Bekanntmachung

zur Landtagswahl am 09. Oktober 2022

1. Am Sonntag, dem 09.10.2022, findet in der Gemeinde Baltrum die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Die Gemeinde Baltrum bildet einen Wahlbezirk, Nr. 001.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 18.09.2022 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.

Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung „Einzelbewerberin/Einzelbewerber“ und einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden auch dieser, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

4. Die Wählerin oder der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise ab,

dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin und vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 24 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes – NLWG).

6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

7. Jede wahlberechtigte Person kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes).

Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer wählenden Person erlangt hat.

Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 48 Abs. 2 der Niedersächsischen Landeswahlordnung).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs.1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Baltrum, den 30.09.2022

i.A. Hochgrebe

1. Das Wählerverzeichnis zu der oben genannten Wahl für die Gemeinde –

die Wahlbezirke der Gemeinde Baltrum wird in der Zeit vom 19.09.2022 bis 23.09.2022

während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Baltrum, Zimmer E1 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 oder § 52 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 23.09.2022 bis 13.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Rathaus Baltrum, Zimmer E1, Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 18.09.2022 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

4.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

4.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

  1. wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
  2. wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist,
  3. wenn ihr Wahlrecht im Berichtigungsverfahren von der Kreiswahlleiterin oder dem

Kreiswahlleiter festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.

5. Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Baltrum, Rathaus, Zimmer E1 beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine bis 07.10.2022, 13.00 Uhr beantragen. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können aus den unter 4.2 angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

6. Wahlberechtigte mit Wahlschein können durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr Gelegenheit gegeben werden, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein und dem „Merkblatt für die Briefwahl“ zu entnehmen.

Baltrum, 15.09.2022

Die Gemeindebehörde

i.A. Hochgrebe

05.09.2022

Am 09. Oktober 2022 findet die nächste Wahl zum Niedersächsischen Landtag statt.

Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in Niedersachsen haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eingetragen sind.

Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern man nicht vergessen hat, sich in seiner Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!

Eingetragen werden in das Wählerverzeichnis die Personen, die am 42. Tag vor der Wahl (28.08.2022) in der Gemeinde gemeldet sind und die o. a. Wahlvoraussetzungen erfüllen.

Briefwahl

Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Wahltag nicht im Wahllokal abgeben können oder möchten oder sich z. B. wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise nicht in Baltrum aufhalten haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Hierzu ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich. Bis spätestens 18. September 2022 werden den Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt.

Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jede/r Wahlberechtigte ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages beim Wahlamt der Gemeinde dann schnellstmöglich an die Adresse der/des Wahlberechtigten in der Gemeinde oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versandt.

Um Missbrauch auszuschließen, erhält die/der Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift im Falle der Beantragung zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre/seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.

Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen im Rathaus der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, Zimmer E1, täglich während der Öffnungszeiten der Verwaltung persönlich abzuholen oder direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Ausweis- oder Passdokumentes erforderlich.

Abholung der Unterlagen durch Dritte

Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.

Wichtiger Hinweis: Die telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Fristen

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl endet am Freitag, 07. Oktober 2022 um 13:00 Uhr.

Bei plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 09. Oktober 2022, 15:00 Uhr, möglich.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr an die auf den Briefumschlägen angegebene Adresse eingegangen sein.

Bitte beachten Sie, dass in den Wahllokalen in der Gemeinde keine Briefwahlunterlagen angenommen werden dürfen.

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 31.08.2022

 

R u n d m a i l   8 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

heute möchte ich den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, wie den Beschäftigten nochmals das Projekt JobsOnIsland besonders ans Herz legen.

Wegen der verhaltenen Anzahl von Rück-/Anmeldungen teilte Herr Prof. Dr. Schmoll von der Jade-Hochschule mit, dass er den Termin um zwei Wochen auf Montag, 19.09.22 verlegen möchte. An diesem Tag soll vormittags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr der Workshop mit den Arbeitgebern und nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr der Workshop mit den Beschäftigten stattfinden. Es wäre sehr schön, wenn sich aus jeder Gruppierung mindestens acht Teilnehmerinnen oder Teilnehmer finden würden, um auch ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten.

Ich appelliere daher nochmals für eine Teilnahme an dieser für die Teilnehmer kostenfreien Veranstaltung, aus der sich hoffentlich Erkenntnisse ergeben, um neue oder weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unsere Insel gewinnen zu können. Es wäre zu schade, wenn wir diese Möglichkeit nicht nutzen würden.

 

Weitere Informationen:

Straßenbeleuchtung

Auch wir als Gemeinde Baltrum wollen und müssen unseren Beitrag dazu leisten, Energie einzusparen. Wir werden daher damit anfangen, zunächst die Straßenbeleuchtung ab dem 01. September nachts um 24.00 Uhr abzuschalten. Informieren Sie hierüber bitte auch Ihre Gäste.

Strandkörbe

Kurzfristig möchten wir am Montag, 05.09.22 von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr an der Mehrzweckhalle wieder einige gebrauchte Strandkörbe abgeben. Diese Körbe können ebenfalls in diesem Zeitraum besichtigt und für je 50,- € erworben werden. Es wird kein Bargeld angenommen. Jeder Erwerber bekommt einen Laufzettel und überweist den Betrag an die Kurverwaltung. Die Körbe sind sofort mitzunehmen. Diese Aktion findet nur an diesem Tag statt. Sollten Sie verhindert sein, beauftragen Sie bitte einen Freund, Bekannten usw., es erfolgen keine Reservierungen.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   7 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

heute kann ich froh und dankbar berichten, dass die Sandtransporte zur Wiederherstellung unseres Strandes gestern beendet worden sind und die Gerätschaften heute Morgen bereits die Insel verlassen haben. Unsere Mitarbeiter werden nun den letzten Strandabschnitt ausstatten, so dass dann zu Beginn der Sommerferien wieder die uneingeschränkte Nutzung des Strandes möglich ist.

An dieser Stelle möchte ich mich herzlich beim Land Niedersachsen (MW), dem NLWKN in Norden, dem Landkreis Aurich, der Nationalparkverwaltung, der Fa. Weers, wie auch allen Gästen und Einheimischen für die Unterstützung und das Verständnis bedanken.

Damit sich die aufgefahrenen Sandmassen setzen und festigen können, bitten wir darum, dass im Überflutungsbereich keine Burgen gebaut werden. Hierdurch wird ein Unterspülen des Sandes und eine Verflüssigung begünstigt.

 

Weitere Informationen:

DLRG

Wegen Personalmangel konnte die DLRG-Wachstation zwischenzeitlich nicht besetzt werden. Ab dem 26.06.2022 ist die Überwachung zu den Badezeiten wieder sichergestellt teilt die Einsatzplanung mit. Achten Sie bitte gegenseitig aufeinander.

Traumjob Baltrum

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es immer schwieriger geworden, passende Bewerber zu finden. Die Gemeinde- und Kurverwaltung wird daher das Projekt „Traumjob“ initiieren und ein Jobportal, welches als Sammelstelle für offene Stellen auf der Insel dienen soll, anbieten.

Alle Baltrumer Betriebe haben dadurch die Möglichkeit gegen eine geringe Anzeigengebühr ihr Stellenangebot dort einzustellen. Nähere Informationen erteilt dazu Herr Schütte, Tel. 04939 80-25.

Kurbeitrag

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es nach der Kurbeitragssatzung die Pflicht des Unterkunftsgebers ist, den Kurbeitrag von den Gästen einzuziehen. Gästen ist innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft eine Kurkarte auszustellen. Der Anlaufpunkt am Hafen dient dabei lediglich als Kontrollstelle, jedoch nicht als Zahlstelle.

Corona

Die Zahl der Infizierten steigt im Landkreis leider weiter an. Da die aktuelle Corona-Verordnung keinerlei Eingriffsmöglichkeiten bietet, bitten wir alle Gäste u. Einheimische umsichtig mit der Situation umzugehen. Infizierte Gäste setzen sich bitte mit Herrn Schütte vom Ordnungsamt in Verbindung (Tel. 80-25), um eine möglichst kontaktlose Rückreise zu ermöglichen.

