B E K A N N T M A C H U N G

 

Planfeststellungsverfahren für die ±525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-9-3 – Unterweser für den Bereich der 12-sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode – Abschnitt Seetrasse –

I.

Die Tennet Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Offshore-Anbindungssysteme sind nicht in der Anlage 1 des UVPG aufgeführt und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des § 1 UVPG. Gleichwohl wird auf freiwilliger Basis eine Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

 

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform NOR-9-3 vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode mittels einer +/-525 kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromleitung).

Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Dornumergrode bis zum Netzverknüpfungspunkt Unterweser werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Auch für das in Parallellage verlaufende Verfahren Nor-9-2 erfolgt für die seeseitige Netzanbindung ein gesondertes Planfeststellungsverfahren.

Im Untersuchungsraum des Vorhabens liegen folgende Schutzgebiete, wobei durch das Vorhaben nicht alle Schutzgebiete flächenmäßig überbaut oder anderweitig in Anspruch genommen werden:

  • EU-VSG
    • Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01)
    • Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63)
  • FFH-Gebiete
    • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301)
  • Nationalparke
    • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Für das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301) kommt die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Natura 2000-Voruntersuchung zum Ergebnis, dass erheblichen Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Für die EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01) sowie Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63) legt die Vorhabenträgerin im Rahmen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung dar, dass unter Berücksichtigung von schadensbegrenzenden Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen anzunehmen sind.

Der vorliegende Plan enthält:

  • Anlage 1 Erläuterungsbericht
  • Anlage 1 Anhang 1 Allgemeinverständliche, nicht technische Zusammenfassung (AVZ)
  • Anlage 2.1 Übersichtspläne Seetrasse einschließlich Anlandung
  • Anlage 2.2 Wegenutzungspläne
  • Anlage 3 Bauausführung
  • Anlage 4 Lage- und Grunderwerbsplan/Bauwerksplan
  • Anlage 5 Kreuzungen
  • Anlage 6 Bauwerksverzeichnis
  • Anlage 8 Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Anlage 9 Grunderwerb/ dingliche Belastung
  • Anlage 10 Umweltfachliche Unterlagen
  • Anlage 11 Materialband und Quellen

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

 

II.

(1) Der Plan wird in der Zeit vom

17.08.2023 bis zum 18.09.2023 (einschließlich)

unter dem Titel „NOR-9-3 Seetrasse“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Daneben kann der Plan nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot  bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, Zimmer E 3, 26579 Baltrum während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.

Zudem ist der Plan auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de unter dem Titel „NOR-9-3 Seetrasse“ auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 18.10.2023 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.

Vor dem 17.08.2023 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( § 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG).

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde). Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die sich geäußert haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).

 

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der  Gemeinde Baltrum  (gemeindebaltrum.de) eingesehen werden.

 

gez. Olchers

 

B E K A N N T M A C H U N G

 

Planfeststellungsverfahren für die ±525 kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-9-2 – Unterweser für den Bereich der 12-sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode – Abschnitt Seetrasse –

I.

Die Tennet Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Offshore-Anbindungssysteme sind nicht in der Anlage 1 des UVPG aufgeführt und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des § 1 UVPG. Gleichwohl wird auf freiwilliger Basis eine Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

 

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform NOR-9-2 vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode mittels einer +/-525 kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromleitung).

Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Dornumergrode bis zum Netzverknüpfungspunkt Unterweser werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Auch für das in Parallellage verlaufende Verfahren Nor-9-3 erfolgt für die seeseitige Netzanbindung ein gesondertes Planfeststellungsverfahren.

Im Untersuchungsraum des Vorhabens liegen folgende Schutzgebiete, wobei durch das Vorhaben nicht alle Schutzgebiete flächenmäßig überbaut oder anderweitig in Anspruch genommen werden:

  • EU-VSG
    • Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01)
    • Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63)
  • FFH-Gebiete
    • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301)
  • Nationalparke
    • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Für das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301) kommt die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Natura 2000-Voruntersuchung zum Ergebnis, dass erheblichen Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Für die EU-VSG Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01) sowie Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63) legt die Vorhabenträgerin im Rahmen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung dar, dass unter Berücksichtigung von schadensbegrenzenden Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen anzunehmen sind.

Der vorliegende Plan enthält:

  • Anlage 1 Erläuterungsbericht
  • Anlage 1 Anhang 1 Allgemeinverständliche, nicht technische Zusammenfassung (AVZ)
  • Anlage 2.1 Übersichtspläne Seetrasse einschließlich Anlandung
  • Anlage 2.2 Wegenutzungspläne
  • Anlage 3 Bauausführung
  • Anlage 4 Lage- und Grunderwerbsplan/Bauwerksplan
  • Anlage 5 Kreuzungen
  • Anlage 6 Bauwerksverzeichnis
  • Anlage 8 Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Anlage 9 Grunderwerb/ dingliche Belastung
  • Anlage 10 Umweltfachliche Unterlagen
  • Anlage 11 Materialband und Quellen

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

 

II.

(1) Der Plan wird in der Zeit vom

17.08.2023 bis zum 18.09.2023 (einschließlich)

unter dem Titel „NOR-9-2 Seetrasse“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Daneben kann der Plan nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot  bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, Zimmer E 3, 26579 Baltrum während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.

Zudem ist der Plan auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de unter dem Titel „NOR-9-2 Seetrasse“ auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 18.10.2023 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.

Vor dem 17.08.2023 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( § 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG).

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde). Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die sich geäußert haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).

 

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Gemeinde Baltrum (gemeindebaltrum.de) eingesehen werden.

 

gez. Olchers

 

 

Sanierung der Strandstraße

Nachtbaustelle schränkt Verkehr zu Fähranleger ein

 

LKA/Dornum. Aufgrund einer Erneuerung der K212 (Strandstraße) in Neßmersiel ist die Erreichbarkeit des Hafenbereichs von Anfang Mai bis Ende Juni 2023 eingeschränkt. Im Rahmen einer Nachtbaustelle wird die alte Pflasterfahrbahn der Zufahrtsstraße zum Neßmersieler Fähranleger in Verbindung mit nächtlichen Vollsperrungen umfangreich saniert. Angepasst an die Fährzeiten wird die Zubringerstraße für den Verkehr tagsüber eingeschränkt freigegeben.

