Die Gemeinde hat die nachstehenden Leistungen im Rahmen der freihändigen Vergabe ausgeschrieben:

             Einrichtung einer Lehrküche in der Inselschule auf Baltrum

  1.  Bauhauptarbeiten

  2. Stahlbauarbeiten

  3. Trockenbauarbeiten

  4. Elektroarbeiten

  5. HSL-Arbeiten und

  6. Malerarbeiten

 

Ich weise auf die vollständigen Veröffentlichungstext unter subreport hin.

 

Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A ist der Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich.

 

Gemeinde Baltrum

Haus-Nr. 130

26579 Baltrum

Die Gemeinde schreibt die nachstehende Leistung aus:

Lieferung und Montage einer Warmwasserzeugungsanlage, Gesamtleistung min. 440 WK für das SindBad

 

Ich weise auf die vollständigen Veröffentlichungstext unter www.subreport.de hin.

 

Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A ist der Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich.

 

Gemeinde Baltrum

Haus-Nr. 130

26579 Baltrum

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 23.12.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 5

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

27. u. 28.12. von 9-12 Uhr

29.-31.12.     von 9-12 Uhr und 14-16 Uhr

01.01.2026   geschlossen

02.01.           von 9-12 Uhr

Sauna und Fitness (im SindBad)

27. – 30.12.     von 10-18 Uhr

31.12.               geschlossen

01.01.2026     geschlossen

02.-04.1.         10-18 Uhr

Ab 05.01.        geschlossen

Kinderspielhaus:

27. u. 28.12. von 14-17 Uhr

27. u. 30.12. von 10-12 Uhr u. 14-17 Uhr

31.12.           von 10-13 Uhr

01.01.2026   geschlossen

02.01.           von 10-12 Uhr u. 14-17 Uhr

03.01.           von 10-13 Uhr

Ab 04.01.      geschlossen

 

Gästebeitrag:

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Gästebeitragssatzung auch in der Winterzeit der Gästebeitrag zu erheben ist. Es sind Stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04, 9. Änderung „Nationalparkhaus“

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04 für den Neubau eines Nationalparkhauses findet in der Zeit vom 05. Januar bis einschließlich 05. Februar 2026 statt. Die Unterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde Baltrum www.gemeindebaltrum.de/bauleitung/ und im nieder-sächsischen UVP-Portal dem zentralen Internetportal des Landes unter uvp-verbund.de, wie auch im Rathaus während der Dienststunden einsehbar.

———————-

Und wieder geht ein ereignisreiches Jahr seinem Ende entgegen.

Wieder haben wir viele treue und neue Gäste auf unserem schönen Eiland begrüßen dürfen, die sich gut erholen konnten. Dieses ist unser aller Verdienst, die wir uns um jeden Gast persönlich kümmern, ob als Vermieter, Gastronom, Servicedienstleister oder Veranstalter, was allerdings nur gelingen kann, wenn wir zusammen -oder „mitnanner“- an einem Seil ziehen. Ich habe das Gefühl, dass dieses auf Baltrum immer besser wird. Danke dafür.

Mit der Firma Apellos konnten wir einen neuen Betreiber für unsere Kurmittelabteilung im SindBad finden, die ab Anfang Februar unter der Firmierung „BaltrumMed“ mit frischem Wind den Betrieb aufgenommen hat. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von vielen Gästen bestätigt uns darin, den richtigen Partner gefunden zu haben. Zur Unterbringung von zusätzlichem Personal wird noch Wohnraum gesucht. Bei Interesse bitte direkt den Kontakt aufnehmen.

Durch die Bewilligung einer Förderung ist es uns möglich, die Verbesserung der Erreichbarkeit des Bewegungspark „Wuppdi“ und zum Oststrand umzusetzen. Hiermit wird die Wegefläche vom Wasserwerk bis zum „Wuppdi“ überholt und mit einer Beleuchtung versehen. Die Planungen laufen auf Hochtouren, so dass wir es schaffen, die Maßnahme noch vor der kommenden Saison abschließen zu können.