 

Wir wünschen Ihnen und allen Gästen einen schönen Sommer.

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 16.05.2022

 

R u n d m a i l   6 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

bekanntermaßen haben die Stürme im vergangenen Winter, genaugenommen die Sturmflut am 19. Februar dieses Jahres, uns erhebliche Sandmassen vom Strand gespült, so dass wir diesen nicht wie gewohnt nutzen können.

Hiervon ist hauptsächlich der Nordstrand betroffen, der von uns allen zur Erholung genutzt wird. Der fehlende Sand soll nun wieder zurückgebracht werden. Durch die zugesagte Hilfe des Landes Niedersachsen ist es uns überhaupt möglich, diese Arbeiten ausführen zu lassen. Nun fragt man sich natürlich, ob diese Maßnahme nicht hätte schon früher erfolgen können. Leider nein, da erst ein förmliches  Ausschreibungsverfahren erfolgen musste. Nach Prüfung und Freigabe konnte der Auftrag nun erteilt werden. Dieses ist am vergangenen Freitag erfolgt. Die ausführende Firma Weers Erdbau ist bereits mit den Maschinen am gestrigen Sonntag auf die Insel gekommen und wird ab Mittwoch mit den Sandtransporten und dem Einbau des Sandes beginnen. Da es sich um Tidearbeiten handelt, werden die Arbeiten vorwiegend über das Niedrigwasser von mittlerer bis mittlerer Tide erfolgen. Zu den Badezeiten sind derzeit keine Transporte vorgesehen, so dass dann eine Nutzung des Strandes in gewohnter Weise möglich sein sollte.

Mit dem Transport und dem Einbau wird im westlichen Bereich des Strandes begonnen und dann weiter in östlicher Richtung fortgefahren werden. Hierdurch werden die Fahrstrecken kürzer und eine Nutzung des Strandes wird von Westen her immer größer.

Auf dem Strand sind derzeit Markierungspfähle mit bunten Köpfen eingespült, die für einen ordnungsgemäßen Einbau des Sandes notwendig sind. Bitte belassen Sie diese an den eingesetzten Stellen.

Ich möchte Sie hiermit um Verständnis für die Maßnahme bitten und bitte darum, dass Sie als Vermieter Ihre Gäste ebenfalls hierauf hinweisen. Der Ausführungszeitraum für die Arbeiten ist auf den 18.06.22 befristet und wir hoffen, dass zu diesem Datum die Arbeiten möglichst abgeschlossen sein werden und der Strand dann wieder für alle Nutzer uneingeschränkt zur Verfügung steht.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen hierzu haben, melden Sie sich gerne im Rathaus.

Ich danke Ihnen allen für Ihre Unterstützung und hoffe auf einen angenehmen Sommer für Sie, Ihre Gäste und die zahlreichen weiteren Besucher unserer schönen Insel.

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 14.04.2022

 

R u n d m a i l   5 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

Ostern steht vor der Tür und es sind schon zahlreiche Gäste zu uns auf die Insel gekommen, worüber wir uns sehr freuen. In Anbetracht der immer noch hohen Inzidenzwerte bitte ich Sie alle, sich umsichtig und rücksichtvoll zu Verhalten. Ich bitte daher darum, dass weiterhin in den Einrichtungen der Gemeinde- und Kurverwaltung eine FFP2-Maske zum eigenen und zum Schutz Dritter getragen wird. Dieses sollte auch in den Geschäften und auf den Fähren selbstverständlich sein.

Kommunizieren Sie dieses bitte auch mit Ihren Gästen.

 

Nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo.-Sa.: 10-18 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo.-Fr.: 10-12 Uhr u. 15-18 Uhr

Ostersamstag: 10-13 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Tourist-Information im Rathaus:

Mo.-Fr. 9-12 Uhr u. 14-16 Uhr

Karfreitag, Ostersamstag und Ostermontag von 10-12 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Strandkorbvermietung:

täglich von 10-15 Uhr

 

Bauleitplanung der Gemeinde

Der Bebauungsplan Nr. 13 „Strand“ liegt in der Zeit vom 20.04.2022 bis zum 20.05.2022 öffentlich aus und kann nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden. Auf die öffentliche Bekanntmachung im Bekanntmachungskasten des Rathauses und die folgende Hinweisbekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Baltrum wird verwiesen.

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Zensus 2022 –Erhebungsbeauftragte gesucht-

Der Landkreis Aurich ist für den Zensus 2022 (auch bekannt als Volkszählung) auf der Suche nach Erhebungsbeauftragten. Aufgabe der Erhebungsbeauftragten wird es sein, die Befragung von einzelnen Haushalten durchzuführen. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet. Die Ausübung der Tätigkeit kann zwischen Mai und Ende Juli 2022 zeitlich flexibel eingeteilt werden.

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und würden den Landkreis bei dieser Aufgabe unterstützen wollen, dann melden Sie sich bitte bei Herrn Schütte im Rathaus, den Sie unter der Durchwahl 80-25 erreichen.

 

Zur Strandsituation kann ich Ihnen mitteilen, dass uns das Land für die Wiederherstellung eine Unterstützung zugesagt hat. Es sind die erforderlichen Gespräche erfolgt und die Anträge gestellt, so dass wir zeitnah mit einer Antwort aus Hannover rechnen dürfen und dann mit den Sandtransporten beginnen wollen, denn in dem jetzigen Zustand ist eine Ausbringung aller Strandkörbe und Spielgeräte nicht möglich. Wir hoffen, dass diese bis Anfang/Mitte Juni abgeschlossen sein werden, damit zur Hauptsaison allen Gästen und Einheimischen ein Badestrand in gewohnter Weise zur Verfügung steht. Sobald nähere Informationen hierzu vorliegen, folgt Nachricht.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

 

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 28.03.2022

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Auf Grund der Berichterstattung in den Medien bezüglich der Strandverhältnisse sind viele Gäste verunsichert, ob sie noch ihren gebuchten Urlaub auf Baltrum verbringen können. Der Strand ist selbstverständlich noch vorhanden und lädt nach wie vor zu entspannenden Sparziergängen ein. Problematisch ist derzeit die Aufstellung von Strandkörben im bisherigen Umfange. Aktuell wird mit Hochdruck daran gearbeitet, den Strandkorbstrand wieder so herzurichten und auch alle anderen Aktivitäten am Strand so weit wie möglich wieder stattfinden lassen zu können.

Kommunizieren Sie dieses bitte auch mit Ihren Gästen.

 

Öffnung SindBad

Das SindBad öffnet nach erfolgten Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am 14.04.2022. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt:

14.04.-23.04.           10-18 Uhr    Einlass bis 1 Std. vor Schließung

Ab 26.04.                 12-18 Uhr   jeweils Di. – Sa. (So. u. Mo. geschlossen)

Schwimmkurse sollen ab Mai unter Beachtung der dann bestehenden Corona-Auflagen wieder stattfinden. Nähere Auskünfte erhalten Sie während der Öffnungszeiten im SindBad unter der Rufnummer: 80-61.

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten: – Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der

Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-

Westfalen: Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe und von 13-15 Uhr

(Mittagsruhe)

 

Anleinpflicht: -Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen.

Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B.

der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen) und Wegen und

Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

 

Hundekot:     -Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres

Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

 

Pferdeäpfel:  -Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen,

und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Anmeldung Saisonpersonal

Es wird an die ordnungsbehördliche Pflicht erinnert, dass sich das Saisonpersonal anzumelden hat.

 

Osterfeuer

Das Abbrennen des Osterfeuers ist für den Ostersamstag, den 16.04.2022 vorbehaltlich der dann bestehenden Corona-Auflagen vorgesehen.

