Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Gemeinde Baltrum

Aufgrund der §§ 1 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBI. S. 9), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 07. Oktober 2010 (Nds. GVBI. S. 465) hat der Rat der Gemeinde Baltrum in seiner Sitzung am 16. Oktober 2012 folgende Verordnung erlassen:

§ 1 Katzenhaltung
(1) Katzenhalter oder Katzenhalterinnen, die ihrer Katze die Möglichkeiten gewähren,
sich außerhalb der Wohnung zu bewegen, haben diese zuvor von einem Tierarzt
kastrieren und mittels Tätowierung, Mikrochip und Halsband kennzeichnen zu lassen.
Dies gilt nicht für Katzen bis zu einem Alter von fünf Monaten.

(2) Als Katzenhalter oder Katzenhalterin im Sinne des Absatzes 1 gilt auch, wer einer
freilaufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

(3) Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der
Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der
Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

(4) Auf Antrag können Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung
zugelassen werden, wenn die Interessen der Antragstellerin oder des Antragstellers
durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall
nicht nur geringfügig überwiegen.

§ 2 Ordnungswidrigkeit
(1) Ordnungswidrig nach § 59 Absatz 1 des Nds. SOG handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig den Bestimmungen dieser Verordnung hinsichtlich des Kastrations- und
Kennzeichnungsgebots für freilaufende Katzen zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 59 Abs. 2 Nds. SOG mit einer Geldbuße bis zu
5.000,– EURO geahndet werden.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

26579 Baltrum, den 16. Oktober 2012

Wahlbekanntmachung der Wahlleitung und Aufforderung zum
Einreichen von Wahlvorschlägen für die Direktwahl
am 13. September 2026 in der Gemeinde Baltrum

Für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für die Gemeinde Baltrum fordere
ich gemäß des § 45b Abs. 4, sowie § 16 in Verbindung mit § 45a des Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetzes (NKWC) zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf und mache
Folgendes bekannt: (Siehe Anhang)

26-03-16 Bekanntmachung der Wahlleitung

Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Baltrum

Kommunalwahl am 13. September 2026
Gemäß § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnuug
(NKWO) werden hiermit die Namen und Anschriften des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters öffentlich bekannt gemacht Gemeindewahlleiter

 

Bürgermeister

Harm Olchers
Haus-Nr. 130
26579 Baltrum
Tel.: 04939/80-22

Stellvertretender
Gemeindewahlleiter.

Herr Jan Aumüller
Haus-Nr. 130
26579 Baltrum
Tel: 04939/80-69.

Die Gemeinde schreibt die nachstehende Leistung aus:

Straßenbauarbeiten: Verbesserung der Erreichbarkeit Bewegungspark „Wuppdi“ und Oststrand

 Ich weise auf die vollständigen Veröffentlichungstext unter subreport.de hin.

 Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A ist der Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich.

 

 Gemeinde Baltrum

Haus-Nr. 130

26579 Baltrum

Die Gemeinde hat die nachstehenden Leistungen im Rahmen der freihändigen Vergabe ausgeschrieben:

             Einrichtung einer Lehrküche in der Inselschule auf Baltrum

  1.  Bauhauptarbeiten

  2. Stahlbauarbeiten

  3. Trockenbauarbeiten

  4. Elektroarbeiten

  5. HSL-Arbeiten und

  6. Malerarbeiten

 

Ich weise auf die vollständigen Veröffentlichungstext unter subreport hin.

 

Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A ist der Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich.

 

Gemeinde Baltrum

Haus-Nr. 130

26579 Baltrum

Die Gemeinde schreibt die nachstehende Leistung aus:

Lieferung und Montage einer Warmwasserzeugungsanlage, Gesamtleistung min. 440 WK für das SindBad

 

Ich weise auf die vollständigen Veröffentlichungstext unter www.subreport.de hin.

 

Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A ist der Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich.

 

Gemeinde Baltrum

Haus-Nr. 130

26579 Baltrum

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 23.12.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 5

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

27. u. 28.12. von 9-12 Uhr

29.-31.12.     von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr

01.01.2026   geschlossen

02.01.           von 9-12 Uhr

Sauna und Fitness (im SindBad)

27. – 30.12.     von 10-18 Uhr

31.12.               geschlossen

01.01.2026     geschlossen

02.-04.1.         10-18 Uhr

Ab 05.01.        geschlossen

Kinderspielhaus:

27. u. 28.12. von 14-17 Uhr

27. u. 30.12. von 10-12 Uhr u. 14-17 Uhr

31.12.           von 10-13 Uhr

01.01.2026   geschlossen

02.01.           von 10-12 Uhr u. 14-17 Uhr

03.01.           von 10-13 Uhr

Ab 04.01.      geschlossen

 

Gästebeitrag:

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Gästebeitragssatzung auch in der Winterzeit der Gästebeitrag zu erheben ist. Es sind Stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04, 9. Änderung „Nationalparkhaus“

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04 für den Neubau eines Nationalparkhauses findet in der Zeit vom 05. Januar bis einschließlich 05. Februar 2026 statt. Die Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde Baltrum www.gemeindebaltrum.de/bauleitung/ und im nieder-sächsischen UVP-Portal dem zentralen Internetportal des Landes unter uvp-verbund.de, wie auch im Rathaus während der Dienststunden einsehbar.