Im SindBad ist der Heizkessel gerissen, so dass wir den Badebetrieb noch im November einstellen mussten, da die sinkende Wasser- und Lufttemperatur einen längeren Aufenthalt nicht mehr zuließ. Eine Reparatur ist leider nicht möglich, so dass wir eine Ausschreibung für einen neuen Kessel auf den Weg bringen mussten, um unser Bad zur Saison 2026 wieder in Betrieb nehmen zu können.

Herzlich bedanken möchte ich mich bei allen, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur auf der Insel aufrechterhalten und durch ihr persönliches Engagement, beispielsweise in der Freiwilligen Feuerwehr, wie auch den vielen Vereinen und Gruppen unser Eiland Baltrum so einzigartig machen. Weest all van Harten bedankt!

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeindeverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

im Kreise Ihrer Lieben

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

 

Ihr

Harm Olchers

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unser Projekt „Baltrum im Rhythmus der Gezeiten“ schreitet voran.

Es dient dem Schutz unserer Insel und stärkt das Bewusstsein für Meeresgefahren.

Weitere Infos und aktuelle Entwicklungen finden Sie auf unserer Webseite.

 

Besuchen Sie:

Projekt „Baltrum im Rhythmus der Gezeiten“ schreitet voran

25-11-12 Bekanntmachung frühzeitig Unterrichtung Bplan Nr.14 „Musikkneipe und Strandversorgung Ost“

 

Anlage 27

(zu § 48 Absatz 1)

Wahlbekanntmachung

 

  1. Am 23. Februar 2025 findet die

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 1)

 

2. Die Gemeinde2) bildet einen Wahlbezirk, 001.

Der Wahlraum wird im Leseraum des Rathauses, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum eingerichtet.

Die Gemeinde3) ist in folgende ……………………………………….. Wahlbezirke eingeteilt: (Zahl)

Die Gemeide4) ist in                   allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. 5) (Zahl)

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in Aurich, Kreishaus, Fischteichweg  7 – 13, 26603 Aurich, zusammen.

 

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

 

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

 

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbst bestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

26579 Baltrum, den 13. Februar 2025

Die Gemeindebehörde

……………………………………….

 

 

 

 

 

____________

1)   Bei abweichender Festsetzung der Wahlzeit durch den Landeswahlleiter ist die festgesetzte Wahlzeit einzusetzen.

2)   Für Gemeinden, die nur einen Wahlbezirk bilden.

3)   Für Gemeinden, die in wenige Wahlbezirke eingeteilt sind.

4)   Für Gemeinden, die in eine größere Zahl von Wahlbezirken eingeteilt sind.

5)   Wenn Sonderwahlbezirke gebildet sind, sind diese einzeln aufzuführen.

 

Gemeinde Baltrum                                                                         Baltrum, 22.12.2022

Der Bürgermeister

R u n d m a i l   1 0 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

Die Tourist-Info im Rathaus ist zwischen den Jahren täglich von 10-12 Uhr besetzt und telefonisch unter 04939/80-28 zu erreichen.

SindBad:

  1. 27.12.2022 – 07.01.2023 (montags bis samstags) v. 10 – 18 Uhr (sonntags geschlossen)

Ab 08.01.2023 geschlossen bis voraussichtlich Mitte März 2023.

Kinderspielhaus:

vom 27.12. – 30.12.2022 von 10 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr

am 31.12. von 10 – 13 Uhr

vom 02.01. – 06.01.2023 von 10 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr

Ab 07.01.2023 geschlossen.

 

Straßenreinigung und Räumpflicht

Nach der Satzung der Gemeinde Baltrum über die Straßenreinigung vom 29.08.1986 ist den Eigentümern innerhalb der geschlossenen Ortslage von bebauten und unbebauten Grundstücken die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich des Winterdienstes auferlegt worden. Die Form der Reinigung regelt die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Inselgemeinde Baltrum vom 03.02.1999 u. a. wie folgt:

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut sowie die Beseitigung von Schnee und Eis, ferner bei Glätte das Bestreuen der Gehwege… Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege und Gehwege…mit einer geringeren Breite als 1,00 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,00 m freizuhalten.