Die Anlieferung Brennmaterial kann ab Freitagsmittag, den 01.04. erfolgen.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen und keine Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw., da schadstoffbelastet. Der Durchmesser der Äste und Zweige sollte 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

 

Es ist schön zu sehen, wie das Dorf erwacht und sich auf die bevorstehende Saison vorbereitet. Bitte hierbei auch daran denken, die Straßenflächen vor dem eigenen Grundstück (auch nach der Reinigung des Grundstücks) mit zu reinigen. Hierdurch erstrahlt das eigene Haus nochmal so schön J

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 04.03.2022

 

R u n d m a i l    3 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen zur für Sie zur Kenntnis:

 

Hilfe für die Ukraine

Auf Grund mehrerer Nachfragen zu Hilfen für die Ukraine und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine hat der Landkreis Aurich eine Hotline eingerichtet: ukraine@landkreis-aurich.de . Hier erhalten Sie Auskünfte zu Sachspenden und können auch Wohnungsangebote zentral melden.
Finanziell können Sie durch Spenden über die gemeinnützigen Organisationen, deren Spendenaufrufe in Rundfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden,  unterstützen.

 

Ausschreibung Wassersportangebot

Durch die derzeitige Strandsituation schreibt die Gemeinde- und Kurverwaltung das Gebäude Nr. 142 (ehem. Kiteschule nördlich des Kinderspielhauses) vorerst für ein Jahr mit möglicher Verlängerung als Basiscamp für das Wassersportangebot am Strand aus.

Eckdaten für eine Bewerbung sind:

  • Wassersportangebot (Surfschule, Kitesurfschule usw.)
  • Mitbetreuung des Jugendtreffs im angrenzenden Gebäude Nr. 117 in dem Zeitraum von ca. Mitte Juni bis ca. Mitte September.
  • Es wird die Mitnutzung der öffentlichen Toiletten im Spielhaus unter Beteiligung der Reinigung angeboten.
  • Es ist ein Konzept über den vorgesehenen Betrieb vorzulegen und
  • Ein Gebot über die zu zahlende Pacht wird erwartet.
  • Da die Insel vom Fremdenverkehr lebt, wird auf die einschlägigen Lärmbeschränkungen verwiesen, deren Einhaltung vorausgesetzt wird.

Bewerbungen reichen Sie bitte bis zum 20. März 2022 bei der Gemeinde- und Kurverwaltung, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, in verschlossenem Umschlag  und unterzeichnet ein. Bei Rückfragen melden Sie sich gerne.

 

Baumaßnahmen im Deichvorland von Neßmersiel

Ich möchte Sie darüber informieren, dass es in Neßmersiel in diesem Sommer erneut zu Baumaßnahmen kommen wird, die zu Einschränkungen für alle Nutzer des Hafens führt. Zum einen ertüchtigt der Hafenzweckverband nach langer Vorbereitung einen großen Teil der Parkflächen, durch die es auch hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze in diesem Sommer zu Einschränkungen kommen wird. Hier wird die Ausführung des ersten Bauabschnittes von April bis Mitte Juni und des zweiten Bauabschnittes im Anschluss bis Ende September erfolgen.

Hierneben wird eine Salzwiesenrenaturierung des Westerneßmerhellers, westlich des Hafens Neßmersiel, durch die TenneT GmbH durchgeführt. In diesem Zuge werden rund 35.000 m³ Klei über die Hafenstraße bewegt werden. Um in die Baustelle ein- und ausfahren zu können, wird es dort eine Ampelregelung geben, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann. Auch wird es auf der Fahrbahn zu Verunreinigungen kommen, deren Beseitigung aber zugesagt ist. Angemeldete Bedenken und Vorschläge wurde leider nicht gehört.

Durch diese beiden Maßnahmen kann es/wird es, wie gesagt, zu Beeinträchtigungen kommen. Teilen Sie Ihren Gästen und Besuchern bitte diese Umstände mit und bitten Sie sie, ein notwendiges Zeitfenster bei der An- und Abreise einzuplanen und um Verständnis.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Rückkehr der Kutschpferde

In der zweiten Hälfe des Monats März kommen die Kutschpferde zurück auf die Insel. Damit wird die Personenbeförderung mit dem Caddy eingestellt, da das Leihfahrzeug auch wieder zurückgegeben werden muss. Auf diesem Wege möchte ich den ehrenamtlichen Fahrern, Frau Britta Gaiser-Steg, Herrn Egbert Behrends, Herrn Alexander Gutbier-Wach und Herrn Oliver Schütte herzlich für ihr Engagement und die Unterstützung danken.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 18.02.2022

 

R u n d m a i l    2 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen zur für Sie zur Kenntnis:

 

Hinweis auf mögliche Gefahrenquellen am Strand und den Randdünen

Auf Grund der aktuellen Wetterlage ist es am Nordstrand der Insel durch die Stürme und hohen Wasserstände der letzten Zeit zu starken Sandabträgen gekommen, wodurch sich auch Abbruchkanten gebildet haben. Bitte halten Sie hierzu zur eigenen Sicherheit ausreichend Abstand und achten Sie bitte auch auf eventuell dort spielende Kinder, damit sich dort keine Personen verletzen oder gar verschüttet werden. Weisen Sie Ihre Kinder und auch Gäste bitte hierauf hin.

 

Zensus 2022

Im Verlauf des Jahres 2022 finden Haushaltsbefragungen im Rahmen der Mikrozensusbefragung statt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind von erheblicher Bedeutung für eine effektiven Förderung einzelner Bevölkerungsgruppen durch Politik und Gesellschaft. Die Interviews werden überwiegend telefonisch durchgeführt. Die Gemeinde Baltrum hat keinen Einfluss auf die Befragung und benennt auch keine zu befragenden Personen. Gleichwohl bitten wir darum, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten bei ihrer ehrenamtlichen Tätigen zu unterstützen.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass neben einer Anmeldung, auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem  Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.

 

Osterfeuer 2022

Die Städte und Gemeinden im Landkreis Aurich gehen davon aus, dass die Osterfeuer als Brauchtumsfeuer in diesem Jahr unter den dann geltenden Corona-Rahmenbedingungen stattfinden können. Jede einzelne Kommune kann sich einschränkende Bestimmungen für die Durchführung vorbehalten. Sollte dieses für uns in Frage kommen, werden wir rechtzeitig darauf hinweisen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes grundsätzlich bis Ende Februar eines Jahres erlaubt ist, Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden. Sollten Bäume und/oder Sträucher von privaten oder öffentlichen Grundstücken in den öffentlichen Raum ragen, achten Sie auf einen angemessenen Rückschnitt, damit Passanten, Fuhrwerke, wie auch Feuerwehr und Rettungsdienst ungehindert passieren können. Danke.

 

Cuore

Es ist soweit, das Team um Dr. Martin Döring kommt auf die Insel um die Kartierung der Insel zu erstellen und eine Interviewstudie zur Sturmwahrnehmung der Baltrumerinnen und Baltrumer durchzuführen. Ab dem 28. Februar sind sie auf der Insel.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 08.02.2022

 

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Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

gleich am Anfang des neuen Jahres hat das Sturmtief „Nadia“ seine Muskeln spielen lassen, Norddeutschland ordentlich durchgepustet und fast allen Inseln erhebliche Mengen an Sand genommen. Waren wir noch vor Weihnachten guter Zuversicht verschont zu bleiben, ist unser Hauptstrand nochmals im Höhenniveau gesunken. Wir sind auf dem Weg, um geeignete Lösungen für die kommenden Jahre zu finden. Hierneben möchte ich Ihnen weitere Informationen mitteilen:

 

Corona

Seit dem 02.02.2022 sind in Niedersachsen Veränderungen in der Corona-Verordnung in Kraft getreten. Die wesentlichsten Änderungen bestehen in der Verlängerung der „Winterruhe“ bis zum 23.02., welche gleichbedeutend mit der Feststellung der Warnstufe 3 ist, sowie die Auflistung von Ausnahmen hinsichtlich der Beibringung eines zusätzlichen negativen Testergebnisses bei 2G-PLUS-Bestimmungen (§ 7 Abs.6):

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/wir-sollten-noch-eine-zeit-lang-vorsichtig-bleiben-erneute-verlangerung-der-winterruhe-208156.html

Vor dem Hintergrund der hohen Corona-Fallzahlen rückt der Landkreis Aurich von seinem bisherigen Erfassungssystem ab und setzt stattdessen auf die Eigenverantwortung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.  Das heißt:  Infizierte werden nun nicht mehr vom Amt für Gesundheitswesen telefonisch kontaktiert, stattdessen sind Personen, die mittels PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet wurden und im Kreisgebiet wohnen aufgefordert, sich zukünftig über ein auf der Homepage des Landkreises Aurich hinterlegte Formular (https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html) zu melden.

