Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 23.12.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 5

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

27. u. 28.12. von 9-12 Uhr

29.-31.12.     von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr

01.01.2026   geschlossen

02.01.           von 9-12 Uhr

Sauna und Fitness (im SindBad)

27. – 30.12.     von 10-18 Uhr

31.12.               geschlossen

01.01.2026     geschlossen

02.-04.1.         10-18 Uhr

Ab 05.01.        geschlossen

Kinderspielhaus:

27. u. 28.12. von 14-17 Uhr

27. u. 30.12. von 10-12 Uhr u. 14-17 Uhr

31.12.           von 10-13 Uhr

01.01.2026   geschlossen

02.01.           von 10-12 Uhr u. 14-17 Uhr

03.01.           von 10-13 Uhr

Ab 04.01.      geschlossen

 

Gästebeitrag:

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Gästebeitragssatzung auch in der Winterzeit der Gästebeitrag zu erheben ist. Es sind Stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04, 9. Änderung „Nationalparkhaus“

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04 für den Neubau eines Nationalparkhauses findet in der Zeit vom 05. Januar bis einschließlich 05. Februar 2026 statt. Die Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde Baltrum www.gemeindebaltrum.de/bauleitung/ und im nieder-sächsischen UVP-Portal dem zentralen Internetportal des Landes unter uvp-verbund.de, wie auch im Rathaus während der Dienststunden einsehbar.

———————-

Und wieder geht ein ereignisreiches Jahr seinem Ende entgegen.

Wieder haben wir viele treue und neue Gäste auf unserem schönen Eiland begrüßen dürfen, die sich gut erholen konnten. Dieses ist unser aller Verdienst, die wir uns um jeden Gast persönlich kümmern, ob als Vermieter, Gastronom, Servicedienstleister oder Veranstalter, was allerdings nur gelingen kann, wenn wir zusammen -oder „mitnanner“- an einem Seil ziehen. Ich habe das Gefühl, dass dieses auf Baltrum immer besser wird. Danke dafür.

Mit der Firma Apellos konnten wir einen neuen Betreiber für unsere Kurmittelabteilung im SindBad finden, die ab Anfang Februar unter der Firmierung „BaltrumMed“ mit frischem Wind den Betrieb aufgenommen hat. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von vielen Gästen bestätigt uns darin, den richtigen Partner gefunden zu haben. Zur Unterbringung von zusätzlichem Personal wird noch Wohnraum gesucht. Bei Interesse bitte direkt den Kontakt aufnehmen.

Durch die Bewilligung einer Förderung ist es uns möglich, die Verbesserung der Erreichbarkeit des Bewegungspark „Wuppdi“ und zum Oststrand umzusetzen. Hiermit wird die Wegefläche vom Wasserwerk bis zum „Wuppdi“ überholt und mit einer Beleuchtung versehen. Die Planungen laufen auf Hochtouren, so dass wir es schaffen, die Maßnahme noch vor der kommenden Saison abschließen zu können.

Im SindBad ist der Heizkessel gerissen, so dass wir den Badebetrieb noch im November einstellen mussten, da die sinkende Wasser- und Lufttemperatur einen längeren Aufenthalt nicht mehr zuließ. Eine Reparatur ist leider nicht möglich, so dass wir eine Ausschreibung für einen neuen Kessel auf den Weg bringen mussten, um unser Bad zur Saison 2026 wieder in Betrieb nehmen zu können.

Herzlich bedanken möchte ich mich bei allen, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur auf der Insel aufrechterhalten und durch ihr persönliches Engagement, beispielsweise in der Freiwilligen Feuerwehr, wie auch den vielen Vereinen und Gruppen unser Eiland Baltrum so einzigartig machen. Weest all van Harten bedankt!

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeindeverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

im Kreise Ihrer Lieben

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

 

Ihr

Harm Olchers

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unser Projekt „Baltrum im Rhythmus der Gezeiten“ schreitet voran.

Es dient dem Schutz unserer Insel und stärkt das Bewusstsein für Meeresgefahren.

Weitere Infos und aktuelle Entwicklungen finden Sie auf unserer Webseite.

 

Besuchen Sie:

Projekt „Baltrum im Rhythmus der Gezeiten“ schreitet voran

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 17.04.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   2 / 2 0 2 5

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo.-Sa.             12:00 – 18:00 Uhr
So.                    geschlossen

 

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo.-Fr.               10:00 – 12:00 u. 15:00 – 18:00 Uhr
Sa.                     10:00 – 13:00 Uhr
So.                     geschlossen

 

Tourist-Information im Rathaus:

18.04. Karfreitag         10:00 – 12:00 Uhr
19.04. Samstag           10:00 – 12:00 Uhr
21.04. Ostermontag    10:00 – 12:00 Uhr

Alle anderen Tage regulär von:

Mo. – Fr.              09:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do.            14:00 – 16:00 Uhr

 

Strandkorbvermietung:

Täglich von 10:00 – 13:00 Uhr

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten: Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Die Stunden von 21:00 – 08:00 Uhr (Nachtruhe) und von 13:00 – 15:00 Uhr (Mittagsruhe)

Anleinpflicht: Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

Hundekot: Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

Pferdeäpfel: Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.  Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Anlieferung Osterfeuer 2025

Die diesjährige Anlieferung von Strauch- und Buschwerk für das Osterfeuer auf dem Gemeindeheller unterhalb des Dünenschlösschens kann noch bis zum Samstagmittag (19.04.2025) um 12:00 Uhr erfolgen. Hiernach wird letztmalig aufgeschoben.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Aufgrund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

Wie in den Vorjahren wird das Feuer um 19:00 Uhr angezündet.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 18.03.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   1 / 2 0 2 5

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Inselkino Baltrum:

Die Gemeinde Baltrum sucht für das Inselkino für die anstehende Saison eine neue Betreiberin / einen neuen Betreiber. Wer die Chance darin sieht, sich für den Fortbestand des Baltrumer Kinos einzusetzen und sich für unsere Gäste und für die Insel engagieren mag, melde sich bitte bei Stephan Moschner moschner@baltrum.de,  Tel.: 04939 8030

 

Dorfentwicklung „VierInseln“

Die Dorfentwicklung „VierInseln“ beginnt – und Du bist ein entscheidender Teil davon!
Baltrum bekommt die Möglichkeit, über das Dorfentwicklungsprogramm die Projekte umzusetzen, die für das Leben hier im Dorf am wichtigsten sind.

Die vier Inseln Juist, Spiekeroog, Wangerooge und Baltrum machen sich jetzt gemeinsam – aber auch jede für sich – als Dorfregion „VierInseln“ auf den Weg. Dies startet mit einem Dorfentwicklungsplan, dem „Fahrplan“ für die Dorfentwicklung.

Im Zuge des Projektkataloges des Dorfentwicklungsplanes 2010 sind schon viele gute Ideen zusammengekommen. Nun heißt es, die wichtigsten Projekte auszuwählen und gemeinsam für die Umsetzung auszuarbeiten. Dafür ist Deine Beteiligung sehr wichtig.

Darüber können aber auch Projekte von Vereinen und private Gebäudeeigentümer über die Dorfentwicklung eine attraktive Förderung erhalten, z. B. für die Sanierung von historischen/ortsbildprägenden Gebäuden.

Deshalb laden wir dich herzlich ein, an folgenden Veranstaltungen teilzunehmen.

 

Info-Veranstaltung am 31. März 2025 um 19:00 Uhr

Wie läuft eine Dorfentwicklung ab? Welche Möglichkeiten gibt es, sich einzubringen? Welche Erfahrungen haben andere Dorfregionen gemacht, und welche Projekte werden gefördert? All diese Fragen werden in der Online-Infoveranstaltung beantwortet. Diese wird vom Planungsbüro organisiert, das die Dorfentwicklung begleitet.

