03.09.2021

Olchers

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

für die Wahl zum Deutschen Bundestag

am 26. September 2021

 

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Baltrum wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, Zimmer E 1 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wen in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

  1. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10.09.2021 bis 12.30 Uhr, bei der Gemeinde Baltrum, Rathaus, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, Zimmer E 1, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
  2. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung soll bei der Stimmabgabe oder der Beantragung eines Wahlscheines vorgelegt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sein Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in Anspruch nehmen und ggf. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
  3. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 24 Aurich – Emden

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

  1. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1.      ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter

5.2.      ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn sie/er nachweist, dass sie/er nachweist, dass sie/er ohne ihr/sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05.09.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10.09.2021) versäumt hat,

b) wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c) wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeinde Baltrum mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

  1. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

– einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

– einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

– einen amtlichen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,

versehenen roten Wahlbriefumschlag und

– ein Merkblatt für die Briefwahl.

 

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie/er der Gemeinde vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.  Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag im Adressfeld angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

26579 Baltrum, 02.09.2021

 

Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 16.08.2021

 

R u n d m a i l    1 5 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

seit dem heutigen Montag gelten auf Grund der steigenden Inzidenzwerte leider wieder strengere Maßnahmen für den Bereich des Landkreises Aurich nach dem sog. Stufenplan.

Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Feststellung einer Inzidenz über dem Wert von 10 ist erlassen worden. Kinder bis 14 Jahre, genesene und  vollständig geimpfte Personen werden dabei wie bislang nicht mitgezählt. Für die Beherbergung, die Gastronomie und für Veranstaltungen ergeben sich entsprechende Einschränkungen. Eine Übersicht der zur Zeit geltenden Regelungen finden Sie in Übersichten auf der Homepage des Landkreises Aurich:  https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html

Bei allen Veranstaltungen der Kurverwaltung wird beim Betreten und Verlassen der Örtlichkeit das Tragen einer zugelassenen Mund-Nasen-Bedeckung gefordert. Es wird weiterhin um Registrierung per Luca-APP gebeten.

 

Für benötigte Testungen (Beherbergung: Test bei Anreise erforderlich und 2 x pro Woche, Veranstaltungen, Mitarbeiterfürsorge oder aber das persönliche Bedürfnis) stehen die bisherigen Testmöglichkeiten auch weiterhin zur Verfügung. Informationen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.

 

Stellen Sie sicher, dass bei einer Beherbergung die nach der Corona-Verordnung geforderten Unterlagen vorgelegt und auch kontrolliert werden.

 

Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste über diese Punkte und bitten Sie diese um ihr Verständnis.

 

Schließung der Zimmervermittlung Baltrum (SCT Norden)

Die von der SCT in Norden betriebene Zimmervermittlung Baltrum hat mitgeteilt, den Betrieb zum 31.12.2021 einzustellen. Grund hierfür ist eine fehlende Auslastung. Neben den anderen Internetportalen /-anbietern laufen in der Kurverwaltung noch zusätzlich viele Anfragen von Kurzentschlossenen und Gesuche von freien Unterkünften auf. Hierneben werden auch Gastgeberverzeichnisse ausgegeben, wonach Unterkunftssuchende sich direkt an die Vermieter wenden können. Wir stehen derzeit auch mit einem Anbieter in Verbindung, der prüft, hier eine Lösung anbieten zu können. Da unser Gastgeberverzeichnis für das kommende Jahr derzeit erstellt wird, besteht für Interessierte noch die Möglichkeit einer Anzeigenaufgabe. Bei Interesse wenden Sie sich bitte umgehend an Herrn Metz, Tel. 049439/80-20 oder metz@baltrum.de.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

  1. Wahlberechtigte haben gemäß § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu überprüfen. Dazu können die Wahlberechtigten in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirkes von 23.08. bis 27.08.2021, während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung einsehen, und zwar an folgenden Stellen: Rathaus Gemeinde Baltrum Zimmer E 1.
  2. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 22.08.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung soll bei der Stimmabgabe oder der Beantragung eines Wahlscheines vorgelegt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sein Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in Anspruch nehmen und ggf. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.
  3. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können bis zum 27.08.2021 von jeder/jedem Wahlberechtigten oder einer von ihr/ihm beauftragten Person bei der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden. Dabei sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  4. Eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
  5. Eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,

a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder

b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.

6. Der Wahlschein wird von der in Ziffer 1 genannten Gemeinde/Stadt erteilt, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person eingetragen ist oder        hätte eingetragen werden müssen.

7. Wahlscheine können bis zum 10.09.2021 schriftlich beantragt werden. Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jede/r Wahlberechtigte ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages beim Wahlamt der Gemeinde dann schnellstmöglich an die Adresse der/des Wahlberechtigten in der Gemeinde oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versandt oder können persönlich abgeholt werden.

Um Missbrauch auszuschließen, erhält die/der Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre/seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.

Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan.

 

Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig.

 

In bestimmten Ausnahmefällen (siehe Nr. 5) kann ein Wahlschein noch bis zum 11.09.2021 bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dies gilt auch, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, dass sie wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Bewerberinnen, Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde/Stadt vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

  1. Verlorene Wahlscheine oder Stimmzettel werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (11.09.2021), ein neuer Wahlschein erteilt werden.
  2. Wahlberechtigte mit Wahlschein können bei verbundenen Wahlen nur durch Briefwahl wählen. Die wählende Person hat der Gemeindewahlleitung der Gemeinde, in der der Wahlschein ausgestellt worden ist, im verschlossenen Wahlbriefumschlag
  3. den Wahlschein,
  4. den/die Stimmzettel in einem besonderen Umschlag

 

so rechtzeitig zuzuleiten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.

 

 

26579 Baltrum, 16.08.2021

 

i.V. Hochgrebe

 

 

Das Standesamt auf Baltrum ist wieder vollständig besetzt.

Herr Oliver Schütte, vorher Standesbeamter auf Spiekeroog, hat nun sein Amt als Standesbeamter auf der Insel Baltrum angetreten.

Wir wünschen eine gute Amtszeit und viele erfolgreiche Trauungen!

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    1 4 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

ab dem morgigen Sonnabend greifen für den Landkreis Aurich aufgrund der niedrigen Inzidenz weitere Lockerungsschritte.

Der Landkreis Aurich hat gestern eine Allgemeinverfügung zur Feststellung einer kontinuierlichen Inzidenz unter dem Wert von 10 erlassen. Damit gelten ab diesem Sonnabend, 26. Juni 2021, neue Regelungen für das Kreisgebiet. Beispielsweise verändert sich die maximale Personengrenze für private Zusammenkünfte auf 50 Personen im Außenbereich und 25 Personen im Innenbereich unabhängig der Haushalte. Kinder bis 14 Jahre, genesene und vollständig geimpfte Personen werden dabei wie bislang nicht mitgezählt. Auch für den Tourismus, die Gastronomie und für Veranstaltungen ergeben sich entsprechende Lockerungen. Eine Auflistung aller nun gültigen Regelungen finden Sie gut aufbereitet auf der Homepage des Landes Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-unter10-201504.html

Alle weiteren für den Landkreis Aurich gültigen Allgemeinverfügungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Sie überdies auf unserer Homepage unter: https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html

 

Bei allen Veranstaltungen der Kurverwaltung wird beim Betreten und Verlassen der Örtlichkeit das Tragen einer zugelassenen Mund-Nasen-Bedeckung gefordert. Es wird weiterhin um Registrierung per Luca-APP gebeten.

 

Für benötigte Testungen (Erstbeherbergung, Veranstaltungen, Mitarbeiterfürsorge oder aber das persönliche Bedürfnis) stehen die bisherigen Testmöglichkeiten auch weiterhin zur Verfügung. Informationen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.

 

Stellen Sie sicher, dass bei einer Beherbergung die nach der Corona-Verordnung geforderten Unterlagen vorgelegt und auch kontrolliert werden.

 

Öffnungszeiten SindBad ab Montag, 05.07.21

Schwimmkurse  Montag bis Freitag 10:00 Uhr + 11:00 Uhr

Öffnungszeiten Bad / Sauna

Montag: geschlossen / Grundreinigung Bad + Sauna, Wartungsarbeiten Technik,

Schwimmkurse 10:00 Uhr + 11:00 Uhr

Dienstag bis Samstag: 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr / Schwimmkurse 10:00 Uhr + 11:00 Uhr

 

Leseraum

Der Leseraum wird ab dem 01.07.21 wieder für Gäste geöffnet sein.

