Rundmail 05/2026 Der Bürgermeister 29.07.2026

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 29.07.2026

Der Bürgermeister

 

 

R u n d m a i l   5 / 2 0 2 6

 

 Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber, liebe Gäste,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Fahrräder

Am 20.07. begannen auch in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, noch einmal auf die Fahrradparksituation an den Strandaufgängen hinzuweisen.

An den Strandaufgängen Kinderspielhaus, Strandcafé und Uschis stehen Fahrradparkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diese, denn auf dem Höhenweg und am Strand ist das Radfahren nicht gestattet.

Uns ist bewusst, dass die vorhandenen Fahrradstellplätze in der Hauptsaison schnell ausgelastet sein können. Dennoch bitten wir Sie, Fahrräder nicht entlang der Strandaufgänge oder auf den Zuwegungen abzustellen.

Die Strandaufgänge dienen als Rettungswege und müssen jederzeit frei passierbar sein. Außerdem werden sie für die Belieferung der ansässigen Gewerbebetriebe benötigt.

Baltrum ist eine kleine Insel. Alle Ziele sind in wenigen Minuten bequem zu Fuß erreichbar. Vielen Dank, dass Sie mit Ihrer Rücksichtnahme dazu beitragen, die Wege frei und sicher zu halten.

 

Hunde

An die Leine bitte

In öffentlichen Anlagen, bei Veranstaltungen sowie im Hafenbereich sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen. Vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien (bezieht sich auf Niedersachsen und NRW) gilt im gesamten Kurbereich und innerhalb des Ortes Anleinpflicht – mit Ausnahme des Hellerweges unterhalb des Deiches (siehe Karte). Achten Sie aber bitte auch hier darauf, dass Ihr Hund nicht auf den Küstenschutzanlagen oder in den anliegenden Gärten der Anwohner herumstromert. Unmittelbar außerhalb des Ortes und südlich des Hellerweges beginnt der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Innerhalb dieser Schutzzonen untersagt die Verordnung des Nationalparks das freie Herumlaufen von Hunden. Unter Umständen haben Sie hier mit Konsequenzen der Nationalparkwarte zu rechnen.

Nur an den Hundestrand

Am Strand ist die Mitnahme von Hunden nur im östlichen Abschnitt D gestattet. Während des Strandbetriebes in der Saison sind die Mitarbeiter der Gemeinde Baltrum angewiesen, Gäste mit Hunden in den Abschnitten A bis C vom Badestrand zu verweisen. Hiervon ausgenommen ist ein Besuch bei den Gewerbebetrieben am Strand. Um zu den Gewerbebetrieben zu gelangen ist jedoch zwingend der Holzsteg zu nutzen (Abschnitt D – Gewerbetreibende – Abschnitt D).

Wichtig: Auch am Hundestrand gilt die Anleinpflicht!

 

Weitergehende Information sowie eine Inselkarte mit gekennzeichneten Freilaufflächen für Hunde können Sie unter https://www.baltrum.de/planen-buchen/infos-und-tipps/urlaub-mit-hund/ oder aus unserer Broschüre „Baltrum für Vierbeiner“ entnehmen. Diese liegt im Eingangsbereich des Rathauses oder in der Tourist-Info für Sie aus.

 

Strandmuscheln

Das Aufstellen von Strandmuscheln zwischen oder vor den Strandkörben ist nicht gestattet.

Bei Anmietung eines Strandkorbes ist das Aufstellen einer Strandmuschel (z. B. für Kleinkinder) ausnahmsweise erlaubt, soweit dadurch keine anderen Gäste oder Rettungswege beeinträchtigt werden.

 

Sauberkeit

Bitte achten Sie darauf, den Strand sauber zu halten und entsorgen mitgebrachte Verpackungen und Abfälle in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter.

 

 

Strandburgen/Buddeln am Strand

Bitte schütten Sie gebuddelte Löcher und Gräben beim Verlassen des Strandes wieder zu, um Unfälle zu vermeiden. Die Strandkörbe dürfen nicht in oder auf Sandhügel, Strandburgen oder in Kuhlen gestellt werden, da dies die Bergung bei Hochwasser erheblich erschwert. Achten Sie bitte auch auf Kinder, die tiefe Löcher buddeln; es besteht die Gefahr, dass es zu Verschüttungen mit tragischen Folgen kommen kann.

 

Meldepflicht

Baltrum ist eine lebendige Gemeinschaft. Damit das Zusammenleben auf unserer Insel reibungslos funktioniert und die Verwaltung für Sie optimal arbeiten kann, sind verlässliche Daten unerlässlich. Deshalb möchten wir Sie heute an eine wichtige gesetzliche Pflicht erinnern: die Einhaltung der Meldefristen.

Was gilt laut Bundesmeldegesetz?

Einzug: Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Auszug: Ein Wegzug ins Ausland muss innerhalb von zwei Wochen abgemeldet werden.

Umzug: Auch jeder Wohnungswechsel innerhalb der Insel muss binnen zwei Wochen gemeldet werden.

Warum ist das so wichtig?

Die korrekten Einwohnerzahlen beeinflussen direkt die Finanzierung unserer Infrastruktur, der Schulen und der medizinischen Versorgung auf der Insel. Eine verspätete Meldung erschwert zudem die Arbeit der Behörden erheblich.

Konsequenzen bei Versäumnissen

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir im Interesse aller Bürger konsequent handeln müssen. Das Überschreiten dieser gesetzlichen Fristen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Nichteinhaltung sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Bußgelder zu verhängen.

Bitte erledigen Sie Ihre An- oder Abmeldung daher immer rechtzeitig direkt im Rathaus. Unser Team im Bürgerbüro Herr Aumüller und Herr Klinger helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter!

Unterlagen:

gültiger Personalausweis oder gültigen Reisepass                                                                                                                                                                                         Wohnungsgeberbescheinigung

Online-Service:                                                                                                                                                                      An- und Ummeldung direkt über das Bürgerbüro Baltrum erledigen. https://gemeindebaltrum.de/buergerbuero-einwohnermeldeamt

Einschränkung:                                                                                                                                                                             Funktion steht derzeit noch nicht für alle EU-Länder zur Verfügung.

 

Stellenangebote

Die Gemeinde Baltrum sucht aktuell neue Mitarbeiter:innen für verschiedene Bereiche. Alle Stellenanzeigen finden Sie auf https://www.baltrum.de/informieren/gemeinde-baltrum/stellenangebote/. Anfragen und Bewerbungen nehmen wir unter Mail: gemeinde@baltrum.de entgegen.

 

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers