Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Gemeinde Baltrum

Aufgrund der §§ 1 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBI. S. 9), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 07. Oktober 2010 (Nds. GVBI. S. 465) hat der Rat der Gemeinde Baltrum in seiner Sitzung am 16. Oktober 2012 folgende Verordnung erlassen:

§ 1 Katzenhaltung
(1) Katzenhalter oder Katzenhalterinnen, die ihrer Katze die Möglichkeiten gewähren,
sich außerhalb der Wohnung zu bewegen, haben diese zuvor von einem Tierarzt
kastrieren und mittels Tätowierung, Mikrochip und Halsband kennzeichnen zu lassen.
Dies gilt nicht für Katzen bis zu einem Alter von fünf Monaten.

(2) Als Katzenhalter oder Katzenhalterin im Sinne des Absatzes 1 gilt auch, wer einer
freilaufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

(3) Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der
Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der
Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

(4) Auf Antrag können Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung
zugelassen werden, wenn die Interessen der Antragstellerin oder des Antragstellers
durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall
nicht nur geringfügig überwiegen.

§ 2 Ordnungswidrigkeit
(1) Ordnungswidrig nach § 59 Absatz 1 des Nds. SOG handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig den Bestimmungen dieser Verordnung hinsichtlich des Kastrations- und
Kennzeichnungsgebots für freilaufende Katzen zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 59 Abs. 2 Nds. SOG mit einer Geldbuße bis zu
5.000,– EURO geahndet werden.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

26579 Baltrum, den 16. Oktober 2012

Wahlbekanntmachung der Wahlleitung und Aufforderung zum
Einreichen von Wahlvorschlägen für die Direktwahl
am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum

Für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für die Gemeinde Baltrum fordere
ich gemäß des § 45b Abs. 4, sowie § 16 in Verbindung mit § 45a des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes (NKWC) zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf und mache
Folgendes bekannt: (Siehe Anhang)

26-03-16 Bekanntmachung der Wahlleitung

Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Baltrum

Kommunalwahl am 13. September 2026
Gemäß § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnuug
(NKWO) werden hiermit die Namen und Anschriften des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters öffentlich bekannt gemacht Gemeindewahlleiter

 

Bürgermeister

Harm Olchers
Haus-Nr. 130
26579 Baltrum
Tel.: 04939/80-22

Stellvertretender
Gemeindewahlleiter.

Herr Jan Aumüller
Haus-Nr. 130
26579 Baltrum
Tel: 04939/80-69.

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 23.12.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 5

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

27. u. 28.12. von 9-12 Uhr

29.-31.12.     von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr

01.01.2026   geschlossen

02.01.           von 9-12 Uhr

Sauna und Fitness (im SindBad)

27. – 30.12.     von 10-18 Uhr

31.12.               geschlossen

01.01.2026     geschlossen

02.-04.1.         10-18 Uhr

Ab 05.01.        geschlossen

Kinderspielhaus:

27. u. 28.12. von 14-17 Uhr

27. u. 30.12. von 10-12 Uhr u. 14-17 Uhr

31.12.           von 10-13 Uhr

01.01.2026   geschlossen

02.01.           von 10-12 Uhr u. 14-17 Uhr

03.01.           von 10-13 Uhr

Ab 04.01.      geschlossen

 

Gästebeitrag:

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Gästebeitragssatzung auch in der Winterzeit der Gästebeitrag zu erheben ist. Es sind Stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04, 9. Änderung „Nationalparkhaus“

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04 für den Neubau eines Nationalparkhauses findet in der Zeit vom 05. Januar bis einschließlich 05. Februar 2026 statt. Die Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde Baltrum www.gemeindebaltrum.de/bauleitung/ und im nieder-sächsischen UVP-Portal dem zentralen Internetportal des Landes unter uvp-verbund.de, wie auch im Rathaus während der Dienststunden einsehbar.

———————-

Und wieder geht ein ereignisreiches Jahr seinem Ende entgegen.

Wieder haben wir viele treue und neue Gäste auf unserem schönen Eiland begrüßen dürfen, die sich gut erholen konnten. Dieses ist unser aller Verdienst, die wir uns um jeden Gast persönlich kümmern, ob als Vermieter, Gastronom, Servicedienstleister oder Veranstalter, was allerdings nur gelingen kann, wenn wir zusammen -oder „mitnanner“- an einem Seil ziehen. Ich habe das Gefühl, dass dieses auf Baltrum immer besser wird. Danke dafür.

Mit der Firma Apellos konnten wir einen neuen Betreiber für unsere Kurmittelabteilung im SindBad finden, die ab Anfang Februar unter der Firmierung „BaltrumMed“ mit frischem Wind den Betrieb aufgenommen hat. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von vielen Gästen bestätigt uns darin, den richtigen Partner gefunden zu haben. Zur Unterbringung von zusätzlichem Personal wird noch Wohnraum gesucht. Bei Interesse bitte direkt den Kontakt aufnehmen.

Durch die Bewilligung einer Förderung ist es uns möglich, die Verbesserung der Erreichbarkeit des Bewegungspark „Wuppdi“ und zum Oststrand umzusetzen. Hiermit wird die Wegefläche vom Wasserwerk bis zum „Wuppdi“ überholt und mit einer Beleuchtung versehen. Die Planungen laufen auf Hochtouren, so dass wir es schaffen, die Maßnahme noch vor der kommenden Saison abschließen zu können.

