Öffentliche Bekanntmachung

für die Wahl zum Deutschen Bundestag

am 26. September 2021

 

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Baltrum wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, Zimmer E 1 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wen in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

  1. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10.09.2021 bis 12.30 Uhr, bei der Gemeinde Baltrum, Rathaus, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, Zimmer E 1, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
  2. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung soll bei der Stimmabgabe oder der Beantragung eines Wahlscheines vorgelegt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sein Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in Anspruch nehmen und ggf. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
  3. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 24 Aurich – Emden

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

  1. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1.      ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter

5.2.      ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn sie/er nachweist, dass sie/er nachweist, dass sie/er ohne ihr/sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05.09.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10.09.2021) versäumt hat,

b) wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c) wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeinde Baltrum mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

  1. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

– einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

– einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

– einen amtlichen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,

versehenen roten Wahlbriefumschlag und

– ein Merkblatt für die Briefwahl.

 

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie/er der Gemeinde vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.  Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag im Adressfeld angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

26579 Baltrum, 02.09.2021

 

Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 16.08.2021

 

R u n d m a i l    1 5 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

seit dem heutigen Montag gelten auf Grund der steigenden Inzidenzwerte leider wieder strengere Maßnahmen für den Bereich des Landkreises Aurich nach dem sog. Stufenplan.

Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Feststellung einer Inzidenz über dem Wert von 10 ist erlassen worden. Kinder bis 14 Jahre, genesene und  vollständig geimpfte Personen werden dabei wie bislang nicht mitgezählt. Für die Beherbergung, die Gastronomie und für Veranstaltungen ergeben sich entsprechende Einschränkungen. Eine Übersicht der zur Zeit geltenden Regelungen finden Sie in Übersichten auf der Homepage des Landkreises Aurich:  https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html

Bei allen Veranstaltungen der Kurverwaltung wird beim Betreten und Verlassen der Örtlichkeit das Tragen einer zugelassenen Mund-Nasen-Bedeckung gefordert. Es wird weiterhin um Registrierung per Luca-APP gebeten.

 

Für benötigte Testungen (Beherbergung: Test bei Anreise erforderlich und 2 x pro Woche, Veranstaltungen, Mitarbeiterfürsorge oder aber das persönliche Bedürfnis) stehen die bisherigen Testmöglichkeiten auch weiterhin zur Verfügung. Informationen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.

 

Stellen Sie sicher, dass bei einer Beherbergung die nach der Corona-Verordnung geforderten Unterlagen vorgelegt und auch kontrolliert werden.

 

Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste über diese Punkte und bitten Sie diese um ihr Verständnis.

 

Schließung der Zimmervermittlung Baltrum (SCT Norden)

Die von der SCT in Norden betriebene Zimmervermittlung Baltrum hat mitgeteilt, den Betrieb zum 31.12.2021 einzustellen. Grund hierfür ist eine fehlende Auslastung. Neben den anderen Internetportalen /-anbietern laufen in der Kurverwaltung noch zusätzlich viele Anfragen von Kurzentschlossenen und Gesuche von freien Unterkünften auf. Hierneben werden auch Gastgeberverzeichnisse ausgegeben, wonach Unterkunftssuchende sich direkt an die Vermieter wenden können. Wir stehen derzeit auch mit einem Anbieter in Verbindung, der prüft, hier eine Lösung anbieten zu können. Da unser Gastgeberverzeichnis für das kommende Jahr derzeit erstellt wird, besteht für Interessierte noch die Möglichkeit einer Anzeigenaufgabe. Bei Interesse wenden Sie sich bitte umgehend an Herrn Metz, Tel. 049439/80-20 oder metz@baltrum.de.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

  1. Wahlberechtigte haben gemäß § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu überprüfen. Dazu können die Wahlberechtigten in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirkes von 23.08. bis 27.08.2021, während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung einsehen, und zwar an folgenden Stellen: Rathaus Gemeinde Baltrum Zimmer E 1.
  2. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 22.08.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung soll bei der Stimmabgabe oder der Beantragung eines Wahlscheines vorgelegt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sein Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in Anspruch nehmen und ggf. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.
  3. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können bis zum 27.08.2021 von jeder/jedem Wahlberechtigten oder einer von ihr/ihm beauftragten Person bei der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden. Dabei sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  4. Eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
  5. Eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,

a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder

b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.

6. Der Wahlschein wird von der in Ziffer 1 genannten Gemeinde/Stadt erteilt, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person eingetragen ist oder        hätte eingetragen werden müssen.

7. Wahlscheine können bis zum 10.09.2021 schriftlich beantragt werden. Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jede/r Wahlberechtigte ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages beim Wahlamt der Gemeinde dann schnellstmöglich an die Adresse der/des Wahlberechtigten in der Gemeinde oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versandt oder können persönlich abgeholt werden.

Um Missbrauch auszuschließen, erhält die/der Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre/seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.

Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan.

 

Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig.

 

In bestimmten Ausnahmefällen (siehe Nr. 5) kann ein Wahlschein noch bis zum 11.09.2021 bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dies gilt auch, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, dass sie wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Bewerberinnen, Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde/Stadt vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

  1. Verlorene Wahlscheine oder Stimmzettel werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (11.09.2021), ein neuer Wahlschein erteilt werden.
  2. Wahlberechtigte mit Wahlschein können bei verbundenen Wahlen nur durch Briefwahl wählen. Die wählende Person hat der Gemeindewahlleitung der Gemeinde, in der der Wahlschein ausgestellt worden ist, im verschlossenen Wahlbriefumschlag
  3. den Wahlschein,
  4. den/die Stimmzettel in einem besonderen Umschlag

 

so rechtzeitig zuzuleiten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.

 

 

26579 Baltrum, 16.08.2021

 

i.V. Hochgrebe

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl am 12.09.2021 in der Gemeinde Baltrum.