Die positiven PCR-Befunde werden dem Gesundheitsamt weiterhin durch die Ärzte und Labore mitgeteilt. Das Kontaktformular dient daher zur Ergänzung der bereits vorliegenden Daten. Nach Prüfung der Plausibilität der gemachten Angaben wird dann durch das Amt für Gesundheitswesen ein Quarantänebescheid für Infizierte erstellt. Dieser wird vorab per Mail und parallel postalisch übersandt. Außerdem erhalten die Infizierten Informationen zur weiteren Vorgehensweise, auch in Bezug auf Kontaktpersonen. Für die Übermittlung der Informationsdokumente ist es notwendig, in dem Kontaktformular eine E-Mail-Adresse anzugeben. Wer über keine eigene Adresse verfügt, sollte die Mailadresse einer Person nutzen, mit der engerer Kontakt besteht, beispielsweise eines Familienmitglieds. Der positive PCR-Befund oder auch die positive Schnelltestbescheinigung eines Testzentrums sollten unbedingt aufbewahrt werden, da sie entsprechend der niedersächsischen Corona-Absonderungsverordnung auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber gelten.

Der Landkreis Aurich weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Regelungen der niedersächsischen Absonderungsverordnung hin: Wer positiv getestet wurde (PCR-Test oder Schnelltest) oder Corona-typische Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Geruchs- und/oder Geschmacksverlust) entwickelt, muss sich demnach direkt in häusliche Quarantäne begeben. Dies gilt unabhängig von einer Anordnung des Gesundheitsamtes! Danach ist unverzüglich eine PCR-Testung beim Hausarzt zu veranlassen. Eine Quarantäne dauert grundsätzlich zehn Tage. Ein Freitesten ist frühestens nach sieben Tagen möglich. Dies gilt grundsätzlich auch für enge Kontaktpersonen. Ausnahmen von der Quarantänepflicht können der Absonderungsverordnung entnommen werden.

 

Auslegung von Bebauungsplänen

Der Rat der Gemeinde Baltrum hat die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen beschlossen. Es handelt sich um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. V5 für den Bereich des Inselmarktes und den Bebauungsplan Nr. 13 „Strand“. Hiermit wird auf die öffentlich Auslegung, die noch bis zum 01.03.2022 erfolgt, hingewiesen. Die Bekanntmachung erfolgte im Bekanntmachungskasten im Rathaus der Gemeinde und auf der Homepage der Gemeinde unter https://gemeindebaltrum.de/bauleitplanung/ .

 

Buchung von Strandkörben für die kommende Saison

Auf Grund der derzeitigen Strandsituation ist eine Planung und daher auch Vorbestellung, gerade im ersten Strandabschnitt A sehr schwierig bzw. auf Grund der großen Nachfrage nicht überschaubar. Da es unter Umständen zu Verschiebungen der Strandabschnitte kommen kann, ist momentan eine Vorbestellung im Strandabschnitt A nicht möglich. Wir bitten um Verständnis. Bitte teilen Sie dieses auch Ihren Gästen gerne mit.

 

Gebrauchte Strandkörbe abzugeben!

Auch in diesem Winter hat die Kurverwaltung Strandkörbe ausgemustert, die zum Verkauf angeboten werden. Diese Körbe können am 21. und 22.02.22 jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr an der Mehrzweckhalle besichtigt und für je 50,- € erworben werden. Es wird kein Bargeld angenommen. Jeder Erwerber bekommt einen Laufzettel und überweist den Betrag an die Kurverwaltung. Die Körbe sind sofort mitzunehmen. Die Aktion findet nur an den beiden Tagen statt. Sollten Sie verhindert sein, beauftragen Sie bitte einen Freund, Bekannten usw., es erfolgen keine Reservierungen.

 

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 30.12.2021

 

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Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

zum Jahresende sende ich Ihnen ein Schreiben der Projektleitung ARSU zu einer  Befragung für die nächste LEADER-Förderperiode und möchte Sie um Ihre Teilnahme bitten.

 

Bürgerbefragung: Ideen für mehr Lebensqualität gesucht

 

Input für die nächste LEADER-Förderperiode der Region Wattenmeer-Achter gefragt. Halbzeit: Weitere Teilnehmer:innen für Bürgerbeteiligung gesucht.

 

LEADER lebt vom Engagement der Menschen vor Ort und kann nur von vielen Schultern getragen werden. Das ist auch bei der Fortschreibung des LEADER-Konzeptes für die Ostfriesischen Inseln und die Stadt Norden so: Niemand kennt die Region besser als die engagierten und aktiven Menschen, die in der Region leben oder mit ihr verbunden sind. Aktuell ist die Mithilfe aller Bürger:innen gefragt.

 

Die LEADER-Region Wattenmeer-Achter im Weltnaturerbe gibt es seit 2014. Seitdem sind rund 2,4 Mio. € LEADER-Förderung in 35 Projekte geflossen. Damit wurde vor allem die touristische Infrastruktur ausgebaut, aber auch in die Daseinsvorsorge investiert. Zudem haben viele kleinere Projekte von Vereinen und Stiftungen von der Förderung profitiert. Hier eine Auswahl an geförderten LEADER-Projekten:

  • Auf Borkum: Strandentwicklungsprojekt, Neugestaltung des Parks in der Bismarckstraße
  • Auf Juist: Minigolfplatz, Neukonzeptionisierung der Ausstellung des Küstenmuseums
  • Auf Norderney: Norderneyer Kap, Steg ins Meer
  • Auf Baltrum: Erlebnispfad Wuppdi, Strandrollstühle
  • Auf Spiekeroog: Adventuregolfpark am Kurzentrum, Sicherung und Darstellung von insularer Zeitgeschichte und Inselentwicklung im Spannungsfeld der Nachhaltigkeit
  • Auf Langeoog: Multifunktionelle Begegnungsstätte, stationärer und virtueller inklusiver „Erlebnispfad Wattenmeer“ auf Langeoog
  • Auf Wangerooge: Dünenspielplatz, barrierefreier Wohnraum
  • Norden: Digitale Erweiterung der Dokumentationsstätte Gnadenkirche Tidofeld e.V., Gesundheitsnetzwerk

 

Weitere Informationen über die geförderten Projekte können hier gefunden werden: https://wattenmeer-achter.de/wm8/projekte/

 

Die Beteiligungsformate laufen bereits seit dem 04.12.2021 und enden am 16.01.2021. Damit die neue Förderperiode auf einem breiten Fundament aufbauen kann und in der neuen Förderperiode von 2023-2027 Gelder zur Förderung von Projekten vorhanden sind, bitten wir die Bevölkerung der LEADER-Region Wattenmeer-Achter: Nehmen Sie sich bitte 20 Minuten Zeit und nehmen Sie an der Beteiligungsaktion teil.

 

Folgende Beteiligungsformate stehen zur Verfügung:

 

  • Onlinebefragung vom 04.12.2021 bis 16.01.2022: Welche Bedarfe und Ideen gibt es vor Ort? Welche Chancen für die Zukunft werden gesehen? ( wm8.umfrage-rek.de )

 

  • Jugendaktion vom 04.12.2021 bis 16.01.2022: Fotoaktion Top oder Flop? Was brauchst du damit dein Ort lebenswerter für dich wird? Welche Ideen gibt es, damit sich die Region besser auf den Bedarf der Jugendlichen einstellen kann (https://wattenmeer-achter.de/wm8/fotoaktion/ )

 

  • Jugendforum im Januar 2022: Online-Veranstaltung in Kooperation mit Schulen. Welche Wünsche und Bedürfnisse existieren für die Region Wattenmeer-Achter aus Sicht der Jugend.

