Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 30.09.2022

R u n d m a i l   9 / 2 0 2 2

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Ausschreibung der Strandflächen

Um künftig saisonbedingte Bauwerke für das touristische Angebot, wie z.B. Surfen, Kiten, Kajakfahren und Gastronomie anbieten zu können war die Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Bereich am Strand erforderlich. Dieser Bebauungsplan wurde von der Kreisverwaltung nun genehmigt und wird mit der Veröffentlichung rechtskräftig werden. Die Entwurfsplanung finden Sie unter: www.gemeindebaltrum.de/bauleitplanung

Der Gemeinderat stellt sich für diesen Bereich Angebote für Wassersport und begleitende Gastronomie von zwei bis drei Betreibern vor. Die Gestaltung der baulichen Anlagen und Gebäude ist vorgegeben.

Sollten Sie Interesse an einem saisonalen Betrieb am Baltrumer Nordstrand haben, können Sie sich um eine dieser Flächen bis zum 30.10.2022 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Bewerbung Strandfläche“ bewerben.

Folgende Eckdaten sollten in einem Konzept Beachtung finden:

  • Betriebszeit vom 01.05. bis zum 30.09. eines Jahres
  • Tägliche Betriebszeiten
  • Sportliches Angebot
  • Gastronomisches Angebot
  • Versorgung / Entsorgung / Lagerhaltung
  • Sicherung bei höheren Wasserständen
  • An- und Abtransport im Frühjahr bzw. Herbst
  • Lagerung der betrieblichen Anlagen im Winter
  • Vorstellbare Pachtdauer und angemessene Pachtvorstellung.

Straßenbeleuchtung

Nach einer Beratung im Gemeinderat werden wir uns den vorgeschlagenen Energiemaßnahmen im Landkreis Aurich mit kleinen Abweichungen anschließen. So werden wir auf der Insel die Straßenbeleuchtung nach Ende der Herbstferien (Anfang November) bereits um 22.00 Uhr abschalten. Dieses zu Ihrer Information, die Sie bitte auch an Ihre Gäste weitergeben möchten.

Einhaltung der Ruhezeiten

Ich möchte an dieser Stelle nochmals auf die auf der Insel geltenden Ruhezeiten hinweisen und um Beachtung bitten.     

Ruhezeiten:

  1. während des Sommerhalbjahres vom 01. Mai bis 30. September und während der Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien (vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) eines jeden Jahres die Zeiten von

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) und

21.00 Uhr bis 08.00 Uhr (Nachtruhe)

  1. während der übrigen Jahreszeit die Zeiten von

22.00 Uhr bis 07.00 Uhr (Nachtruhe).

Herbstferien 2022 im Zeitraum vom 04.– 28.10.

Kurbeitragskontrollen

Gem. § 2 Abs. 6 der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Baltrum ist nicht beitragspflichtig, wer sich nur zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhält.

Wir weisen darauf hin, dass ein entsprechender Nachweis schriftlich vom Arbeitgeber vorzulegen ist und dieser zu Kontrollzwecken bei der Hafenkontrolle einbehalten wird.

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Bekanntmachung

zur Landtagswahl am 09. Oktober 2022

1. Am Sonntag, dem 09.10.2022, findet in der Gemeinde Baltrum die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Die Gemeinde Baltrum bildet einen Wahlbezirk, Nr. 001.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 18.09.2022 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.

Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung „Einzelbewerberin/Einzelbewerber“ und einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden auch dieser, und jeweils die Namen der ersten drei Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

4. Die Wählerin oder der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise ab,

dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin und vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 24 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes – NLWG).

6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

7. Jede wahlberechtigte Person kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes).

Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer wählenden Person erlangt hat.

Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 48 Abs. 2 der Niedersächsischen Landeswahlordnung).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs.1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Baltrum, den 30.09.2022

i.A. Hochgrebe

1. Das Wählerverzeichnis zu der oben genannten Wahl für die Gemeinde –

die Wahlbezirke der Gemeinde Baltrum wird in der Zeit vom 19.09.2022 bis 23.09.2022

während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Baltrum, Zimmer E1 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 oder § 52 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 23.09.2022 bis 13.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Rathaus Baltrum, Zimmer E1, Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 18.09.2022 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

4.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

4.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

  1. wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
  2. wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist,
  3. wenn ihr Wahlrecht im Berichtigungsverfahren von der Kreiswahlleiterin oder dem

Kreiswahlleiter festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.

5. Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Baltrum, Rathaus, Zimmer E1 beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine bis 07.10.2022, 13.00 Uhr beantragen. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können aus den unter 4.2 angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

6. Wahlberechtigte mit Wahlschein können durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr Gelegenheit gegeben werden, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein und dem „Merkblatt für die Briefwahl“ zu entnehmen.

Baltrum, 15.09.2022

Die Gemeindebehörde

i.A. Hochgrebe

05.09.2022

Am 09. Oktober 2022 findet die nächste Wahl zum Niedersächsischen Landtag statt.

Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in Niedersachsen haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eingetragen sind.

Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern man nicht vergessen hat, sich in seiner Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!

Eingetragen werden in das Wählerverzeichnis die Personen, die am 42. Tag vor der Wahl (28.08.2022) in der Gemeinde gemeldet sind und die o. a. Wahlvoraussetzungen erfüllen.

Briefwahl

Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Wahltag nicht im Wahllokal abgeben können oder möchten oder sich z. B. wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise nicht in Baltrum aufhalten haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Hierzu ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich. Bis spätestens 18. September 2022 werden den Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt.

Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jede/r Wahlberechtigte ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages beim Wahlamt der Gemeinde dann schnellstmöglich an die Adresse der/des Wahlberechtigten in der Gemeinde oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versandt.

Um Missbrauch auszuschließen, erhält die/der Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift im Falle der Beantragung zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre/seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.

Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen im Rathaus der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, Zimmer E1, täglich während der Öffnungszeiten der Verwaltung persönlich abzuholen oder direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Ausweis- oder Passdokumentes erforderlich.

Abholung der Unterlagen durch Dritte

Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.

Wichtiger Hinweis: Die telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Fristen

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl endet am Freitag, 07. Oktober 2022 um 13:00 Uhr.

Bei plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 09. Oktober 2022, 15:00 Uhr, möglich.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr an die auf den Briefumschlägen angegebene Adresse eingegangen sein.

Bitte beachten Sie, dass in den Wahllokalen in der Gemeinde keine Briefwahlunterlagen angenommen werden dürfen.

Niederschrift Nr. 3 (18. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am Montag, 04. April 2022 um 20.00 Uhr

im Veranstaltungsraum des Kinderspielhauses

Beginn:   20.00 Uhr                                                                              

Ende:      22.33 Uhr                                                                              

anwesend waren:     Bürgermeister H. Olchers

                                 Ratsherr J. Bengen

                                 Ratsherr G. Heiken

                                 Ratsherr B. Hinrichs

                                 Ratsfrau K. Hinrichs

                                 Ratsfrau K. Kammer

                                 Ratsherr R. Olchers          

                                 Ratsherr Chr. Ulrichs

                                 Verwaltungsangestellte Prieb als Protokollführerin 

Es fehlt entschuldigt: Ratsherr Klün 

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 2 (18. WP) vom 30. November 2021
  4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates Nr. 2 (18. WP) vom 30. November 2021
  5. Bericht der Verwaltung
  6. Erbbauerlass, Vergabekriterien
  7. Antrag CDU- Loopdeelenweg
  8. Antrag CDU, Sanierung SindBad
  9. Hafenzweckverbandsangelegenheiten
  10. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
  11. Einwohnerfragestunde                                                                                     
  12. Schließung der Sitzung

                             

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Zunächst bittet Frau Kammer um eine Schweigeminute für die Kriegsopfer in der Ukraine. Im Anschluss bedankt sie sich bei der Freiwilligen Feuerwehr und den Mitarbeitern des NLWKN für den hervorragenden Einsatz während der Sturmfluten. Danach eröffnet Frau Kammer die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Herr Olchers bittet um Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.11.2021“ unter TOP 4. Herr Bengen möchte den Antrag „Südstrand“ der CDU zurückziehen. Sodann wird die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 25.03.2022 ergibt, einschließlich der vorgenannten Ergänzung und Änderung einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 2 (18. WP) vom 30. November 2021

Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen der Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 2 (18. WP) vom 30. November 2022 einstimmig zu.

TOP 4: Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates Nr. 2 (18. WP) vom 30. November 2021

1. Der Auftrag an die EWE-Netz GmbH, einen Stromanschluss für das Schulgebäude Nr. 109b    

    herzustellen, wurde erteilt.

2. Der Auftrag zur Filtersanierung im SindBad wurde erteilt.

3. Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Straßen, wurde

    abgelehnt.