 

Ab dem 8. Mai 2023 ist die Erreichbarkeit des Bereiches rund um den Neßmersieler Hafen außerhalb der Fährzeiten eingeschränkt. Neben dem Fähranleger sind auch der Strandbereich, der Yachtclub sowie der dort verortete Parkplatz während der nächtlichen Bauarbeiten weder für Kraftfahrzeuge noch für Fußgänger*innen und Radfahrende erreichbar. Hintergrund ist eine umfangreiche Sanierungsmaßnahme auf einer Länge von knapp 700 Metern. Nach einem zunächst zu erfolgenden Rückbau des bestehenden Pflasters und Unterbaus, wird die Herstellung einer neuen Schottertragschicht und eines neuen Asphaltbelags bestehend aus Tragschicht, Bindeschicht und Deckschicht umgesetzt. Zusätzlich wird auch der Ausbau des Gehwegs zwischen Parkplatz und Hafen auf 150 Metern Länge sowie die Erneuerung der Fahrbahnmarkierung auf der gesamten K212 (von der L5 bis zum Hafen) erfolgen.

 

Die knapp zwei Monate dauernde Baumaßnahme soll bis zum 30. Juni fertiggestellt sein. Die ausführende Firma Strabag wird mit den Vorbereitungsmaßnahmen ab dem 3. Mai beginnen. Ab dem 8. Mai richten sich die jeweiligen Zeitfenster der nächtlichen Bauarbeiten in Verbindung mit der Straßensperrung nach dem Fahrplan der Fähre. Maximal liegen diese zwischen 18 und 9 Uhr des jeweiligen Folgetages. Im Anschluss an die letzte Fähre des Tages, starten die Bauarbeiten mit einer halben Stunde Unterschied. Ende der Sperrung am Morgen des Folgetags ist immer eine Stunde vor der jeweiligen Abfahrt der ersten Fähre Richtung Baltrum. Da die Fährzeiten tideabhängig sind, variieren die Zeitfenster der Sperrung. Eine Übersicht der Fährzeiten stellt die Baltrum-Linie auf Ihrer Webseite unter www.baltrum-linie.de/fahrplaene zur Verfügung.

Die Bautätigkeiten werden zwischen montagabends und donnerstagmorgens stattfinden, an den Wochenenden ruht die Baustelle. Darüber hinaus bilden die beiden langen Wochenenden über Himmelfahrt und Pfingsten eine Ausnahme, an denen ebenfalls keine Arbeiten stattfinden. Ab dem 22. Mai wird im Rahmen der zweiten Bauphase eine dauerhafte Vollsperrung des Straßenabschnitts zwischen der Parkplatzzufahrt und dem Hafen eingerichtet. Der Hafen kann in dieser Zeit über eine entsprechende Umleitung über den Parkplatz dennoch erreicht werden.

 

Begleitende Informationen zu den Sperrzeiten, weiterführenden Links und dem Baufortschritt stellt die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite unter www.landkreis-aurich.de/strandstrasse zur Verfügung.

 

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 06.04.2023

 

R u n d m a i l    2 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo-Sa. 12-18 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Ostermontag: 12-18 Uhr

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo-Fr: 10-12 Uhr u. 15-18 Uhr

Ostersamstag: 10-13 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Ostermontag: 10-12 Uhr und 15-18 Uhr

Tourist-Information im Rathaus:

Mo-Do: 9-12 Uhr u. 14-16 Uhr, Fr: 9-12 Uhr

Karfreitag, Ostersamstag und Ostermontag von 10-12 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Strandkorbvermietung:

Täglich von 10-13 Uhr

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss.

Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.

Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten:   -Ruhezeiten zu Ostern vom ersten (27.03.23) bis zum letzten

(15.04.23) Ferientag nach der Bundesferienordnung in den

Ländern Niedersachsen und    Nordrhein-Westfalen:

Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe)

und von 13-15 Uhr (Mittagsruhe)

 

Anleinpflicht: -Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu

führen.

Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen

Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen),

Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

 

Hundekot:     -Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres

Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

 

Pferdeäpfel:  -Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen,

und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Müllanlieferung an der Umschlagstation

Der MKW Betriebshof Baltrum lässt mitteilen, dass eine private Müllanlieferung bzw. -entsorgung ausschließlich dienstags in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr erfolgen darf.

Ein Abstellen von Müll außerhalb dieses Zeitfensters wird zukünftig zur Anzeige gebracht werden.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum                                                                                                      

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 10.03.2023

 

R u n d m a i l    1 / 2 0 2 3

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

Die Gemeinde Baltrum hat eine Vorschlagsliste für die Auswahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 aufzustellen.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die beim Amts- oder Landgericht in Verhandlungen gegen Erwachsene bzw. Jugendliche mitwirken.
Gesucht werden Personen, die in der Gemeinde Baltrum wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige 

(Richter*innen,Rechtsanwält*innen,Polizeivollzugbeamt*innen,Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener*innen sollten nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessierte Bürger*innen der Gemeinde Baltrum können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 20. März 2023 bei der Gemeinde Baltrum, Rathaus, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum bewerben.
Entsprechende Formulare können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen oder im Rathaus, Zimmer E4 abgeholt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Schütte, Tel. 049389/80-25.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss.  

Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden. 

Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten:  

Ruhezeiten zu Ostern vom ersten (27.03.23) bis zum letzten (15.04.23) Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe) und von 13-15 Uhr (Mittagsruhe)

 

Anleinpflicht:

Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

 

Hundekot:     

Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

 

Pferdeäpfel: 

Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen, und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Osterfeuer

Das Abbrennen des Osterfeuers ist üblicherweise für den Ostersamstag, den 08.04.2023 auf dem Heller unterhalb des „Dünenschlößchens“ vorgesehen. Die Anlieferung von Brennmaterial kann ab Freitag, den 24.03. erfolgen.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Auf Grund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige sollte 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

Müllanlieferung an der Umschlagstation

Der MKW Betriebshof Baltrum lässt mitteilen, dass eine private Müllanlieferung bzw. -entsorgung ausschließlich dienstags in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr erfolgen darf. Ein Abstellen von Müll außerhalb dieses Zeitfensters wird zukünftig zur Anzeige gebracht werden.

 

 

Photovoltaik und Wärmepumpen,

Beratungsangebote in Zusammenarbeit mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)

Noch immer beschäftigen sich die Medien mit dem „Habeck-Wärmepumpen-Szenario“. Dieses wirft in der Bevölkerung viele Fragen auf und veranlasst die Bürgerinnen und Bürger dazu, sich intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen.

Zu diesem „Problem“ und zur Photovoltaik auf dem eigenen Dach bietet der Landkreis Aurich in Kooperation mit der KEAN und der Verbraucherzentrale zwei Online-Veranstaltungen an. Zu diesen beiden Veranstaltungen finden Sie nachfolgend konkrete Informationen, die auch den Bürgerinnen und Bürgern in den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

 

Funktioniert eine Wärmepumpe in meinem Haus?

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und Landkreis Aurich bieten Online-Vortrag und Gruppenberatung

In einer Online-Veranstaltung können interessierte Bürgerinnen und Bürger sich darüber informieren, wie eine Wärmepumpe bei ihnen im Haus funktionieren könnte. Am 13.03.2023 lädt die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen von 17 bis 19 Uhr zu einem Vortrag und anschließender Gruppenberatung ein.

Zu Beginn wird in einem Vortrag das Grundwissen von einem Experten vermittelt. Danach können die Teilnehmenden in kleineren Gruppen ihre Fragen live an weitere fachkundige Energieberater und Energieberaterinnen richten. Auch individuelle Fragen, die sich auf die besonderen Gegebenheiten im eigenen Haus beziehen, können gestellt werden.

„Wärmepumpen sind das Heizsystem der Zukunft! In mittlerweile jedem zweiten Neubau in Deutschland werden Wärmepumpen installiert – in Bestandsgebäuden gibt es allerdings noch viel Potenzial: Denn auch in älteren Gebäuden kann der Einsatz von Wärmepumpen meist effizient und wirtschaftlich gestaltet werden.“ erklärt Gerhard Krenz von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. „Nur mit dem Umstieg auf erneuerbaren Energien können wir unser Klima schützen. Doch beim Thema Wärmepumpe herrscht noch Verunsicherung, unter welchen Bedingungen der Einsatz gelingt.“ Thema ist, welche Maßnahmen am und im Gebäude ggf. noch nötig sind, um den effizienten Wärmepumpen-Einsatz zu ermöglichen. „Gut informiert lassen sich die richtigen Entscheidungen für das eigene Haus treffen. Dazu wollen wir mit dieser Veranstaltung beitragen.“ bekräftigt Krenz.

Eine Anmeldung ist erforderlich unter: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/veranstaltungen/Funktioniert-eine-Waermepumpe-in-meinem-Haus-Online-Vortrag-und-2701

 

 

Mehr wissen über Solarstrom vom eigenen Dach

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN), Verbraucherzentrale und Landkreis Aurich bieten Online-Vortrag und Gruppenberatung

Per Video können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Nutzung von Solarenergie informieren. Am 20.03.2023 laden der Landkreis Aurich und die KEAN von 17 bis 19 Uhr zu einem Vortrag und anschließender Gruppenberatung ein.

Ein Energieberater der Verbraucherzentale Niedersachsen wird zunächst Basiswissen zur Solarstromerzeugung auf dem eigenen Dach vermitteln. Nach dem Vortrag können die Teilnehmenden in kleineren Gruppen ihre Fragen live an weitere Berater und Beraterinnen richten. Dabei kann es z.B. um technische und wirt­schaftliche Aspekte, um den Eigenstromverbrauch und die Einspeisevergütung gehen. Auch Fragen, die sich auf besondere Gegebenheiten im eigenen Haus beziehen, können an die Experten gestellt werden. „Wir sind sicher, dass wir auf diesem Weg schon viel Wissens­wertes zum Thema vermitteln können,“ erklärt Ingo de Vries vom Landkreis Aurich. „Nur mit dem Umstieg auf erneuerbaren Energien können wir unser Klima schützen. Für den Einsatz von Wärmepumpen und Elektromobilität benötigen wir ausreichend Strom aus erneuerbaren Energien. Gut informiert lassen sich die richtigen Entscheidungen für das eigene Haus treffen. Dazu wollen wir in dieser gemeinsamen Veranstaltung mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen beitragen“

Vorab kann schon ein Blick auf das Solardachkataster interessant sein. Dort kann festgestellt werden wieviel Strom auf dem eigenen Dach erzeugt werden kann. Das Kataster ist zu finden unter https://www.solarkataster-aurich.de/.

Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist erforderlich unter: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/veranstaltungen/index/Strom-erzeugen-mit-Photovoltaik-Vortrag-mit-Gruppenberatung-2685?pid=764

 

Hintergrund
Die Photovoltaik-Beratung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentrale Niedersachsen, der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und dem Landkreis Aurich. Die Beratungen werden von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

 

Gemeinde Baltrum                                                                         Baltrum, 22.12.2022

Der Bürgermeister

R u n d m a i l   1 0 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

Die Tourist-Info im Rathaus ist zwischen den Jahren täglich von 10-12 Uhr besetzt und telefonisch unter 04939/80-28 zu erreichen.

SindBad:

  1. 27.12.2022 – 07.01.2023 (montags bis samstags) v. 10 – 18 Uhr (sonntags geschlossen)

Ab 08.01.2023 geschlossen bis voraussichtlich Mitte März 2023.

Kinderspielhaus:

vom 27.12. – 30.12.2022 von 10 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr

am 31.12. von 10 – 13 Uhr

vom 02.01. – 06.01.2023 von 10 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr

Ab 07.01.2023 geschlossen.

 

Straßenreinigung und Räumpflicht

Nach der Satzung der Gemeinde Baltrum über die Straßenreinigung vom 29.08.1986 ist den Eigentümern innerhalb der geschlossenen Ortslage von bebauten und unbebauten Grundstücken die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich des Winterdienstes auferlegt worden. Die Form der Reinigung regelt die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Inselgemeinde Baltrum vom 03.02.1999 u. a. wie folgt:

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut sowie die Beseitigung von Schnee und Eis, ferner bei Glätte das Bestreuen der Gehwege… Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege und Gehwege…mit einer geringeren Breite als 1,00 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,00 m freizuhalten.

 

 

Kurbeitrag

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Kurbeitragssatzung auch in der Winterzeit Kurbeitrag zu erheben ist. Es sind stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrtszeiten der Fähre zu erwarten.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf die Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Traumjobs Baltrum

Das Jobportal: „Traumjobs“ ist mittlerweile online gestellt und kann unter: https://traumjobs-baltrum.de/ erreicht werden. Hier wird allen Arbeitgebern der Insel die Möglichkeit geboten, offene Stellen auf der Insel anzubieten. Gegen eine geringe Anzeigengebühr besteht die Möglichkeit, Ihr Stellenangebot einstellen zu lassen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Schütte, Tel. 80-25.

 

Offshore-Netzanbindungen

Nachdem das Raumordnungsverfahren für die Verlegung von zwei Kabelsystemen im Rahmen der Offshore-Netzanbindung durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) abgeschlossen ist, hat nun die Fa. TenneT Offshore den Antrag auf Zulassung von drei weiteren Kabelsystemen in dem Korridor über Baltrum ohne die ein weiteres Verfahren beantragt. Diesem Antrag wurde von Seiten des ArL zugestimmt, da hierfür die Durchführung eines erneuten Raumordnungsverfahrens gesehen wird. Auf Grund der Entwicklung ändert sich neben dem Umfang auch das Zeitfenster für diese Maßnahme. Interessierte finden nähere Informationen hier: Aufweitung Baltrum Korridor | Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (niedersachsen.de)

 

 

 

 

Dankeschön!

Ein bewegtes Jahr neigt sich dem Ende, rückblickend ein schnelles Jahr. Die beiden Naturgewalten Wasser und Feuer haben meine Mannschaft und mich in besonderem Maße auf Trab gehalten. Dank des guten Zusammenspiels mit allen Beteiligten konnte unseren Gästen aber die schönste Zeit des Jahres doch weitgehendst ermöglicht werden. Hierfür an dieser Stelle ein persönlicher Dank.

Die letzten Besucher- und Übernachtungszahlen zeigen, dass wir noch nicht auf dem Stand von vor der Pandemie sind, aber auf einem guten Weg. Die Arbeiten am Hafen in Neßmersiel (Hafenanlage und Parkplätze) sind soweit abgeschlossen, so dass ich hoffe, dass es nun auch dort zu reibungsloseren Abläufen kommen wird.

 

Anmerken möchte ich noch, dass neben uns auch der Pflegeverein „Gode Tied“ auf der Suche nach Fachkräften ist. Sollten Sie selbst Interesse an einer Beschäftigung auf der Insel haben oder eine liebe Person kennen, für die ein Arbeitsplatz auf der Insel denkbar wäre, melden Sie sich gerne bei uns.

 

Erneut möchte ich mich an dieser Stelle bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur aufrechterhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen, Baltrum zu dem machen, was das Leben auf dieser schönen Insel einfach lebenswert macht. Danke.

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeinde- und Kurverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr

Harm Olchers

 

22.12.2022 Rundschreiben des Bürgermeisters

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 30.09.2022

R u n d m a i l   9 / 2 0 2 2

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Ausschreibung der Strandflächen

Um künftig saisonbedingte Bauwerke für das touristische Angebot, wie z.B. Surfen, Kiten, Kajakfahren und Gastronomie anbieten zu können war die Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Bereich am Strand erforderlich. Dieser Bebauungsplan wurde von der Kreisverwaltung nun genehmigt und wird mit der Veröffentlichung rechtskräftig werden. Die Entwurfsplanung finden Sie unter: www.gemeindebaltrum.de/bauleitplanung

Der Gemeinderat stellt sich für diesen Bereich Angebote für Wassersport und begleitende Gastronomie von zwei bis drei Betreibern vor. Die Gestaltung der baulichen Anlagen und Gebäude ist vorgegeben.

Sollten Sie Interesse an einem saisonalen Betrieb am Baltrumer Nordstrand haben, können Sie sich um eine dieser Flächen bis zum 30.10.2022 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Bewerbung Strandfläche“ bewerben.

Folgende Eckdaten sollten in einem Konzept Beachtung finden:

  • Betriebszeit vom 01.05. bis zum 30.09. eines Jahres
  • Tägliche Betriebszeiten
  • Sportliches Angebot
  • Gastronomisches Angebot
  • Versorgung / Entsorgung / Lagerhaltung
  • Sicherung bei höheren Wasserständen
  • An- und Abtransport im Frühjahr bzw. Herbst
  • Lagerung der betrieblichen Anlagen im Winter
  • Vorstellbare Pachtdauer und angemessene Pachtvorstellung.

Straßenbeleuchtung

Nach einer Beratung im Gemeinderat werden wir uns den vorgeschlagenen Energiemaßnahmen im Landkreis Aurich mit kleinen Abweichungen anschließen. So werden wir auf der Insel die Straßenbeleuchtung nach Ende der Herbstferien (Anfang November) bereits um 22.00 Uhr abschalten. Dieses zu Ihrer Information, die Sie bitte auch an Ihre Gäste weitergeben möchten.

Einhaltung der Ruhezeiten

Ich möchte an dieser Stelle nochmals auf die auf der Insel geltenden Ruhezeiten hinweisen und um Beachtung bitten.     

Ruhezeiten:

  1. während des Sommerhalbjahres vom 01. Mai bis 30. September und während der Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien (vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) eines jeden Jahres die Zeiten von

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) und

21.00 Uhr bis 08.00 Uhr (Nachtruhe)

  1. während der übrigen Jahreszeit die Zeiten von

22.00 Uhr bis 07.00 Uhr (Nachtruhe).

Herbstferien 2022 im Zeitraum vom 04.– 28.10.

Kurbeitragskontrollen

Gem. § 2 Abs. 6 der Kurbeitragssatzung der Gemeinde Baltrum ist nicht beitragspflichtig, wer sich nur zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhält.

Wir weisen darauf hin, dass ein entsprechender Nachweis schriftlich vom Arbeitgeber vorzulegen ist und dieser zu Kontrollzwecken bei der Hafenkontrolle einbehalten wird.

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 31.08.2022

 

R u n d m a i l   8 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

heute möchte ich den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, wie den Beschäftigten nochmals das Projekt JobsOnIsland besonders ans Herz legen.