Wann? am 31.03.2025 findet die Online-Veranstaltung (Start: 19:00 Uhr) statt.

 

Dorfrundgang am 06. Mai 2025 um 14:00 Uhr

Komm mit auf einen gemeinsamen Rundgang durch das Dorf und entdecke vielleicht ganz neue Eindrücke von Baltrum. Gemeinsam mit Experten werfen wir einen Blick darauf, was die Insel ausmacht und wie wir diesen Charakter in der Dorfentwicklung bewahren und weiterentwickeln können.

Außerdem besuchen wir zentrale Treffpunkte der Insulaner:innen  – Orte, die für die Inselgemeinschaft besonders wichtig sind. Hier haben wir die Gelegenheit, Ideen auszutauschen und neue Impulse für die Zukunft zu setzen.

Im Anschluss geht es in die Projektwerkstatt (s.u.), wo wir gemeinsam an konkreten Vorhaben arbeiten werden. Sei dabei und gestalte die Zukunft deines Dorfes aktiv mit!

Treffpunkt: 14.00 Uhr Eingang Rathaus, Dauer: ca. 1,5 Std.

 

Projektwerkstatt am 06. Mai 2025 Sitzungszimmer Rathaus um 16:00 Uhr

Gemeinsam wollen wir die wichtigsten Projekte für die Insel erarbeiten – basierend auf bestehenden Konzepten, wie z.B. [Sicherung Hafenbereich, Sportplatz usw.], aber auch mit Raum für neue Ideen geben. Lasst uns ausgewählte Projekte weiterentwickeln, konkrete Pläne schmieden und Baltrum aktiv mitgestalten. Deine Ideen zählen!

Treffpunkt: 16:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, Dauer: ca. 2,5 Std.

 

Info-Veranstaltung zu Kleinstvorhaben am 28. April 2025 um 19:00 Uhr

Über die Dorfentwicklung können auch sehr kleine Maßnahmen gefördert werden, die die dörfliche Gemeinschaft unterstützen und sehr schnell umzusetzen sind. Dafür stehen auf Baltrum insg. 7.500 € zur Verfügung. Wie die Förderung von Kleinstvorhaben funktioniert, wird in einer Online-Infoveranstaltung erklärt. Weitere Infos und den Link findest du auf der Online-Plattform unter https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/

 

Online-Beteiligung – ab sofort

Wenn Du nicht an den Veranstaltungen teilnehmen kannst, Du dir nochmal Unterlagen anschauen willst oder Dich interessiert, welche Ideen für Baltrum (und die anderen Inseln) schon vorgeschlagen wurden und welche Konzepte es schon gibt, dann schau doch gern bei der Online-Beteiligung vorbei. Vielleicht spricht Dich das eine oder andere (vielleicht sogar von einer anderen Insel) besonders an. Lass es uns wissen! Auf der Online-Plattform kannst du zudem auch Deine Ideen eintragen und die Ideen anderer kommentieren. Hier werden zudem alle Termine bekannt gegeben und Informationen hochgeladen. So bist Du immer und überall informiert und kannst aktiv mitentscheiden.

Die Vielfalt der Meinungen und Ideen ist entscheidend, um zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Sei dabei und gestalte die Zukunft Deines Dorfes aktiv mit!

https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/

Zur Dorfentwicklung:

Über die Dorfentwicklung bietet sich die Möglichkeit, die Dorfregion noch schöner und lebenswerter zu machen, den ursprünglichen Charakter zu bewahren und wiederherzustellen – und dafür eine Förderung mit einer attraktiven Förderquote zu erhalten. Das gilt nicht nur für Projekte der Kommunen und anderer öffentlicher Träger, sondern auch für private Projektträger wie Vereine oder Privatpersonen.

Typische Projekte sind z. B. die Sanierung von historischen / ortsbildprägenden Gebäuden (u. a. Fassade, Dächer, Fenster), Gestaltung von Plätzen und Parks sowie Investitionen in Treffpunkte (u. a. Dorfgemeinschaftshäuser), Sport- und Freizeitanlagen sowie die Daseinsvorsorge.

 

 

Mitteilung der Fa. TenneT:

TenneT-Infomärkte zum Start der Horizontalbohrungen auf Baltrum

Im Herbst 2024 wurden die ersten Bohrungen am Landesschutzdeich bei Dornumergrode erfolgreich abgeschlossen. Im April 2025 werden die Baustelleneinrichtungen am Nordstrand auf Baltrum sowie die Wasserbaustelle südlich des Ostendes eingerichtet, sodass im Sommer 2025 die ersten Bohrungen am Ostende stattfinden können.

Die Bohrungen sind notwendig, um den grünen Strom über die Offshore-Netzanbindungsprojekte BalWin3+4 sowie LanWin1+4+5 von den Konverterplattformen in der Nordsee über Seekabel unter Baltrum hindurch zum Anlandungspunkt bei Dornumergrode zu transportieren. Anschließend gelangt er über Erdkabeltrassen zu den zukünftigen Onshore-Konverterstationen bei Wilhelmshaven, Unterweser und Großenmeer.

Um alle Bewohner Baltrums und interessierte Personen zu den Bauvorhaben vorab zu informieren und für Fragen zur Verfügung zu stehen, laden wir am 1. und 2. April 2025 zu zwei Infomärkten ein. Die Veranstaltungen finden im Strandhotel Baltrum statt. Darüber hinaus bieten wir am Abend des 1. Aprils in der Gaststätte Sturm-Eck eine weitere Möglichkeit, sich in einem etwas gemütlicherem Ambiente über die Vorhaben zu informieren und mit uns in den Austausch zu kommen. Wir werden die Veranstaltungen zeitnah auf der Insel bewerben.

 

Die Veranstaltungen im Überblick:

Infomärkte im Strandhotel Wietjes (Westdorf 58, 26579 Baltrum)

  • Dienstag, 1. April 2025 von 13 bis 17 Uhr
  • Mittwoch, 2. April 2025 von 10 bis 14 Uhr

Abend-Veranstaltung in der Gaststätte Sturm-Eck (Westdorf 7, 26579 Baltrum)

  • Dienstag, 1. April 2025 ab 19 Uhr

 

 

Anlieferung Osterfeuer 2025

Die diesjährige Anlieferung von Strauch- und Buschwerk für das Osterfeuer auf den Gemeindeheller unterhalb des Dünenschlösschens wir ab Freitag, den 04. April 2025 um 12.00 Uhr freigegeben.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Aufgrund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

 

 

Ihr

Harm Olchers

 

 

Satzung der Gemeinde Baltrum über die Erhebung von Betreuungsentgelten in
Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege im Landkreis Aurich

Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 90 Abs. 1 Nr. 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) i.V.m. § 22 Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Baltrum am 27.08.2024 folgende Satzung zur Erhebung von Betreuungsentgelten für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege beschlossen:

