Europawahl am 09. Juni 2024

Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis und zur Briefwahl

 

In Deutschland findet die Wahl zum Europäischen Parlament am Sonntag, den 09. Juni 2024 statt. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland sind grundsätzlich alle Deutschen sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 09. März 2024 – ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Maßgeblich ist grundsätzlich die meldebehördliche Anmeldung. Demzufolge ist – insbesondere bei einem Umzug – Folgendes zu beachten:

 

1. Sie sind innerhalb derselben Gemeinde umgezogen?

Ummeldung bis zum 28. April 2024
Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks eingetragen.

Ummeldung ab dem 28. April 2024
Sie bleiben in jedem Fall in Ihrem bisherigen Wahlbezirk eingetragen. Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks ist aus verfahrenstechnischen Gründen nicht mehr möglich.

Falls Sie nicht in Ihrem alten Wahllokal wählen möchten, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen (siehe auch nachstehende Hinweise zur Briefwahl).

 

2. Sie sind aus einer anderen Gemeinde zugezogen?

Anmeldung bis zum 28. April 2024
Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks im neuen Wohnort eingetragen.

Anmeldung vom 29. April 2024 bis 19. Mai 2024
Sie bleiben im Wählerverzeichnis der Gemeinde, aus der Sie fortgezogen sind (Fortzugsgemeinde), eingetragen und können dort Briefwahlunterlagen anfordern.

Auf Antrag können Sie aber auch in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen werden (verbunden mit einer Streichung in der Fortzugsgemeinde).

Die Antragsfrist endet am 19. Mai 2024.

 

3. Sie sind aus dem Ausland zugezogen?

Zuzug bis zum 09. März 2024 und Anmeldung bis zum 28. April 2024
Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks im neuen Wohnort eingetragen.

Zuzug bis zum 09. März 2024 und Anmeldung vom 29. April 2024 bis 19. Mai 2024
Sie werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen.

Die Antragsfrist endet am 19. Mai 2024.

 

4. Was ist bei mehreren Wohnungen zu beachten?

Haben Sie mehrere Wohnungen, werden Sie ausschließlich am Ort der Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen. Im Übrigen gelten die Regelungen zu Nummern 1 und 2, wenn Sie eine bisherige Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären.

Leben Sie im Ausland, sind aber in Deutschland weiterhin gemeldet, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis der Meldegemeinde eingetragen.

 

5. Sie leben als wahlberechtigte Deutsche oder wahlberechtigter Deutscher im Ausland, möchten aber in der Gemeinde wählen, in der Sie in Deutschland zuletzt gemeldet waren?

Sie können bis zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde stellen, in der Sie vor Ihrem Wegzug aus Deutschland zuletzt mit Hauptwohnung gemeldet waren. Waren Sie noch nie für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin zuständig. Bitte beachten Sie, dass der Antrag förmlich nach dem Muster der Anlage 2 (zu § 17 Abs. 5 EuWO) zu stellen ist. Formlose Anträge sind nicht wirksam. Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung erhalten Sie bei den Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, bei der Bundeswahlleiterin sowie bei den Kreis- und Stadtwahlleiterinnen oder den Kreis- und Stadtwahlleitern.

Weitere Hinweise für Deutsche im Ausland zur Europawahl finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de unter dem Menüpunkt „Europawahl 2024 – Informationen für Wählende – Deutsche im Ausland“.

Halten Sie sich vorübergehend (zum Beispiel während eines Urlaubs) im Ausland auf, sind aber weiterhin in Deutschland gemeldet, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen und können per Briefwahl an der Europawahl 2024 teilnehmen. Sie brauchen nicht die Wahlbenachrichtigung abzuwarten, sondern können bereits jetzt bei ihrer Gemeindebehörde schriftlich (z. B. auch per Fax oder E-Mail) oder persönlich die Erteilung eines Wahlscheins beantragen (siehe auch nachstehende Hinweise zur Briefwahl
unter Nummer 8).

 

6. Sind Sie wahlberechtigte Unionsbürgerin oder wahlberechtigter Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland und möchten hier an der Europawahl teilnehmen?

Sind Sie als wahlberechtigte Unionsbürgerin oder Unionsbürger auf Ihren Antrag hin bei der Europawahl 1999 oder einer späteren Europawahl bereits in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, werden Sie automatisch von Ihrer Gemeinde in das Wählerverzeichnis eingetragen. Bei Umzügen siehe Nummern 1 und 2.

Sind Sie bislang nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, so können Sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis Ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen werden. Der Antrag ist nach Anlage 2A (zu § 17a Abs. 2 EuWO) zu stellen. Die hierfür notwendigen Vordrucke und Merkblätter hält Ihre Gemeinde bereit. Die Antragsfrist endet am 19. Mai 2024.

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de unter dem Menüpunkt „Europawahl 2024 – Informationen für Wählende –
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger“.

 

7. Haben Sie Zweifel, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind?

Sie können das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde in der Zeit vom 21. bis 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und ggf. einen Berichtigungsantrag stellen.

 

8. Hinweise zur Briefwahl

Sind Sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen, können Sie Ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Der hierzu erforderliche Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Der Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Er kann aber auch ohne Verwendung
des amtlichen Vordrucks schriftlich (Brief oder Postkarte), durch Telefax oder per E-Mail gestellt werden. Damit die Antragstellerin bzw. der Antragsteller identifiziert werden kann, braucht das Wahlamt Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum. Eine telefonische Beantragung, eine Beantragung per SMS oder sonstige nicht dokumentierbare elektronische Beantragungsformen (z. B. mittels Instant-Messaging-Diensten wie WhatsApp) ist nicht möglich. Sofern der Antrag mit der Post an die Gemeinde gesendet wird, muss er ausreichend frankiert sein.

Bitte beachten Sie, dass zur Europawahl 2024 die Briefwahlunterlagen frühestens am 29. April 2024 ausgegeben werden können. Den Antrag können Sie auch schon vorher stellen. Ihre Gemeinde wird Ihnen die Unterlagen dann schnellstmöglich zusenden. Die Briefwahlunterlagen können zwar grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden, die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist aber zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies muss die oder der Bevollmächtigte der Gemeinde bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern.

Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 06. Juni 2024) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Die Versendung des Wahlbriefes ist für Sie kostenfrei.

Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Er ist in diesen Fällen ausreichend zu frankieren. Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt zu zahlen.

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

 

Herausgeberin: Niedersächsische Landeswahlleiterin
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Telefon: 0511 / 120 – 4790/4792/4788
Telefax: 0511 / 120 – 4789
E-Mail: landeswahlleitung@mi.niedersachsen.de
www.landeswahlleiterin.niedersachsen.de

 

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 21.12.2023

Der Bürgermeister

 

 

R u n d m a i l   6 / 2 0 2 3

 

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten:

 

Tourist-Info:

27., 28., u. 29.12. von 9-12 Uhr

30.12. von 10-12 Uhr

Weihnachtsfeiertage: geschlossen

31.12. u. 01.01.2024: geschlossen

Ab 02.01.2024 wieder regulär geöffnet.

 

SindBad:

Geöffnet von 10-18 Uhr

23.12.-26.12. geschlossen

31.12.-01.01. geschlossen

 

Kinderspielhaus:

27.-29.12.: von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr

30.12. u. 31.12.: von 10-13 Uhr

01.01.: geschlossen

02.01.-05.01.: von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr

Ab 06.01.2024 geschlossen

 

Reinigungskraft gesucht

Bei der Gemeinde ist noch die Stelle einer Raumpflegerin/Reinigungskraft zu besetzten. Sollten Sie an einer ganzjährigen Beschäftigung Interesse haben oder eine liebe Person kennen, die hierfür in Frage kommen könnte, melden Sie sich gerne bei uns im Rathaus.

 

Gästebeitrag:

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Kurbeitragssatzung auch in der Winterzeit der Gästebeitrag zu erheben ist. Es sind stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

——————-

Up Platt heet dat meest: “Kinners, wor is de Tied bleeben?” Ja, wo ist das Jahr geblieben? Im vergangenen Winter sind wir von schweren Stürmen verschont geblieben und unser Strand konnte zwei Jahre in gewohnter Weise genutzt werden. Dies sieht heute leider anders aus, so dass wir schon jetzt wieder unterwegs sind, um eine Strandnutzung, wie wir alle sie uns wünschen, zur kommenden Saison zu ermöglichen. Das kulturelle Inselleben hat wieder Fahrt aufgenommen und konnte viele Gäste und Einheimische begeistern, was von allen Seiten mit viel Beifall belohnt worden ist. Nach den letzten Besucher- und Übernachtungszahlen haben wir die des Vorjahres nahezu erreichen können, sind aber noch nicht auf dem Strand von 2019. Ich hoffe, dass es trotz der Weltgeschehnisse, der gesetzlichen Veränderungen und persönlichen Belastungen allen Bürgerinnen und Bürgern (Gästen wie Inselbewohnern) weiterhin möglich sein wird, sich die notwendigen Freiräume erlauben zu können und wieder viele bekannte wie auch neue Gesichter auf der Insel begrüßen zu dürfen.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur aufrechterhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen, Baltrum zu dem machen, was das Leben auf dieser schönen Insel einfach lebenswert macht. Bedankt!

 

 

Im Namen des Rates und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage im Kreise Ihrer Lieben

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

 

 

Ihr

Harm Olchers

 

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   5 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Online-Vorstellung des Klimaschutzkonzepts für Baltrum

Am Donnerstag, den 16.11.2023 um 15.00 Uhr, findet die Vorstellung des Klimaschutzkonzepts für Baltrum online statt.

Seit Mitte Oktober beschäftigen sich zehn Studierende aus Heidelberg mit der Erstellung des Klimaschutzkonzepts für Baltrum. Um sich mit der Lage vor Ort vertraut zu machen, war die Studiengruppe Ende Oktober eine Woche auf der Insel und hat viele Gespräche geführt und Informationen zusammengetragen. Seitdem wird von Heidelberg aus weiter an dem Konzept gearbeitet.

Thematisiert werden, neben einem klimaschutzrelevanten Überblick des aktuellen Standes, die ausgearbeiteten Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen auf der Insel.

Die Präsentation wird digital über die Plattform Teams stattfinden und für alle Interessenten unter dem untenstehenden Link zugänglich sein. Die Informationsveranstaltung mit anschließender Möglichkeit für Fragen beginnt um 15.00 Uhr und wird voraussichtlich um 16.45 Uhr enden.

Die Studierenden freuen sich auf eine rege Teilnahme.

https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_YzBkNzQ4ZGUtZWJiMi00ZDI4LTgzNDEtZmM3OGRkZWIyNjVi%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%22787048c4-ce0e-4446-81e0-2fa0524ec702%22%2c%22Oid%22%3a%2261c4fcbd-b613-4ec6-b779-ff6574ab966d%22%7d

 

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

 

 

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Bürgersprechstunde zum Klimaschutz auf Baltrum

10 Studierende des Dualen Studiengangs Climate Change Management and Engineering (CCME) von der SRH School of Engineering and Architectur Heidelberg sind in dieser Woche auf Baltrum und bieten am Freitag, den 27.10.2023 von 15 Uhr bis 17 Uhr im Leseraum südlich am Rathaus auf Baltrum eine Informations- und Austauschmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger.

Hintergrund ist die geplante Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes für die Insel Baltrum sowie die Erfassung des aktuellen Status quo in Bezug auf die Themenbereiche Energie, Wirtschaft und Tourismus, Mobilität, Gebäude und Infrastruktur sowie Ver- und Entsorgung.

Wer sich einbringen möchte, Interesse am Thema hat oder Fragen stellen möchte, ist herzlich willkommen.

Zusätzlich bieten die Studierenden ab sofort bis zum 17.11.2023 die Möglichkeit über die E-Mail-Adresse klimaschutz.baltrum@gmail.com mit ihnen in Kontakt zu treten.

 

Reinigungskraft gesucht

Zur Unterstützung unseres Reinigungsteams suchen wir eine Reinigungskraft für die öffentlichen Gebäude auf der Insel zu sofort oder auch zu Beginn des neuen Jahres. Die Entlohnung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst. Bei Interesse melden Sie sich gerne mit einer Kurzbewerbung bei uns im Rathaus oder unter gemeinde@baltrum.de .

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss.

Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann ordnungsrechtlich belangt werden.

Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Abmeldung Saisonpersonal

Es wird an die ordnungsbehördliche Pflicht erinnert, dass sich das Saisonpersonal rechtzeitig vor Abreise abzumelden hat.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    3 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm – Aktiv Mitwirken

Juist, Baltrum, Spiekeroog und Wangerooge bewerben sich gemeinsam zur Aufnahme in das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm. Ziel der Dorfentwicklung ist es, die Dorfgemeinschaften und das Ehrenamt zu stärken, aber auch durch Fördermittel gemeinsame Aktionen und Investitionen in die Dorfinfrastruktur zu ermöglichen. Der Dorfentwicklungsprozess wird dabei maßgeblich von der Bevölkerung gestaltet.

Am 24. August 2023 findet von 10:00-11:30 Uhr eine Informationsveranstaltung online via Zoom statt, bei der es weitere Informationen zum Thema gibt und erste Ideen zur künftigen Entwicklung der Inselgemeinden ausgetauscht werden können. Wer teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei den Organisatoren (ARSU, Julia Nahrath, 0441-97174-59, nahrath@arsu.de), die auch die Antragserstellung übernehmen.

Es gibt bereits die Möglichkeit, Ideen einzubringen. Und zwar ab sofort und bis zum 31.08.2023 online unter https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/.

 

Korridore für Offshore Anbindung der Fa. TenneT, Baugrunduntersuchungen

Die Firma TenneT hat mit den Vorbereitungen für die Baugrundunter-suchungen der Trassen, die über Baltrum verlaufen werden, begonnen. Hierzu wird es auch zu Untersuchungen direkt auf der Insel kommen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer der Fa. TenneT, aus dem Sie auch die Kontaktdaten bei Fragen entnehmen wollen.

Bei Bedarf können Sie den Flyer auch zum Aushang oder Weitergabe an Ihre Gäste ausdrucken und verteilen.

 

Änderung bei der Gästekontrolle am Hafen:

Entfall der Plastik-Insulanerkarten

Laut Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung) sind Personen, die eine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung nach dem Niedersächsischen Meldegesetz auf Baltrum haben, nicht gästebeitragspflichtig.

Ab sofort sind die Insulanerkarten für die Gästebeitragskontrolle nicht mehr gültig. Als Nachweis sind ab jetzt der Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen. Andere Dokumente (Führerscheine etc.) gelten nicht als Nachweis.

Wir bitten vorhandene Plastik-Insulanerkarten in den Briefkasten am Rathaus zu werfen, oder bei unserem Personal am Hafen abzugeben, damit diese ordnungsgemäß entsorgt werden können.

Das Vorgehen der Verwaltung wird damit begründet, dass die Ausstellung der Insulanerkarten unnötig personelle und finanzielle Ressourcen verursacht.

Mit den Plastik-Insulanerkarten ist nicht der von der Baltrum Linie (BL) ausgestellte Berechtigungsausweis für Insulanerfahrkarten gemeint.

 

Wohnungssuche

Die Gemeinde sucht für einen möglichen Fachbereichsleiter der Kurverwaltung ab dem 01. November 2023 für mindestens sechs Monate oder länger eine Ferienwohnung mit Terrasse oder Balkon zu einem günstigen Mietpreis. Mieter würde der Bewerber um diese Stelle sein. Anfragen bzw. Angebote bitte an die Gemeinde.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

B E K A N N T M A C H U N G

 

Planfeststellungsverfahren für die ±525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-9-3 – Unterweser für den Bereich der 12-sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode – Abschnitt Seetrasse –

I.

Die Tennet Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Offshore-Anbindungssysteme sind nicht in der Anlage 1 des UVPG aufgeführt und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des § 1 UVPG. Gleichwohl wird auf freiwilliger Basis eine Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

 

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform NOR-9-3 vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode mittels einer +/-525 kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromleitung).

Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Dornumergrode bis zum Netzverknüpfungspunkt Unterweser werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Auch für das in Parallellage verlaufende Verfahren Nor-9-2 erfolgt für die seeseitige Netzanbindung ein gesondertes Planfeststellungsverfahren.

Im Untersuchungsraum des Vorhabens liegen folgende Schutzgebiete, wobei durch das Vorhaben nicht alle Schutzgebiete flächenmäßig überbaut oder anderweitig in Anspruch genommen werden:

  • EU-VSG
    • Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01)
    • Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63)
  • FFH-Gebiete
    • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301)
  • Nationalparke
    • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Für das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301) kommt die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Natura 2000-Voruntersuchung zum Ergebnis, dass erheblichen Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Für die EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01) sowie Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63) legt die Vorhabenträgerin im Rahmen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung dar, dass unter Berücksichtigung von schadensbegrenzenden Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen anzunehmen sind.

Der vorliegende Plan enthält:

  • Anlage 1 Erläuterungsbericht
  • Anlage 1 Anhang 1 Allgemeinverständliche, nicht technische Zusammenfassung (AVZ)
  • Anlage 2.1 Übersichtspläne Seetrasse einschließlich Anlandung
  • Anlage 2.2 Wegenutzungspläne
  • Anlage 3 Bauausführung
  • Anlage 4 Lage- und Grunderwerbsplan/Bauwerksplan
  • Anlage 5 Kreuzungen
  • Anlage 6 Bauwerksverzeichnis
  • Anlage 8 Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Anlage 9 Grunderwerb/ dingliche Belastung
  • Anlage 10 Umweltfachliche Unterlagen
  • Anlage 11 Materialband und Quellen

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

 

II.

(1) Der Plan wird in der Zeit vom

17.08.2023 bis zum 18.09.2023 (einschließlich)

unter dem Titel „NOR-9-3 Seetrasse“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Daneben kann der Plan nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot  bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, Zimmer E 3, 26579 Baltrum während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.

Zudem ist der Plan auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de unter dem Titel „NOR-9-3 Seetrasse“ auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 18.10.2023 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.

Vor dem 17.08.2023 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( § 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG).

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde). Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die sich geäußert haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).

 

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der  Gemeinde Baltrum  (gemeindebaltrum.de) eingesehen werden.

 

gez. Olchers

 

B E K A N N T M A C H U N G

 

Planfeststellungsverfahren für die ±525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-9-2 – Unterweser für den Bereich der 12-sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode – Abschnitt Seetrasse –

I.

Die Tennet Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Offshore-Anbindungssysteme sind nicht in der Anlage 1 des UVPG aufgeführt und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des § 1 UVPG. Gleichwohl wird auf freiwilliger Basis eine Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

 

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform NOR-9-2 vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode mittels einer +/-525 kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromleitung).

Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Dornumergrode bis zum Netzverknüpfungspunkt Unterweser werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Auch für das in Parallellage verlaufende Verfahren Nor-9-3 erfolgt für die seeseitige Netzanbindung ein gesondertes Planfeststellungsverfahren.

Im Untersuchungsraum des Vorhabens liegen folgende Schutzgebiete, wobei durch das Vorhaben nicht alle Schutzgebiete flächenmäßig überbaut oder anderweitig in Anspruch genommen werden:

  • EU-VSG
    • Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01)
    • Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63)
  • FFH-Gebiete
    • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301)
  • Nationalparke
    • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Für das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301) kommt die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Natura 2000-Voruntersuchung zum Ergebnis, dass erheblichen Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Für die EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01) sowie Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63) legt die Vorhabenträgerin im Rahmen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung dar, dass unter Berücksichtigung von schadensbegrenzenden Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen anzunehmen sind.

Der vorliegende Plan enthält:

  • Anlage 1 Erläuterungsbericht
  • Anlage 1 Anhang 1 Allgemeinverständliche, nicht technische Zusammenfassung (AVZ)
  • Anlage 2.1 Übersichtspläne Seetrasse einschließlich Anlandung
  • Anlage 2.2 Wegenutzungspläne
  • Anlage 3 Bauausführung
  • Anlage 4 Lage- und Grunderwerbsplan/Bauwerksplan
  • Anlage 5 Kreuzungen
  • Anlage 6 Bauwerksverzeichnis
  • Anlage 8 Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Anlage 9 Grunderwerb/ dingliche Belastung
  • Anlage 10 Umweltfachliche Unterlagen
  • Anlage 11 Materialband und Quellen

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

 

II.

(1) Der Plan wird in der Zeit vom

17.08.2023 bis zum 18.09.2023 (einschließlich)

unter dem Titel „NOR-9-2 Seetrasse“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Daneben kann der Plan nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot  bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, Zimmer E 3, 26579 Baltrum während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.

Zudem ist der Plan auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de unter dem Titel „NOR-9-2 Seetrasse“ auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 18.10.2023 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.

Vor dem 17.08.2023 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( § 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG).

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde). Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die sich geäußert haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).

 

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Gemeinde Baltrum (gemeindebaltrum.de) eingesehen werden.