 

 

Kurbeitrag

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Kurbeitragssatzung auch in der Winterzeit Kurbeitrag zu erheben ist. Es sind stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrtszeiten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf die Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Traumjobs Baltrum

Das Jobportal: „Traumjobs“ ist mittlerweile online gestellt und kann unter: https://traumjobs-baltrum.de/ erreicht werden. Hier wird allen Arbeitgebern der Insel die Möglichkeit geboten, offene Stellen auf der Insel anzubieten. Gegen eine geringe Anzeigengebühr besteht die Möglichkeit, Ihr Stellenangebot einstellen zu lassen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Schütte, Tel. 80-25.

 

Offshore-Netzanbindungen

Nachdem das Raumordnungsverfahren für die Verlegung von zwei Kabelsystemen im Rahmen der Offshore-Netzanbindung durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) abgeschlossen ist, hat nun die Fa. TenneT Offshore den Antrag auf Zulassung von drei weiteren Kabelsystemen in dem Korridor über Baltrum ohne die ein weiteres Verfahren beantragt. Diesem Antrag wurde von Seiten des ArL zugestimmt, da hierfür die Durchführung eines erneuten Raumordnungsverfahrens gesehen wird. Auf Grund der Entwicklung ändert sich neben dem Umfang auch das Zeitfenster für diese Maßnahme. Interessierte finden nähere Informationen hier: Aufweitung Baltrum Korridor | Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (niedersachsen.de)

 

 

 

 

Dankeschön!

Ein bewegtes Jahr neigt sich dem Ende, rückblickend ein schnelles Jahr. Die beiden Naturgewalten Wasser und Feuer haben meine Mannschaft und mich in besonderem Maße auf Trab gehalten. Dank des guten Zusammenspiels mit allen Beteiligten konnte unseren Gästen aber die schönste Zeit des Jahres doch weitgehendst ermöglicht werden. Hierfür an dieser Stelle ein persönlicher Dank.

Die letzten Besucher- und Übernachtungszahlen zeigen, dass wir noch nicht auf dem Stand von vor der Pandemie sind, aber auf einem guten Weg. Die Arbeiten am Hafen in Neßmersiel (Hafenanlage und Parkplätze) sind soweit abgeschlossen, so dass ich hoffe, dass es nun auch dort zu reibungsloseren Abläufen kommen wird.

 

Anmerken möchte ich noch, dass neben uns auch der Pflegeverein „Gode Tied“ auf der Suche nach Fachkräften ist. Sollten Sie selbst Interesse an einer Beschäftigung auf der Insel haben oder eine liebe Person kennen, für die ein Arbeitsplatz auf der Insel denkbar wäre, melden Sie sich gerne bei uns.

 

Erneut möchte ich mich an dieser Stelle bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur aufrechterhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen, Baltrum zu dem machen, was das Leben auf dieser schönen Insel einfach lebenswert macht. Danke.

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeinde- und Kurverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr

Harm Olchers

 

22.12.2022 Rundschreiben des Bürgermeisters

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 14.04.2022

 

R u n d m a i l   5 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

Ostern steht vor der Tür und es sind schon zahlreiche Gäste zu uns auf die Insel gekommen, worüber wir uns sehr freuen. In Anbetracht der immer noch hohen Inzidenzwerte bitte ich Sie alle, sich umsichtig und rücksichtvoll zu Verhalten. Ich bitte daher darum, dass weiterhin in den Einrichtungen der Gemeinde- und Kurverwaltung eine FFP2-Maske zum eigenen und zum Schutz Dritter getragen wird. Dieses sollte auch in den Geschäften und auf den Fähren selbstverständlich sein.

