Niederschrift Nr. 29 (17. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am 27. Oktober 2020 um 20 Uhr

im Veranstaltungsraum des Kinderspielhauses

 

Beginn:   20.00 Uhr

Ende:      22.48 Uhr

 

anwesend waren:     Bürgermeister Olchers

Ratsvorsitzender Bengen

Ratsherr Bent

Ratsherr Dr. Friedrich

Ratsherr Klün

Ratsherr Meyer

Ratsherr Ulrichs

Ratsfrau de Vries

Ratsfrau Bach

 

Verwaltungsangestellte B. Prieb als Protokollführerin

 

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen

Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 28

(17. WP) vom 02. September 2020

  1. Vereidigung des Bürgermeisters gemäß § 81 Abs. 1 NKomVG
  2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  3. Bericht der Verwaltung                           
  4. Änderungssatzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer           

in der Gemeinde Baltrum

  1. Bebauungsplan Nr. 04; Antrag auf Ausnahme zur Zulassung von

Ställen für Tierhaltung

  1.   Bebauungsplan Nr. 04; Antrag auf Nutzungserweiterung Lagerplatz
  2.   Hafenzweckverband Neßmersiel; Ganzjährige Liegeplätze im Hafen

Neßmersiel (Individualverkehr)

  1.   Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
  2.  Schließung der Sitzung

Bürgerfragestunde

 

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der anwesenden Beigeordneten und der Beschlussfähigkeit

Herr Bengen eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Herr Olchers merkt an, dass ein TOP „Feuerwehrangelegenheiten“ in Vorbereitung ist und auf die nächste Tagesordnung gesetzt wird. Sodann wird die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 19.10.2020 ergibt, einstimmig als für den Sitzungsverlauf als maßgebend festgestellt.

 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 28 (17. WP) vom 02. September 2020

Die Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 28 (17. WP) vom 02. September 2020 wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig genehmigt.

 

TOP 4: Vereidigung des Bürgermeisters gemäß § 81 Abs. 1 NKomVG durch die 1. stellvertretende Bürgermeisterin Petra de Vries

Frau de Vries bittet Herrn Olchers, den folgenden Diensteid nachzusprechen:

 

„Ich schwöre, dass ich getreu den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und          sozialen Rechtsstaates meine Kraft dem Volk und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung wahren und verteidigen, in Gehorsam gegen die Gesetze meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

TOP 5: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

  1. a) Die Stellenbesetzung für die Leitung der Kämmerei wurde zurückgestellt, da die interkommunale Vereinbarung mit der Gemeinde Ihlow verlängert werden konnte. Dank Unterstützung des Landkreises, konnte ein Mitarbeiter gewonnen werden, der in Ihlow für die Gemeinde Baltrum tätig ist.
  2. b) Eine Rückgabe der Trägerschaft des Kindergartens an den Landkreis Aurich soll nicht erfolgen, da von dort derzeit große Unterstützung erfolgt.
  3. c) Der alte Kiteschuppen ist von Juli bis Oktober 2020 an Baltrumer Kiter verpachtet worden.
  4. d) Es wurde eine Reinigungskraft von Juli bis Oktober befristet eingestellt.

 

TOP 6: Bericht der Verwaltung

 

Einnahmesituation

Steuern und Abgaben

Bei den Grundsteuereinnahmen gab es geringfügige Abweichungen. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer lag mit 253.556,00 € um 8.444,00 € niedriger als eingeplant. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war mit 68.840,00 € um 5.840,00 € höher als der Ansatz und bei der Hundesteuer lag das Ergebnis bei 3.925,68 € um 574,32 € niedriger als erwartet. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fielen mit 394.833,67 € höher aus als erwartet. Hier betrug die Abweichung lediglich rd. -45.000,00 € statt der erwarteten -150.000,00 €. Bei der Zweitwohnungssteuer lagen die Einnahmen bei 415.462,83 € was entgegen der Prognose von 291.000,00 € eine Abweichung von +124.462,83 € ergibt. Es ist davon auszugehen, dass das Haushaltsjahr 2020 im Ergebnis positiv abschließen wird.

Einnahmen Kurverwaltung

Herr Olchers erläutert die Einnahmen vom 01.01.-30.09.2020. Die Gästezahlen sind gegenüber 2019 um 25% gesunken und liegen bei 49.929 im Jahr 2020. Die Übernachtungen lagen mit 332.229 im Jahr 2020 um 21% niedriger als im Vorjahr (420.208). Der Rückgang bei den Tagesgästen betrug gegenüber dem Vorjahr 28% und lag im Jahr 2020 bei 28.932. Herr Olchers weist darauf hin, dass die Gästezahlen insgesamt höher seien, wenn man den Zeitraum des Lockdowns ausklammert und nur die jeweiligen Monate miteinander vergleicht.

Die Kurbeitragseinnahmen lagen im Jahr 2020 bei 846.052,00 € gegenüber 1.026.504,00 € im Vorjahr (-18%). Bei der Hundeabgabe in Höhe von 14.251,00 € wurde ein Minus von 17% verzeichnet. Die Strandkorbvermietung konnte in diesem Jahr ein Plus von 5% (274.135,00 €) gegenüber dem Vorjahr (259.897,00 €) verzeichnen. Wegen der langen Schließzeit und der begrenzten Einlasszahlen lagen die Einnahmen im SindBad leider nur bei 21.401,00 € gegenüber 2019 (59.302,00 €) was einem Minus von 64% entspricht.

Es ist davon auszugehen, dass das Wirtschaftsjahr 2020 im Ergebnis mit einem Fehlbetrag von ca. 366.000,00 € abschließen wird, entgegen der Prognose vom Juni 2020. Hier war man von einem Fehlbetrag in Höhe von 270.000,00 € ausgegangen. Zunächst sei allerdings noch das Saisonende abzuwarten.