Gemäß § 38 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05. Juli 2006, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 06.07.2021 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 26/2021 S. 446) gebe ich hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 28.07.2021 für die Gemeinderatswahl am

  1. September 2021 in der Gemeinde Baltrum zugelassenen Wahlvorschläge bekannt:

 

Wahlbereich 001

Name, Vorname                                 Geb.Jahr               Beruf                                     Anschrift

 

Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen

Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)

 

1 Bengen, Jann                      1966                Dipl.-Kaufmann          Baltrum, Haus-Nr. 139

2 Heiken, Galt                        1988                Unternehmer              Baltrum, Haus-Nr. 102

3 Bent, Torsten                       1974                Dipl.-Betriebswirt      Baltrum, Haus-Nr. 115

4 Schalkowski, Kai                 1977                Kaufmann                    Baltrum, Haus-Nr. 24 a

5 Gloystein, Marc                   1975                Kaufmann                    Baltrum, Haus-Nr. 95

6 Otto, Frank                          1963                Dipl.-Betriebswirt       Baltrum, Haus-Nr. 51

 

Wahlvorschlag der Wählergruppe

Gemeinsam für Baltrum (GfB)

 

1 Dr. Friedrich, Uwe               1948                Arzt                             Baltrum, Haus-Nr. 32

2 Bach, Eva                               1958               Ärztin                          Baltrum, Haus-Nr. 125

3 Kammer, Karen                    1974               Dipl.-Biologin            Baltrum, Haus-Nr. 242

4 Hinrichs, Keya                      1995               Schulbegleiterin        Baltrum, Haus-Nr. 187

 

Wahlvorschlag der Wählergruppe

Baltrum 21 (B 21)

 

1 Ulrichs, Christian                 1982                Angestellter                 Baltrum, Haus-Nr. 204

 

Wahlvorschlag der Wählergruppe

Moin Baltrum

 

1 Klün, Olaf                            1965                Kaufmann                   Baltrum, Haus-Nr. 137

2 Hinrichs, Ben                     1984                Kaufmann                   Baltrum, Haus-Nr. 74

3 Bruns-Strenge, Tim          1995                naut. Wachoffizier      Baltrum, Haus-Nr. 152

4 Olchers, Ralf                      1968                Dipl.-Kaufmann          Baltrum, Haus-Nr. 260

 

26579 Baltrum, den 29.07.2021

 

Olchers

Gemeindewahlleiter

 

Öffentliche Bekanntmachung

zur Anzahl von benötigten Unterstützungsunterschriften zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen am 12. September 2021

 

Für die Wahlvorbereitungen der Kommunalwahlen am 12. September 2021 weise ich hinsichtlich der Wahlvorschläge und in Bezug auf meine Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die obigen Wahlen vom 08.02.2021 auf die geänderte Rechtslage hin:

Vor dem Hintergrund der Vorbereitungen der Kommunalwahlen unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Änderung des Nds. Landeswahlgesetzes, des Nds. Kommunalwahlgesetzes und des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen, welches im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23 vom 18. 06. 2021 veröffentlicht wurde und dessen Artikel 2 mit Verkündung im obigen Blatt in Kraft tritt.

Dies regelt die Einfügung eines neuen § 52 d Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG). Danach wird für die Wahlen der Abgeordneten (Wahl der Vertretungen) am 12. September 2021 die nach § 21 Abs. 9 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 u. Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften reduziert, für die Gemeinde Baltrum bedeutet dies 4 benötigte Unterstützungsunterschriften.

Hinsichtlich der Pflicht zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften wird auf die Bekanntmachung der Wahlleitung vom 01.03.2021 (hier Nr. III) verwiesen.

 

26579 Baltrum, 21.07.2021

 

Olchers

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 9 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) findet am

Mittwoch, 28.07.2021

um 15.00 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Baltrum statt. Die Sitzung ist nach § 9 Abs. 3 NKWO öffentlich. Besucher werden um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gebeten, Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.

 

Wichtiger Hinweis:

Zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-

Pandemie werden Zuschauer/-innen um eine vorherige Anmeldung unter hochgrebe@baltrum.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04939/80-24 gebeten. Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt.

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  2. Bestellung einer Schriftführerin/eines Schriftführers
  3. Verpflichtung der Beisitzer und der Schriftführerin/des Schriftführers zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes
  4. Bericht des Gemeindewahlleiters über das Ergebnis der Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge
  5. Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
  6. Wünsche und Anregungen, Schließung

 

Baltrum, den 21.07.2021

 

Olchers

Gemeindewahlleiter

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    1 4 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

ab dem morgigen Sonnabend greifen für den Landkreis Aurich aufgrund der niedrigen Inzidenz weitere Lockerungsschritte.

Der Landkreis Aurich hat gestern eine Allgemeinverfügung zur Feststellung einer kontinuierlichen Inzidenz unter dem Wert von 10 erlassen. Damit gelten ab diesem Sonnabend, 26. Juni 2021, neue Regelungen für das Kreisgebiet. Beispielsweise verändert sich die maximale Personengrenze für private Zusammenkünfte auf 50 Personen im Außenbereich und 25 Personen im Innenbereich unabhängig der Haushalte. Kinder bis 14 Jahre, genesene und vollständig geimpfte Personen werden dabei wie bislang nicht mitgezählt. Auch für den Tourismus, die Gastronomie und für Veranstaltungen ergeben sich entsprechende Lockerungen. Eine Auflistung aller nun gültigen Regelungen finden Sie gut aufbereitet auf der Homepage des Landes Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-unter10-201504.html

Alle weiteren für den Landkreis Aurich gültigen Allgemeinverfügungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Sie überdies auf unserer Homepage unter: https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html

 

Bei allen Veranstaltungen der Kurverwaltung wird beim Betreten und Verlassen der Örtlichkeit das Tragen einer zugelassenen Mund-Nasen-Bedeckung gefordert. Es wird weiterhin um Registrierung per Luca-APP gebeten.

 

Für benötigte Testungen (Erstbeherbergung, Veranstaltungen, Mitarbeiterfürsorge oder aber das persönliche Bedürfnis) stehen die bisherigen Testmöglichkeiten auch weiterhin zur Verfügung. Informationen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.

 

Stellen Sie sicher, dass bei einer Beherbergung die nach der Corona-Verordnung geforderten Unterlagen vorgelegt und auch kontrolliert werden.

 

Öffnungszeiten SindBad ab Montag, 05.07.21

Schwimmkurse  Montag bis Freitag 10:00 Uhr + 11:00 Uhr

Öffnungszeiten Bad / Sauna

Montag: geschlossen / Grundreinigung Bad + Sauna, Wartungsarbeiten Technik,

Schwimmkurse 10:00 Uhr + 11:00 Uhr

Dienstag bis Samstag: 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr / Schwimmkurse 10:00 Uhr + 11:00 Uhr

 

Leseraum

Der Leseraum wird ab dem 01.07.21 wieder für Gäste geöffnet sein.

Diese und alle weiteren Öffnungszeiten der Einrichtungen der Gemeinde- und Kurverwaltung finden Sie neben dem Baltrumer Branchenverzeichnis auch der Homepage.

 

Einhaltung der Ruhezeiten

Es wird auf die Einhaltung der Ruhezeiten nach der Baltrumer Lärmverordnung hingewiesen.

 

Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste über diese Punkte, damit uns allen eine schöne Saison beschert wird.

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

 

Ihr

Harm Olchers

 

INFORMATIONEN

für die Insel Baltrum

 

Ö f f e n t l i c h e  B e k a n n t m a c h u n g

 

Gemäß § 182 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) führt der Rat der Gemeinde Baltrum in der Zeit vom 10. bis 17. Juni 2021 ein Umlaufverfahren durch.

Es wird ein Beschluss zu folgendem öffentlichen Punkt gefasst:

 

TOP 1: Beauftragung der Firma GaLaBau Emsland zur Umsetzung des Projektes „Wuppdi“

 

Das Ergebnis der Abstimmung wird gemäß § 182 Abs. 2 NKomVG unverzüglich bekanntgegeben.

 

Baltrum, den 10.06.2021

 

Gez.

Olchers

(Bürgermeister)

 

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    1 3 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

die Insel füllt sich merklich, was mich veranlasst, nochmals auf die bestehende Testpflicht hinzuweisen:

 

  1. Vor der Nutzung einer Beherbergungsstätte oder einer ähnlichen Einrichtung, eines Hotels, eines Campingplatzes, einer Anlage für Bootsliegeplätze oder einer Ferienwohnung oder eines fremden Ferienhauses hat der Nutzer (der Gast) einen Test nach den Vorgaben der CoronaVO durchzuführen und das negative Testergebnis (seinem Vermieter) vorzulegen.
  2. Wenn dieses Ergebnis nicht vorgelegt wird, ist das Nutzungsverhältnis (Vermietung) sofort zu beenden.
  3. Ein negatives Testergebnis sollte bei Ankunft vorliegen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  4. Ein weiterer Test ist nach 48 Stunden nach Anreise durchzuführen, wenn der Aufenthalt auf der Insel weniger als eine Woche beträgt (z.B. Wochenende).
  5. Bei einer Verweildauer ab einer Woche sind wöchentlich zwei Tests während der Nutzungsdauer durchzuführen.
  6. Bei Vorliegen einer Impfdokumentation oder eines Genesenennachweises kann eine Testung entfallen.
  7. Nutzen Sie auch bitte die örtlichen Testmöglichkeiten für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und seien auch Sie als Arbeitgeber und/oder Vermieter ein Vorbild.

 

Sollten Sie Fragen zu den Ausführungen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

 

Ihr

 

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    1 2 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nach der neuen Corona-Verordnung hat der Landkreis Aurich eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, welche weitere Lockerungen zulässt. Dieses freut mich besonders, bitte Sie aber auch weiterhin die AHA+L+A Regeln einzuhalten: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften, die Nachverfolgungs-Apps nutzen und darum, sich testen zu lassen.

Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass für eine Beherbergung weiterhin ein negativer Test bei Anreise und zweimal pro Woche während des Aufenthalts erforderlich ist. Dieses gilt nicht für Personen, die eine Impfdokumentation oder einen Genesenennachweis vorlegen können. Das Ergebnis/der Nachweis ist gegenüber der Vermieterin, dem Vermieter, der Betreiberin oder dem Betreiber nachzuweisen. Fehlt dieses Ergebnis/Nachweis darf eine Beherbergung nicht stattfinden.

Küstennahe Testzentren für eine mögliche Testung vor der Anreise auf die Insel finden Sie z.B. über die folgenden Links:

https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona/schnelltestmoeglichkeiten-im-landkreis-aurich.html

https://corona-testzentrum-ostfriesland.de

Die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Hafenbereichen von Neßmersiel und Baltrum, wie auch während der Überfahrt mit der Fähre besteht weiterhin. Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste hierüber vor der Anreise.

 

Neubesetzung des Ordnungsamtes

Das Ordnungsamt der Gemeinde ist seit heute wieder besetzt. Ich freue mich sehr, dass Herr Oliver Schütte mit seiner Frau Christina und den beiden Söhnen Tjorben und Keke auf die Insel gezogen sind. Herrn Schütte erreichen Sie im Rathaus unter der Durchwahl: 80-25,          E-Mail: schuette@baltrum.de und finden ihn im Zimmer E 4 des Rathauses.

 

Mich erreichen Sie nun unter der Durchwahl: 80-22.

 

Öffnungszeiten SindBad

Das SindBad öffnet ab dem 08.06. jeweils dienstags bis samstags von 12-18 Uhr. Der Zutritt ist für jeweils 2 Stunden auf 30 Personen begrenzt. Kartenverkauf und Anmeldung erfolgen ausschließlich an der SindBad-Kasse zu den v.g. Zeiten.

Die Sauna bleibt aus personellen Gründen vorerst geschlossen und öffnet voraussichtlich im Juli. Ebenso wird es Schwimmunterricht dann wieder geben.

 

Öffnungszeiten Kinderspielhaus

Das Kinderspielhaus öffnet ab dem 07.06. montags bis freitags 10-12 und 15-18 Uhr und samstags 10-13 Uhr. Der Baltrum-Shop kann schon besucht werden (Zeiten laut Aushang).

 

Öffnungszeiten Tourist-Info

Die Tourist-Info im Rathaus ist vormittags von Mo-Fr von 9-12 Uhr geöffnet, nachmittags von Mo-Do von 14-16 Uhr.

