Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 23.12.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 5

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

27. u. 28.12. von 9-12 Uhr

29.-31.12.     von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr

01.01.2026   geschlossen

02.01.           von 9-12 Uhr

Sauna und Fitness (im SindBad)

27. – 30.12.     von 10-18 Uhr

31.12.               geschlossen

01.01.2026     geschlossen

02.-04.1.         10-18 Uhr

Ab 05.01.        geschlossen

Kinderspielhaus:

27. u. 28.12. von 14-17 Uhr

27. u. 30.12. von 10-12 Uhr u. 14-17 Uhr

31.12.           von 10-13 Uhr

01.01.2026   geschlossen

02.01.           von 10-12 Uhr u. 14-17 Uhr

03.01.           von 10-13 Uhr

Ab 04.01.      geschlossen

 

Gästebeitrag:

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Gästebeitragssatzung auch in der Winterzeit der Gästebeitrag zu erheben ist. Es sind Stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04, 9. Änderung „Nationalparkhaus“

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04 für den Neubau eines Nationalparkhauses findet in der Zeit vom 05. Januar bis einschließlich 05. Februar 2026 statt. Die Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde Baltrum www.gemeindebaltrum.de/bauleitung/ und im nieder-sächsischen UVP-Portal dem zentralen Internetportal des Landes unter uvp-verbund.de, wie auch im Rathaus während der Dienststunden einsehbar.

———————-

Und wieder geht ein ereignisreiches Jahr seinem Ende entgegen.

Wieder haben wir viele treue und neue Gäste auf unserem schönen Eiland begrüßen dürfen, die sich gut erholen konnten. Dieses ist unser aller Verdienst, die wir uns um jeden Gast persönlich kümmern, ob als Vermieter, Gastronom, Servicedienstleister oder Veranstalter, was allerdings nur gelingen kann, wenn wir zusammen -oder „mitnanner“- an einem Seil ziehen. Ich habe das Gefühl, dass dieses auf Baltrum immer besser wird. Danke dafür.

Mit der Firma Apellos konnten wir einen neuen Betreiber für unsere Kurmittelabteilung im SindBad finden, die ab Anfang Februar unter der Firmierung „BaltrumMed“ mit frischem Wind den Betrieb aufgenommen hat. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von vielen Gästen bestätigt uns darin, den richtigen Partner gefunden zu haben. Zur Unterbringung von zusätzlichem Personal wird noch Wohnraum gesucht. Bei Interesse bitte direkt den Kontakt aufnehmen.

Durch die Bewilligung einer Förderung ist es uns möglich, die Verbesserung der Erreichbarkeit des Bewegungspark „Wuppdi“ und zum Oststrand umzusetzen. Hiermit wird die Wegefläche vom Wasserwerk bis zum „Wuppdi“ überholt und mit einer Beleuchtung versehen. Die Planungen laufen auf Hochtouren, so dass wir es schaffen, die Maßnahme noch vor der kommenden Saison abschließen zu können.

Im SindBad ist der Heizkessel gerissen, so dass wir den Badebetrieb noch im November einstellen mussten, da die sinkende Wasser- und Lufttemperatur einen längeren Aufenthalt nicht mehr zuließ. Eine Reparatur ist leider nicht möglich, so dass wir eine Ausschreibung für einen neuen Kessel auf den Weg bringen mussten, um unser Bad zur Saison 2026 wieder in Betrieb nehmen zu können.

Herzlich bedanken möchte ich mich bei allen, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur auf der Insel aufrechterhalten und durch ihr persönliches Engagement, beispielsweise in der Freiwilligen Feuerwehr, wie auch den vielen Vereinen und Gruppen unser Eiland Baltrum so einzigartig machen. Weest all van Harten bedankt!

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeindeverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

im Kreise Ihrer Lieben

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

 

Ihr

Harm Olchers

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unser Projekt „Baltrum im Rhythmus der Gezeiten“ schreitet voran.

Es dient dem Schutz unserer Insel und stärkt das Bewusstsein für Meeresgefahren.

Weitere Infos und aktuelle Entwicklungen finden Sie auf unserer Webseite.