 

Die Befragung und die Fotoaktion bilden den Startschuss für die Bewerbung zur Teilnahme der Region am LEADER-Programm 2023-2027, für die das derzeitige Regionale Entwicklungskonzept weiterentwickelt und aktualisiert wird. Zusätzlich finden im Januar 2022 eine Online-Projektbörse und ein Jugendforum statt, gefolgt von einem Diskussionsforum am 26.02.2022 und einer Abschlusspräsentation im April 2022.

 

Bei erfolgreicher Bewerbung wird der Region wieder ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt. Damit können kleine und mittelgroße Projekte unterstützt und gefördert werden.

 

Auf den Ostfriesischen Inseln und in der Stadt Norden gibt es natürlich auch andere kommunale Projekte mit Beteiligung der Bevölkerung. Manche Inseln haben seit zwei Jahren Insellotsinnen, die bereits Bürger:innen befragt haben. Auf Borkum, Juist und Norderney wurden bzw. werden im Rahmen von Lebensraumkonzepten bereits umfangreiche Befragungen durchgeführt. Daneben fanden weitere Befragungen für Konzepte, wie das Leitbild Borkum 2030, statt. Zahlreich haben sich Bürger:innen daran beteiligt und neue Impulse für die Entwicklung ihrer Kommunen gegeben. Die eine oder andere Frage kann daher bereits in anderem Kontext gestellt worden sein, doch neuere Entwicklungen sind möglicherweise zu bedenken. Gewiss hat sich in den letzten Jahren nicht nur durch die COVID-19-Pandemie vieles geändert und für die Erarbeitung des Regionalen Entwicklungskonzepts sind vergleichbare Antworten nötig. Deshalb freuen wir uns umso mehr, wenn Sie die Fragen (erneut) beantworten.

 

Hintergrund:

Die Ostfriesischen Inseln und die Stadt Norden bilden zusammen die LEADER-Region Wattenmeer-Achter im Weltnaturerbe. Über LEADER werden Projekte gefördert, die die Lebensqualität, Zukunftsfähigkeit und das soziale Miteinander in einer Region stärken. Die Mittel werden von der EU zur Verfügung gestellt und regional verwaltet. Damit auch in der nächsten Förderperiode Gelder zur Verfügung stehen, wird aktuell ein Regionales Entwicklungskonzept erstellt. Das Regionale Entwicklungskonzept stellt eine Fördergrundlage dar und entscheidet somit welche Projekte in Zukunft Fördermittel beantragen können.

 

Das Regionale Entwicklungskonzept ist bis März 2022 beim Landwirtschaftsministerium in Hannover abzugeben. Dann gilt es in den Folgewochen abzuwarten, ob eine neue Förderperiode für kleinere und mittlere Projekte in der Region zustande kommt.

 

Ansprechpartner:

Projektleitung: Heike Brunken-Winkler, ARSU GmbH, Escherweg 1, 26121 Oldenburg Kontakt: Thure de Frenne, defrenne@arsu.de, 0441-97174-631

 

Link: https://wattenmeer-achter.de/wm8/befragung/

 

 

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen alles erdenklich Gute für das kommende Jahr.

 

Ihr

 

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 20.12.2021

 

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Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

zum Ende des Jahres möchte ich mich nochmals mit einigen Informationen melden:

 

Corona

Nachdem sich die Regelungen zur Niedersächsischen Corona-Verordnung laufend ändern und angepasst werden, gestaltet es sich sehr schwierig, Sie fortlaufend und verlässlich hierüber auf dem Laufenden zu halten. Da ab dem 24.12.2021 bis zum 02.01.2022 die Warnstufe 3 ausgerufen worden ist, kommt es zu weiteren Änderungen, die auf der Internetseite des Landkreises Aurich:

https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html

und/oder der Internetseite des Landes Niedersachsen:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

veröffentlicht sind.

Besonders hinweisen möchten wir darauf, dass bei der Nutzung einer Beherbergungsstätte die 2G+-Regel anzuwenden ist. Eine Testung ist dann bei Anreise und mindestens 2 x in jeder Woche der Nutzungsdauer durchzuführen. Der zusätzliche Testnachweis kann nur entfallen, wenn die Beherbergungsstätte nicht mit mehr als 70 Prozent der Kapazität genutzt wird, oder die zu testende Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Eine Nutzung der Innengastronomie ist nur unter der 2G+-Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem tagesaktuellem Negativ-Test-Nachweis) gestattet.  Auch hier entfällt der zusätzliche Testnachweis bei geboosteten oder 70%-Nutzung.

Arbeitgeber und Gastgeber (z.B. in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben) können Selbsttests unter Aufsicht abnehmen, die entsprechend dokumentiert werden müssen, um ggfls. Kontrollen vornehmen zu können.

Dafür hat das Land Niedersachsen einen Vordruck zur Verfügung gestellt https://www.niedersachsen.de/download/175705 .

Die Bescheinigung kann dann für 24 Stunden überall dort verwendet werden, wo nach der Corona-Verordnung des Landes ein aktueller Testnachweis erforderlich ist.

Testungen bietet das KuBa im SindBad an. Konkrete Informationen bezüglich der Öffnungszeiten und weiteren Hinweisen hierzu finden Sie auf der Internetseite: https://www.kuba-baltrum.de/ .

Da einige gastronomische Betriebe über den Jahreswechsel nicht geöffnet haben werden, empfehlen wir eine direkte Kontaktaufnahme mit den Betrieben oder eine Information über die Öffnungszeiten der jeweiligen Betriebe unter baltrum-online, da die Betriebe ihre Zeiten dort selbständig einstellen.

Auf den Schiffen/Booten der Reedereien, in den Geschäften und den gastronomischen Betrieben sind ausschließlich FFP2-Masken zu nutzen.

Das Abbrennen von  pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk/ Feuerwerkskörper) ist aufgrund der aktuell gültigen Verordnung auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen wie auf öffentlich zugänglichen Flächen untersagt.

Informieren Sie bitte auch Ihre Gäste über diese Punkte, um einen guten Jahreswechsel für alle Bewohner und Gäste der Insel zu ermöglichen.

 

Müllabfuhrplan für das Jahr 2022

Der Müllabfuhrplan für 2022 kann im Internet unter www.mkw-grossefehn.de  oder unter www.gemeindebaltrum.de/abfuhrkalender-baltrum aufgerufen und ausgedruckt werden. Außerdem sind Abfuhrpläne bei Bedarf in der Müllumschlagstation erhältlich. Es wird gebeten, die gelben Säcke am Abfuhrtag erst ab 8.00 Uhr für eine Abholung bereitzustellen und entsprechend abzudecken. Auf die Gefahrenabwehrverordnung wird hingewiesen.

 

Personenbeförderung ohne Pferdekutschen

Es konnten zwei weitere ehrenamtliche Fahrer für den Caddy gewonnen werden, wir danken für die Unterstützung.

Wie bereits angemerkt, sind die Fahrten spätestens einen Tag vorher (montags bis Freitag 12.00 Uhr) telefonisch bei Frau Prieb unter der Durchwahl 80-21 oder unter E-Mail prieb@baltrum.de anzumelden, da eine Durchführung der gewünschten Fahrt sonst nicht gewährleistet werden kann.

 

Öffnungszeiten

Die Touristinfo im Rathaus ist zwischen den Jahren täglich von 10.00 bis 12.00 Uhr besetzt und telefonisch unter 04939/80-28 zu erreichen.

 

Das SindBad ist wie folgt geöffnet:

21.12. – 22.12.21     14.00 – 18.00 Uhr

23.12. – 26.12.21     geschlossen

27.12. – 30.12.21     10.00 – 18.00 Uhr

02.01. – 08.01.22     10.00 – 18.00 Uhr

ab 09.01.22               geschlossen

Das Kinderspielhaus ist wie folgt geöffnet:

27.12. – 30.12.21      10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

31.12.21                      10.00 – 13.00 Uhr

01.01.22                      geschlossen

02.01. – 07.01.22       10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

ab 08.01.22                 geschlossen

 

Dankeschön!