Abschließend berichtet Herr Olchers, dass die Gemeinde Baltrum die beantragten Fördergelder in Höhe von 132.800,00 € aus dem kommunalen Investitionspaket (KIP) erhalten hat.

 

Neuwahl Schiedsperson

Mit Ablauf des Jahres 2020 wird eine neue Schiedsperson gesucht. Herr Olchers ruft dazu auf, sich bei Interesse im Rathaus zu melden.

 

Dünenerlebnis- und Bewegungspark „Wuppdi“

Mit der Einreichung eines naturschutzfachlichen Gutachtens wurde heute der letzte Baustein bei der Beantragung des Förderprojektes „Wuppdi“ gesetzt. Herr Olchers dankt an dieser Stelle allen Mitwirkenden.

 

Herbstdeichschau 2020

Am 05.10.2020 hat die Herbstdeichschau im kleinen Kreis stattgefunden. Bei der Begehung wurden Deichanlagen begutachtet und Grundstückeangelegenheiten im Deichbereich geklärt.

 

Feuerwehrangelegenheiten

Gemeindebrandmeister Alexander Gutbier-Wach und sein Stellvertreter Timo Ulrichs werden nach der Teilnahme an einer Fortbildung zu Vollzugsbeamten der Feuerwehr der Gemeinde Baltrum bestellt. Dies ist wichtig und notwendig, um im Ernstfall Weisungen gegenüber der Bevölkerung geben zu können.

 

OOWV

Wie Herr Olchers mitteilt, hat der OOWV eine Gebührenkalkulation durchgeführt, wonach eine Preiserhöhung um 70 Cent/m³ im Abwasserbereich ab 2021 zu erwarten ist. Hierüber informierte Herr Veh vorab bei seinem Besuch bei der Gemeinde Baltrum am 16.10.2020.

 

LOI Wangerooge „Verringerung des Fachkräftemangels auf den Inseln“

Die Insel Wangerooge hat ein Projekt ins Leben gerufen, das dem Fachkräftemangel auf den Inseln entgegenwirken soll. Im Zusammenschluss mit den anderen Inseln soll ein entsprechender LEADER-Antrag gestellt werden.

 

Reederei Baltrum-Line GmbH, Tariferhöhung

Die Reederei Baltrum-Linie GmbH hat zum 01.12.2020 eine Tariferhöhung im Personenverkehr angekündigt.

 

Homepage

Die Homepage der Gemeinde Baltrum soll angepasst und damit übersichtlicher gestaltet werden. Zukünftig sollen Mitteilungen und Rundschreiben direkt von den zuständigen Mitarbeitern der Gemeinde- und Kurverwaltung eingestellt werden können.

 

Bauhof

An der Brücke zum Sindbad wurde der Handlauf ausgebessert. Die Malerarbeiten folgen.

Das Gestell für die Schutzhütte ist inzwischen fertig. Holz und Farbe sind im Zulauf.

Die Wegeflächen im Dorf sowie die Wanderwege im Ostland wurden freigeschnitten.

 

Anbau Schule

An der Ostseite des Schulgebäudes soll eine Unterstellmöglichkeit für Sportgeräte geschaffen werden. Der Förderverein hat bereits seine finanzielle Unterstützung zugesagt. Hierfür spricht Herr Olchers seinen Dank aus.

 

Altes Badehaus

Mit der Pflasterung im Alten Badehaus wurde begonnen. Die Vergabe erfolgte an die Firma Heiken.

 

Möbel Bürgermeisterzimmer

Eine Möbelgarnitur aus dem Dienstzimmer des Bürgermeisters, bestehend aus 5 Stühlen und einem Tisch, steht zum Verkauf. Interessenten können sich gerne im Rathaus melden.

 

TOP 7: 1. Änderungssatzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Baltrum

Dem Beschlussvorschlag, die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Baltrum wie folgt zu ändern und unter § 4 Abs. 3 die Worte:

 

nach dem jeweils aktuellen Mietspiegel für die Gemeinde Baltrum“

 

zu streichen, wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig zugestimmt.

 

TOP 8: Bebauungsplan Nr. 04; Antrag auf Ausnahme zur Zulassung von Ställen für Tierhaltung

Herr Olchers teilt mit, dass es sich bei dem Antrag um ein Grundstück handelt, welches mitten im Dorf liegt. Der Landkreis Aurich hat bereits Stellung genommen und es gibt entsprechende Anfragen von Anwohnern. Auch wurde geprüft, ob im Falle einer Bewilligung der Status des Nordseeheilbades aberkannt werden könnte. Dies sei aber nicht der Fall, so Herr Olchers. Herr Bengen und Herr Olchers haben sich beim Landkreis Aurich zu einer Besprechung mit den zuständigen Behördenleitern zum Thema Deichvorlandverordnung getroffen. Hierbei wurde von der Bauaufsicht signalisiert, dass keine Aussicht auf Erfolg bestünde. Es würden keine neuen Bauten ohne Räumungs- und Sicherungskonzept genehmigt. Herr Dr. Friedrich betont, für wie wichtig er die Aufrechterhaltung des Kutschbetriebes über die Wintermonate hält und fragt, ob es eventuell Möglichkeiten gibt, woanders auf der Insel 2 Pferde unterzustellen. Herr Olchers teilt dazu mit, dass hierfür nur vorhandene Ställe genutzt werden dürfen und weist gleichzeitig darauf hin, dass es in dem Antrag um eine Bebauungsplanänderung geht, die voraussichtlich sehr aufwendig, teuer und langwierig sei. Herr Meyer und Frau de Vries würden dem Antrag im Sinne der Gleichbehandlung zustimmen. Die Kosten wären vom Antragsteller zu tragen. Herr Olchers wirft ein, dass die endgültige Entscheidung beim Landkreis Aurich liegt. Außerdem wurde der Antragstellerin bereits mehrfach vorgeschlagen, direkt beim Landkreis eine Bauvoranfrage zu stellen, was leider nicht geschehen ist. Laut Frau Bach sei es sehr wichtig, bald eine Lösung herbeizuführen, da Fahrten mit dem Rettungswagen aufgrund der Corona-Auflagen gestrichen sind. Hier wären Kutschfahrten eine Lösung. Herr Bengen gibt seinen Vorsitz vorübergehend an Herrn Bent und stimmt den angeführten Punkten grundsätzlich zu. Allerdings sei es falsch, dem Antrag zuzustimmen, da dies der falsche Weg sei. Man solle Frau Munier erneut deutlich darauf hinweisen, eine Bauvoranfrage an den Landkreis zu stellen. Herr Dr. Friedrich fragt, ob es möglich sei, hierüber abzustimmen. Herr Bengen verneint dies, da der TOP anders lautet. Somit beschließt der Rat einstimmig, den TOP zunächst zurückzustellen. Ein entsprechender Hinweis an Frau Munier soll durch die Verwaltung erfolgen.