4. Die Vertragsmodalitäten mit der Insel-Apotheke wurden angepasst.

TOP 5: Bericht der Verwaltung

Inseldialog

Am 31.03.2022 fand der Inseldialog in Aurich statt. Teilnehmer waren u. a. Umweltminister Lies, Staatssekretär Lindner und MdB Saathoff. Aus aktuellem Anlass ging es in erster Linie um Hilfe zur Wiederherstellung der touristischen Infrastruktur (Bade- und Strandkorbstrand). Vom Wirtschaftsministerium wurden Mittel bis zu 90% der Gesamtkosten in Aussicht gestellt. Die Antragskonferenz findet am 12.04.2022 statt. Herr Olchers wird sich vorab nach den Ansprechpartnern erkundigen und einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn (nach Ostern) beantragen. Ein weiteres Thema war die Gasexploration aus der Nordsee

HVB-Treffen

Ukraine-Krieg

Beim HVB-Treffen am 15.03.2022 ging es u. a. um die Aufnahme von Flüchtlingen. Dem Landkreis Aurich werden wöchentlich ca. 75 Flüchtlinge zugeteilt. Die Inseln sind vorerst von einer Aufnahme ausgenommen, aufgrund des akuten Wohnraummangels und der hohen Kosten.

Landkreis Aurich, Haushalt 2022

Der Haushalt des Landkreises Aurich weist für das Jahr 2022 ein Volumen von 450 Mio. € auf.

KiTa-Trägerschaft

Die Übernahme der KiTa-Trägerschaft durch den Landkreis Aurich ist noch in der Diskussion. Für Baltrum würde sich die Übernahme vermutlich ungünstig auswirken, da man vor Ort keinen Ansprechpartner/Service mehr hätte.

Strandpacht

Das Land Niedersachsen besteht auf die Anpassung der Strandpacht, trotz der aktuellen Strandsituation. Begründet wird dies durch die besondere Lage des Strandes (Seeseite) und nicht durch die Größe der Fläche. Der Bitte um Beibehaltung des alten Pachtpreises wurde somit nicht entsprochen.

Saisonkörbe

Wie Herr Olchers berichtet, entfällt seit diesem Jahr der Frühbucherrabatt für Strandkörbe. Diese Änderung wurde bereits im Prospekt berücksichtigt. Auf eine Erhöhung des Mietpreises konnte daher vorerst verzichtet werden. Saisonstrandkörbe zum Preis von 450,– Euro soll es ab dem nächsten Jahr nicht mehr geben, da die Nachfrage immer größer wurde und die Körbe teilweise an Dritte weitervermietet wurden. Die Kurverwaltung kann auf diese Körbe nicht mehr verzichten, da sie während der Hauptsaison auf die Vermietung dieser Körbe angewiesen ist.

2. Inselkonferenz auf Rügen

Die Inselkonferenz auf Rügen wurde auf den 12. u. 13. Mai 2022 verschoben.

Bebauungspläne V5 „Inselmarkt“ und Nr. 13 „Strand“

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 13 „Strand“ erfolgt vom 20.04.-20.05.2022. Zum Bebauungsplan V5 „Inselmarkt“ besteht noch Klärungsbedarf bezüglich der Versorgungsleitungen.

SindBad

Das SindBad öffnet voraussichtlich am 14.04.2022, da die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind. U. a.  war die Seewasserleitung gebrochen und musste instandgesetzt werden.

Beitragskalkulation Gästebeitrag

Die Kalkulationen für den Gästebeitrag und den Fremdenverkehrsbeitrag sind noch nicht abgeschlossen. Die Beiträge werden somit erst zum nächsten Jahr angepasst.

Jobportal „traumjobs-baltrum.de“

Die Ostfriesische Inseln GmbH plant ein neues Jobportal für die sieben Inseln. Das Portal soll dazu dienen, offene Stellen zeitnah zu besetzen. Das Projekt wurde bereits auf Norderney erfolgreich getestet. Auf der künftigen Website www.baltrum-traumjobs.de können offene Stellen, gegen Gebühr, veröffentlicht werden.

Gepäckbeförderung Baltrum-Linie

Die Reederei Baltrum-Linie ist bezüglich der Probleme beim Weitertransport des Gästegepäcks durch die Spedition vom Hafen zu den Unterkünften an die Gemeinde herangetreten.

Personenbeförderung „Caddy“

Der Einsatz des „Caddy“ für die Personenbeförderung während der Wintermonate wurde am letzten Wochenende beendet. Allgemein wurde dieses Angebot sehr positiv aufgenommen. Es wurde mehrfach angeregt, diese Möglichkeit auch über die Wintermonate hinaus für mobilitätseingeschränkte Personen in irgendeiner Form beizubehalten. Ein besonderer Dank gilt den ehrenamtlichen Fahrern.

TOP 6: Erbbauerlass, Vergabekriterien

Zunächst verlässt Herr Bengen für die Dauer der Beratung über diesen TOP wegen Befangenheit den Raum. Frau Kammer verliest die auf der Vorlage aufgeführten Vergabekriterien für Grundstücke und Wohnraum. Abweichungen gibt es hier lediglich bei Punkt 7. Hier wurden bei der Wohnraumvergabe die Größengrenzen festgelegt während bei der Grundstücksvergabe unter Punkt 7 die Möglichkeit der Bebauung mit einem Doppelhaus mit integrierter Arztwohnung aufgeführt wird. Wie Herr Olchers berichtet, wurde eine Bedarfsabfrage durchgeführt, worauf sich mehrere Interessenten gemeldet haben. Die unbebauten Grundstücke sind Eigentum des Landes Niedersachsen. Die Vergabekriterien werden allein von der Gemeinde festgelegt. Die Kosten für die Bebauungsplanänderungen sind jeweils von den Bewerbern zu tragen. Frau Hinrichs befürchtet, dass die Größengrenzen für Wohnraum möglicherweise zu niedrig bemessen sind. Herr Olchers teilt dazu mit, dass die Grundstücke verschiedene Größen haben und die Bauweise entsprechend angepasst werden muss. Nachdem keine weiteren Fragen vorliegen, stimmen die anwesenden Ratsmitglieder den Vergabekriterien für Grundstücke und Wohnraum in der vorliegenden Form einstimmig zu.

TOP 7: Antrag CDU, Loopdeelenweg

Herr Bengen kritisiert den Zustand des Sandweges vom Haus Topplicht und vom Haus Nannen, Nr. 222 bis zur zweiten Aussichtsdüne. Auf der Insel Borkum gäbe es einen sog. Loopdeelenweg, der problemlos auch mit Kinderwagen und Rollatoren befahren werden kann. Diese Möglichkeit könne man sich auch für Baltrum vorstellen. Es handelt sich hier um eine Strecke von insgesamt ca. 550 m, die man mit Holz- oder Recycling-Bohlen auslegen könnte. Die CDU-Fraktion beantragt, einen entsprechenden Förderantrag, z. B. über den Wattenmeer-Achter zu stellen. Frau Kammer gibt den Ratsvorsitz zunächst an Ratsherrn Olchers ab. Sie sieht keine Notwendigkeit für die Maßnahme, da damit keine Kriterien einer Barrierefreiheit gegeben sind. Herr Bengen erklärt, dass es hierbei nicht um Barrierefreiheit geht, sondern darum, dass der Weg überhaupt begehbar werde. Anschließend übernimmt Frau Kammer wieder den Ratsvorsitz und es kommt zur Abstimmung. Dem Antrag der CDU-Fraktion, einen Wegeausbau als Bohlenweg von Haus Topplicht bis zur 2. Aussichtsdüne über den Wattenmeer-Achter (LEADER) zu initiieren, wird mit 6 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung zugestimmt. 

TOP 8: Antrag CDU, Sanierung SindBad

Wie Herr Bengen erklärt, ist das SindBad veraltet. Von Jahr zu Jahr fallen immer wieder Reparaturen an, die auf Dauer zu kostspielig sind. Auch der Kurmittelbereich sei nicht mehr zeitgemäß. Aus diesem Grund beantragt die CDU-Fraktion ein Projektgesellschaft zu beauftragen, den Investitionsbedarf für eine Kernsanierung oder einen Neubau zu ermitteln. Durch die Integration einer Apotheke und einer Arztpraxis könne man gleichzeitig Synergieeffekte erzeugen. Herr Hinrichs schlägt vor, Architekturstudenten der Jadehochschule mit dem Projekt zu beauftragen. Vorab schlägt er eine Begehung der Räumlichkeiten mit den Ratsmitgliedern vor. Er bemängelt, dass Wartungsintervalle nicht eingehalten würden, was vermutlich am fehlenden Gebäudemanagement liegt. Außerdem sollte man bei Planungen darauf achten, dass die laufenden Förderungen nicht gefährdet werden. Herr Bengen erklärt dazu, dass es zunächst nur um eine reine Kostenermittlung geht. Frau Hinrichs fragt, wie teuer eine solche Kostenermittlung sein könnte. Herr Ulrichs schlägt vor, zunächst Angebote von drei Firmen/Gesellschaften einzuholen. Dem Vorschlag, entsprechende Angebote über den Investitionsbedarf bei einer Kernsanierung oder einen Neubau bei 3 Firmen/Projektgesellschaften einzuholen, wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig zugestimmt.

