Nächste Sitzung des Rates Nr. 31 (17. Wahlperiode)

Montag, den 15. März 2021

16.00 Uhr

im Veranstaltungsraum des Kinderspielhauses

 

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der anwesenden Beigeordneten und der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 29 (17. WP) vom 27.10.2020
  4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  5. Bericht der Verwaltung
  6. Feststellung Sitzverlust gem. § 52 Abs. 2 NKomVG
  7. Verpflichtung gem. § 60 NKomVG
  8. Pflichtenbelehrung gem. § 43 i.V.m. § 54 Abs. 3 NKomVG
  9. Neubesetzung der Ausschüsse gem. § 71 Abs. 9 NKomVG
  10. Schiedsamtswesen, Neuwahl der Schiedsperson
  11. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Baltrum,

Beschluss über die Neufassung

  1. Kommunalwahl, Berufung stellvertretende Wahlleitung
  2. Raumordnungsverfahren Seetrassen 2030
  3. Antrag GfB, Aktionsplan Parkplätze Neßmersiel
  4. Antrag CDU, Resolution Baltrumer Rat pro Töwi
  5. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
  6. Schließung der Sitzung

 

Bürgerfragestunde

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Olchers

 

Wichtiger Hinweis:

Zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie können leider nur höchstens 10 Zuschauer/-innen zugelassen werden. Um eine vorherige Anmeldung unter der Email-Adresse: prieb@baltrum.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04939/80-21 wird gebeten. Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Der Zutritt zum Kinderspielhaus erfolgt über den Haupteingang.

Es wird darum gebeten, dass die Zuschauer/-innen während der Sitzung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Warme Kleidung wird empfohlen, da eine Querlüftung erfolgt.

Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.

 

 

Wahlbekanntmachung der Wahlleitung

Für die Kommunalwahlen am 12. September 2021 gebe ich aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) folgendes bekannt und fordere zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf:

  1. Zahl der Vertreterinnen/Vertreter: -Ratsmitglieder-   -Höchstzahl der Bewerberinnen / Bewerber je Wahlvorschlag-

Rat der Gemeinde Baltrum                          -8-                                                      -13-

  1. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche:

Im Wahlgebiet besteht ein Wahlbereich: 001 Gemeinde Baltrum.

  • Unterschriften für Wahlvorschläge:

Jeder Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl muss von mindestens -10- Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen

(§ 21 Abs. 9 NKWG).

Hiervon ausgenommen sind gemäß § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 NKWG die folgenden Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge:

Christlich Demokratische Union Deutschlands                                -CDU-

Sozialdemokratische Partei Deutschlands                                       -SPD-

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                                                    -GRÜNE-

Freie Demokratische Partei                                                          -FDP-

DIE LINKE Niedersachsen                                                          -DIE LINKE-

Alternative für Deutschland                                                          -AfD-

Wählergruppe Baltrum 21                                                             -BALTRUM 21-

Wählergruppe Gemeinsam für Baltrum                                           -GfB-.

Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bestätigung des Wahlrechts eingehen, ungültig.

  1. Inhalt und Form der Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen:

Die Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen für die Wahl der Vertretungen müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff NKWG und der §§ 32 ff NKWO entsprechen.

Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin / eines Einzelbewerbers (Einzel-wahlvorschlag) darf nur den Namen dieser Bewerberin / dieses Bewerbers enthalten.

  1. Einreichung der Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen:

Die Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 26.07.2021, 18.00 Uhr beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Baltrum, Rathaus,

Zimmer E 3, oder im Wahlamt, Zimmer E1, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, einzureichen.

  1. Wahlanzeige:

Parteien, die nicht unter Punkt III. aufgeführt sind, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gemäß § 22 Abs. 1 NKWG bis zum 14.06.2021 der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.

 

26579 Baltrum, den 01.03.2021

 

Olchers

Gemeindewahlleiter

 

Öffentliche Bekanntmachung

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern für das Wahlgebiet der Gemeinde Baltrum

 

Die in der Gemeinde Baltrum vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum

12.03.2021

Wahlberechtigte des oben genannten Wahlgebiets als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 12. September 2021 vorzuschlagen.