 

TOP 9: Bebauungsplan Nr. 04; Antrag auf Nutzungserweiterung Lagerplatz

Herr Bengen erklärt, dass am Hafen nur etwas gelagert werden darf, wenn ein Aufschwimmen verhindert werden kann, wie z. B. mit einer entsprechenden Halle. Für die Errichtung einer Halle am Hafen zur Lagerung der Gerätschaften könnte von der Antragstellerin beim Landkreis Aurich eine Bauvoranfrage gestellt werden. Als Spedition handele es sich hier um einen „hafengebundenen Betrieb“, wofür diese Möglichkeit bestünde. Eine Bebauungsplanänderung müsse also auch hier nicht vorgenommen werden. Der Rat beschließt einstimmig, den TOP zunächst zurückzustellen. Ein entsprechender Hinweis an Frau Munier soll durch die Verwaltung erfolgen.

 

TOP 10: Hafenzweckverband Neßmersiel; Ganzjährige Liegeplätze im Hafen Neßmersiel (Individualverkehr)

Herr Ulrichs bemängelt, dass die ganzjährigen Liegeplätze für den Individualverkehr im Neßmersieler Hafen bislang nicht umgesetzt wurden, obwohl bereits im Jahr 2019 ein entsprechender Beschluss gefasst wurde. Wie Frau de Vries mitteilt, ist ein Steg an der Kajung geplant. Herr Olchers rät, das Thema in der nächsten Verbandsversammlung noch einmal anzusprechen. Ein Beschluss erfolgt nicht, da es sich lediglich um einen Beratungspunkt handelt.

 

TOP 11: Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

 

Auszeichnung Norderney

Herr Bent berichtet, dass Norderney in der Liste der nachhaltigsten Destinationen aufgeführt wird und möchte wissen, ob auch Baltrum an diesem Wettbewerb teilgenommen hat. Wie Herr Olchers mitteilt, sei dies nicht der Fall.

 

Parkplätze Hafen Neßmersiel

Herr Meyer erkundigt sich, weshalb am Neßmersieler Hafen immer noch Fahrzeuge stehen, obwohl der Hafen aufgrund der Sturmflutsaison gesperrt ist. Leider kann diese Frage in dieser Runde nicht beantwortet werden.

 

Hafenumbau Neßmersiel

Frau Bach erkundigt sich, wann die Umbaumaßnahmen im Neßmersieler Hafen beginnen. Wie Herr Olchers berichtet, hat sich der Umbau wegen der langen Lieferfristen für das Baumaterial verzögert, wobei auch die Corona-Pandemie sicherlich eine Rolle spielt. Die Maßnahme soll aber bald beginnen.

 

TOP 12: Schließung der Sitzung

Her Bengen schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.55 Uhr.

 

Es folgt eine Bürgerfragestunde

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                                                  Baltrum, 29.03.2021

 

R u n d m a i l    5 / 2 0 2 1

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

mit der ab heute für Niedersachsen geltenden Corona-Verordnung sind wieder neue oder geänderte Regelungen in Kraft getreten.

Hauptpunkt ist die Zulässigkeit einer Zusammenkunft von Personen nur mit den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind und nicht zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten.

Unverändert soll jede Person zudem private Reisen einschließlich tagestouristische Ausflüge sowie private Besuche vermeiden.

Übernachtungsangebote und das Gestatten von Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind weiterhin    untersagt. Eigentümer von Wohnungen und Häusern müssen selbst vor Ort sein, um maximal zwei weitere Personen eines anderen Haushalts ohne Entgelt aufzunehmen. Eine Weitergabe/Nutzung an Dritte (auch Familie oder Freunde/Bekannte) ist daher nicht möglich. Achten Sie bitte fairnesshalber hierauf.

 

An dieser Stelle möchte ich auch auf die heutige Bekanntmachung über die Kontrolle des Beherbergungsverbotes hinweisen.

 

Anreise auf die Insel / Abreise von der Insel

Es finden Kontrollen bei der An- und Abreise am Hafen statt.

Um dieses für alle Beteiligten einfacher zu gestalten und lange Wartezeiten zu vermeiden, wird um Beachtung folgender Punkte gebeten:

  • Die aktualisierte Dauer- /Jahreskurbeitragskarte ist zur Einsichtnahme bereit zu halten,
  • Handwerker halten einen schriftlichen Nachweis ihrer Firma zur Einsichtnahme bereit,
  • Drängeln Sie nicht und bleiben Sie bitte in der Warteschlange, nicht alle Gesichter (auch Insulaner) sind unseren Kontrolleuren, auch durch das Tragen der vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten Hafenbereich, bekannt.

 

Testungen

Hinsichtlich der Testungen gibt es derzeit noch keine endgültige Lösung. Hieran wird u.a. im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft gearbeitet.

 

Luca-App

Nachdem der Landkreis die Luca-App freigeschaltet hat, steht einer Nutzung durch alle auf der Insel weilenden Personen nichts mehr im Wege. Wir sagen tschüß zur Zettelwirtschaft!

Neben der Reederei, zahlreichen Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben, wie auch Vermietungsbetrieben der Insel sind QR-Codes von der Gemeinde- und Kurverwaltung für die Touristinfo/das Rathaus, das SindBad, das Haus des Gastes, Onnos-Kinderspielhaus und die Feuerwehr aktiviert worden. Hierdurch ist die Kontaktverfolgung ohne Papier möglich. Allen Gästen, Zweiwohnungsinhabern, Insulanern und Mitarbeitern wird empfohlen mitzumachen.

Laden Sie dazu neben der Corona-Warn-App unbedingt auch die Luca-App auf Ihr Smartphone.

Für Personen, die kein Smartphone nutzen, werden in Kürze QR-Code-Schlüsselanhänger auf der Insel zum Selbstkostenpreis in der Touristinfo erhältlich sein.

 

Osterfeuer

Aufgrund der aktuellen Lage wird das Osterfeuer in diesem Jahr entgegen der Tradition ohne Bewirtung und unter strikter Einhaltung der Corona-Vorgaben erfolgen. Menschenansammlungen sind untersagt.

Ich bitte Sie um Einhaltung und Ihr Verständnis. Danke!

 

Wichtige Telefonnummern

Corona-Hotline des Landes Niedersachsen, Tel.: 0511 120 6000

Corona-Hotline des Landkreises Aurich, Tel.: 04941 16-1616

 

Aufnahme in E-Mail-Verteiler

Wer in den E-Mail-Verteiler der Gemeinde- und Kurverwaltung für Rundmails und andere Informationen aufgenommen werden möchte, teilt seine E-Mail bitte unter gemeinde@baltrum.de oder kurverwaltung@baltrum.de mit.

 

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

                                      

Ihr

Harm Olchers

Die Gemeinde Baltrum weist aus aktuellem Anlass nochmals darauf hin, dass auf Grundlage der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung

der Betreiberin oder dem Betreiber

– einer Beherbergungsstätte oder einer ähnlichen Einrichtung,
– eines Hotels,
– eines Campingplatzes oder
– eines Bootsliegeplatzes

sowie

– der gewerblichen oder privaten Vermieterin oder
– dem gewerblichen oder privaten Vermieter einer Ferienwohnung oder eines

Ferienhauses

Übernachtungsangebote und das Gestatten von Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt ist.

In diesem Zusammenhang wird besonders darauf hingewiesen, dass unter dieses Verbot ausdrücklich auch die Nutzung einer Zweitwohnung zu vorgenannten Zwecken fällt, solange diese nicht durch die/den berechtigten Eigentümer/in selbst erfolgt. Sowohl eine entgeltliche als auch eine unentgeltliche Überlassung von Zweitwohnungen an Dritte ist verboten.

Die Gemeinde Baltrum schließt sich außerdem dem in der Niedersächsischen Corona-Verordnung verankerten Appell der Landesregierung an, wonach private Reisen einschließlich tagestouristischer Ausflüge sowie private Besuche unbedingt zu unterlassen sind.

Die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen wird verstärkt kontrolliert. Insbesondere die Fahrgäste der Reederei und des Töwerland-Express werden um Verständnis für etwaige Verzögerungen bei der An- und Abreise gebeten.

Führen Sie bitte stets Ihre Dauer-/Jahreskurkarte oder einen Handwerkernachweis (ausgestellt von der Firma mit Angabe des Namens des Handwerkers, des Arbeitsortes und den Kontaktdaten des Arbeitgebers) mit sich. Verzichten Sie zum Schutze von Dritten auf Begleitpersonen.

Baltrum, den 29. März 2021

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

Olchers

Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Baltrum

 

Zusammensetzung des Gemeinderates nach der Kommunalwahl am 11. September 2016

Sitzübergang

Mit Schreiben vom 23.02.2021 hat Herr Edzard Meyer sein in der o.g. Wahl erworbenes Mandat im Rat der Gemeinde Baltrum niedergelegt.

Ersatzperson für die Wählergruppe Gemeinsam für Baltrum (GfB, Wahlvorschlags-Nr. 18) ist Frau Karen Kammer, Haus-Nr. 242, 26579 Baltrum.

Der Gemeindewahlausschuss hat durch Feststellung die o.g. Wahl einschließlich der Reihenfolge der Ersatzpersonen in seiner Sitzung am 13.09.2016 bestätigt.

 

Gemeinde Baltrum

Der Gemeindewahlleiter

Olchers

 

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                                                  Baltrum, 18.03.2021

 

R u n d m a i l    4 / 2 0 2 1

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Corona ist weiterhin das fast alles beherrschende Thema. In und nach der letzten Ratssitzung wurde deutlich, dass viele offene Fragen bestehen, die zu viel Unsicherheit führen und einer Klärung bedürfen.

Die eine oder andere Frage kann ich vielleicht mit dieser Rundmail beantworten.

 

Krisenstab und Arbeitsgemeinschaft „Baltrum nach Corona“

Auf Baltrum gibt es zwei Gruppen, die im Austausch stehen.

Zum einen besteht seit März 2020 der Baltrumer Krisenstab der Gemeinde, der sich aus dem Bürgermeister, der Polizei, der Feuerwehrführung und einem Vertreter der AG „Baltrum nach Corona“ zusammensetzt.

Daneben gibt es die soeben genannte AG „Baltrum nach Corona“, die sich nach der Sitzung des Werksausschusses im vergangenen Jahr gebildet hat. Diese AG ist ein Zusammenschluss von Baltrumern, insbesondere Unternehmern, die sich mit dem „Wiedereinstieg“ in ein möglichst normales Inselleben befassen.

Bindeglied zwischen beiden Gruppen ist Herr Galt Heiken, der Ihre Anregungen und Vorschläge zum Umgang mit der Corona-Pandemie gerne aufnimmt und zur weiteren Besprechung und Veranlassung mit in den Stab und die AG bringt.

Sie erreichen Herrn Heiken unter der Rufnummer (04939) 9108787 und per Mail an galtheiken@web.de.

Sollten Sie sich angesprochen fühlen, die AG „Baltrum nach Corona“ persönlich unterstützen zu wollen, nur zu, Herr Heiken nimmt Sie gerne in den Verteiler auf.

 

Testungen

Eine möglichst sichere Saison kann uns bevorstehen, wenn wir allen Baltrumern, Bediensteten und Gästen regelmäßige Tests ermöglichen.

Die Testung der Bürgerinnen und Bürger, sowie der Beschäftigten kann nach Aussage der Arztpraxis                voraussichtlich dort erfolgen, was derzeit geprüft wird. Weitere Testzentren auf Baltrum sind in                       Vorbereitung. Erforderliche Abstimmungen laufen derzeit mit den zuständigen Stellen.

Wie eine Testung vor Betreten der Insel gewährleistet werden kann, steht hingegen noch nicht fest. Auch hieran wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet.

 

Luca-App

Das Gesundheitsamt des Landkreises Aurich nutzt seit Kurzem die Luca-App und erprobt diese nun, so dass eine Übermittlung von Bewegungsdaten aus teilnehmenden Betrieben im Notfall möglich sein wird. Betriebe, die ein Interesse an der Einbindung der App haben, können sich über die AG „Baltrum nach Corona“ oder über die Internetseite: https://www.luca-app.de/ informieren. Eine übergreifende Nutzung auf der Insel ist wünschenswert, um eine einheitliche Handhabung für unsere Gäste und Einwohner zu gewährleisten und um die Akzeptanz zur Anwendung zu erhöhen.

 

OFI-Reservierungssystem

Das OFI-Reservierungsprogramm ist insbesondere auf die Vergabe von Timeslots, d.h. auf die Buchung           innerhalb festgelegter Zeitfenster, ausgelegt.

Auf der zugehörigen Seite können sich Leistungsträger präsentieren und ein Kontingent freischalten, in dem der Gast die in Ihrem Betrieb verfügbaren Zeiten und Plätze einsehen und buchen kann.

Unsere Baltrumer Startmaske finden Sie unter https://reservierung.baltrum.de/

(Etwas) weiter als wir ist unsere Nachbarinsel Norderney https://reservierung.norderney.de/

Ein Erklärvideo für Leistungsträger finden Sie im Internet über den folgenden Link: https://www.youtube.com/watch?v=Sdbcw-91iLo

In Abgrenzung zur Luca App geht das OFI-System über die reine Kontaktnachverfolgung hinaus, da es sowohl die Vorabreservierung als auch das Ein- und Auschecken vor Ort ermöglicht.

Gäste können über das System der OFI ohne Registrierung eine Reservierung bzw. einen Check-In vornehmen. Die Installation einer App ist dafür nicht vorgesehen.

Falls eine Kontaktnachverfolgung erforderlich wird, können Sie für Ihren Betrieb aus dem System eine Excel-Datei generieren, die Sie dann an das Gesundheitsamt übermitteln können.

Die Anwendung ist für Sie als Leistungsträger und für Ihre Gäste kostenlos.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Kontingent sowie die möglichen Buchungszeitfenster anzupassen und behalten somit Ihre Flexibilität. Das System der OFI ist als Ergänzung zur luca-App zu sehen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Moschner (04939 8030) oder Frau Bunten (04939 8026).

 

14-tägige Quarantänepflicht bei Einreise

Auf die geltenden Einreisebestimmungen aus dem Ausland, besonders aus Risikogebieten und Hochrisikogebieten habe ich Sie bereits in meiner letzten Rundmail hingewiesen. Die Einreise muss weiterhin zwingend über das Portal http://www.einreiseanmeldung.de angemeldet werden. Geändert hat sich allerdings die Dauer der Tage in Quarantäne. Diese wurde von 10 auf 14 Tage erhöht.

 

Osterfeuer

Ab morgen Mittag, Freitag, den 19. März  bis Ostersamstag, den 03. April 2021 um 10.00 Uhr dürfen Sie wie gewohnt Ihre geschnittenen Sträucher und Äste zum Osterfeuer bringen. Gesammelt wird südlich des        „Dünenschlösschens“ auf dem Heller.

Für die Anlieferung bitte ich Sie, lediglich die vorhandene Auffahrt zu nutzen und nicht den Deich. Bringen Sie das Brenngut möglichst nah an den Feuerhaufen und achten Sie bitte darauf, dass keine Bretter, Türen, Pappe, Reifen, Matratzen und andere schadstoffbelastete Materialien verbrannt werden.

Der Durchmesser der Äste und Zweige darf 10 cm nicht überschreiten, da starke Äste und Wurzelwerk nicht vollständig verbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

Da das Osterfeuer auch in den nächsten Jahren stattfinden soll, bitte ich Sie, auf die strikte Einhaltung der Anlieferung und der zugelassenen Materialien zu achten.

Aufgrund der aktuellen Lage wird das Osterfeuer in diesem Jahr entgegen der Tradition ohne Bewirtung und unter strikter Einhaltung der Corona-Vorgaben erfolgen. Menschenansammlungen sind untersagt.

Ich bitte Sie um Einhaltung und Ihr Verständnis. Danke!

 

Kontakte und kurze Wege

Corona-Hotline des Landes Niedersachsen, Tel.: 0511 120 6000

Corona-Hotline des Landkreises Aurich, Tel.: 04941 16-1616

Einige Baltrumer unterstützen uns bereits durch Ideen und konstruktives Feedback, ob positiv oder negativ. Aus diesem Grund richte ich meine Bitte nochmals an Sie: Wenn Sie Erfahrungsberichte, umsetzbare Vorschläge und Anregungen haben, die uns im Umgang mit der Pandemie behilflich sein können, nutzen Sie die kurzen Wege und kontaktieren Sie uns gerne. Meine Kollegen und mich können Sie im Rathaus wie gewohnt telefonisch erreichen.

 

 

Behalten Sie weiterhin Mut und bleiben Sie gesund!

                                      

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

R u n d m a i l    Nr. 3/2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir versuchen Sie stets über die aktuellen Ereignisse hinsichtlich der Corona-Pandemie auf dem Laufenden zu halten. Dieses gestaltet sich zurzeit sehr schwer, da die in den Medien diskutierten und aufgeworfenen Fragen und Vorschläge (noch) nicht durch die aktuellen Vorgaben von Bund und Land gestützt sind.

 

Nach wie vor hoffen wir in die Saison starten zu können und tauschen uns über die nächsten Schritte mit den anderen Inseln, unserer Kreisverwaltung und auch hier im Baltrumer Krisenstab aus.

Der Landkreis arbeitet derzeit mit Hochdruck an einer einheitlich gestützten EDV-Lösung (u.a. luca-App). Auch wir warten auf klare Vorgaben aus Hannover, die uns die nächsten Schritte aufzeigen. Ob wir die Insel zu Ostern für touristische Reisen öffnen dürfen, kann ich Ihnen leider noch nicht zusichern. Diese Entscheidung liegt nicht bei uns selbst, sondern wird vom Bund und dem Land Niedersachsen getroffen.

Gemeinsam mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern, wie auch mit den Touristikern der sieben Ostfriesischen Inseln versuchen wir eine geregelte Öffnung der Inseln zu erreichen. Hierzu sind Positionspapiere an die Landesregierung in Hannover auf den Weg gebracht worden.

Im Fokus unserer Beratungen, Gedanken und Austausche stehen Ideen und Lösungsansätze für eine Öffnungsstrategie sowie die Handhabung und der Umgang mit den notwendigen Testungen aller Insulaner, Beschäftigten und Gäste. Ein entsprechender Fahrplan ist derzeit leider noch nicht gesetzlich geregelt. Wir bereiten uns dennoch in Abstimmung mit der Arztpraxis vor, um schnell reagieren zu können, sobald uns die Details zur Testung bekannt sind.

Bei allem Eifer und allen Anstrengungen müssen wir aber auch für den Fall gewappnet sein, dass das Virus unsere Insel erreicht.

 

Einreise von Mitarbeitern aus dem Ausland

Hinweisen möchte ich in diesem Zuge auf die geltenden Einreisebestimmungen aus dem Ausland, besonders aus Risikogebieten und Hochrisikogebieten. Die Einreise muss zwingend über das Portal http://www.einreiseanmeldung.de vor der Einreise angemeldet werden. Eine Arbeitsaufnahme ist erst nach erfolgter zehntägiger Quarantäne, die durch erneuten negativen Test nach fünf Tagen unterbrochen werden kann, möglich.

 

Ihr Einsatz in schwierigen Zeiten

Wenn Sie Erfahrungsberichte, umsetzbare Vorschläge und Anregungen haben, die uns in unseren Planungen behilflich sein könnten, teilen Sie uns diese gerne mit. Meine Kollegen und mich können Sie unter den bekannten Rufnummern oder per E-Mail wie gewohnt erreichen.

Antworten auf Fragen zur Corona-Verordnung erhalten Sie auch bei der Corona-Hotline des Landes unter Tel. 0511/120-6000 oder des Landkreises Aurich unter Tel. 04341/16-1616.

Eigene Wohnungen und Ferienhäuser dürfen ausschließlich selbst im Rahmen der Cororna-Vorgaben genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Auf nicht zwingend notwendige Reisen soll verzichtet werden (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html).

 

Wir hoffen auf klare Vorgaben, die wir Ihnen und unseren Gästen mitteilen können.

 

Bitte behalten Sie Mut und bleiben Sie gesund!

Ihr

Harm Olchers

 

Nächste Sitzung des Rates Nr. 31 (17. Wahlperiode)

Montag, den 15. März 2021

16.00 Uhr

im Veranstaltungsraum des Kinderspielhauses

 

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der anwesenden Beigeordneten und der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 29 (17. WP) vom 27.10.2020
  4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  5. Bericht der Verwaltung
  6. Feststellung Sitzverlust gem. § 52 Abs. 2 NKomVG
  7. Verpflichtung gem. § 60 NKomVG
  8. Pflichtenbelehrung gem. § 43 i.V.m. § 54 Abs. 3 NKomVG
  9. Neubesetzung der Ausschüsse gem. § 71 Abs. 9 NKomVG
  10. Schiedsamtswesen, Neuwahl der Schiedsperson
  11. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Baltrum,

Beschluss über die Neufassung

  1. Kommunalwahl, Berufung stellvertretende Wahlleitung
  2. Raumordnungsverfahren Seetrassen 2030
  3. Antrag GfB, Aktionsplan Parkplätze Neßmersiel
  4. Antrag CDU, Resolution Baltrumer Rat pro Töwi
  5. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
  6. Schließung der Sitzung

 

Bürgerfragestunde

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Olchers

 

Wichtiger Hinweis:

Zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie können leider nur höchstens 10 Zuschauer/-innen zugelassen werden. Um eine vorherige Anmeldung unter der Email-Adresse: prieb@baltrum.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04939/80-21 wird gebeten. Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Der Zutritt zum Kinderspielhaus erfolgt über den Haupteingang.