Ich bitte Sie, die Öffnungszeiten Ihrer Betriebe auf den eigenen Homepages und auf www.baltrum-online.de  bzw. www.baltrum-direkt.de  zu aktualisieren, damit sich die Gäste entsprechend informieren können. Danke.

 

Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten: – Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der

Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachen und Nordrhein-Westfalen:

Die Stunden von 21.00-8.00 Uhr (Nachtruhe) und von 13.00-15.00 Uhr

(Mittagsruhe)

Anleinpflicht: – Hunde sind ab sofort wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht

auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z.B.

dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

Hundekot:     – Beseitigen Sie bitte die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und

entsorgen Sie diese ordnungsgemäß.

Pferdeäpfel:  – Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen, mitnehmen

und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Anmeldung Saisonpersonal

Die Anmeldung des Saisonpersonals erfolgt momentan nur über eine vorherige telefonische Anmeldung.

 

Aufnahme in den Verteiler

Sollten auch Sie die Rundmails künftig persönlich und direkt per E-Mail erhalten wollen oder möchten Sie die Mail an eine andere als die angegebene Adresse gesendet bekommen, melden Sie sich gerne unter gemeinde@baltrum.de.

Ich wünsche uns allen eine lange und unbeschwerte Saison.

 

Ihr

Harm Olchers

 

Niederschrift Nr. 31 (17. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am 15. März 2021 um 16 Uhr

im Veranstaltungsraum des Kinderspielhauses

 

Beginn:   16.00 Uhr

Ende:      19.00 Uhr

 

anwesend waren:

Bürgermeister Olchers

Ratsvorsitzender Bengen

Ratsfrau Bach

Ratsherr Bent

Ratsherr Dr. Friedrich

Ratsfrau Kammer

Ratsherr Klün

Ratsherr Ulrichs

Ratsfrau de Vries

Gemeindeinspektorin Bunten

Verwaltungsangestellte Prieb als Protokollführerin

 

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 30 (17. WP) vom 09. Dezember 2020
  4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  5. Bericht der Verwaltung                          
  6. Feststellung Sitzverlust gem. § 52 Abs. 2 NKomVG           
  7. Verpflichtung gem. § 60 NKomVG
  8. Pflichtenbelehrung gem. § 43 i.V.m. § 54 Abs. 3 NKomVG
  9. Neubesetzung der Ausschüsse gem. § 71 Abs. 9 NKomVG
  10. Schiedsamtswesen, Neuwahl der Schiedspersonen
  11. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Baltrum, Beschluss über die Neufassung
  12. Kommunalwahl, Berufung stellvertretende Wahlleitung
  13. Raumordnungsverfahren Seetrassen 2030
  14. Antrag GfB, Aktionsplan Parkplätze Neßmersiel
  15. Antrag CDU, Resolution Baltrumer Rat pro Töwi
  16. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
  17. Schließung der Sitzung             

Bürgerfragestunde

 

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der anwesenden Ratsmitglieder und der Beschlussfähigkeit

Herr Bengen eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 05.03.2021 ergibt, wird einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 30 (17.WP) vom 09. Dezember 2020

Die Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 30 (17. WP) vom 09. Dezember 2020 wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig genehmigt.

 

TOP 4: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09. Dezember 2020 werden von Herrn Olchers bekanntgegeben:

  1. a) Vor dem Landgericht Aurich wurde ein Vergleich zwischen einem Pächter und der Gemeinde Baltrum geschlossen. Diesem wurde zugestimmt.
  2. b) Einer Pachtvertragsänderung wurde zugestimmt.
  3. c) Eine Stellenausschreibung für das Ordnungsamt wurde beschlossen. Eine weitere Stellenausschreibung für das Marketing wurde auf den Weg gebracht.
  4. d) Frau Jantje Bunten wurde zur allg. Vertreterin des Bürgermeisters bestellt.

 

TOP 5: Bericht der Verwaltung

Corona-Verordnung

Beherbergung

Wie Herr Olchers berichtet, findet aktuell ein reger Austausch mit dem Landkreis, den Inselbürgermeistern, der OFI sowie weiteren Beteiligten über eine sichere Öffnungsstrategie für die Ostfriesischen Inseln statt. So soll die Beherbergung von Gästen nur nach vorheriger Testung möglich sein. Wie und wo diese Tests durchgeführt werden sollen, ist leider noch nicht geregelt, da zunächst noch die Gespräche auf Landesebene abzuwarten sind. Der Baltrumer Krisenstab hat eine Reihe von Fragen erarbeitet, die allerdings nicht abschließend vom Landkreis Aurich beantwortet werden konnten.

Luca-App

Der Landkreis Aurich hat heute bekannt gegeben, dass er die Nutzung der Luca-App unterstützt.

Kontrollen am Hafen

Es finden aktuell Kontrollen am Baltrumer Hafen statt.

OFI GmbH

Die Ostfriesische Inseln GmbH (OFI) bietet ein Reservierungstool an, mit dem z. B. in Geschäften, Restaurants und Hotellerie Vorabreservierungen von Timeslots über eine App ermöglicht werden.

Finanzen

Wie Herr Olchers mitteilt, wurde der Jahresabschluss 2018 von Herrn Ubben und Herrn Pollmann in Ihlow erstellt. Der Prüfbericht wird in Kürze erwartet. Der Jahresabschluss 2019 ist derzeit in Arbeit. Die Kurverwaltung weist für das Jahr 2020 ein Fehl von rund 170.000,00 Euro auf, wobei ein entsprechender Antrag bei der NBank gestellt wurde, um die Finanzlücke aufzufüllen. Durch Korrekturen, die noch bis zum 31.03. buchbar sind, könnte das endgültige Ergebnis allerdings noch leicht abweichen.

Erbbauerlass

Im Rahmen des Erbbauerlasses wurden insgesamt ca. 20 Flächen auf der Insel ausgewählt, wovon sich 2 Flächen derzeit in Verpachtung befinden. Das NLWKN prüft die in Frage kommenden Flächen im Deichbereich. Das Domänenamt hat bereits eine Stellungnahme abgegeben. Insgesamt gibt es 6 Flächen, die geeignet erscheinen. Derzeit erfolgt eine Prüfung durch den Landkreis. Das Ergebnis muss noch abgewartet werden.

