Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 4

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

27.12. von 9-12 Uhr
28.12. von 10-12 Uhr
30.12. 2024 von 9-12 Uhr u. 14-16 Uhr
31.12. von 10-12 Uhr
01.01.2025 geschlossen
Ab 02.01.2025 wieder regulär geöffnet.

SindBad:

27.12.-30.12. von 10-18 Uhr
31.12.2024 -01.01.2025 geschlossen
02.01.-04.01.2025 von 10-18 Uhr
07.01.-11.01.2025 v. 14-18 Uhr

Kinderspielhaus:

27.12. von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr
28.12. und 29.12. von 10-13 Uhr
30.12. von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr
31.12. von 10-13 Uhr
01.01.2025: geschlossen
02.01.-03.01.: von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr
04.01. von 10-13 Uhr
Ab 05.01.2025 geschlossen

Bitte beachten Sie auch jeweils die Aushänge.

 

Gästebeitrag:

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Kurbeitragssatzung auch in der Winterzeit der Gästebeitrag zu erheben ist. Es sind stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrten der Fähre zu erwarten.

 

Inselkino Baltrum:

Die Gemeinde Baltrum sucht für das Inselkino ab der kommenden Saison eine neue Betreiberin / einen neuen Betreiber. Wer die Chance darin sieht, sich für den Fortbestand des Baltrumer Kinos einzusetzen und sich für unsere Gäste und für die Insel engagieren mag, melde sich bitte bei:

Michael von Tegelen vontegelen@baltrum.de, Tel.: 04939 8065

oder

Stephan Moschner moschner@baltrum.de,  Tel.: 04939 8030

 

Verkauf von Strandkörben:

Ein kleines Highlight: am 30. Dezember werden an der Mehrzweckhalle Original Baltrumer Strandkörbe verkauft – Beginn: 10:00 Uhr!

 

BaltrumTied 2025

Noch pünktlich vor dem Weihnachtsfest ist das neue BaltrumTied 2025 im Rathaus angekommen. Wir laden jeden Haushalt ein, sich 1 Exemplar kostenlos bis zum 17.01.2025 während der Öffnungszeiten in der Touristinfo abzuholen.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Ausschreibung für die Fortbildung zum/zur Dorfmoderator*in:

Was ist das?

Dorfmoderator*innen sind wichtige Ansprechpartner*innen für Bürger*innen und Initiativen in der Dorfentwicklung. Sie stärken das Miteinander und unterstützen Projekte vor Ort, sei es die Planung neuer Freizeitangebote, das Finden kreativer Lösungen für alte Gebäude oder die Organisation von Veranstaltungen, die Nachbarn zusammenbringen (um beispielhaft einiges zu nennen).

  • Du „brennst“ für etwas, was Deiner Meinung nach im Inselleben fehlt?
  • Du hast Lust, Deinen Lebensraum aktiv mitzugestalten?
  • Du lebst seit mindestens 6 Monaten gern auf Baltrum?
  • Du bist aufgeschlossen und machst gern etwas mit anderen gemeinsam?

 

Dann ist die Fortbildung zum/zur Dorfmoderator*in genau das Richtige für Dich! Du lernst dabei praxisnahe Methoden und Tools für die Arbeit in der Dorfgemeinschaft.

Spannende Einblicke und praktische Übungen erwarten Dich:

  • Moderations- und Kommunikationstechniken, um Diskussionen konstruktiv zu begleiten und alle Stimmen einzubinden
  • Projektmanagement-Grundlagen zur Planung und Umsetzung lokaler Initiativen
  • Methoden der Bürgerbeteiligung, um Menschen aller Altersgruppen einzubeziehen und gemeinsame Lösungen zu entwickeln
  • Konfliktlösung und Moderation, um auch in schwierigen Situationen eine Brücke zu bauen

 

Die Fortbildung ist offen für alle ab 18 Jahren, die Lust haben, Baltrum mitzugestalten – es sind keine Vorkenntnisse nötig! Egal, ob Du schon aktiv bist (z.B. in einem Verein), neu dazukommst oder Du Dich einfach für die Möglichkeiten der Dorfentwicklung und Verbesserung des insularen Lebens interessierst: Jede Bewerbung zählt und wird wertgeschätzt. Die Fortbildung ist für Dich kostenfrei (Gegenwert von 600 EUR) und findet an zwei Wochenenden (07.-09. Februar 2025 und 21.-23. März 2025) in Wittmund statt. Natürlich werden auch die Übernachtungs-

und Reisekosten übernommen. Die verfügbaren Plätze werden unter der Insel-

Dorfregion „VierInseln“ und dem Landkreis Wittmund aufgeteilt. Wir haben für Baltrum zwei feste Plätze.

Dein Interesse ist geweckt? Dann bewirb Dich gern bis zum 12.01.2025 bei der Gemeinde Baltrum unter gemeinde@baltrum.de

 

Wahlhelfer für die Bundestagswahl 23.02.2025:

Für die am 23. Februar 2025 vorgesehene Bundestagswahl werden Wahlhelfer zur Besetzung des Wahlvorstandes gesucht. Alle auf Baltrum wahlberechtigte Personen können dieses Ehrenamt nach der Bundeswahlordnung übernehmen. Sollten Sie an dieser Tätigkeit Interesse und am 23.02.2025 Zeit haben, melden Sie sich gerne im Rathaus.

 

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Up Platt heet dat: “wor is dat Johr bleeven?” Ja, wo ist das Jahr geblieben? Die Unruhe in der Welt bewegt die Menschen. Es gibt viele Kriege, einige vom Gefühl weit weg, andere sehr nah dran. Die politische Lage in Deutschland verunsichert zusätzlich. Wollen wir hoffen, dass es hier mit Besonnenheit und gemeinschaftlichem Engagement wieder auf einen für uns alle besseren Kurs geht.

 

Durch die erneute Unterstützung des Landes Niedersachsen und den NLWKN in Norden konnten wir, wie viele Gäste bestätigt haben, einen wunderschönen Strand in diesem Jahr vorhalten, der wieder ausgiebig besucht worden ist. Das kulturelle Inselleben konnte viele Gäste und Einheimische begeistern, was entsprechend honoriert worden ist. Nach den aktuellen Besucher- und Übernachtungszahlen haben wir die des Vorjahres nicht erreichen können, sind aber guten Mutes.

 

Ich hoffe, dass es trotz der Weltgeschehnisse, der gesetzlichen Veränderungen und persönlichen Belastungen allen Bürgerinnen und Bürgern (Gästen wie Inselbewohnern) weiterhin möglich sein wird, sich die notwendigen Freiräume erlauben zu können und wir wieder viele bekannte wie auch neue Gesichter auf der unserer schönen Insel begrüßen dürfen.

 

An dieser Stelle möchte ich mich erneut bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur auf der Insel aufrechterhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen, unser Baltrum einzigartig machen. In diesem Jahr besonders das Rosengarten-Team um Roswitha und Georg Dietrich, die im Hintergrund diesen Rückzugsort seit Jahren ehrenamtlich betreuen und für viele Besucherinnen und Besucher einen Ruhe- und Erholungsort schaffen. Weest all van Harten bedankt!

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeindeverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

im Kreise Ihrer Lieben

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

 

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

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Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Strandsituation

Mit Unterstützung des Landes Niedersachsen konnte jetzt nach erfolgter Ausschreibung der Auftrag für die Wiederherstellung des Strandes in Auftrag gegeben werden. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die ausführende Firma nach Beendigung der Arbeiten auf Wangerooge vorsieht, Anfang Mai zu uns kommen, um die Arbeiten hier bis zum 31. Mai abzuschließen. Hiernach steht der Strand in gewohnter Weise wieder zur Verfügung.

 

Ausschreibung Kurmittelbereich

Die Gemeinde Baltrum schreibt die Räumlichkeiten des Kurmittelbereiches im SindBad ab dem 01. April 2025 hiermit aus. Nähere Informationen erhalten Sie auf schriftliche Anforderung unter der E-Mail-Adresse: gemeinde@baltrum.de, an die Sie auch die Angebote/Bewerbungen bis zum 31. Mai 2024 senden wollen. Eine Nutzung dieser Räumlichkeiten ist ausschließlich für die Nutzung eines Kurmittelbetriebes vorgesehen.

 

Baustopp ab 01. Mai 2024

Ich weise auf die Vorgaben der Baltrumer Lärmverordnung und der Baltrumer Gefahrenabwehrverordnung hin, wonach lärmintensive Bauarbeiten in dem Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.09. eines jeden Jahres verboten sind und Baustellen an öffentlichen Verkehrsflächen mit einem zwei Meter hohen geschlossenen Bauzaun (blickdicht) zu versehen sind. Bitte räumen Sie zum Wohle der Gäste und Anlieger die Baustellen auf, sodass ein ordentliches Bild entsteht. Danke.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    2 / 2 0 2 4

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Abgleich der gemeldeten Personen

Das Meldeamt bittet auf Grund der bevorstehenden Wahlen um einen Abgleich der für die jeweiligen Wohnungen gemeldeten Personen. Der Einfachheit halber erscheint es sinnvoll, wenn die Wohnungsgeber (Arbeitgeber) sich nach den Ostertagen mit dem Meldeamt in Verbindung setzen, Tel. 04939 80-24.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug

innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im

Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben

dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese

Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch

ordnungsrechtlich belangt werden. Bei einem Wegzug von der Insel müssen

Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem

dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Information der Firma TenneT

Die Firma Tennet hat uns Informationen zu den bevorstehenden Offshore-Projekten auf Baltrum weitergeleitet, die ich Ihnen zur Information, Kenntnis und auch Weiterleitung an Ihre Gäste anfüge. Für den Inhalt zeichnet die Firma TenneT verantwortlich.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    1 / 2 0 2 4

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo-Sa. 12-18 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Ostermontag: 12-18 Uhr

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo-Fr: 10-12 Uhr u. 15-18 Uhr

Ostersamstag: 10-13 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Tourist-Information im Rathaus:

Mo-Do: 9-12 Uhr u. 14-16 Uhr, Fr: 9-12 Uhr

Karfreitag, Ostersamstag und Ostermontag von 10-12 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Strandkorbvermietung:

Täglich von 10-13 Uhr

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.  Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten: Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe) und von 13-15 Uhr (Mittagsruhe).

Anleinpflicht: Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum.

Hundekot: Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß.