Wegen der verhaltenen Anzahl von Rück-/Anmeldungen teilte Herr Prof. Dr. Schmoll von der Jade-Hochschule mit, dass er den Termin um zwei Wochen auf Montag, 19.09.22 verlegen möchte. An diesem Tag soll vormittags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr der Workshop mit den Arbeitgebern und nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr der Workshop mit den Beschäftigten stattfinden. Es wäre sehr schön, wenn sich aus jeder Gruppierung mindestens acht Teilnehmerinnen oder Teilnehmer finden würden, um auch ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten.

Ich appelliere daher nochmals für eine Teilnahme an dieser für die Teilnehmer kostenfreien Veranstaltung, aus der sich hoffentlich Erkenntnisse ergeben, um neue oder weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unsere Insel gewinnen zu können. Es wäre zu schade, wenn wir diese Möglichkeit nicht nutzen würden.

 

Weitere Informationen:

Straßenbeleuchtung

Auch wir als Gemeinde Baltrum wollen und müssen unseren Beitrag dazu leisten, Energie einzusparen. Wir werden daher damit anfangen, zunächst die Straßenbeleuchtung ab dem 01. September nachts um 24.00 Uhr abzuschalten. Informieren Sie hierüber bitte auch Ihre Gäste.

Strandkörbe

Kurzfristig möchten wir am Montag, 05.09.22 von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr an der Mehrzweckhalle wieder einige gebrauchte Strandkörbe abgeben. Diese Körbe können ebenfalls in diesem Zeitraum besichtigt und für je 50,- € erworben werden. Es wird kein Bargeld angenommen. Jeder Erwerber bekommt einen Laufzettel und überweist den Betrag an die Kurverwaltung. Die Körbe sind sofort mitzunehmen. Diese Aktion findet nur an diesem Tag statt. Sollten Sie verhindert sein, beauftragen Sie bitte einen Freund, Bekannten usw., es erfolgen keine Reservierungen.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   7 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

heute kann ich froh und dankbar berichten, dass die Sandtransporte zur Wiederherstellung unseres Strandes gestern beendet worden sind und die Gerätschaften heute Morgen bereits die Insel verlassen haben. Unsere Mitarbeiter werden nun den letzten Strandabschnitt ausstatten, so dass dann zu Beginn der Sommerferien wieder die uneingeschränkte Nutzung des Strandes möglich ist.

An dieser Stelle möchte ich mich herzlich beim Land Niedersachsen (MW), dem NLWKN in Norden, dem Landkreis Aurich, der Nationalparkverwaltung, der Fa. Weers, wie auch allen Gästen und Einheimischen für die Unterstützung und das Verständnis bedanken.

Damit sich die aufgefahrenen Sandmassen setzen und festigen können, bitten wir darum, dass im Überflutungsbereich keine Burgen gebaut werden. Hierdurch wird ein Unterspülen des Sandes und eine Verflüssigung begünstigt.

 

Weitere Informationen:

DLRG

Wegen Personalmangel konnte die DLRG-Wachstation zwischenzeitlich nicht besetzt werden. Ab dem 26.06.2022 ist die Überwachung zu den Badezeiten wieder sichergestellt teilt die Einsatzplanung mit. Achten Sie bitte gegenseitig aufeinander.

Traumjob Baltrum

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es immer schwieriger geworden, passende Bewerber zu finden. Die Gemeinde- und Kurverwaltung wird daher das Projekt „Traumjob“ initiieren und ein Jobportal, welches als Sammelstelle für offene Stellen auf der Insel dienen soll, anbieten.

Alle Baltrumer Betriebe haben dadurch die Möglichkeit gegen eine geringe Anzeigengebühr ihr Stellenangebot dort einzustellen. Nähere Informationen erteilt dazu Herr Schütte, Tel. 04939 80-25.

Kurbeitrag

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es nach der Kurbeitragssatzung die Pflicht des Unterkunftsgebers ist, den Kurbeitrag von den Gästen einzuziehen. Gästen ist innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft eine Kurkarte auszustellen. Der Anlaufpunkt am Hafen dient dabei lediglich als Kontrollstelle, jedoch nicht als Zahlstelle.

Corona

Die Zahl der Infizierten steigt im Landkreis leider weiter an. Da die aktuelle Corona-Verordnung keinerlei Eingriffsmöglichkeiten bietet, bitten wir alle Gäste u. Einheimische umsichtig mit der Situation umzugehen. Infizierte Gäste setzen sich bitte mit Herrn Schütte vom Ordnungsamt in Verbindung (Tel. 80-25), um eine möglichst kontaktlose Rückreise zu ermöglichen.

 

Wir wünschen Ihnen und allen Gästen einen schönen Sommer.

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 16.05.2022

 

R u n d m a i l   6 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

bekanntermaßen haben die Stürme im vergangenen Winter, genaugenommen die Sturmflut am 19. Februar dieses Jahres, uns erhebliche Sandmassen vom Strand gespült, so dass wir diesen nicht wie gewohnt nutzen können.

Hiervon ist hauptsächlich der Nordstrand betroffen, der von uns allen zur Erholung genutzt wird. Der fehlende Sand soll nun wieder zurückgebracht werden. Durch die zugesagte Hilfe des Landes Niedersachsen ist es uns überhaupt möglich, diese Arbeiten ausführen zu lassen. Nun fragt man sich natürlich, ob diese Maßnahme nicht hätte schon früher erfolgen können. Leider nein, da erst ein förmliches  Ausschreibungsverfahren erfolgen musste. Nach Prüfung und Freigabe konnte der Auftrag nun erteilt werden. Dieses ist am vergangenen Freitag erfolgt. Die ausführende Firma Weers Erdbau ist bereits mit den Maschinen am gestrigen Sonntag auf die Insel gekommen und wird ab Mittwoch mit den Sandtransporten und dem Einbau des Sandes beginnen. Da es sich um Tidearbeiten handelt, werden die Arbeiten vorwiegend über das Niedrigwasser von mittlerer bis mittlerer Tide erfolgen. Zu den Badezeiten sind derzeit keine Transporte vorgesehen, so dass dann eine Nutzung des Strandes in gewohnter Weise möglich sein sollte.

Mit dem Transport und dem Einbau wird im westlichen Bereich des Strandes begonnen und dann weiter in östlicher Richtung fortgefahren werden. Hierdurch werden die Fahrstrecken kürzer und eine Nutzung des Strandes wird von Westen her immer größer.

Auf dem Strand sind derzeit Markierungspfähle mit bunten Köpfen eingespült, die für einen ordnungsgemäßen Einbau des Sandes notwendig sind. Bitte belassen Sie diese an den eingesetzten Stellen.

Ich möchte Sie hiermit um Verständnis für die Maßnahme bitten und bitte darum, dass Sie als Vermieter Ihre Gäste ebenfalls hierauf hinweisen. Der Ausführungszeitraum für die Arbeiten ist auf den 18.06.22 befristet und wir hoffen, dass zu diesem Datum die Arbeiten möglichst abgeschlossen sein werden und der Strand dann wieder für alle Nutzer uneingeschränkt zur Verfügung steht.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen hierzu haben, melden Sie sich gerne im Rathaus.

Ich danke Ihnen allen für Ihre Unterstützung und hoffe auf einen angenehmen Sommer für Sie, Ihre Gäste und die zahlreichen weiteren Besucher unserer schönen Insel.

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 14.04.2022

 

R u n d m a i l   5 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

Ostern steht vor der Tür und es sind schon zahlreiche Gäste zu uns auf die Insel gekommen, worüber wir uns sehr freuen. In Anbetracht der immer noch hohen Inzidenzwerte bitte ich Sie alle, sich umsichtig und rücksichtvoll zu Verhalten. Ich bitte daher darum, dass weiterhin in den Einrichtungen der Gemeinde- und Kurverwaltung eine FFP2-Maske zum eigenen und zum Schutz Dritter getragen wird. Dieses sollte auch in den Geschäften und auf den Fähren selbstverständlich sein.

Kommunizieren Sie dieses bitte auch mit Ihren Gästen.

 

Nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo.-Sa.: 10-18 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo.-Fr.: 10-12 Uhr u. 15-18 Uhr

Ostersamstag: 10-13 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Tourist-Information im Rathaus:

Mo.-Fr. 9-12 Uhr u. 14-16 Uhr

Karfreitag, Ostersamstag und Ostermontag von 10-12 Uhr

Ostersonntag: -geschlossen-

Strandkorbvermietung:

täglich von 10-15 Uhr

 

Bauleitplanung der Gemeinde

Der Bebauungsplan Nr. 13 „Strand“ liegt in der Zeit vom 20.04.2022 bis zum 20.05.2022 öffentlich aus und kann nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden. Auf die öffentliche Bekanntmachung im Bekanntmachungskasten des Rathauses und die folgende Hinweisbekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Baltrum wird verwiesen.

– 2 –

– 2 –

 

Zensus 2022 –Erhebungsbeauftragte gesucht-

Der Landkreis Aurich ist für den Zensus 2022 (auch bekannt als Volkszählung) auf der Suche nach Erhebungsbeauftragten. Aufgabe der Erhebungsbeauftragten wird es sein, die Befragung von einzelnen Haushalten durchzuführen. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet. Die Ausübung der Tätigkeit kann zwischen Mai und Ende Juli 2022 zeitlich flexibel eingeteilt werden.

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und würden den Landkreis bei dieser Aufgabe unterstützen wollen, dann melden Sie sich bitte bei Herrn Schütte im Rathaus, den Sie unter der Durchwahl 80-25 erreichen.

 

Zur Strandsituation kann ich Ihnen mitteilen, dass uns das Land für die Wiederherstellung eine Unterstützung zugesagt hat. Es sind die erforderlichen Gespräche erfolgt und die Anträge gestellt, so dass wir zeitnah mit einer Antwort aus Hannover rechnen dürfen und dann mit den Sandtransporten beginnen wollen, denn in dem jetzigen Zustand ist eine Ausbringung aller Strandkörbe und Spielgeräte nicht möglich. Wir hoffen, dass diese bis Anfang/Mitte Juni abgeschlossen sein werden, damit zur Hauptsaison allen Gästen und Einheimischen ein Badestrand in gewohnter Weise zur Verfügung steht. Sobald nähere Informationen hierzu vorliegen, folgt Nachricht.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

 

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                        Baltrum, 28.03.2022

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

Auf Grund der Berichterstattung in den Medien bezüglich der Strandverhältnisse sind viele Gäste verunsichert, ob sie noch ihren gebuchten Urlaub auf Baltrum verbringen können. Der Strand ist selbstverständlich noch vorhanden und lädt nach wie vor zu entspannenden Sparziergängen ein. Problematisch ist derzeit die Aufstellung von Strandkörben im bisherigen Umfange. Aktuell wird mit Hochdruck daran gearbeitet, den Strandkorbstrand wieder so herzurichten und auch alle anderen Aktivitäten am Strand so weit wie möglich wieder stattfinden lassen zu können.

Kommunizieren Sie dieses bitte auch mit Ihren Gästen.

 

Öffnung SindBad

Das SindBad öffnet nach erfolgten Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten am 14.04.2022. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt:

14.04.-23.04.           10-18 Uhr    Einlass bis 1 Std. vor Schließung

Ab 26.04.                 12-18 Uhr   jeweils Di. – Sa. (So. u. Mo. geschlossen)

Schwimmkurse sollen ab Mai unter Beachtung der dann bestehenden Corona-Auflagen wieder stattfinden. Nähere Auskünfte erhalten Sie während der Öffnungszeiten im SindBad unter der Rufnummer: 80-61.

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten: – Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der

Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-

Westfalen: Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe und von 13-15 Uhr

(Mittagsruhe)

 

Anleinpflicht: -Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen.

Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B.

der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen) und Wegen und

Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

 

Hundekot:     -Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres

Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

 

Pferdeäpfel:  -Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen,

und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Anmeldung Saisonpersonal

Es wird an die ordnungsbehördliche Pflicht erinnert, dass sich das Saisonpersonal anzumelden hat.

 

Osterfeuer

Das Abbrennen des Osterfeuers ist für den Ostersamstag, den 16.04.2022 vorbehaltlich der dann bestehenden Corona-Auflagen vorgesehen.