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Und wieder geht ein ereignisreiches Jahr seinem Ende entgegen.

Wieder haben wir viele treue und neue Gäste auf unserem schönen Eiland begrüßen dürfen, die sich gut erholen konnten. Dieses ist unser aller Verdienst, die wir uns um jeden Gast persönlich kümmern, ob als Vermieter, Gastronom, Servicedienstleister oder Veranstalter, was allerdings nur gelingen kann, wenn wir zusammen -oder „mitnanner“- an einem Seil ziehen. Ich habe das Gefühl, dass dieses auf Baltrum immer besser wird. Danke dafür.

Mit der Firma Apellos konnten wir einen neuen Betreiber für unsere Kurmittelabteilung im SindBad finden, die ab Anfang Februar unter der Firmierung „BaltrumMed“ mit frischem Wind den Betrieb aufgenommen hat. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von vielen Gästen bestätigt uns darin, den richtigen Partner gefunden zu haben. Zur Unterbringung von zusätzlichem Personal wird noch Wohnraum gesucht. Bei Interesse bitte direkt den Kontakt aufnehmen.

Durch die Bewilligung einer Förderung ist es uns möglich, die Verbesserung der Erreichbarkeit des Bewegungspark „Wuppdi“ und zum Oststrand umzusetzen. Hiermit wird die Wegefläche vom Wasserwerk bis zum „Wuppdi“ überholt und mit einer Beleuchtung versehen. Die Planungen laufen auf Hochtouren, so dass wir es schaffen, die Maßnahme noch vor der kommenden Saison abschließen zu können.

Im SindBad ist der Heizkessel gerissen, so dass wir den Badebetrieb noch im November einstellen mussten, da die sinkende Wasser- und Lufttemperatur einen längeren Aufenthalt nicht mehr zuließ. Eine Reparatur ist leider nicht möglich, so dass wir eine Ausschreibung für einen neuen Kessel auf den Weg bringen mussten, um unser Bad zur Saison 2026 wieder in Betrieb nehmen zu können.

Herzlich bedanken möchte ich mich bei allen, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur auf der Insel aufrechterhalten und durch ihr persönliches Engagement, beispielsweise in der Freiwilligen Feuerwehr, wie auch den vielen Vereinen und Gruppen unser Eiland Baltrum so einzigartig machen. Weest all van Harten bedankt!

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeindeverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

im Kreise Ihrer Lieben

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

 

Ihr

Harm Olchers

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unser Projekt „Baltrum im Rhythmus der Gezeiten“ schreitet voran.

Es dient dem Schutz unserer Insel und stärkt das Bewusstsein für Meeresgefahren.

Weitere Infos und aktuelle Entwicklungen finden Sie auf unserer Webseite.

 

Besuchen Sie:

Projekt „Baltrum im Rhythmus der Gezeiten“ schreitet voran

25-11-12 Bekanntmachung frühzeitig Unterrichtung Bplan Nr.14 „Musikkneipe und Strandversorgung Ost“

 

Anlage 27

(zu § 48 Absatz 1)

Wahlbekanntmachung

 

  1. Am 23. Februar 2025 findet die

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 1)

 

2. Die Gemeinde2) bildet einen Wahlbezirk, 001.

Der Wahlraum wird im Leseraum des Rathauses, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum eingerichtet.

Die Gemeinde3) ist in folgende ……………………………………….. Wahlbezirke eingeteilt: (Zahl)

Die Gemeide4) ist in                   allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. 5) (Zahl)

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in Aurich, Kreishaus, Fischteichweg  7 – 13, 26603 Aurich, zusammen.

 

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

 

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

 

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbst bestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

26579 Baltrum, den 13. Februar 2025

Die Gemeindebehörde

……………………………………….

 

 

 

 

 

____________

1)   Bei abweichender Festsetzung der Wahlzeit durch den Landeswahlleiter ist die festgesetzte Wahlzeit einzusetzen.

2)   Für Gemeinden, die nur einen Wahlbezirk bilden.

3)   Für Gemeinden, die in wenige Wahlbezirke eingeteilt sind.