 

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzerinnen/Beisitzer (§ 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes –NKWG-).

 

Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber und Vertrauenspersonen sowie stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nach § 13 Abs. 2 NKWG ein Wahlehrenamt nicht innehaben.

 

Die Berufung zu einem Wahlehrenamt können nach § 13 Abs. 3 NKWG ablehnen:

  1. die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtags und der Landesregierung,
  2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind,
  3. Wahlberechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
  5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichen Grund oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
  6. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.

 

26579 Baltrum, 12.02.2021

 

Olchers

 

  

Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Baltrum

Kommunalwahl am 12. September 2021

 

Gemäß § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der aktuell geltenden Fassung werden hiermit die Namen und Anschriften des Gemeindewahlleiters und der stellvertretenden Gemeindewahlleiterin öffentlich bekannt gemacht:

 

Gemeindewahlleiter:

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum

Telefon:         04939-8025

E-Mail  :         olchers@baltrum.de

 

stv. Gemeindewahlleiterin:

Anita Hochgrebe

Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum

Telefon:         04939-8024

E-Mail  :         hochgrebe@baltrum.de

 

 

Baltrum, den 12.02.2021

Gemeinde Baltrum

Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                                                   Baltrum, 09. Februar 2021

 

R u n d m a i l

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es ist bereits Februar und Ostern rückt näher. Wir hoffen, dass wir planmäßig und voller Zuversicht in die neue Saison starten können und warten gespannt auf die nächsten Entscheidungen und die weitere Entwicklung. Auch wenn das Einhalten der Regeln vermehrt schwer fällt und einen langen Atem verlangt, bedanke ich mich für jedes umsichtige Verhalten und den starken Zusammenhalt auf unserem Eiland. Ebenso freue ich mich, dass die ersten Impfungen auf der Insel haben stattfinden können.

Über die folgenden Punkte möchte ich Sie in der Zwischenzeit gerne informieren:

 

Straßenreinigung und Räumpflicht

Nach der Satzung der Gemeinde Baltrum über die Straßenreinigung vom 29.08.1986 ist den Eigentümern innerhalb der geschlossenen Ortslage von bebauten und unbebauten Grundstücken die Reinigung der            öffentlichen Straßen einschließlich des Winterdienstes auferlegt worden. Die Form der Reinigung regelt die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Inselgemeinde Baltrum vom 03.02.1999 u.a. wie folgt:

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut sowie die Beseitigung von Schnee und Eis, ferner bei Glätte das Bestreuen der Gehwege… Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege und Gehwege … mit einer geringeren Breite als 1,00 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,00 m freizuhalten.

 

Raumordnungsverfahren für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore Anbindungsleitungen im nds. Küstenmeer, Seetrassen 2030

An dieser Stelle wird nochmals auf die derzeit laufende Auslegung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore Anbindungsleitungen im nds. Küstenmeer, Seetrassen 2030, hingewiesen.

Die Unterlagen können auch noch bis zum 01.03.2021 hier bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Eine vorherige Terminabsprache unter der Rufnummer 04939/80-25 (Herr Olchers) ist auf Grund der Corona-Pandemie erforderlich.

Stellungnahmen zu den Unterlagen sind bis zum 01.04.2021 an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zu richten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hinweisbekanntmachung vom 26.01.21 oder der Internetseite: www.arl-we.niedersachsen.de/Seetrassen-2030.

 

Strandumkleidekabinen: Platz für Ihre Werbung

Die Kurverwaltung restauriert zur Badesaison 2021 die vier Strandumkleiden.

Geplant ist, die vorhandenen Wände der Umkleiden gestalterisch zu verschönern. Jede Umkleide verfügt über drei große Wände von jeweils 1,60 x 1,20 m und einer kleineren Wand am Eingang mit etwa 80 cm Breite. Auf die Wände sollen bedruckte Klebefolien aufgetragen werden.