TOP 9: Hafenzweckverbandsangelegenheiten

Hafenbetriebsgebäude

Für das Hafenrestaurant und den Kiosk soll per Ausschreibung nach neuen Betreibern gesucht werden. Die jetzige Betreiberin hat zum Jahresende gekündigt.

Organisations-Untersuchung/Personal

Die Stellenbesetzung am Neßmersieler Hafen soll geprüft werden. Möglicherweise muss noch ein Stellvertreter für den Hafenmeister eingestellt werden.

Haushalt

Der Haushalt 2022 steht derzeit noch aus.

Gebäudeschäden

Im Hafengebäude müssen Stromkästen und Verteiler erneuert werden.

Hafenentgelte

Nach der Entgeltanpassung im Jahr 2017 ist bei der Landeskartellbehörde eine Anzeige durch die Reederei Baltrum-Linie erfolgt. Nach Vorlage der Jahresabschlüsse von 2018 bis 2020 wurde festgestellt, dass die Eigenkapitalrentabilität mit 6% nach Steuern nicht überschritten wurde. Das Verfahren wurde somit abgeschlossen. Der seit dem 01.01.2022 geltende neue Hafentarif wurde erneut von der Reederei Baltrum-Linie beanstandet. Der Tarif ist allerdings rechtskräftig und die Kartellbehörde sieht derzeit keinen Anlass zum Eingreifen. Wie Herr Bengen festgestellt hat, sind die massiven Erhöhungen der Tarife für Fahrkarten und Fracht ungerechtfertigt. In den Medien wurden diese mit der Erhöhung des Hafentarifes begründet, was nachweislich falsch dargestellt und von Herrn Bengen ausführlich recherchiert wurde.

TOP 10: Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

Hafenzweckverband Neßmersiel, Individualverkehr

Wie Herr Heiken erklärt, wurden in der Sitzung der Verbandsversammlung des Hafenzweckverbandes vom 14.11.2019 unter TOP 7 beschlossen, dass zu den 3 vorhanden Liegeplätzen für den Individualverkehr im Rahmen des Hafenumbaus weitere Liegeplätze hinzukommen sollten. Nach wie vor ist es bei den 3 Liegeplätzen geblieben. Der TOP soll noch einmal in der nächsten Verbandsversammlung auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Sportplatz

Ratsherr Olchers weist darauf hin, dass dringend ein Sportplatz benötigt wird. Diesbezüglich hatte Bürgermeister Olchers bereits eine Eingabe beim Innenministerium gemacht. Leider gibt es baurechtliche Probleme, da kein Bebauungsplan vorhanden ist. Man werde das Vorhaben aber weiterverfolgen.

Prospektversand

Ratsherr Bengen stellt fest, dass auf dem überarbeiteten Vermieterseite für die Buchung des Gästebeitrages kein Häkchen mehr für den Prospektversand gesetzt werden kann und bittet darum, die Funktion zu reaktivieren. Bislang haben 2 Vermietungsbetriebe die Änderung bemängelt. Weiter wurde festgestellt, dass Begleitpersonen von Schwerbehinderten nicht mehr eingegeben werden können.

Gästebeitrag

Ratsherr Olchers bemängelt, dass innerhalb einer Gästebeitragsbuchung nun keine verschiedenen An- und Abreisedaten mehr eingegeben werden können, wodurch mehrere Buchungsvorgänge notwendig sind.

Wickeltisch Sanitärgebäude MZH

Herr Hinrichs weist darauf hin, dass im Sanitärgebäude an der Mehrzweckhalle eine Wickelmöglichkeit in den Damen- und Herrentoiletten fehlt.

TOP 11: Einwohnerfragestunde

Es wird berichtet, dass die Wanderwege immer breiter ausgetreten werden. Bürgermeister Olchers wird bei der Nationalparkverwaltung nachfragen, ob dort Teek aufgefahren werden kann.

TOP 12: Schließung der Sitzung

Frau Kammer schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.13 Uhr.

Auf Grund Erkrankung wird die für den 28. Juni 2022 vorgesehene Sitzung des Gemeinderates verschoben. Der neue Sitzungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Nächste Sitzung des Rates Nr. 4 (18. Wahlperiode)

 

Dienstag, den 28. Juni 2022

20.30 Uhr

Im Sitzungszimmer des Rathauses

 

 

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung,
    der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 3 (18. WP) vom 04. April 2022
  4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  5. Bericht der Verwaltung
  6. Annahme von Spenden
  7. Verlustausgleichszahlung an den Eigenbetrieb Kurverwaltung
  8. Entschädigungssatzung für kommunale Gremienarbeit
  9. Liegenschaften; hier: Ausschreibung Planung und Kostenermittlung Feuerwehrgerätehaus
  10. Liegenschaften; hier: Planung und Kostenermittlung zum Einbau einer Lehrküche in der Inselschule –Antrag Moin Baltrum/B21
  11. Bauleitplanung der Gemeinde Baltrum; hier: Bebauungsplan Nr. 13 „Strand“, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
  12. Zukunft des Baltrum-Kataloges/Prospektes
  13. Sanierung SindBad; Projektentwicklung, weiteres Vorgehen / Auftragserteilung
  14. Hafenzweckverband Neßmersiel; Beschlussfassung Haushalt 2022
  15. Antrag Moin Baltrum: „Nachhaltiges To-Go System in Kooperation mit der Firma Recup“
  16. Antrag Moin Baltrum: „E-Mobilität für Insulaner:Innen in Form von Car-Sharing“
  17. Antrag GfB: „Sanierung Straßenbeleuchtung“
  18. Antrag GfB: „Reduktion der Beheizung des Sindbads“
  19. Antrag GfB: „Schaffung einer Projektstelle als Umweltbeauftragte/r“
  20. Antrag GfB: „Installation eines Geländers am Watteinstieg“
  21. Wünsche und Anregungen
  22. Bürgerfragestunde
  23. Schließung der Sitzung

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

H. Olchers

Bürgermeister

 

Wichtiger Hinweis:

Zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist die Zuschauerzahl begrenzt. Der Einlaß erfolgt nur mit Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises oder einem tagesaktuellen negativen Testnachweis. Eine vorherige Anmeldung unter der Email-Adresse: prieb@baltrum.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04939/80-21 ist unbedingt erforderlich.Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Es wird darum gebeten, dass die Zuschauer/-innen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, bis sie ihre Plätze eingenommen haben. Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   7 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

heute kann ich froh und dankbar berichten, dass die Sandtransporte zur Wiederherstellung unseres Strandes gestern beendet worden sind und die Gerätschaften heute Morgen bereits die Insel verlassen haben. Unsere Mitarbeiter werden nun den letzten Strandabschnitt ausstatten, so dass dann zu Beginn der Sommerferien wieder die uneingeschränkte Nutzung des Strandes möglich ist.

An dieser Stelle möchte ich mich herzlich beim Land Niedersachsen (MW), dem NLWKN in Norden, dem Landkreis Aurich, der Nationalparkverwaltung, der Fa. Weers, wie auch allen Gästen und Einheimischen für die Unterstützung und das Verständnis bedanken.

Damit sich die aufgefahrenen Sandmassen setzen und festigen können, bitten wir darum, dass im Überflutungsbereich keine Burgen gebaut werden. Hierdurch wird ein Unterspülen des Sandes und eine Verflüssigung begünstigt.

 

Weitere Informationen:

DLRG

Wegen Personalmangel konnte die DLRG-Wachstation zwischenzeitlich nicht besetzt werden. Ab dem 26.06.2022 ist die Überwachung zu den Badezeiten wieder sichergestellt teilt die Einsatzplanung mit. Achten Sie bitte gegenseitig aufeinander.

Traumjob Baltrum

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es immer schwieriger geworden, passende Bewerber zu finden. Die Gemeinde- und Kurverwaltung wird daher das Projekt „Traumjob“ initiieren und ein Jobportal, welches als Sammelstelle für offene Stellen auf der Insel dienen soll, anbieten.

Alle Baltrumer Betriebe haben dadurch die Möglichkeit gegen eine geringe Anzeigengebühr ihr Stellenangebot dort einzustellen. Nähere Informationen erteilt dazu Herr Schütte, Tel. 04939 80-25.

Kurbeitrag

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es nach der Kurbeitragssatzung die Pflicht des Unterkunftsgebers ist, den Kurbeitrag von den Gästen einzuziehen. Gästen ist innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft eine Kurkarte auszustellen. Der Anlaufpunkt am Hafen dient dabei lediglich als Kontrollstelle, jedoch nicht als Zahlstelle.

Corona

Die Zahl der Infizierten steigt im Landkreis leider weiter an. Da die aktuelle Corona-Verordnung keinerlei Eingriffsmöglichkeiten bietet, bitten wir alle Gäste u. Einheimische umsichtig mit der Situation umzugehen. Infizierte Gäste setzen sich bitte mit Herrn Schütte vom Ordnungsamt in Verbindung (Tel. 80-25), um eine möglichst kontaktlose Rückreise zu ermöglichen.

 

Wir wünschen Ihnen und allen Gästen einen schönen Sommer.

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

Nächste Sitzung des Umweltausschusses Nr. 1 (18. Wahlperiode)

 

Montag, 20. Juni 2022

15.00 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

 

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der anwesenden Ausschussmitglieder und der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
  3. Antrag Moin Baltrum: „Nachhaltiges To-Go System in Kooperation mit der Firma „Recup“
  4. Antrag Moin Baltrum: „E-Mobilität für Insulaner:Innen in Form von Car-Sharing“
  5. Antrag GfB: „Sanierung Straßenbeleuchtung“
  6. Antrag GfB: „Reduktion der Beheizung des Sindbades“
  7. Antrag GfB: „Schaffung einer Projektstelle als Umweltbeauftragte/r“
  8. Antrag GfB: „Installation eines Geländers am Watteinstieg“
  9. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
  10. Schließung der Sitzung

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. H.Olchers

Bürgermeister

 

Wichtiger Hinweis:

Zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist die Zuschauerzahl begrenzt. Eine vorherige Anmeldung unter der Email-Adresse: prieb@baltrum.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04939/80-21 ist unbedingt erforderlich.Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Es wird darum gebeten, dass die Zuschauer/-innen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

Nächste Sitzung des Betriebsausschusses Nr. 2 (18. Wahlperiode)

 

Dienstag, 14. Juni 2022

15.00 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

 

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der anwesenden Ausschussmitglieder und der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
  3. Bericht des Betriebsleiters
  4. Zukunft des Baltrum Kataloges / Prospektes
  5. Sanierung SindBad
  6. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
  7. Schließung der Sitzung

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. H.Olchers

Bürgermeister

 

Wichtiger Hinweis:

 

Zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist die Zuschauerzahl begrenzt. Eine vorherige Anmeldung unter der Email-Adresse: prieb@baltrum.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04939/80-21 ist unbedingt erforderlich.Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Es wird darum gebeten, dass die Zuschauer/-innen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 28.03.2022

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Auf Grund der Berichterstattung in den Medien bezüglich der Strandverhältnisse sind viele Gäste verunsichert, ob sie noch ihren gebuchten Urlaub auf Baltrum verbringen können. Der Strand ist selbstverständlich noch vorhanden und lädt nach wie vor zu entspannenden Sparziergängen ein. Problematisch ist derzeit die Aufstellung von Strandkörben im bisherigen Umfange. Aktuell wird mit Hochdruck daran gearbeitet, den Strandkorbstrand wieder so herzurichten und auch alle anderen Aktivitäten am Strand so weit wie möglich wieder stattfinden lassen zu können.

Kommunizieren Sie dieses bitte auch mit Ihren Gästen.

 

Öffnung SindBad

Das SindBad öffnet nach erfolgten Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am 14.04.2022. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt:

14.04.-23.04.           10-18 Uhr    Einlass bis 1 Std. vor Schließung

Ab 26.04.                 12-18 Uhr   jeweils Di. – Sa. (So. u. Mo. geschlossen)

Schwimmkurse sollen ab Mai unter Beachtung der dann bestehenden Corona-Auflagen wieder stattfinden. Nähere Auskünfte erhalten Sie während der Öffnungszeiten im SindBad unter der Rufnummer: 80-61.

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten: – Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der

Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-

Westfalen: Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe und von 13-15 Uhr

(Mittagsruhe)

 

Anleinpflicht: -Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen.

Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B.

der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen) und Wegen und

Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

 

Hundekot:     -Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres

Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

 

Pferdeäpfel:  -Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen,

und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Anmeldung Saisonpersonal

Es wird an die ordnungsbehördliche Pflicht erinnert, dass sich das Saisonpersonal anzumelden hat.

 

Osterfeuer

Das Abbrennen des Osterfeuers ist für den Ostersamstag, den 16.04.2022 vorbehaltlich der dann bestehenden Corona-Auflagen vorgesehen.

Die Anlieferung Brennmaterial kann ab Freitagsmittag, den 01.04. erfolgen.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen und keine Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw., da schadstoffbelastet. Der Durchmesser der Äste und Zweige sollte 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

 

Es ist schön zu sehen, wie das Dorf erwacht und sich auf die bevorstehende Saison vorbereitet. Bitte hierbei auch daran denken, die Straßenflächen vor dem eigenen Grundstück (auch nach der Reinigung des Grundstücks) mit zu reinigen. Hierdurch erstrahlt das eigene Haus nochmal so schön J

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

Hafenzweckverband Neßmersiel
Privatrechtliche Entgeltordnung
für den Hafen
Neßmersiel

Nach § 3 Buchstabe b) der Verbandsordnung des Hafenzweckverbandes Neßmersiel sind Aufgaben
des Hafenzweckverbandes die Unterhaltung und der Betrieb des Hafens Neßmersiel sowie der Betrieb des Personen- und Güterverkehrs mit dem Schiff zwischen Neßmersiel und Baltrum. Die Verbandsversammlung des Hafenzweckverbandes hat daher in öffentlicher Sitzung am 04.07.2017
zuletzt geändert am 25.03.2019 nachfolgende privatrechtliche Entgeltordnung für den Hafen
Neßmersiel erlassen:

§ 1
Geltungsbereich, Hafenentgelte
1. Diese Entgeltordnung gilt für den Hafen Neßmersiel.
2. Die Entgeltordnung bestimmt die Entgelte für die Benutzung des in Absatz 1 genannten
Hafens. Der Hafenzweckverband Neßmersiel erhebt:
Hafen- und Kajegeld §§ 2 – 7
Lagergeld § 8
Wasser- und Stromabgabe § 9

§ 2
Hafen- und Kajegeld
1. Für jedes Einlaufen von Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten in den Hafen
Neßmersiel sowie für die Benutzung von Liegeplätzen und Wasserflächen ist Hafengeld zu zahlen. Schuldner des Hafengeldes sind der Reeder, der Eigner und der Charterer
als Gesamtschuldner.
Der Schiffsführer hat unverzüglich nach dem Einlaufen im Hafen Neßmersiel die für die
Berechnung des Hafengeldes erforderlichen Angaben gegenüber dem Hafenzweckverband
Neßmersiel zu machen. Die Angaben müssen den Formatvorgaben des Hafenzweckverbandes Neßmersiel entsprechen. Der Hafenzweckverband Neßmersiel kann die Vorlage
des Schiffsmessbriefs und anderer geeigneter Nachweise verlangen. Werden die notwendigen Angaben nicht gemacht, entsprechen nicht den Formatvorgaben des Hafenzweckverbandes oder werden die Nachweise nicht oder unzureichend vorgelegt, ermittelt der Hafenzweckverband Neßmersiel die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen auf Kosten des
Schuldners.
2. Das Kajegeld ist für die unmittelbare oder mittelbare Benutzung der Kaianlagen, Landungsbrücken oder anderen Hafenanlagen durch Wasserfahrzeuge zu Umschlagzwecken zu zahlen.
Absatz 1 Sätze 2 – 5 gelten entsprechend.
Werden die notwendigen Angaben nicht gemacht, entsprechen nicht den Formatvorgaben
des Hafenzweckverbandes oder werden die Nachweise nicht oder unzureichend vorgelegt,
setzt der Hafenzweckverband das Kajegeld für Frachtschiffe nach der maximal zugelassenen Bruttoraumzahl bzw. den maximal zugelassenen Bruttoregistertonnen und für
Fahrgastschiffe nach der amtlich zugelassenen Fahrgastzahl des Schiffes fest.

§ 3
Hafengeld für Seeschiffe
1. Das Hafengeld für Seeschiffe bemisst sich nach der Bruttoraumzahl (BRZ) gemäß dem
London-Übereinkommen (ITC 69) und dem Schiffstyp und beträgt beginnend mit dem Tag
des Einlaufens und für jeden weiteren Tag Liegezeit bis zum 6. Tag 1,63 EURO/BRZ.
Für Seeschiffe, die nicht unter das London-Übereinkommen (ITC 69) fallen, kann
auch eine Vermessung nach Bruttoregistertonnen (BRT) zugrunde gelegt werden (1 BRT
= 1 BRZ).
Liegen für die BRZ oder BRT mehrere Vermessungsergebnisse vor, wird das Hafengeld
nach dem höheren Wert erhoben. Liegen keine BRZ- oder BRT-Vermessungen vor,
wird das Hafengeld gemäß § 4 Abs. 1 erhoben.
Für jeden folgenden Tag des Aufenthaltes im Hafen beträgt das Hafengeld 20% dieser Beträge. Dock- und Werftliegezeiten bleiben außer Ansatz.
2. Zu den Seeschiffen gemäß § 3 zählen nur die Schiffe, die nicht unter die §§ 3a bis 5 dieser
Entgeltordnung fallen.