Trotz meiner Prognose zum letzten Jahreswechsel müssen wir noch immer mit der Pandemie umgehen. Die lange Zeit in diesem Frühjahr wurde für Renovierungsarbeiten genutzt, so dass aus der Zeit des Beherbergungsverbotes das Beste gemacht worden ist. Die Hoffnung, möglichst schnell zu einem sorgenfreieren Leben zurück zu kommen wird uns daher sicherlich noch einige Zeit begleiten. Dankbar bin ich dafür, dass wir kein Mitglied unserer Gemeinde durch diese Krankheit verloren haben. Dieses bestätigt mich darin, dass die mitunter straffen Regelungen und die Impfungen hierzu maßgeblich beigetragen haben.

Erneut möchte ich mich an dieser Stelle bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur aufrecht erhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen, Baltrum zu dem machen, was das Leben auf dieser schönen Insel einfach lebenswert macht. Danke.

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeinde- und Kurverwaltung

wünsche ich Ihnen besinnliche Weihnachtstage

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

Bleiben Sie gesund!

 

 

Ihr

 

Harm Olchers

Hafenzweckverband Neßmersiel
Privatrechtliche Entgeltordnung
für den Hafen
Neßmersiel

Nach § 3 Buchstabe b) der Verbandsordnung des Hafenzweckverbandes Neßmersiel sind Aufgaben
des Hafenzweckverbandes die Unterhaltung und der Betrieb des Hafens Neßmersiel sowie der Betrieb des Personen- und Güterverkehrs mit dem Schiff zwischen Neßmersiel und Baltrum. Die Verbandsversammlung des Hafenzweckverbandes hat daher in öffentlicher Sitzung am 04.07.2017
zuletzt geändert am 25.03.2019 nachfolgende privatrechtliche Entgeltordnung für den Hafen
Neßmersiel erlassen:

§ 1
Geltungsbereich, Hafenentgelte
1. Diese Entgeltordnung gilt für den Hafen Neßmersiel.
2. Die Entgeltordnung bestimmt die Entgelte für die Benutzung des in Absatz 1 genannten
Hafens. Der Hafenzweckverband Neßmersiel erhebt:
Hafen- und Kajegeld §§ 2 – 7
Lagergeld § 8
Wasser- und Stromabgabe § 9

§ 2
Hafen- und Kajegeld
1. Für jedes Einlaufen von Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten in den Hafen
Neßmersiel sowie für die Benutzung von Liegeplätzen und Wasserflächen ist Hafengeld zu zahlen. Schuldner des Hafengeldes sind der Reeder, der Eigner und der Charterer
als Gesamtschuldner.
Der Schiffsführer hat unverzüglich nach dem Einlaufen im Hafen Neßmersiel die für die
Berechnung des Hafengeldes erforderlichen Angaben gegenüber dem Hafenzweckverband
Neßmersiel zu machen. Die Angaben müssen den Formatvorgaben des Hafenzweckverbandes Neßmersiel entsprechen. Der Hafenzweckverband Neßmersiel kann die Vorlage
des Schiffsmessbriefs und anderer geeigneter Nachweise verlangen. Werden die notwendigen Angaben nicht gemacht, entsprechen nicht den Formatvorgaben des Hafenzweckverbandes oder werden die Nachweise nicht oder unzureichend vorgelegt, ermittelt der Hafenzweckverband Neßmersiel die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen auf Kosten des
Schuldners.
2. Das Kajegeld ist für die unmittelbare oder mittelbare Benutzung der Kaianlagen, Landungsbrücken oder anderen Hafenanlagen durch Wasserfahrzeuge zu Umschlagzwecken zu zahlen.
Absatz 1 Sätze 2 – 5 gelten entsprechend.
Werden die notwendigen Angaben nicht gemacht, entsprechen nicht den Formatvorgaben
des Hafenzweckverbandes oder werden die Nachweise nicht oder unzureichend vorgelegt,
setzt der Hafenzweckverband das Kajegeld für Frachtschiffe nach der maximal zugelassenen Bruttoraumzahl bzw. den maximal zugelassenen Bruttoregistertonnen und für
Fahrgastschiffe nach der amtlich zugelassenen Fahrgastzahl des Schiffes fest.

§ 3
Hafengeld für Seeschiffe
1. Das Hafengeld für Seeschiffe bemisst sich nach der Bruttoraumzahl (BRZ) gemäß dem
London-Übereinkommen (ITC 69) und dem Schiffstyp und beträgt beginnend mit dem Tag
des Einlaufens und für jeden weiteren Tag Liegezeit bis zum 6. Tag 1,63 EURO/BRZ.
Für Seeschiffe, die nicht unter das London-Übereinkommen (ITC 69) fallen, kann
auch eine Vermessung nach Bruttoregistertonnen (BRT) zugrunde gelegt werden (1 BRT
= 1 BRZ).
Liegen für die BRZ oder BRT mehrere Vermessungsergebnisse vor, wird das Hafengeld
nach dem höheren Wert erhoben. Liegen keine BRZ- oder BRT-Vermessungen vor,
wird das Hafengeld gemäß § 4 Abs. 1 erhoben.
Für jeden folgenden Tag des Aufenthaltes im Hafen beträgt das Hafengeld 20% dieser Beträge. Dock- und Werftliegezeiten bleiben außer Ansatz.
2. Zu den Seeschiffen gemäß § 3 zählen nur die Schiffe, die nicht unter die §§ 3a bis 5 dieser
Entgeltordnung fallen.

§ 3a
Hafengeld für Fischereifahrzeuge
1. Das Hafengeld für Fischereifahrzeuge, die gewerblich ausschließlich Fisch, Fischware oder
Seetiere aus eigenem Fang löschen oder laden, beträgt für jeden Tag der Benutzung des
Hafens 0,08 EURO je BRZ/BRT, mindestens jedoch 10,00 EURO pro Einlaufen.
2. Anstelle des täglichen Hafengeldes kann eine Monats- oder eine Jahrespauschale für die
Benutzung des Hafens Neßmersiel entrichtet werden. Die Monatspauschale beträgt das 20-
fache des in Absatz 1 festgelegten Hafengeldes. Die Jahrespauschale beträgt das 6-fache
der Monatspauschale. Die Zahlung einer Monats- oder Jahrespauschale begründet kein
Recht auf einen bestimmten Liegeplatz.

§ 3b
Hafen- und Kajegeld für Fahrgastschiffe
1. Das Hafengeld für Fahrgastschiffe und sonstige für die Beförderung von Fahrgästen zugelassene Schiffe beträgt für jedes Einlaufen – und für jeden weiteren Tag Liegezeit bis zum
6. Tag:
a) im Linienverkehr 0,46 EURO je BRZ.
Als Linienverkehr gilt die direkte, tägliche, ganzjährige und unabhängig vom Verkehrsaufkommen fahrplanmäßig durchgeführte Hin- und Rückfahrt zwischen den Häfen Baltrum und Neßmersiel. Zusatzfahrten aufgrund erhöhten Verkehrsaufkommens werden
wie Linienfahrten abgerechnet.
Wird der Linienverkehr innerhalb eines Kalenderjahrs nicht vollständig eingehalten,
ohne dass dieses nachweislich auf höhere Gewalt oder sonstige unabwendbare Umstände zurückzuführen ist, kommt für alle in dem Kalenderjahr – auch für nach Fahrplan – durchgeführten Fahrten der Tarif für den Gelegenheitsverkehr nach lit. c) zur Abrechnung.
b) im Ausflugsverkehr und Gelegenheitsverkehr 0,93 EURO je BRZ
Als Ausflugsverkehr gilt jede Fahrt – ohne Gepäckbeförderung – die in Neßmersiel
startet und endet, soweit sie nicht zwischen Neßmersiel und Baltrum verkehrt, (z.B.
Angelfahrten, Wattfahrten, Fahrten zu Seehundbänken, Ausflugsfahrten zu anderen
ostfriesischen Inseln).
Als Gelegenheitsverkehr (Charter/Saisonverkehr) gelten Fahrten zwischen Neßmersiel
und Baltrum die nicht der Definition des Linienverkehrs oder des Ausflugsverkehrs
entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn einer der Häfen nicht auf direktem Wege angelaufen wird.
Für jeden folgenden Tag des Aufenthaltes im Hafen beträgt das Hafengeld 20 % dieser Beträge.