Zur Unterhaltung unserer Badegäste möchten wir zwei der Wände mit Cartoons füllen, die eigens für diese Aktion beim kommenden Inselwitz im Mai entstehen sollen. Dafür sollen die Künstler mit einem kleinen Honorar belohnt werden. Wand Nr. 3 soll von der Kurverwaltung selbst genutzt werden (z.B. für die Bewerbung des Baltrum-Shops), Wand Nr. 4 steht Ihnen als Kooperationspartner zur Verfügung (s. Anlage 1).

Für die Finanzierung der Foliendrucke und der Künstlerhonorare suchen wir nun jeweils einen Kooperationspartner, welcher eine der 1,60 x 1,20 m großen Wände als Werbefläche zur Verfügung gestellt bekommt, auf der er unseren Badegästen seinen Betrieb präsentieren kann. Hierfür veranschlagen wir eine Werbe-Pauschale von 490 Euro (zzgl. MwSt.). Die Werbefläche bleibt dem Sponsoren für drei Jahre erhalten.

Bei Interesse melden Sie sich/meldet Ihr Euch bitte bis Freitag, den 26.02.2021 bei Jantje Bunten
(bunten@baltrum.de).

Nähere Informationen (z.B. Details zur Erstellung der Druckvorlage) erhalten Sie im Anschluss.

 

Fördermöglichkeiten

Weiterhin werden Corona-Hilfen für Unternehmen gewährt. Informationen entnehmen Sie bitte der Präsentation der NBank in der Anlange (s. Anlange 2).

Hinweisen möchten wir Sie außerdem auf den Förderwegweiser Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Unter https://www.deutschland-machts-effizient.de  werden Fördermöglichkeiten zum energieeffizienten Bauen und Sanieren aufgelistet.

 

Öffnungszeiten Rathaus

Leider sind die öffentlichen Gebäude auf Grund der derzeitigen Lage für den Publikumsverkehr geschlossen.

Das Rathaus ist dennoch wie gewohnt besetzt. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie telefonisch und falls gewünscht auch persönlich nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung.

 

Alles Gute weiterhin und bleiben Sie gesund!

                                      

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                                                   Baltrum, 26. Januar 2021

 

R u n d m a i l

 

Raumordnungsverfahren für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore     Anbindungsleitungen im nds. Küstenmeer, Seetrassen 2030

 

Die Amprion Offshore GmbH sowie die TenneT Offshore GmbH planen Korridore durch das niedersächsische Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) für Netzanschlusssysteme zur Anbindung von Offshore-Windparks in der Nordsee (Seetrassen 2030). Das Amt für regionale Landesentwicklung hat jetzt das Raumordnungsverfahren für diese Planung eingeleitet. Die zu prüfenden Leitungskorridore führen über die Inseln Baltrum bzw. Langeoog und landen an der Küste im Bereich der Gemeinden Dornum sowie Neuharlingersiel an.

Das Raumordnungsverfahren dient neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.) auch einer frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit.

Die Antragsunterlagen sowie nähere Informationen zur Auslegung und zur Möglichkeit der Abgabe einer Äußerung finden sie im Internet unter:

www.arl-we.niedersachsen.de/Seetrassen-2030.

Die formelle, gesetzlich vorgesehene öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8 in Oldenburg.

Neben dieser Auslegung liegen die Unterlagen auch der Gemeinde Baltrum vor und können in der Zeit vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021 hier eingesehen werden.

Bitte wenden Sie sich an Herrn Olchers (Tel.: 04939 / 80-25), wenn Sie die Unterlagen einsehen möchten.

Äußerung zu der Planung können bis einschließlich 01.04.2021 an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems gerichtet werden.

Schriftliche Stellungnahmen senden Sie bitte an:
– die Email-Adresse: karin.flemming@arl-we.niedersachsen.de
oder
– die Postanschrift der verfahrensführenden Behörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg (Oldenburg).

Die weitere Bearbeitung der Stellungnahmen wird vereinfacht, wenn Stellungnahmen in digitaler Form (per Email) übersandt werden.

