Gemeinde Baltrum                                                                                                      

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 10.03.2023

 

R u n d m a i l    1 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

Die Gemeinde Baltrum hat eine Vorschlagsliste für die Auswahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 aufzustellen.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die beim Amts- oder Landgericht in Verhandlungen gegen Erwachsene bzw. Jugendliche mitwirken.
Gesucht werden Personen, die in der Gemeinde Baltrum wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige 

(Richter*innen,Rechtsanwält*innen,Polizeivollzugbeamt*innen,Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener*innen sollten nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessierte Bürger*innen der Gemeinde Baltrum können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 20. März 2023 bei der Gemeinde Baltrum, Rathaus, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum bewerben.
Entsprechende Formulare können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen oder im Rathaus, Zimmer E4 abgeholt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Schütte, Tel. 049389/80-25.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss.  

Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden. 

Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten:  

Ruhezeiten zu Ostern vom ersten (27.03.23) bis zum letzten (15.04.23) Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe) und von 13-15 Uhr (Mittagsruhe)

 

Anleinpflicht:

Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

 

Hundekot:     

Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

 

Pferdeäpfel: 

Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen, und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Osterfeuer

Das Abbrennen des Osterfeuers ist üblicherweise für den Ostersamstag, den 08.04.2023 auf dem Heller unterhalb des „Dünenschlößchens“ vorgesehen. Die Anlieferung von Brennmaterial kann ab Freitag, den 24.03. erfolgen.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Auf Grund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige sollte 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

Müllanlieferung an der Umschlagstation

Der MKW Betriebshof Baltrum lässt mitteilen, dass eine private Müllanlieferung bzw. -entsorgung ausschließlich dienstags in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr erfolgen darf. Ein Abstellen von Müll außerhalb dieses Zeitfensters wird zukünftig zur Anzeige gebracht werden.

 

 

Photovoltaik und Wärmepumpen,

Beratungsangebote in Zusammenarbeit mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)

Noch immer beschäftigen sich die Medien mit dem „Habeck-Wärmepumpen-Szenario“. Dieses wirft in der Bevölkerung viele Fragen auf und veranlasst die Bürgerinnen und Bürger dazu, sich intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen.

Zu diesem „Problem“ und zur Photovoltaik auf dem eigenen Dach bietet der Landkreis Aurich in Kooperation mit der KEAN und der Verbraucherzentrale zwei Online-Veranstaltungen an. Zu diesen beiden Veranstaltungen finden Sie nachfolgend konkrete Informationen, die auch den Bürgerinnen und Bürgern in den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

 

Funktioniert eine Wärmepumpe in meinem Haus?

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und Landkreis Aurich bieten Online-Vortrag und Gruppenberatung

In einer Online-Veranstaltung können interessierte Bürgerinnen und Bürger sich darüber informieren, wie eine Wärmepumpe bei ihnen im Haus funktionieren könnte. Am 13.03.2023 lädt die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen von 17 bis 19 Uhr zu einem Vortrag und anschließender Gruppenberatung ein.

Zu Beginn wird in einem Vortrag das Grundwissen von einem Experten vermittelt. Danach können die Teilnehmenden in kleineren Gruppen ihre Fragen live an weitere fachkundige Energieberater und Energieberaterinnen richten. Auch individuelle Fragen, die sich auf die besonderen Gegebenheiten im eigenen Haus beziehen, können gestellt werden.

„Wärmepumpen sind das Heizsystem der Zukunft! In mittlerweile jedem zweiten Neubau in Deutschland werden Wärmepumpen installiert – in Bestandsgebäuden gibt es allerdings noch viel Potenzial: Denn auch in älteren Gebäuden kann der Einsatz von Wärmepumpen meist effizient und wirtschaftlich gestaltet werden.“ erklärt Gerhard Krenz von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. „Nur mit dem Umstieg auf erneuerbaren Energien können wir unser Klima schützen. Doch beim Thema Wärmepumpe herrscht noch Verunsicherung, unter welchen Bedingungen der Einsatz gelingt.“ Thema ist, welche Maßnahmen am und im Gebäude ggf. noch nötig sind, um den effizienten Wärmepumpen-Einsatz zu ermöglichen. „Gut informiert lassen sich die richtigen Entscheidungen für das eigene Haus treffen. Dazu wollen wir mit dieser Veranstaltung beitragen.“ bekräftigt Krenz.

Eine Anmeldung ist erforderlich unter: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/veranstaltungen/Funktioniert-eine-Waermepumpe-in-meinem-Haus-Online-Vortrag-und-2701

 

 

Mehr wissen über Solarstrom vom eigenen Dach

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN), Verbraucherzentrale und Landkreis Aurich bieten Online-Vortrag und Gruppenberatung

Per Video können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Nutzung von Solarenergie informieren. Am 20.03.2023 laden der Landkreis Aurich und die KEAN von 17 bis 19 Uhr zu einem Vortrag und anschließender Gruppenberatung ein.

Ein Energieberater der Verbraucherzentale Niedersachsen wird zunächst Basiswissen zur Solarstromerzeugung auf dem eigenen Dach vermitteln. Nach dem Vortrag können die Teilnehmenden in kleineren Gruppen ihre Fragen live an weitere Berater und Beraterinnen richten. Dabei kann es z.B. um technische und wirt­schaftliche Aspekte, um den Eigenstromverbrauch und die Einspeisevergütung gehen. Auch Fragen, die sich auf besondere Gegebenheiten im eigenen Haus beziehen, können an die Experten gestellt werden. „Wir sind sicher, dass wir auf diesem Weg schon viel Wissens­wertes zum Thema vermitteln können,“ erklärt Ingo de Vries vom Landkreis Aurich. „Nur mit dem Umstieg auf erneuerbaren Energien können wir unser Klima schützen. Für den Einsatz von Wärmepumpen und Elektromobilität benötigen wir ausreichend Strom aus erneuerbaren Energien. Gut informiert lassen sich die richtigen Entscheidungen für das eigene Haus treffen. Dazu wollen wir in dieser gemeinsamen Veranstaltung mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen beitragen“

Vorab kann schon ein Blick auf das Solardachkataster interessant sein. Dort kann festgestellt werden wieviel Strom auf dem eigenen Dach erzeugt werden kann. Das Kataster ist zu finden unter https://www.solarkataster-aurich.de/.

Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist erforderlich unter: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/veranstaltungen/index/Strom-erzeugen-mit-Photovoltaik-Vortrag-mit-Gruppenberatung-2685?pid=764

 

Hintergrund
Die Photovoltaik-Beratung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentrale Niedersachsen, der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und dem Landkreis Aurich. Die Beratungen werden von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

 

Gemeinde Baltrum                                                                         Baltrum, 22.12.2022

Der Bürgermeister

R u n d m a i l   1 0 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

Die Tourist-Info im Rathaus ist zwischen den Jahren täglich von 10-12 Uhr besetzt und telefonisch unter 04939/80-28 zu erreichen.

SindBad:

  1. 27.12.2022 – 07.01.2023 (montags bis samstags) v. 10 – 18 Uhr (sonntags geschlossen)

Ab 08.01.2023 geschlossen bis voraussichtlich Mitte März 2023.

Kinderspielhaus:

vom 27.12. – 30.12.2022 von 10 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr

am 31.12. von 10 – 13 Uhr

vom 02.01. – 06.01.2023 von 10 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr

Ab 07.01.2023 geschlossen.

 

Straßenreinigung und Räumpflicht

Nach der Satzung der Gemeinde Baltrum über die Straßenreinigung vom 29.08.1986 ist den Eigentümern innerhalb der geschlossenen Ortslage von bebauten und unbebauten Grundstücken die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich des Winterdienstes auferlegt worden. Die Form der Reinigung regelt die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Inselgemeinde Baltrum vom 03.02.1999 u. a. wie folgt:

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut sowie die Beseitigung von Schnee und Eis, ferner bei Glätte das Bestreuen der Gehwege… Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege und Gehwege…mit einer geringeren Breite als 1,00 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,00 m freizuhalten.

 

 

Kurbeitrag

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Kurbeitragssatzung auch in der Winterzeit Kurbeitrag zu erheben ist. Es sind stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrtszeiten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf die Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Traumjobs Baltrum

Das Jobportal: „Traumjobs“ ist mittlerweile online gestellt und kann unter: https://traumjobs-baltrum.de/ erreicht werden. Hier wird allen Arbeitgebern der Insel die Möglichkeit geboten, offene Stellen auf der Insel anzubieten. Gegen eine geringe Anzeigengebühr besteht die Möglichkeit, Ihr Stellenangebot einstellen zu lassen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Schütte, Tel. 80-25.

 

Offshore-Netzanbindungen

Nachdem das Raumordnungsverfahren für die Verlegung von zwei Kabelsystemen im Rahmen der Offshore-Netzanbindung durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) abgeschlossen ist, hat nun die Fa. TenneT Offshore den Antrag auf Zulassung von drei weiteren Kabelsystemen in dem Korridor über Baltrum ohne die ein weiteres Verfahren beantragt. Diesem Antrag wurde von Seiten des ArL zugestimmt, da hierfür die Durchführung eines erneuten Raumordnungsverfahrens gesehen wird. Auf Grund der Entwicklung ändert sich neben dem Umfang auch das Zeitfenster für diese Maßnahme. Interessierte finden nähere Informationen hier: Aufweitung Baltrum Korridor | Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (niedersachsen.de)

 

 

 

 

Dankeschön!

Ein bewegtes Jahr neigt sich dem Ende, rückblickend ein schnelles Jahr. Die beiden Naturgewalten Wasser und Feuer haben meine Mannschaft und mich in besonderem Maße auf Trab gehalten. Dank des guten Zusammenspiels mit allen Beteiligten konnte unseren Gästen aber die schönste Zeit des Jahres doch weitgehendst ermöglicht werden. Hierfür an dieser Stelle ein persönlicher Dank.

Die letzten Besucher- und Übernachtungszahlen zeigen, dass wir noch nicht auf dem Stand von vor der Pandemie sind, aber auf einem guten Weg. Die Arbeiten am Hafen in Neßmersiel (Hafenanlage und Parkplätze) sind soweit abgeschlossen, so dass ich hoffe, dass es nun auch dort zu reibungsloseren Abläufen kommen wird.

 

Anmerken möchte ich noch, dass neben uns auch der Pflegeverein „Gode Tied“ auf der Suche nach Fachkräften ist. Sollten Sie selbst Interesse an einer Beschäftigung auf der Insel haben oder eine liebe Person kennen, für die ein Arbeitsplatz auf der Insel denkbar wäre, melden Sie sich gerne bei uns.

 

Erneut möchte ich mich an dieser Stelle bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur aufrechterhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen, Baltrum zu dem machen, was das Leben auf dieser schönen Insel einfach lebenswert macht. Danke.

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeinde- und Kurverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr

Harm Olchers

 

22.12.2022 Rundschreiben des Bürgermeisters

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 30.09.2022

R u n d m a i l   9 / 2 0 2 2

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Ausschreibung der Strandflächen

Um künftig saisonbedingte Bauwerke für das touristische Angebot, wie z.B. Surfen, Kiten, Kajakfahren und Gastronomie anbieten zu können war die Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Bereich am Strand erforderlich. Dieser Bebauungsplan wurde von der Kreisverwaltung nun genehmigt und wird mit der Veröffentlichung rechtskräftig werden. Die Entwurfsplanung finden Sie unter: www.gemeindebaltrum.de/bauleitplanung

Der Gemeinderat stellt sich für diesen Bereich Angebote für Wassersport und begleitende Gastronomie von zwei bis drei Betreibern vor. Die Gestaltung der baulichen Anlagen und Gebäude ist vorgegeben.

Sollten Sie Interesse an einem saisonalen Betrieb am Baltrumer Nordstrand haben, können Sie sich um eine dieser Flächen bis zum 30.10.2022 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Bewerbung Strandfläche“ bewerben.

Folgende Eckdaten sollten in einem Konzept Beachtung finden:

  • Betriebszeit vom 01.05. bis zum 30.09. eines Jahres
  • Tägliche Betriebszeiten
  • Sportliches Angebot
  • Gastronomisches Angebot
  • Versorgung / Entsorgung / Lagerhaltung
  • Sicherung bei höheren Wasserständen
  • An- und Abtransport im Frühjahr bzw. Herbst
  • Lagerung der betrieblichen Anlagen im Winter
  • Vorstellbare Pachtdauer und angemessene Pachtvorstellung.

Straßenbeleuchtung

Nach einer Beratung im Gemeinderat werden wir uns den vorgeschlagenen Energiemaßnahmen im Landkreis Aurich mit kleinen Abweichungen anschließen. So werden wir auf der Insel die Straßenbeleuchtung nach Ende der Herbstferien (Anfang November) bereits um 22.00 Uhr abschalten. Dieses zu Ihrer Information, die Sie bitte auch an Ihre Gäste weitergeben möchten.

Einhaltung der Ruhezeiten

Ich möchte an dieser Stelle nochmals auf die auf der Insel geltenden Ruhezeiten hinweisen und um Beachtung bitten.     

Ruhezeiten:

  1. während des Sommerhalbjahres vom 01. Mai bis 30. September und während der Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien (vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) eines jeden Jahres die Zeiten von

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) und

21.00 Uhr bis 08.00 Uhr (Nachtruhe)

  1. während der übrigen Jahreszeit die Zeiten von

22.00 Uhr bis 07.00 Uhr (Nachtruhe).

Herbstferien 2022 im Zeitraum vom 04.– 28.10.

Kurbeitragskontrollen

Gem. § 2 Abs. 6 der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Baltrum ist nicht beitragspflichtig, wer sich nur zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhält.

Wir weisen darauf hin, dass ein entsprechender Nachweis schriftlich vom Arbeitgeber vorzulegen ist und dieser zu Kontrollzwecken bei der Hafenkontrolle einbehalten wird.

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Bekanntmachung

zur Landtagswahl am 09. Oktober 2022

1. Am Sonntag, dem 09.10.2022, findet in der Gemeinde Baltrum die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Die Gemeinde Baltrum bildet einen Wahlbezirk, Nr. 001.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 18.09.2022 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.

Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung „Einzelbewerberin/Einzelbewerber“ und einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden auch dieser, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

4. Die Wählerin oder der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise ab,

dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin und vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 24 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes – NLWG).

6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

7. Jede wahlberechtigte Person kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes).

Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer wählenden Person erlangt hat.

Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 48 Abs. 2 der Niedersächsischen Landeswahlordnung).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs.1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Baltrum, den 30.09.2022

i.A. Hochgrebe

1. Das Wählerverzeichnis zu der oben genannten Wahl für die Gemeinde –

die Wahlbezirke der Gemeinde Baltrum wird in der Zeit vom 19.09.2022 bis 23.09.2022

während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Baltrum, Zimmer E1 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 oder § 52 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 23.09.2022 bis 13.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Rathaus Baltrum, Zimmer E1, Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 18.09.2022 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

4.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

4.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

  1. wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
  2. wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist,
  3. wenn ihr Wahlrecht im Berichtigungsverfahren von der Kreiswahlleiterin oder dem

Kreiswahlleiter festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.

5. Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Baltrum, Rathaus, Zimmer E1 beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine bis 07.10.2022, 13.00 Uhr beantragen. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können aus den unter 4.2 angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

6. Wahlberechtigte mit Wahlschein können durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr Gelegenheit gegeben werden, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein und dem „Merkblatt für die Briefwahl“ zu entnehmen.

Baltrum, 15.09.2022

Die Gemeindebehörde

i.A. Hochgrebe

05.09.2022

Am 09. Oktober 2022 findet die nächste Wahl zum Niedersächsischen Landtag statt.

Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in Niedersachsen haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eingetragen sind.

Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern man nicht vergessen hat, sich in seiner Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!

Eingetragen werden in das Wählerverzeichnis die Personen, die am 42. Tag vor der Wahl (28.08.2022) in der Gemeinde gemeldet sind und die o. a. Wahlvoraussetzungen erfüllen.

Briefwahl

Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Wahltag nicht im Wahllokal abgeben können oder möchten oder sich z. B. wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise nicht in Baltrum aufhalten haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Hierzu ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich. Bis spätestens 18. September 2022 werden den Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt.

Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jede/r Wahlberechtigte ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages beim Wahlamt der Gemeinde dann schnellstmöglich an die Adresse der/des Wahlberechtigten in der Gemeinde oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versandt.

Um Missbrauch auszuschließen, erhält die/der Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift im Falle der Beantragung zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre/seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.

Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen im Rathaus der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, Zimmer E1, täglich während der Öffnungszeiten der Verwaltung persönlich abzuholen oder direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Ausweis- oder Passdokumentes erforderlich.

Abholung der Unterlagen durch Dritte

Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.

Wichtiger Hinweis: Die telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Fristen

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl endet am Freitag, 07. Oktober 2022 um 13:00 Uhr.

Bei plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 09. Oktober 2022, 15:00 Uhr, möglich.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr an die auf den Briefumschlägen angegebene Adresse eingegangen sein.

Bitte beachten Sie, dass in den Wahllokalen in der Gemeinde keine Briefwahlunterlagen angenommen werden dürfen.

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 31.08.2022

 

R u n d m a i l   8 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

heute möchte ich den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, wie den Beschäftigten nochmals das Projekt JobsOnIsland besonders ans Herz legen.

Wegen der verhaltenen Anzahl von Rück-/Anmeldungen teilte Herr Prof. Dr. Schmoll von der Jade-Hochschule mit, dass er den Termin um zwei Wochen auf Montag, 19.09.22 verlegen möchte. An diesem Tag soll vormittags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr der Workshop mit den Arbeitgebern und nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr der Workshop mit den Beschäftigten stattfinden. Es wäre sehr schön, wenn sich aus jeder Gruppierung mindestens acht Teilnehmerinnen oder Teilnehmer finden würden, um auch ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten.

Ich appelliere daher nochmals für eine Teilnahme an dieser für die Teilnehmer kostenfreien Veranstaltung, aus der sich hoffentlich Erkenntnisse ergeben, um neue oder weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unsere Insel gewinnen zu können. Es wäre zu schade, wenn wir diese Möglichkeit nicht nutzen würden.

 

Weitere Informationen:

Straßenbeleuchtung

Auch wir als Gemeinde Baltrum wollen und müssen unseren Beitrag dazu leisten, Energie einzusparen. Wir werden daher damit anfangen, zunächst die Straßenbeleuchtung ab dem 01. September nachts um 24.00 Uhr abzuschalten. Informieren Sie hierüber bitte auch Ihre Gäste.

Strandkörbe

Kurzfristig möchten wir am Montag, 05.09.22 von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr an der Mehrzweckhalle wieder einige gebrauchte Strandkörbe abgeben. Diese Körbe können ebenfalls in diesem Zeitraum besichtigt und für je 50,- € erworben werden. Es wird kein Bargeld angenommen. Jeder Erwerber bekommt einen Laufzettel und überweist den Betrag an die Kurverwaltung. Die Körbe sind sofort mitzunehmen. Diese Aktion findet nur an diesem Tag statt. Sollten Sie verhindert sein, beauftragen Sie bitte einen Freund, Bekannten usw., es erfolgen keine Reservierungen.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   7 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

heute kann ich froh und dankbar berichten, dass die Sandtransporte zur Wiederherstellung unseres Strandes gestern beendet worden sind und die Gerätschaften heute Morgen bereits die Insel verlassen haben. Unsere Mitarbeiter werden nun den letzten Strandabschnitt ausstatten, so dass dann zu Beginn der Sommerferien wieder die uneingeschränkte Nutzung des Strandes möglich ist.

An dieser Stelle möchte ich mich herzlich beim Land Niedersachsen (MW), dem NLWKN in Norden, dem Landkreis Aurich, der Nationalparkverwaltung, der Fa. Weers, wie auch allen Gästen und Einheimischen für die Unterstützung und das Verständnis bedanken.

Damit sich die aufgefahrenen Sandmassen setzen und festigen können, bitten wir darum, dass im Überflutungsbereich keine Burgen gebaut werden. Hierdurch wird ein Unterspülen des Sandes und eine Verflüssigung begünstigt.

 

Weitere Informationen:

DLRG

Wegen Personalmangel konnte die DLRG-Wachstation zwischenzeitlich nicht besetzt werden. Ab dem 26.06.2022 ist die Überwachung zu den Badezeiten wieder sichergestellt teilt die Einsatzplanung mit. Achten Sie bitte gegenseitig aufeinander.

Traumjob Baltrum

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es immer schwieriger geworden, passende Bewerber zu finden. Die Gemeinde- und Kurverwaltung wird daher das Projekt „Traumjob“ initiieren und ein Jobportal, welches als Sammelstelle für offene Stellen auf der Insel dienen soll, anbieten.

Alle Baltrumer Betriebe haben dadurch die Möglichkeit gegen eine geringe Anzeigengebühr ihr Stellenangebot dort einzustellen. Nähere Informationen erteilt dazu Herr Schütte, Tel. 04939 80-25.

Kurbeitrag

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es nach der Kurbeitragssatzung die Pflicht des Unterkunftsgebers ist, den Kurbeitrag von den Gästen einzuziehen. Gästen ist innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft eine Kurkarte auszustellen. Der Anlaufpunkt am Hafen dient dabei lediglich als Kontrollstelle, jedoch nicht als Zahlstelle.

Corona

Die Zahl der Infizierten steigt im Landkreis leider weiter an. Da die aktuelle Corona-Verordnung keinerlei Eingriffsmöglichkeiten bietet, bitten wir alle Gäste u. Einheimische umsichtig mit der Situation umzugehen. Infizierte Gäste setzen sich bitte mit Herrn Schütte vom Ordnungsamt in Verbindung (Tel. 80-25), um eine möglichst kontaktlose Rückreise zu ermöglichen.

 

Wir wünschen Ihnen und allen Gästen einen schönen Sommer.

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 16.05.2022

 

R u n d m a i l   6 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

bekanntermaßen haben die Stürme im vergangenen Winter, genaugenommen die Sturmflut am 19. Februar dieses Jahres, uns erhebliche Sandmassen vom Strand gespült, so dass wir diesen nicht wie gewohnt nutzen können.

Hiervon ist hauptsächlich der Nordstrand betroffen, der von uns allen zur Erholung genutzt wird. Der fehlende Sand soll nun wieder zurückgebracht werden. Durch die zugesagte Hilfe des Landes Niedersachsen ist es uns überhaupt möglich, diese Arbeiten ausführen zu lassen. Nun fragt man sich natürlich, ob diese Maßnahme nicht hätte schon früher erfolgen können. Leider nein, da erst ein förmliches  Ausschreibungsverfahren erfolgen musste. Nach Prüfung und Freigabe konnte der Auftrag nun erteilt werden. Dieses ist am vergangenen Freitag erfolgt. Die ausführende Firma Weers Erdbau ist bereits mit den Maschinen am gestrigen Sonntag auf die Insel gekommen und wird ab Mittwoch mit den Sandtransporten und dem Einbau des Sandes beginnen. Da es sich um Tidearbeiten handelt, werden die Arbeiten vorwiegend über das Niedrigwasser von mittlerer bis mittlerer Tide erfolgen. Zu den Badezeiten sind derzeit keine Transporte vorgesehen, so dass dann eine Nutzung des Strandes in gewohnter Weise möglich sein sollte.

Mit dem Transport und dem Einbau wird im westlichen Bereich des Strandes begonnen und dann weiter in östlicher Richtung fortgefahren werden. Hierdurch werden die Fahrstrecken kürzer und eine Nutzung des Strandes wird von Westen her immer größer.

Auf dem Strand sind derzeit Markierungspfähle mit bunten Köpfen eingespült, die für einen ordnungsgemäßen Einbau des Sandes notwendig sind. Bitte belassen Sie diese an den eingesetzten Stellen.

Ich möchte Sie hiermit um Verständnis für die Maßnahme bitten und bitte darum, dass Sie als Vermieter Ihre Gäste ebenfalls hierauf hinweisen. Der Ausführungszeitraum für die Arbeiten ist auf den 18.06.22 befristet und wir hoffen, dass zu diesem Datum die Arbeiten möglichst abgeschlossen sein werden und der Strand dann wieder für alle Nutzer uneingeschränkt zur Verfügung steht.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen hierzu haben, melden Sie sich gerne im Rathaus.

Ich danke Ihnen allen für Ihre Unterstützung und hoffe auf einen angenehmen Sommer für Sie, Ihre Gäste und die zahlreichen weiteren Besucher unserer schönen Insel.

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 14.04.2022

 

R u n d m a i l   5 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

Ostern steht vor der Tür und es sind schon zahlreiche Gäste zu uns auf die Insel gekommen, worüber wir uns sehr freuen. In Anbetracht der immer noch hohen Inzidenzwerte bitte ich Sie alle, sich umsichtig und rücksichtvoll zu Verhalten. Ich bitte daher darum, dass weiterhin in den Einrichtungen der Gemeinde- und Kurverwaltung eine FFP2-Maske zum eigenen und zum Schutz Dritter getragen wird. Dieses sollte auch in den Geschäften und auf den Fähren selbstverständlich sein.

Kommunizieren Sie dieses bitte auch mit Ihren Gästen.

 

Nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo.-Sa.: 10-18 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo.-Fr.: 10-12 Uhr u. 15-18 Uhr

Ostersamstag: 10-13 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Tourist-Information im Rathaus:

Mo.-Fr. 9-12 Uhr u. 14-16 Uhr

Karfreitag, Ostersamstag und Ostermontag von 10-12 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Strandkorbvermietung:

täglich von 10-15 Uhr

 

Bauleitplanung der Gemeinde

Der Bebauungsplan Nr. 13 „Strand“ liegt in der Zeit vom 20.04.2022 bis zum 20.05.2022 öffentlich aus und kann nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden. Auf die öffentliche Bekanntmachung im Bekanntmachungskasten des Rathauses und die folgende Hinweisbekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Baltrum wird verwiesen.

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Zensus 2022 –Erhebungsbeauftragte gesucht-

Der Landkreis Aurich ist für den Zensus 2022 (auch bekannt als Volkszählung) auf der Suche nach Erhebungsbeauftragten. Aufgabe der Erhebungsbeauftragten wird es sein, die Befragung von einzelnen Haushalten durchzuführen. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet. Die Ausübung der Tätigkeit kann zwischen Mai und Ende Juli 2022 zeitlich flexibel eingeteilt werden.

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und würden den Landkreis bei dieser Aufgabe unterstützen wollen, dann melden Sie sich bitte bei Herrn Schütte im Rathaus, den Sie unter der Durchwahl 80-25 erreichen.

 

Zur Strandsituation kann ich Ihnen mitteilen, dass uns das Land für die Wiederherstellung eine Unterstützung zugesagt hat. Es sind die erforderlichen Gespräche erfolgt und die Anträge gestellt, so dass wir zeitnah mit einer Antwort aus Hannover rechnen dürfen und dann mit den Sandtransporten beginnen wollen, denn in dem jetzigen Zustand ist eine Ausbringung aller Strandkörbe und Spielgeräte nicht möglich. Wir hoffen, dass diese bis Anfang/Mitte Juni abgeschlossen sein werden, damit zur Hauptsaison allen Gästen und Einheimischen ein Badestrand in gewohnter Weise zur Verfügung steht. Sobald nähere Informationen hierzu vorliegen, folgt Nachricht.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

 

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 28.03.2022

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Auf Grund der Berichterstattung in den Medien bezüglich der Strandverhältnisse sind viele Gäste verunsichert, ob sie noch ihren gebuchten Urlaub auf Baltrum verbringen können. Der Strand ist selbstverständlich noch vorhanden und lädt nach wie vor zu entspannenden Sparziergängen ein. Problematisch ist derzeit die Aufstellung von Strandkörben im bisherigen Umfange. Aktuell wird mit Hochdruck daran gearbeitet, den Strandkorbstrand wieder so herzurichten und auch alle anderen Aktivitäten am Strand so weit wie möglich wieder stattfinden lassen zu können.

Kommunizieren Sie dieses bitte auch mit Ihren Gästen.

 

Öffnung SindBad

Das SindBad öffnet nach erfolgten Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am 14.04.2022. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt:

14.04.-23.04.           10-18 Uhr    Einlass bis 1 Std. vor Schließung

Ab 26.04.                 12-18 Uhr   jeweils Di. – Sa. (So. u. Mo. geschlossen)

Schwimmkurse sollen ab Mai unter Beachtung der dann bestehenden Corona-Auflagen wieder stattfinden. Nähere Auskünfte erhalten Sie während der Öffnungszeiten im SindBad unter der Rufnummer: 80-61.

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten: – Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der

Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-

Westfalen: Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe und von 13-15 Uhr

(Mittagsruhe)

 

Anleinpflicht: -Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen.

Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B.

der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen) und Wegen und

Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

 

Hundekot:     -Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres

Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

 

Pferdeäpfel:  -Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen,

und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Anmeldung Saisonpersonal

Es wird an die ordnungsbehördliche Pflicht erinnert, dass sich das Saisonpersonal anzumelden hat.

 

Osterfeuer

Das Abbrennen des Osterfeuers ist für den Ostersamstag, den 16.04.2022 vorbehaltlich der dann bestehenden Corona-Auflagen vorgesehen.

Die Anlieferung Brennmaterial kann ab Freitagsmittag, den 01.04. erfolgen.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen und keine Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw., da schadstoffbelastet. Der Durchmesser der Äste und Zweige sollte 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

 

Es ist schön zu sehen, wie das Dorf erwacht und sich auf die bevorstehende Saison vorbereitet. Bitte hierbei auch daran denken, die Straßenflächen vor dem eigenen Grundstück (auch nach der Reinigung des Grundstücks) mit zu reinigen. Hierdurch erstrahlt das eigene Haus nochmal so schön J

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 04.03.2022

 

R u n d m a i l    3 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen zur für Sie zur Kenntnis:

 

Hilfe für die Ukraine

Auf Grund mehrerer Nachfragen zu Hilfen für die Ukraine und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine hat der Landkreis Aurich eine Hotline eingerichtet: ukraine@landkreis-aurich.de . Hier erhalten Sie Auskünfte zu Sachspenden und können auch Wohnungsangebote zentral melden.
Finanziell können Sie durch Spenden über die gemeinnützigen Organisationen, deren Spendenaufrufe in Rundfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden,  unterstützen.

 

Ausschreibung Wassersportangebot

Durch die derzeitige Strandsituation schreibt die Gemeinde- und Kurverwaltung das Gebäude Nr. 142 (ehem. Kiteschule nördlich des Kinderspielhauses) vorerst für ein Jahr mit möglicher Verlängerung als Basiscamp für das Wassersportangebot am Strand aus.

Eckdaten für eine Bewerbung sind:

  • Wassersportangebot (Surfschule, Kitesurfschule usw.)
  • Mitbetreuung des Jugendtreffs im angrenzenden Gebäude Nr. 117 in dem Zeitraum von ca. Mitte Juni bis ca. Mitte September.
  • Es wird die Mitnutzung der öffentlichen Toiletten im Spielhaus unter Beteiligung der Reinigung angeboten.
  • Es ist ein Konzept über den vorgesehenen Betrieb vorzulegen und
  • Ein Gebot über die zu zahlende Pacht wird erwartet.
  • Da die Insel vom Fremdenverkehr lebt, wird auf die einschlägigen Lärmbeschränkungen verwiesen, deren Einhaltung vorausgesetzt wird.

Bewerbungen reichen Sie bitte bis zum 20. März 2022 bei der Gemeinde- und Kurverwaltung, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, in verschlossenem Umschlag  und unterzeichnet ein. Bei Rückfragen melden Sie sich gerne.

 

Baumaßnahmen im Deichvorland von Neßmersiel

Ich möchte Sie darüber informieren, dass es in Neßmersiel in diesem Sommer erneut zu Baumaßnahmen kommen wird, die zu Einschränkungen für alle Nutzer des Hafens führt. Zum einen ertüchtigt der Hafenzweckverband nach langer Vorbereitung einen großen Teil der Parkflächen, durch die es auch hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze in diesem Sommer zu Einschränkungen kommen wird. Hier wird die Ausführung des ersten Bauabschnittes von April bis Mitte Juni und des zweiten Bauabschnittes im Anschluss bis Ende September erfolgen.

Hierneben wird eine Salzwiesenrenaturierung des Westerneßmerhellers, westlich des Hafens Neßmersiel, durch die TenneT GmbH durchgeführt. In diesem Zuge werden rund 35.000 m³ Klei über die Hafenstraße bewegt werden. Um in die Baustelle ein- und ausfahren zu können, wird es dort eine Ampelregelung geben, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann. Auch wird es auf der Fahrbahn zu Verunreinigungen kommen, deren Beseitigung aber zugesagt ist. Angemeldete Bedenken und Vorschläge wurde leider nicht gehört.

Durch diese beiden Maßnahmen kann es/wird es, wie gesagt, zu Beeinträchtigungen kommen. Teilen Sie Ihren Gästen und Besuchern bitte diese Umstände mit und bitten Sie sie, ein notwendiges Zeitfenster bei der An- und Abreise einzuplanen und um Verständnis.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Rückkehr der Kutschpferde

In der zweiten Hälfe des Monats März kommen die Kutschpferde zurück auf die Insel. Damit wird die Personenbeförderung mit dem Caddy eingestellt, da das Leihfahrzeug auch wieder zurückgegeben werden muss. Auf diesem Wege möchte ich den ehrenamtlichen Fahrern, Frau Britta Gaiser-Steg, Herrn Egbert Behrends, Herrn Alexander Gutbier-Wach und Herrn Oliver Schütte herzlich für ihr Engagement und die Unterstützung danken.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 18.02.2022

 

R u n d m a i l    2 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen zur für Sie zur Kenntnis:

 

Hinweis auf mögliche Gefahrenquellen am Strand und den Randdünen

Auf Grund der aktuellen Wetterlage ist es am Nordstrand der Insel durch die Stürme und hohen Wasserstände der letzten Zeit zu starken Sandabträgen gekommen, wodurch sich auch Abbruchkanten gebildet haben. Bitte halten Sie hierzu zur eigenen Sicherheit ausreichend Abstand und achten Sie bitte auch auf eventuell dort spielende Kinder, damit sich dort keine Personen verletzen oder gar verschüttet werden. Weisen Sie Ihre Kinder und auch Gäste bitte hierauf hin.

 

Zensus 2022

Im Verlauf des Jahres 2022 finden Haushaltsbefragungen im Rahmen der Mikrozensusbefragung statt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind von erheblicher Bedeutung für eine effektiven Förderung einzelner Bevölkerungsgruppen durch Politik und Gesellschaft. Die Interviews werden überwiegend telefonisch durchgeführt. Die Gemeinde Baltrum hat keinen Einfluss auf die Befragung und benennt auch keine zu befragenden Personen. Gleichwohl bitten wir darum, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten bei ihrer ehrenamtlichen Tätigen zu unterstützen.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass neben einer Anmeldung, auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem  Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.

 

Osterfeuer 2022

Die Städte und Gemeinden im Landkreis Aurich gehen davon aus, dass die Osterfeuer als Brauchtumsfeuer in diesem Jahr unter den dann geltenden Corona-Rahmenbedingungen stattfinden können. Jede einzelne Kommune kann sich einschränkende Bestimmungen für die Durchführung vorbehalten. Sollte dieses für uns in Frage kommen, werden wir rechtzeitig darauf hinweisen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes grundsätzlich bis Ende Februar eines Jahres erlaubt ist, Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden. Sollten Bäume und/oder Sträucher von privaten oder öffentlichen Grundstücken in den öffentlichen Raum ragen, achten Sie auf einen angemessenen Rückschnitt, damit Passanten, Fuhrwerke, wie auch Feuerwehr und Rettungsdienst ungehindert passieren können. Danke.

 

Cuore

Es ist soweit, das Team um Dr. Martin Döring kommt auf die Insel um die Kartierung der Insel zu erstellen und eine Interviewstudie zur Sturmwahrnehmung der Baltrumerinnen und Baltrumer durchzuführen. Ab dem 28. Februar sind sie auf der Insel.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 08.02.2022

 

R u n d m a i l    1 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

gleich am Anfang des neuen Jahres hat das Sturmtief „Nadia“ seine Muskeln spielen lassen, Norddeutschland ordentlich durchgepustet und fast allen Inseln erhebliche Mengen an Sand genommen. Waren wir noch vor Weihnachten guter Zuversicht verschont zu bleiben, ist unser Hauptstrand nochmals im Höhenniveau gesunken. Wir sind auf dem Weg, um geeignete Lösungen für die kommenden Jahre zu finden. Hierneben möchte ich Ihnen weitere Informationen mitteilen:

 

Corona

Seit dem 02.02.2022 sind in Niedersachsen Veränderungen in der Corona-Verordnung in Kraft getreten. Die wesentlichsten Änderungen bestehen in der Verlängerung der „Winterruhe“ bis zum 23.02., welche gleichbedeutend mit der Feststellung der Warnstufe 3 ist, sowie die Auflistung von Ausnahmen hinsichtlich der Beibringung eines zusätzlichen negativen Testergebnisses bei 2G-PLUS-Bestimmungen (§ 7 Abs.6):

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/wir-sollten-noch-eine-zeit-lang-vorsichtig-bleiben-erneute-verlangerung-der-winterruhe-208156.html

Vor dem Hintergrund der hohen Corona-Fallzahlen rückt der Landkreis Aurich von seinem bisherigen Erfassungssystem ab und setzt stattdessen auf die Eigenverantwortung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.  Das heißt:  Infizierte werden nun nicht mehr vom Amt für Gesundheitswesen telefonisch kontaktiert, stattdessen sind Personen, die mittels PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet wurden und im Kreisgebiet wohnen aufgefordert, sich zukünftig über ein auf der Homepage des Landkreises Aurich hinterlegte Formular (https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html) zu melden.

Die positiven PCR-Befunde werden dem Gesundheitsamt weiterhin durch die Ärzte und Labore mitgeteilt. Das Kontaktformular dient daher zur Ergänzung der bereits vorliegenden Daten. Nach Prüfung der Plausibilität der gemachten Angaben wird dann durch das Amt für Gesundheitswesen ein Quarantänebescheid für Infizierte erstellt. Dieser wird vorab per Mail und parallel postalisch übersandt. Außerdem erhalten die Infizierten Informationen zur weiteren Vorgehensweise, auch in Bezug auf Kontaktpersonen. Für die Übermittlung der Informationsdokumente ist es notwendig, in dem Kontaktformular eine E-Mail-Adresse anzugeben. Wer über keine eigene Adresse verfügt, sollte die Mailadresse einer Person nutzen, mit der engerer Kontakt besteht, beispielsweise eines Familienmitglieds. Der positive PCR-Befund oder auch die positive Schnelltestbescheinigung eines Testzentrums sollten unbedingt aufbewahrt werden, da sie entsprechend der niedersächsischen Corona-Absonderungsverordnung auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber gelten.

Der Landkreis Aurich weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Regelungen der niedersächsischen Absonderungsverordnung hin: Wer positiv getestet wurde (PCR-Test oder Schnelltest) oder Corona-typische Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Geruchs- und/oder Geschmacksverlust) entwickelt, muss sich demnach direkt in häusliche Quarantäne begeben. Dies gilt unabhängig von einer Anordnung des Gesundheitsamtes! Danach ist unverzüglich eine PCR-Testung beim Hausarzt zu veranlassen. Eine Quarantäne dauert grundsätzlich zehn Tage. Ein Freitesten ist frühestens nach sieben Tagen möglich. Dies gilt grundsätzlich auch für enge Kontaktpersonen. Ausnahmen von der Quarantänepflicht können der Absonderungsverordnung entnommen werden.

 

Auslegung von Bebauungsplänen

Der Rat der Gemeinde Baltrum hat die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen beschlossen. Es handelt sich um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. V5 für den Bereich des Inselmarktes und den Bebauungsplan Nr. 13 „Strand“. Hiermit wird auf die öffentlich Auslegung, die noch bis zum 01.03.2022 erfolgt, hingewiesen. Die Bekanntmachung erfolgte im Bekanntmachungskasten im Rathaus der Gemeinde und auf der Homepage der Gemeinde unter https://gemeindebaltrum.de/bauleitplanung/ .

 

Buchung von Strandkörben für die kommende Saison

Auf Grund der derzeitigen Strandsituation ist eine Planung und daher auch Vorbestellung, gerade im ersten Strandabschnitt A sehr schwierig bzw. auf Grund der großen Nachfrage nicht überschaubar. Da es unter Umständen zu Verschiebungen der Strandabschnitte kommen kann, ist momentan eine Vorbestellung im Strandabschnitt A nicht möglich. Wir bitten um Verständnis. Bitte teilen Sie dieses auch Ihren Gästen gerne mit.

 

Gebrauchte Strandkörbe abzugeben!

Auch in diesem Winter hat die Kurverwaltung Strandkörbe ausgemustert, die zum Verkauf angeboten werden. Diese Körbe können am 21. und 22.02.22 jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr an der Mehrzweckhalle besichtigt und für je 50,- € erworben werden. Es wird kein Bargeld angenommen. Jeder Erwerber bekommt einen Laufzettel und überweist den Betrag an die Kurverwaltung. Die Körbe sind sofort mitzunehmen. Die Aktion findet nur an den beiden Tagen statt. Sollten Sie verhindert sein, beauftragen Sie bitte einen Freund, Bekannten usw., es erfolgen keine Reservierungen.

 

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 30.12.2021

 

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Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

zum Jahresende sende ich Ihnen ein Schreiben der Projektleitung ARSU zu einer  Befragung für die nächste LEADER-Förderperiode und möchte Sie um Ihre Teilnahme bitten.

 

Bürgerbefragung: Ideen für mehr Lebensqualität gesucht

 

Input für die nächste LEADER-Förderperiode der Region Wattenmeer-Achter gefragt. Halbzeit: Weitere Teilnehmer:innen für Bürgerbeteiligung gesucht.

 

LEADER lebt vom Engagement der Menschen vor Ort und kann nur von vielen Schultern getragen werden. Das ist auch bei der Fortschreibung des LEADER-Konzeptes für die Ostfriesischen Inseln und die Stadt Norden so: Niemand kennt die Region besser als die engagierten und aktiven Menschen, die in der Region leben oder mit ihr verbunden sind. Aktuell ist die Mithilfe aller Bürger:innen gefragt.

 

Die LEADER-Region Wattenmeer-Achter im Weltnaturerbe gibt es seit 2014. Seitdem sind rund 2,4 Mio. € LEADER-Förderung in 35 Projekte geflossen. Damit wurde vor allem die touristische Infrastruktur ausgebaut, aber auch in die Daseinsvorsorge investiert. Zudem haben viele kleinere Projekte von Vereinen und Stiftungen von der Förderung profitiert. Hier eine Auswahl an geförderten LEADER-Projekten:

  • Auf Borkum: Strandentwicklungsprojekt, Neugestaltung des Parks in der Bismarckstraße
  • Auf Juist: Minigolfplatz, Neukonzeptionisierung der Ausstellung des Küstenmuseums
  • Auf Norderney: Norderneyer Kap, Steg ins Meer
  • Auf Baltrum: Erlebnispfad Wuppdi, Strandrollstühle
  • Auf Spiekeroog: Adventuregolfpark am Kurzentrum, Sicherung und Darstellung von insularer Zeitgeschichte und Inselentwicklung im Spannungsfeld der Nachhaltigkeit
  • Auf Langeoog: Multifunktionelle Begegnungsstätte, stationärer und virtueller inklusiver „Erlebnispfad Wattenmeer“ auf Langeoog
  • Auf Wangerooge: Dünenspielplatz, barrierefreier Wohnraum
  • Norden: Digitale Erweiterung der Dokumentationsstätte Gnadenkirche Tidofeld e.V., Gesundheitsnetzwerk

 

Weitere Informationen über die geförderten Projekte können hier gefunden werden: https://wattenmeer-achter.de/wm8/projekte/

 

Die Beteiligungsformate laufen bereits seit dem 04.12.2021 und enden am 16.01.2021. Damit die neue Förderperiode auf einem breiten Fundament aufbauen kann und in der neuen Förderperiode von 2023-2027 Gelder zur Förderung von Projekten vorhanden sind, bitten wir die Bevölkerung der LEADER-Region Wattenmeer-Achter: Nehmen Sie sich bitte 20 Minuten Zeit und nehmen Sie an der Beteiligungsaktion teil.

 

Folgende Beteiligungsformate stehen zur Verfügung:

 

  • Onlinebefragung vom 04.12.2021 bis 16.01.2022: Welche Bedarfe und Ideen gibt es vor Ort? Welche Chancen für die Zukunft werden gesehen? ( wm8.umfrage-rek.de )

 

  • Jugendaktion vom 04.12.2021 bis 16.01.2022: Fotoaktion Top oder Flop? Was brauchst du damit dein Ort lebenswerter für dich wird? Welche Ideen gibt es, damit sich die Region besser auf den Bedarf der Jugendlichen einstellen kann (https://wattenmeer-achter.de/wm8/fotoaktion/ )

 

  • Jugendforum im Januar 2022: Online-Veranstaltung in Kooperation mit Schulen. Welche Wünsche und Bedürfnisse existieren für die Region Wattenmeer-Achter aus Sicht der Jugend.

 

Die Befragung und die Fotoaktion bilden den Startschuss für die Bewerbung zur Teilnahme der Region am LEADER-Programm 2023-2027, für die das derzeitige Regionale Entwicklungskonzept weiterentwickelt und aktualisiert wird. Zusätzlich finden im Januar 2022 eine Online-Projektbörse und ein Jugendforum statt, gefolgt von einem Diskussionsforum am 26.02.2022 und einer Abschlusspräsentation im April 2022.

 

Bei erfolgreicher Bewerbung wird der Region wieder ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt. Damit können kleine und mittelgroße Projekte unterstützt und gefördert werden.

 

Auf den Ostfriesischen Inseln und in der Stadt Norden gibt es natürlich auch andere kommunale Projekte mit Beteiligung der Bevölkerung. Manche Inseln haben seit zwei Jahren Insellotsinnen, die bereits Bürger:innen befragt haben. Auf Borkum, Juist und Norderney wurden bzw. werden im Rahmen von Lebensraumkonzepten bereits umfangreiche Befragungen durchgeführt. Daneben fanden weitere Befragungen für Konzepte, wie das Leitbild Borkum 2030, statt. Zahlreich haben sich Bürger:innen daran beteiligt und neue Impulse für die Entwicklung ihrer Kommunen gegeben. Die eine oder andere Frage kann daher bereits in anderem Kontext gestellt worden sein, doch neuere Entwicklungen sind möglicherweise zu bedenken. Gewiss hat sich in den letzten Jahren nicht nur durch die COVID-19-Pandemie vieles geändert und für die Erarbeitung des Regionalen Entwicklungskonzepts sind vergleichbare Antworten nötig. Deshalb freuen wir uns umso mehr, wenn Sie die Fragen (erneut) beantworten.

 

Hintergrund:

Die Ostfriesischen Inseln und die Stadt Norden bilden zusammen die LEADER-Region Wattenmeer-Achter im Weltnaturerbe. Über LEADER werden Projekte gefördert, die die Lebensqualität, Zukunftsfähigkeit und das soziale Miteinander in einer Region stärken. Die Mittel werden von der EU zur Verfügung gestellt und regional verwaltet. Damit auch in der nächsten Förderperiode Gelder zur Verfügung stehen, wird aktuell ein Regionales Entwicklungskonzept erstellt. Das Regionale Entwicklungskonzept stellt eine Fördergrundlage dar und entscheidet somit welche Projekte in Zukunft Fördermittel beantragen können.

 

Das Regionale Entwicklungskonzept ist bis März 2022 beim Landwirtschaftsministerium in Hannover abzugeben. Dann gilt es in den Folgewochen abzuwarten, ob eine neue Förderperiode für kleinere und mittlere Projekte in der Region zustande kommt.

 

Ansprechpartner:

Projektleitung: Heike Brunken-Winkler, ARSU GmbH, Escherweg 1, 26121 Oldenburg Kontakt: Thure de Frenne, defrenne@arsu.de, 0441-97174-631

 

Link: https://wattenmeer-achter.de/wm8/befragung/

 

 

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen alles erdenklich Gute für das kommende Jahr.

 

Ihr

 

Harm Olchers