  • 1 Geltungsbereich und Inhalt der Entgeltordnung
  • § 22 SGB VIII i.V.m. § 2 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (Nds. KiTaG) erfüllen Kindertagesstätten und die Kindertagespflege einen eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dieser zielt auf die gleichberechtigte, inklusive gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder und auf die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen und selbstbestimmten Persönlichkeiten ab sowie den Auftrag die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen.
  • Diese Satzung regelt die öffentlich-rechtliche Erhebung und Zahlung von Entgelten für den Besuch von Kindertageseinrichtungen in Form von Krippen, Kindertagespflegestellen, Kindergärten und Horten sowie altersübergreifenden Gruppen— nachfolgend, sofern nicht anders bezeichnet-Kindertageseinrichtungen genannt.
  • Unter Besuch im Sinne dieser Satzung ist die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baltrum zu den festgesetzten Zeiten zu verstehen.
  • 2 Entgelte für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
  • Für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baltrum wird von der/dem/den Sorgeberechtigten ein monatliches Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgeltes ergibt sich aus der Anlage 1, die Bestandteil dieser Satzung ist.
  • Das monatliche Nettofamilieneinkommen ist ein Zwölftel des Jahresnettofamilieneinkommens. Das Jahresnettofamilieneinkommen wird unter Anwendung des § 16 Wohngeldgesetz ermittelt.
  • Zusätzlich zum Entgelt für die Betreuung sind noch weitere Entgelte für die Verpflegung des Kindes/der Kinder zu zahlen, die sich nach dem Angebot der betreuenden Kindertageseinrichtung richten. Weitere Einzelheiten werden über den schriftlichen Betreuungsvertrag der jeweiligen Kindertageseinrichtung geregelt.
  • Das zu zahlende Entgelt kann auf Antrag ganz oder teilweise vom Landkreis Aurich (Amt für Jugend und Soziales) übernommen werden, wenn die Belastung den Sorgeberechtigten und dem Kind nicht zuzumuten ist. Die Berechnung der zumutbaren Belastung erfolgt durch die Gemeinde Baltrum. Die Prüfung orientiert sich dabei an der Berechnung der sozialhilferechtlichen Einkommensgrenze.
  • Die Entgelte werden jeweils zum Beginn eines Kindergartenjahres (01.08.) analog zu den prozentualen Entgelterhöhungen des Tarifvertrages öffentlicher Dienst -Sozial- und

 

Erziehungsdienst (TvöD-SuE)- angepasst. Es wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Diese Anpassungsregelung greift ab dem 01.08.2027.

  • 3 Entgeltschuldner
  • Entgeltschuldner sind die Sorgeberechtigten bzw. die Elternteile der Kinder, die in der Kindertageseinrichtung, für die diese Entgeltsatzung gilt, betreut werden und gemeinsam mit den Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft leben.
  • Entgeltschuldner sind daneben auch diejenigen, die die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung veranlasst haben.
  • Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner. 4 Einkommen
  • Maßgebend ist das Jahreseinkommen der/des Sorgeberechtigten und des zu betreuenden Kindes/der zu betreuenden Kinder, dass die Entgeltpflichtigen in dem Kalenderjahr haben, das dem Beginn bzw. einer Fortsetzung der Kindertagesbetreuung vorangeht (Bemessungszeitraum). Ist in den vergangenen zwölf Monaten keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen worden, ist bei der Berechnung stets das aktuelle Einkommen zu berücksichtigen. Das Kindergartenjahr umfasst den Zeitraum vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Einkommen werden höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (Anlage 2 zum Sozialbuch —Sechsten Buch Gesetzliche Rentenversicherung) berücksichtigt.
  • Als Nachweis dient eine dafür vorgesehene Erklärung über die Einkommensverhältnisse und zwar mit allen Belegen, d. h. vorrangig den maßgeblichen Einkommensteuerbescheid, Lohn- und Gehaltsbescheinigungen, alternativ die Lohnsteuerbescheinigung des vergangenen Jahres. Bei Selbstständigen ist der vom Steuerberater ausgefüllte Bogen zur Einkommensermittlung vorzulegen, ersatzweise können auch Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) eines Steuerberaters anerkannt werden. Können die aufgezählten Dokumente nicht vorgelegt werden, kann im Einzelfall das Einkommen durch andere, ebenso geeignete Nachweise belegt werden. Zudem haben die Sorgeberechtigten für die Festsetzung eines Entgeltes auf Verlangen der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen. Werden keine Angaben gemacht oder keine ausreichenden Nachweise vorgelegt, erfolgt eine Einstufung in die höchste Einkommensstufe. Wurde aufgrund der fehlenden Mitwirkung das höchste Entgelt festgesetzt, erfolgt eine Änderung des Entgeltes bei nachgeholter Mitwirkung erst ab dem Monat, in dem die vollständigen Unterlagen vorliegen.
  • Für die Berechnung des Einkommens werden die Regelungen aus den §§ 13 – 16 sowie § 18 WoGG angewandt.
  • Lebt das/leben die in einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Baltrum betreute(n) Kind(er) mit nur einer/einem Sorgeberechtigten in einer Haushaltsgemeinschaft, so sind die Einkünfte dieser/ dieses Sorgeberechtigten maßgeblich und zusammen mit den Einkünften des Kindes/der Kinder nachzuweisen.

 

(5) Leben die Sorgeberechtigten beide mit dem/den betreuten Kindern) in einer Haushaltsgemeinschaft, ist das Einkommen beider Sorgeberechtigten zusammen zu berücksichtigen und gemeinsam mit den Einkünften des Kindes/der Kinder nachzuweisen.

(6) Die/Der Sorgeberechtigte, bei dem das Kind lebt, die/der Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder den Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen, haben für die Dauer des nachgewiesenen Bezuges kein Entgelt zu leisten.

(7) Absatz 6 gilt entsprechend, wenn

  • ein Elternteil, der nicht sorgeberechtigt ist, mit dem betreuten Kind/den betreuten Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft lebt oder
  • wenn eine Dritte/ein Dritter, die/der nicht Sorgeberechtigte /-r und nicht Elternteil ist, mit dem betreuten Kind/den betreuten Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft lebt und dieses Mitglied der Haushaltsgemeinschaft einen steuerlichen Vorteil durch die Berücksichtigung des Kindes/der Kinder hat.

(8) Änderungen der Einkommensverhältnisse um mehr als 15 % sind unverzüglich anzugeben und nachzuweisen. Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zu einem anderen Entgelt führen, werden ab dem Monat, in dem dies der Gemeinde Baltrum mitgeteilt bzw. der Nachweis der Gemeinde Baltrum vorliegt, neu und mit Wirkung für die Vergangenheit berechnet. Die Gemeinde Baltrum behält sich eine regelmäßige Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Entgeltpflichtigen vor.

(9) Die Entgeltschuldner können sich zur Zahlung des höchsten Entgeltes der jeweiligen Betreuungszeit verpflichten. Dies ist schriftlich zu erklären. Diese Erklärung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Eine Einkommensüberprüfung entfällt in diesem Fall.

  • 5 Entstehung und Fälligkeit der Entgelte
  • Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes besteht mit der Aufnahme des Kindes in der Kindertageseinrichtung.
  • Im Aufnahmemonat ist der vollständige Entgeltbetrag zu zahlen, wenn die Aufnahme vom 01.-14. eines Monats erfolgt und das hälftige Entgelt ist zu zahlen, wenn die Aufnahme vom 15.-31. eines Monats erfolgte.
  • Das Entgelt ist monatlich zu zahlen und jeweils spätestens am 15. des jeweiligen Monats fällig.
  • Das Entgelt ist für einen vollen Monat und für die/den gesamte(n) vereinbarte(n) Zeit/Zeitraum zu entrichten.
  • Mit Beendigung des Betreuungsverhältnisses endet die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes. Wird das Betreuungsverhältnis jedoch während der letzten drei Monate des Kindergartenjahres beendet, so ist das Entgelt bis zum Ende des Kindergartenjahres zu entrichten.

B E K A N N T M A C H U N G

 

Planfeststellungsverfahren für das +/- 525 kV-HGÜ-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-13-1 – Rastede für den Bereich der 12 sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode – Abschnitt Seetrasse – LanWin5

I.