 

gez. Olchers

 

 

Nächste Sitzung des Rates Nr. 7 (18. Wahlperiode)

 

Dienstag, den 16. Mai 2023

20.30 Uhr

Im Sitzungszimmer des Rathauses

 

 

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung,

der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 6 (18. WP) vom 19. Dezember 2022
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung
  3. Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Baltrum mit den Anlagen Haushalts-,Investitions- und Stellenplan sowie Beteiligungsbericht 2023
  4. Mitwirkung von Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit;
    hier:  Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028
  1. Imagebroschüre
  2. Annahme von Spenden
  3. Hafenzweckverbandsangelegenheiten:
  4. Vergabe der Restauration im Betriebsgebäude
  5. Grundstücksangelegenheiten, Übertragung einer Teilfläche für den Ausbau der K212 an den Landkreis Aurich
  6. Hafenbetrieb
  7. Fahrpläne der Reederei Baltrum-Linie GmbH für Personen- und Frachtverkehr für das Jahr 2024
  8. Wünsche und Anregungen
  9. Bürgerfragestunde
  10. Schließung der Sitzung

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Olchers

Bürgermeister

Sanierung der Strandstraße

Nachtbaustelle schränkt Verkehr zu Fähranleger ein

 

LKA/Dornum. Aufgrund einer Erneuerung der K212 (Strandstraße) in Neßmersiel ist die Erreichbarkeit des Hafenbereichs von Anfang Mai bis Ende Juni 2023 eingeschränkt. Im Rahmen einer Nachtbaustelle wird die alte Pflasterfahrbahn der Zufahrtsstraße zum Neßmersieler Fähranleger in Verbindung mit nächtlichen Vollsperrungen umfangreich saniert. Angepasst an die Fährzeiten wird die Zubringerstraße für den Verkehr tagsüber eingeschränkt freigegeben.

 

Ab dem 8. Mai 2023 ist die Erreichbarkeit des Bereiches rund um den Neßmersieler Hafen außerhalb der Fährzeiten eingeschränkt. Neben dem Fähranleger sind auch der Strandbereich, der Yachtclub sowie der dort verortete Parkplatz während der nächtlichen Bauarbeiten weder für Kraftfahrzeuge noch für Fußgänger*innen und Radfahrende erreichbar. Hintergrund ist eine umfangreiche Sanierungsmaßnahme auf einer Länge von knapp 700 Metern. Nach einem zunächst zu erfolgenden Rückbau des bestehenden Pflasters und Unterbaus, wird die Herstellung einer neuen Schottertragschicht und eines neuen Asphaltbelags bestehend aus Tragschicht, Bindeschicht und Deckschicht umgesetzt. Zusätzlich wird auch der Ausbau des Gehwegs zwischen Parkplatz und Hafen auf 150 Metern Länge sowie die Erneuerung der Fahrbahnmarkierung auf der gesamten K212 (von der L5 bis zum Hafen) erfolgen.

 

Die knapp zwei Monate dauernde Baumaßnahme soll bis zum 30. Juni fertiggestellt sein. Die ausführende Firma Strabag wird mit den Vorbereitungsmaßnahmen ab dem 3. Mai beginnen. Ab dem 8. Mai richten sich die jeweiligen Zeitfenster der nächtlichen Bauarbeiten in Verbindung mit der Straßensperrung nach dem Fahrplan der Fähre. Maximal liegen diese zwischen 18 und 9 Uhr des jeweiligen Folgetages. Im Anschluss an die letzte Fähre des Tages, starten die Bauarbeiten mit einer halben Stunde Unterschied. Ende der Sperrung am Morgen des Folgetags ist immer eine Stunde vor der jeweiligen Abfahrt der ersten Fähre Richtung Baltrum. Da die Fährzeiten tideabhängig sind, variieren die Zeitfenster der Sperrung. Eine Übersicht der Fährzeiten stellt die Baltrum-Linie auf Ihrer Webseite unter www.baltrum-linie.de/fahrplaene zur Verfügung.

Die Bautätigkeiten werden zwischen montagabends und donnerstagmorgens stattfinden, an den Wochenenden ruht die Baustelle. Darüber hinaus bilden die beiden langen Wochenenden über Himmelfahrt und Pfingsten eine Ausnahme, an denen ebenfalls keine Arbeiten stattfinden. Ab dem 22. Mai wird im Rahmen der zweiten Bauphase eine dauerhafte Vollsperrung des Straßenabschnitts zwischen der Parkplatzzufahrt und dem Hafen eingerichtet. Der Hafen kann in dieser Zeit über eine entsprechende Umleitung über den Parkplatz dennoch erreicht werden.

 

Begleitende Informationen zu den Sperrzeiten, weiterführenden Links und dem Baufortschritt stellt die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite unter www.landkreis-aurich.de/strandstrasse zur Verfügung.

 

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 06.04.2023

 

R u n d m a i l    2 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo-Sa. 12-18 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Ostermontag: 12-18 Uhr

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo-Fr: 10-12 Uhr u. 15-18 Uhr

Ostersamstag: 10-13 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Ostermontag: 10-12 Uhr und 15-18 Uhr

Tourist-Information im Rathaus:

Mo-Do: 9-12 Uhr u. 14-16 Uhr, Fr: 9-12 Uhr

Karfreitag, Ostersamstag und Ostermontag von 10-12 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Strandkorbvermietung:

Täglich von 10-13 Uhr

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss.

Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.

Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten:   -Ruhezeiten zu Ostern vom ersten (27.03.23) bis zum letzten

(15.04.23) Ferientag nach der Bundesferienordnung in den

Ländern Niedersachsen und    Nordrhein-Westfalen:

Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe)

und von 13-15 Uhr (Mittagsruhe)

 

Anleinpflicht: -Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu

führen.

Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen

Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen),

Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

 

Hundekot:     -Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres

Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

 

Pferdeäpfel:  -Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen,

und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Müllanlieferung an der Umschlagstation

Der MKW Betriebshof Baltrum lässt mitteilen, dass eine private Müllanlieferung bzw. -entsorgung ausschließlich dienstags in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr erfolgen darf.

Ein Abstellen von Müll außerhalb dieses Zeitfensters wird zukünftig zur Anzeige gebracht werden.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum                                                                                                      

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 10.03.2023

 

R u n d m a i l    1 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

Die Gemeinde Baltrum hat eine Vorschlagsliste für die Auswahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 aufzustellen.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die beim Amts- oder Landgericht in Verhandlungen gegen Erwachsene bzw. Jugendliche mitwirken.
Gesucht werden Personen, die in der Gemeinde Baltrum wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige 

(Richter*innen,Rechtsanwält*innen,Polizeivollzugbeamt*innen,Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener*innen sollten nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessierte Bürger*innen der Gemeinde Baltrum können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 20. März 2023 bei der Gemeinde Baltrum, Rathaus, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum bewerben.
Entsprechende Formulare können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen oder im Rathaus, Zimmer E4 abgeholt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Schütte, Tel. 049389/80-25.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss.  

Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden. 

Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten:  

Ruhezeiten zu Ostern vom ersten (27.03.23) bis zum letzten (15.04.23) Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe) und von 13-15 Uhr (Mittagsruhe)

 

Anleinpflicht:

Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

 

Hundekot:     

Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

 

Pferdeäpfel: 

Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen, und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Osterfeuer

Das Abbrennen des Osterfeuers ist üblicherweise für den Ostersamstag, den 08.04.2023 auf dem Heller unterhalb des „Dünenschlößchens“ vorgesehen. Die Anlieferung von Brennmaterial kann ab Freitag, den 24.03. erfolgen.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Auf Grund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige sollte 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

Müllanlieferung an der Umschlagstation

Der MKW Betriebshof Baltrum lässt mitteilen, dass eine private Müllanlieferung bzw. -entsorgung ausschließlich dienstags in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr erfolgen darf. Ein Abstellen von Müll außerhalb dieses Zeitfensters wird zukünftig zur Anzeige gebracht werden.

 

 

Photovoltaik und Wärmepumpen,

Beratungsangebote in Zusammenarbeit mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)

Noch immer beschäftigen sich die Medien mit dem „Habeck-Wärmepumpen-Szenario“. Dieses wirft in der Bevölkerung viele Fragen auf und veranlasst die Bürgerinnen und Bürger dazu, sich intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen.

Zu diesem „Problem“ und zur Photovoltaik auf dem eigenen Dach bietet der Landkreis Aurich in Kooperation mit der KEAN und der Verbraucherzentrale zwei Online-Veranstaltungen an. Zu diesen beiden Veranstaltungen finden Sie nachfolgend konkrete Informationen, die auch den Bürgerinnen und Bürgern in den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

 

Funktioniert eine Wärmepumpe in meinem Haus?

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und Landkreis Aurich bieten Online-Vortrag und Gruppenberatung

In einer Online-Veranstaltung können interessierte Bürgerinnen und Bürger sich darüber informieren, wie eine Wärmepumpe bei ihnen im Haus funktionieren könnte. Am 13.03.2023 lädt die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen von 17 bis 19 Uhr zu einem Vortrag und anschließender Gruppenberatung ein.

Zu Beginn wird in einem Vortrag das Grundwissen von einem Experten vermittelt. Danach können die Teilnehmenden in kleineren Gruppen ihre Fragen live an weitere fachkundige Energieberater und Energieberaterinnen richten. Auch individuelle Fragen, die sich auf die besonderen Gegebenheiten im eigenen Haus beziehen, können gestellt werden.

„Wärmepumpen sind das Heizsystem der Zukunft! In mittlerweile jedem zweiten Neubau in Deutschland werden Wärmepumpen installiert – in Bestandsgebäuden gibt es allerdings noch viel Potenzial: Denn auch in älteren Gebäuden kann der Einsatz von Wärmepumpen meist effizient und wirtschaftlich gestaltet werden.“ erklärt Gerhard Krenz von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. „Nur mit dem Umstieg auf erneuerbaren Energien können wir unser Klima schützen. Doch beim Thema Wärmepumpe herrscht noch Verunsicherung, unter welchen Bedingungen der Einsatz gelingt.“ Thema ist, welche Maßnahmen am und im Gebäude ggf. noch nötig sind, um den effizienten Wärmepumpen-Einsatz zu ermöglichen. „Gut informiert lassen sich die richtigen Entscheidungen für das eigene Haus treffen. Dazu wollen wir mit dieser Veranstaltung beitragen.“ bekräftigt Krenz.

Eine Anmeldung ist erforderlich unter: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/veranstaltungen/Funktioniert-eine-Waermepumpe-in-meinem-Haus-Online-Vortrag-und-2701

 

 

Mehr wissen über Solarstrom vom eigenen Dach

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN), Verbraucherzentrale und Landkreis Aurich bieten Online-Vortrag und Gruppenberatung

Per Video können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Nutzung von Solarenergie informieren. Am 20.03.2023 laden der Landkreis Aurich und die KEAN von 17 bis 19 Uhr zu einem Vortrag und anschließender Gruppenberatung ein.