Im SindBad ist der Heizkessel gerissen, so dass wir den Badebetrieb noch im November einstellen mussten, da die sinkende Wasser- und Lufttemperatur einen längeren Aufenthalt nicht mehr zuließ. Eine Reparatur ist leider nicht möglich, so dass wir eine Ausschreibung für einen neuen Kessel auf den Weg bringen mussten, um unser Bad zur Saison 2026 wieder in Betrieb nehmen zu können.

Herzlich bedanken möchte ich mich bei allen, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur auf der Insel aufrechterhalten und durch ihr persönliches Engagement, beispielsweise in der Freiwilligen Feuerwehr, wie auch den vielen Vereinen und Gruppen unser Eiland Baltrum so einzigartig machen. Weest all van Harten bedankt!

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeindeverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

im Kreise Ihrer Lieben

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

 

Ihr

Harm Olchers

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unser Projekt „Baltrum im Rhythmus der Gezeiten“ schreitet voran.

Es dient dem Schutz unserer Insel und stärkt das Bewusstsein für Meeresgefahren.

Weitere Infos und aktuelle Entwicklungen finden Sie auf unserer Webseite.

 

Besuchen Sie:

Projekt „Baltrum im Rhythmus der Gezeiten“ schreitet voran

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 17.04.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   2 / 2 0 2 5

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo.-Sa.             12:00 – 18:00 Uhr
So.                    geschlossen

 

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo.-Fr.               10:00 – 12:00 u. 15:00 – 18:00 Uhr
Sa.                     10:00 – 13:00 Uhr
So.                     geschlossen

 

Tourist-Information im Rathaus:

18.04. Karfreitag         10:00 – 12:00 Uhr
19.04. Samstag           10:00 – 12:00 Uhr
21.04. Ostermontag    10:00 – 12:00 Uhr

Alle anderen Tage regulär von:

Mo. – Fr.              09:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do.            14:00 – 16:00 Uhr

 

Strandkorbvermietung:

Täglich von 10:00 – 13:00 Uhr

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten: Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Die Stunden von 21:00 – 08:00 Uhr (Nachtruhe) und von 13:00 – 15:00 Uhr (Mittagsruhe)

Anleinpflicht: Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

Hundekot: Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

Pferdeäpfel: Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.  Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Anlieferung Osterfeuer 2025

Die diesjährige Anlieferung von Strauch- und Buschwerk für das Osterfeuer auf dem Gemeindeheller unterhalb des Dünenschlösschens kann noch bis zum Samstagmittag (19.04.2025) um 12:00 Uhr erfolgen. Hiernach wird letztmalig aufgeschoben.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Aufgrund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

Wie in den Vorjahren wird das Feuer um 19:00 Uhr angezündet.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 18.03.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   1 / 2 0 2 5

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Inselkino Baltrum:

Die Gemeinde Baltrum sucht für das Inselkino für die anstehende Saison eine neue Betreiberin / einen neuen Betreiber. Wer die Chance darin sieht, sich für den Fortbestand des Baltrumer Kinos einzusetzen und sich für unsere Gäste und für die Insel engagieren mag, melde sich bitte bei Stephan Moschner moschner@baltrum.de,  Tel.: 04939 8030

 

Dorfentwicklung „VierInseln“

Die Dorfentwicklung „VierInseln“ beginnt – und Du bist ein entscheidender Teil davon!
Baltrum bekommt die Möglichkeit, über das Dorfentwicklungsprogramm die Projekte umzusetzen, die für das Leben hier im Dorf am wichtigsten sind.

Die vier Inseln Juist, Spiekeroog, Wangerooge und Baltrum machen sich jetzt gemeinsam – aber auch jede für sich – als Dorfregion „VierInseln“ auf den Weg. Dies startet mit einem Dorfentwicklungsplan, dem „Fahrplan“ für die Dorfentwicklung.

Im Zuge des Projektkataloges des Dorfentwicklungsplanes 2010 sind schon viele gute Ideen zusammengekommen. Nun heißt es, die wichtigsten Projekte auszuwählen und gemeinsam für die Umsetzung auszuarbeiten. Dafür ist Deine Beteiligung sehr wichtig.

Darüber können aber auch Projekte von Vereinen und private Gebäudeeigentümer über die Dorfentwicklung eine attraktive Förderung erhalten, z. B. für die Sanierung von historischen/ortsbildprägenden Gebäuden.

Deshalb laden wir dich herzlich ein, an folgenden Veranstaltungen teilzunehmen.

 

Info-Veranstaltung am 31. März 2025 um 19:00 Uhr

Wie läuft eine Dorfentwicklung ab? Welche Möglichkeiten gibt es, sich einzubringen? Welche Erfahrungen haben andere Dorfregionen gemacht, und welche Projekte werden gefördert? All diese Fragen werden in der Online-Infoveranstaltung beantwortet. Diese wird vom Planungsbüro organisiert, das die Dorfentwicklung begleitet.