Die TenneT Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

 

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie in den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform NOR-13-1 vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode mittels einer +/-525 kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromleitung).

 

Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Dornumergrode bis zum Netz-verknüpfungspunkt Rastede werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Auch für die in Parallellage verlaufenden Verfahren Nor-9-2, Nor-9-3, Nor-11-2 sowie Nor-12-1 erfolgen für die seeseitigen Netzanbindungen gesonderte Planfeststellungsverfahren.

Im Untersuchungsraum des Vorhabens liegen folgende Schutzgebiete, wobei durch das Vor-haben nicht alle Schutzgebiete flächenmäßig überbaut oder anderweitig in Anspruch genom-men werden:

  • EU-VSG

o Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01)

o Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63)

  • FFH-Gebiete

o Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301)

  • Nationalparke

o Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Zone I

Für das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301) kommt die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Natura 2000-Voruntersuchung zum Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Für die EU-VSG Niedersächsisches Watten-meer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01) sowie Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63) legt die Vorhabenträgerin im Rahmen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung dar, dass unter Berücksichtigung von schadensbegrenzenden Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen anzunehmen sind.

Der vorliegende Plan enthält:

  • Anlage 1 Erläuterungsbericht
  • Anlage 2 Übersichtspläne und Wegenutzung
  • Anlage 3 Bauausführung
  • Anlage 4 Lage- und Grunderwerbsplan
  • Anlage 5 Kreuzungsverzeichnis
  • Anlage 6 Bauwerksverzeichnis
  • Anlage 8 Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Anlage 9 Grunderwerb/ dingliche Belastung
  • Anlage 10 Umweltfachliche Untersuchungen
  • Anlage 11 Materialband und Quellen

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

 

II.

(1) Der Plan wird in der Zeit vom

05.11.2024 bis zum 04.12.2024 (einschließlich)

unter dem Titel „Planfeststellungsverfahren LanWin5 Seeseite“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 43a S. 2 EnWG ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet.

Daneben kann der Plan über die Internetseite der Gemeinde Baltrum (https://www.baltrum.de) und der Gemeinde Dornum (https://www.dornum.de) abgerufen werden.

Einem Beteiligten wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, wenn er oder sie während der Dauer der Veröffentlichung ein entsprechendes Verlangen an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, richtet. In der Regel erfolgt dies mit einem USB-Stick.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 18.12.2024 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, 26579 Baltrum, der Gemeinde Dornum, Schatthauser Straße 9, 26553 Dornum oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.

Vor dem 05.11.2024 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde).

Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) erfolgt ausschließlich an den Vorhabenträger. Im Übrigen wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde mit der Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich gemacht wird und zusätzlich mit seinem verfügenden Teil und der Rechtsbehelfsbelehrung sowie einem Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet, auf das sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, verbreitet sind, bekanntgemacht wird (§ 43 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 u. 2 EnWG).

 

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Gemeinde Baltrum (https://www.gemeindebaltrum.de) und der Gemeinde Dornum (https://www.dornum.de) eingesehen werden.

Gemeinde Baltrum

 

 

B E K A N N T M A C H U N G

 

Planfeststellungsverfahren für das +/- 525 kV-HGÜ-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-11-2 – Wilhelmshaven2 für den Bereich der 12 sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode – Abschnitt Seetrasse – LanWin4

I.

Die TenneT Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

 

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie in den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform NOR-11-2 vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode mittels einer +/-525 kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromleitung).

Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Dornumergrode bis zum Netz-verknüpfungspunkt Wilhelmshaven2 werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Auch für die in Parallellage verlaufenden Verfahren Nor-9-2, Nor-9-3, Nor-12-1 sowie Nor-13-1 erfolgen für die seeseitigen Netzanbindungen gesonderte Planfeststellungsverfahren.

Im Untersuchungsraum des Vorhabens liegen folgende Schutzgebiete, wobei durch das Vor-haben nicht alle Schutzgebiete flächenmäßig überbaut oder anderweitig in Anspruch genom-men werden:

  • EU-VSG

o Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01)

o Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63)

  • FFH-Gebiete

o Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301)

  • Nationalparke

o Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Zone I

Für das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301) kommt die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Natura 2000-Voruntersuchung zum Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Für die EU-VSG Niedersächsisches Watten-meer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01) sowie Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63) legt die Vorhabenträgerin im Rahmen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung dar, dass unter Berücksichtigung von schadensbegrenzenden Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen anzunehmen sind.

Der vorliegende Plan enthält:

  • Anlage 1 Erläuterungsbericht
  • Anlage 2 Übersichtspläne und Wegenutzung
  • Anlage 3 Bauausführung
  • Anlage 4 Lage- und Grunderwerbsplan
  • Anlage 5 Kreuzungsverzeichnis
  • Anlage 6 Bauwerksverzeichnis
  • Anlage 8 Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Anlage 9 Grunderwerb/ dingliche Belastung
  • Anlage 10 Umweltfachliche Untersuchungen
  • Anlage 11 Materialband und Quellen

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

 

II.

(1) Der Plan wird in der Zeit vom

05.11.2024 bis zum 04.12.2024 (einschließlich)

unter dem Titel „Planfeststellungsverfahren LanWin4 Seeseite“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 43a S. 2 EnWG ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet.

Daneben kann der Plan über die Internetseite der Gemeinde Baltrum (https://www.baltrum.de) und der Gemeinde Dornum (https://www.dornum.de) abgerufen werden.

Einem Beteiligten wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, wenn er oder sie während der Dauer der Veröffentlichung ein entsprechendes Verlangen an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, richtet. In der Regel erfolgt dies mit einem USB-Stick.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 18.12.2024 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, 26579 Baltrum, der Gemeinde Dornum, Schatthauser Straße 9, 26553 Dornum oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.

Vor dem 05.11.2024 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde).

Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) erfolgt ausschließlich an den Vorhabenträger. Im Übrigen wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde mit der Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich gemacht wird und zusätzlich mit seinem verfügenden Teil und der Rechtsbehelfsbelehrung sowie einem Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet, auf das sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, verbreitet sind, bekanntgemacht wird (§ 43 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 u. 2 EnWG).

 

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Gemeinde Baltrum (https://www.gemeindebaltrum.de) und der Gemeinde Dornum (https://www.dornum.de) eingesehen werden.

Gemeinde Baltrum

 

 

Niederschrift Nr. 9 (18. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am Mittwoch, den 04. Oktober 2023 um 20.30 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

Beginn: 20.30 Uhr                                                                              

Ende:    22.55 Uhr                                                                              

                                                  

anwesend waren:        Bürgermeister H. Olchers

                                 Ratsfrau K. Kammer

                                 Ratsfrau K. Hinrichs

                                 Ratsherr J. Bengen

                                 Ratsherr G. Heiken

                                 Ratsherr B. Hinrichs

                                 Ratsherr O. Klün

                                 Ratsherr R. Olchers

                                 Ratsherr Chr. Ulrichs

                                

                                 Verwaltungsangestellter O. Schütte

                                 Verwaltungsangestellte B. Prieb als Protokollführerin    

                                                                   

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 8 (18. WP) vom 19.06.2023
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung
  3. Schadstoffunfallbekämpfung im Hafen Baltrum; hier: Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung
  1. Bauleitplanung der Gemeinde Baltrum;
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V5;
    hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
  1. Wünsche und Anregungen
  2. Bürgerfragestunde
  3. Schließung der Sitzung

 

Öffentlicher Teil:

 

Bevor Frau Kammer die Sitzung eröffnet, bittet Bürgermeister Olchers die Anwesenden, sich für eine Gedenkminute zu Ehren der verstorbenen ehemaligen Bürgermeisterin Frau Antje Wietjes-Paulick und dem verstorbenen ehemaligen Bürgermeister Gerd Althainz zu erheben.