Diese und alle weiteren Öffnungszeiten der Einrichtungen der Gemeinde- und Kurverwaltung finden Sie neben dem Baltrumer Branchenverzeichnis auch der Homepage.

 

Einhaltung der Ruhezeiten

Es wird auf die Einhaltung der Ruhezeiten nach der Baltrumer Lärmverordnung hingewiesen.

 

Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste über diese Punkte, damit uns allen eine schöne Saison beschert wird.

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

 

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    1 3 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

die Insel füllt sich merklich, was mich veranlasst, nochmals auf die bestehende Testpflicht hinzuweisen:

 

  1. Vor der Nutzung einer Beherbergungsstätte oder einer ähnlichen Einrichtung, eines Hotels, eines Campingplatzes, einer Anlage für Bootsliegeplätze oder einer Ferienwohnung oder eines fremden Ferienhauses hat der Nutzer (der Gast) einen Test nach den Vorgaben der CoronaVO durchzuführen und das negative Testergebnis (seinem Vermieter) vorzulegen.
  2. Wenn dieses Ergebnis nicht vorgelegt wird, ist das Nutzungsverhältnis (Vermietung) sofort zu beenden.
  3. Ein negatives Testergebnis sollte bei Ankunft vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  4. Ein weiterer Test ist nach 48 Stunden nach Anreise durchzuführen, wenn der Aufenthalt auf der Insel weniger als eine Woche beträgt (z.B. Wochenende).
  5. Bei einer Verweildauer ab einer Woche sind wöchentlich zwei Tests während der Nutzungsdauer durchzuführen.
  6. Bei Vorliegen einer Impfdokumentation oder eines Genesenennachweises kann eine Testung entfallen.
  7. Nutzen Sie auch bitte die örtlichen Testmöglichkeiten für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und seien auch Sie als Arbeitgeber und/oder Vermieter ein Vorbild.

 

Sollten Sie Fragen zu den Ausführungen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

 

Ihr

 

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    1 2 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nach der neuen Corona-Verordnung hat der Landkreis Aurich eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, welche weitere Lockerungen zulässt. Dieses freut mich besonders, bitte Sie aber auch weiterhin die AHA+L+A Regeln einzuhalten: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften, die Nachverfolgungs-Apps nutzen und darum, sich testen zu lassen.

Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass für eine Beherbergung weiterhin ein negativer Test bei Anreise und zweimal pro Woche während des Aufenthalts erforderlich ist. Dieses gilt nicht für Personen, die eine Impfdokumentation oder einen Genesenennachweis vorlegen können. Das Ergebnis/der Nachweis ist gegenüber der Vermieterin, dem Vermieter, der Betreiberin oder dem Betreiber nachzuweisen. Fehlt dieses Ergebnis/Nachweis darf eine Beherbergung nicht stattfinden.

Küstennahe Testzentren für eine mögliche Testung vor der Anreise auf die Insel finden Sie z.B. über die folgenden Links:

https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona/schnelltestmoeglichkeiten-im-landkreis-aurich.html

https://corona-testzentrum-ostfriesland.de

Die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Hafenbereichen von Neßmersiel und Baltrum, wie auch während der Überfahrt mit der Fähre besteht weiterhin. Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste hierüber vor der Anreise.

 

Neubesetzung des Ordnungsamtes

Das Ordnungsamt der Gemeinde ist seit heute wieder besetzt. Ich freue mich sehr, dass Herr Oliver Schütte mit seiner Frau Christina und den beiden Söhnen Tjorben und Keke auf die Insel gezogen sind. Herrn Schütte erreichen Sie im Rathaus unter der Durchwahl: 80-25,          E-Mail: schuette@baltrum.de und finden ihn im Zimmer E 4 des Rathauses.

 

Mich erreichen Sie nun unter der Durchwahl: 80-22.

 

Öffnungszeiten SindBad

Das SindBad öffnet ab dem 08.06. jeweils dienstags bis samstags von 12-18 Uhr. Der Zutritt ist für jeweils 2 Stunden auf 30 Personen begrenzt. Kartenverkauf und Anmeldung erfolgen ausschließlich an der SindBad-Kasse zu den v.g. Zeiten.

Die Sauna bleibt aus personellen Gründen vorerst geschlossen und öffnet voraussichtlich im Juli. Ebenso wird es Schwimmunterricht dann wieder geben.