Kommunizieren Sie dieses bitte auch mit Ihren Gästen.

 

Nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo.-Sa.: 10-18 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo.-Fr.: 10-12 Uhr u. 15-18 Uhr

Ostersamstag: 10-13 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Tourist-Information im Rathaus:

Mo.-Fr. 9-12 Uhr u. 14-16 Uhr

Karfreitag, Ostersamstag und Ostermontag von 10-12 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Strandkorbvermietung:

täglich von 10-15 Uhr

 

Bauleitplanung der Gemeinde

Der Bebauungsplan Nr. 13 „Strand“ liegt in der Zeit vom 20.04.2022 bis zum 20.05.2022 öffentlich aus und kann nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden. Auf die öffentliche Bekanntmachung im Bekanntmachungskasten des Rathauses und die folgende Hinweisbekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Baltrum wird verwiesen.

– 2 –

– 2 –

 

Zensus 2022 –Erhebungsbeauftragte gesucht-

Der Landkreis Aurich ist für den Zensus 2022 (auch bekannt als Volkszählung) auf der Suche nach Erhebungsbeauftragten. Aufgabe der Erhebungsbeauftragten wird es sein, die Befragung von einzelnen Haushalten durchzuführen. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet. Die Ausübung der Tätigkeit kann zwischen Mai und Ende Juli 2022 zeitlich flexibel eingeteilt werden.

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und würden den Landkreis bei dieser Aufgabe unterstützen wollen, dann melden Sie sich bitte bei Herrn Schütte im Rathaus, den Sie unter der Durchwahl 80-25 erreichen.

 

Zur Strandsituation kann ich Ihnen mitteilen, dass uns das Land für die Wiederherstellung eine Unterstützung zugesagt hat. Es sind die erforderlichen Gespräche erfolgt und die Anträge gestellt, so dass wir zeitnah mit einer Antwort aus Hannover rechnen dürfen und dann mit den Sandtransporten beginnen wollen, denn in dem jetzigen Zustand ist eine Ausbringung aller Strandkörbe und Spielgeräte nicht möglich. Wir hoffen, dass diese bis Anfang/Mitte Juni abgeschlossen sein werden, damit zur Hauptsaison allen Gästen und Einheimischen ein Badestrand in gewohnter Weise zur Verfügung steht. Sobald nähere Informationen hierzu vorliegen, folgt Nachricht.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

 

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 30.12.2021

 

R u n d m a i l    2 1 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

zum Jahresende sende ich Ihnen ein Schreiben der Projektleitung ARSU zu einer  Befragung für die nächste LEADER-Förderperiode und möchte Sie um Ihre Teilnahme bitten.

 

Bürgerbefragung: Ideen für mehr Lebensqualität gesucht

 

Input für die nächste LEADER-Förderperiode der Region Wattenmeer-Achter gefragt. Halbzeit: Weitere Teilnehmer:innen für Bürgerbeteiligung gesucht.

 

LEADER lebt vom Engagement der Menschen vor Ort und kann nur von vielen Schultern getragen werden. Das ist auch bei der Fortschreibung des LEADER-Konzeptes für die Ostfriesischen Inseln und die Stadt Norden so: Niemand kennt die Region besser als die engagierten und aktiven Menschen, die in der Region leben oder mit ihr verbunden sind. Aktuell ist die Mithilfe aller Bürger:innen gefragt.

 

Die LEADER-Region Wattenmeer-Achter im Weltnaturerbe gibt es seit 2014. Seitdem sind rund 2,4 Mio. € LEADER-Förderung in 35 Projekte geflossen. Damit wurde vor allem die touristische Infrastruktur ausgebaut, aber auch in die Daseinsvorsorge investiert. Zudem haben viele kleinere Projekte von Vereinen und Stiftungen von der Förderung profitiert. Hier eine Auswahl an geförderten LEADER-Projekten:

  • Auf Borkum: Strandentwicklungsprojekt, Neugestaltung des Parks in der Bismarckstraße
  • Auf Juist: Minigolfplatz, Neukonzeptionisierung der Ausstellung des Küstenmuseums
  • Auf Norderney: Norderneyer Kap, Steg ins Meer
  • Auf Baltrum: Erlebnispfad Wuppdi, Strandrollstühle
  • Auf Spiekeroog: Adventuregolfpark am Kurzentrum, Sicherung und Darstellung von insularer Zeitgeschichte und Inselentwicklung im Spannungsfeld der Nachhaltigkeit
  • Auf Langeoog: Multifunktionelle Begegnungsstätte, stationärer und virtueller inklusiver „Erlebnispfad Wattenmeer“ auf Langeoog
  • Auf Wangerooge: Dünenspielplatz, barrierefreier Wohnraum
  • Norden: Digitale Erweiterung der Dokumentationsstätte Gnadenkirche Tidofeld e.V., Gesundheitsnetzwerk

 

Weitere Informationen über die geförderten Projekte können hier gefunden werden: https://wattenmeer-achter.de/wm8/projekte/

 

Die Beteiligungsformate laufen bereits seit dem 04.12.2021 und enden am 16.01.2021. Damit die neue Förderperiode auf einem breiten Fundament aufbauen kann und in der neuen Förderperiode von 2023-2027 Gelder zur Förderung von Projekten vorhanden sind, bitten wir die Bevölkerung der LEADER-Region Wattenmeer-Achter: Nehmen Sie sich bitte 20 Minuten Zeit und nehmen Sie an der Beteiligungsaktion teil.

 

Folgende Beteiligungsformate stehen zur Verfügung:

 

  • Onlinebefragung vom 04.12.2021 bis 16.01.2022: Welche Bedarfe und Ideen gibt es vor Ort? Welche Chancen für die Zukunft werden gesehen? ( wm8.umfrage-rek.de )

 

  • Jugendaktion vom 04.12.2021 bis 16.01.2022: Fotoaktion Top oder Flop? Was brauchst du damit dein Ort lebenswerter für dich wird? Welche Ideen gibt es, damit sich die Region besser auf den Bedarf der Jugendlichen einstellen kann (https://wattenmeer-achter.de/wm8/fotoaktion/ )

 

  • Jugendforum im Januar 2022: Online-Veranstaltung in Kooperation mit Schulen. Welche Wünsche und Bedürfnisse existieren für die Region Wattenmeer-Achter aus Sicht der Jugend.

 

Die Befragung und die Fotoaktion bilden den Startschuss für die Bewerbung zur Teilnahme der Region am LEADER-Programm 2023-2027, für die das derzeitige Regionale Entwicklungskonzept weiterentwickelt und aktualisiert wird. Zusätzlich finden im Januar 2022 eine Online-Projektbörse und ein Jugendforum statt, gefolgt von einem Diskussionsforum am 26.02.2022 und einer Abschlusspräsentation im April 2022.

 

Bei erfolgreicher Bewerbung wird der Region wieder ein eigenes Budget zur Verfügung gestellt. Damit können kleine und mittelgroße Projekte unterstützt und gefördert werden.

 

Auf den Ostfriesischen Inseln und in der Stadt Norden gibt es natürlich auch andere kommunale Projekte mit Beteiligung der Bevölkerung. Manche Inseln haben seit zwei Jahren Insellotsinnen, die bereits Bürger:innen befragt haben. Auf Borkum, Juist und Norderney wurden bzw. werden im Rahmen von Lebensraumkonzepten bereits umfangreiche Befragungen durchgeführt. Daneben fanden weitere Befragungen für Konzepte, wie das Leitbild Borkum 2030, statt. Zahlreich haben sich Bürger:innen daran beteiligt und neue Impulse für die Entwicklung ihrer Kommunen gegeben. Die eine oder andere Frage kann daher bereits in anderem Kontext gestellt worden sein, doch neuere Entwicklungen sind möglicherweise zu bedenken. Gewiss hat sich in den letzten Jahren nicht nur durch die COVID-19-Pandemie vieles geändert und für die Erarbeitung des Regionalen Entwicklungskonzepts sind vergleichbare Antworten nötig. Deshalb freuen wir uns umso mehr, wenn Sie die Fragen (erneut) beantworten.