Pferdeäpfel: Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Osterfeuer

Das Abbrennen des Osterfeuers ist üblicherweise für den Ostersamstag, den 30.03.2024 auf dem Heller unterhalb des „Dünenschlösschens“ vorgesehen. Die Anlieferung von Brennmaterial kann ab Freitag, den 15.03. ab 12.00 Uhr erfolgen.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Auf Grund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 21.12.2023

Der Bürgermeister

 

 

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Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten:

 

Tourist-Info:

27., 28., u. 29.12. von 9-12 Uhr

30.12. von 10-12 Uhr

Weihnachtsfeiertage: geschlossen

31.12. u. 01.01.2024: geschlossen

Ab 02.01.2024 wieder regulär geöffnet.

 

SindBad:

Geöffnet von 10-18 Uhr

23.12.-26.12. geschlossen

31.12.-01.01. geschlossen

 

Kinderspielhaus:

27.-29.12.: von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr

30.12. u. 31.12.: von 10-13 Uhr

01.01.: geschlossen

02.01.-05.01.: von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr

Ab 06.01.2024 geschlossen

 

Reinigungskraft gesucht

Bei der Gemeinde ist noch die Stelle einer Raumpflegerin/Reinigungskraft zu besetzten. Sollten Sie an einer ganzjährigen Beschäftigung Interesse haben oder eine liebe Person kennen, die hierfür in Frage kommen könnte, melden Sie sich gerne bei uns im Rathaus.

 

Gästebeitrag:

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Kurbeitragssatzung auch in der Winterzeit der Gästebeitrag zu erheben ist. Es sind stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

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Up Platt heet dat meest: “Kinners, wor is de Tied bleeben?” Ja, wo ist das Jahr geblieben? Im vergangenen Winter sind wir von schweren Stürmen verschont geblieben und unser Strand konnte zwei Jahre in gewohnter Weise genutzt werden. Dies sieht heute leider anders aus, so dass wir schon jetzt wieder unterwegs sind, um eine Strandnutzung, wie wir alle sie uns wünschen, zur kommenden Saison zu ermöglichen. Das kulturelle Inselleben hat wieder Fahrt aufgenommen und konnte viele Gäste und Einheimische begeistern, was von allen Seiten mit viel Beifall belohnt worden ist. Nach den letzten Besucher- und Übernachtungszahlen haben wir die des Vorjahres nahezu erreichen können, sind aber noch nicht auf dem Strand von 2019. Ich hoffe, dass es trotz der Weltgeschehnisse, der gesetzlichen Veränderungen und persönlichen Belastungen allen Bürgerinnen und Bürgern (Gästen wie Inselbewohnern) weiterhin möglich sein wird, sich die notwendigen Freiräume erlauben zu können und wieder viele bekannte wie auch neue Gesichter auf der Insel begrüßen zu dürfen.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur aufrechterhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen, Baltrum zu dem machen, was das Leben auf dieser schönen Insel einfach lebenswert macht. Bedankt!

 

 

Im Namen des Rates und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage im Kreise Ihrer Lieben

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

 

 

Ihr

Harm Olchers

 

 

Gemeinde Baltrum
Der Bürgermeister

 

An die Mitglieder

des Rates

der Gemeinde Baltrum per E-Mail

 

Nächste Sitzung des Rates Nr. 10 (18. Wahlperiode)

 

Hiermit lade ich im Benehmen mit der Ratsvorsitzenden zur Sitzung des Rates am

Mittwoch, den 13. Dezember 2023
20.00 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

herzlich ein.

 

Tagesordnung:  öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 9 (18. WP) vorn 04.10.2023
  4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung
  5. Bericht der Verwaltung
  6. Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung
  7. Nachtragshaushaltspian 2023/2024 der Gemeinde Baltrum
  8. Erlass einer Richtlinie für die digitale Ratsarbeit in der Gemeinde Baltrum
  9. Annahme von Spenden
  10. Antrag der CDU-Fraktion, Auftragsvergabe Untersuchung SindBad
  11. Antrag Ratsherr Heiken, Gutachter (Baltrumer-Straßen) für Neubauten
  12. Hafenzweckverbandsangelegenheiten:
    12.1      Haushaltsplan 2024 für den Hafenzweckverband Neßmersiel
    12.2      Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Reibepfahl
    12.3      Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Videoüberwachung
    12.4      Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Anzeigetafel
  13. Wünsche und Anregungen
  14. Bürgerfragestunde
  15. Schließung der Sitzung

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

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Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Online-Vorstellung des Klimaschutzkonzepts für Baltrum

Am Donnerstag, den 16.11.2023 um 15.00 Uhr, findet die Vorstellung des Klimaschutzkonzepts für Baltrum online statt.

Seit Mitte Oktober beschäftigen sich zehn Studierende aus Heidelberg mit der Erstellung des Klimaschutzkonzepts für Baltrum. Um sich mit der Lage vor Ort vertraut zu machen, war die Studiengruppe Ende Oktober eine Woche auf der Insel und hat viele Gespräche geführt und Informationen zusammengetragen. Seitdem wird von Heidelberg aus weiter an dem Konzept gearbeitet.

Thematisiert werden, neben einem klimaschutzrelevanten Überblick des aktuellen Standes, die ausgearbeiteten Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen auf der Insel.

Die Präsentation wird digital über die Plattform Teams stattfinden und für alle Interessenten unter dem untenstehenden Link zugänglich sein. Die Informationsveranstaltung mit anschließender Möglichkeit für Fragen beginnt um 15.00 Uhr und wird voraussichtlich um 16.45 Uhr enden.