§ 3a
Hafengeld für Fischereifahrzeuge
1. Das Hafengeld für Fischereifahrzeuge, die gewerblich ausschließlich Fisch, Fischware oder
Seetiere aus eigenem Fang löschen oder laden, beträgt für jeden Tag der Benutzung des
Hafens 0,08 EURO je BRZ/BRT, mindestens jedoch 10,00 EURO pro Einlaufen.
2. Anstelle des täglichen Hafengeldes kann eine Monats- oder eine Jahrespauschale für die
Benutzung des Hafens Neßmersiel entrichtet werden. Die Monatspauschale beträgt das 20-
fache des in Absatz 1 festgelegten Hafengeldes. Die Jahrespauschale beträgt das 6-fache
der Monatspauschale. Die Zahlung einer Monats- oder Jahrespauschale begründet kein
Recht auf einen bestimmten Liegeplatz.

§ 3b
Hafen- und Kajegeld für Fahrgastschiffe
1. Das Hafengeld für Fahrgastschiffe und sonstige für die Beförderung von Fahrgästen zugelassene Schiffe beträgt für jedes Einlaufen – und für jeden weiteren Tag Liegezeit bis zum
6. Tag:
a) im Linienverkehr 0,46 EURO je BRZ.
Als Linienverkehr gilt die direkte, tägliche, ganzjährige und unabhängig vom Verkehrsaufkommen fahrplanmäßig durchgeführte Hin- und Rückfahrt zwischen den Häfen Baltrum und Neßmersiel. Zusatzfahrten aufgrund erhöhten Verkehrsaufkommens werden
wie Linienfahrten abgerechnet.
Wird der Linienverkehr innerhalb eines Kalenderjahrs nicht vollständig eingehalten,
ohne dass dieses nachweislich auf höhere Gewalt oder sonstige unabwendbare Umstände zurückzuführen ist, kommt für alle in dem Kalenderjahr – auch für nach Fahrplan – durchgeführten Fahrten der Tarif für den Gelegenheitsverkehr nach lit. c) zur Abrechnung.
b) im Ausflugsverkehr und Gelegenheitsverkehr 0,93 EURO je BRZ
Als Ausflugsverkehr gilt jede Fahrt – ohne Gepäckbeförderung – die in Neßmersiel
startet und endet, soweit sie nicht zwischen Neßmersiel und Baltrum verkehrt, (z.B.
Angelfahrten, Wattfahrten, Fahrten zu Seehundbänken, Ausflugsfahrten zu anderen
ostfriesischen Inseln).
Als Gelegenheitsverkehr (Charter/Saisonverkehr) gelten Fahrten zwischen Neßmersiel
und Baltrum die nicht der Definition des Linienverkehrs oder des Ausflugsverkehrs
entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn einer der Häfen nicht auf direktem Wege angelaufen wird.
Für jeden folgenden Tag des Aufenthaltes im Hafen beträgt das Hafengeld 20 % dieser Beträge.

2. Das Kajegeld für Fahrgastschiffe und sonstige für die Beförderung von Fahrgästen zugelassene Schiffe beträgt im Linienverkehr im Sinne von § 3b Abs. 1 a) 0% des jeweiligen
Beförderungsentgeltes, das die befördernde Reederei in Rechnung stellt und im Ausflugs-
/ und Gelegenheitsverkehr im Sinne von § 3b Abs. 1b) 0,46 EURO je Fahrgast und 0,30
EURO je Hund.

§ 3c
Hafen- und Kajegeld für Frachtverkehr
1. Das Hafengeld für Frachtschiffe und sonstige für die Beförderung von Frachtgütern zugelassene Schiffe beträgt für jedes Einlaufen und für jeden weiteren Tag Liegezeit bis zum 6.
Tag:
a) im Linienfrachtverkehr 0,59 EURO je BRZ

Der Linienfrachtverkehr ist jede direkte, mind. 2x wöchentliche, ganzjährige und unabhängig vom Frachtaufkommen fahrplanmäßig durchgeführte Fahrt zwischen den Häfen
Neßmersiel und Baltrum.
Wird der Linienfrachtverkehr innerhalb eines Kalenderjahrs nicht vollständig eingehalten,
ohne dass dieses nachweislich auf höhere Gewalt oder sonstige unabwendbare Umstände
zurückzuführen ist, kommt für alle in dem Kalenderjahr – auch für nach Fahrplan – durchgeführten Fahrten der Tarif für den Gelegenheitsfrachtverkehr nach lit. b) zur Abrechnung.
b) im Gelegenheitsfrachtverkehr 2,07 EURO je BRZ
Gelegenheitsfrachtverkehr ist jede Fahrt außerhalb des Linienfrachtverkehrs.
Für jeden folgenden Tag des Aufenthaltes im Hafen beträgt das Hafengeld 20 % dieser Beträge.
2. Das Kajegeld im Linienfrachtverkehr beträgt 0 % des jeweiligen Beförderungsentgeltes,
das die frachtführende Reederei in Rechnung stellt.
Im Gelegenheitsfrachtverkehr beträgt das Kajegeld 3,51 € pro Tonne.

 

§ 4
Hafengeld für Sportboote und Traditionsschiffe
1. Das Hafengeld für Sportboote und Traditionsschiffe bemisst sich nach der Länge dieser
Schiffe. Es beträgt je angefangene 24 Stunden Aufenthalt im Hafen bei Einrumpfkonstruktionen je angefangenen Meter 1,33 EURO und bei Mehrrumpfkonstruktionen je angefangenen Meter 2,00 EURO.
2. Abweichend von Absatz 1 kann eine Sommerzeit- und/oder Winterzeitpauschale entrichtet
werden. Diese beträgt für die Sommerzeit (01.04. bis 31.10.) das 90-fache und für die Winterzeit (01.11. bis 31.03.) das 25-fache des in Absatz 1 festgelegten Hafengeldes.
Die Zahlung der Pauschale begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz.

§ 5
Hafengeld für besondere Wasserfahrzeuge
1. Für Schlepp- und Bugsierfahrzeuge, für schwimmende Geräte sowie für andere Fahrzeuge,
die nicht an anderer Stelle der Entgeltordnung genannt sind, beträgt das Hafengeld je angefangene 24 Stunden je qm eingenommener Wasserfläche, die sich aus dem Produkt der
größten Breite und der größten Länge ergibt 1,00 EURO.
2. Anstelle des täglichen Hafengeldes kann eine Monats- oder eine Jahrespauschale entrichtet
werden. Die Monatspauschale beträgt das 20-fache des in Abs. 1 festgelegten Hafengeldes,
die Jahrespauschale das 6-fache der Monatspauschale.
Die Zahlung der Pauschale begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz.

§ 6
Befreiungen vom Hafengeld
Vom Hafengeld nach §§ 3 bis 5 sind befreit:
a) Wasserfahrzeuge, die im Eigentum des Bundes, eines Bundeslandes oder eines ausländischen Staates stehen, sofern sie nicht einem Unternehmer zum Erwerb durch die Seefahrt überlassen sind.
Diese Regelung gilt nicht für Kriegs- und Troßschiffe, die militärische und sonstige Güter
löschen oder laden, die nicht zur Verwendung auf dem betreffenden Schiff bestimmt sind.
b) Seenotrettungsschiffe
c) Schlepper, die den Hafen anlaufen, um anderen Schiffen zu assistieren sowie Fahrzeuge,
mit denen gewerbsmäßig Dienstleistungen im Hafen (Ver- und Entsorgung anderer Fahrzeuge) erbracht werden, wenn sie keinen eigenen Liegeplatz in Anspruch nehmen.
d) Wasserfahrzeuge, die den Hafen wegen Eisgang oder Unwetter als Schutzhafen anlaufen
und weder löschen noch laden, für den Tag des Einlaufens und den folgenden Tag, soweit
die Notlage fortbesteht. Ab dem dritten Tag ist Hafengeld in Höhe von 50% der festgelegten Beträge zu zahlen.
e) Traditionsschiffe, die an Veranstaltungen für Traditionsschiffe teilnehmen, und Sportboote, die an wassersportlichen Veranstaltungen teilnehmen, für die Dauer der Veranstaltung, maximal für 7 Tage, wenn eine Bescheinigung der die Veranstaltung genehmigenden Behörde oder des zuständigen Verbandes vorgelegt wird, aus der Art und Dauer der Veranstaltung zu ersehen sind.