 

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Frau Kammer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 26.09.2023 ergibt, wird einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 8 (18. WP) vom 19.06.2023

Die Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 8 (18. WP) vom 19.06.2023 wird von den anwesenden Ratsmitgliedern bei 1 Enthaltung, wegen Nichtteilnahme, genehmigt.

 

TOP 4: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

a) Der Rat der Gemeinde Baltrum hat dem Beschlussvorschlag, den Gemeindeoberinspektor Pollmann mit Wirkung vom 01.08.2023 die Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit zu verleihen und zum Gemeindeamtmann zu ernennen, einstimmig zugestimmt.

b) Ein Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz wurde zunächst zum Landkreis gegeben und die Abstimmung durch den Gemeinderat vorerst zurückgestellt.

c) Ein Antrag auf Anpachtung einer Hellerfläche wurde abgelehnt.

 

TOP 5: Bericht der Verwaltung

TenneT Kompensationsmaßnahmen

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, hat die Gemeinde Baltrum rund 20 Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen eingereicht. Unter anderem wurde die Untersuchung der Wasserlinse gefordert. Am 28.07.2023 fand ein Austausch über die von der Firma TenneT vorgeschlagene Kompensationsmaßnahme am Katastrophenweg statt. Dieser Vorschlag wurde von Herrn Bengen abgelehnt, da es sich dort um die direkte Zufahrt zum Ostende handelt und eine Absenkung voraussichtlich Probleme bereiten würde. Die Vorschläge der Verwaltung wurden kaum berücksichtigt. Die Gespräche dauern noch an.

 

Vergabekriterien für Grundstücksvergaben

Die Vergabekriterien wurden zur Prüfung an die Kanzlei Berghaus, Duin u. Kollegen gegeben. Notwendige Anpassungen werden noch von der Verwaltung vorgenommen, bevor die Kriterien dem Gemeinderat vorgelegt werden.

 

Dorfentwicklung

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, wurde ein Antrag mit 40 Vorschlägen für die Teilnahme am Dorfentwicklungsprogramm beim ArL eingereicht, wie z. B. eine Rundum-Webcam am SindBad, die Zuwegung und die Beleuchtung zum Ostschuppen und die Befestigung eines Dünenwanderweges. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

Nationalparkhaus

Am 02.10.2023 wurde von Bürgermeister Olchers und Frau Karen Kammer ein Antrag auf Fördermittel aus dem Bundeshaushalt zur Ertüchtigung der Gebäude und Ausstellungsräume von Nationalparkhäusern gestellt. Bürgermeister Olchers bedankt sich an dieser Stelle bei Frau Kammer für die gute Zusammenarbeit.

 

Klimaschutzkonzept

Da die Gemeinde Baltrum keinen eigenen Umweltbeauftragten beschäftigt, konnten alternativ Studenten der Uni Heidelberg für die Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes gewonnen werden. Die Studenten werden ab dem 22.10.2023 zu diesem Zweck auf Baltrum sein und werden im Haus Oase, im Haus Panorama und in der DLRG-Wohnung untergebracht. Der Verein Tidenhus e.V. hat sich bereit erklärt, die Verpflegung zu bezuschussen. Ein herzlicher Dank geht an alle Unterstützer.

 

Planung Feuerwehrgerätehaus

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, hat eine Begehung des Feuerwehrgebäudes mit dem Ingenieurbüro 3ing stattgefunden. Als Anregung wurden u. a. Wohnungen mit in die Planungen aufgenommen. Ein weiterer Austausch wird in Kürze stattfinden.

 

Küche Schule

Der Bauantrag für die Küche in der Schule wurde gestellt und wird aktuell geprüft. Die Maßnahme ist mit sehr viel Auflagen und Aufwand verbunden.

 

TOP 6: Schadstoffunfallbekämpfung im Hafen Baltrum; hier: Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung

Frau Kammer erläutert die Sitzungsvorlage. Herr Klün möchte wissen, wo das Boot abgestellt werden kann. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, ist dafür ein Platz in der Feuerwehr vorgesehen. Sodann stimmen die anwesenden Ratsmitglieder dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung der Schadstoffunfallbekämpfung im Hafen Baltrum mit dem Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einstimmig zu.

 

TOP 7: Bauleitplanung der Gemeinde Baltrum; vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 5, hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Zunächst erläutert Frau Kammer die Sitzungsvorlage. Sodann kommt es zur Abstimmung über nachfolgende Beschlussvorschläge:

a.) Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt einstimmig über die Zusammenstellung von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange auf Grund des Rundschreibens vom 29.11.2022 gem. § 4 (2) BauGB sowie der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 17.12.2022 bis zum 30.01.2023 gem. § 3 (2) BauGB für die Aufstellung des vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. V5.

b) Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt auf Grund des § 1 (3) und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. V5 der Gemeinde Baltrum als Satzung sowie die Begründung hierzu einstimmig.

 

TOP 8: Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

Schutzhütte am Hafen

Frau Kammer bittet darum, den Aschenbecher aus der Schutzhütte am Hafen zu entfernen und davor aufzustellen.

 

Jugendclub

Herr Heiken bittet darum, das Thema Jugendclub noch einmal im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung zu besprechen.

 

TOP 9: Bürgerfragestunde

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

TOP 10: Schließung der Sitzung

Frau Kammer schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.49 Uhr

 

 

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 21.12.2023

Der Bürgermeister

 

 

R u n d m a i l   6 / 2 0 2 3

 

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten:

 

Tourist-Info:

27., 28., u. 29.12. von 9-12 Uhr

30.12. von 10-12 Uhr

Weihnachtsfeiertage: geschlossen

31.12. u. 01.01.2024: geschlossen

Ab 02.01.2024 wieder regulär geöffnet.

 

SindBad:

Geöffnet von 10-18 Uhr

23.12.-26.12. geschlossen

31.12.-01.01. geschlossen

 

Kinderspielhaus:

27.-29.12.: von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr

30.12. u. 31.12.: von 10-13 Uhr

01.01.: geschlossen

02.01.-05.01.: von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr

Ab 06.01.2024 geschlossen

 

Reinigungskraft gesucht

Bei der Gemeinde ist noch die Stelle einer Raumpflegerin/Reinigungskraft zu besetzten. Sollten Sie an einer ganzjährigen Beschäftigung Interesse haben oder eine liebe Person kennen, die hierfür in Frage kommen könnte, melden Sie sich gerne bei uns im Rathaus.

 

Gästebeitrag:

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Kurbeitragssatzung auch in der Winterzeit der Gästebeitrag zu erheben ist. Es sind stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

——————-

Up Platt heet dat meest: “Kinners, wor is de Tied bleeben?” Ja, wo ist das Jahr geblieben? Im vergangenen Winter sind wir von schweren Stürmen verschont geblieben und unser Strand konnte zwei Jahre in gewohnter Weise genutzt werden. Dies sieht heute leider anders aus, so dass wir schon jetzt wieder unterwegs sind, um eine Strandnutzung, wie wir alle sie uns wünschen, zur kommenden Saison zu ermöglichen. Das kulturelle Inselleben hat wieder Fahrt aufgenommen und konnte viele Gäste und Einheimische begeistern, was von allen Seiten mit viel Beifall belohnt worden ist. Nach den letzten Besucher- und Übernachtungszahlen haben wir die des Vorjahres nahezu erreichen können, sind aber noch nicht auf dem Strand von 2019. Ich hoffe, dass es trotz der Weltgeschehnisse, der gesetzlichen Veränderungen und persönlichen Belastungen allen Bürgerinnen und Bürgern (Gästen wie Inselbewohnern) weiterhin möglich sein wird, sich die notwendigen Freiräume erlauben zu können und wieder viele bekannte wie auch neue Gesichter auf der Insel begrüßen zu dürfen.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur aufrechterhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen, Baltrum zu dem machen, was das Leben auf dieser schönen Insel einfach lebenswert macht. Bedankt!