Bauhof

Der Container für die Strandkorbvermietung ist bestellt, die Lieferung wird sich allerdings      voraussichtlich bis zum Sommer verzögern.

Im SindBad wurden Verschönerungsarbeiten durch die Mitarbeiter des Bades und des Bauhofs durchgeführt.

Das Kurbeitragshäuschen wurde überholt und gestrichen.

In einer gemeinsamen Aktion von Bauhof und NLWKN sollen die vielen Steine am Strand gesammelt und abgefahren werden. Wer mithelfen möchte, kann sich gerne mit einbringen.

Corona-Tests

Herr Bengen möchte wissen, wer die Kosten für die Nachtestung bei Negativ-Tests trägt. Frau Bach teilt mit, dass die Kosten von Bund und Land getragen werden. Sie empfiehlt die Einrichtung eines Testzentrums, in dem jeder testen darf, der aus dem medizinischen Bereich kommt. Mit einer entsprechenden Schulung sollen aber auch Personen aus nichtmedizinischen Bereichen Tests durchführen dürfen. Gästetestungen in der Arztpraxis werden nicht möglich sein, da dort lediglich erkrankte Personen behandelt werden und keine weiteren Kapazitäten, weder zeitlich noch personell verfügbar sind.

 

TOP 6: Feststellung Sitzverlust gem. § 52 Abs. 2 NKomVG

Der Rat stellt einstimmig fest, dass Herr Edzard Meyer seinen Sitz im Rat durch Verzicht wegen Wegzug verloren hat.

 

TOP 7: Verpflichtung gem. § 60 NKomVG

Als neues Ratsmitglied rückt Frau Karen Kammer nach. Herr Olchers verliest die Verpflichtung gem. § 60 NKomVG und beglückwünscht Frau Kammer zu ihrem Mandat. Frau Kammer hat das Mandat bereits angenommen.

 

TOP 8: Pflichtenbelehrung gem. § 43 i.V.m. § 54 Abs. 3 NKomVG

Herr Olchers nimmt die Pflichtenbelehrung gem. § 43 i.V.m. § 54 Abs. 3 NKomVG gegenüber Frau Kammer vor.

 

TOP 9: Neubesetzung der Ausschüsse gem. § 71 Abs. 9 NKomVG

Der Rat beschließt die Umbesetzung der Fachausschüsse durch den personellen Wechsel innerhalb der GfB einstimmig wie folgt:

VA: Dr. U. Friedrich, Stellvertreterin E. Bach

Betriebsausschuss: E. Bach, Vertreterin: Karen Kammer

Schulausschuss: Karen Kammer, Stellvertreter Dr. U. Friedrich

Den Fraktionsvorsitz bildet Frau E. Bach mit Herrn Dr. U. Friedrich als Vertreter.

 

TOP 10: Schiedsamtswesen, Neuwahl der Schiedspersonen

Wie Herr Olchers mitteilt, ist Herr Andreas Dohle als stellv. Schiedsperson ausgeschieden.

Herr Hermann Wietjes wird einstimmig als Schiedsperson bestätigt.

Folgende Personen haben sich für das Amt der stellv. Schiedsperson zur Wahl gestellt:

 

  1. Herr Hartmut Hengelbrock, Haus Nr. 175, Baltrum
  2. Herr Ben Hinrichs, Haus Nr. 187, Baltrum
  3. Frau Hanife Iҫten, Hau Nr. 193, Baltrum

 

In der folgenden geheimen Wahl entfallen 2 Stimmen auf Herrn Hengelbrock und 1 Stimme auf Frau Iҫten. Auf Herrn Hinrichs entfallen 6 Stimmen. Somit ist Herr Hinrichs für das Amt der stellv. Schiedsperson gewählt.

 

TOP 11: Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Baltrum, Beschluss über die Neufassung

Dem Beschlussvorschlag, die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Baltrum in vorliegender Form zu beschließen, wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig zugestimmt.

 

TOP 12: Kommunalwahl, Berufung stellvertretende Wahlleitung

Dem Beschlussvorschlag, die Verwaltungsangestellte Anita Hochgrebe für die Kommunalwahl 2021 zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin zu berufen, wir von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig zugestimmt.

 

TOP 13: Raumordnungsverfahren Seetrassen 2030/Beratung

Bezüglich der Trassen, die über die Inseln Baltrum und Langeoog verlaufen sollen, sind möglicherweise Geräuschentwicklungen zu erwarten, die den Tourismus beeinträchtigen könnten. Zwar sollen Fahrzeug- und Materialtransporte über See am östlichen Teil der Insel erfolgen, allerdings sollte man die Kleinheit der Insel Baltrum beachten, wie Herr Dr. Friedrich anführt. Eine Baustelle in der Größe von 1ha sei für Baltrum im Verhältnis gesehen sehr groß und nicht sehr weit vom Ostdorf entfernt. Herr Olchers erklärt, dass bereits feststeht, dass 1 Trasse für Baltrum und 2 Trassen für Langeoog genutzt werden sollen. Aus diesem Grund solle man alle Bedenken zusammenfassen bzw. bekräftigen. Herr Dr. Friedrich schlägt vor, zunächst auf Langeoog mit den Bauarbeiten anzufangen, da die Insel wesentlich größer sei und somit vermutlich weniger Nachteile zu erwarten hätte. Möglicherweise würden sich im Laufe der Zeit die technischen Möglichkeiten verbessern, wovon Baltrum im Anschluss profitieren könnte. Als Ausgleichsmaßnahme wird von Herrn Klün angeregt, eine Aussichtsplattform auf der ehemaligen Schuttkuhle zu errichten. Abschließend möchte Frau Bach wissen, ob eine Inselumrundung trotz der Baustelle noch möglich sei. Laut Auskunft von Herrn Olchers sollte dies möglich sein. Herr Olchers wird die Punkte zusammenstellen und einreichen.