Die Studierenden freuen sich auf eine rege Teilnahme.

https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_YzBkNzQ4ZGUtZWJiMi00ZDI4LTgzNDEtZmM3OGRkZWIyNjVi%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%22787048c4-ce0e-4446-81e0-2fa0524ec702%22%2c%22Oid%22%3a%2261c4fcbd-b613-4ec6-b779-ff6574ab966d%22%7d

 

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

 

 

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Bürgersprechstunde zum Klimaschutz auf Baltrum

10 Studierende des Dualen Studiengangs Climate Change Management and Engineering (CCME) von der SRH School of Engineering and Architectur Heidelberg sind in dieser Woche auf Baltrum und bieten am Freitag, den 27.10.2023 von 15 Uhr bis 17 Uhr im Leseraum südlich am Rathaus auf Baltrum eine Informations- und Austauschmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger.

Hintergrund ist die geplante Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes für die Insel Baltrum sowie die Erfassung des aktuellen Status quo in Bezug auf die Themenbereiche Energie, Wirtschaft und Tourismus, Mobilität, Gebäude und Infrastruktur sowie Ver- und Entsorgung.

Wer sich einbringen möchte, Interesse am Thema hat oder Fragen stellen möchte, ist herzlich willkommen.

Zusätzlich bieten die Studierenden ab sofort bis zum 17.11.2023 die Möglichkeit über die E-Mail-Adresse klimaschutz.baltrum@gmail.com mit ihnen in Kontakt zu treten.

 

Reinigungskraft gesucht

Zur Unterstützung unseres Reinigungsteams suchen wir eine Reinigungskraft für die öffentlichen Gebäude auf der Insel zu sofort oder auch zu Beginn des neuen Jahres. Die Entlohnung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst. Bei Interesse melden Sie sich gerne mit einer Kurzbewerbung bei uns im Rathaus oder unter gemeinde@baltrum.de .

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss.

Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann ordnungsrechtlich belangt werden.

Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Abmeldung Saisonpersonal

Es wird an die ordnungsbehördliche Pflicht erinnert, dass sich das Saisonpersonal rechtzeitig vor Abreise abzumelden hat.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    3 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm – Aktiv Mitwirken

Juist, Baltrum, Spiekeroog und Wangerooge bewerben sich gemeinsam zur Aufnahme in das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm. Ziel der Dorfentwicklung ist es, die Dorfgemeinschaften und das Ehrenamt zu stärken, aber auch durch Fördermittel gemeinsame Aktionen und Investitionen in die Dorfinfrastruktur zu ermöglichen. Der Dorfentwicklungsprozess wird dabei maßgeblich von der Bevölkerung gestaltet.

Am 24. August 2023 findet von 10:00-11:30 Uhr eine Informationsveranstaltung online via Zoom statt, bei der es weitere Informationen zum Thema gibt und erste Ideen zur künftigen Entwicklung der Inselgemeinden ausgetauscht werden können. Wer teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei den Organisatoren (ARSU, Julia Nahrath, 0441-97174-59, nahrath@arsu.de), die auch die Antragserstellung übernehmen.

Es gibt bereits die Möglichkeit, Ideen einzubringen. Und zwar ab sofort und bis zum 31.08.2023 online unter https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/.

 

Korridore für Offshore Anbindung der Fa. TenneT, Baugrunduntersuchungen

Die Firma TenneT hat mit den Vorbereitungen für die Baugrundunter-suchungen der Trassen, die über Baltrum verlaufen werden, begonnen. Hierzu wird es auch zu Untersuchungen direkt auf der Insel kommen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer der Fa. TenneT, aus dem Sie auch die Kontaktdaten bei Fragen entnehmen wollen.

Bei Bedarf können Sie den Flyer auch zum Aushang oder Weitergabe an Ihre Gäste ausdrucken und verteilen.

 

Änderung bei der Gästekontrolle am Hafen:

Entfall der Plastik-Insulanerkarten

Laut Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung) sind Personen, die eine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung nach dem Niedersächsischen Meldegesetz auf Baltrum haben, nicht gästebeitragspflichtig.

Ab sofort sind die Insulanerkarten für die Gästebeitragskontrolle nicht mehr gültig. Als Nachweis sind ab jetzt der Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen. Andere Dokumente (Führerscheine etc.) gelten nicht als Nachweis.

Wir bitten vorhandene Plastik-Insulanerkarten in den Briefkasten am Rathaus zu werfen, oder bei unserem Personal am Hafen abzugeben, damit diese ordnungsgemäß entsorgt werden können.

Das Vorgehen der Verwaltung wird damit begründet, dass die Ausstellung der Insulanerkarten unnötig personelle und finanzielle Ressourcen verursacht.

Mit den Plastik-Insulanerkarten ist nicht der von der Baltrum Linie (BL) ausgestellte Berechtigungsausweis für Insulanerfahrkarten gemeint.

 

Wohnungssuche

Die Gemeinde sucht für einen möglichen Fachbereichsleiter der Kurverwaltung ab dem 01. November 2023 für mindestens sechs Monate oder länger eine Ferienwohnung mit Terrasse oder Balkon zu einem günstigen Mietpreis. Mieter würde der Bewerber um diese Stelle sein. Anfragen bzw. Angebote bitte an die Gemeinde.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

B E K A N N T M A C H U N G

 

Planfeststellungsverfahren für die ±525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-9-3 – Unterweser für den Bereich der 12-sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode – Abschnitt Seetrasse –

I.