 

 

Im Namen des Rates und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage im Kreise Ihrer Lieben

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

 

 

Ihr

Harm Olchers

 

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   5 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Online-Vorstellung des Klimaschutzkonzepts für Baltrum

Am Donnerstag, den 16.11.2023 um 15.00 Uhr, findet die Vorstellung des Klimaschutzkonzepts für Baltrum online statt.

Seit Mitte Oktober beschäftigen sich zehn Studierende aus Heidelberg mit der Erstellung des Klimaschutzkonzepts für Baltrum. Um sich mit der Lage vor Ort vertraut zu machen, war die Studiengruppe Ende Oktober eine Woche auf der Insel und hat viele Gespräche geführt und Informationen zusammengetragen. Seitdem wird von Heidelberg aus weiter an dem Konzept gearbeitet.

Thematisiert werden, neben einem klimaschutzrelevanten Überblick des aktuellen Standes, die ausgearbeiteten Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen auf der Insel.

Die Präsentation wird digital über die Plattform Teams stattfinden und für alle Interessenten unter dem untenstehenden Link zugänglich sein. Die Informationsveranstaltung mit anschließender Möglichkeit für Fragen beginnt um 15.00 Uhr und wird voraussichtlich um 16.45 Uhr enden.

Die Studierenden freuen sich auf eine rege Teilnahme.

https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_YzBkNzQ4ZGUtZWJiMi00ZDI4LTgzNDEtZmM3OGRkZWIyNjVi%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%22787048c4-ce0e-4446-81e0-2fa0524ec702%22%2c%22Oid%22%3a%2261c4fcbd-b613-4ec6-b779-ff6574ab966d%22%7d

 

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

 

 

Harm Olchers

 

Niederschrift Nr. 8 (18. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am Montag, den 19. Juni 2023 um 20.30 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

Beginn: 20.30 Uhr                                                                              

Ende:    22.38 Uhr                                                                              

                                                  

anwesend waren:        Bürgermeister Harm Olchers

                                 Ratsfrau Karen Kammer

                                 Ratsfrau Keya Hinrichs

                                 Ratsherr Christian Ulrichs

                                 Ratsherr Ralf Olchers

                                 Ratsherr Jann Bengen

                                 Ratsherr Galt Heiken

                                 Ratsherr Ben Hinrichs

 

                                 Verwaltungsangestellter Oliver Schütte

                                 Verwaltungsangestellte Beathe Prieb als Protokollführerin

 

Es fehlt: Ratsherr Klün   

                                                                   

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 7 (18. WP) vom 16.05.2023
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung
  3. Kriterienkatalog Grundstücksvergabe
  4. Erlass einer Satzung der Gemeinde Baltrum über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungssatzung)
  1. Konzept Marketingentwicklung Baltrum, -Antrag der CDU-Fraktion Baltrum-
  2. Wünsche und Anregungen
  3. Bürgerfragestunde
  4. Schließung der Sitzung     

 

Öffentlicher Teil:

 

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Frau Kammer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 08.06.2023 ergibt, wird einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 7 (18. WP) vom 16.05.2023

Die Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 7 (18. WP) vom 16.05.2023 wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig genehmigt.

 

TOP 4: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

 

a) Auftragsvergabe für die Planung eines Feuerwehrgerätehauses

Der Auftrag für die Planung und Kostenermittlung für das Feuerwehrgerätehaus wurde an die Firma 3ing Architektur- und Ingenieurbüro GmbH vergeben.

b) R2 Modul „Veranstaltungen“

Der Beschaffung des R2-Veranstaltungsmoduls wurde zugestimmt.

c) Besetzung der Stelle „Leitung Tourismusbereich“

Es wurde ein Bewerber abgelehnt, ein weiterer Bewerber wurde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

d) Personalangelegenheit Dennis Pollmann

Herr Dennis Pollmann wird zum 01.06.2023 bzw. nächstmöglichen Termin als Gemeindeoberinspektor der Gemeinde Baltrum übernommen.

 

TOP 5: Bericht der Verwaltung

 

Inselmagazin

Der herkömmliche Baltrum-Katalog wird durch ein sog. Inselmagazin ersetzt, welches u.a. eine Image-Strecke, einen A-Z-Teil, Veranstaltungen und einen Ortsplan beinhalten soll. Das Erscheinen ist für den Monat Oktober geplant. Im Vorfeld sollen die Stammgäste und die Vermietungsbetriebe über ein Rundschreiben informiert werden. Die Bewerbung des kostenpflichtigen Magazins erfolgt über die Website www.baltrum.de und Social-Media-Kanäle. Die Anzeigenakquise startet im Juli. Die Auflage wird zwischen 5.000 und 10.000 liegen, wobei bei Bedarf nachgedruckt werden kann. Informationen über den Preis folgen. Die Anwesenden nehmen zustimmend Kenntnis.

 

Veranstaltungskalender

In der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde bemängelt, dass der aktuelle Veranstaltungskalender bis Ende Juni vergriffen sei. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, wurde der Druck vorsichtig kalkuliert. Einige Vermieter haben die Exemplare allerdings kartonweise abgeholt. Da der neue Veranstaltungskalender in den nächsten Tagen erscheint, werden zur Überbrückung Info-Blätter mit den wichtigsten Informationen von der Tourist-Info ausgegeben.

 

Statistik Übernachtungen u. Einnahmen

Laut Statistik für den Zeitraum von Januar bis Mai waren die Gästezahlen im Vergleich zum Vorjahr nahezu identisch, wogegen die Übernachtungen um 7% niedriger waren als im Jahr 2022. Die Anzahl der Tagesgäste in diesem Zeitraum entsprach ungefähr der des Vorjahrs. Bei den Gästebeiträgen und Hundeabgaben lagen die Einnahmen um 19% niedriger als im Jahr 2022, allerdings sind diese Angaben lt. Bürgermeister Olchers nicht endgültig, da noch Summen fehlen, die nach Umbuchungen hinzugerechnet werden müssen. Die Einnahmen im SindBad sind erfreulicherweise um 67% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, beim Strandkorbverleih lagen die Einnahmen um 5% höher als im Vorjahr.

 

Schadstoffvorfall in den Dünen

Beim Schadstoff-Fund in den Dünen handelt es sich nach einer eingehenden Untersuchung um ein Bitumen-Teergemisch. Eine Gefahr geht davon nicht aus, so dass der Bauhof mit der fachgerechten Entsorgung beauftragt werden kann.

 

Straßenbeleuchtung

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, ist die Straßenbeleuchtung aktuell nicht funktionstüchtig. Der Fehler liegt bei der Stromversorgung am Festland. Die EWE arbeitet an einer Lösung.

 

Ratsinformationssystem

Inzwischen liegen 3 Angebote für das Ratsinformationssystem vor, die im Laufe der Woche ausgewertet werden sollen.

 

Gastronomie Hafenbetriebsgebäude Neßmersiel

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, wurde die Gastronomie im Hafenbetriebsgebäude Neßmersiel erfolgreich an die Sanner Gastro GmbH vergeben. Einzelheiten werden am 20.06.2023 bei einem persönlichen Treffen mit dem neuen Betreiber in Neßmersiel besprochen.

 

TOP 6: Kriterienkatalog Grundstücksvergabe

Frau Kammer verliest zunächst die Kriterien für die Grundstücksvergabe laut Vorlage. Unter Punkt 3 wird der Begriff „Saisonarbeitsplatz“ ersetzt, so dass der Punkt nun lautet: „Alleiniger Wohnsitz auf der Insel seit mindestens 5 Jahren und der Nachweis eines Arbeitsplatzes oder einer Selbständigkeit“. Punkt 7 wird geändert wie folgt: „Eine Weiterverpachtung bzw. unentgeltliche Übertragung und Veräußerung des unbebauten oder bebauten Grundstücks ist nur mit vorheriger Zustimmung des Gemeinderates möglich.“ Ob hierfür eine entsprechende Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden kann, muss noch einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Beim der Punktevergabe werden für den Familienstand „verheiratet“ oder „eheähnlich“ 10 Punkte vergeben.

Sodann wird dem Kriterienkatalog für die Grundstücksvergabe, einschließlich der vorgenannten Ergänzungen, von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig zugestimmt. Eine rechtliche Prüfung soll vor Veröffentlichung erfolgen.

 

TOP 7: Erlass einer Satzung der Gemeinde Baltrum über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungssatzung)

Wie Frau Kammer erklärt, dient der Erlass der Satzung dem Zweck, dass bestehender Wohnraum erhalten bleibt. Eine entsprechende Satzung gibt es bereits auf Norderney und Juist. Herr Bengen fragt, ob es sich unter §1 Absatz (1) um bestehenden oder auch neu geschaffenen Wohnraum handelt und bittet um Prüfung. Herr Heiken gibt zu bedenken, dass durch den Erlass der Satzung zwar der Ausverkauf der Insel gestoppt würde, sich aber auf der anderen Seite erhebliche Einschnitte für Eigentümer beim Verkauf ihrer Immobilie ergeben. Sodann wird dem Erlass einer Satzung der Gemeinde Baltrum über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungssatzung), vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung, ob der Zusatz „bestehender“ Wohnraum aufgenommen werden kann, mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

TOP 8: Konzept Marketingentwicklung Baltrum, -Antrag der CDU-Fraktion Baltrum-

Wie Herr Bengen erklärt, hat sich bisher kein geeigneter Bewerber für die Stelle des Marketingleiters gefunden. Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion ein 3-teiliges Konzept erarbeitet, um die Insel Baltrum zukunftsfähig aufzustellen. Zunächst wird die Weiterbildung eines Mitarbeiters der Gemeinde zum Destinationsmanager vorgeschlagen. In Punkt 2 des Konzeptes wird vorgeschlagen, eine Agentur mit der Entwicklung eines Leitbildes zu beauftragen woraus im nächsten Schritt ein Marketingkonzept, ebenfalls durch eine Agentur, entwickelt werden soll. Herr Hinrichs empfiehlt die Entwicklung eines Leitbildes selbst bzw. gemeinschaftlich mit den Einwohnern zu entwickeln, da es für eine Agentur schwierig sein dürfte, die Strukturen auf der Insel einzuschätzen. Herr Bürgermeister Olchers schlägt vor, zunächst noch die letzten Bewerbungsgespräche abzuwarten. Frau Hinrichs ergänzt, dass es wichtig sei, einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort zu haben, Die CDU-Fraktion stellt den Antrag zunächst zurück und wartet die Bewerbungsgespräche ab.

 

TOP 9: Wünsche und Anregungen

 

Unterer Schulhof

Frau Kammer fragt nach, weshalb in Anbetracht der Wasserknappheit der untere Schulhof bewässert wird. Wie Herr Olchers mitteilt, wurde dort Rasen neu angesät.

 

Straßen

Frau Hinrichs bemängelt, dass die Straßen aktuell sehr stark mit Pferdeäpfeln verschmutzt sind, was keinen guten Eindruck auf die anreisenden Gäste macht.

 

Newsletter

Ratsherr Olchers erkundigt sich nach dem geplanten Newsletter. Wie Bürgermeister Olchers berichtet, wird zurzeit daran gearbeitet.

 

Veranstaltungskalender

Herr Bengen bittet darum, bei der nächsten Ausgabe des Veranstaltungskalenders darauf zu achten, dass genügend Exemplare vorhanden sind.

 

Investitionen

Herr Heiken bemängelt, dass die meisten Anträge, die mit hohen Kosten verbunden sind, meistens zurückgestellt werden, wie zum Beispiel die Sanierung des SindBades. Hier sollte ein Umdenken stattfinden und in sinnvolle Projekte investiert werden.

 

TOP 10: Bürgerfragestunde

– Ein Zuhörer fragt, warum man nicht privatisiert, statt zu investieren.

– Ein Zuhörer fragt, ob von der Zweckentfremdung von Wohnraum auch Mietwohnungen

betroffen sind, die teilweise geschäftlich genutzt werden.

– Eine Zuhörerin möchte wissen, ob auch leerstehende Gebäude von der Zweckentfremdungs-

satzung betroffen sind.

– Eine Zuhörerin erkundigt sich was bei der Umwandlung von Ferienwohnungen zu Dauer-

Wohnraum zu beachten ist.

 

TOP 11: Schließung der Sitzung

Frau Kammer schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.36 Uhr.

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Bürgersprechstunde zum Klimaschutz auf Baltrum

10 Studierende des Dualen Studiengangs Climate Change Management and Engineering (CCME) von der SRH School of Engineering and Architectur Heidelberg sind in dieser Woche auf Baltrum und bieten am Freitag, den 27.10.2023 von 15 Uhr bis 17 Uhr im Leseraum südlich am Rathaus auf Baltrum eine Informations- und Austauschmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger.

Hintergrund ist die geplante Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes für die Insel Baltrum sowie die Erfassung des aktuellen Status quo in Bezug auf die Themenbereiche Energie, Wirtschaft und Tourismus, Mobilität, Gebäude und Infrastruktur sowie Ver- und Entsorgung.

Wer sich einbringen möchte, Interesse am Thema hat oder Fragen stellen möchte, ist herzlich willkommen.

Zusätzlich bieten die Studierenden ab sofort bis zum 17.11.2023 die Möglichkeit über die E-Mail-Adresse klimaschutz.baltrum@gmail.com mit ihnen in Kontakt zu treten.

 

Reinigungskraft gesucht

Zur Unterstützung unseres Reinigungsteams suchen wir eine Reinigungskraft für die öffentlichen Gebäude auf der Insel zu sofort oder auch zu Beginn des neuen Jahres. Die Entlohnung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst. Bei Interesse melden Sie sich gerne mit einer Kurzbewerbung bei uns im Rathaus oder unter gemeinde@baltrum.de .

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss.

Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann ordnungsrechtlich belangt werden.

Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Abmeldung Saisonpersonal

Es wird an die ordnungsbehördliche Pflicht erinnert, dass sich das Saisonpersonal rechtzeitig vor Abreise abzumelden hat.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    3 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm – Aktiv Mitwirken

Juist, Baltrum, Spiekeroog und Wangerooge bewerben sich gemeinsam zur Aufnahme in das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm. Ziel der Dorfentwicklung ist es, die Dorfgemeinschaften und das Ehrenamt zu stärken, aber auch durch Fördermittel gemeinsame Aktionen und Investitionen in die Dorfinfrastruktur zu ermöglichen. Der Dorfentwicklungsprozess wird dabei maßgeblich von der Bevölkerung gestaltet.