§ 7
Ermäßigungen vom Hafengeld
Für Schiffe, die den Hafen lediglich zum Bunkern, Kompensieren, Entmagnetisieren, zur Untersuchung, zur Reparatur oder zur Ergänzung der Ausrüstung oder des Proviants anlaufen, ermäßigt
sich das Hafengeld nach §§ 3 bis 5 auf 50%.

§ 8
Lagergeld
1. Für die Lagerung von Gütern (einschl. Paletten und Leergut) Betriebsmitteln/Fahrzeugen/Maschinen und sonstigen Gerätschaften sowie Gegenständen aller Art auf öffentlichen
Lagerplätzen werden nach Ablauf eines gebührenfreien Tages (24 Stunden) je qm 0,30
EURO/Tag, mindestens jedoch 10,00 EURO/Monat erhoben.
2. Für jede Lagerung von Gütern ist die Erlaubnis des Hafenzweckverbandes Neßmersiel einzuholen. Dieser weist den Lagerplatz zu. Eigenmächtig gelagerte Güter, die nach Aufforderung nicht weggeschafft werden, können auf Gefahr und Kosten des Eigentümers entfernt
werden. Bei Lagerung ohne Erlaubnis kann eine Gebühr bis zum zehnfachen Betrag des
Lagergeldes erhoben werden.
3. Den Fischereifahrzeugen werden seitens des Hafenzweckverbandes Neßmersiel kostenlos
und auf Widerruf Lagerflächen zur Zwischenlagerung von gebrauchsfähigem Fanggeschirr
und sonstigen der Fischerei dienenden Gebrauchsgegenständen zugewiesen.
4. Sonstige gelagerte Gegenstände bzw. nicht mehr funktionsfähige Gegenstände, die nach
Aufforderung des Hafenzweckverbandes nicht weggeschafft werden, werden auf Kosten
der Eigentümer entfernt.

§ 9
Wasser- und Stromabgabe
a) Für jede Nutzung von Frischwasser sind 3,50 EURO je angefangenen Kubikmeter Wasser
zu zahlen. Mengen von bis zu 0,5 Kubikmeter für Trinkzwecke aus einem Hydranten ohne
Benutzung einer Schlauchleitung werden kostenlos abgegeben.
b) Für jede Nutzung von Strom sind 0,36 EURO je kWh zu entrichten.

§ 10
Steuerliche Bestimmungen
Die in dieser privatrechtlichen Entgeltordnung festgesetzten Entgelte sind Nettobeträge im Sinne
des Umsatzsteuergesetzes, denen ggfs. die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Die Entgelte für die Seeschifffahrt gemäß § 8 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes sind von der Umsatzsteuer
befreit.

§ 11
Sonstige Bestimmungen
1. Soweit bei den entsprechenden Entgelten nicht anders geregelt, ist zur Zahlung der Entgelte
für die Inanspruchnahme von Leistungen jeweils derjenige verpflichtet, der die Leistungen
bestellt hat. Mehrere Besteller haften als Gesamtschuldner.
2. Die Entgelte nach dieser Entgeltordnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Rechnung fällig. Der Hafenzweckverband Neßmersiel kann die Zahlung des Hafengeldes vor
Auslaufen des Schiffes verlangen.
Die pauschalierten Entgelte gemäß §§ 3a Abs. 2, 4 Abs. 2 und 5 Abs. 2 sind im Voraus zu
entrichten.
3. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Entgelte werden Verzugszinsen erhoben. Die Höhe der
Verzugszinsen richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der
jeweils geltenden Fassung.
4. Gegenüber Forderungen aufgrund dieser Entgeltordnung ist eine Aufrechnung nur zulässig
mit fälligen Gegenforderungen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Bruchteile von Berechnungseinheiten (Zeit-, Gewichts-, Flächen- und Raummaße) werden
als ganze Einheiten berechnet.
6. Bei nicht unverzüglicher, unrichtiger, unvollständiger oder unterlassener Meldung kann ein Zuschlag bis zur Höhe von 50 % des Entgeltes, mindestens jedoch von 30,00 EURO, erhoben
werden.
7. Das Mindestentgelt nach diesem Tarif beträgt 10,00 EURO, soweit an anderer Stelle nicht
anders geregelt. Hiervon ausgenommen sind Barzahlungen für Sportboote und Traditionsschiffe gemäß § 4.

§ 12
Schlussbestimmung
Der an der Durchführung des Linienverkehrs interessierte Reeder hat seinen Fahrplan jeweils bis
zum 31.03. für das Folgejahr gegenüber dem Hafenzweckverband schriftlich vorzulegen.
Diese privatrechtliche Entgeltordnung tritt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in
Kraft und ersetzt die bisherige privatrechtliche Entgeltordnung vom 04.07.2017.

Hafenzweckverband Neßmersiel
Schatthauser Straße 9
26553 Dornum

karin.graf@hafenzweckverband-nessmersiel.de
www.hafenzweckverband-nessmersiel.de

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 03.12.2021

 

R u n d m a i l    1 9 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

seit dieser Woche haben sich die Regelungen durch die Feststellung der Warnstufe 2 erneut für unser Kreisgebiet geändert.

Eine Nutzung der Innengastronomie ist nur unter der 2G+-Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem tagesaktuellem Negativ-Test-Nachweis) gestattet.

Arbeitgeber und Gastgeber (z.B. in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben) können Selbsttests unter Aufsicht abnehmen.

Dafür hat das Land Niedersachsen einen Vordruck zur Verfügung gestellt (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/bescheinigung102.pdf).

Die Bescheinigung kann dann für 24 Stunden überall dort verwendet werden, wo nach der Corona-Verordnung des Landes ein aktueller Testnachweis erforderlich ist.

Unter Aufsicht bedeutet, dass von der jeweils Aufsicht führenden Person bestätigt werden kann, dass 1. ein geeigneter Test verwendet wurde,

  1. der Test und die Diagnostik nach der Gebrauchsanweisung korrekt durchgeführt wurden, 3. das Ergebnis korrekt abgelesen und festgehalten wurde.

 

Zudem ist von Gästen und dem Personal bis zum Sitzplatz eine FFP2-Maske zu tragen. Die einfache Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht mehr ausreichend.

Die 2G+-Regel gilt ebenfalls bei Veranstaltungen/ Zusammenkünften in geschlossenen Räumen von mehr als 15 Personen, sowie auch beim Sport. Unter freiem Himmel gilt die 2G-Regel.

 

Eine Übersicht der aktuell geltenden Regelungen mit Erläuterungen und Übersichten finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Aurich: https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html

 

Achten Sie bitte auf die Regelungen der Fähranbieter Baltrum-Linie und Töwerland-Express.

 

An dieser Stelle möchte ich mich bei dem Team der Arztpraxis und der Apotheke für ihren Einsatz zur Impfung der Bevölkerung herzlich bedanken und nochmals auf die empfohlene Notwendigkeit der Impfung hinweisen.

 

Hinweis für die gastronomischen Betriebe: es besteht die Möglichkeit der einfachen Kontrolle der Testzertifikate durch das Herunterladen der APP: CovPass Check. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Jens Gaiser: gaiser@baltrum.de .

Weiter empfehlen wir das Herunterladen von nützlichen Grafiken auch für Ihre Betriebe: » DOWNLOAD Grafiken Gesamtpaket – Übersicht Corona-Regelungen als PDF – Stand: 24. November

» DOWNLOAD Hinweisschilder 3G, 2G sowie 2Gplus als PDF

 

Testungen bietet das KuBa im SindBad an. Konkrete Informationen bezüglich der Öffnungszeiten und weiteren Hinweisen hierzu finden Sie auf der Internetseite: https://www.kuba-baltrum.de/.

 

Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste über diese Punkte.

 

Abfrage Grundstückbedarf

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, beschäftigt sich der Gemeinderat mit einer möglichen Ausweisung von Bauflächen, welche nach einem Erlass von Baurechten auf den Ostfriesischen Inseln möglich sein könnten. Hierzu hat der Gemeinderat einen Kriterienkatalog zu erstellen. Um aber in Erfahrung zu bringen, wie hoch der Bedarf an diesbezüglichen Grundstücken sein wird, bitte ich bei Interesse um schriftliche Meldung bis zum 31.12.2021. Ausgeschlossen sind Personen:

  • die ihren alleinigen Wohnsitz nicht auf Baltrum haben
  • die eine melderechtlich bebaubare Fläche auf Baltrum besitzen
  • deren Ehegatten oder deren Verwandte oder Verschwägerte 1.Grades eine melderechtlich bebaubare Fläche auf Baltrum besitzen

 

Personenbeförderung ohne Pferdekutschen

Wie schon in der Einwohnerfragestunde der letzten Sitzung des Gemeinderates angeklungen, suchen wir ehrenamtliche Unterstützung von Fahrern für den in diesem Winter auf der Insel eingesetzten Caddy. Wer also über einen gültigen Führerschein verfügt und zeitweise den Fahrdienst übernehmen und Interesse hieran hat, darf sich gerne im Ordnungsamt bei Herrn Schütte –Tel: 80-25- melden, um nähere Einzelheiten zu erfahren.