 

Öffnungszeiten Kinderspielhaus

Das Kinderspielhaus öffnet ab dem 07.06. montags bis freitags 10-12 und 15-18 Uhr und samstags 10-13 Uhr. Der Baltrum-Shop kann schon besucht werden (Zeiten laut Aushang).

 

Öffnungszeiten Tourist-Info

Die Tourist-Info im Rathaus ist vormittags von Mo-Fr von 9-12 Uhr geöffnet, nachmittags von Mo-Do von 14-16 Uhr.

Ich bitte Sie, die Öffnungszeiten Ihrer Betriebe auf den eigenen Homepages und auf www.baltrum-online.de  bzw. www.baltrum-direkt.de  zu aktualisieren, damit sich die Gäste entsprechend informieren können. Danke.

 

Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten: – Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der

Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachen und Nordrhein-Westfalen:

Die Stunden von 21.00-8.00 Uhr (Nachtruhe) und von 13.00-15.00 Uhr

(Mittagsruhe)

Anleinpflicht: – Hunde sind ab sofort wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht

auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z.B.

dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

Hundekot:     – Beseitigen Sie bitte die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und

entsorgen Sie diese ordnungsgemäß.

Pferdeäpfel:  – Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen, mitnehmen

und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Anmeldung Saisonpersonal

Die Anmeldung des Saisonpersonals erfolgt momentan nur über eine vorherige telefonische Anmeldung.

 

Aufnahme in den Verteiler

Sollten auch Sie die Rundmails künftig persönlich und direkt per E-Mail erhalten wollen oder möchten Sie die Mail an eine andere als die angegebene Adresse gesendet bekommen, melden Sie sich gerne unter gemeinde@baltrum.de.

Ich wünsche uns allen eine lange und unbeschwerte Saison.

 

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                                              Baltrum, 18.05.2021

 

R u n d m a i l    1 1 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

wie ein Lauffeuer geht die Aufhebung der sog. „Landeskinderregelung“ durch die Medien und über die Insel. Diese Nachricht freut mich besonders für alle Baltrumer Betriebe und natürlich auch für unsere treuen Gäste.

Ich möchte Sie dennoch weiterhin um die Einhaltung der AHA-Regeln bitten. Es ist besonders hilfreich, wenn Sie Ihre Gäste darauf hinweisen, dass diese nur mit dem Nachweis einer negativen Corona-Testung auf die Insel reisen. Zum Eigenschutz, aber auch zum Schutze aller.

Eine Testmöglichkeit direkt am Hafen in Neßmersiel wird es nach derzeitigem Stand nicht geben. Raten Sie Ihren Gästen deshalb, sich vor Abfahrt zu Hause oder während der Anreise in einem Testzentrum testen zu lassen. Küstennahe Testzentren finden Sie z.B. über die folgenden Links:

https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona/schnelltestmoeglichkeiten-im-landkreis-aurich.html

https://www.corona-testzentrum-ostfriesland.de

 

Testzentrum im Baltrumer „Haus des Gastes“

Unter Bezugnahme auf meine letzte Rundmail vom vergangenen Freitag kann ich Ihnen jetzt den Starttermin für das weitere Corona-Testzentrum auf Baltrum mitteilen:

Der Betrieb wird am Donnerstag, den 20.05.2021 um 13.00 Uhr beginnen.

Ab sofort sind Termine unter www.test-nord.de online buchbar.

Die Öffnungszeiten können dort ebenfalls eingesehen werden. Diese sind zu Beginn großzügig ausgelegt und werden dann zeitlich dem Bedarf angepasst.

Zum Ausdruck und Aushang in den Betrieben füge ich zwei Plakate der Firma Laborkreis an. Voraussichtlich ab Freitag stehen auch Visitenkarten zur Mitnahme im Haus des Gastes für die Auslage in den Häusern zur Verfügung.

Bitte machen Sie auch selbst Gebrauch von diesem zusätzlichen Testangebot oder den Angeboten des KuBa oder der Arztpraxis. Seien Sie als Gastgeber ein Vorbild. Danke.

 

Aktualisierung von Öffnungszeiten und Hinweise zu Angeboten

Ich bitte Sie, die Öffnungszeiten Ihrer Betriebe auf den eigenen Homepages und auf baltrum-online bzw. baltrum-direkt zu aktualisieren, damit sich die Gäste entsprechend informieren können.

Weisen Sie Ihre Gäste bei der Buchung schon darauf hin, dass noch nicht das sonst übliche und bekannte Angebot vorgehalten werden kann.

 

Die Firma Biomaris sucht weiterhin einen Partner für den Shop und schreibt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die BIOMARIS GmbH und Co. KG ist seit 1978 auf Baltrum vertreten und hat großes Interesse daran, auch in Zukunft auf der Insel präsent zu sein.

Die Zusammenarbeit mit BIOMARIS gestaltet sich wie folgt:

  • Sie leiten den Shop als selbstständiger Handelsvertreter.
  • Ob 20 oder 40 Stunden/Woche, Sie können die Öffnungszeiten frei bestimmen.
  • Das Einbringen von Eigenkapital ist – anders als z. B. bei Franchise-Unternehmen – nicht erforderlich. BIOMARIS übernimmt die Miete für den Shop, organisiert und bezahlt den Transport der Ware, die Sie auf Kommission erhalten, und stellt Ihnen im gewünschten Umfang Werbemittel und Proben kostenlos zur Verfügung. Zudem übernimmt BIOMARIS die Kosten für Anzeigen in Zeitungen etc.
  • Wir unterstützen Sie mit einer Reihe von verkaufsfördernden Aktionen.
  • Vor Beginn Ihrer Shop-Leitung erhalten Sie eine umfassende Produktschulung sowie eine Kassenschulung und eine ausführliche Einweisung in die administrativen Abläufe. Ihre persönliche Shop-Betreuerin oder eine ihrer Kolleginnen ist jederzeit gerne für Sie da.
  • Monatlich erhalten Sie eine fixe Basis-Provision und eine Beteiligung am Shop-Umsatz. Darüber hinaus partizipieren Sie an den Umsätzen der von Ihnen akquirierten Kunden, wenn diese Produkte bei uns in Bremen bestellen.
  • Für viele Urlaubsgäste gehört der Einkauf bei BIOMARIS zu ihrem Urlaub dazu. Ein großer Kundenstamm ist Ihnen daher sicher.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis zum 06.06.21 an bruemmer@biomaris.com. Für etwaige Rückfragen können Sie mich gerne unter 0421 38050-37 anrufen.

 

Es grüßt Sie freundlich aus Bremen

  1. A. Lars Brümmer

Projektleiter Vertriebsservice Nord- und Ostsee

 

Aufnahme in den Verteiler

Sollten auch Sie die Rundmails künftig persönlich und direkt per E-Mail erhalten wollen oder möchten Sie die Mail an eine andere als die angegebene Adresse gesendet bekommen, melden Sie sich gerne unter gemeinde@baltrum.de.

 

Unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt wünsche ich uns allen einen guten Spätstart in eine hoffentlich lange und unbeschwerte Saison 2021! Bleiben Sie gesund.

 

Ihr

Harm Olchers

 

 

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                                              Baltrum, 14.05.2021

 

R u n d m a i l    1 0 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

mit der seit vergangenem Montag gültigen Corona-Verordnung sind leider wieder viele Fragen offen geblieben, die uns alle die ganze Woche auf Trapp halten. Positiv ist, dass heute alle infizierten Personen aus der Quarantäne entlassen werden konnten, da sie die Infektion überstanden haben.

Weiter freuen wir uns über die ersten Gäste, obgleich es uns derzeit noch nicht möglich ist, die gewünschte Umsorgung leisten zu können.

 

Weiteres Testzentrum

Die Fa. Laborkreis wird auf der Insel ein zusätzliches Testzentrum im Haus des Gastes betreiben. Die erforderliche Genehmigung vom Gesundheitsamt liegt vor. Die Logistik ist angelaufen und der Betrieb soll am kommenden Donnerstag, den 20.05.2021 aufgenommen werden. Sobald Termine buchbar sind, werden wir Sie und unsere Gäste umgehend informieren.