Am 24. August 2023 findet von 10:00-11:30 Uhr eine Informationsveranstaltung online via Zoom statt, bei der es weitere Informationen zum Thema gibt und erste Ideen zur künftigen Entwicklung der Inselgemeinden ausgetauscht werden können. Wer teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei den Organisatoren (ARSU, Julia Nahrath, 0441-97174-59, nahrath@arsu.de), die auch die Antragserstellung übernehmen.

Es gibt bereits die Möglichkeit, Ideen einzubringen. Und zwar ab sofort und bis zum 31.08.2023 online unter https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/.

 

Korridore für Offshore Anbindung der Fa. TenneT, Baugrunduntersuchungen

Die Firma TenneT hat mit den Vorbereitungen für die Baugrundunter-suchungen der Trassen, die über Baltrum verlaufen werden, begonnen. Hierzu wird es auch zu Untersuchungen direkt auf der Insel kommen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer der Fa. TenneT, aus dem Sie auch die Kontaktdaten bei Fragen entnehmen wollen.

Bei Bedarf können Sie den Flyer auch zum Aushang oder Weitergabe an Ihre Gäste ausdrucken und verteilen.

 

Änderung bei der Gästekontrolle am Hafen:

Entfall der Plastik-Insulanerkarten

Laut Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Baltrum (Kurbeitragssatzung) sind Personen, die eine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung nach dem Niedersächsischen Meldegesetz auf Baltrum haben, nicht gästebeitragspflichtig.

Ab sofort sind die Insulanerkarten für die Gästebeitragskontrolle nicht mehr gültig. Als Nachweis sind ab jetzt der Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen. Andere Dokumente (Führerscheine etc.) gelten nicht als Nachweis.

Wir bitten vorhandene Plastik-Insulanerkarten in den Briefkasten am Rathaus zu werfen, oder bei unserem Personal am Hafen abzugeben, damit diese ordnungsgemäß entsorgt werden können.

Das Vorgehen der Verwaltung wird damit begründet, dass die Ausstellung der Insulanerkarten unnötig personelle und finanzielle Ressourcen verursacht.

Mit den Plastik-Insulanerkarten ist nicht der von der Baltrum Linie (BL) ausgestellte Berechtigungsausweis für Insulanerfahrkarten gemeint.

 

Wohnungssuche

Die Gemeinde sucht für einen möglichen Fachbereichsleiter der Kurverwaltung ab dem 01. November 2023 für mindestens sechs Monate oder länger eine Ferienwohnung mit Terrasse oder Balkon zu einem günstigen Mietpreis. Mieter würde der Bewerber um diese Stelle sein. Anfragen bzw. Angebote bitte an die Gemeinde.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum                                                                         Baltrum, 22.12.2022

Der Bürgermeister

R u n d m a i l   1 0 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

Die Tourist-Info im Rathaus ist zwischen den Jahren täglich von 10-12 Uhr besetzt und telefonisch unter 04939/80-28 zu erreichen.

SindBad:

  1. 27.12.2022 – 07.01.2023 (montags bis samstags) v. 10 – 18 Uhr (sonntags geschlossen)

Ab 08.01.2023 geschlossen bis voraussichtlich Mitte März 2023.

Kinderspielhaus:

vom 27.12. – 30.12.2022 von 10 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr

am 31.12. von 10 – 13 Uhr

vom 02.01. – 06.01.2023 von 10 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr

Ab 07.01.2023 geschlossen.

 

Straßenreinigung und Räumpflicht

Nach der Satzung der Gemeinde Baltrum über die Straßenreinigung vom 29.08.1986 ist den Eigentümern innerhalb der geschlossenen Ortslage von bebauten und unbebauten Grundstücken die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich des Winterdienstes auferlegt worden. Die Form der Reinigung regelt die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Inselgemeinde Baltrum vom 03.02.1999 u. a. wie folgt:

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut sowie die Beseitigung von Schnee und Eis, ferner bei Glätte das Bestreuen der Gehwege… Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege und Gehwege…mit einer geringeren Breite als 1,00 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,00 m freizuhalten.

 

 

Kurbeitrag

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Kurbeitragssatzung auch in der Winterzeit Kurbeitrag zu erheben ist. Es sind stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrtszeiten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf die Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Traumjobs Baltrum

Das Jobportal: „Traumjobs“ ist mittlerweile online gestellt und kann unter: https://traumjobs-baltrum.de/ erreicht werden. Hier wird allen Arbeitgebern der Insel die Möglichkeit geboten, offene Stellen auf der Insel anzubieten. Gegen eine geringe Anzeigengebühr besteht die Möglichkeit, Ihr Stellenangebot einstellen zu lassen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Schütte, Tel. 80-25.

 

Offshore-Netzanbindungen

Nachdem das Raumordnungsverfahren für die Verlegung von zwei Kabelsystemen im Rahmen der Offshore-Netzanbindung durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) abgeschlossen ist, hat nun die Fa. TenneT Offshore den Antrag auf Zulassung von drei weiteren Kabelsystemen in dem Korridor über Baltrum ohne die ein weiteres Verfahren beantragt. Diesem Antrag wurde von Seiten des ArL zugestimmt, da hierfür die Durchführung eines erneuten Raumordnungsverfahrens gesehen wird. Auf Grund der Entwicklung ändert sich neben dem Umfang auch das Zeitfenster für diese Maßnahme. Interessierte finden nähere Informationen hier: Aufweitung Baltrum Korridor | Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (niedersachsen.de)

 

 

 

 

Dankeschön!

Ein bewegtes Jahr neigt sich dem Ende, rückblickend ein schnelles Jahr. Die beiden Naturgewalten Wasser und Feuer haben meine Mannschaft und mich in besonderem Maße auf Trab gehalten. Dank des guten Zusammenspiels mit allen Beteiligten konnte unseren Gästen aber die schönste Zeit des Jahres doch weitgehendst ermöglicht werden. Hierfür an dieser Stelle ein persönlicher Dank.

Die letzten Besucher- und Übernachtungszahlen zeigen, dass wir noch nicht auf dem Stand von vor der Pandemie sind, aber auf einem guten Weg. Die Arbeiten am Hafen in Neßmersiel (Hafenanlage und Parkplätze) sind soweit abgeschlossen, so dass ich hoffe, dass es nun auch dort zu reibungsloseren Abläufen kommen wird.

 

Anmerken möchte ich noch, dass neben uns auch der Pflegeverein „Gode Tied“ auf der Suche nach Fachkräften ist. Sollten Sie selbst Interesse an einer Beschäftigung auf der Insel haben oder eine liebe Person kennen, für die ein Arbeitsplatz auf der Insel denkbar wäre, melden Sie sich gerne bei uns.

 

Erneut möchte ich mich an dieser Stelle bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur aufrechterhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen, Baltrum zu dem machen, was das Leben auf dieser schönen Insel einfach lebenswert macht. Danke.

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeinde- und Kurverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr

Harm Olchers

 

22.12.2022 Rundschreiben des Bürgermeisters

 

Bekanntmachung

zur Landtagswahl am 09. Oktober 2022

1. Am Sonntag, dem 09.10.2022, findet in der Gemeinde Baltrum die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Die Gemeinde Baltrum bildet einen Wahlbezirk, Nr. 001.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 18.09.2022 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.

Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung „Einzelbewerberin/Einzelbewerber“ und einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden auch dieser, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

4. Die Wählerin oder der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise ab,

dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin und vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 24 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes – NLWG).

6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

7. Jede wahlberechtigte Person kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes).

Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer wählenden Person erlangt hat.

Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 48 Abs. 2 der Niedersächsischen Landeswahlordnung).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs.1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Baltrum, den 30.09.2022

i.A. Hochgrebe