Die Tennet Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Offshore-Anbindungssysteme sind nicht in der Anlage 1 des UVPG aufgeführt und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des § 1 UVPG. Gleichwohl wird auf freiwilliger Basis eine Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

 

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform NOR-9-3 vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode mittels einer +/-525 kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromleitung).

Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Dornumergrode bis zum Netzverknüpfungspunkt Unterweser werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Auch für das in Parallellage verlaufende Verfahren Nor-9-2 erfolgt für die seeseitige Netzanbindung ein gesondertes Planfeststellungsverfahren.

Im Untersuchungsraum des Vorhabens liegen folgende Schutzgebiete, wobei durch das Vorhaben nicht alle Schutzgebiete flächenmäßig überbaut oder anderweitig in Anspruch genommen werden:

  • EU-VSG
    • Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01)
    • Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63)
  • FFH-Gebiete
    • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301)
  • Nationalparke
    • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Für das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301) kommt die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Natura 2000-Voruntersuchung zum Ergebnis, dass erheblichen Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Für die EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01) sowie Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63) legt die Vorhabenträgerin im Rahmen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung dar, dass unter Berücksichtigung von schadensbegrenzenden Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen anzunehmen sind.

Der vorliegende Plan enthält:

  • Anlage 1 Erläuterungsbericht
  • Anlage 1 Anhang 1 Allgemeinverständliche, nicht technische Zusammenfassung (AVZ)
  • Anlage 2.1 Übersichtspläne Seetrasse einschließlich Anlandung
  • Anlage 2.2 Wegenutzungspläne
  • Anlage 3 Bauausführung
  • Anlage 4 Lage- und Grunderwerbsplan/Bauwerksplan
  • Anlage 5 Kreuzungen
  • Anlage 6 Bauwerksverzeichnis
  • Anlage 8 Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Anlage 9 Grunderwerb/ dingliche Belastung
  • Anlage 10 Umweltfachliche Unterlagen
  • Anlage 11 Materialband und Quellen

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

 

II.

(1) Der Plan wird in der Zeit vom

17.08.2023 bis zum 18.09.2023 (einschließlich)

unter dem Titel „NOR-9-3 Seetrasse“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Daneben kann der Plan nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot  bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, Zimmer E 3, 26579 Baltrum während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.

Zudem ist der Plan auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de unter dem Titel „NOR-9-3 Seetrasse“ auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 18.10.2023 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.

Vor dem 17.08.2023 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( § 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG).

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde). Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die sich geäußert haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).

 

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der  Gemeinde Baltrum  (gemeindebaltrum.de) eingesehen werden.

 

gez. Olchers

 

B E K A N N T M A C H U N G

 

Planfeststellungsverfahren für die ±525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-9-2 – Unterweser für den Bereich der 12-sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode – Abschnitt Seetrasse –

I.

Die Tennet Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Offshore-Anbindungssysteme sind nicht in der Anlage 1 des UVPG aufgeführt und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des § 1 UVPG. Gleichwohl wird auf freiwilliger Basis eine Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

 

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform NOR-9-2 vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode mittels einer +/-525 kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromleitung).

Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Dornumergrode bis zum Netzverknüpfungspunkt Unterweser werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Auch für das in Parallellage verlaufende Verfahren Nor-9-3 erfolgt für die seeseitige Netzanbindung ein gesondertes Planfeststellungsverfahren.

Im Untersuchungsraum des Vorhabens liegen folgende Schutzgebiete, wobei durch das Vorhaben nicht alle Schutzgebiete flächenmäßig überbaut oder anderweitig in Anspruch genommen werden:

  • EU-VSG
    • Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01)
    • Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63)
  • FFH-Gebiete
    • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301)
  • Nationalparke
    • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Für das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301) kommt die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Natura 2000-Voruntersuchung zum Ergebnis, dass erheblichen Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Für die EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01) sowie Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63) legt die Vorhabenträgerin im Rahmen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung dar, dass unter Berücksichtigung von schadensbegrenzenden Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen anzunehmen sind.

Der vorliegende Plan enthält:

  • Anlage 1 Erläuterungsbericht
  • Anlage 1 Anhang 1 Allgemeinverständliche, nicht technische Zusammenfassung (AVZ)
  • Anlage 2.1 Übersichtspläne Seetrasse einschließlich Anlandung
  • Anlage 2.2 Wegenutzungspläne
  • Anlage 3 Bauausführung
  • Anlage 4 Lage- und Grunderwerbsplan/Bauwerksplan
  • Anlage 5 Kreuzungen
  • Anlage 6 Bauwerksverzeichnis
  • Anlage 8 Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Anlage 9 Grunderwerb/ dingliche Belastung
  • Anlage 10 Umweltfachliche Unterlagen
  • Anlage 11 Materialband und Quellen

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

 

II.

(1) Der Plan wird in der Zeit vom

17.08.2023 bis zum 18.09.2023 (einschließlich)

unter dem Titel „NOR-9-2 Seetrasse“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Daneben kann der Plan nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot  bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, Zimmer E 3, 26579 Baltrum während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.

Zudem ist der Plan auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de unter dem Titel „NOR-9-2 Seetrasse“ auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 18.10.2023 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.

Vor dem 17.08.2023 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( § 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG).

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde). Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die sich geäußert haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).

 

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Gemeinde Baltrum (gemeindebaltrum.de) eingesehen werden.