 

TOP 14: Antrag GfB, Aktionsplan Parkplätze Neßmersiel

Um eine ähnlich chaotische Parkplatzsituation wie im Sommer letzten Jahres zu verhindern, hat die GfB-Gruppe den Antrag gestellt, einen entsprechenden Aktionsplan durch den Gemeinderat zu verabschieden. Frau Bach rät dringend dazu, zielführende Gespräche mit den Parkplatzbetreibern zu führen. Hierbei sollen ausreichende Parkflächen und ein zuverlässiger Shuttleservice im Vordergrund stehen. Zudem bemängelt Frau Bach, dass der Schotterplatz noch nicht fertig ist und befürchtet, dass dort im Sommer eine Baustelle zu erwarten ist. Außerdem sei es nicht zumutbar, dass die Toiletten im Hafengebäude den ganzen Winter geschlossen waren. Frau de Vries teilt dazu mit, dass die Baugenehmigung für den Parkplatz noch nicht vorliegt. Auf keinen Fall sollen die Arbeiten aber vor dem Herbst beginnen. Bezüglich der Toiletten im Hafengebäude erklärt Herr Olchers, dass diese aufgrund der Corona-Verordnung (öffentliches Gebäude) geschlossen wurden.

Frau de Vries berichtet, dass bisher alle Gespräche mit den Parkplatzbetreibern, insbesondere mit der Reederei Baltrum-Linie, ins Leere gelaufen sind. Herr Klün empfiehlt den Pachtvertrag zu prüfen und die Rechtslage zu klären. Es könne schließlich nicht sein, dass Kurzzeitparkplätze als Langzeitparkplätze vermietet werden und dass an der Zufahrtstraße zum Hafen die Seitenstreifen zugeparkt werden. Dem Vorschlag von Herrn Olchers, ein sachliches, zukunftsorientiertes Gespräch mit den Beteiligten und jeweils 1 Person aus den jeweiligen Fraktionen zu führen, wird einstimmig zugestimmt. Sollte man damit scheitern, könne man immer noch klagen.

 

TOP 15: Antrag CDU, Resolution Baltrumer Rat pro Töwi

Zunächst übergibt Herr Bengen den Vorsitz vorübergehend an Herrn Bent und berichtet, dass die Reederei Baltrum-Linie massiv gegen den Töwerland-Express (Töwi) vorgeht. Sollte der Töwi die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen wie die Baltrum-Linie, wäre das nicht

mehr wirtschaftlich und das Zusatzangebot würde vermutlich eingestellt werden. Da die Insulaner aufgrund des eingeschränkten Fahrplans der Baltrum-Linie teilweise auf den Töwi angewiesen sind (z. B. Handwerker, Arztbesuche usw.), soll der Gemeinderat die Reederei bitten, ihre Bestrebungen zu unterlassen, die vorhandene Regelungslücke schließen zu wollen. Herr Dr. Friedrich rät von einer Einmischung in privatrechtliche Dinge ab. Herr Bengen macht deutlich, dass es nicht darum gehe, die Firma (Töwi) zu unterstützen, sondern grundsätzlich die Möglichkeiten eines freien Hafens mit flexibleren Fahrzeiten. Herr Bent schlägt vor, den Antrag entsprechend umzuformulieren. Herr Olchers empfiehlt, die Problematik als ergänzenden Punkt „flexible Inselversorgung“ mit in das Gespräch mit der Baltrum-Linie aufzunehmen.

 

TOP 16: Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

 

Vorbereitung Saisonbeginn

Herr Dr. Friedrich möchte wissen, ob Baltrum für den Fall einer Öffnung zu Ostern vorbereitet ist. Wie Herr Olchers mitteilt, laufen die Vorbereitungen auch in diesem Jahr planmäßig.

 

Einrichtung Testzentrum

Frau Bach rät dazu, rechtzeitig ein Testzentrum einzurichten, wenn die ersten Gäste kommen.

 

Veranstaltungskalender

Frau Kammer möchte wissen, ob es Veranstaltungen im Haus des Gastes geben wird, wie im Veranstaltungskalender angekündigt. Sie befürchtet, dass es viele Gästebeschwerden geben wird, wenn Veranstaltungen ausfallen. Herr Olchers erklärt, dass es in diesem Jahr 2 Veranstaltungskalender geben wird, die nacheinander erscheinen. Die Marketingabteilung hat diese Variante gewählt, da man so besser planen könne. Außerdem wird der Online-Veranstaltungskalender ständig aktualisiert.

 

Sachstand Bewegungspark „Wuppdi“

Frau Kammer erkundigt sich nach dem Sachstand beim „Wuppdi“-Bewegungspark. Frau Bunten teilt mit, dass der Förderantrag derzeit beim Amt für regionale Landesentwicklung zur Prüfung vorliegt.

 

TOP 17: Schließung der Sitzung

Der öffentliche Teil der Sitzung schließt um 17.37 Uhr.

 

Es folgt eine Bürgerfragestunde

 

 

Bekanntmachung

über die Zusammensetzung des Wahlausschusses

für die Gemeindewahl

am 12.09.2021

der Gemeinde Baltrum

 

Gemäß § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich die Zusammensetzung des Wahlausschusses bekannt:

Funktion Familienname, Vorname Anschrift
1. Vorsitzende(r) Olchers, Harm Haus-Nr. 130
26579 Baltrum
Stellv. Vorsitzende(r) Hochgrebe, Anita Haus-Nr. 130
26579 Baltrum
2. Beisitzer(in) Stark, Ulrieke Haus-Nr. 92
26579 Baltrum
Stellv. Beisitzer(in) Voigt, Evelyn Haus-Nr. 162
26579 Baltrum
3. Beisitzer(in) Böhm, Birgit Haus-Nr. 204
26579 Baltrum
Stellv. Beisitzer(in) Zimmering, Wilfried Haus-Nr. 218
26579 Baltrum
4. Beisitzer(in) Tomm, Ralf Haus-Nr. 295
26579 Baltrum
Stellv. Beisitzer(in) Puls, Peter Haus-Nr. 204
26579 Baltrum
5. Beisitzer(in) Küper, Karin Haus-Nr. 83
26579 Baltrum
Stellv. Beisitzer(in) Voigt, Soeren Haus-Nr. 288
26579 Baltrum
6. Beisitzer(in) Haupt, Andreas Haus-Nr. 193
26579 Baltrum
Stellv. Beisitzer(in) de Vries, Petra Haus-Nr. 136
26579 Baltrum
7. Beisitzer(in) Moschner, Torsten Haus-Nr. 167
26579 Baltrum
Stellv. Beisitzer(in)                      Ulrichs, Ira Haus-Nr. 256
26579 Baltrum

 

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                                              Baltrum, 18.05.2021

 

R u n d m a i l    1 1 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

wie ein Lauffeuer geht die Aufhebung der sog. „Landeskinderregelung“ durch die Medien und über die Insel. Diese Nachricht freut mich besonders für alle Baltrumer Betriebe und natürlich auch für unsere treuen Gäste.