Die Stellungnahmen werden in die Prüfung und Abwägung im Zuge des Raumordnungsverfahrens einbezogen. Die Planungsträger erhalten die Stellungnahmen zur Kenntnis. Eine individuelle Beantwortung der Äußerungen erfolgt weder durch die Landesplanungsbehörde noch durch die Planungsträger.

Das Raumordnungsverfahren endet mit einer Landesplanerischen Feststellung. Dieser wird dann zu entnehmen sein, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden.

Die Genehmigung der Leitungen erfolgt erst im Anschluss an das Raumordnungsverfahren in Planfeststellungsverfahren. Dafür ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. Die Landesplanerische Feststellung wird in diesem Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                                                   Baltrum, 30. Dezember 2020

 

R u n d m a i l

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Laut der Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich vom 29.12.2020 ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf allen öffentlichen Straßen, auf der Strandpromenade mit Kuckucksdüne, am Nord- und Südstrand, im Hafenbereich sowie auf den beiden Aussichtsdünen aus Infektionsschutzgründen untersagt.

Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen allen einen besinnlichen und schönen Jahreswechsel.

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                                                   Baltrum, 23. Dezember 2020

 

R u n d m a i l

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich möchte die Gelegenheit nutzen und allen diesjährigen Jubilaren (Altengeburtstage und Ehejubilaren) auf diesem Wege nochmals die herzlichsten Glückwünsche im Namen der Gemeinde Baltrum aussprechen. Wie im gesamten Landkreis wurde und wird auch noch durch die Corona-Pandemie auf jedweden Besuch zu Ihrem persönlichen Schutz verzichtet.

 

Müllabfuhrplan für das Jahr 2021

Der Müllabfuhrplan für 2021 kann im Internet unter www.mkw-grossefehn.de  oder unter www.gemeindebaltrum.de/abfuhrkalender-baltrum aufgerufen und ausgedruckt werden. Außerdem sind Abfuhrpläne bei Bedarf in der Müllumschlagstation erhältlich. Es wird gebeten, die gelben Säcke am Abfuhrtag erst ab 8.00 Uhr rauszustellen und entsprechend abzudecken. Auf die Gefahrenabwehrverordnung wird hingewiesen.

 

Wohnungssuche / Wohngenossenschaft WoGe

Meine mehrfache Nachfrage auf der Insel nach Wohnraum für Mitarbeiter*innen der Gemeinde- und Kurverwaltung hat leider bisher keinen Erfolg gebracht.

Es freut mich jedoch sehr, dass sich die Bemühungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates der WoGe diesbezüglich sehr positiv entwickeln konnten. Der Vertrag zwischen dem Gebäudeeigentümer und der WoGe ist geschlossen und die Vergabe der Wohnungen ist erfolgt, sodass die neuen Mieter ab Anfang des kommenden Jahres einziehen können. Auffallend ist, dass sich kaum Insulaner*innen an der WoGe beteiligen. Durch Ihre Unterstützung kann es gelingen, weiteren Dauerwohnraum zu schaffen und die Arbeit der Genossen noch erfolgreicher zu machen.  https://www.woge-baltrum.de/docs/beitritt.pdf

 

Schiedsperson

Leider hat sich auf unsere Aufrufe bisher noch kein/keine Mitbürger*in gemeldet, so dass ich nochmals um Ihre Mithilfe bitte. Wir suchen eine Schiedsperson.

Das Ehrenamt der Schiedsperson kann grundsätzlich von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Darüber hinaus soll die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Zu den Aufgaben der Schiedsperson gehört die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und in Strafsachen. Hierbei soll die Schiedsperson zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufbrechen. Dadurch sollen kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art geschlichtet werden.

Die Schiedsperson wird für die Ausübung ihres Amtes durch das Schiedsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – hinreichend ausgebildet. Die Kosten für Fortbildungen, Dienstreisen und Fachliteratur trägt die Gemeinde Baltrum.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 11.01.2021 bei der Gemeinde.

 

Biomaris

Für den BIOMARIS Shop auf Baltrum wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein neuer selbstständiger Handelspartner (m/w/d) gesucht.