4)   Für Gemeinden, die in eine größere Zahl von Wahlbezirken eingeteilt sind.

5)   Wenn Sonderwahlbezirke gebildet sind, sind diese einzeln aufzuführen.

 

Gemeinde Baltrum                                                                         Baltrum, 22.12.2022

Der Bürgermeister

R u n d m a i l   1 0 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

Die Tourist-Info im Rathaus ist zwischen den Jahren täglich von 10-12 Uhr besetzt und telefonisch unter 04939/80-28 zu erreichen.

SindBad:

  1. 27.12.2022 – 07.01.2023 (montags bis samstags) v. 10 – 18 Uhr (sonntags geschlossen)

Ab 08.01.2023 geschlossen bis voraussichtlich Mitte März 2023.

Kinderspielhaus:

vom 27.12. – 30.12.2022 von 10 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr

am 31.12. von 10 – 13 Uhr

vom 02.01. – 06.01.2023 von 10 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr

Ab 07.01.2023 geschlossen.

 

Straßenreinigung und Räumpflicht

Nach der Satzung der Gemeinde Baltrum über die Straßenreinigung vom 29.08.1986 ist den Eigentümern innerhalb der geschlossenen Ortslage von bebauten und unbebauten Grundstücken die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich des Winterdienstes auferlegt worden. Die Form der Reinigung regelt die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Inselgemeinde Baltrum vom 03.02.1999 u. a. wie folgt:

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut sowie die Beseitigung von Schnee und Eis, ferner bei Glätte das Bestreuen der Gehwege… Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege und Gehwege…mit einer geringeren Breite als 1,00 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,00 m freizuhalten.

 

 

Kurbeitrag

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Kurbeitragssatzung auch in der Winterzeit Kurbeitrag zu erheben ist. Es sind stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrtszeiten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf die Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Traumjobs Baltrum

Das Jobportal: „Traumjobs“ ist mittlerweile online gestellt und kann unter: https://traumjobs-baltrum.de/ erreicht werden. Hier wird allen Arbeitgebern der Insel die Möglichkeit geboten, offene Stellen auf der Insel anzubieten. Gegen eine geringe Anzeigengebühr besteht die Möglichkeit, Ihr Stellenangebot einstellen zu lassen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Schütte, Tel. 80-25.

 

Offshore-Netzanbindungen

Nachdem das Raumordnungsverfahren für die Verlegung von zwei Kabelsystemen im Rahmen der Offshore-Netzanbindung durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) abgeschlossen ist, hat nun die Fa. TenneT Offshore den Antrag auf Zulassung von drei weiteren Kabelsystemen in dem Korridor über Baltrum ohne die ein weiteres Verfahren beantragt. Diesem Antrag wurde von Seiten des ArL zugestimmt, da hierfür die Durchführung eines erneuten Raumordnungsverfahrens gesehen wird. Auf Grund der Entwicklung ändert sich neben dem Umfang auch das Zeitfenster für diese Maßnahme. Interessierte finden nähere Informationen hier: Aufweitung Baltrum Korridor | Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (niedersachsen.de)

 

 

 

 

Dankeschön!

Ein bewegtes Jahr neigt sich dem Ende, rückblickend ein schnelles Jahr. Die beiden Naturgewalten Wasser und Feuer haben meine Mannschaft und mich in besonderem Maße auf Trab gehalten. Dank des guten Zusammenspiels mit allen Beteiligten konnte unseren Gästen aber die schönste Zeit des Jahres doch weitgehendst ermöglicht werden. Hierfür an dieser Stelle ein persönlicher Dank.

Die letzten Besucher- und Übernachtungszahlen zeigen, dass wir noch nicht auf dem Stand von vor der Pandemie sind, aber auf einem guten Weg. Die Arbeiten am Hafen in Neßmersiel (Hafenanlage und Parkplätze) sind soweit abgeschlossen, so dass ich hoffe, dass es nun auch dort zu reibungsloseren Abläufen kommen wird.

 

Anmerken möchte ich noch, dass neben uns auch der Pflegeverein „Gode Tied“ auf der Suche nach Fachkräften ist. Sollten Sie selbst Interesse an einer Beschäftigung auf der Insel haben oder eine liebe Person kennen, für die ein Arbeitsplatz auf der Insel denkbar wäre, melden Sie sich gerne bei uns.

 

Erneut möchte ich mich an dieser Stelle bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur aufrechterhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen, Baltrum zu dem machen, was das Leben auf dieser schönen Insel einfach lebenswert macht. Danke.

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeinde- und Kurverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr

Harm Olchers

 

22.12.2022 Rundschreiben des Bürgermeisters