Ich möchte Sie dennoch weiterhin um die Einhaltung der AHA-Regeln bitten. Es ist besonders hilfreich, wenn Sie Ihre Gäste darauf hinweisen, dass diese nur mit dem Nachweis einer negativen Corona-Testung auf die Insel reisen. Zum Eigenschutz, aber auch zum Schutze aller.

Eine Testmöglichkeit direkt am Hafen in Neßmersiel wird es nach derzeitigem Stand nicht geben. Raten Sie Ihren Gästen deshalb, sich vor Abfahrt zu Hause oder während der Anreise in einem Testzentrum testen zu lassen. Küstennahe Testzentren finden Sie z.B. über die folgenden Links:

https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona/schnelltestmoeglichkeiten-im-landkreis-aurich.html

https://www.corona-testzentrum-ostfriesland.de

 

Testzentrum im Baltrumer „Haus des Gastes“

Unter Bezugnahme auf meine letzte Rundmail vom vergangenen Freitag kann ich Ihnen jetzt den Starttermin für das weitere Corona-Testzentrum auf Baltrum mitteilen:

Der Betrieb wird am Donnerstag, den 20.05.2021 um 13.00 Uhr beginnen.

Ab sofort sind Termine unter www.test-nord.de online buchbar.

Die Öffnungszeiten können dort ebenfalls eingesehen werden. Diese sind zu Beginn großzügig ausgelegt und werden dann zeitlich dem Bedarf angepasst.

Zum Ausdruck und Aushang in den Betrieben füge ich zwei Plakate der Firma Laborkreis an. Voraussichtlich ab Freitag stehen auch Visitenkarten zur Mitnahme im Haus des Gastes für die Auslage in den Häusern zur Verfügung.

Bitte machen Sie auch selbst Gebrauch von diesem zusätzlichen Testangebot oder den Angeboten des KuBa oder der Arztpraxis. Seien Sie als Gastgeber ein Vorbild. Danke.

 

Aktualisierung von Öffnungszeiten und Hinweise zu Angeboten

Ich bitte Sie, die Öffnungszeiten Ihrer Betriebe auf den eigenen Homepages und auf baltrum-online bzw. baltrum-direkt zu aktualisieren, damit sich die Gäste entsprechend informieren können.

Weisen Sie Ihre Gäste bei der Buchung schon darauf hin, dass noch nicht das sonst übliche und bekannte Angebot vorgehalten werden kann.

 

Die Firma Biomaris sucht weiterhin einen Partner für den Shop und schreibt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die BIOMARIS GmbH und Co. KG ist seit 1978 auf Baltrum vertreten und hat großes Interesse daran, auch in Zukunft auf der Insel präsent zu sein.

Die Zusammenarbeit mit BIOMARIS gestaltet sich wie folgt:

  • Sie leiten den Shop als selbstständiger Handelsvertreter.
  • Ob 20 oder 40 Stunden/Woche, Sie können die Öffnungszeiten frei bestimmen.
  • Das Einbringen von Eigenkapital ist – anders als z. B. bei Franchise-Unternehmen – nicht erforderlich. BIOMARIS übernimmt die Miete für den Shop, organisiert und bezahlt den Transport der Ware, die Sie auf Kommission erhalten, und stellt Ihnen im gewünschten Umfang Werbemittel und Proben kostenlos zur Verfügung. Zudem übernimmt BIOMARIS die Kosten für Anzeigen in Zeitungen etc.
  • Wir unterstützen Sie mit einer Reihe von verkaufsfördernden Aktionen.
  • Vor Beginn Ihrer Shop-Leitung erhalten Sie eine umfassende Produktschulung sowie eine Kassenschulung und eine ausführliche Einweisung in die administrativen Abläufe. Ihre persönliche Shop-Betreuerin oder eine ihrer Kolleginnen ist jederzeit gerne für Sie da.
  • Monatlich erhalten Sie eine fixe Basis-Provision und eine Beteiligung am Shop-Umsatz. Darüber hinaus partizipieren Sie an den Umsätzen der von Ihnen akquirierten Kunden, wenn diese Produkte bei uns in Bremen bestellen.
  • Für viele Urlaubsgäste gehört der Einkauf bei BIOMARIS zu ihrem Urlaub dazu. Ein großer Kundenstamm ist Ihnen daher sicher.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis zum 06.06.21 an bruemmer@biomaris.com. Für etwaige Rückfragen können Sie mich gerne unter 0421 38050-37 anrufen.

 

Es grüßt Sie freundlich aus Bremen

  1. A. Lars Brümmer

Projektleiter Vertriebsservice Nord- und Ostsee

 

Aufnahme in den Verteiler

Sollten auch Sie die Rundmails künftig persönlich und direkt per E-Mail erhalten wollen oder möchten Sie die Mail an eine andere als die angegebene Adresse gesendet bekommen, melden Sie sich gerne unter gemeinde@baltrum.de.

 

Unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt wünsche ich uns allen einen guten Spätstart in eine hoffentlich lange und unbeschwerte Saison 2021! Bleiben Sie gesund.

 

Ihr

Harm Olchers

 

 

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                                              Baltrum, 14.05.2021

 

R u n d m a i l    1 0 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

mit der seit vergangenem Montag gültigen Corona-Verordnung sind leider wieder viele Fragen offen geblieben, die uns alle die ganze Woche auf Trapp halten. Positiv ist, dass heute alle infizierten Personen aus der Quarantäne entlassen werden konnten, da sie die Infektion überstanden haben.

Weiter freuen wir uns über die ersten Gäste, obgleich es uns derzeit noch nicht möglich ist, die gewünschte Umsorgung leisten zu können.