Die Anlieferung Brennmaterial kann ab Freitagsmittag, den 01.04. erfolgen.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen und keine Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw., da schadstoffbelastet. Der Durchmesser der Äste und Zweige sollte 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

 

Es ist schön zu sehen, wie das Dorf erwacht und sich auf die bevorstehende Saison vorbereitet. Bitte hierbei auch daran denken, die Straßenflächen vor dem eigenen Grundstück (auch nach der Reinigung des Grundstücks) mit zu reinigen. Hierdurch erstrahlt das eigene Haus nochmal so schön J

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

 

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 04.03.2022

 

R u n d m a i l    3 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte, Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen zur für Sie zur Kenntnis:

 

Hilfe für die Ukraine

Auf Grund mehrerer Nachfragen zu Hilfen für die Ukraine und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine hat der Landkreis Aurich eine Hotline eingerichtet: ukraine@landkreis-aurich.de . Hier erhalten Sie Auskünfte zu Sachspenden und können auch Wohnungsangebote zentral melden.
Finanziell können Sie durch Spenden über die gemeinnützigen Organisationen, deren Spendenaufrufe in Rundfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden,  unterstützen.

 

Ausschreibung Wassersportangebot

Durch die derzeitige Strandsituation schreibt die Gemeinde- und Kurverwaltung das Gebäude Nr. 142 (ehem. Kiteschule nördlich des Kinderspielhauses) vorerst für ein Jahr mit möglicher Verlängerung als Basiscamp für das Wassersportangebot am Strand aus.

Eckdaten für eine Bewerbung sind:

  • Wassersportangebot (Surfschule, Kitesurfschule usw.)
  • Mitbetreuung des Jugendtreffs im angrenzenden Gebäude Nr. 117 in dem Zeitraum von ca. Mitte Juni bis ca. Mitte September.
  • Es wird die Mitnutzung der öffentlichen Toiletten im Spielhaus unter Beteiligung der Reinigung angeboten.
  • Es ist ein Konzept über den vorgesehenen Betrieb vorzulegen und
  • Ein Gebot über die zu zahlende Pacht wird erwartet.
  • Da die Insel vom Fremdenverkehr lebt, wird auf die einschlägigen Lärmbeschränkungen verwiesen, deren Einhaltung vorausgesetzt wird.

Bewerbungen reichen Sie bitte bis zum 20. März 2022 bei der Gemeinde- und Kurverwaltung, Haus-Nr. 130, 26579 Baltrum, in verschlossenem Umschlag  und unterzeichnet ein. Bei Rückfragen melden Sie sich gerne.

 

Baumaßnahmen im Deichvorland von Neßmersiel

Ich möchte Sie darüber informieren, dass es in Neßmersiel in diesem Sommer erneut zu Baumaßnahmen kommen wird, die zu Einschränkungen für alle Nutzer des Hafens führt. Zum einen ertüchtigt der Hafenzweckverband nach langer Vorbereitung einen großen Teil der Parkflächen, durch die es auch hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze in diesem Sommer zu Einschränkungen kommen wird. Hier wird die Ausführung des ersten Bauabschnittes von April bis Mitte Juni und des zweiten Bauabschnittes im Anschluss bis Ende September erfolgen.

Hierneben wird eine Salzwiesenrenaturierung des Westerneßmerhellers, westlich des Hafens Neßmersiel, durch die TenneT GmbH durchgeführt. In diesem Zuge werden rund 35.000 m³ Klei über die Hafenstraße bewegt werden. Um in die Baustelle ein- und ausfahren zu können, wird es dort eine Ampelregelung geben, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann. Auch wird es auf der Fahrbahn zu Verunreinigungen kommen, deren Beseitigung aber zugesagt ist. Angemeldete Bedenken und Vorschläge wurde leider nicht gehört.

Durch diese beiden Maßnahmen kann es/wird es, wie gesagt, zu Beeinträchtigungen kommen. Teilen Sie Ihren Gästen und Besuchern bitte diese Umstände mit und bitten Sie sie, ein notwendiges Zeitfenster bei der An- und Abreise einzuplanen und um Verständnis.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Rückkehr der Kutschpferde

In der zweiten Hälfe des Monats März kommen die Kutschpferde zurück auf die Insel. Damit wird die Personenbeförderung mit dem Caddy eingestellt, da das Leihfahrzeug auch wieder zurückgegeben werden muss. Auf diesem Wege möchte ich den ehrenamtlichen Fahrern, Frau Britta Gaiser-Steg, Herrn Egbert Behrends, Herrn Alexander Gutbier-Wach und Herrn Oliver Schütte herzlich für ihr Engagement und die Unterstützung danken.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 18.02.2022

 

R u n d m a i l    2 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen zur für Sie zur Kenntnis:

 

Hinweis auf mögliche Gefahrenquellen am Strand und den Randdünen

Auf Grund der aktuellen Wetterlage ist es am Nordstrand der Insel durch die Stürme und hohen Wasserstände der letzten Zeit zu starken Sandabträgen gekommen, wodurch sich auch Abbruchkanten gebildet haben. Bitte halten Sie hierzu zur eigenen Sicherheit ausreichend Abstand und achten Sie bitte auch auf eventuell dort spielende Kinder, damit sich dort keine Personen verletzen oder gar verschüttet werden. Weisen Sie Ihre Kinder und auch Gäste bitte hierauf hin.

 

Zensus 2022

Im Verlauf des Jahres 2022 finden Haushaltsbefragungen im Rahmen der Mikrozensusbefragung statt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind von erheblicher Bedeutung für eine effektiven Förderung einzelner Bevölkerungsgruppen durch Politik und Gesellschaft. Die Interviews werden überwiegend telefonisch durchgeführt. Die Gemeinde Baltrum hat keinen Einfluss auf die Befragung und benennt auch keine zu befragenden Personen. Gleichwohl bitten wir darum, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten bei ihrer ehrenamtlichen Tätigen zu unterstützen.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass neben einer Anmeldung, auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem  Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.

 

Osterfeuer 2022

Die Städte und Gemeinden im Landkreis Aurich gehen davon aus, dass die Osterfeuer als Brauchtumsfeuer in diesem Jahr unter den dann geltenden Corona-Rahmenbedingungen stattfinden können. Jede einzelne Kommune kann sich einschränkende Bestimmungen für die Durchführung vorbehalten. Sollte dieses für uns in Frage kommen, werden wir rechtzeitig darauf hinweisen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes grundsätzlich bis Ende Februar eines Jahres erlaubt ist, Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden. Sollten Bäume und/oder Sträucher von privaten oder öffentlichen Grundstücken in den öffentlichen Raum ragen, achten Sie auf einen angemessenen Rückschnitt, damit Passanten, Fuhrwerke, wie auch Feuerwehr und Rettungsdienst ungehindert passieren können. Danke.