Wann? am 31.03.2025 findet die Online-Veranstaltung (Start: 19:00 Uhr) statt.

 

Dorfrundgang am 06. Mai 2025 um 14:00 Uhr

Komm mit auf einen gemeinsamen Rundgang durch das Dorf und entdecke vielleicht ganz neue Eindrücke von Baltrum. Gemeinsam mit Experten werfen wir einen Blick darauf, was die Insel ausmacht und wie wir diesen Charakter in der Dorfentwicklung bewahren und weiterentwickeln können.

Außerdem besuchen wir zentrale Treffpunkte der Insulaner:innen  – Orte, die für die Inselgemeinschaft besonders wichtig sind. Hier haben wir die Gelegenheit, Ideen auszutauschen und neue Impulse für die Zukunft zu setzen.

Im Anschluss geht es in die Projektwerkstatt (s.u.), wo wir gemeinsam an konkreten Vorhaben arbeiten werden. Sei dabei und gestalte die Zukunft deines Dorfes aktiv mit!

Treffpunkt: 14.00 Uhr Eingang Rathaus, Dauer: ca. 1,5 Std.

 

Projektwerkstatt am 06. Mai 2025 Sitzungszimmer Rathaus um 16:00 Uhr

Gemeinsam wollen wir die wichtigsten Projekte für die Insel erarbeiten – basierend auf bestehenden Konzepten, wie z.B. [Sicherung Hafenbereich, Sportplatz usw.], aber auch mit Raum für neue Ideen geben. Lasst uns ausgewählte Projekte weiterentwickeln, konkrete Pläne schmieden und Baltrum aktiv mitgestalten. Deine Ideen zählen!

Treffpunkt: 16:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, Dauer: ca. 2,5 Std.

 

Info-Veranstaltung zu Kleinstvorhaben am 28. April 2025 um 19:00 Uhr

Über die Dorfentwicklung können auch sehr kleine Maßnahmen gefördert werden, die die dörfliche Gemeinschaft unterstützen und sehr schnell umzusetzen sind. Dafür stehen auf Baltrum insg. 7.500 € zur Verfügung. Wie die Förderung von Kleinstvorhaben funktioniert, wird in einer Online-Infoveranstaltung erklärt. Weitere Infos und den Link findest du auf der Online-Plattform unter https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/

 

Online-Beteiligung – ab sofort

Wenn Du nicht an den Veranstaltungen teilnehmen kannst, Du dir nochmal Unterlagen anschauen willst oder Dich interessiert, welche Ideen für Baltrum (und die anderen Inseln) schon vorgeschlagen wurden und welche Konzepte es schon gibt, dann schau doch gern bei der Online-Beteiligung vorbei. Vielleicht spricht Dich das eine oder andere (vielleicht sogar von einer anderen Insel) besonders an. Lass es uns wissen! Auf der Online-Plattform kannst du zudem auch Deine Ideen eintragen und die Ideen anderer kommentieren. Hier werden zudem alle Termine bekannt gegeben und Informationen hochgeladen. So bist Du immer und überall informiert und kannst aktiv mitentscheiden.

Die Vielfalt der Meinungen und Ideen ist entscheidend, um zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Sei dabei und gestalte die Zukunft Deines Dorfes aktiv mit!

https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/

Zur Dorfentwicklung:

Über die Dorfentwicklung bietet sich die Möglichkeit, die Dorfregion noch schöner und lebenswerter zu machen, den ursprünglichen Charakter zu bewahren und wiederherzustellen – und dafür eine Förderung mit einer attraktiven Förderquote zu erhalten. Das gilt nicht nur für Projekte der Kommunen und anderer öffentlicher Träger, sondern auch für private Projektträger wie Vereine oder Privatpersonen.

Typische Projekte sind z. B. die Sanierung von historischen / ortsbildprägenden Gebäuden (u. a. Fassade, Dächer, Fenster), Gestaltung von Plätzen und Parks sowie Investitionen in Treffpunkte (u. a. Dorfgemeinschaftshäuser), Sport- und Freizeitanlagen sowie die Daseinsvorsorge.

 

 

Mitteilung der Fa. TenneT:

TenneT-Infomärkte zum Start der Horizontalbohrungen auf Baltrum

Im Herbst 2024 wurden die ersten Bohrungen am Landesschutzdeich bei Dornumergrode erfolgreich abgeschlossen. Im April 2025 werden die Baustelleneinrichtungen am Nordstrand auf Baltrum sowie die Wasserbaustelle südlich des Ostendes eingerichtet, sodass im Sommer 2025 die ersten Bohrungen am Ostende stattfinden können.

Die Bohrungen sind notwendig, um den grünen Strom über die Offshore-Netzanbindungsprojekte BalWin3+4 sowie LanWin1+4+5 von den Konverterplattformen in der Nordsee über Seekabel unter Baltrum hindurch zum Anlandungspunkt bei Dornumergrode zu transportieren. Anschließend gelangt er über Erdkabeltrassen zu den zukünftigen Onshore-Konverterstationen bei Wilhelmshaven, Unterweser und Großenmeer.

Um alle Bewohner Baltrums und interessierte Personen zu den Bauvorhaben vorab zu informieren und für Fragen zur Verfügung zu stehen, laden wir am 1. und 2. April 2025 zu zwei Infomärkten ein. Die Veranstaltungen finden im Strandhotel Baltrum statt. Darüber hinaus bieten wir am Abend des 1. Aprils in der Gaststätte Sturm-Eck eine weitere Möglichkeit, sich in einem etwas gemütlicherem Ambiente über die Vorhaben zu informieren und mit uns in den Austausch zu kommen. Wir werden die Veranstaltungen zeitnah auf der Insel bewerben.

 

Die Veranstaltungen im Überblick:

Infomärkte im Strandhotel Wietjes (Westdorf 58, 26579 Baltrum)

  • Dienstag, 1. April 2025 von 13 bis 17 Uhr
  • Mittwoch, 2. April 2025 von 10 bis 14 Uhr

Abend-Veranstaltung in der Gaststätte Sturm-Eck (Westdorf 7, 26579 Baltrum)

  • Dienstag, 1. April 2025 ab 19 Uhr

 

 

Anlieferung Osterfeuer 2025

Die diesjährige Anlieferung von Strauch- und Buschwerk für das Osterfeuer auf den Gemeindeheller unterhalb des Dünenschlösschens wir ab Freitag, den 04. April 2025 um 12.00 Uhr freigegeben.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Aufgrund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

 

 

Ihr

Harm Olchers

 

 

Satzung der Gemeinde Baltrum über die Erhebung von Betreuungsentgelten in
Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege im Landkreis Aurich

Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 90 Abs. 1 Nr. 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) i.V.m. § 22 Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Baltrum am 27.08.2024 folgende Satzung zur Erhebung von Betreuungsentgelten für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege beschlossen:

  • 1 Geltungsbereich und Inhalt der Entgeltordnung
  • § 22 SGB VIII i.V.m. § 2 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (Nds. KiTaG) erfüllen Kindertagesstätten und die Kindertagespflege einen eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dieser zielt auf die gleichberechtigte, inklusive gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder und auf die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen und selbstbestimmten Persönlichkeiten ab sowie den Auftrag die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen.
  • Diese Satzung regelt die öffentlich-rechtliche Erhebung und Zahlung von Entgelten für den Besuch von Kindertageseinrichtungen in Form von Krippen, Kindertagespflegestellen, Kindergärten und Horten sowie altersübergreifenden Gruppen— nachfolgend, sofern nicht anders bezeichnet-Kindertageseinrichtungen genannt.
  • Unter Besuch im Sinne dieser Satzung ist die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baltrum zu den festgesetzten Zeiten zu verstehen.
  • 2 Entgelte für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
  • Für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baltrum wird von der/dem/den Sorgeberechtigten ein monatliches Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgeltes ergibt sich aus der Anlage 1, die Bestandteil dieser Satzung ist.
  • Das monatliche Nettofamilieneinkommen ist ein Zwölftel des Jahresnettofamilieneinkommens. Das Jahresnettofamilieneinkommen wird unter Anwendung des § 16 Wohngeldgesetz ermittelt.
  • Zusätzlich zum Entgelt für die Betreuung sind noch weitere Entgelte für die Verpflegung des Kindes/der Kinder zu zahlen, die sich nach dem Angebot der betreuenden Kindertageseinrichtung richten. Weitere Einzelheiten werden über den schriftlichen Betreuungsvertrag der jeweiligen Kindertageseinrichtung geregelt.
  • Das zu zahlende Entgelt kann auf Antrag ganz oder teilweise vom Landkreis Aurich (Amt für Jugend und Soziales) übernommen werden, wenn die Belastung den Sorgeberechtigten und dem Kind nicht zuzumuten ist. Die Berechnung der zumutbaren Belastung erfolgt durch die Gemeinde Baltrum. Die Prüfung orientiert sich dabei an der Berechnung der sozialhilferechtlichen Einkommensgrenze.
  • Die Entgelte werden jeweils zum Beginn eines Kindergartenjahres (01.08.) analog zu den prozentualen Entgelterhöhungen des Tarifvertrages öffentlicher Dienst -Sozial- und

 

Erziehungsdienst (TvöD-SuE)- angepasst. Es wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Diese Anpassungsregelung greift ab dem 01.08.2027.