 

Hintergrund:

Die Ostfriesischen Inseln und die Stadt Norden bilden zusammen die LEADER-Region Wattenmeer-Achter im Weltnaturerbe. Über LEADER werden Projekte gefördert, die die Lebensqualität, Zukunftsfähigkeit und das soziale Miteinander in einer Region stärken. Die Mittel werden von der EU zur Verfügung gestellt und regional verwaltet. Damit auch in der nächsten Förderperiode Gelder zur Verfügung stehen, wird aktuell ein Regionales Entwicklungskonzept erstellt. Das Regionale Entwicklungskonzept stellt eine Fördergrundlage dar und entscheidet somit welche Projekte in Zukunft Fördermittel beantragen können.

 

Das Regionale Entwicklungskonzept ist bis März 2022 beim Landwirtschaftsministerium in Hannover abzugeben. Dann gilt es in den Folgewochen abzuwarten, ob eine neue Förderperiode für kleinere und mittlere Projekte in der Region zustande kommt.

 

Ansprechpartner:

Projektleitung: Heike Brunken-Winkler, ARSU GmbH, Escherweg 1, 26121 Oldenburg Kontakt: Thure de Frenne, defrenne@arsu.de, 0441-97174-631

 

Link: https://wattenmeer-achter.de/wm8/befragung/

 

 

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen alles erdenklich Gute für das kommende Jahr.

 

Ihr

 

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 20.12.2021

 

R u n d m a i l    2 0 / 2 0 2 1

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

zum Ende des Jahres möchte ich mich nochmals mit einigen Informationen melden:

 

Corona

Nachdem sich die Regelungen zur Niedersächsischen Corona-Verordnung laufend ändern und angepasst werden, gestaltet es sich sehr schwierig, Sie fortlaufend und verlässlich hierüber auf dem Laufenden zu halten. Da ab dem 24.12.2021 bis zum 02.01.2022 die Warnstufe 3 ausgerufen worden ist, kommt es zu weiteren Änderungen, die auf der Internetseite des Landkreises Aurich:

https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html

und/oder der Internetseite des Landes Niedersachsen:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

veröffentlicht sind.

Besonders hinweisen möchten wir darauf, dass bei der Nutzung einer Beherbergungsstätte die 2G+-Regel anzuwenden ist. Eine Testung ist dann bei Anreise und mindestens 2 x in jeder Woche der Nutzungsdauer durchzuführen. Der zusätzliche Testnachweis kann nur entfallen, wenn die Beherbergungsstätte nicht mit mehr als 70 Prozent der Kapazität genutzt wird, oder die zu testende Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Eine Nutzung der Innengastronomie ist nur unter der 2G+-Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem tagesaktuellem Negativ-Test-Nachweis) gestattet.  Auch hier entfällt der zusätzliche Testnachweis bei geboosteten oder 70%-Nutzung.

Arbeitgeber und Gastgeber (z.B. in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben) können Selbsttests unter Aufsicht abnehmen, die entsprechend dokumentiert werden müssen, um ggfls. Kontrollen vornehmen zu können.

Dafür hat das Land Niedersachsen einen Vordruck zur Verfügung gestellt https://www.niedersachsen.de/download/175705 .

Die Bescheinigung kann dann für 24 Stunden überall dort verwendet werden, wo nach der Corona-Verordnung des Landes ein aktueller Testnachweis erforderlich ist.

Testungen bietet das KuBa im SindBad an. Konkrete Informationen bezüglich der Öffnungszeiten und weiteren Hinweisen hierzu finden Sie auf der Internetseite: https://www.kuba-baltrum.de/ .