2. Das Kajegeld für Fahrgastschiffe und sonstige für die Beförderung von Fahrgästen zugelassene Schiffe beträgt im Linienverkehr im Sinne von § 3b Abs. 1 a) 0% des jeweiligen
Beförderungsentgeltes, das die befördernde Reederei in Rechnung stellt und im Ausflugs-
/ und Gelegenheitsverkehr im Sinne von § 3b Abs. 1b) 0,46 EURO je Fahrgast und 0,30
EURO je Hund.

§ 3c
Hafen- und Kajegeld für Frachtverkehr
1. Das Hafengeld für Frachtschiffe und sonstige für die Beförderung von Frachtgütern zugelassene Schiffe beträgt für jedes Einlaufen und für jeden weiteren Tag Liegezeit bis zum 6.
Tag:
a) im Linienfrachtverkehr 0,59 EURO je BRZ

Der Linienfrachtverkehr ist jede direkte, mind. 2x wöchentliche, ganzjährige und unabhängig vom Frachtaufkommen fahrplanmäßig durchgeführte Fahrt zwischen den Häfen
Neßmersiel und Baltrum.
Wird der Linienfrachtverkehr innerhalb eines Kalenderjahrs nicht vollständig eingehalten,
ohne dass dieses nachweislich auf höhere Gewalt oder sonstige unabwendbare Umstände
zurückzuführen ist, kommt für alle in dem Kalenderjahr – auch für nach Fahrplan – durchgeführten Fahrten der Tarif für den Gelegenheitsfrachtverkehr nach lit. b) zur Abrechnung.
b) im Gelegenheitsfrachtverkehr 2,07 EURO je BRZ
Gelegenheitsfrachtverkehr ist jede Fahrt außerhalb des Linienfrachtverkehrs.
Für jeden folgenden Tag des Aufenthaltes im Hafen beträgt das Hafengeld 20 % dieser Beträge.
2. Das Kajegeld im Linienfrachtverkehr beträgt 0 % des jeweiligen Beförderungsentgeltes,
das die frachtführende Reederei in Rechnung stellt.
Im Gelegenheitsfrachtverkehr beträgt das Kajegeld 3,51 € pro Tonne.

 

§ 4
Hafengeld für Sportboote und Traditionsschiffe
1. Das Hafengeld für Sportboote und Traditionsschiffe bemisst sich nach der Länge dieser
Schiffe. Es beträgt je angefangene 24 Stunden Aufenthalt im Hafen bei Einrumpfkonstruktionen je angefangenen Meter 1,33 EURO und bei Mehrrumpfkonstruktionen je angefangenen Meter 2,00 EURO.
2. Abweichend von Absatz 1 kann eine Sommerzeit- und/oder Winterzeitpauschale entrichtet
werden. Diese beträgt für die Sommerzeit (01.04. bis 31.10.) das 90-fache und für die Winterzeit (01.11. bis 31.03.) das 25-fache des in Absatz 1 festgelegten Hafengeldes.
Die Zahlung der Pauschale begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz.

§ 5
Hafengeld für besondere Wasserfahrzeuge
1. Für Schlepp- und Bugsierfahrzeuge, für schwimmende Geräte sowie für andere Fahrzeuge,
die nicht an anderer Stelle der Entgeltordnung genannt sind, beträgt das Hafengeld je angefangene 24 Stunden je qm eingenommener Wasserfläche, die sich aus dem Produkt der
größten Breite und der größten Länge ergibt 1,00 EURO.
2. Anstelle des täglichen Hafengeldes kann eine Monats- oder eine Jahrespauschale entrichtet
werden. Die Monatspauschale beträgt das 20-fache des in Abs. 1 festgelegten Hafengeldes,
die Jahrespauschale das 6-fache der Monatspauschale.
Die Zahlung der Pauschale begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz.

§ 6
Befreiungen vom Hafengeld
Vom Hafengeld nach §§ 3 bis 5 sind befreit:
a) Wasserfahrzeuge, die im Eigentum des Bundes, eines Bundeslandes oder eines ausländischen Staates stehen, sofern sie nicht einem Unternehmer zum Erwerb durch die Seefahrt überlassen sind.
Diese Regelung gilt nicht für Kriegs- und Troßschiffe, die militärische und sonstige Güter
löschen oder laden, die nicht zur Verwendung auf dem betreffenden Schiff bestimmt sind.
b) Seenotrettungsschiffe
c) Schlepper, die den Hafen anlaufen, um anderen Schiffen zu assistieren sowie Fahrzeuge,
mit denen gewerbsmäßig Dienstleistungen im Hafen (Ver- und Entsorgung anderer Fahrzeuge) erbracht werden, wenn sie keinen eigenen Liegeplatz in Anspruch nehmen.
d) Wasserfahrzeuge, die den Hafen wegen Eisgang oder Unwetter als Schutzhafen anlaufen
und weder löschen noch laden, für den Tag des Einlaufens und den folgenden Tag, soweit
die Notlage fortbesteht. Ab dem dritten Tag ist Hafengeld in Höhe von 50% der festgelegten Beträge zu zahlen.
e) Traditionsschiffe, die an Veranstaltungen für Traditionsschiffe teilnehmen, und Sportboote, die an wassersportlichen Veranstaltungen teilnehmen, für die Dauer der Veranstaltung, maximal für 7 Tage, wenn eine Bescheinigung der die Veranstaltung genehmigenden Behörde oder des zuständigen Verbandes vorgelegt wird, aus der Art und Dauer der Veranstaltung zu ersehen sind.

§ 7
Ermäßigungen vom Hafengeld
Für Schiffe, die den Hafen lediglich zum Bunkern, Kompensieren, Entmagnetisieren, zur Untersuchung, zur Reparatur oder zur Ergänzung der Ausrüstung oder des Proviants anlaufen, ermäßigt
sich das Hafengeld nach §§ 3 bis 5 auf 50%.

§ 8
Lagergeld
1. Für die Lagerung von Gütern (einschl. Paletten und Leergut) Betriebsmitteln/Fahrzeugen/Maschinen und sonstigen Gerätschaften sowie Gegenständen aller Art auf öffentlichen
Lagerplätzen werden nach Ablauf eines gebührenfreien Tages (24 Stunden) je qm 0,30
EURO/Tag, mindestens jedoch 10,00 EURO/Monat erhoben.
2. Für jede Lagerung von Gütern ist die Erlaubnis des Hafenzweckverbandes Neßmersiel einzuholen. Dieser weist den Lagerplatz zu. Eigenmächtig gelagerte Güter, die nach Aufforderung nicht weggeschafft werden, können auf Gefahr und Kosten des Eigentümers entfernt
werden. Bei Lagerung ohne Erlaubnis kann eine Gebühr bis zum zehnfachen Betrag des
Lagergeldes erhoben werden.
3. Den Fischereifahrzeugen werden seitens des Hafenzweckverbandes Neßmersiel kostenlos
und auf Widerruf Lagerflächen zur Zwischenlagerung von gebrauchsfähigem Fanggeschirr
und sonstigen der Fischerei dienenden Gebrauchsgegenständen zugewiesen.
4. Sonstige gelagerte Gegenstände bzw. nicht mehr funktionsfähige Gegenstände, die nach
Aufforderung des Hafenzweckverbandes nicht weggeschafft werden, werden auf Kosten
der Eigentümer entfernt.

§ 9
Wasser- und Stromabgabe
a) Für jede Nutzung von Frischwasser sind 3,50 EURO je angefangenen Kubikmeter Wasser
zu zahlen. Mengen von bis zu 0,5 Kubikmeter für Trinkzwecke aus einem Hydranten ohne
Benutzung einer Schlauchleitung werden kostenlos abgegeben.
b) Für jede Nutzung von Strom sind 0,36 EURO je kWh zu entrichten.

§ 10
Steuerliche Bestimmungen
Die in dieser privatrechtlichen Entgeltordnung festgesetzten Entgelte sind Nettobeträge im Sinne
des Umsatzsteuergesetzes, denen ggfs. die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Die Entgelte für die Seeschifffahrt gemäß § 8 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes sind von der Umsatzsteuer
befreit.