Nochmals zur Klarstellung: Es galt unbürokratisch und schnell eine Lösung für die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen zu finden. Es ist schon klar, dass es nicht Allen recht gemacht werden kann, es sollte bei Fragen aber bitte doch das Gespräch gesucht werden, bevor man Unzufriedenheit säht.

 

Projekt „CUORE“

Nachfolgende Zeilen zur Erläuterung von Herrn Dr. Döring:

 

Studie des Projektes CUORE – Cultures of Response – Anpassungskulturen verzögert sich aufgrund von Personalwechseln

Liebe Baltrumerinnen und Baltrumer,

leider werden wir es in diesem Jahr nicht mehr schaffen, unsere angekündigte Kartierung auf Baltrum vorzunehmen. Der Grund dafür sind unvorhersehbare Personalwechsel und die damit verbundenen administrativen Schwierigkeiten in unserem Projekt CUORE, neue Kollegen einzustellen.

Aber: Es bewegt sich etwas und deswegen freuen wir uns, dass wir – so Corona uns lässt – die Kartierung jetzt für die zweite Februarhälfte 2022 planen und diese mit der bereits für diesen Zeitraum geplanten Interviewstudie zur Sturmwahrnehmung der Baltrumerinnen und Baltrumer verbinden. Über die genauen Daten, wann wir exakt kommen, werden wir Sie Mitte Januar 2022 informieren. Haben Sie vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihnen allen eine schöne und erholsame Weihnachtszeit sowie alles Gute für das Jahr 2022!

Beste Grüße von

Martin Döring

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus und bleiben Sie alle gesund

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 24.11.2021

 

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Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

seit heute, 24.11.2021 gilt eine neue Corona-Verordnung bis vorerst 22.Dezember.

Für das gesamte Land Niedersachsen wurde ebenfalls mit dem heutigen Tag die Warnstufe 1 ausgerufen.

Dies hat zur Folge, dass in der Gastronomie und bei Veranstaltungen/Zusammenkünften mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene) gilt.

Darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht bis zum Sitzplatz. Unter freiem Himmel ist die 3G-Regel anzuwenden.

Für den Bereich „Beherbergung“ gilt durch die Warnstufe 1 ebenfalls die 2G-Regel. Personen, die nach der bisherigen 3G-Regel als „Getestete“ auf Baltrum beherbergt wurden, ist der Zutritt zur Beherbergung zu untersagen.

 

Hinsichtlich der steigenden Zahlen müssen wir leider davon ausgehen, in den nächsten Tagen im Landkreis Aurich die Warnstufe 2 zu erreichen.

In diesem Fall wäre die Nutzung der Innengastronomie unter der 2G+-Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem tagesaktuellem Negativ-Test-Nachweis) gestattet.

Zudem ist von Gästen bis zum Sitzplatz und dem Personal eine FFP2-Maske zu tragen. Die einfache Mund-Nasen-Bedeckung ist dann nicht mehr ausreichend.

Die 2G+-Regel gilt bei Warnstufe 2 ebenfalls bei Veranstaltungen/ Zusammenkünften in geschlossenen Räumen von mehr als 15 Personen, sowie auch beim Sport. Unter freiem Himmel gilt bei Warnstufe 2 die 2G-Regel.

 

Eine Übersicht der zurzeit geltenden Regelungen finden Sie mit Erläuterungen und Übersichten auf der Internetseite des Landkreises Aurich: https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html

 

Zudem bitte ich um Beachtung der Regelungen der Fähranbieter Baltrum-Linie und Töwerland-Express.

 

Hinweis für die Gastronomischen Betriebe: Es besteht die Möglichkeit der einfachen Kontrolle der Testzertifikate durch das Herunterladen der APP: CovPass Check. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Jens Gaiser: gaiser@baltrum.de .

Weiter empfehlen wir die das Herunterladen von nützlichen Grafiken auch für Ihre Betriebe: » DOWNLOAD Grafiken Gesamtpaket – Übersicht Corona-Regelungen als PDF – Stand: 24. November

» DOWNLOAD Hinweisschilder 3G, 2G sowie 2Gplus als PDF

 

 

Eine Testung bietet das KuBa im SindBad an. Konkrete Informationen bezüglich der Öffnungszeiten finden Sie auf der Internetseite: https://www.kuba-baltrum.de/. Auf diesem Wege danke ich Herrn Hackemack und seinem Team für ihre Unterstützung.

 

Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste über diese Punkte.

 

Mit Bedauern, aber natürlich auch mit absolutem Verständnis habe ich die Absage des diesjährigen Adventstürchens zur Kenntnis genommen und möchte in diesem Zuge an Ihre persönliche Impfung appellieren, wenn noch nicht geschehen.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus und bleiben Sie alle gesund

Ihr

 

Harm Olchers

 

 

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Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

nachfolgende Informationen zur Information:

 

Personenbeförderung ohne Pferdekutschen

In diesem Winter sind erstmals keine Kutschpferde auf der Insel, so dass eine Personenbeförderung von und zur Arztpraxis, von und zum Schiff, wie auch zu anderen Anlässen auf der Insel von mobilitätseingeschränkten Personen nicht erfolgen kann. Wir starten daher bis zur Rückkehr der Kutschpferde im Frühjahr 2022 einen Fahrdienst mit einem Elektromobil, welches eben für diese Fahrten bestellt werden kann. Hierbei handelt es sich um eine Art Golfcaddi, der Platz für drei Personen neben dem Fahrer bietet. Den Fahrdienst übernehmen Kollegen der Gemeinde- und Kurverwaltung.

Die Fahrten sind einen Tag vorher (für Wochenenden und montags bis Freitag 12.00 Uhr) telefonisch bei Frau Prieb unter der Durchwahl 80-21 oder unter E-Mail prieb@baltrum.de  anzumelden.

Der Preis pro Fahrt und Person beträgt, unabhängig von der Entfernung und Anzahl der Fahrgäste, 10€ für Personen mit Erstwohnsitz auf Baltrum, sowie 15€ für alle übrigen Personen. Vergünstigungen für Mehrfahrer oder Mitfahrer werden nicht gewährt. Wichtig ist auch, dass der Dienst nur von mobilitätseingeschränkten Personen (gesundheitlich angeschlagen oder auch älteren Personen) in Anspruch genommen werden kann. Eine Begleitperson kann mitfahren, hat aber ebenfalls nach Tarif hierfür zu zahlen. Der Fahrpreis ist beim Fahrer direkt gegen Quittung in bar zu entrichten, eine Rechnungsstellung erfolgt nicht. Es wird ausschließlich Handgepäck mitgenommen.

 

Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Öffnungszeitenportal auf Baltrum-online.

 

Corona-Testungen auf der Insel

Das KuBa im SindBad hat auf Nachfrage erklärt, an sieben Tagen pro Woche Testungen anbieten zu wollen. Testtermine finden Sie auf der Internetseite: https://www.kuba-baltrum.de/, die nach Bedarf angepasst werden.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 23.09.2021

 

R u n d m a i l    1 6 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

seit gestern gilt eine neue Corona-Verordnung bis vorerst 10. November.

Positiv ist, dass aktuell im Landkreis Aurich auf Grund der niedrigen Inzidenzwerte und der weiteren Richtwerte keine Warnstufe ausgerufen worden ist. Dies bedeutet, dass neben dem generellen Abstandsgebot und der Kontakterfassung in Innenbereichen bis zum Sitzplatz eine Maske getragen werden muss; Zugangsbeschränkungen bestehen aktuell nicht.

Die Zugangsbeschränkungen treten erst bei Erreichen einer Warnstufe ein.

In Gastronomiebetrieben kann bei der Anwendung der 2G-Regelung (Zutritt nur für Gäste und Beschäftigte, die vollständig geimpft oder genesen sind) auf das Abstandsgebot und das Tragen einer Maske verzichtet werden. Falls Sie die 2G-Regel für Ihren Betrieb anwenden möchten, denken Sie in diesem Zusammenhang auch an nichtgeimpfte und –genesene Gäste, die bereits bei Ihnen gebucht haben. Anwendung findet in diesem Fall immer die zur Zeit geltende Verordnung.

Ebenso kann derjenige, der eine private Veranstaltung organisiert oder eine private Einrichtung betreibt, den Zutritt auf vollständig geimpfte oder genesene Personen beschränken.  Dies sollte sich dann auch auf das dienstleistende Personal erstrecken.