 

Besuchen Sie:

Projekt „Baltrum im Rhythmus der Gezeiten“ schreitet voran

25-11-12 Bekanntmachung frühzeitig Unterrichtung Bplan Nr.14 „Musikkneipe und Strandversorgung Ost“

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 30.04.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   3 / 2 0 2 5

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen zur Erinnerung für Sie zur Kenntnis:

 

Dorfentwicklung „VierInseln“

Die Dorfentwicklung „VierInseln“ beginnt – und Du bist ein entscheidender Teil davon!
Baltrum bekommt die Möglichkeit, über das Dorfentwicklungsprogramm die Projekte umzusetzen, die für das Leben hier im Dorf am wichtigsten sind.

Die vier Inseln Juist, Spiekeroog, Wangerooge und Baltrum machen sich jetzt gemeinsam – aber auch jede für sich – als Dorfregion „VierInseln“ auf den Weg. Dies startet mit einem Dorfentwicklungsplan, dem „Fahrplan“ für die Dorfentwicklung.

Im Zuge des Projektkataloges des Dorfentwicklungsplanes 2010 sind schon viele gute Ideen zusammengekommen. Nun heißt es, die wichtigsten Projekte auszuwählen und gemeinsam für die Umsetzung auszuarbeiten. Dafür ist Deine Beteiligung sehr wichtig.

Darüber können aber auch Projekte von Vereinen und private Gebäudeeigentümer über die Dorfentwicklung eine attraktive Förderung erhalten, z. B. für die Sanierung von historischen/ortsbildprägenden Gebäuden.

Deshalb laden wir dich herzlich ein, an folgenden Veranstaltungen teilzunehmen.

 

Dorfrundgang am Dienstag, 06. Mai 2025 um 14:00 Uhr

Komm mit auf einen gemeinsamen Rundgang durch das Dorf und entdecke vielleicht ganz neue Eindrücke von Baltrum. Gemeinsam mit Experten werfen wir einen Blick darauf, was die Insel ausmacht und wie wir diesen Charakter in der Dorfentwicklung bewahren und weiterentwickeln können.

Außerdem besuchen wir zentrale Treffpunkte der Insulaner:innen  – Orte, die für die Inselgemeinschaft besonders wichtig sind. Hier haben wir die Gelegenheit, Ideen auszutauschen und neue Impulse für die Zukunft zu setzen.

Im Anschluss geht es in die Projektwerkstatt (s.u.), wo wir gemeinsam an konkreten Vorhaben arbeiten werden. Sei dabei und gestalte die Zukunft deines Dorfes aktiv mit!

Treffpunkt: 14.00 Uhr Eingang Rathaus, Dauer: ca. 1,5 Std.

 

Projektwerkstatt am Dienstag, 06. Mai 2025 Sitzungszimmer Rathaus um 16:00 Uhr

Gemeinsam wollen wir die wichtigsten Projekte für die Insel erarbeiten – basierend auf bestehenden Konzepten, wie z.B. [Sicherung Hafenbereich, Sportplatz usw.], aber auch Raum für neue Ideen geben. Lasst uns ausgewählte Projekte weiterentwickeln, konkrete Pläne schmieden und Baltrum aktiv mitgestalten. Deine Ideen zählen!

Treffpunkt: 16:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, Dauer: ca. 2,5 Std.

Über eine zahlreiche Teilnahme würden sich unser Planungsbüro ARSU und auch ich uns sehr freuen.

 

Online-Beteiligung

Wenn Du nicht an den Veranstaltungen teilnehmen kannst, Du dir nochmal Unterlagen anschauen willst oder Dich interessiert, welche Ideen für Baltrum (und die anderen Inseln) schon vorgeschlagen wurden und welche Konzepte es schon gibt, dann schau doch gern bei der Online-Beteiligung vorbei. Vielleicht spricht Dich das eine oder andere (vielleicht sogar von einer anderen Insel) besonders an. Lass es uns wissen! Auf der Online-Plattform kannst du zudem auch Deine Ideen eintragen und die Ideen anderer kommentieren. Hier werden zudem alle Termine bekannt gegeben und Informationen hochgeladen. So bist Du immer und überall informiert und kannst aktiv mitentscheiden.

Die Vielfalt der Meinungen und Ideen ist entscheidend, um zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Sei dabei und gestalte die Zukunft Deines Dorfes aktiv mit!

https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/

 

Zur Dorfentwicklung:

Über die Dorfentwicklung bietet sich die Möglichkeit, die Dorfregion noch schöner und lebenswerter zu machen, den ursprünglichen Charakter zu bewahren und wiederherzustellen – und dafür eine Förderung mit einer attraktiven Förderquote zu erhalten. Das gilt nicht nur für Projekte der Kommunen und anderer öffentlicher Träger, sondern auch für private Projektträger wie Vereine oder Privatpersonen.

Typische Projekte sind z. B. die Sanierung von historischen / ortsbildprägenden Gebäuden (u. a. Fassade, Dächer, Fenster), Gestaltung von Plätzen und Parks sowie Investitionen in Treffpunkte (u. a. Dorfgemeinschaftshäuser), Sport- und Freizeitanlagen sowie die Daseinsvorsorge.

Über die Dorfentwicklung können auch sehr kleine Maßnahmen gefördert werden, die die dörfliche Gemeinschaft unterstützen und sehr schnell umzusetzen sind. Dafür stehen auf Baltrum insg. 7.500 € zur Verfügung. Weitere Infos und den Link findest du auch auf der Online-Plattform unter dem o.g. Link.

 

Ich wünsche Ihnen/Euch nebst Familien auch im Namen des Rates und der Belegschaft der Gemeinde einen schönen „Tanz in den Mai“.

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 17.04.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   2 / 2 0 2 5

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo.-Sa.             12:00 – 18:00 Uhr
So.                    geschlossen

 

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo.-Fr.               10:00 – 12:00 u. 15:00 – 18:00 Uhr
Sa.                     10:00 – 13:00 Uhr
So.                     geschlossen

 

Tourist-Information im Rathaus:

18.04. Karfreitag         10:00 – 12:00 Uhr
19.04. Samstag           10:00 – 12:00 Uhr
21.04. Ostermontag    10:00 – 12:00 Uhr

Alle anderen Tage regulär von:

Mo. – Fr.              09:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do.            14:00 – 16:00 Uhr

 

Strandkorbvermietung:

Täglich von 10:00 – 13:00 Uhr

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten: Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Die Stunden von 21:00 – 08:00 Uhr (Nachtruhe) und von 13:00 – 15:00 Uhr (Mittagsruhe)

Anleinpflicht: Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

Hundekot: Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

Pferdeäpfel: Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.  Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Anlieferung Osterfeuer 2025

Die diesjährige Anlieferung von Strauch- und Buschwerk für das Osterfeuer auf dem Gemeindeheller unterhalb des Dünenschlösschens kann noch bis zum Samstagmittag (19.04.2025) um 12:00 Uhr erfolgen. Hiernach wird letztmalig aufgeschoben.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Aufgrund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

Wie in den Vorjahren wird das Feuer um 19:00 Uhr angezündet.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 18.03.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   1 / 2 0 2 5

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Inselkino Baltrum:

Die Gemeinde Baltrum sucht für das Inselkino für die anstehende Saison eine neue Betreiberin / einen neuen Betreiber. Wer die Chance darin sieht, sich für den Fortbestand des Baltrumer Kinos einzusetzen und sich für unsere Gäste und für die Insel engagieren mag, melde sich bitte bei Stephan Moschner moschner@baltrum.de,  Tel.: 04939 8030

 

Dorfentwicklung „VierInseln“

Die Dorfentwicklung „VierInseln“ beginnt – und Du bist ein entscheidender Teil davon!
Baltrum bekommt die Möglichkeit, über das Dorfentwicklungsprogramm die Projekte umzusetzen, die für das Leben hier im Dorf am wichtigsten sind.

Die vier Inseln Juist, Spiekeroog, Wangerooge und Baltrum machen sich jetzt gemeinsam – aber auch jede für sich – als Dorfregion „VierInseln“ auf den Weg. Dies startet mit einem Dorfentwicklungsplan, dem „Fahrplan“ für die Dorfentwicklung.

Im Zuge des Projektkataloges des Dorfentwicklungsplanes 2010 sind schon viele gute Ideen zusammengekommen. Nun heißt es, die wichtigsten Projekte auszuwählen und gemeinsam für die Umsetzung auszuarbeiten. Dafür ist Deine Beteiligung sehr wichtig.

Darüber können aber auch Projekte von Vereinen und private Gebäudeeigentümer über die Dorfentwicklung eine attraktive Förderung erhalten, z. B. für die Sanierung von historischen/ortsbildprägenden Gebäuden.

Deshalb laden wir dich herzlich ein, an folgenden Veranstaltungen teilzunehmen.