  • 3 Entgeltschuldner
  • Entgeltschuldner sind die Sorgeberechtigten bzw. die Elternteile der Kinder, die in der Kindertageseinrichtung, für die diese Entgeltsatzung gilt, betreut werden und gemeinsam mit den Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft leben.
  • Entgeltschuldner sind daneben auch diejenigen, die die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung veranlasst haben.
  • Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner. 4 Einkommen
  • Maßgebend ist das Jahreseinkommen der/des Sorgeberechtigten und des zu betreuenden Kindes/der zu betreuenden Kinder, dass die Entgeltpflichtigen in dem Kalenderjahr haben, das dem Beginn bzw. einer Fortsetzung der Kindertagesbetreuung vorangeht (Bemessungszeitraum). Ist in den vergangenen zwölf Monaten keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen worden, ist bei der Berechnung stets das aktuelle Einkommen zu berücksichtigen. Das Kindergartenjahr umfasst den Zeitraum vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Einkommen werden höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (Anlage 2 zum Sozialbuch —Sechsten Buch Gesetzliche Rentenversicherung) berücksichtigt.
  • Als Nachweis dient eine dafür vorgesehene Erklärung über die Einkommensverhältnisse und zwar mit allen Belegen, d. h. vorrangig den maßgeblichen Einkommensteuerbescheid, Lohn- und Gehaltsbescheinigungen, alternativ die Lohnsteuerbescheinigung des vergangenen Jahres. Bei Selbstständigen ist der vom Steuerberater ausgefüllte Bogen zur Einkommensermittlung vorzulegen, ersatzweise können auch Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) eines Steuerberaters anerkannt werden. Können die aufgezählten Dokumente nicht vorgelegt werden, kann im Einzelfall das Einkommen durch andere, ebenso geeignete Nachweise belegt werden. Zudem haben die Sorgeberechtigten für die Festsetzung eines Entgeltes auf Verlangen der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen. Werden keine Angaben gemacht oder keine ausreichenden Nachweise vorgelegt, erfolgt eine Einstufung in die höchste Einkommensstufe. Wurde aufgrund der fehlenden Mitwirkung das höchste Entgelt festgesetzt, erfolgt eine Änderung des Entgeltes bei nachgeholter Mitwirkung erst ab dem Monat, in dem die vollständigen Unterlagen vorliegen.
  • Für die Berechnung des Einkommens werden die Regelungen aus den §§ 13 – 16 sowie § 18 WoGG angewandt.
  • Lebt das/leben die in einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Baltrum betreute(n) Kind(er) mit nur einer/einem Sorgeberechtigten in einer Haushaltsgemeinschaft, so sind die Einkünfte dieser/ dieses Sorgeberechtigten maßgeblich und zusammen mit den Einkünften des Kindes/der Kinder nachzuweisen.

 

(5) Leben die Sorgeberechtigten beide mit dem/den betreuten Kindern) in einer Haushaltsgemeinschaft, ist das Einkommen beider Sorgeberechtigten zusammen zu berücksichtigen und gemeinsam mit den Einkünften des Kindes/der Kinder nachzuweisen.

(6) Die/Der Sorgeberechtigte, bei dem das Kind lebt, die/der Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder den Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen, haben für die Dauer des nachgewiesenen Bezuges kein Entgelt zu leisten.

(7) Absatz 6 gilt entsprechend, wenn

  • ein Elternteil, der nicht sorgeberechtigt ist, mit dem betreuten Kind/den betreuten Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft lebt oder
  • wenn eine Dritte/ein Dritter, die/der nicht Sorgeberechtigte /-r und nicht Elternteil ist, mit dem betreuten Kind/den betreuten Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft lebt und dieses Mitglied der Haushaltsgemeinschaft einen steuerlichen Vorteil durch die Berücksichtigung des Kindes/der Kinder hat.

(8) Änderungen der Einkommensverhältnisse um mehr als 15 % sind unverzüglich anzugeben und nachzuweisen. Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zu einem anderen Entgelt führen, werden ab dem Monat, in dem dies der Gemeinde Baltrum mitgeteilt bzw. der Nachweis der Gemeinde Baltrum vorliegt, neu und mit Wirkung für die Vergangenheit berechnet. Die Gemeinde Baltrum behält sich eine regelmäßige Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Entgeltpflichtigen vor.

(9) Die Entgeltschuldner können sich zur Zahlung des höchsten Entgeltes der jeweiligen Betreuungszeit verpflichten. Dies ist schriftlich zu erklären. Diese Erklärung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Eine Einkommensüberprüfung entfällt in diesem Fall.

  • 5 Entstehung und Fälligkeit der Entgelte
  • Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes besteht mit der Aufnahme des Kindes in der Kindertageseinrichtung.
  • Im Aufnahmemonat ist der vollständige Entgeltbetrag zu zahlen, wenn die Aufnahme vom 01.-14. eines Monats erfolgt und das hälftige Entgelt ist zu zahlen, wenn die Aufnahme vom 15.-31. eines Monats erfolgte.
  • Das Entgelt ist monatlich zu zahlen und jeweils spätestens am 15. des jeweiligen Monats fällig.
  • Das Entgelt ist für einen vollen Monat und für die/den gesamte(n) vereinbarte(n) Zeit/Zeitraum zu entrichten.
  • Mit Beendigung des Betreuungsverhältnisses endet die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes. Wird das Betreuungsverhältnis jedoch während der letzten drei Monate des Kindergartenjahres beendet, so ist das Entgelt bis zum Ende des Kindergartenjahres zu entrichten.

B E K A N N T M A C H U N G

 

Planfeststellungsverfahren für das +/- 525 kV-HGÜ-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-13-1 – Rastede für den Bereich der 12 sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode – Abschnitt Seetrasse – LanWin5

I.

Die TenneT Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

 

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie in den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform NOR-13-1 vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode mittels einer +/-525 kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromleitung).

 

Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Dornumergrode bis zum Netz-verknüpfungspunkt Rastede werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Auch für die in Parallellage verlaufenden Verfahren Nor-9-2, Nor-9-3, Nor-11-2 sowie Nor-12-1 erfolgen für die seeseitigen Netzanbindungen gesonderte Planfeststellungsverfahren.