Wer an einem Nebenverdienst interessiert ist, Freude am Umgang mit Menschen hat und die Marke BIOMARIS vielleicht sogar schon kennt, kann sich gern direkt bei BIOMARIS in Bremen melden (Lars Brümmer, 0421 3805037, bruemmer@biomaris.com).

 

Schädlingsbekämpfung

Ich bitte nochmals darum, dass Sie einen möglichen Rattenbefall unbedingt der Gemeinde melden mögen. Nach Überprüfung des Landesamtes für Verbraucherschutz sind wir „praktisch rattenfrei“. Helfen Sie mit, dass dieses so bleibt. Auf diesem Wege teile ich auch mit, dass unser langjähriger Schädlingsbekämpfer, Herr Heyen, in den Ruhestand gegangen ist. Eine Nachfolge ist in Klärung.

 

Öffnungszeiten

Leider sind auf Grund der derzeitigen Lage alle öffentlichen Gebäude geschlossen.

Die Touristinfo im Rathaus ist zwischen den Jahren täglich von 10.00 bis 12.00 Uhr besetzt und telefonisch unter 04939/80-28 zu erreichen.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern

Aufgrund der aktuell gültigen Verordnung ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk/Feuerwerkskörper) auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen wie auf öffentlich zugänglichen Flächen untersagt. Weitere Informationen können Sie den FAQ´s auf der Internetseite des Landes Niedersachsen entnehmen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten.

 

Dankeschön!

Im vergangenen Jahr sind nicht nur wir auf der Insel durch die Pandemie stark ausgebremst worden. Dennoch hoffen aber wir alle, möglichst schnell zu einem sorgenfreieren Leben zurück zu kommen. Ich bin mir sicher, dass uns dies gelingen wird, wenn wir uns alle an die mitunter straffen Regelungen halten.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur aufrecht erhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen Baltrum zu dem machen, was das Leben auf dieser schönen Insel einfach lebenswert macht.

Auch möchte ich all den auswärtigen Wohnungsinhaber*innen danken, die durch Ihr umsichtiges Verhalten dem Appell folgen werden und den diesjährigen Jahreswechsel zu Hause verbringen. Durch Ihren Einsatz treten Sie einer Ausbreitung der Pandemie bewusst entgegen. Ihre Rücksichtnahme zeigt, dass Ihnen etwas an der Insel und ihren Bewohnern liegt. Seien Sie versichert, dass wir uns alle freuen, Sie bald wieder auf Baltrum begrüßen zu können, wenn Corona in seine Schranken gewiesen ist. Danke.

 

Im Namen des Rates und

der Mitarbeiter*innen der Gemeinde- und Kurverwaltung

wünsche ich Ihnen besinnliche Weihnachtstage

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

Bleiben Sie gesund!

                                      

Ihr

 

Harm Olchers

 

Nächste Sitzung des Rates Nr. 30 (17. Wahlperiode) 
am Mittwoch, dem 09. Dezember 2020 um 15.00 Uhr
im Veranstaltungsraum des Kinderspielhauses

 

Tagesordnung: öffentlicher Teil 

1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der anwesenden Beigeordneten und der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 29 (17. WP) vom 27.10.2020
4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
5. Bericht der Verwaltung
6. Jahresabschluss Gemeinde Baltrum 2017
7. Jahresabschluss Kurverwaltung Baltrum 2019
8. Vergabe Prüfung Jahresabschluss Kurverwaltung Baltrum 2020
9. Haushalt 2021
10. Leasing Präsentationstafeln GOBS Baltrum
11. Beitritt Biosphärenreservat
12. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
13. Schließung der Sitzung

Bürgerfragestunde

 

 

Wichtiger Hinweis: 

Zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie können leider nur höchstens zehn Zuschauer/-innen zugelassen werden. Um eine vorherige Anmeldung unter der Email-Adresse: prieb@baltrum.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04939/80-21 wird gebeten. Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Der Zutritt zum Kinderspielhaus erfolgt über den Haupteingang.