 

Info-Veranstaltung am 31. März 2025 um 19:00 Uhr

Wie läuft eine Dorfentwicklung ab? Welche Möglichkeiten gibt es, sich einzubringen? Welche Erfahrungen haben andere Dorfregionen gemacht, und welche Projekte werden gefördert? All diese Fragen werden in der Online-Infoveranstaltung beantwortet. Diese wird vom Planungsbüro organisiert, das die Dorfentwicklung begleitet.

Wann? am 31.03.2025 findet die Online-Veranstaltung (Start: 19:00 Uhr) statt.

 

Dorfrundgang am 06. Mai 2025 um 14:00 Uhr

Komm mit auf einen gemeinsamen Rundgang durch das Dorf und entdecke vielleicht ganz neue Eindrücke von Baltrum. Gemeinsam mit Experten werfen wir einen Blick darauf, was die Insel ausmacht und wie wir diesen Charakter in der Dorfentwicklung bewahren und weiterentwickeln können.

Außerdem besuchen wir zentrale Treffpunkte der Insulaner:innen  – Orte, die für die Inselgemeinschaft besonders wichtig sind. Hier haben wir die Gelegenheit, Ideen auszutauschen und neue Impulse für die Zukunft zu setzen.

Im Anschluss geht es in die Projektwerkstatt (s.u.), wo wir gemeinsam an konkreten Vorhaben arbeiten werden. Sei dabei und gestalte die Zukunft deines Dorfes aktiv mit!

Treffpunkt: 14.00 Uhr Eingang Rathaus, Dauer: ca. 1,5 Std.

 

Projektwerkstatt am 06. Mai 2025 Sitzungszimmer Rathaus um 16:00 Uhr

Gemeinsam wollen wir die wichtigsten Projekte für die Insel erarbeiten – basierend auf bestehenden Konzepten, wie z.B. [Sicherung Hafenbereich, Sportplatz usw.], aber auch mit Raum für neue Ideen geben. Lasst uns ausgewählte Projekte weiterentwickeln, konkrete Pläne schmieden und Baltrum aktiv mitgestalten. Deine Ideen zählen!

Treffpunkt: 16:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, Dauer: ca. 2,5 Std.

 

Info-Veranstaltung zu Kleinstvorhaben am 28. April 2025 um 19:00 Uhr

Über die Dorfentwicklung können auch sehr kleine Maßnahmen gefördert werden, die die dörfliche Gemeinschaft unterstützen und sehr schnell umzusetzen sind. Dafür stehen auf Baltrum insg. 7.500 € zur Verfügung. Wie die Förderung von Kleinstvorhaben funktioniert, wird in einer Online-Infoveranstaltung erklärt. Weitere Infos und den Link findest du auf der Online-Plattform unter https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/

 

Online-Beteiligung – ab sofort

Wenn Du nicht an den Veranstaltungen teilnehmen kannst, Du dir nochmal Unterlagen anschauen willst oder Dich interessiert, welche Ideen für Baltrum (und die anderen Inseln) schon vorgeschlagen wurden und welche Konzepte es schon gibt, dann schau doch gern bei der Online-Beteiligung vorbei. Vielleicht spricht Dich das eine oder andere (vielleicht sogar von einer anderen Insel) besonders an. Lass es uns wissen! Auf der Online-Plattform kannst du zudem auch Deine Ideen eintragen und die Ideen anderer kommentieren. Hier werden zudem alle Termine bekannt gegeben und Informationen hochgeladen. So bist Du immer und überall informiert und kannst aktiv mitentscheiden.

Die Vielfalt der Meinungen und Ideen ist entscheidend, um zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Sei dabei und gestalte die Zukunft Deines Dorfes aktiv mit!

https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/

Zur Dorfentwicklung:

Über die Dorfentwicklung bietet sich die Möglichkeit, die Dorfregion noch schöner und lebenswerter zu machen, den ursprünglichen Charakter zu bewahren und wiederherzustellen – und dafür eine Förderung mit einer attraktiven Förderquote zu erhalten. Das gilt nicht nur für Projekte der Kommunen und anderer öffentlicher Träger, sondern auch für private Projektträger wie Vereine oder Privatpersonen.