Im Untersuchungsraum des Vorhabens liegen folgende Schutzgebiete, wobei durch das Vor-haben nicht alle Schutzgebiete flächenmäßig überbaut oder anderweitig in Anspruch genom-men werden:

  • EU-VSG

o Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01)

o Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63)

  • FFH-Gebiete

o Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301)

  • Nationalparke

o Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Zone I

Für das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301) kommt die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Natura 2000-Voruntersuchung zum Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Für die EU-VSG Niedersächsisches Watten-meer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01) sowie Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63) legt die Vorhabenträgerin im Rahmen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung dar, dass unter Berücksichtigung von schadensbegrenzenden Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen anzunehmen sind.

Der vorliegende Plan enthält:

  • Anlage 1 Erläuterungsbericht
  • Anlage 2 Übersichtspläne und Wegenutzung
  • Anlage 3 Bauausführung
  • Anlage 4 Lage- und Grunderwerbsplan
  • Anlage 5 Kreuzungsverzeichnis
  • Anlage 6 Bauwerksverzeichnis
  • Anlage 8 Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Anlage 9 Grunderwerb/ dingliche Belastung
  • Anlage 10 Umweltfachliche Untersuchungen
  • Anlage 11 Materialband und Quellen

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

 

II.

(1) Der Plan wird in der Zeit vom

05.11.2024 bis zum 04.12.2024 (einschließlich)

unter dem Titel „Planfeststellungsverfahren LanWin5 Seeseite“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 43a S. 2 EnWG ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet.

Daneben kann der Plan über die Internetseite der Gemeinde Baltrum (https://www.baltrum.de) und der Gemeinde Dornum (https://www.dornum.de) abgerufen werden.

Einem Beteiligten wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, wenn er oder sie während der Dauer der Veröffentlichung ein entsprechendes Verlangen an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, richtet. In der Regel erfolgt dies mit einem USB-Stick.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 18.12.2024 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, 26579 Baltrum, der Gemeinde Dornum, Schatthauser Straße 9, 26553 Dornum oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.

Vor dem 05.11.2024 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde).

Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) erfolgt ausschließlich an den Vorhabenträger. Im Übrigen wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde mit der Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich gemacht wird und zusätzlich mit seinem verfügenden Teil und der Rechtsbehelfsbelehrung sowie einem Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet, auf das sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, verbreitet sind, bekanntgemacht wird (§ 43 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 u. 2 EnWG).

 

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Gemeinde Baltrum (https://www.gemeindebaltrum.de) und der Gemeinde Dornum (https://www.dornum.de) eingesehen werden.

Gemeinde Baltrum

 

 

B E K A N N T M A C H U N G

 

Planfeststellungsverfahren für das +/- 525 kV-HGÜ-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-11-2 – Wilhelmshaven2 für den Bereich der 12 sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode – Abschnitt Seetrasse – LanWin4

I.

Die TenneT Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

 

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie in den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform NOR-11-2 vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode mittels einer +/-525 kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromleitung).

Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Dornumergrode bis zum Netz-verknüpfungspunkt Wilhelmshaven2 werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Auch für die in Parallellage verlaufenden Verfahren Nor-9-2, Nor-9-3, Nor-12-1 sowie Nor-13-1 erfolgen für die seeseitigen Netzanbindungen gesonderte Planfeststellungsverfahren.

Im Untersuchungsraum des Vorhabens liegen folgende Schutzgebiete, wobei durch das Vor-haben nicht alle Schutzgebiete flächenmäßig überbaut oder anderweitig in Anspruch genom-men werden:

  • EU-VSG

o Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01)

o Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63)

  • FFH-Gebiete

o Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301)

  • Nationalparke

o Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Zone I

Für das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301) kommt die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Natura 2000-Voruntersuchung zum Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Für die EU-VSG Niedersächsisches Watten-meer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01) sowie Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63) legt die Vorhabenträgerin im Rahmen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung dar, dass unter Berücksichtigung von schadensbegrenzenden Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen anzunehmen sind.

Der vorliegende Plan enthält:

  • Anlage 1 Erläuterungsbericht
  • Anlage 2 Übersichtspläne und Wegenutzung
  • Anlage 3 Bauausführung
  • Anlage 4 Lage- und Grunderwerbsplan
  • Anlage 5 Kreuzungsverzeichnis
  • Anlage 6 Bauwerksverzeichnis
  • Anlage 8 Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Anlage 9 Grunderwerb/ dingliche Belastung
  • Anlage 10 Umweltfachliche Untersuchungen
  • Anlage 11 Materialband und Quellen

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

 

II.

(1) Der Plan wird in der Zeit vom

05.11.2024 bis zum 04.12.2024 (einschließlich)

unter dem Titel „Planfeststellungsverfahren LanWin4 Seeseite“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 43a S. 2 EnWG ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet.

Daneben kann der Plan über die Internetseite der Gemeinde Baltrum (https://www.baltrum.de) und der Gemeinde Dornum (https://www.dornum.de) abgerufen werden.