Bis dahin verweise ich auf die aktuelle Verordnung, in der dem Gastgeber eine Beherbergung nur gestattet ist, soweit eine Vorlage von zwei negativen Testergebnissen pro Woche erfolgt. Da das KuBa hoch frequentiert ist, kann eine Testung vorübergehend auch unter Aufsicht des Vermieters im 4-Augen-Prinzig durch den Gast erfolgen. Von dieser Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Tests sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ausgenommen. Ebenso entfällt die Testpflicht bei Personen, die über eine den Anforderungen des § 22 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) entsprechende Impfdokumentation über eine seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona-Virus verfügen oder einen Genesenen-Nachweis durch das Gesundheitsamt vorlegen können.

 

Hinweis zur luca-App

Aus technischen Gründen können die QR-Code-Schlüsselanhänger derzeit noch nicht ausgegeben werden. Wir stehen mit den luca-Betreibern in Kontakt. Auch hierüber werden wir Sie informieren.

Jeder Betreiber hat die Möglichkeit, seine luca-Teilnahme im Branchenbuch sowie auf baltrum.direkt zu kennzeichnen. Bitte nutzen Sie dieses Angebot und schreiben Sie eine Mail an luca@Baltrum.de unter dem Betreff luca locations Baltrum.

 

Kein Anbaden am 15.05.2021

Durch die in der Corona-Verordnung vorgegebenen Kontaktbeschränkungen und Betriebsverbote darf das traditionelle Anbaden am 15. Mai auch in diesem Jahr nicht stattfinden. Ich bedauere dieses sehr, bitte Sie aber um Verständnis. Aus diesem Grunde ist das Badefeld noch nicht eingerichtet, was aber in Kürze geschehen wird. Die Rettungsschwimmer der DLRG stehen für ihren Einsatz am Strand bereit.

 

Öffnung von Einrichtungen der Gemeinde- und Kurverwaltung

  • Die Tourist Information im Rathaus ist wochentags von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Eine Ausweitung dieser Zeiten erfolgt nach Bedarf.
  • Der (Strand-)Sport findet, wenn auch eingeschränkt, statt. Zeiten siehe Aushang.
  • Die öffentlichen Toiletten mit Ausnahme des Sanitärgebäudes Ost sind geöffnet.
  • Die Strandkorbvermietung ist besetzt, Onlinebuchungen von Standkörben und -zelten sind jederzeit möglich.
  • Der Baltrum-Shop im Kinderspielhaus ist wochentags von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
  • Das Rathaus ist besetzt, aber für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine finden gerne nach telefonischer Anmeldung statt.

Das SindBad, das Kinderspielhaus, wie auch das Kino dürfen nach den Vorgaben der aktuellen Verordnung leider noch nicht öffnen.

 

Die sehr späte Veröffentlichung der aktuellen Corona-Verordnung hat uns allen einen schnellen und nur schwer planbaren Start in die Saison 2021 verschafft. Auch bei uns im Rathaus sind immer wieder Fragen offen, auf die wir nur auf Nachfrage beim Landkreis oder beim Land Niedersachsen Antworten erhalten. Wir bitten um Nachsicht und stehen für Ihre Anliegen, Fragen aber auch für ein Feedback dennoch gerne zur Verfügung.

 

Bitte halten Sie trotz Abstand zusammen und halten Sie Mut!

                                      

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                                              Baltrum, 30.04.2021

 

R u n d m a i l    8 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

im Gegensatz zum Bundestrend, wo die Inzidenzzahlen langsam sinken, kam gestern die Mitteilung vom Gesundheitsamt, dass sich die Zahl der infizierten Personen auf Baltrum fast verdoppelt hat. Da noch weitere Testergebnisse ausstehen, kann davon ausgegangen werden, dass diese Zahl noch steigen wird. Besorgniserregend ist, dass auch die hoch ansteckende britische Mutation nachgewiesen worden ist.

Jeder von uns kann bei der Eindämmung des Virus mithelfen, indem die AHA-Regeln eingehalten und alle Treffen auf das Nötigste beschränkt werden, um sich und andere zu schützen. Die privaten Zusammenkünfte zum Boßeln, Fußballspielen, Kartenkloppen, Darten, für Schulexkursionen usw. begünstigen eine rasante Verbreitung des Virus und sind unbedingt zu vermeiden. Auch Maifeierlichkeiten sind verboten.

Neben dem Einhalten der Vorgaben nach der Corona-Verordnung sind die Quarantäneregeln für die unter Quarantäne stehenden Personen (z.B. Verbleib in der Wohnung/Grundstück) strikt einzuhalten! Jeder Verstoß (Quarantänebruch) stellt eine grobe Fahrlässigkeit dar und wird mit empfindlichen Bußgeldern oder bei wiederholten Verstößen mit der Stellung eines Wachdienstes, den die unter Quarantäne stehende Person zu zahlen hat, belegt. Im Wege der Amtshilfe sind auch wir aufgefordert, Verstöße an das Gesundheitsamt zu melden.

Seien Sie fair gegenüber allen Personen und geben Sie mögliche Kontakte mit Infizierten wahrheitsgemäß an. Dieses ist sehr wichtig, um die Infektionsketten zu unterbrechen und die Eindämmung hier auf der Insel zu erreichen.

Halten Sie sich strikt an die bekannten Regeln, damit wir nicht mit einer Ausgangssperre belegt werden.

Nehmen Sie die Testmöglichkeiten der Arztpraxis und des Kurmittelzentrums KuBa an.

Nur zusammen und mit Disziplin können wir das Infektionsgeschehens eindämmen.               Helfen Sie alle mit!

 

In diesem Zusammenhang suche ich für ca. vier Personen, die das zusätzliche Testzentrum betreiben möchten, eine Unterkunft mit möglichst separaten Zimmern und einem Gemeinschaftsraum. Beispielsweise eine große Ferienwohnung für voraussichtlich die kommende Saison. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Paraffin am Strand

Wie Sie der Presse sicherlich entnommen haben, sind seit gestern Paraffinanlandungen an den Stränden zu verzeichnen. Die weißen wachs- oder fettartigen Stücke von Größen bis zu Melonen können gesundheitliche Reaktionen verursachen. Fassen Sie diese nicht an und riechen sie nicht daran. Melden Sie Funde bei der Gemeinde oder Polizei, die eine ordnungsgemäße Entsorgung veranlassen. Weisen Sie bitte auch Ihre Kinder hierauf hin.

 

Ratten

Wir haben erneut einen Rattenbefall. Sollten Sie auch etwas in dieser Richtung festgestellt haben, melden Sie sich bitte umgehend im Rathaus.

 

 

Allen Infizierten wünsche ich eine baldige Genesung und einen milden Verlauf der Infektion.

Die unter Quarantäne stehenden Personen bitte ich um Geduld und strikte Einhaltung der Auflagen.

 

                                      

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                                              Baltrum, 23.04.2021

 

R u n d m a i l    7 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

in Ergänzung und zur Unterrichtung zu meiner letzten Rundmail möchte ich Ihnen allen mitteilen, dass es sich leider bestätigt hat und wir positive Corona-Infektionen auf der Insel          haben. Auch sind mehrere Personen durch das zuständige Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden.

Wir stehen mit dem Gesundheitsamt in Verbindung und die Kontaktnachverfolgung von dort läuft auf Hochtouren. Der betreffende Personenkreis wird kontaktiert werden und ich bitte darum, dass jeder diesbezüglich wahrheitsgemäß auf die Fragen antwortet und korrekte     Angaben macht.

Die unter Quarantäne stehenden Personen möchte ich eindringlich bitten, den Ernst der Lage nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und sich strikt an die erteilten Auflagen zu halten. Die Polizei und die Gemeindeverwaltung sind im Wege der Amtshilfe aufgefordert, den Landkreis bei der Überwachung der Einhaltung zu unterstützen. Verstöße sind und werden dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet.

Der Zugang zur Insel für Dritte und die Verpflichtung von negativen Testungen bei der Einreise soll auf Nachfrage beim Landkreis vorerst nicht gesondert geregelt werden.                       Das Geschehen wird weiter beobachtet und bei Notwendigkeit reglementiert.                             Den § 1 der Corona-Verordnung vor Augen, bitte ich aber, auf alle nicht notwendigen Reisen         (Tagesbesuche, Besuche der Zweitwohnung usw.) vorerst zu verzichten. Sie schützen damit sich selbst und auch Ihre Mitmenschen.

Halten Sie die AHA-Regeln ein und beschränken Sie alle Besuche bei Freunden und Bekannten auf das nur unbedingt Notwendige.

 

Allen Infizierten wünsche ich eine baldige Genesung und einen milden Verlauf.

Die unter Quarantäne stehenden Personen bitte ich um Geduld und Einhaltung der Auflagen.

                      

Ihr

Harm Olchers