Typische Projekte sind z. B. die Sanierung von historischen / ortsbildprägenden Gebäuden (u. a. Fassade, Dächer, Fenster), Gestaltung von Plätzen und Parks sowie Investitionen in Treffpunkte (u. a. Dorfgemeinschaftshäuser), Sport- und Freizeitanlagen sowie die Daseinsvorsorge.

 

 

Mitteilung der Fa. TenneT:

TenneT-Infomärkte zum Start der Horizontalbohrungen auf Baltrum

Im Herbst 2024 wurden die ersten Bohrungen am Landesschutzdeich bei Dornumergrode erfolgreich abgeschlossen. Im April 2025 werden die Baustelleneinrichtungen am Nordstrand auf Baltrum sowie die Wasserbaustelle südlich des Ostendes eingerichtet, sodass im Sommer 2025 die ersten Bohrungen am Ostende stattfinden können.

Die Bohrungen sind notwendig, um den grünen Strom über die Offshore-Netzanbindungsprojekte BalWin3+4 sowie LanWin1+4+5 von den Konverterplattformen in der Nordsee über Seekabel unter Baltrum hindurch zum Anlandungspunkt bei Dornumergrode zu transportieren. Anschließend gelangt er über Erdkabeltrassen zu den zukünftigen Onshore-Konverterstationen bei Wilhelmshaven, Unterweser und Großenmeer.

Um alle Bewohner Baltrums und interessierte Personen zu den Bauvorhaben vorab zu informieren und für Fragen zur Verfügung zu stehen, laden wir am 1. und 2. April 2025 zu zwei Infomärkten ein. Die Veranstaltungen finden im Strandhotel Baltrum statt. Darüber hinaus bieten wir am Abend des 1. Aprils in der Gaststätte Sturm-Eck eine weitere Möglichkeit, sich in einem etwas gemütlicherem Ambiente über die Vorhaben zu informieren und mit uns in den Austausch zu kommen. Wir werden die Veranstaltungen zeitnah auf der Insel bewerben.

 

Die Veranstaltungen im Überblick:

Infomärkte im Strandhotel Wietjes (Westdorf 58, 26579 Baltrum)

  • Dienstag, 1. April 2025 von 13 bis 17 Uhr
  • Mittwoch, 2. April 2025 von 10 bis 14 Uhr

Abend-Veranstaltung in der Gaststätte Sturm-Eck (Westdorf 7, 26579 Baltrum)

  • Dienstag, 1. April 2025 ab 19 Uhr

 

 

Anlieferung Osterfeuer 2025

Die diesjährige Anlieferung von Strauch- und Buschwerk für das Osterfeuer auf den Gemeindeheller unterhalb des Dünenschlösschens wir ab Freitag, den 04. April 2025 um 12.00 Uhr freigegeben.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Aufgrund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

 

 

Ihr

Harm Olchers

 

 

Anlage 27

(zu § 48 Absatz 1)

Wahlbekanntmachung

 

  1. Am 23. Februar 2025 findet die

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 1)

 

2. Die Gemeinde2) bildet einen Wahlbezirk, 001.

Der Wahlraum wird im Leseraum des Rathauses, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum eingerichtet.

Die Gemeinde3) ist in folgende ……………………………………….. Wahlbezirke eingeteilt: (Zahl)

Die Gemeide4) ist in                   allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. 5) (Zahl)

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in Aurich, Kreishaus, Fischteichweg  7 – 13, 26603 Aurich, zusammen.

 

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

 

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

 

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbst bestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

26579 Baltrum, den 13. Februar 2025

Die Gemeindebehörde

……………………………………….

 

 

 

 

 

____________

1)   Bei abweichender Festsetzung der Wahlzeit durch den Landeswahlleiter ist die festgesetzte Wahlzeit einzusetzen.

2)   Für Gemeinden, die nur einen Wahlbezirk bilden.

3)   Für Gemeinden, die in wenige Wahlbezirke eingeteilt sind.

4)   Für Gemeinden, die in eine größere Zahl von Wahlbezirken eingeteilt sind.

5)   Wenn Sonderwahlbezirke gebildet sind, sind diese einzeln aufzuführen.