Es wird darum gebeten, dass die Zuschauer/-innen während der Sitzung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Warme Kleidung wird empfohlen, da eine Querlüftung erfolgt.

Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.

 

 

Liebe Baltrumerinnen und Baltrumer,

die Gemeinde- und Kurverwaltung gibt bekannt:

Schiedsperson

Für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Baltrum ist die stellvertretende Schiedsperson neu zu wählen. Die Person wird vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt und vom Direktor des  Amtsgerichtes Norden bestätigt. Wer Interesse an dieser Tätigkeit haben sollte, möge sich bitte im Rathaus melden, wo auch entsprechende Auskunft über die Tätigkeit gegen werden kann.

Hinweis Fördermöglichkeiten und Veranstaltungen zu Corona-Hilfen

Zu Ihrer Information haben wir in der Anlage für Sie aktuelle Hinweise auf Fördermöglichkeiten und Veranstaltungen zu Corona-Hilfen zusammengestellt.  Sollten Sie Fragen hierzu haben, melden Sie sich gerne im Rathaus.

Wohnungssuche

Möchten Sie Wohnraum längerfristig vermieten? Die Gemeinde- und Kurverwaltung sucht für ihre Mitarbeiter dringend Wohnraum. Wir freuen uns auf Rückmeldungen.

Gebrauchte Strandkörbe abzugeben!

Die Kurverwaltung hat Strandkörbe ausgemustert, die zum Verkauf angeboten werden. Die Körbe können am 01. und 02.12.20 jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr an der Mehrzweckhalle besichtigt und für je 50,- € erworben werden. Es wird kein Bargeld angenommen. Jeder Erwerber bekommt einen Laufzettel und überweist den Betrag an die Kurverwaltung. Die Körbe sind sofort mitzunehmen. Die Aktion findet nur an den beiden Tagen statt. Sollten Sie verhindert sein, beauftragen Sie bitte einen Freund, Bekannten usw., es erfolgen keine Reservierungen.

Website der Gemeinde: www.gemeindebaltrum.de

Bekanntmachungen, Informationen und Rundschreiben finden Sie ab sofort auch auf unserer Homepage!

 

Trotz der derzeitigen Lage wünsche ich Ihnen allen im Namen aller Ratsmitglieder und Mitarbeiter eine besinnliche Adventszeit.
Bleiben Sie bitte gesund.

Herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Harm Olchers
– Bürgermeister –

 

Bekanntmachung der Gemeinde Baltrum 

Liebe Baltrumerinnen und Baltrumer,

Das endgültige Wahlergebnis der Wahl zur/zum Bürgermeister/in der Gemeinde Baltrum am 20.09.2020 liegt vor:
Demnach gehen an
Dr. Thorsten Hansen 3 Stimmen, an Sandra Hillebrandt 175 Stimmen und an Harm Olchers 254 Stimmen.
Von 566 Wahlberechtigten auf Baltrum haben 435 ihre Stimme abgegeben. Davon waren 432 gültige und 3 ungültige Stimmen.
Nach der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses ist Herr Harm Olchers zum Bürgermeister der Gemeinde Baltrum gewählt worden.

 

Gemeinde Baltrum
Baltrum, 05.10.2020

Hochgrebe
Gemeindewahlleiterin

 

 

https://gemeindebaltrum.de/wp-content/uploads/2020/10/Bekanntmachung-endgültiges-Wahlergebnis.pdf

 

https://gemeindebaltrum.de/wp-content/uploads/2020/10/Scan-Mitteilung-des-endgültigen-amtlichen-Wahlergebnisses-an-Landeswahlleitung.pdf

Bekanntmachung der Gemeinde Baltrum 

Liebe Baltrumerinnen und Baltrumer,

Gemäß § 9 der Niedersächsischen Kommunalverordnung findet am Montag, 21.09.2020 um 11 Uhr im Leseraum des Rathauses (Anbau) eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Baltrum statt. Die Sitzung ist nach § 9 Abs. 3 NKWO öffentlich.

 

Gemeinde Baltrum
Baltrum, 27.08.2020

Hochgrebe
Gemeindewahlleiterin