 

gez. Olchers

 

 

Sanierung der Strandstraße

Nachtbaustelle schränkt Verkehr zu Fähranleger ein

 

LKA/Dornum. Aufgrund einer Erneuerung der K212 (Strandstraße) in Neßmersiel ist die Erreichbarkeit des Hafenbereichs von Anfang Mai bis Ende Juni 2023 eingeschränkt. Im Rahmen einer Nachtbaustelle wird die alte Pflasterfahrbahn der Zufahrtsstraße zum Neßmersieler Fähranleger in Verbindung mit nächtlichen Vollsperrungen umfangreich saniert. Angepasst an die Fährzeiten wird die Zubringerstraße für den Verkehr tagsüber eingeschränkt freigegeben.

 

Ab dem 8. Mai 2023 ist die Erreichbarkeit des Bereiches rund um den Neßmersieler Hafen außerhalb der Fährzeiten eingeschränkt. Neben dem Fähranleger sind auch der Strandbereich, der Yachtclub sowie der dort verortete Parkplatz während der nächtlichen Bauarbeiten weder für Kraftfahrzeuge noch für Fußgänger*innen und Radfahrende erreichbar. Hintergrund ist eine umfangreiche Sanierungsmaßnahme auf einer Länge von knapp 700 Metern. Nach einem zunächst zu erfolgenden Rückbau des bestehenden Pflasters und Unterbaus, wird die Herstellung einer neuen Schottertragschicht und eines neuen Asphaltbelags bestehend aus Tragschicht, Bindeschicht und Deckschicht umgesetzt. Zusätzlich wird auch der Ausbau des Gehwegs zwischen Parkplatz und Hafen auf 150 Metern Länge sowie die Erneuerung der Fahrbahnmarkierung auf der gesamten K212 (von der L5 bis zum Hafen) erfolgen.

 

Die knapp zwei Monate dauernde Baumaßnahme soll bis zum 30. Juni fertiggestellt sein. Die ausführende Firma Strabag wird mit den Vorbereitungsmaßnahmen ab dem 3. Mai beginnen. Ab dem 8. Mai richten sich die jeweiligen Zeitfenster der nächtlichen Bauarbeiten in Verbindung mit der Straßensperrung nach dem Fahrplan der Fähre. Maximal liegen diese zwischen 18 und 9 Uhr des jeweiligen Folgetages. Im Anschluss an die letzte Fähre des Tages, starten die Bauarbeiten mit einer halben Stunde Unterschied. Ende der Sperrung am Morgen des Folgetags ist immer eine Stunde vor der jeweiligen Abfahrt der ersten Fähre Richtung Baltrum. Da die Fährzeiten tideabhängig sind, variieren die Zeitfenster der Sperrung. Eine Übersicht der Fährzeiten stellt die Baltrum-Linie auf Ihrer Webseite unter www.baltrum-linie.de/fahrplaene zur Verfügung.

Die Bautätigkeiten werden zwischen montagabends und donnerstagmorgens stattfinden, an den Wochenenden ruht die Baustelle. Darüber hinaus bilden die beiden langen Wochenenden über Himmelfahrt und Pfingsten eine Ausnahme, an denen ebenfalls keine Arbeiten stattfinden. Ab dem 22. Mai wird im Rahmen der zweiten Bauphase eine dauerhafte Vollsperrung des Straßenabschnitts zwischen der Parkplatzzufahrt und dem Hafen eingerichtet. Der Hafen kann in dieser Zeit über eine entsprechende Umleitung über den Parkplatz dennoch erreicht werden.

 

Begleitende Informationen zu den Sperrzeiten, weiterführenden Links und dem Baufortschritt stellt die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite unter www.landkreis-aurich.de/strandstrasse zur Verfügung.

 

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 06.04.2023

 

R u n d m a i l    2 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo-Sa. 12-18 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Ostermontag: 12-18 Uhr

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo-Fr: 10-12 Uhr u. 15-18 Uhr

Ostersamstag: 10-13 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Ostermontag: 10-12 Uhr und 15-18 Uhr

Tourist-Information im Rathaus:

Mo-Do: 9-12 Uhr u. 14-16 Uhr, Fr: 9-12 Uhr

Karfreitag, Ostersamstag und Ostermontag von 10-12 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Strandkorbvermietung:

Täglich von 10-13 Uhr

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss.

Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.

Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten:   -Ruhezeiten zu Ostern vom ersten (27.03.23) bis zum letzten

(15.04.23) Ferientag nach der Bundesferienordnung in den

Ländern Niedersachsen und    Nordrhein-Westfalen:

Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe)

und von 13-15 Uhr (Mittagsruhe)

 

Anleinpflicht: -Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu

führen.

Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen

Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen),

Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

 

Hundekot:     -Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres

Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

 

Pferdeäpfel:  -Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen,

und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Müllanlieferung an der Umschlagstation

Der MKW Betriebshof Baltrum lässt mitteilen, dass eine private Müllanlieferung bzw. -entsorgung ausschließlich dienstags in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr erfolgen darf.

Ein Abstellen von Müll außerhalb dieses Zeitfensters wird zukünftig zur Anzeige gebracht werden.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum                                                                                                      

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 10.03.2023

 

R u n d m a i l    1 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

Die Gemeinde Baltrum hat eine Vorschlagsliste für die Auswahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 aufzustellen.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die beim Amts- oder Landgericht in Verhandlungen gegen Erwachsene bzw. Jugendliche mitwirken.
Gesucht werden Personen, die in der Gemeinde Baltrum wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige 

(Richter*innen,Rechtsanwält*innen,Polizeivollzugbeamt*innen,Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener*innen sollten nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessierte Bürger*innen der Gemeinde Baltrum können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 20. März 2023 bei der Gemeinde Baltrum, Rathaus, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum bewerben.
Entsprechende Formulare können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen oder im Rathaus, Zimmer E4 abgeholt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Schütte, Tel. 049389/80-25.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss.  

Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden. 

Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten:  

Ruhezeiten zu Ostern vom ersten (27.03.23) bis zum letzten (15.04.23) Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe) und von 13-15 Uhr (Mittagsruhe)

 

Anleinpflicht:

Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

 

Hundekot:     

Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

 

Pferdeäpfel: 

Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen, und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Osterfeuer

Das Abbrennen des Osterfeuers ist üblicherweise für den Ostersamstag, den 08.04.2023 auf dem Heller unterhalb des „Dünenschlößchens“ vorgesehen. Die Anlieferung von Brennmaterial kann ab Freitag, den 24.03. erfolgen.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Auf Grund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige sollte 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

Müllanlieferung an der Umschlagstation

Der MKW Betriebshof Baltrum lässt mitteilen, dass eine private Müllanlieferung bzw. -entsorgung ausschließlich dienstags in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr erfolgen darf. Ein Abstellen von Müll außerhalb dieses Zeitfensters wird zukünftig zur Anzeige gebracht werden.

 

 

Photovoltaik und Wärmepumpen,

Beratungsangebote in Zusammenarbeit mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)

Noch immer beschäftigen sich die Medien mit dem „Habeck-Wärmepumpen-Szenario“. Dieses wirft in der Bevölkerung viele Fragen auf und veranlasst die Bürgerinnen und Bürger dazu, sich intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen.

Zu diesem „Problem“ und zur Photovoltaik auf dem eigenen Dach bietet der Landkreis Aurich in Kooperation mit der KEAN und der Verbraucherzentrale zwei Online-Veranstaltungen an. Zu diesen beiden Veranstaltungen finden Sie nachfolgend konkrete Informationen, die auch den Bürgerinnen und Bürgern in den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

 

Funktioniert eine Wärmepumpe in meinem Haus?

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und Landkreis Aurich bieten Online-Vortrag und Gruppenberatung

In einer Online-Veranstaltung können interessierte Bürgerinnen und Bürger sich darüber informieren, wie eine Wärmepumpe bei ihnen im Haus funktionieren könnte. Am 13.03.2023 lädt die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen von 17 bis 19 Uhr zu einem Vortrag und anschließender Gruppenberatung ein.

Zu Beginn wird in einem Vortrag das Grundwissen von einem Experten vermittelt. Danach können die Teilnehmenden in kleineren Gruppen ihre Fragen live an weitere fachkundige Energieberater und Energieberaterinnen richten. Auch individuelle Fragen, die sich auf die besonderen Gegebenheiten im eigenen Haus beziehen, können gestellt werden.

„Wärmepumpen sind das Heizsystem der Zukunft! In mittlerweile jedem zweiten Neubau in Deutschland werden Wärmepumpen installiert – in Bestandsgebäuden gibt es allerdings noch viel Potenzial: Denn auch in älteren Gebäuden kann der Einsatz von Wärmepumpen meist effizient und wirtschaftlich gestaltet werden.“ erklärt Gerhard Krenz von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. „Nur mit dem Umstieg auf erneuerbaren Energien können wir unser Klima schützen. Doch beim Thema Wärmepumpe herrscht noch Verunsicherung, unter welchen Bedingungen der Einsatz gelingt.“ Thema ist, welche Maßnahmen am und im Gebäude ggf. noch nötig sind, um den effizienten Wärmepumpen-Einsatz zu ermöglichen. „Gut informiert lassen sich die richtigen Entscheidungen für das eigene Haus treffen. Dazu wollen wir mit dieser Veranstaltung beitragen.“ bekräftigt Krenz.

Eine Anmeldung ist erforderlich unter: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/veranstaltungen/Funktioniert-eine-Waermepumpe-in-meinem-Haus-Online-Vortrag-und-2701

 

 

Mehr wissen über Solarstrom vom eigenen Dach

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN), Verbraucherzentrale und Landkreis Aurich bieten Online-Vortrag und Gruppenberatung

Per Video können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Nutzung von Solarenergie informieren. Am 20.03.2023 laden der Landkreis Aurich und die KEAN von 17 bis 19 Uhr zu einem Vortrag und anschließender Gruppenberatung ein.

Ein Energieberater der Verbraucherzentale Niedersachsen wird zunächst Basiswissen zur Solarstromerzeugung auf dem eigenen Dach vermitteln. Nach dem Vortrag können die Teilnehmenden in kleineren Gruppen ihre Fragen live an weitere Berater und Beraterinnen richten. Dabei kann es z.B. um technische und wirt­schaftliche Aspekte, um den Eigenstromverbrauch und die Einspeisevergütung gehen. Auch Fragen, die sich auf besondere Gegebenheiten im eigenen Haus beziehen, können an die Experten gestellt werden. „Wir sind sicher, dass wir auf diesem Weg schon viel Wissens­wertes zum Thema vermitteln können,“ erklärt Ingo de Vries vom Landkreis Aurich. „Nur mit dem Umstieg auf erneuerbaren Energien können wir unser Klima schützen. Für den Einsatz von Wärmepumpen und Elektromobilität benötigen wir ausreichend Strom aus erneuerbaren Energien. Gut informiert lassen sich die richtigen Entscheidungen für das eigene Haus treffen. Dazu wollen wir in dieser gemeinsamen Veranstaltung mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen beitragen“

Vorab kann schon ein Blick auf das Solardachkataster interessant sein. Dort kann festgestellt werden wieviel Strom auf dem eigenen Dach erzeugt werden kann. Das Kataster ist zu finden unter https://www.solarkataster-aurich.de/.

Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist erforderlich unter: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/veranstaltungen/index/Strom-erzeugen-mit-Photovoltaik-Vortrag-mit-Gruppenberatung-2685?pid=764

 

Hintergrund
Die Photovoltaik-Beratung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentrale Niedersachsen, der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und dem Landkreis Aurich. Die Beratungen werden von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

 

Gemeinde Baltrum                                                                         Baltrum, 22.12.2022

Der Bürgermeister

R u n d m a i l   1 0 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

Die Tourist-Info im Rathaus ist zwischen den Jahren täglich von 10-12 Uhr besetzt und telefonisch unter 04939/80-28 zu erreichen.

SindBad:

  1. 27.12.2022 – 07.01.2023 (montags bis samstags) v. 10 – 18 Uhr (sonntags geschlossen)

Ab 08.01.2023 geschlossen bis voraussichtlich Mitte März 2023.

Kinderspielhaus:

vom 27.12. – 30.12.2022 von 10 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr

am 31.12. von 10 – 13 Uhr

vom 02.01. – 06.01.2023 von 10 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr

Ab 07.01.2023 geschlossen.

 

Straßenreinigung und Räumpflicht

Nach der Satzung der Gemeinde Baltrum über die Straßenreinigung vom 29.08.1986 ist den Eigentümern innerhalb der geschlossenen Ortslage von bebauten und unbebauten Grundstücken die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich des Winterdienstes auferlegt worden. Die Form der Reinigung regelt die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Inselgemeinde Baltrum vom 03.02.1999 u. a. wie folgt:

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut sowie die Beseitigung von Schnee und Eis, ferner bei Glätte das Bestreuen der Gehwege… Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege und Gehwege…mit einer geringeren Breite als 1,00 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,00 m freizuhalten.

 

 

Kurbeitrag

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Kurbeitragssatzung auch in der Winterzeit Kurbeitrag zu erheben ist. Es sind stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrtszeiten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf die Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Traumjobs Baltrum

Das Jobportal: „Traumjobs“ ist mittlerweile online gestellt und kann unter: https://traumjobs-baltrum.de/ erreicht werden. Hier wird allen Arbeitgebern der Insel die Möglichkeit geboten, offene Stellen auf der Insel anzubieten. Gegen eine geringe Anzeigengebühr besteht die Möglichkeit, Ihr Stellenangebot einstellen zu lassen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Schütte, Tel. 80-25.

 

Offshore-Netzanbindungen

Nachdem das Raumordnungsverfahren für die Verlegung von zwei Kabelsystemen im Rahmen der Offshore-Netzanbindung durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) abgeschlossen ist, hat nun die Fa. TenneT Offshore den Antrag auf Zulassung von drei weiteren Kabelsystemen in dem Korridor über Baltrum ohne die ein weiteres Verfahren beantragt. Diesem Antrag wurde von Seiten des ArL zugestimmt, da hierfür die Durchführung eines erneuten Raumordnungsverfahrens gesehen wird. Auf Grund der Entwicklung ändert sich neben dem Umfang auch das Zeitfenster für diese Maßnahme. Interessierte finden nähere Informationen hier: Aufweitung Baltrum Korridor | Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (niedersachsen.de)

 

 

 

 

Dankeschön!

Ein bewegtes Jahr neigt sich dem Ende, rückblickend ein schnelles Jahr. Die beiden Naturgewalten Wasser und Feuer haben meine Mannschaft und mich in besonderem Maße auf Trab gehalten. Dank des guten Zusammenspiels mit allen Beteiligten konnte unseren Gästen aber die schönste Zeit des Jahres doch weitgehendst ermöglicht werden. Hierfür an dieser Stelle ein persönlicher Dank.

Die letzten Besucher- und Übernachtungszahlen zeigen, dass wir noch nicht auf dem Stand von vor der Pandemie sind, aber auf einem guten Weg. Die Arbeiten am Hafen in Neßmersiel (Hafenanlage und Parkplätze) sind soweit abgeschlossen, so dass ich hoffe, dass es nun auch dort zu reibungsloseren Abläufen kommen wird.

 

Anmerken möchte ich noch, dass neben uns auch der Pflegeverein „Gode Tied“ auf der Suche nach Fachkräften ist. Sollten Sie selbst Interesse an einer Beschäftigung auf der Insel haben oder eine liebe Person kennen, für die ein Arbeitsplatz auf der Insel denkbar wäre, melden Sie sich gerne bei uns.

 

Erneut möchte ich mich an dieser Stelle bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur aufrechterhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen, Baltrum zu dem machen, was das Leben auf dieser schönen Insel einfach lebenswert macht. Danke.

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeinde- und Kurverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr

Harm Olchers

 

22.12.2022 Rundschreiben des Bürgermeisters