Ein Energieberater der Verbraucherzentale Niedersachsen wird zunächst Basiswissen zur Solarstromerzeugung auf dem eigenen Dach vermitteln. Nach dem Vortrag können die Teilnehmenden in kleineren Gruppen ihre Fragen live an weitere Berater und Beraterinnen richten. Dabei kann es z.B. um technische und wirt­schaftliche Aspekte, um den Eigenstromverbrauch und die Einspeisevergütung gehen. Auch Fragen, die sich auf besondere Gegebenheiten im eigenen Haus beziehen, können an die Experten gestellt werden. „Wir sind sicher, dass wir auf diesem Weg schon viel Wissens­wertes zum Thema vermitteln können,“ erklärt Ingo de Vries vom Landkreis Aurich. „Nur mit dem Umstieg auf erneuerbaren Energien können wir unser Klima schützen. Für den Einsatz von Wärmepumpen und Elektromobilität benötigen wir ausreichend Strom aus erneuerbaren Energien. Gut informiert lassen sich die richtigen Entscheidungen für das eigene Haus treffen. Dazu wollen wir in dieser gemeinsamen Veranstaltung mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen beitragen“

Vorab kann schon ein Blick auf das Solardachkataster interessant sein. Dort kann festgestellt werden wieviel Strom auf dem eigenen Dach erzeugt werden kann. Das Kataster ist zu finden unter https://www.solarkataster-aurich.de/.

Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist erforderlich unter: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/veranstaltungen/index/Strom-erzeugen-mit-Photovoltaik-Vortrag-mit-Gruppenberatung-2685?pid=764

 

Hintergrund
Die Photovoltaik-Beratung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentrale Niedersachsen, der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und dem Landkreis Aurich. Die Beratungen werden von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

 

Gemeinde Baltrum                                                                         Baltrum, 22.12.2022

Der Bürgermeister

R u n d m a i l   1 0 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

Die Tourist-Info im Rathaus ist zwischen den Jahren täglich von 10-12 Uhr besetzt und telefonisch unter 04939/80-28 zu erreichen.

SindBad:

  1. 27.12.2022 – 07.01.2023 (montags bis samstags) v. 10 – 18 Uhr (sonntags geschlossen)

Ab 08.01.2023 geschlossen bis voraussichtlich Mitte März 2023.

Kinderspielhaus:

vom 27.12. – 30.12.2022 von 10 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr

am 31.12. von 10 – 13 Uhr

vom 02.01. – 06.01.2023 von 10 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr

Ab 07.01.2023 geschlossen.

 

Straßenreinigung und Räumpflicht

Nach der Satzung der Gemeinde Baltrum über die Straßenreinigung vom 29.08.1986 ist den Eigentümern innerhalb der geschlossenen Ortslage von bebauten und unbebauten Grundstücken die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich des Winterdienstes auferlegt worden. Die Form der Reinigung regelt die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Inselgemeinde Baltrum vom 03.02.1999 u. a. wie folgt:

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut sowie die Beseitigung von Schnee und Eis, ferner bei Glätte das Bestreuen der Gehwege… Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege und Gehwege…mit einer geringeren Breite als 1,00 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,00 m freizuhalten.

 

 

Kurbeitrag

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Kurbeitragssatzung auch in der Winterzeit Kurbeitrag zu erheben ist. Es sind stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrtszeiten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf die Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Traumjobs Baltrum

Das Jobportal: „Traumjobs“ ist mittlerweile online gestellt und kann unter: https://traumjobs-baltrum.de/ erreicht werden. Hier wird allen Arbeitgebern der Insel die Möglichkeit geboten, offene Stellen auf der Insel anzubieten. Gegen eine geringe Anzeigengebühr besteht die Möglichkeit, Ihr Stellenangebot einstellen zu lassen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Schütte, Tel. 80-25.

 

Offshore-Netzanbindungen

Nachdem das Raumordnungsverfahren für die Verlegung von zwei Kabelsystemen im Rahmen der Offshore-Netzanbindung durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) abgeschlossen ist, hat nun die Fa. TenneT Offshore den Antrag auf Zulassung von drei weiteren Kabelsystemen in dem Korridor über Baltrum ohne die ein weiteres Verfahren beantragt. Diesem Antrag wurde von Seiten des ArL zugestimmt, da hierfür die Durchführung eines erneuten Raumordnungsverfahrens gesehen wird. Auf Grund der Entwicklung ändert sich neben dem Umfang auch das Zeitfenster für diese Maßnahme. Interessierte finden nähere Informationen hier: Aufweitung Baltrum Korridor | Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (niedersachsen.de)

 

 

 

 

Dankeschön!

Ein bewegtes Jahr neigt sich dem Ende, rückblickend ein schnelles Jahr. Die beiden Naturgewalten Wasser und Feuer haben meine Mannschaft und mich in besonderem Maße auf Trab gehalten. Dank des guten Zusammenspiels mit allen Beteiligten konnte unseren Gästen aber die schönste Zeit des Jahres doch weitgehendst ermöglicht werden. Hierfür an dieser Stelle ein persönlicher Dank.

Die letzten Besucher- und Übernachtungszahlen zeigen, dass wir noch nicht auf dem Stand von vor der Pandemie sind, aber auf einem guten Weg. Die Arbeiten am Hafen in Neßmersiel (Hafenanlage und Parkplätze) sind soweit abgeschlossen, so dass ich hoffe, dass es nun auch dort zu reibungsloseren Abläufen kommen wird.