§ 11
Sonstige Bestimmungen
1. Soweit bei den entsprechenden Entgelten nicht anders geregelt, ist zur Zahlung der Entgelte
für die Inanspruchnahme von Leistungen jeweils derjenige verpflichtet, der die Leistungen
bestellt hat. Mehrere Besteller haften als Gesamtschuldner.
2. Die Entgelte nach dieser Entgeltordnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Rechnung fällig. Der Hafenzweckverband Neßmersiel kann die Zahlung des Hafengeldes vor
Auslaufen des Schiffes verlangen.
Die pauschalierten Entgelte gemäß §§ 3a Abs. 2, 4 Abs. 2 und 5 Abs. 2 sind im Voraus zu
entrichten.
3. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Entgelte werden Verzugszinsen erhoben. Die Höhe der
Verzugszinsen richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der
jeweils geltenden Fassung.
4. Gegenüber Forderungen aufgrund dieser Entgeltordnung ist eine Aufrechnung nur zulässig
mit fälligen Gegenforderungen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Bruchteile von Berechnungseinheiten (Zeit-, Gewichts-, Flächen- und Raummaße) werden
als ganze Einheiten berechnet.
6. Bei nicht unverzüglicher, unrichtiger, unvollständiger oder unterlassener Meldung kann ein Zuschlag bis zur Höhe von 50 % des Entgeltes, mindestens jedoch von 30,00 EURO, erhoben
werden.
7. Das Mindestentgelt nach diesem Tarif beträgt 10,00 EURO, soweit an anderer Stelle nicht
anders geregelt. Hiervon ausgenommen sind Barzahlungen für Sportboote und Traditionsschiffe gemäß § 4.

§ 12
Schlussbestimmung
Der an der Durchführung des Linienverkehrs interessierte Reeder hat seinen Fahrplan jeweils bis
zum 31.03. für das Folgejahr gegenüber dem Hafenzweckverband schriftlich vorzulegen.
Diese privatrechtliche Entgeltordnung tritt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in
Kraft und ersetzt die bisherige privatrechtliche Entgeltordnung vom 04.07.2017.

Hafenzweckverband Neßmersiel
Schatthauser Straße 9
26553 Dornum

karin.graf@hafenzweckverband-nessmersiel.de
www.hafenzweckverband-nessmersiel.de

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 03.12.2021

 

R u n d m a i l    1 9 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

seit dieser Woche haben sich die Regelungen durch die Feststellung der Warnstufe 2 erneut für unser Kreisgebiet geändert.

Eine Nutzung der Innengastronomie ist nur unter der 2G+-Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem tagesaktuellem Negativ-Test-Nachweis) gestattet.

Arbeitgeber und Gastgeber (z.B. in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben) können Selbsttests unter Aufsicht abnehmen.

Dafür hat das Land Niedersachsen einen Vordruck zur Verfügung gestellt (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/bescheinigung102.pdf).

Die Bescheinigung kann dann für 24 Stunden überall dort verwendet werden, wo nach der Corona-Verordnung des Landes ein aktueller Testnachweis erforderlich ist.

Unter Aufsicht bedeutet, dass von der jeweils Aufsicht führenden Person bestätigt werden kann, dass 1. ein geeigneter Test verwendet wurde,

  1. der Test und die Diagnostik nach der Gebrauchsanweisung korrekt durchgeführt wurden, 3. das Ergebnis korrekt abgelesen und festgehalten wurde.

 

Zudem ist von Gästen und dem Personal bis zum Sitzplatz eine FFP2-Maske zu tragen. Die einfache Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht mehr ausreichend.

Die 2G+-Regel gilt ebenfalls bei Veranstaltungen/ Zusammenkünften in geschlossenen Räumen von mehr als 15 Personen, sowie auch beim Sport. Unter freiem Himmel gilt die 2G-Regel.

 

Eine Übersicht der aktuell geltenden Regelungen mit Erläuterungen und Übersichten finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Aurich: https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html

 

Achten Sie bitte auf die Regelungen der Fähranbieter Baltrum-Linie und Töwerland-Express.

 

An dieser Stelle möchte ich mich bei dem Team der Arztpraxis und der Apotheke für ihren Einsatz zur Impfung der Bevölkerung herzlich bedanken und nochmals auf die empfohlene Notwendigkeit der Impfung hinweisen.

 

Hinweis für die gastronomischen Betriebe: es besteht die Möglichkeit der einfachen Kontrolle der Testzertifikate durch das Herunterladen der APP: CovPass Check. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Jens Gaiser: gaiser@baltrum.de .

Weiter empfehlen wir das Herunterladen von nützlichen Grafiken auch für Ihre Betriebe: » DOWNLOAD Grafiken Gesamtpaket – Übersicht Corona-Regelungen als PDF – Stand: 24. November

» DOWNLOAD Hinweisschilder 3G, 2G sowie 2Gplus als PDF

 

Testungen bietet das KuBa im SindBad an. Konkrete Informationen bezüglich der Öffnungszeiten und weiteren Hinweisen hierzu finden Sie auf der Internetseite: https://www.kuba-baltrum.de/.

 

Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste über diese Punkte.

 

Abfrage Grundstückbedarf

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, beschäftigt sich der Gemeinderat mit einer möglichen Ausweisung von Bauflächen, welche nach einem Erlass von Baurechten auf den Ostfriesischen Inseln möglich sein könnten. Hierzu hat der Gemeinderat einen Kriterienkatalog zu erstellen. Um aber in Erfahrung zu bringen, wie hoch der Bedarf an diesbezüglichen Grundstücken sein wird, bitte ich bei Interesse um schriftliche Meldung bis zum 31.12.2021. Ausgeschlossen sind Personen:

  • die ihren alleinigen Wohnsitz nicht auf Baltrum haben
  • die eine melderechtlich bebaubare Fläche auf Baltrum besitzen
  • deren Ehegatten oder deren Verwandte oder Verschwägerte 1.Grades eine melderechtlich bebaubare Fläche auf Baltrum besitzen

 

Personenbeförderung ohne Pferdekutschen

Wie schon in der Einwohnerfragestunde der letzten Sitzung des Gemeinderates angeklungen, suchen wir ehrenamtliche Unterstützung von Fahrern für den in diesem Winter auf der Insel eingesetzten Caddy. Wer also über einen gültigen Führerschein verfügt und zeitweise den Fahrdienst übernehmen und Interesse hieran hat, darf sich gerne im Ordnungsamt bei Herrn Schütte –Tel: 80-25- melden, um nähere Einzelheiten zu erfahren.

Nochmals zur Klarstellung: Es galt unbürokratisch und schnell eine Lösung für die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen zu finden. Es ist schon klar, dass es nicht Allen recht gemacht werden kann, es sollte bei Fragen aber bitte doch das Gespräch gesucht werden, bevor man Unzufriedenheit säht.

 

Projekt „CUORE“

Nachfolgende Zeilen zur Erläuterung von Herrn Dr. Döring:

 

Studie des Projektes CUORE – Cultures of Response – Anpassungskulturen verzögert sich aufgrund von Personalwechseln

Liebe Baltrumerinnen und Baltrumer,

leider werden wir es in diesem Jahr nicht mehr schaffen, unsere angekündigte Kartierung auf Baltrum vorzunehmen. Der Grund dafür sind unvorhersehbare Personalwechsel und die damit verbundenen administrativen Schwierigkeiten in unserem Projekt CUORE, neue Kollegen einzustellen.

Aber: Es bewegt sich etwas und deswegen freuen wir uns, dass wir – so Corona uns lässt – die Kartierung jetzt für die zweite Februarhälfte 2022 planen und diese mit der bereits für diesen Zeitraum geplanten Interviewstudie zur Sturmwahrnehmung der Baltrumerinnen und Baltrumer verbinden. Über die genauen Daten, wann wir exakt kommen, werden wir Sie Mitte Januar 2022 informieren. Haben Sie vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihnen allen eine schöne und erholsame Weihnachtszeit sowie alles Gute für das Jahr 2022!

Beste Grüße von

Martin Döring

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus und bleiben Sie alle gesund

Ihr

Harm Olchers