17 Aug. 26-08-17 Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis
Bekanntmachung
über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen
am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum
- Wahlberechtigte haben gemäß § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu überprüfen. Diese sind: Familienname und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift.
Dazu können die Wahlberechtigten in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirkes
vom 24.08.2026 bis zum 28.08.2026,
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr eingesehen werden:
Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, Rathaus, Zimmer E 1, 26579 Baltrum (für gehbehinderte oder auf einen Rollstuhl angewiesene Personen mit Hilfe zugänglich).
- Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 23.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung soll bei der Stimmabgabe oder der Beantragung eines Wahlscheines vorgelegt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sein Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in Anspruch nehmen und ggf. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.
- Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können bis zum 28. August 2026, 12:00 Uhr von jeder/jedem Wahlberechtigten oder einer von ihr/ihm beauftragten Person bei der Gemeinde Baltrum schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden. Dabei sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
- Eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf
Antrag einen Wahlschein.
- Eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen
worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,
- a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die
Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
- b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die
Berichtigung entstanden ist.
- Der Wahlschein wird von der Gemeinde Baltrum erteilt, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen. Nachfolgende personenbezogene Daten sind in einem Wahlschein enthalten:
Familienname und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift
- Wahlscheine können bis zum 11. September 2026, 13:00 Uhr, schriftlich oder mündlich beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. Eine wahlberechtigte Person mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
In bestimmten Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch bis zum 13.09.2026, 15:00 Uhr, bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum beantragt werden. Dies gilt auch, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, dass sie wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.
Bewerberinnen, Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde Baltrum vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
- Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (12.09.2026, 12:00 Uhr), ein neuer Wahlschein erteilt werden.
- Wahlberechtigte mit Wahlschein können bei verbundenen Wahlen nur durch
Briefwahl wählen. Die wählende Person hat der Gemeindewahlleitung der Gemeinde Baltrum im verschlossenen Wahlbriefumschlag
- den Wahlschein,
- die Stimmzettel in einem besonderen Umschlag
so rechtzeitig zuzuleiten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingeht. Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.
An einer etwaigen Stichwahl am 27. September 2026 kann die wählende Person, die einen Wahlschein besitzt, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets oder durch Briefwahl teilnehmen.
Baltrum, den 17. August 2026
Gemeinde Baltrum
Der Gemeindewahlleiter
Olchers
ausgehängt am: 17.08.26
abgenommen am: