02 Nov. Ratssitzung am 01. Juli 2021
Niederschrift Nr. 33 (17. Wahlperiode) (mehr …)
Niederschrift Nr. 33 (17. Wahlperiode) (mehr …)
Gemeinde Baltrum
Der Bürgermeister Baltrum, 23.09.2021
R u n d m a i l 1 6 / 2 0 2 1
Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
seit gestern gilt eine neue Corona-Verordnung bis vorerst 10. November.
Positiv ist, dass aktuell im Landkreis Aurich auf Grund der niedrigen Inzidenzwerte und der weiteren Richtwerte keine Warnstufe ausgerufen worden ist. Dies bedeutet, dass neben dem generellen Abstandsgebot und der Kontakterfassung in Innenbereichen bis zum Sitzplatz eine Maske getragen werden muss; Zugangsbeschränkungen bestehen aktuell nicht.
Die Zugangsbeschränkungen treten erst bei Erreichen einer Warnstufe ein.
In Gastronomiebetrieben kann bei der Anwendung der 2G-Regelung (Zutritt nur für Gäste und Beschäftigte, die vollständig geimpft oder genesen sind) auf das Abstandsgebot und das Tragen einer Maske verzichtet werden. Falls Sie die 2G-Regel für Ihren Betrieb anwenden möchten, denken Sie in diesem Zusammenhang auch an nichtgeimpfte und –genesene Gäste, die bereits bei Ihnen gebucht haben. Anwendung findet in diesem Fall immer die zur Zeit geltende Verordnung.
Ebenso kann derjenige, der eine private Veranstaltung organisiert oder eine private Einrichtung betreibt, den Zutritt auf vollständig geimpfte oder genesene Personen beschränken. Dies sollte sich dann auch auf das dienstleistende Personal erstrecken.
Eine Übersicht der zur Zeit geltenden Regelungen finden Sie mit Erläuterungen und Übersichten auf der Internetseite des Landkreises Aurich: https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html.
Bei allen Veranstaltungen der Kurverwaltung wird beim Betreten und Verlassen der Örtlichkeit das Tragen einer zugelassenen Mund-Nasen-Bedeckung gefordert. Es wird weiterhin um Registrierung per Luca-APP gebeten.
Auf Grund der stark rückläufigen Nachfrage an Testungen wird das am Haus des Gastes betriebene Testzentrum mit dem 30.09.21 seine Tätigkeit einstellen. Das KuBa im SindBad hat auf Nachfrage erklärt, vorerst Testungen in eingeschränktem Rahmen anbieten zu wollen. Konkrete Informationen bezüglich der Öffnungszeiten finden Sie auf der Internetseite: https://www.kuba-baltrum.de/. Auf diesem Wege danke ich den beiden Einrichtungen für Ihre Unterstützung.
Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste über diese Punkte.
Einziehung von Kurbeitrag
Leider kommt es in letzter Zeit wieder vermehrt zu Diskussionen im Rahmen der Kontrolle der Kurbeitragskarten bei der Abreise am Hafen. Gäste erklären dabei oftmals, dass sie den Kurbeitrag nicht bei ihrem Vermieter entrichten konnten, da dieser nicht vor Ort verweilt. Oder aber sie wurden direkt von ihrem Vermieter an die Kontrollstelle am Hafen verwiesen. Ich muss hier nochmals auf die gültige Kurbeitragssatzung verweisen und erwarte deren Einhaltung. Eine Vermietung erfolgt auch über das Internet, so dass in diesem Zuge auch der Kurbeitrag hierüber abgewickelt werden kann. Bei Zahlungen an der Kontrollstelle am Hafen werden Vermieterdaten abgefragt, sodass Verstöße geahndet werden.
Öffentlichkeitsarbeit
Ich möchte Sie darüber informieren, dass uns Herr Jens Gaiser seit dem Frühjahr bei der Öffentlichkeitsarbeit unserer Insel tatkräftig unterstützt. Seine Aufgabe und sein Ziel sind es, Baltrum in der öffentlichen Berichterstattung positiv darzustellen – ohne Werbung, Agenturen o.a. dafür buchen zu müssen. Alleinstellungsmerkmale Baltrums, kleine Geschichten oder andere Besonderheiten der Insel werden so seit dem Sommer aktiv den Zeitungs- und TV-Redaktionen angeboten. Zugleich bearbeitet und versendet er zusammen mit unserer Werbeabteilung die Pressemitteilungen der Gemeinde- und Kurverwaltung. Das Zusammenspiel daraus hat vielleicht der eine oder andere in diesem Sommer schon gelesen oder auch im TV gesehen, wie z.B. Berichte über Baltrums Kutschpferde, Postboten oder die Inselschule. Jens freut sich über jede Unterstützung – egal ob es Drehgenehmigungen, die sogenannte Protagonisten-Suche (z.B. Vermieter beim Bettenwechsel, Saisonköche, Surflehrer, Rettungsschwimmer…) oder gerade auch mal eine schnelle (kurze) Unterkunft und/oder Fahrräder für Journalisten betreffen sollte.
Und noch eine Bitte dazu. Wir freuen uns über jeden Hinweis, wenn mal wieder eine Redaktion direkt bei Ihnen und Euch dreht/schreibt/arbeitet. Wir würden dann, z.B. via unserer SocialMedia-Kanäle, auf die Sendungs- bzw. Erscheinungstermine hinweisen. Da Jens gut 20 Jahre beim Fernsehen gearbeitet hat, steht er gerne bei Unsicherheiten in Bezug auf redaktionelle Anfragen zur Unterstützung bereit.
Zu den zuletzt genannten Punkten wird es nochmal ein gesondertes Schreiben geben mit konkreten Fragen, Wünschen, Rückmeldungsmöglichkeiten und Weiterem.
Projekt „CUORE“
Die Universität Hamburg, Institut für Geographie, Herr Dr. Martin Döring, ist an mich herangetreten und möchte gerne eine Untersuchung auf Baltrum zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels durchführen. In diese Untersuchung sollen die Bewohner der Insel mit einbezogen werden. In der beigefügten Anlage oder weiter unten im Text wird das Forschungsprojekt kurz vorgestellt. Wer Interesse an einer Mitwirkung an diesem Projekt hat, kann sich bitte direkt an Frau Prof. Dr. Ratter, Herrn Dr. Döring oder auch an die Gemeinde wenden, wir leiten die Mittelung entsprechend weiter. Eine kurze Info zum Projekt „CUORE“ finden Sie über folgendem Link: https://www.geo.uni-hamburg.de/geographie/abteilungen/integrative-geographie/arbeitsgruppe-ratter/forschungsprojekte/projekt018cuore.html) Wenn also Herr Dr. Döring und KollegInnen auf die Insel kommen, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie diese unterstützen würden. Danke.
Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus
Ihr
Harm Olchers
Vorstellung Forschungsprojekt
„CUORE – Cultures of Response“ – „Anpassungskulturen“
Projektleiter: Prof. Dr. Beate Ratter, Dr. Corinna de Guttry und Dr. Martin Döring
Ausführende Institution: Universität Hamburg, Institut für Geographie
Projektdauer: 2020-2024
Förderer: Deutsche Forschungsgemeinschaft
Projektvorstellung:
Der Umgang mit den Folgen des Klimawandels ist eine Herausforderung für alle Menschen, besonders denen, die an der Küste und auf Inseln leben. Inselgesellschaften haben schon über Jahrhunderte Erfahrung mit Extremereignissen gesammelt und der Umgang damit ist in verschiedenen Kulturen unterschiedlich. Das Projekt „CUORE“ analysiert die dynamische und kulturelle Anpassungsfähigkeit von Inselbewohnern an Stürme im europäischen und chinesischen Kulturraum. In einer kulturvergleichenden Studie wollen wir von der Resilienz auf den ostfriesischen Inseln Baltrum und Norderney und den taiwanesischen Inseln des Penghu-Archipels in Taiwan lernen. Das Ziel des Projektes besteht darin, an den jeweiligen Standorten die soziokulturellen Umgangsformen mit Stürmen und Sturmfolgen zu erheben und die jeweiligen Resilienz-Kulturen zu analysieren, um vor diesem Hintergrund zusammen mit den Bewohnern sturmbezogene Reaktions- und Anpassungsszenarien für die Zukunft zu entwickeln. Diese sollen von lokalen und regionalen Entscheidungsträgern genutzt werden können, um zukünftig besser auf die mit Stürmen verbundenen Problemlagen vor Ort vorbereitet zu sein.
Um unsere Untersuchung auf Baltrum durchführen zu können, würden wir gerne im Oktober 2021 in einem ersten Schritt mit einer „sturmbezogenen“ Kartierung des West- und Ostdorfes beginnen.[1] Darauf folgt im Frühjahr 2022 eine Interviewstudie mit ca. 20-30 Bewohnern zum Thema „Stürme auf Baltrum“. Die Ergebnisse beider Untersuchungen werden im Herbst/Winter 2022 mit den Insulanern im Rahmen eines Workshops diskutiert. Die hier entstandenen Ergebnisse werden in zwei weiteren Workshops (Frühjahr 2023 und Herbst 2023) für die gemeinsame Entwicklung von Reaktions- und Anpassungsszenarien genutzt. Der abschließende Projektbericht soll, nach Rücksprache über die gewonnenen Ergebnisse, mit den lokalen Bewohnern und administrativen Akteuren auf Baltrum gemeinsam veröffentlicht sowie regional- und bundespolitischen Akteuren vorgestellt werden.
Kontakt:
Prof. Dr. Beate Ratter Dr. Martin Döring
Universität Hamburg Universität Hamburg
Institut für Geographie Institut für Geographie
Bundesstraße 55 Bundesstraße 55
20255 Hamburg 20255 Hamburg
E-Mail: beate.ratter@uni-hamburg.de E-Mail: Doering@metaphorik.de
Tel.: 040/42838-5225 Tel.: 040/401 42 04 (Home Office)
Mobil: 0170/ 11 38 414
[1] Alle relevanten politischen und administrativen Akteure auf Baltrum sowie des NLWKN werden über die Arbeiten und Entwicklungen des Forschungsprojektes regelmäßig informiert. Dies gilt auch für die Bewohner, die über einen entsprechenden E-Mailverteiler und/oder die Baltrum-App über den Projektverlauf auf dem Laufenden gehalten werden wollen.
Am Sonntag, den 26.09.2021 findet in der Gemeinde Baltrum die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Baltrum
Endgültiges Wahlergebnis:
Wahlberechtigte: 550
Wählerinnen und Wähler: 413
Ungültige Stimmzettel: 5
Gültige Stimmzettel: 408
Gültige Stimmen: 1.220
Stimmen- und Sitzverteilung:
CDU Niedersachsen: 359 Stimmen – 2 Sitze
Wählergruppe GfB: 367 Stimmen – 2 Sitze
Wählergruppe B21: 127 Stimmen – 1 Sitz
Wählergruppe Moin Baltrum: 367 Stimmen – 3 Sitze
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 9 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) findet am
Mittwoch, 15.09.2021
um 15.00 Uhr
im Sitzungszimmer des Rathauses
eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Baltrum statt. Die Sitzung ist nach § 9 Abs. 3 NKWO öffentlich. Besucher werden um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gebeten. Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.
Wichtiger Hinweis:
Zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie werden Zuschauer/-innen um eine vorherige Anmeldung unter hochgrebe@baltrum.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04939/8024 gebeten. Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt.
Tagesordnung:
Baltrum, den 06.09.2021
Olchers
Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung
zur Kommunalwahl am 12. September 2021
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 22.08.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
drei Stimmen für die Wahl des Kreistages und
drei Stimmen für die Wahl des Gemeinderates.
Sie kann bei der Wahl des Kreistages sowie des Gemeinderates jeweils bis zu drei Stimmen vergeben und diese verteilen auf
insgesamt jedoch nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst grundsätzlich ungültig! An der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber innerhalb einer Liste ist sie nicht gebunden.
Die Wählerinnen/Wähler haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ein amtliches Personaldokument bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin/vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann.
Es wird darum gebeten, dass die Zuschauer/-innen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wahlberechtigten durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 33 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)).
Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss bei der Gemeinde Baltrum einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag anfordern und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Zur Wahl des Kreistages sowie zur Wahl des Gemeinderates benutzt die wählende Person für beide Wahlen nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag.
Baltrum, den 03.09.2021
Olchers
Öffentliche Bekanntmachung
für die Wahl zum Deutschen Bundestag
am 26. September 2021
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wen in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter
5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn sie/er nachweist, dass sie/er nachweist, dass sie/er ohne ihr/sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05.09.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10.09.2021) versäumt hat,
b) wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeinde Baltrum mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
– einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
– einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
– einen amtlichen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
versehenen roten Wahlbriefumschlag und
– ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie/er der Gemeinde vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag im Adressfeld angegebenen Stelle abgegeben werden.
26579 Baltrum, 02.09.2021
Olchers
Gemeinde Baltrum
Der Bürgermeister Baltrum, 16.08.2021
R u n d m a i l 1 5 / 2 0 2 1
Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
seit dem heutigen Montag gelten auf Grund der steigenden Inzidenzwerte leider wieder strengere Maßnahmen für den Bereich des Landkreises Aurich nach dem sog. Stufenplan.
Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Feststellung einer Inzidenz über dem Wert von 10 ist erlassen worden. Kinder bis 14 Jahre, genesene und vollständig geimpfte Personen werden dabei wie bislang nicht mitgezählt. Für die Beherbergung, die Gastronomie und für Veranstaltungen ergeben sich entsprechende Einschränkungen. Eine Übersicht der zur Zeit geltenden Regelungen finden Sie in Übersichten auf der Homepage des Landkreises Aurich: https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html
Bei allen Veranstaltungen der Kurverwaltung wird beim Betreten und Verlassen der Örtlichkeit das Tragen einer zugelassenen Mund-Nasen-Bedeckung gefordert. Es wird weiterhin um Registrierung per Luca-APP gebeten.
Für benötigte Testungen (Beherbergung: Test bei Anreise erforderlich und 2 x pro Woche, Veranstaltungen, Mitarbeiterfürsorge oder aber das persönliche Bedürfnis) stehen die bisherigen Testmöglichkeiten auch weiterhin zur Verfügung. Informationen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.
Stellen Sie sicher, dass bei einer Beherbergung die nach der Corona-Verordnung geforderten Unterlagen vorgelegt und auch kontrolliert werden.
Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste über diese Punkte und bitten Sie diese um ihr Verständnis.
Schließung der Zimmervermittlung Baltrum (SCT Norden)
Die von der SCT in Norden betriebene Zimmervermittlung Baltrum hat mitgeteilt, den Betrieb zum 31.12.2021 einzustellen. Grund hierfür ist eine fehlende Auslastung. Neben den anderen Internetportalen /-anbietern laufen in der Kurverwaltung noch zusätzlich viele Anfragen von Kurzentschlossenen und Gesuche von freien Unterkünften auf. Hierneben werden auch Gastgeberverzeichnisse ausgegeben, wonach Unterkunftssuchende sich direkt an die Vermieter wenden können. Wir stehen derzeit auch mit einem Anbieter in Verbindung, der prüft, hier eine Lösung anbieten zu können. Da unser Gastgeberverzeichnis für das kommende Jahr derzeit erstellt wird, besteht für Interessierte noch die Möglichkeit einer Anzeigenaufgabe. Bei Interesse wenden Sie sich bitte umgehend an Herrn Metz, Tel. 049439/80-20 oder metz@baltrum.de.
Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus
Ihr
Harm Olchers
Öffentliche Bekanntmachung
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.
6. Der Wahlschein wird von der in Ziffer 1 genannten Gemeinde/Stadt erteilt, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.
7. Wahlscheine können bis zum 10.09.2021 schriftlich beantragt werden. Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jede/r Wahlberechtigte ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages beim Wahlamt der Gemeinde dann schnellstmöglich an die Adresse der/des Wahlberechtigten in der Gemeinde oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versandt oder können persönlich abgeholt werden.
Um Missbrauch auszuschließen, erhält die/der Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre/seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.
Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan.
Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig.
In bestimmten Ausnahmefällen (siehe Nr. 5) kann ein Wahlschein noch bis zum 11.09.2021 bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dies gilt auch, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, dass sie wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Bewerberinnen, Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde/Stadt vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
so rechtzeitig zuzuleiten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.
26579 Baltrum, 16.08.2021
i.V. Hochgrebe
Öffentliche Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl am 12.09.2021 in der Gemeinde Baltrum.
Gemäß § 38 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05. Juli 2006, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 06.07.2021 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 26/2021 S. 446) gebe ich hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 28.07.2021 für die Gemeinderatswahl am
Wahlbereich 001
Name, Vorname Geb.Jahr Beruf Anschrift
Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen
Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
1 Bengen, Jann 1966 Dipl.-Kaufmann Baltrum, Haus-Nr. 139
2 Heiken, Galt 1988 Unternehmer Baltrum, Haus-Nr. 102
3 Bent, Torsten 1974 Dipl.-Betriebswirt Baltrum, Haus-Nr. 115
4 Schalkowski, Kai 1977 Kaufmann Baltrum, Haus-Nr. 24 a
5 Gloystein, Marc 1975 Kaufmann Baltrum, Haus-Nr. 95
6 Otto, Frank 1963 Dipl.-Betriebswirt Baltrum, Haus-Nr. 51
Wahlvorschlag der Wählergruppe
Gemeinsam für Baltrum (GfB)
1 Dr. Friedrich, Uwe 1948 Arzt Baltrum, Haus-Nr. 32
2 Bach, Eva 1958 Ärztin Baltrum, Haus-Nr. 125
3 Kammer, Karen 1974 Dipl.-Biologin Baltrum, Haus-Nr. 242
4 Hinrichs, Keya 1995 Schulbegleiterin Baltrum, Haus-Nr. 187
Wahlvorschlag der Wählergruppe
Baltrum 21 (B 21)
1 Ulrichs, Christian 1982 Angestellter Baltrum, Haus-Nr. 204
Wahlvorschlag der Wählergruppe
Moin Baltrum
1 Klün, Olaf 1965 Kaufmann Baltrum, Haus-Nr. 137
2 Hinrichs, Ben 1984 Kaufmann Baltrum, Haus-Nr. 74
3 Bruns-Strenge, Tim 1995 naut. Wachoffizier Baltrum, Haus-Nr. 152
4 Olchers, Ralf 1968 Dipl.-Kaufmann Baltrum, Haus-Nr. 260
26579 Baltrum, den 29.07.2021
Olchers
Gemeindewahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung
zur Anzahl von benötigten Unterstützungsunterschriften zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen am 12. September 2021
Für die Wahlvorbereitungen der Kommunalwahlen am 12. September 2021 weise ich hinsichtlich der Wahlvorschläge und in Bezug auf meine Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die obigen Wahlen vom 08.02.2021 auf die geänderte Rechtslage hin:
Vor dem Hintergrund der Vorbereitungen der Kommunalwahlen unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Änderung des Nds. Landeswahlgesetzes, des Nds. Kommunalwahlgesetzes und des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen, welches im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23 vom 18. 06. 2021 veröffentlicht wurde und dessen Artikel 2 mit Verkündung im obigen Blatt in Kraft tritt.
Dies regelt die Einfügung eines neuen § 52 d Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG). Danach wird für die Wahlen der Abgeordneten (Wahl der Vertretungen) am 12. September 2021 die nach § 21 Abs. 9 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 u. Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften reduziert, für die Gemeinde Baltrum bedeutet dies 4 benötigte Unterstützungsunterschriften.
Hinsichtlich der Pflicht zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften wird auf die Bekanntmachung der Wahlleitung vom 01.03.2021 (hier Nr. III) verwiesen.
26579 Baltrum, 21.07.2021
Olchers
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 9 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) findet am
Mittwoch, 28.07.2021
um 15.00 Uhr
im Sitzungszimmer des Rathauses
eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Baltrum statt. Die Sitzung ist nach § 9 Abs. 3 NKWO öffentlich. Besucher werden um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gebeten, Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.
Wichtiger Hinweis:
Zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-
Pandemie werden Zuschauer/-innen um eine vorherige Anmeldung unter hochgrebe@baltrum.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04939/80-24 gebeten. Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt.
Tagesordnung:
Baltrum, den 21.07.2021
Olchers
Gemeindewahlleiter
Gemeinde Baltrum
Der Bürgermeister
R u n d m a i l 1 4 / 2 0 2 1
Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
ab dem morgigen Sonnabend greifen für den Landkreis Aurich aufgrund der niedrigen Inzidenz weitere Lockerungsschritte.
Der Landkreis Aurich hat gestern eine Allgemeinverfügung zur Feststellung einer kontinuierlichen Inzidenz unter dem Wert von 10 erlassen. Damit gelten ab diesem Sonnabend, 26. Juni 2021, neue Regelungen für das Kreisgebiet. Beispielsweise verändert sich die maximale Personengrenze für private Zusammenkünfte auf 50 Personen im Außenbereich und 25 Personen im Innenbereich unabhängig der Haushalte. Kinder bis 14 Jahre, genesene und vollständig geimpfte Personen werden dabei wie bislang nicht mitgezählt. Auch für den Tourismus, die Gastronomie und für Veranstaltungen ergeben sich entsprechende Lockerungen. Eine Auflistung aller nun gültigen Regelungen finden Sie gut aufbereitet auf der Homepage des Landes Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-unter10-201504.html
Alle weiteren für den Landkreis Aurich gültigen Allgemeinverfügungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Sie überdies auf unserer Homepage unter: https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html
Bei allen Veranstaltungen der Kurverwaltung wird beim Betreten und Verlassen der Örtlichkeit das Tragen einer zugelassenen Mund-Nasen-Bedeckung gefordert. Es wird weiterhin um Registrierung per Luca-APP gebeten.
Für benötigte Testungen (Erstbeherbergung, Veranstaltungen, Mitarbeiterfürsorge oder aber das persönliche Bedürfnis) stehen die bisherigen Testmöglichkeiten auch weiterhin zur Verfügung. Informationen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.
Stellen Sie sicher, dass bei einer Beherbergung die nach der Corona-Verordnung geforderten Unterlagen vorgelegt und auch kontrolliert werden.
Öffnungszeiten SindBad ab Montag, 05.07.21
Schwimmkurse Montag bis Freitag 10:00 Uhr + 11:00 Uhr
Öffnungszeiten Bad / Sauna
Montag: geschlossen / Grundreinigung Bad + Sauna, Wartungsarbeiten Technik,
Schwimmkurse 10:00 Uhr + 11:00 Uhr
Dienstag bis Samstag: 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr / Schwimmkurse 10:00 Uhr + 11:00 Uhr
Leseraum
Der Leseraum wird ab dem 01.07.21 wieder für Gäste geöffnet sein.
Diese und alle weiteren Öffnungszeiten der Einrichtungen der Gemeinde- und Kurverwaltung finden Sie neben dem Baltrumer Branchenverzeichnis auch der Homepage.
Einhaltung der Ruhezeiten
Es wird auf die Einhaltung der Ruhezeiten nach der Baltrumer Lärmverordnung hingewiesen.
Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste über diese Punkte, damit uns allen eine schöne Saison beschert wird.
Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus
Ihr
Harm Olchers
INFORMATIONEN
für die Insel Baltrum
Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
Gemäß § 182 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) führt der Rat der Gemeinde Baltrum in der Zeit vom 10. bis 17. Juni 2021 ein Umlaufverfahren durch.
Es wird ein Beschluss zu folgendem öffentlichen Punkt gefasst:
TOP 1: Beauftragung der Firma GaLaBau Emsland zur Umsetzung des Projektes „Wuppdi“
Das Ergebnis der Abstimmung wird gemäß § 182 Abs. 2 NKomVG unverzüglich bekanntgegeben.
Baltrum, den 10.06.2021
Gez.
Olchers
(Bürgermeister)
Gemeinde Baltrum
Der Bürgermeister
R u n d m a i l 1 3 / 2 0 2 1
Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
die Insel füllt sich merklich, was mich veranlasst, nochmals auf die bestehende Testpflicht hinzuweisen:
Sollten Sie Fragen zu den Ausführungen haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus
Ihr
Harm Olchers