 

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde ‑

die Wahlbezirke der Gemeinde Baltrum

wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten

(Ort der Einsichtnahme)
Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, Zimmer E1

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprü­fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunfts­sperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 3. Tag vor der Wahl, spätestens am 07.02.2025 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde

(Dienststelle, Gebäude und Zimmer)
Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, Zimmer E 1

Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im

(Nummer und Name)
Wahlkreis Aurich – Emden

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises

oder

durch Briefwahl

teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1      ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2      ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das

Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02.02.2025) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundes­wahlordnung (bis zum 07.02.2025) versäumt hat,

  1. wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
  2. wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachwei­sen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

  1. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

– einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

– einen amtlichen Stimmzettelumschlag,

– einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und

– ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachge­wiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfs­person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kund­gabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interes­senkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so recht­zeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus­schließlich von unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 4

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

27.12. von 9-12 Uhr
28.12. von 10-12 Uhr
30.12. 2024 von 9-12 Uhr u. 14-16 Uhr
31.12. von 10-12 Uhr
01.01.2025 geschlossen
Ab 02.01.2025 wieder regulär geöffnet.

SindBad:

27.12.-30.12. von 10-18 Uhr
31.12.2024 -01.01.2025 geschlossen
02.01.-04.01.2025 von 10-18 Uhr
07.01.-11.01.2025 v. 14-18 Uhr

Kinderspielhaus:

27.12. von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr
28.12. und 29.12. von 10-13 Uhr
30.12. von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr
31.12. von 10-13 Uhr
01.01.2025: geschlossen
02.01.-03.01.: von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr
04.01. von 10-13 Uhr
Ab 05.01.2025 geschlossen

Bitte beachten Sie auch jeweils die Aushänge.

 

Gästebeitrag:

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Kurbeitragssatzung auch in der Winterzeit der Gästebeitrag zu erheben ist. Es sind stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrten der Fähre zu erwarten.

 

Inselkino Baltrum:

Die Gemeinde Baltrum sucht für das Inselkino ab der kommenden Saison eine neue Betreiberin / einen neuen Betreiber. Wer die Chance darin sieht, sich für den Fortbestand des Baltrumer Kinos einzusetzen und sich für unsere Gäste und für die Insel engagieren mag, melde sich bitte bei:

Michael von Tegelen vontegelen@baltrum.de, Tel.: 04939 8065

oder

Stephan Moschner moschner@baltrum.de,  Tel.: 04939 8030

 

Verkauf von Strandkörben:

Ein kleines Highlight: am 30. Dezember werden an der Mehrzweckhalle Original Baltrumer Strandkörbe verkauft – Beginn: 10:00 Uhr!

 

BaltrumTied 2025

Noch pünktlich vor dem Weihnachtsfest ist das neue BaltrumTied 2025 im Rathaus angekommen. Wir laden jeden Haushalt ein, sich 1 Exemplar kostenlos bis zum 17.01.2025 während der Öffnungszeiten in der Touristinfo abzuholen.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Ausschreibung für die Fortbildung zum/zur Dorfmoderator*in:

Was ist das?

Dorfmoderator*innen sind wichtige Ansprechpartner*innen für Bürger*innen und Initiativen in der Dorfentwicklung. Sie stärken das Miteinander und unterstützen Projekte vor Ort, sei es die Planung neuer Freizeitangebote, das Finden kreativer Lösungen für alte Gebäude oder die Organisation von Veranstaltungen, die Nachbarn zusammenbringen (um beispielhaft einiges zu nennen).

  • Du „brennst“ für etwas, was Deiner Meinung nach im Inselleben fehlt?
  • Du hast Lust, Deinen Lebensraum aktiv mitzugestalten?
  • Du lebst seit mindestens 6 Monaten gern auf Baltrum?
  • Du bist aufgeschlossen und machst gern etwas mit anderen gemeinsam?

 

Dann ist die Fortbildung zum/zur Dorfmoderator*in genau das Richtige für Dich! Du lernst dabei praxisnahe Methoden und Tools für die Arbeit in der Dorfgemeinschaft.

Spannende Einblicke und praktische Übungen erwarten Dich:

  • Moderations- und Kommunikationstechniken, um Diskussionen konstruktiv zu begleiten und alle Stimmen einzubinden
  • Projektmanagement-Grundlagen zur Planung und Umsetzung lokaler Initiativen
  • Methoden der Bürgerbeteiligung, um Menschen aller Altersgruppen einzubeziehen und gemeinsame Lösungen zu entwickeln
  • Konfliktlösung und Moderation, um auch in schwierigen Situationen eine Brücke zu bauen

 

Die Fortbildung ist offen für alle ab 18 Jahren, die Lust haben, Baltrum mitzugestalten – es sind keine Vorkenntnisse nötig! Egal, ob Du schon aktiv bist (z.B. in einem Verein), neu dazukommst oder Du Dich einfach für die Möglichkeiten der Dorfentwicklung und Verbesserung des insularen Lebens interessierst: Jede Bewerbung zählt und wird wertgeschätzt. Die Fortbildung ist für Dich kostenfrei (Gegenwert von 600 EUR) und findet an zwei Wochenenden (07.-09. Februar 2025 und 21.-23. März 2025) in Wittmund statt. Natürlich werden auch die Übernachtungs-

und Reisekosten übernommen. Die verfügbaren Plätze werden unter der Insel-

Dorfregion „VierInseln“ und dem Landkreis Wittmund aufgeteilt. Wir haben für Baltrum zwei feste Plätze.

Dein Interesse ist geweckt? Dann bewirb Dich gern bis zum 12.01.2025 bei der Gemeinde Baltrum unter gemeinde@baltrum.de

 

Wahlhelfer für die Bundestagswahl 23.02.2025:

Für die am 23. Februar 2025 vorgesehene Bundestagswahl werden Wahlhelfer zur Besetzung des Wahlvorstandes gesucht. Alle auf Baltrum wahlberechtigte Personen können dieses Ehrenamt nach der Bundeswahlordnung übernehmen. Sollten Sie an dieser Tätigkeit Interesse und am 23.02.2025 Zeit haben, melden Sie sich gerne im Rathaus.

 

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Up Platt heet dat: “wor is dat Johr bleeven?” Ja, wo ist das Jahr geblieben? Die Unruhe in der Welt bewegt die Menschen. Es gibt viele Kriege, einige vom Gefühl weit weg, andere sehr nah dran. Die politische Lage in Deutschland verunsichert zusätzlich. Wollen wir hoffen, dass es hier mit Besonnenheit und gemeinschaftlichem Engagement wieder auf einen für uns alle besseren Kurs geht.

 

Durch die erneute Unterstützung des Landes Niedersachsen und den NLWKN in Norden konnten wir, wie viele Gäste bestätigt haben, einen wunderschönen Strand in diesem Jahr vorhalten, der wieder ausgiebig besucht worden ist. Das kulturelle Inselleben konnte viele Gäste und Einheimische begeistern, was entsprechend honoriert worden ist. Nach den aktuellen Besucher- und Übernachtungszahlen haben wir die des Vorjahres nicht erreichen können, sind aber guten Mutes.

 

Ich hoffe, dass es trotz der Weltgeschehnisse, der gesetzlichen Veränderungen und persönlichen Belastungen allen Bürgerinnen und Bürgern (Gästen wie Inselbewohnern) weiterhin möglich sein wird, sich die notwendigen Freiräume erlauben zu können und wir wieder viele bekannte wie auch neue Gesichter auf der unserer schönen Insel begrüßen dürfen.

 

An dieser Stelle möchte ich mich erneut bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur auf der Insel aufrechterhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen, unser Baltrum einzigartig machen. In diesem Jahr besonders das Rosengarten-Team um Roswitha und Georg Dietrich, die im Hintergrund diesen Rückzugsort seit Jahren ehrenamtlich betreuen und für viele Besucherinnen und Besucher einen Ruhe- und Erholungsort schaffen. Weest all van Harten bedankt!

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeindeverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

im Kreise Ihrer Lieben

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

 

Ihr

Harm Olchers

 

Wahlbekanntmachung zur Europawahl 2024

 

  1. Am 09.06.2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt.

Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

  1. Die Gemeinde Baltrum bildet einen Wahlbezirk, Nr. 001.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29.04.2024 bis 19.05.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

 

  1. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums unbeobachtet gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

 

  1. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

  1. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss bei der Gemeinde Baltrum einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag anfordern und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

  1. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuches).