Es wird darum gebeten, dass die Zuschauer/-innen während der Sitzung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Warme Kleidung wird empfohlen, da eine Querlüftung erfolgt.

Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.

 

 

Wahlbekanntmachung der Wahlleitung

Für die Kommunalwahlen am 12. September 2021 gebe ich aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) folgendes bekannt und fordere zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf:

  1. Zahl der Vertreterinnen/Vertreter: -Ratsmitglieder-   -Höchstzahl der Bewerberinnen / Bewerber je Wahlvorschlag-

Rat der Gemeinde Baltrum                          -8-                                                      -13-

  1. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche:

Im Wahlgebiet besteht ein Wahlbereich: 001 Gemeinde Baltrum.

  • Unterschriften für Wahlvorschläge:

Jeder Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl muss von mindestens -10- Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen

(§ 21 Abs. 9 NKWG).

Hiervon ausgenommen sind gemäß § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 NKWG die folgenden Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge:

Christlich Demokratische Union Deutschlands                                -CDU-

Sozialdemokratische Partei Deutschlands                                       -SPD-

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                                                    -GRÜNE-

Freie Demokratische Partei                                                          -FDP-

DIE LINKE Niedersachsen                                                          -DIE LINKE-

Alternative für Deutschland                                                          -AfD-

Wählergruppe Baltrum 21                                                             -BALTRUM 21-

Wählergruppe Gemeinsam für Baltrum                                           -GfB-.

Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bestätigung des Wahlrechts eingehen, ungültig.

  1. Inhalt und Form der Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen:

Die Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen für die Wahl der Vertretungen müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff NKWG und der §§ 32 ff NKWO entsprechen.

Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin / eines Einzelbewerbers (Einzel-wahlvorschlag) darf nur den Namen dieser Bewerberin / dieses Bewerbers enthalten.

  1. Einreichung der Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen:

Die Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 26.07.2021, 18.00 Uhr beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Baltrum, Rathaus,

Zimmer E 3, oder im Wahlamt, Zimmer E1, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, einzureichen.

  1. Wahlanzeige:

Parteien, die nicht unter Punkt III. aufgeführt sind, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gemäß § 22 Abs. 1 NKWG bis zum 14.06.2021 der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.

 

26579 Baltrum, den 01.03.2021

 

Olchers

Gemeindewahlleiter

 

Öffentliche Bekanntmachung

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern für das Wahlgebiet der Gemeinde Baltrum

 

Die in der Gemeinde Baltrum vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum

12.03.2021

Wahlberechtigte des oben genannten Wahlgebiets als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 12. September 2021 vorzuschlagen.

 

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzerinnen/Beisitzer (§ 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes –NKWG-).

 

Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber und Vertrauenspersonen sowie stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nach § 13 Abs. 2 NKWG ein Wahlehrenamt nicht innehaben.

 

Die Berufung zu einem Wahlehrenamt können nach § 13 Abs. 3 NKWG ablehnen:

  1. die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtags und der Landesregierung,
  2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind,
  3. Wahlberechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
  5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichen Grund oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
  6. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.

 

26579 Baltrum, 12.02.2021

 

Olchers

 

  

Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Baltrum

Kommunalwahl am 12. September 2021

 

Gemäß § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der aktuell geltenden Fassung werden hiermit die Namen und Anschriften des Gemeindewahlleiters und der stellvertretenden Gemeindewahlleiterin öffentlich bekannt gemacht:

 

Gemeindewahlleiter:

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum

Telefon:         04939-8025

E-Mail  :         olchers@baltrum.de

 

stv. Gemeindewahlleiterin:

Anita Hochgrebe

Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum

Telefon:         04939-8024

E-Mail  :         hochgrebe@baltrum.de

 

 

Baltrum, den 12.02.2021

Gemeinde Baltrum

Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                                                   Baltrum, 09. Februar 2021

 

R u n d m a i l

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es ist bereits Februar und Ostern rückt näher. Wir hoffen, dass wir planmäßig und voller Zuversicht in die neue Saison starten können und warten gespannt auf die nächsten Entscheidungen und die weitere Entwicklung. Auch wenn das Einhalten der Regeln vermehrt schwer fällt und einen langen Atem verlangt, bedanke ich mich für jedes umsichtige Verhalten und den starken Zusammenhalt auf unserem Eiland. Ebenso freue ich mich, dass die ersten Impfungen auf der Insel haben stattfinden können.

Über die folgenden Punkte möchte ich Sie in der Zwischenzeit gerne informieren:

 

Straßenreinigung und Räumpflicht

Nach der Satzung der Gemeinde Baltrum über die Straßenreinigung vom 29.08.1986 ist den Eigentümern innerhalb der geschlossenen Ortslage von bebauten und unbebauten Grundstücken die Reinigung der            öffentlichen Straßen einschließlich des Winterdienstes auferlegt worden. Die Form der Reinigung regelt die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Inselgemeinde Baltrum vom 03.02.1999 u.a. wie folgt:

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut sowie die Beseitigung von Schnee und Eis, ferner bei Glätte das Bestreuen der Gehwege… Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege und Gehwege … mit einer geringeren Breite als 1,00 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,00 m freizuhalten.

 

Raumordnungsverfahren für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore Anbindungsleitungen im nds. Küstenmeer, Seetrassen 2030

An dieser Stelle wird nochmals auf die derzeit laufende Auslegung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore Anbindungsleitungen im nds. Küstenmeer, Seetrassen 2030, hingewiesen.