 

Cuore

Es ist soweit, das Team um Dr. Martin Döring kommt auf die Insel um die Kartierung der Insel zu erstellen und eine Interviewstudie zur Sturmwahrnehmung der Baltrumerinnen und Baltrumer durchzuführen. Ab dem 28. Februar sind sie auf der Insel.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister                                                                         Baltrum, 08.02.2022

 

R u n d m a i l    1 / 2 0 2 2

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

gleich am Anfang des neuen Jahres hat das Sturmtief „Nadia“ seine Muskeln spielen lassen, Norddeutschland ordentlich durchgepustet und fast allen Inseln erhebliche Mengen an Sand genommen. Waren wir noch vor Weihnachten guter Zuversicht verschont zu bleiben, ist unser Hauptstrand nochmals im Höhenniveau gesunken. Wir sind auf dem Weg, um geeignete Lösungen für die kommenden Jahre zu finden. Hierneben möchte ich Ihnen weitere Informationen mitteilen:

 

Corona

Seit dem 02.02.2022 sind in Niedersachsen Veränderungen in der Corona-Verordnung in Kraft getreten. Die wesentlichsten Änderungen bestehen in der Verlängerung der „Winterruhe“ bis zum 23.02., welche gleichbedeutend mit der Feststellung der Warnstufe 3 ist, sowie die Auflistung von Ausnahmen hinsichtlich der Beibringung eines zusätzlichen negativen Testergebnisses bei 2G-PLUS-Bestimmungen (§ 7 Abs.6):

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/wir-sollten-noch-eine-zeit-lang-vorsichtig-bleiben-erneute-verlangerung-der-winterruhe-208156.html

Vor dem Hintergrund der hohen Corona-Fallzahlen rückt der Landkreis Aurich von seinem bisherigen Erfassungssystem ab und setzt stattdessen auf die Eigenverantwortung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.  Das heißt:  Infizierte werden nun nicht mehr vom Amt für Gesundheitswesen telefonisch kontaktiert, stattdessen sind Personen, die mittels PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet wurden und im Kreisgebiet wohnen aufgefordert, sich zukünftig über ein auf der Homepage des Landkreises Aurich hinterlegte Formular (https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html) zu melden.

Die positiven PCR-Befunde werden dem Gesundheitsamt weiterhin durch die Ärzte und Labore mitgeteilt. Das Kontaktformular dient daher zur Ergänzung der bereits vorliegenden Daten. Nach Prüfung der Plausibilität der gemachten Angaben wird dann durch das Amt für Gesundheitswesen ein Quarantänebescheid für Infizierte erstellt. Dieser wird vorab per Mail und parallel postalisch übersandt. Außerdem erhalten die Infizierten Informationen zur weiteren Vorgehensweise, auch in Bezug auf Kontaktpersonen. Für die Übermittlung der Informationsdokumente ist es notwendig, in dem Kontaktformular eine E-Mail-Adresse anzugeben. Wer über keine eigene Adresse verfügt, sollte die Mailadresse einer Person nutzen, mit der engerer Kontakt besteht, beispielsweise eines Familienmitglieds. Der positive PCR-Befund oder auch die positive Schnelltestbescheinigung eines Testzentrums sollten unbedingt aufbewahrt werden, da sie entsprechend der niedersächsischen Corona-Absonderungsverordnung auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber gelten.

Der Landkreis Aurich weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Regelungen der niedersächsischen Absonderungsverordnung hin: Wer positiv getestet wurde (PCR-Test oder Schnelltest) oder Corona-typische Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Geruchs- und/oder Geschmacksverlust) entwickelt, muss sich demnach direkt in häusliche Quarantäne begeben. Dies gilt unabhängig von einer Anordnung des Gesundheitsamtes! Danach ist unverzüglich eine PCR-Testung beim Hausarzt zu veranlassen. Eine Quarantäne dauert grundsätzlich zehn Tage. Ein Freitesten ist frühestens nach sieben Tagen möglich. Dies gilt grundsätzlich auch für enge Kontaktpersonen. Ausnahmen von der Quarantänepflicht können der Absonderungsverordnung entnommen werden.

 

Auslegung von Bebauungsplänen

Der Rat der Gemeinde Baltrum hat die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen beschlossen. Es handelt sich um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. V5 für den Bereich des Inselmarktes und den Bebauungsplan Nr. 13 „Strand“. Hiermit wird auf die öffentlich Auslegung, die noch bis zum 01.03.2022 erfolgt, hingewiesen. Die Bekanntmachung erfolgte im Bekanntmachungskasten im Rathaus der Gemeinde und auf der Homepage der Gemeinde unter https://gemeindebaltrum.de/bauleitplanung/ .

 

Buchung von Strandkörben für die kommende Saison

Auf Grund der derzeitigen Strandsituation ist eine Planung und daher auch Vorbestellung, gerade im ersten Strandabschnitt A sehr schwierig bzw. auf Grund der großen Nachfrage nicht überschaubar. Da es unter Umständen zu Verschiebungen der Strandabschnitte kommen kann, ist momentan eine Vorbestellung im Strandabschnitt A nicht möglich. Wir bitten um Verständnis. Bitte teilen Sie dieses auch Ihren Gästen gerne mit.

 

Gebrauchte Strandkörbe abzugeben!

Auch in diesem Winter hat die Kurverwaltung Strandkörbe ausgemustert, die zum Verkauf angeboten werden. Diese Körbe können am 21. und 22.02.22 jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr an der Mehrzweckhalle besichtigt und für je 50,- € erworben werden. Es wird kein Bargeld angenommen. Jeder Erwerber bekommt einen Laufzettel und überweist den Betrag an die Kurverwaltung. Die Körbe sind sofort mitzunehmen. Die Aktion findet nur an den beiden Tagen statt. Sollten Sie verhindert sein, beauftragen Sie bitte einen Freund, Bekannten usw., es erfolgen keine Reservierungen.

 

Ihr

Harm Olchers