 

Anmerken möchte ich noch, dass neben uns auch der Pflegeverein „Gode Tied“ auf der Suche nach Fachkräften ist. Sollten Sie selbst Interesse an einer Beschäftigung auf der Insel haben oder eine liebe Person kennen, für die ein Arbeitsplatz auf der Insel denkbar wäre, melden Sie sich gerne bei uns.

 

Erneut möchte ich mich an dieser Stelle bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur aufrechterhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen, Baltrum zu dem machen, was das Leben auf dieser schönen Insel einfach lebenswert macht. Danke.

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeinde- und Kurverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr

Harm Olchers

 

22.12.2022 Rundschreiben des Bürgermeisters

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 30.09.2022

R u n d m a i l   9 / 2 0 2 2

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Ausschreibung der Strandflächen

Um künftig saisonbedingte Bauwerke für das touristische Angebot, wie z.B. Surfen, Kiten, Kajakfahren und Gastronomie anbieten zu können war die Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Bereich am Strand erforderlich. Dieser Bebauungsplan wurde von der Kreisverwaltung nun genehmigt und wird mit der Veröffentlichung rechtskräftig werden. Die Entwurfsplanung finden Sie unter: www.gemeindebaltrum.de/bauleitplanung

Der Gemeinderat stellt sich für diesen Bereich Angebote für Wassersport und begleitende Gastronomie von zwei bis drei Betreibern vor. Die Gestaltung der baulichen Anlagen und Gebäude ist vorgegeben.

Sollten Sie Interesse an einem saisonalen Betrieb am Baltrumer Nordstrand haben, können Sie sich um eine dieser Flächen bis zum 30.10.2022 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Bewerbung Strandfläche“ bewerben.

Folgende Eckdaten sollten in einem Konzept Beachtung finden:

  • Betriebszeit vom 01.05. bis zum 30.09. eines Jahres
  • Tägliche Betriebszeiten
  • Sportliches Angebot
  • Gastronomisches Angebot
  • Versorgung / Entsorgung / Lagerhaltung
  • Sicherung bei höheren Wasserständen
  • An- und Abtransport im Frühjahr bzw. Herbst
  • Lagerung der betrieblichen Anlagen im Winter
  • Vorstellbare Pachtdauer und angemessene Pachtvorstellung.

Straßenbeleuchtung

Nach einer Beratung im Gemeinderat werden wir uns den vorgeschlagenen Energiemaßnahmen im Landkreis Aurich mit kleinen Abweichungen anschließen. So werden wir auf der Insel die Straßenbeleuchtung nach Ende der Herbstferien (Anfang November) bereits um 22.00 Uhr abschalten. Dieses zu Ihrer Information, die Sie bitte auch an Ihre Gäste weitergeben möchten.

Einhaltung der Ruhezeiten

Ich möchte an dieser Stelle nochmals auf die auf der Insel geltenden Ruhezeiten hinweisen und um Beachtung bitten.     

Ruhezeiten:

  1. während des Sommerhalbjahres vom 01. Mai bis 30. September und während der Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien (vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) eines jeden Jahres die Zeiten von

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) und

21.00 Uhr bis 08.00 Uhr (Nachtruhe)

  1. während der übrigen Jahreszeit die Zeiten von

22.00 Uhr bis 07.00 Uhr (Nachtruhe).

Herbstferien 2022 im Zeitraum vom 04.– 28.10.

Kurbeitragskontrollen

Gem. § 2 Abs. 6 der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Baltrum ist nicht beitragspflichtig, wer sich nur zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhält.

Wir weisen darauf hin, dass ein entsprechender Nachweis schriftlich vom Arbeitgeber vorzulegen ist und dieser zu Kontrollzwecken bei der Hafenkontrolle einbehalten wird.

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Bekanntmachung

zur Landtagswahl am 09. Oktober 2022

1. Am Sonntag, dem 09.10.2022, findet in der Gemeinde Baltrum die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Die Gemeinde Baltrum bildet einen Wahlbezirk, Nr. 001.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 18.09.2022 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.

Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung „Einzelbewerberin/Einzelbewerber“ und einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden auch dieser, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

4. Die Wählerin oder der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise ab,

dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin und vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 24 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes – NLWG).

6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

7. Jede wahlberechtigte Person kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes).

Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer wählenden Person erlangt hat.

Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 48 Abs. 2 der Niedersächsischen Landeswahlordnung).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs.1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Baltrum, den 30.09.2022

i.A. Hochgrebe

1. Das Wählerverzeichnis zu der oben genannten Wahl für die Gemeinde –

die Wahlbezirke der Gemeinde Baltrum wird in der Zeit vom 19.09.2022 bis 23.09.2022

während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Baltrum, Zimmer E1 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 oder § 52 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 23.09.2022 bis 13.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Rathaus Baltrum, Zimmer E1, Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 18.09.2022 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

4.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

4.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

  1. wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
  2. wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist,
  3. wenn ihr Wahlrecht im Berichtigungsverfahren von der Kreiswahlleiterin oder dem

Kreiswahlleiter festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.

5. Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Baltrum, Rathaus, Zimmer E1 beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine bis 07.10.2022, 13.00 Uhr beantragen. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können aus den unter 4.2 angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

6. Wahlberechtigte mit Wahlschein können durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr Gelegenheit gegeben werden, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein und dem „Merkblatt für die Briefwahl“ zu entnehmen.

Baltrum, 15.09.2022

Die Gemeindebehörde

i.A. Hochgrebe