Da einige gastronomische Betriebe über den Jahreswechsel nicht geöffnet haben werden, empfehlen wir eine direkte Kontaktaufnahme mit den Betrieben oder eine Information über die Öffnungszeiten der jeweiligen Betriebe unter baltrum-online, da die Betriebe ihre Zeiten dort selbständig einstellen.

Auf den Schiffen/Booten der Reedereien, in den Geschäften und den gastronomischen Betrieben sind ausschließlich FFP2-Masken zu nutzen.

Das Abbrennen von  pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk/ Feuerwerkskörper) ist aufgrund der aktuell gültigen Verordnung auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen wie auf öffentlich zugänglichen Flächen untersagt.

Informieren Sie bitte auch Ihre Gäste über diese Punkte, um einen guten Jahreswechsel für alle Bewohner und Gäste der Insel zu ermöglichen.

 

Müllabfuhrplan für das Jahr 2022

Der Müllabfuhrplan für 2022 kann im Internet unter www.mkw-grossefehn.de  oder unter www.gemeindebaltrum.de/abfuhrkalender-baltrum aufgerufen und ausgedruckt werden. Außerdem sind Abfuhrpläne bei Bedarf in der Müllumschlagstation erhältlich. Es wird gebeten, die gelben Säcke am Abfuhrtag erst ab 8.00 Uhr für eine Abholung bereitzustellen und entsprechend abzudecken. Auf die Gefahrenabwehrverordnung wird hingewiesen.

 

Personenbeförderung ohne Pferdekutschen

Es konnten zwei weitere ehrenamtliche Fahrer für den Caddy gewonnen werden, wir danken für die Unterstützung.

Wie bereits angemerkt, sind die Fahrten spätestens einen Tag vorher (montags bis Freitag 12.00 Uhr) telefonisch bei Frau Prieb unter der Durchwahl 80-21 oder unter E-Mail prieb@baltrum.de anzumelden, da eine Durchführung der gewünschten Fahrt sonst nicht gewährleistet werden kann.

 

Öffnungszeiten

Die Touristinfo im Rathaus ist zwischen den Jahren täglich von 10.00 bis 12.00 Uhr besetzt und telefonisch unter 04939/80-28 zu erreichen.

 

Das SindBad ist wie folgt geöffnet:

21.12. – 22.12.21     14.00 – 18.00 Uhr

23.12. – 26.12.21     geschlossen

27.12. – 30.12.21     10.00 – 18.00 Uhr

02.01. – 08.01.22     10.00 – 18.00 Uhr

ab 09.01.22               geschlossen

Das Kinderspielhaus ist wie folgt geöffnet:

27.12. – 30.12.21      10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

31.12.21                      10.00 – 13.00 Uhr

01.01.22                      geschlossen

02.01. – 07.01.22       10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

ab 08.01.22                 geschlossen

 

Dankeschön!

Trotz meiner Prognose zum letzten Jahreswechsel müssen wir noch immer mit der Pandemie umgehen. Die lange Zeit in diesem Frühjahr wurde für Renovierungsarbeiten genutzt, so dass aus der Zeit des Beherbergungsverbotes das Beste gemacht worden ist. Die Hoffnung, möglichst schnell zu einem sorgenfreieren Leben zurück zu kommen wird uns daher sicherlich noch einige Zeit begleiten. Dankbar bin ich dafür, dass wir kein Mitglied unserer Gemeinde durch diese Krankheit verloren haben. Dieses bestätigt mich darin, dass die mitunter straffen Regelungen und die Impfungen hierzu maßgeblich beigetragen haben.

Erneut möchte ich mich an dieser Stelle bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur aufrecht erhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen, Baltrum zu dem machen, was das Leben auf dieser schönen Insel einfach lebenswert macht. Danke.

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeinde- und Kurverwaltung

wünsche ich Ihnen besinnliche Weihnachtstage

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

Bleiben Sie gesund!

 

 

Ihr

 

Harm Olchers