Eine Übersicht der zur Zeit geltenden Regelungen finden Sie mit Erläuterungen und Übersichten auf der Internetseite des Landkreises Aurich:  https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html.

Bei allen Veranstaltungen der Kurverwaltung wird beim Betreten und Verlassen der Örtlichkeit das Tragen einer zugelassenen Mund-Nasen-Bedeckung gefordert. Es wird weiterhin um Registrierung per Luca-APP gebeten.

 

Auf Grund der stark rückläufigen Nachfrage an Testungen wird das am Haus des Gastes betriebene Testzentrum mit dem 30.09.21 seine Tätigkeit einstellen. Das KuBa im SindBad hat auf Nachfrage erklärt, vorerst Testungen in eingeschränktem Rahmen anbieten zu wollen. Konkrete Informationen bezüglich der Öffnungszeiten finden Sie auf der Internetseite: https://www.kuba-baltrum.de/. Auf diesem Wege danke ich den beiden Einrichtungen für Ihre Unterstützung.

Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste über diese Punkte.

 

Einziehung von Kurbeitrag

Leider kommt es in letzter Zeit wieder vermehrt zu Diskussionen im Rahmen der Kontrolle der Kurbeitragskarten bei der Abreise am Hafen. Gäste erklären dabei oftmals, dass sie den Kurbeitrag nicht bei ihrem Vermieter entrichten konnten, da dieser nicht vor Ort verweilt. Oder aber sie wurden direkt von ihrem Vermieter an die Kontrollstelle am Hafen verwiesen. Ich muss hier nochmals auf die gültige Kurbeitragssatzung verweisen und erwarte deren Einhaltung. Eine Vermietung erfolgt auch über das Internet, so dass in diesem Zuge auch der Kurbeitrag hierüber abgewickelt werden kann. Bei Zahlungen an der Kontrollstelle am Hafen werden Vermieterdaten abgefragt, sodass Verstöße geahndet werden.

 

Öffentlichkeitsarbeit

Ich möchte Sie darüber informieren, dass uns Herr Jens Gaiser seit dem Frühjahr bei der Öffentlichkeitsarbeit unserer Insel tatkräftig unterstützt. Seine Aufgabe und sein Ziel sind es, Baltrum in der öffentlichen Berichterstattung positiv darzustellen – ohne Werbung, Agenturen o.a. dafür buchen zu müssen. Alleinstellungsmerkmale Baltrums, kleine Geschichten oder andere Besonderheiten der Insel werden so seit dem Sommer aktiv den Zeitungs- und TV-Redaktionen angeboten. Zugleich bearbeitet und versendet er zusammen mit unserer Werbeabteilung die Pressemitteilungen der Gemeinde- und Kurverwaltung. Das Zusammenspiel daraus hat vielleicht der eine oder andere in diesem Sommer schon gelesen oder auch im TV gesehen, wie z.B. Berichte über Baltrums Kutschpferde, Postboten oder die Inselschule. Jens freut sich über jede Unterstützung – egal ob es Drehgenehmigungen, die sogenannte Protagonisten-Suche (z.B. Vermieter beim Bettenwechsel, Saisonköche, Surflehrer, Rettungsschwimmer…) oder gerade auch mal eine schnelle (kurze) Unterkunft und/oder Fahrräder für Journalisten betreffen sollte.

Und noch eine Bitte dazu. Wir freuen uns über jeden Hinweis, wenn mal wieder eine Redaktion direkt bei Ihnen und Euch dreht/schreibt/arbeitet. Wir würden dann, z.B. via unserer SocialMedia-Kanäle, auf die Sendungs- bzw. Erscheinungstermine hinweisen. Da Jens gut 20 Jahre beim Fernsehen gearbeitet hat, steht er gerne bei Unsicherheiten in Bezug auf redaktionelle Anfragen zur Unterstützung bereit.

Zu den zuletzt genannten Punkten wird es nochmal ein gesondertes Schreiben geben mit konkreten Fragen, Wünschen, Rückmeldungsmöglichkeiten und Weiterem.

 

Projekt „CUORE“

Die Universität Hamburg, Institut für Geographie, Herr Dr. Martin Döring, ist an mich herangetreten und möchte gerne eine Untersuchung auf Baltrum zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels durchführen. In diese Untersuchung sollen die Bewohner der Insel mit einbezogen werden. In der beigefügten Anlage oder weiter unten im Text wird das Forschungsprojekt kurz vorgestellt. Wer Interesse an einer Mitwirkung an diesem Projekt hat, kann sich bitte direkt an Frau Prof. Dr. Ratter, Herrn Dr. Döring oder auch an die Gemeinde wenden, wir leiten die Mittelung entsprechend weiter. Eine kurze Info zum Projekt „CUORE“ finden Sie über folgendem Link: https://www.geo.uni-hamburg.de/geographie/abteilungen/integrative-geographie/arbeitsgruppe-ratter/forschungsprojekte/projekt018cuore.html) Wenn also Herr Dr. Döring und KollegInnen auf die Insel kommen, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie diese unterstützen würden. Danke.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

 

 

 

Vorstellung Forschungsprojekt

„CUORE – Cultures of Response“ – „Anpassungskulturen“

Projektleiter:                       Prof. Dr. Beate Ratter, Dr. Corinna de Guttry und Dr. Martin Döring

Ausführende Institution:    Universität Hamburg, Institut für Geographie

Projektdauer:                      2020-2024

Förderer:                             Deutsche Forschungsgemeinschaft

Projektvorstellung:

Der Umgang mit den Folgen des Klimawandels ist eine Herausforderung für alle Menschen, besonders denen, die an der Küste und auf Inseln leben. Inselgesellschaften haben schon über Jahrhunderte Erfahrung mit Extremereignissen gesammelt und der Umgang damit ist in verschiedenen Kulturen unterschiedlich. Das Projekt „CUORE“ analysiert die dynamische und kulturelle Anpassungsfähigkeit von Inselbewohnern an Stürme im europäischen und chinesischen Kulturraum. In einer kulturvergleichenden Studie wollen wir von der Resilienz auf den ostfriesischen Inseln Baltrum und Norderney und den taiwanesischen Inseln des Penghu-Archipels in Taiwan lernen. Das Ziel des Projektes besteht darin, an den jeweiligen Standorten die soziokulturellen Umgangsformen mit Stürmen und Sturmfolgen zu erheben und die jeweiligen Resilienz-Kulturen zu analysieren, um vor diesem Hintergrund zusammen mit den Bewohnern sturmbezogene Reaktions- und Anpassungsszenarien für die Zukunft zu entwickeln. Diese sollen von lokalen und regionalen Entscheidungsträgern genutzt werden können, um zukünftig besser auf die mit Stürmen verbundenen Problemlagen vor Ort vorbereitet zu sein.

Um unsere Untersuchung auf Baltrum durchführen zu können, würden wir gerne im Oktober 2021 in einem ersten Schritt mit einer „sturmbezogenen“ Kartierung des West- und Ostdorfes beginnen.[1] Darauf folgt im Frühjahr 2022 eine Interviewstudie mit ca. 20-30 Bewohnern zum Thema „Stürme auf Baltrum“. Die Ergebnisse beider Untersuchungen werden im Herbst/Winter 2022 mit den Insulanern im Rahmen eines Workshops diskutiert. Die hier entstandenen Ergebnisse werden in zwei weiteren Workshops (Frühjahr 2023 und Herbst 2023) für die gemeinsame Entwicklung von Reaktions- und Anpassungsszenarien genutzt. Der abschließende Projektbericht soll, nach Rücksprache über die gewonnenen Ergebnisse, mit den lokalen Bewohnern und administrativen Akteuren auf Baltrum gemeinsam veröffentlicht sowie regional- und bundespolitischen Akteuren vorgestellt werden.

Kontakt:

Prof. Dr. Beate Ratter                                                            Dr. Martin Döring

Universität Hamburg                                                             Universität Hamburg

Institut für Geographie                                                         Institut für Geographie

Bundesstraße 55                                                                   Bundesstraße 55

20255 Hamburg                                                                    20255 Hamburg

E-Mail: beate.ratter@uni-hamburg.de                                 E-Mail: Doering@metaphorik.de

Tel.: 040/42838-5225                                                            Tel.: 040/401 42 04 (Home Office)

Mobil: 0170/ 11 38 414

[1] Alle relevanten politischen und administrativen Akteure auf Baltrum sowie des NLWKN werden über die Arbeiten und Entwicklungen des Forschungsprojektes regelmäßig informiert. Dies gilt auch für die Bewohner, die über einen entsprechenden E-Mailverteiler und/oder die Baltrum-App über den Projektverlauf auf dem Laufenden gehalten werden wollen.