 

Weiteres Testzentrum

Die Fa. Laborkreis wird auf der Insel ein zusätzliches Testzentrum im Haus des Gastes betreiben. Die erforderliche Genehmigung vom Gesundheitsamt liegt vor. Die Logistik ist angelaufen und der Betrieb soll am kommenden Donnerstag, den 20.05.2021 aufgenommen werden. Sobald Termine buchbar sind, werden wir Sie und unsere Gäste umgehend informieren.

Bis dahin verweise ich auf die aktuelle Verordnung, in der dem Gastgeber eine Beherbergung nur gestattet ist, soweit eine Vorlage von zwei negativen Testergebnissen pro Woche erfolgt. Da das KuBa hoch frequentiert ist, kann eine Testung vorübergehend auch unter Aufsicht des Vermieters im 4-Augen-Prinzig durch den Gast erfolgen. Von dieser Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Tests sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ausgenommen. Ebenso entfällt die Testpflicht bei Personen, die über eine den Anforderungen des § 22 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) entsprechende Impfdokumentation über eine seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona-Virus verfügen oder einen Genesenen-Nachweis durch das Gesundheitsamt vorlegen können.

 

Hinweis zur luca-App

Aus technischen Gründen können die QR-Code-Schlüsselanhänger derzeit noch nicht ausgegeben werden. Wir stehen mit den luca-Betreibern in Kontakt. Auch hierüber werden wir Sie informieren.

Jeder Betreiber hat die Möglichkeit, seine luca-Teilnahme im Branchenbuch sowie auf baltrum.direkt zu kennzeichnen. Bitte nutzen Sie dieses Angebot und schreiben Sie eine Mail an luca@Baltrum.de unter dem Betreff luca locations Baltrum.

 

Kein Anbaden am 15.05.2021

Durch die in der Corona-Verordnung vorgegebenen Kontaktbeschränkungen und Betriebsverbote darf das traditionelle Anbaden am 15. Mai auch in diesem Jahr nicht stattfinden. Ich bedauere dieses sehr, bitte Sie aber um Verständnis. Aus diesem Grunde ist das Badefeld noch nicht eingerichtet, was aber in Kürze geschehen wird. Die Rettungsschwimmer der DLRG stehen für ihren Einsatz am Strand bereit.

 

Öffnung von Einrichtungen der Gemeinde- und Kurverwaltung

  • Die Tourist Information im Rathaus ist wochentags von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Eine Ausweitung dieser Zeiten erfolgt nach Bedarf.
  • Der (Strand-)Sport findet, wenn auch eingeschränkt, statt. Zeiten siehe Aushang.
  • Die öffentlichen Toiletten mit Ausnahme des Sanitärgebäudes Ost sind geöffnet.
  • Die Strandkorbvermietung ist besetzt, Onlinebuchungen von Standkörben und -zelten sind jederzeit möglich.
  • Der Baltrum-Shop im Kinderspielhaus ist wochentags von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
  • Das Rathaus ist besetzt, aber für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine finden gerne nach telefonischer Anmeldung statt.

Das SindBad, das Kinderspielhaus, wie auch das Kino dürfen nach den Vorgaben der aktuellen Verordnung leider noch nicht öffnen.

 

Die sehr späte Veröffentlichung der aktuellen Corona-Verordnung hat uns allen einen schnellen und nur schwer planbaren Start in die Saison 2021 verschafft. Auch bei uns im Rathaus sind immer wieder Fragen offen, auf die wir nur auf Nachfrage beim Landkreis oder beim Land Niedersachsen Antworten erhalten. Wir bitten um Nachsicht und stehen für Ihre Anliegen, Fragen aber auch für ein Feedback dennoch gerne zur Verfügung.

 

Bitte halten Sie trotz Abstand zusammen und halten Sie Mut!

                                      

Ihr

Harm Olchers

 

 

Wahlbekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Kreiswahl am 12. September 2021

 

Für die Kreiswahl am 12. September 2021 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahl­gesetzes (NKWG) Folgendes bekannt:

I. Zahl der Kreistagsabgeordneten

Es sind 58 Kreistagsabgeordnete zu wählen.

 

II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Im Wahlgebiet sind fünf Wahlbereiche mit folgender Abgrenzung gebildet worden:

Wahlbereich 1
Gemeinde Krummhöm, Stadt Norden

Wahlbereich II
Gemeinde Baltrum, Gemeinde Dornum, Gemeinde Großheide, Samtgemeinde Hage, Gemeinde Juist, Stadt Norderney

Wahlberelch III
Samtgemeinde Brookmerland, Gemeinde Hinte, Gemeinde Südbrookmerland

Wahlbereich IV
Stadt Aurich

Wahlbereich V
Gemeinde Großefehn, Gemeinde Ihlow, Stadt Wiesmoor

 

III. Höchstzahl der Bewerber/innen auf einem Wahlvorschlag

Auf jedem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe für die Kreiswahl dürfen höchstens 15 Bewerber/innen benannt werden. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers/einer Einzelbe­werberin (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieses Bewerbers/dieser Bewerberin enthal­ten.

 

IV. Unterschriften für Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag für die Kreiswahl muss von mindestens 30 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hiervon ausgenommen sind ge­mäß § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien/Wählergruppen/Einzelwahlvorschläge:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
  • Freie Demokratische Partei (FDP),
  • DIE LINKE. Niedersachsen (Die LINKE.),
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • Freie Wähler (FW)
  • Gemeinsam für Aurich Stadt und Landkreis (GFA)
  • Soziale Wählergemeinschaft Krumm hörn (S.W.K.)
  • Auricher Wählergemeinschaft (AWG)
  • Liste tom Brook (LtB)
  • Einzelwahlvorschlag Roß

 

V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Bestimmungen des § 21 NKWG und des § 32 NKWO entsprechen.

 

VI. Einreichung der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 26.07.2021, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter des Landkreises Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, einzureichen.

 

VII. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hin­gewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 14.06.2021 bei der Niedersächsischen Landeswahileiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, einzureichen. Die Vorschriften des § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.

 

Aurich 26. Februar 2021