Einem Beteiligten wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, wenn er oder sie während der Dauer der Veröffentlichung ein entsprechendes Verlangen an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, richtet. In der Regel erfolgt dies mit einem USB-Stick.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 18.12.2024 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, 26579 Baltrum, der Gemeinde Dornum, Schatthauser Straße 9, 26553 Dornum oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.

Vor dem 05.11.2024 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde).

Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) erfolgt ausschließlich an den Vorhabenträger. Im Übrigen wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde mit der Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich gemacht wird und zusätzlich mit seinem verfügenden Teil und der Rechtsbehelfsbelehrung sowie einem Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet, auf das sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, verbreitet sind, bekanntgemacht wird (§ 43 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 u. 2 EnWG).

 

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Gemeinde Baltrum (https://www.gemeindebaltrum.de) und der Gemeinde Dornum (https://www.dornum.de) eingesehen werden.

Gemeinde Baltrum

 

 

Niederschrift Nr. 9 (18. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am Mittwoch, den 04. Oktober 2023 um 20.30 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

Beginn: 20.30 Uhr                                                                              

Ende:    22.55 Uhr                                                                              

                                                  

anwesend waren:        Bürgermeister H. Olchers

                                 Ratsfrau K. Kammer

                                 Ratsfrau K. Hinrichs

                                 Ratsherr J. Bengen

                                 Ratsherr G. Heiken

                                 Ratsherr B. Hinrichs

                                 Ratsherr O. Klün

                                 Ratsherr R. Olchers

                                 Ratsherr Chr. Ulrichs

                                

                                 Verwaltungsangestellter O. Schütte

                                 Verwaltungsangestellte B. Prieb als Protokollführerin    

                                                                   

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 8 (18. WP) vom 19.06.2023
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung
  3. Schadstoffunfallbekämpfung im Hafen Baltrum; hier: Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung
  1. Bauleitplanung der Gemeinde Baltrum;
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V5;
    hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
  1. Wünsche und Anregungen
  2. Bürgerfragestunde
  3. Schließung der Sitzung

 

Öffentlicher Teil:

 

Bevor Frau Kammer die Sitzung eröffnet, bittet Bürgermeister Olchers die Anwesenden, sich für eine Gedenkminute zu Ehren der verstorbenen ehemaligen Bürgermeisterin Frau Antje Wietjes-Paulick und dem verstorbenen ehemaligen Bürgermeister Gerd Althainz zu erheben.

 

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Frau Kammer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 26.09.2023 ergibt, wird einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 8 (18. WP) vom 19.06.2023

Die Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 8 (18. WP) vom 19.06.2023 wird von den anwesenden Ratsmitgliedern bei 1 Enthaltung, wegen Nichtteilnahme, genehmigt.

 

TOP 4: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

a) Der Rat der Gemeinde Baltrum hat dem Beschlussvorschlag, den Gemeindeoberinspektor Pollmann mit Wirkung vom 01.08.2023 die Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit zu verleihen und zum Gemeindeamtmann zu ernennen, einstimmig zugestimmt.

b) Ein Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz wurde zunächst zum Landkreis gegeben und die Abstimmung durch den Gemeinderat vorerst zurückgestellt.

c) Ein Antrag auf Anpachtung einer Hellerfläche wurde abgelehnt.

 

TOP 5: Bericht der Verwaltung

TenneT Kompensationsmaßnahmen

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, hat die Gemeinde Baltrum rund 20 Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen eingereicht. Unter anderem wurde die Untersuchung der Wasserlinse gefordert. Am 28.07.2023 fand ein Austausch über die von der Firma TenneT vorgeschlagene Kompensationsmaßnahme am Katastrophenweg statt. Dieser Vorschlag wurde von Herrn Bengen abgelehnt, da es sich dort um die direkte Zufahrt zum Ostende handelt und eine Absenkung voraussichtlich Probleme bereiten würde. Die Vorschläge der Verwaltung wurden kaum berücksichtigt. Die Gespräche dauern noch an.

 

Vergabekriterien für Grundstücksvergaben

Die Vergabekriterien wurden zur Prüfung an die Kanzlei Berghaus, Duin u. Kollegen gegeben. Notwendige Anpassungen werden noch von der Verwaltung vorgenommen, bevor die Kriterien dem Gemeinderat vorgelegt werden.

 

Dorfentwicklung

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, wurde ein Antrag mit 40 Vorschlägen für die Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm beim ArL eingereicht, wie z. B. eine Rundum-Webcam am SindBad, die Zuwegung und die Beleuchtung zum Ostschuppen und die Befestigung eines Dünenwanderweges. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

Nationalparkhaus

Am 02.10.2023 wurde von Bürgermeister Olchers und Frau Karen Kammer ein Antrag auf Fördermittel aus dem Bundeshaushalt zur Ertüchtigung der Gebäude und Ausstellungsräume von Nationalparkhäusern gestellt. Bürgermeister Olchers bedankt sich an dieser Stelle bei Frau Kammer für die gute Zusammenarbeit.

 

Klimaschutzkonzept

Da die Gemeinde Baltrum keinen eigenen Umweltbeauftragten beschäftigt, konnten alternativ Studenten der Uni Heidelberg für die Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes gewonnen werden. Die Studenten werden ab dem 22.10.2023 zu diesem Zweck auf Baltrum sein und werden im Haus Oase, im Haus Panorama und in der DLRG-Wohnung untergebracht. Der Verein Tidenhus e.V. hat sich bereit erklärt, die Verpflegung zu bezuschussen. Ein herzlicher Dank geht an alle Unterstützer.

 

Planung Feuerwehrgerätehaus

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, hat eine Begehung des Feuerwehrgebäudes mit dem Ingenieurbüro 3ing stattgefunden. Als Anregung wurden u. a. Wohnungen mit in die Planungen aufgenommen. Ein weiterer Austausch wird in Kürze stattfinden.

 

Küche Schule

Der Bauantrag für die Küche in der Schule wurde gestellt und wird aktuell geprüft. Die Maßnahme ist mit sehr viel Auflagen und Aufwand verbunden.

 

TOP 6: Schadstoffunfallbekämpfung im Hafen Baltrum; hier: Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung

Frau Kammer erläutert die Sitzungsvorlage. Herr Klün möchte wissen, wo das Boot abgestellt werden kann. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, ist dafür ein Platz in der Feuerwehr vorgesehen. Sodann stimmen die anwesenden Ratsmitglieder dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung der Schadstoffunfallbekämpfung im Hafen Baltrum mit dem Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einstimmig zu.

 

TOP 7: Bauleitplanung der Gemeinde Baltrum; vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 5, hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Zunächst erläutert Frau Kammer die Sitzungsvorlage. Sodann kommt es zur Abstimmung über nachfolgende Beschlussvorschläge:

a.) Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt einstimmig über die Zusammenstellung von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange auf Grund des Rundschreibens vom 29.11.2022 gem. § 4 (2) BauGB sowie der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 17.12.2022 bis zum 30.01.2023 gem. § 3 (2) BauGB für die Aufstellung des vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. V5.

b) Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt auf Grund des § 1 (3) und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. V5 der Gemeinde Baltrum als Satzung sowie die Begründung hierzu einstimmig.

 

TOP 8: Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

Schutzhütte am Hafen

Frau Kammer bittet darum, den Aschenbecher aus der Schutzhütte am Hafen zu entfernen und davor aufzustellen.

 

Jugendclub

Herr Heiken bittet darum, das Thema Jugendclub noch einmal im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung zu besprechen.

 

TOP 9: Bürgerfragestunde

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

TOP 10: Schließung der Sitzung

Frau Kammer schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.49 Uhr

 

 

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 21.12.2023

Der Bürgermeister

 

 

R u n d m a i l   6 / 2 0 2 3

 

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten:

 

Tourist-Info:

27., 28., u. 29.12. von 9-12 Uhr

30.12. von 10-12 Uhr

Weihnachtsfeiertage: geschlossen

31.12. u. 01.01.2024: geschlossen

Ab 02.01.2024 wieder regulär geöffnet.

 

SindBad:

Geöffnet von 10-18 Uhr

23.12.-26.12. geschlossen

31.12.-01.01. geschlossen

 

Kinderspielhaus:

27.-29.12.: von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr

30.12. u. 31.12.: von 10-13 Uhr

01.01.: geschlossen

02.01.-05.01.: von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr

Ab 06.01.2024 geschlossen

 

Reinigungskraft gesucht

Bei der Gemeinde ist noch die Stelle einer Raumpflegerin/Reinigungskraft zu besetzten. Sollten Sie an einer ganzjährigen Beschäftigung Interesse haben oder eine liebe Person kennen, die hierfür in Frage kommen könnte, melden Sie sich gerne bei uns im Rathaus.

 

Gästebeitrag:

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Kurbeitragssatzung auch in der Winterzeit der Gästebeitrag zu erheben ist. Es sind stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

——————-

Up Platt heet dat meest: “Kinners, wor is de Tied bleeben?” Ja, wo ist das Jahr geblieben? Im vergangenen Winter sind wir von schweren Stürmen verschont geblieben und unser Strand konnte zwei Jahre in gewohnter Weise genutzt werden. Dies sieht heute leider anders aus, so dass wir schon jetzt wieder unterwegs sind, um eine Strandnutzung, wie wir alle sie uns wünschen, zur kommenden Saison zu ermöglichen. Das kulturelle Inselleben hat wieder Fahrt aufgenommen und konnte viele Gäste und Einheimische begeistern, was von allen Seiten mit viel Beifall belohnt worden ist. Nach den letzten Besucher- und Übernachtungszahlen haben wir die des Vorjahres nahezu erreichen können, sind aber noch nicht auf dem Strand von 2019. Ich hoffe, dass es trotz der Weltgeschehnisse, der gesetzlichen Veränderungen und persönlichen Belastungen allen Bürgerinnen und Bürgern (Gästen wie Inselbewohnern) weiterhin möglich sein wird, sich die notwendigen Freiräume erlauben zu können und wieder viele bekannte wie auch neue Gesichter auf der Insel begrüßen zu dürfen.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur aufrechterhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen, Baltrum zu dem machen, was das Leben auf dieser schönen Insel einfach lebenswert macht. Bedankt!

 

 

Im Namen des Rates und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage im Kreise Ihrer Lieben

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

 

 

Ihr

Harm Olchers