Die Unterlagen können auch noch bis zum 01.03.2021 hier bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Eine vorherige Terminabsprache unter der Rufnummer 04939/80-25 (Herr Olchers) ist auf Grund der Corona-Pandemie erforderlich.

Stellungnahmen zu den Unterlagen sind bis zum 01.04.2021 an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zu richten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hinweisbekanntmachung vom 26.01.21 oder der Internetseite: www.arl-we.niedersachsen.de/Seetrassen-2030.

 

Strandumkleidekabinen: Platz für Ihre Werbung

Die Kurverwaltung restauriert zur Badesaison 2021 die vier Strandumkleiden.

Geplant ist, die vorhandenen Wände der Umkleiden gestalterisch zu verschönern. Jede Umkleide verfügt über drei große Wände von jeweils 1,60 x 1,20 m und einer kleineren Wand am Eingang mit etwa 80 cm Breite. Auf die Wände sollen bedruckte Klebefolien aufgetragen werden.

Zur Unterhaltung unserer Badegäste möchten wir zwei der Wände mit Cartoons füllen, die eigens für diese Aktion beim kommenden Inselwitz im Mai entstehen sollen. Dafür sollen die Künstler mit einem kleinen Honorar belohnt werden. Wand Nr. 3 soll von der Kurverwaltung selbst genutzt werden (z.B. für die Bewerbung des Baltrum-Shops), Wand Nr. 4 steht Ihnen als Kooperationspartner zur Verfügung (s. Anlage 1).

Für die Finanzierung der Foliendrucke und der Künstlerhonorare suchen wir nun jeweils einen Kooperationspartner, welcher eine der 1,60 x 1,20 m großen Wände als Werbefläche zur Verfügung gestellt bekommt, auf der er unseren Badegästen seinen Betrieb präsentieren kann. Hierfür veranschlagen wir eine Werbe-Pauschale von 490 Euro (zzgl. MwSt.). Die Werbefläche bleibt dem Sponsoren für drei Jahre erhalten.

Bei Interesse melden Sie sich/meldet Ihr Euch bitte bis Freitag, den 26.02.2021 bei Jantje Bunten
(bunten@baltrum.de).

Nähere Informationen (z.B. Details zur Erstellung der Druckvorlage) erhalten Sie im Anschluss.

 

Fördermöglichkeiten

Weiterhin werden Corona-Hilfen für Unternehmen gewährt. Informationen entnehmen Sie bitte der Präsentation der NBank in der Anlange (s. Anlange 2).

Hinweisen möchten wir Sie außerdem auf den Förderwegweiser Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Unter https://www.deutschland-machts-effizient.de  werden Fördermöglichkeiten zum energieeffizienten Bauen und Sanieren aufgelistet.

 

Öffnungszeiten Rathaus

Leider sind die öffentlichen Gebäude auf Grund der derzeitigen Lage für den Publikumsverkehr geschlossen.

Das Rathaus ist dennoch wie gewohnt besetzt. Ihre Ansprechpartner erreichen Sie telefonisch und falls gewünscht auch persönlich nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung.

 

Alles Gute weiterhin und bleiben Sie gesund!

                                      

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                                                   Baltrum, 26. Januar 2021

 

R u n d m a i l

 

Raumordnungsverfahren für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore     Anbindungsleitungen im nds. Küstenmeer, Seetrassen 2030

 

Die Amprion Offshore GmbH sowie die TenneT Offshore GmbH planen Korridore durch das niedersächsische Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) für Netzanschlusssysteme zur Anbindung von Offshore-Windparks in der Nordsee (Seetrassen 2030). Das Amt für regionale Landesentwicklung hat jetzt das Raumordnungsverfahren für diese Planung eingeleitet. Die zu prüfenden Leitungskorridore führen über die Inseln Baltrum bzw. Langeoog und landen an der Küste im Bereich der Gemeinden Dornum sowie Neuharlingersiel an.

Das Raumordnungsverfahren dient neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.) auch einer frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit.

Die Antragsunterlagen sowie nähere Informationen zur Auslegung und zur Möglichkeit der Abgabe einer Äußerung finden sie im Internet unter:

www.arl-we.niedersachsen.de/Seetrassen-2030.

Die formelle, gesetzlich vorgesehene öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8 in Oldenburg.

Neben dieser Auslegung liegen die Unterlagen auch der Gemeinde Baltrum vor und können in der Zeit vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021 hier eingesehen werden.

Bitte wenden Sie sich an Herrn Olchers (Tel.: 04939 / 80-25), wenn Sie die Unterlagen einsehen möchten.

Äußerung zu der Planung können bis einschließlich 01.04.2021 an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems gerichtet werden.

Schriftliche Stellungnahmen senden Sie bitte an:
– die Email-Adresse: karin.flemming@arl-we.niedersachsen.de
oder
– die Postanschrift der verfahrensführenden Behörde: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg (Oldenburg).

Die weitere Bearbeitung der Stellungnahmen wird vereinfacht, wenn Stellungnahmen in digitaler Form (per Email) übersandt werden.

Die Stellungnahmen werden in die Prüfung und Abwägung im Zuge des Raumordnungsverfahrens einbezogen. Die Planungsträger erhalten die Stellungnahmen zur Kenntnis. Eine individuelle Beantwortung der Äußerungen erfolgt weder durch die Landesplanungsbehörde noch durch die Planungsträger.

Das Raumordnungsverfahren endet mit einer Landesplanerischen Feststellung. Dieser wird dann zu entnehmen sein, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden.

Die Genehmigung der Leitungen erfolgt erst im Anschluss an das Raumordnungsverfahren in Planfeststellungsverfahren. Dafür ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. Die Landesplanerische Feststellung wird in diesem Genehmigungsverfahren berücksichtigt.