 

Baltrum, den 31.05.2024

 

i.A. Hochgrebe

Gemeindewahlleitung Baltrum

 

Anlage 5

(zu § 19 Absatz 1)

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum Europäischen Parlament

am 09.06.2024

 

  1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Gemeinde Baltrum wird in der Zeit vom 20.05.2024 bis 24.05.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer E1 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

  1. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 24.05.2024 bis 13 Uhr, bei der Gemeindebehörde Gemeinde Baltrum, Rathaus, Zimmer E1 Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

  1. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

  1. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Landkreis Aurich durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
  2. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Absatz 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Absatz 2 der Europawahlordnung bis zum 19.05.2024 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Absatz 1 der Europawahlordnung bis zum 24.05.2024 versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Absatz 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Absatz 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Absatz 1 der Europawahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

  1. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

– einen amtlichen Stimmzettel,

– einen amtlichen Stimmzettelumschlag,

– einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten

Wahlbriefumschlag und

– ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangsnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie

der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf  Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.

Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

 

Baltrum, den 15.05.2024

Die Gemeindebehörde

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    3 / 2 0 2 4

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Strandsituation

Mit Unterstützung des Landes Niedersachsen konnte jetzt nach erfolgter Ausschreibung der Auftrag für die Wiederherstellung des Strandes in Auftrag gegeben werden. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die ausführende Firma nach Beendigung der Arbeiten auf Wangerooge vorsieht, Anfang Mai zu uns kommen, um die Arbeiten hier bis zum 31. Mai abzuschließen. Hiernach steht der Strand in gewohnter Weise wieder zur Verfügung.

 

Ausschreibung Kurmittelbereich

Die Gemeinde Baltrum schreibt die Räumlichkeiten des Kurmittelbereiches im SindBad ab dem 01. April 2025 hiermit aus. Nähere Informationen erhalten Sie auf schriftliche Anforderung unter der E-Mail-Adresse: gemeinde@baltrum.de, an die Sie auch die Angebote/Bewerbungen bis zum 31. Mai 2024 senden wollen. Eine Nutzung dieser Räumlichkeiten ist ausschließlich für die Nutzung eines Kurmittelbetriebes vorgesehen.

 

Baustopp ab 01. Mai 2024

Ich weise auf die Vorgaben der Baltrumer Lärmverordnung und der Baltrumer Gefahrenabwehrverordnung hin, wonach lärmintensive Bauarbeiten in dem Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.09. eines jeden Jahres verboten sind und Baustellen an öffentlichen Verkehrsflächen mit einem zwei Meter hohen geschlossenen Bauzaun (blickdicht) zu versehen sind. Bitte räumen Sie zum Wohle der Gäste und Anlieger die Baustellen auf, sodass ein ordentliches Bild entsteht. Danke.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    2 / 2 0 2 4

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Abgleich der gemeldeten Personen

Das Meldeamt bittet auf Grund der bevorstehenden Wahlen um einen Abgleich der für die jeweiligen Wohnungen gemeldeten Personen. Der Einfachheit halber erscheint es sinnvoll, wenn die Wohnungsgeber (Arbeitgeber) sich nach den Ostertagen mit dem Meldeamt in Verbindung setzen, Tel. 04939 80-24.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug

innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im

Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben

dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese

Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch

ordnungsrechtlich belangt werden. Bei einem Wegzug von der Insel müssen

Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem

dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Information der Firma TenneT

Die Firma Tennet hat uns Informationen zu den bevorstehenden Offshore-Projekten auf Baltrum weitergeleitet, die ich Ihnen zur Information, Kenntnis und auch Weiterleitung an Ihre Gäste anfüge. Für den Inhalt zeichnet die Firma TenneT verantwortlich.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    1 / 2 0 2 4

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo-Sa. 12-18 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Ostermontag: 12-18 Uhr

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo-Fr: 10-12 Uhr u. 15-18 Uhr

Ostersamstag: 10-13 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Tourist-Information im Rathaus:

Mo-Do: 9-12 Uhr u. 14-16 Uhr, Fr: 9-12 Uhr

Karfreitag, Ostersamstag und Ostermontag von 10-12 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Strandkorbvermietung:

Täglich von 10-13 Uhr

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.  Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten: Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe) und von 13-15 Uhr (Mittagsruhe).

Anleinpflicht: Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum.

Hundekot: Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß.

Pferdeäpfel: Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Osterfeuer

Das Abbrennen des Osterfeuers ist üblicherweise für den Ostersamstag, den 30.03.2024 auf dem Heller unterhalb des „Dünenschlösschens“ vorgesehen. Die Anlieferung von Brennmaterial kann ab Freitag, den 15.03. ab 12.00 Uhr erfolgen.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Auf Grund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers