Niederschrift Nr. 14 (18. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am Dienstag, den 27. August 2024 um 20.30 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

Beginn: 20.30 Uhr                                                                              

Ende:    23.28 Uhr                                                                             

                                                  

anwesend waren:   Bürgermeister H. Olchers

                                 Ratsfrau K. Kammer

                                 Ratsfrau K. Hinrichs

                                 Ratsherr J. Bengen

                                 Ratsherr G. Heiken

                                 Ratsherr B. Hinrichs

                                 Ratsherr O. Klün

                                 Ratsherr R. Olchers

                                

                                 Gemeindeamtsrat D. Pollmann                                

                                 Verwaltungsangestellter O. Schütte

                                 Verwaltungsangestellte B. Prieb als Protokollführerin    

 

 

Es fehlt entschuldigt: Ratsherr Chr. Ulrichs

 

 

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 12 (18. WP) vom 05.06.2024
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung
  3. Bauleitplanung, Aufstellungsbeschluss Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes 07, Anpassung textliche Festsetzungen
  1. Bauleitplanung, Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 14 (Strand II, Ost)
  2. Touristische Zukunft der Insel, Vorstellung und Diskussion
  3. Antrag CDU, Kompensationsmaßnahme Fa. TenneT/Jagdhütte
  4. Einführung einer kreisweit einheitlichen Satzung zur Erhebung von Betreuungs-Entgelten in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege im Landkreis Aurich
  5. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
  6. Bürgerfragestunde
  7. Schließung der Sitzung

 

Öffentlicher Teil

 

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Frau Kammer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 19.08.2024 ergibt, wird einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 12 (18. WP) vom 05.06.2024

Die Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 12 (18. WP) vom 05.06.2024 wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig genehmigt.

 

TOP 4: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

  1. Der Vertrag mit dem Kinobetreiber wurde fristgemäß gekündigt.
  2. Am 20.06.2024 erfolgte die Neuvergabe des Kurmittelbereichs im SindBad. Der Vertrag mit dem neuen Pächter wurde bereits unterzeichnet.

 

TOP 5: Bericht der Verwaltung

Wattenmeer-Achter

Am 12.08.2024 fand eine Sitzung des Wattenmeer-Achters in Norden statt. Der Antrag auf Ausbesserung der Straße zum „Wuppdi“ und zum Oststrand einschließlich einer Straßenbeleuchtung wurde positiv beschieden. Der Förderantrag kann nun auf den Weg gebracht werden.

 

Dorfentwicklung „Vier Inseln – Eine Region“

Ebenfalls am 12.08.2024 fand das erste Kick-Off Meeting der Dorfregion „Vier Inseln – Eine Region“ in Norden statt, nachdem die Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm erfolgt ist. Der Zusammenschluss besteht aus den Inseln Wangerooge, Spiekeroog, Juist und Baltrum. Mit der Ausarbeitung der förderfähigen Maßnahmen soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Die Sichtung der Angebote soll im Oktober 2024 stattfinden.

 

Energetische Untersuchung

Für eine energetische Untersuchung der Gebäude der Gemeinde Baltrum wurden 7 Büros angefragt, von denen nur 3 Rückmeldungen erfolgten. Inzwischen wurden die Förderungen von 80% auf 50% reduziert. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

Wohnung Schulleitung

Bürgermeister Olchers kritisiert die negative öffentliche Berichterstattung bezüglich der Lehrerwohnungen, die ohne Rücksprache mit der Verwaltung erfolgte. Um die Situation klarzustellen, betont Bürgermeister Olchers, dass die Gemeinde selbstverständlich immer unterstützt, wenn es um die Inselschule und die Baltrumer Schüler geht. Die Zuständigkeit für die Unterbringung der Lehrkräfte liege allerdings grundsätzlich beim Land Niedersachsen. Die neue Schulleiterin Frau Wulff-Meyer hat inzwischen eine passende Wohnung gefunden.

 

Inselschule, Auftragsvergabe Smartboards

Für die Inselschule werden 3 neue Smartboards angeschafft. Die Auftragsvergabe wurde in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses beschlossen. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

Feuerwehr Einsatzkleidung

Für die Feuerwehr konnte dank der Unterstützung von Herrn Schütte, Herrn Gutbier-Wach und Herrn Pollmann neue Einsatzkleidung beschafft werden.

 

Feuerwehr Einsatzfahrzeug

Das Einsatzfahrzeug der Feuerwehr (Amarok) wurde nach Auslauf des Leasingvertrages auf Anraten der Feuerwehr übernommen. Die Kosten waren im Haushalt bereitgestellt worden.

 

Gäste- u. Übernachtungszahlen

Laut Statistik für den Zeitraum von Januar bis Juli 2024 betrugen die Gästezahlen 32.940 und fielen im Vergleich zum Vorjahr um 3% niedriger aus. Die Zahl der Übernachtungen betrug im Jahr 2024 219.295 und lag damit um 4 % niedriger als im Jahr 2023. Die Anzahl der Tagesgäste war mit 15.890 um 10% niedriger als im Vorjahr. Bei den Gästebeiträgen und Hundeabgaben wurden Einnahmen von Netto 716.891 € erzielt. Im Jahr 2023 waren es  711.946 €. Im SindBad lagen die Einnahmen im Jahr 2024 Einnahmen bei 50.183 €, womit 7% weniger als im Vorjahr erzielt wurde. Die Einnahmen aus der Strandkorbvermietung lagen im Jahr 2024 mit 223.362 € um 5% niedriger als im Vorjahr.

 

TOP 6: Bauleitplanung, Aufstellungsbeschluss Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes 07, Anpassung textliche Festsetzungen

Frau Kammer verliest zunächst die Sitzungsvorlage. Herr Olchers erklärt, dass es sich hier um den Bereich des alten Kurzentrums, der Tennis- u. Cobigolfanlage, des Kinderspielhauses und der benachbarten Düne handelt. Im Laufe der Jahre haben sich in diesem Bereich einige Aktivitäten geändert. Aus diesem Grund soll eine Änderung/Anpassung des Bebauungsplanes erfolgen. Danach wird über nachfolgende Beschlussvorschläge abgestimmt:

  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt die Aufstellung der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Nr. 07 gem. § 3 (1) BauGB einstimmig.
  2. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für die Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Nr. 07 gem. § 4 Abs. 2 BauGB einstimmig.
  3. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Nr. 07 gem. § 3 Abs. 2 BauGB einstimmig.
  4. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt einstimmig, die Firma Thalen Consult GmbH aus Neuenburg mit der Durchführung der Arbeiten für die Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Nr. 07 der Gemeinde Baltrum zu beauftragen.

 

TOP 7: Bauleitplanung, Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 14 (Strand II, Ost)

Frau Kammer verliest zunächst die Sitzungsvorlage. Wie Bürgermeister Olchers erklärt, handelt es sich um den östlichen Strandbereich einschließlich des Bereichs des Ostschuppens. Hiermit soll ermöglicht werden, im Falle einer Verlagerung des Strandes in Richtung Osten, die nötige Infrastruktur für das Sport- und Gastroangebot zu schaffen. Auch die Planung einer Musikkneipe im Ostschuppen fließt in die Planung mit ein. Sodann wird über nachfolgende Beschlussvorschläge abgestimmt.

  1. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 gem. § 3 (1) BauGB einstimmig.
  2. Der Rat der Gemeinde beschließt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan Nr. 14 gem. § 4 Abs. 2 BauGB einstimmig.
  3. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 14 gem. § 3 Abs. 2 BauGB einstimmig.
  4. Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt einstimmig, die Firma Thalen Consult GmbH aus Neuenburg mit der Durchführung der Arbeiten für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Baltrum zu beauftragen.

 

TOP 8: Touristische Zukunft der Insel, Vorstellung und Diskussion

Bürgermeister Olchers stellt Herrn Michael von Tegelen nochmals als neuen Marketingleiter vor und übergibt ihm das Wort. Herr von Tegelen erklärt zunächst, dass es nur wenig Spielraum für Werbemaßnahmen gibt, da das Budget sehr gering sei.  Man hätte aber einige gute Alleinstellungsmerkmale, wie z.B. die Autofreiheit, wodurch Baltrum weiterhin als „Erholungsinsel“ beworben werden sollte. Durch die gute Zusammenarbeit mit Herrn Jens Gaiser, der für die überregionale Werbung zuständig ist, habe man großes Interesse mit entsprechenden Zeitungsartikeln wecken können. Diese Art der Werbung ist ohne große Kosten weiterhin möglich. Am runden Tisch unter dem Motto „Mitnanner“ wurden gewerblich Tätige zusammengebracht, die einige schöne Feste/Aktionen geplant haben. So war das Anbaden ein sehr erfolgreiches Event mit zahlreichen Teilnehmern und Schaulustigen. Es folgten ein Pfingst- und ein Dorffest. Es ist geplant, diese Art der Veranstaltungen fortzuführen. Auch die West- und Ostdorfstraßenfeste sollen wieder aufleben. Weiter wird über ein Open-Air Kino nachgedacht. Auch eine Gästebefragung ist geplant. Für das Jahr 2025 ist eine neue Auflage des Magazins „Baltrum-Tied“ in Vorbereitung. Die Verkaufszahlen waren laut Herrn von Tegelen deutlich höher als kommuniziert wurde. Weiter sind eine Gästebegrüßung geplant und eine Änderung der Buchungsmöglichkeit für die Strandkörbe. In Kürze soll eine Sportwoche durchgeführt werden. Durch einen neuen Partner im Kurmittelbereich erhoffe man sich neue Impulse. Ein Leitbild sowie ein Tourismuskonzept seien bereits vorhanden und müssen neu überarbeitet werden. Die Vorstellung könnte Anfang des nächsten Jahres stattfinden.

Herr Bengen möchte wissen, ob der Artikel aus der „Rheinischen Post“, in dem nur ein kleiner Kreis an Baltrumer Betrieben genannt wurde, in der ursprünglichen Form an andere Pressevertreter weitergegeben oder ob vorher noch nachgebessert wurde. Dies sei nicht der Fall, wie Herr von Tegelen mitteilt, da es sich hier um einen Reisebericht handelt, in dem die Verfasserin nur ihre eigenen Eindrücke wiedergegeben habe. Herr Hinrichs fragt, ob noch Workshops geplant sind. Herr von Tegelen merkt dazu an, dass hierfür eine gewisse Bereitschaft vorhanden sein sollte. Beim runden Tisch wäre man anfangs mit 13 Teilnehmern gestartet, beim letzten Treffen waren es nur noch 5 Teilnehmer. Herr Heiken berichtet, dass er an der Auftaktveranstaltung teilgenommen, danach aber nichts mehr gehört habe. Er würde sich wünschen, dass auch die aktuellen Probleme, wie z. B. die Parkplatzsituation und der Rückgang der Hotelbetriebe dort behandelt werden, was großen Einfluss auf die Gästezufriedenheit hat. Herr von Tegelen merkt dazu an, dass durchaus ein kritischer Austausch erwünscht sei. Herr Bengen weist noch darauf hin, dass die geplante Sportwoche mit der jährlich stattfindenden Bridgewoche kollidiert und bittet Herrn von Tegelen abschließend um die zeitnahe Zusendung des Leitbildes.

 

TOP 9: Antrag CDU, Kompensationsmaßnahme Fa. TenneT/Jagdhütte

Wie Herr Bengen ausführt, hat die Nationalparkverwaltung der Firma TenneT den Abriss der Jagdhütte „aufgegeben“. Die CDU hat nun den Antrag gestellt, diese Maßnahme aus den Kompensationsmaßnahmen zu streichen und die Jagdhütte zu erhalten. Es wird der Kompromissvorschlag gemacht, das Gehege/die Umzäunung auf Kosten der Jägerschaft zurückzubauen, die Jagdhütte in ihrer Funktion zu erhalten und einen Info-Point der Nationalparkverwaltung für die Gäste darin zu integrieren. Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen dem Antrag unter den vorgenannten Bedingungen einstimmig zu.

 

TOP 10: Einführung einer kreisweit einheitlichen Satzung zur Erhebung von Betreuungsentgelten in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege im Landkreis Aurich.

Zunächst erklärt Bürgermeister Olchers, dass in erster Linie der Landkreis Aurich für den Kindergarten zuständig ist. Die Gemeinde nimmt als Träger dessen Aufgaben war und erhält hierfür eine Kostenerstattung. So soll auch weiterhin verfahren werden. Dies hat den Vorteil, dass ein Ansprechpartner vor Ort ist. Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist Einzelfallabhängig und richtet sich nach der Höhe des Einkommens und der beanspruchten Betreuungszeiten. Es ist also nicht von einer grundsätzlichen Erhöhung die Rede.

Sodann beschließen die anwesenden Ratsmitglieder die Einführung der Satzung zur Erhebung von Betreuungsentgelten in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege im Landkreis Aurich zum 01.01.2025 einstimmig.

 

TOP 11: Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

Parkplätze

Herr Heiken bemängelt die schlechte Parkplatzsituation in Neßmersiel, insbesondere in der Be- und Entladezone. Hier sollte man dringend Abhilfe schaffen. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, läuft der Pachtvertrag im Jahr 2027 aus. Bei einer Änderung muss zunächst ein neues Verkehrskonzept erstellt werden. Frau Kammer merkt dazu an, dass die Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen zu weit entfernt liegen (Barrierefreiheit). Herr Bengen fügt hinzu, dass beim Parken zu viel Platz verschwendet wird. Hier fehle der Service der Parkplatzbetreiber, so wie er früher einmal war.

 

Jugendclub

Herr Heiken lobt den Betreiber des Jugendclubs. Die letzten Veranstaltungen für die Jugendlichen waren sehr erfolgreich und gut besucht.

 

Website Gemeinde

Herr Bengen bittet darum, die Website der Gemeinde Baltrum regelmäßiger zu aktualisieren bzw. anzupassen.

 

E-Mobilität

Herr Bengen bemängelt die zunehmende E-Mobilität auf der Insel. Die Fahrzeuge seien zu schnell und teilweise zu laut. Er fragt, was die Gemeinde dagegen unternehmen möchte bzw. wie man mit der Entwicklung umgeht. Herr Schütte merkt hierzu an, dass die Zunahme von E-Rädern bereits zweimal in den Gremien besprochen und einige Vorschläge dazu gemacht wurden, wie z. B. eine Kennzeichnungspflicht, verkehrsberuhigte Zonen oder Fahrrad-Verbotszonen. All diese Vorschläge wurden am Ende nicht gewünscht. Bürgermeister Olchers fügt hinzu, dass sehr viele Tagesgäste mit E-Rädern auf die Insel befördert werden und auch die Vermietungsbetriebe stellen ihren Gästen teilweise Fahrräder zur Verfügung. Ratsherr Olchers nimmt die Kritik an, da sein eigenes E-Fahrzeug bzw. der Anhänger sehr laut ist. Er sucht aber schon nach einer Lösung für das Problem.

 

Hunde

Herr Hinrichs erkundigt sich, ob im Pipo´s Strandgastronomie Hunde erlaubt sind, da es dort schon einen Vorfall gegeben habe. Ebenfalls wurden Jogger mit Hunden gesehen, die vom Abgang Strandhotel Wietjes den Badestrand querten. Wie Bürgermeister Olchers berichtet, waren während der Saison tatsächlich Hunde in der Strandgastronomie erlaubt, allerdings auch nur direkt dort und nicht dahinter/davor. Außerdem bemängelt Herr Hinrichs, dass es abends/nachts zu wenig Kontrollen am Strand gab. Während der Hauptsaison sei es vereinzelt zu nächtlichen Vorfällen gekommen.

 

 

TOP 12: Bürgerfragestunde

Mobilfunkkonzept

Es wird gefragt, ob das Mobilfunkkonzept im Bebauungsplan berücksichtigt wurde. Herr Olchers bejaht die Frage und teilt dazu mit, dass der Vertrag mit der Firma Vodafone nicht verlängert wurde.

Runder Tisch

Eine weitere Frage lautet, weshalb keine/kaum Ratsmitglieder am runden Tisch teilnehmen. Dieser würde auch im Winter stattfinden, wenn alle etwas mehr Zeit haben. In den letzten Monaten sei schon viel Positives (Feste, Veranstaltungen) passiert.

Leitbild

Eine Zuhörerin merkt an, dass das Leitbild bereits von den Insulanern gelebt wird. Es gäbe z. B. sehr viele Vereine, Initiativen usw., die schon sehr viel zur Kultur und anderen Themen beitragen, die insbesondere auch für die Gäste interessant und sehenswert sind (z. B. Inselabende, Konzerte, Aktionen usw.). Man hätte sich mehr neue Impulse und spritzige Ideen seitens der Marketingabteilung gewünscht.

Hochzeiten

Es wird nachgefragt, weshalb es kaum möglich sei, Hochzeiten in größerem Rahmen (100-150 Pers.) durchzuführen. Herr Bengen erklärt, dass die kurze Verweildauer ein großes Problem sei. Außerdem gibt es zu wenig Personal. Die arbeitsrechtlichen Regelungen müssen schließlich eingehalten werden. Große Veranstaltungen dauern meistens bis in die frühen Morgenstunden.

Wasserbus

Es wird gefragt, ob man am Einsatz von Wasserbussen interessiert sei. Bei Interesse könne man weitere Infos erfragen.

E-Mobilität

Es wird nach einer Lösung bezüglich der E-Mobilität gefragt. Erst kürzlich sei es zu einem Unfall gekommen. Die Fahrzeuge seien zu schnell unterwegs. Hier wäre in einigen Bereichen Schritttempo wünschenswert. Bürgermeister Olchers erklärt, dass für entsprechende Anordnungen die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Aurich zuständig sei. Vor Ort sei die Polizei für den fließenden Verkehr und die Gemeinde für den ruhenden Verkehr zuständig. Die Verwaltung wird im nächsten Rundschreiben darauf hinweisen, Fahrzeuge entsprechend zu sichern und die Geschwindigkeit anzupassen. Man dürfe dabei nicht vergessen, dass auch Fahrräder ohne Antrieb vorsichtig fahren müssen.

 

TOP 13: Schließung der Sitzung

Frau Kammer schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.52 Uhr.

 

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 30.04.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   3 / 2 0 2 5

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen zur Erinnerung für Sie zur Kenntnis:

 

Dorfentwicklung „VierInseln“

Die Dorfentwicklung „VierInseln“ beginnt – und Du bist ein entscheidender Teil davon!
Baltrum bekommt die Möglichkeit, über das Dorfentwicklungsprogramm die Projekte umzusetzen, die für das Leben hier im Dorf am wichtigsten sind.

Die vier Inseln Juist, Spiekeroog, Wangerooge und Baltrum machen sich jetzt gemeinsam – aber auch jede für sich – als Dorfregion „VierInseln“ auf den Weg. Dies startet mit einem Dorfentwicklungsplan, dem „Fahrplan“ für die Dorfentwicklung.

Im Zuge des Projektkataloges des Dorfentwicklungsplanes 2010 sind schon viele gute Ideen zusammengekommen. Nun heißt es, die wichtigsten Projekte auszuwählen und gemeinsam für die Umsetzung auszuarbeiten. Dafür ist Deine Beteiligung sehr wichtig.

Darüber können aber auch Projekte von Vereinen und private Gebäudeeigentümer über die Dorfentwicklung eine attraktive Förderung erhalten, z. B. für die Sanierung von historischen/ortsbildprägenden Gebäuden.

Deshalb laden wir dich herzlich ein, an folgenden Veranstaltungen teilzunehmen.

 

Dorfrundgang am Dienstag, 06. Mai 2025 um 14:00 Uhr

Komm mit auf einen gemeinsamen Rundgang durch das Dorf und entdecke vielleicht ganz neue Eindrücke von Baltrum. Gemeinsam mit Experten werfen wir einen Blick darauf, was die Insel ausmacht und wie wir diesen Charakter in der Dorfentwicklung bewahren und weiterentwickeln können.

Außerdem besuchen wir zentrale Treffpunkte der Insulaner:innen  – Orte, die für die Inselgemeinschaft besonders wichtig sind. Hier haben wir die Gelegenheit, Ideen auszutauschen und neue Impulse für die Zukunft zu setzen.

Im Anschluss geht es in die Projektwerkstatt (s.u.), wo wir gemeinsam an konkreten Vorhaben arbeiten werden. Sei dabei und gestalte die Zukunft deines Dorfes aktiv mit!

Treffpunkt: 14.00 Uhr Eingang Rathaus, Dauer: ca. 1,5 Std.

 

Projektwerkstatt am Dienstag, 06. Mai 2025 Sitzungszimmer Rathaus um 16:00 Uhr

Gemeinsam wollen wir die wichtigsten Projekte für die Insel erarbeiten – basierend auf bestehenden Konzepten, wie z.B. [Sicherung Hafenbereich, Sportplatz usw.], aber auch Raum für neue Ideen geben. Lasst uns ausgewählte Projekte weiterentwickeln, konkrete Pläne schmieden und Baltrum aktiv mitgestalten. Deine Ideen zählen!

Treffpunkt: 16:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, Dauer: ca. 2,5 Std.

Über eine zahlreiche Teilnahme würden sich unser Planungsbüro ARSU und auch ich uns sehr freuen.

 

Online-Beteiligung

Wenn Du nicht an den Veranstaltungen teilnehmen kannst, Du dir nochmal Unterlagen anschauen willst oder Dich interessiert, welche Ideen für Baltrum (und die anderen Inseln) schon vorgeschlagen wurden und welche Konzepte es schon gibt, dann schau doch gern bei der Online-Beteiligung vorbei. Vielleicht spricht Dich das eine oder andere (vielleicht sogar von einer anderen Insel) besonders an. Lass es uns wissen! Auf der Online-Plattform kannst du zudem auch Deine Ideen eintragen und die Ideen anderer kommentieren. Hier werden zudem alle Termine bekannt gegeben und Informationen hochgeladen. So bist Du immer und überall informiert und kannst aktiv mitentscheiden.

Die Vielfalt der Meinungen und Ideen ist entscheidend, um zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Sei dabei und gestalte die Zukunft Deines Dorfes aktiv mit!

https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/

 

Zur Dorfentwicklung:

Über die Dorfentwicklung bietet sich die Möglichkeit, die Dorfregion noch schöner und lebenswerter zu machen, den ursprünglichen Charakter zu bewahren und wiederherzustellen – und dafür eine Förderung mit einer attraktiven Förderquote zu erhalten. Das gilt nicht nur für Projekte der Kommunen und anderer öffentlicher Träger, sondern auch für private Projektträger wie Vereine oder Privatpersonen.

Typische Projekte sind z. B. die Sanierung von historischen / ortsbildprägenden Gebäuden (u. a. Fassade, Dächer, Fenster), Gestaltung von Plätzen und Parks sowie Investitionen in Treffpunkte (u. a. Dorfgemeinschaftshäuser), Sport- und Freizeitanlagen sowie die Daseinsvorsorge.

Über die Dorfentwicklung können auch sehr kleine Maßnahmen gefördert werden, die die dörfliche Gemeinschaft unterstützen und sehr schnell umzusetzen sind. Dafür stehen auf Baltrum insg. 7.500 € zur Verfügung. Weitere Infos und den Link findest du auch auf der Online-Plattform unter dem o.g. Link.

 

Ich wünsche Ihnen/Euch nebst Familien auch im Namen des Rates und der Belegschaft der Gemeinde einen schönen „Tanz in den Mai“.

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 17.04.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   2 / 2 0 2 5

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten über Ostern:

SindBad:

Mo.-Sa.             12:00 – 18:00 Uhr
So.                    geschlossen

 

Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:

Mo.-Fr.               10:00 – 12:00 u. 15:00 – 18:00 Uhr
Sa.                     10:00 – 13:00 Uhr
So.                     geschlossen

 

Tourist-Information im Rathaus:

18.04. Karfreitag         10:00 – 12:00 Uhr
19.04. Samstag           10:00 – 12:00 Uhr
21.04. Ostermontag    10:00 – 12:00 Uhr

Alle anderen Tage regulär von:

Mo. – Fr.              09:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do.            14:00 – 16:00 Uhr

 

Strandkorbvermietung:

Täglich von 10:00 – 13:00 Uhr

 

Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung

Ruhezeiten: Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Die Stunden von 21:00 – 08:00 Uhr (Nachtruhe) und von 13:00 – 15:00 Uhr (Mittagsruhe)

Anleinpflicht: Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum

Hundekot: Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß

Pferdeäpfel: Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Allg. Meldepflicht

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden.  Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.

 

Anlieferung Osterfeuer 2025

Die diesjährige Anlieferung von Strauch- und Buschwerk für das Osterfeuer auf dem Gemeindeheller unterhalb des Dünenschlösschens kann noch bis zum Samstagmittag (19.04.2025) um 12:00 Uhr erfolgen. Hiernach wird letztmalig aufgeschoben.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Aufgrund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

Wie in den Vorjahren wird das Feuer um 19:00 Uhr angezündet.

 

Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gemeinde Baltrum

wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen

frohe und ruhige Ostertage

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Gemeinde Baltrum                                                                 Baltrum, 18.03.2025

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   1 / 2 0 2 5

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Inselkino Baltrum:

Die Gemeinde Baltrum sucht für das Inselkino für die anstehende Saison eine neue Betreiberin / einen neuen Betreiber. Wer die Chance darin sieht, sich für den Fortbestand des Baltrumer Kinos einzusetzen und sich für unsere Gäste und für die Insel engagieren mag, melde sich bitte bei Stephan Moschner moschner@baltrum.de,  Tel.: 04939 8030

 

Dorfentwicklung „VierInseln“

Die Dorfentwicklung „VierInseln“ beginnt – und Du bist ein entscheidender Teil davon!
Baltrum bekommt die Möglichkeit, über das Dorfentwicklungsprogramm die Projekte umzusetzen, die für das Leben hier im Dorf am wichtigsten sind.

Die vier Inseln Juist, Spiekeroog, Wangerooge und Baltrum machen sich jetzt gemeinsam – aber auch jede für sich – als Dorfregion „VierInseln“ auf den Weg. Dies startet mit einem Dorfentwicklungsplan, dem „Fahrplan“ für die Dorfentwicklung.

Im Zuge des Projektkataloges des Dorfentwicklungsplanes 2010 sind schon viele gute Ideen zusammengekommen. Nun heißt es, die wichtigsten Projekte auszuwählen und gemeinsam für die Umsetzung auszuarbeiten. Dafür ist Deine Beteiligung sehr wichtig.

Darüber können aber auch Projekte von Vereinen und private Gebäudeeigentümer über die Dorfentwicklung eine attraktive Förderung erhalten, z. B. für die Sanierung von historischen/ortsbildprägenden Gebäuden.

Deshalb laden wir dich herzlich ein, an folgenden Veranstaltungen teilzunehmen.

 

Info-Veranstaltung am 31. März 2025 um 19:00 Uhr

Wie läuft eine Dorfentwicklung ab? Welche Möglichkeiten gibt es, sich einzubringen? Welche Erfahrungen haben andere Dorfregionen gemacht, und welche Projekte werden gefördert? All diese Fragen werden in der Online-Infoveranstaltung beantwortet. Diese wird vom Planungsbüro organisiert, das die Dorfentwicklung begleitet.

Wann? am 31.03.2025 findet die Online-Veranstaltung (Start: 19:00 Uhr) statt.

 

Dorfrundgang am 06. Mai 2025 um 14:00 Uhr

Komm mit auf einen gemeinsamen Rundgang durch das Dorf und entdecke vielleicht ganz neue Eindrücke von Baltrum. Gemeinsam mit Experten werfen wir einen Blick darauf, was die Insel ausmacht und wie wir diesen Charakter in der Dorfentwicklung bewahren und weiterentwickeln können.

Außerdem besuchen wir zentrale Treffpunkte der Insulaner:innen  – Orte, die für die Inselgemeinschaft besonders wichtig sind. Hier haben wir die Gelegenheit, Ideen auszutauschen und neue Impulse für die Zukunft zu setzen.

Im Anschluss geht es in die Projektwerkstatt (s.u.), wo wir gemeinsam an konkreten Vorhaben arbeiten werden. Sei dabei und gestalte die Zukunft deines Dorfes aktiv mit!

Treffpunkt: 14.00 Uhr Eingang Rathaus, Dauer: ca. 1,5 Std.

 

Projektwerkstatt am 06. Mai 2025 Sitzungszimmer Rathaus um 16:00 Uhr

Gemeinsam wollen wir die wichtigsten Projekte für die Insel erarbeiten – basierend auf bestehenden Konzepten, wie z.B. [Sicherung Hafenbereich, Sportplatz usw.], aber auch mit Raum für neue Ideen geben. Lasst uns ausgewählte Projekte weiterentwickeln, konkrete Pläne schmieden und Baltrum aktiv mitgestalten. Deine Ideen zählen!

Treffpunkt: 16:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses, Dauer: ca. 2,5 Std.

 

Info-Veranstaltung zu Kleinstvorhaben am 28. April 2025 um 19:00 Uhr

Über die Dorfentwicklung können auch sehr kleine Maßnahmen gefördert werden, die die dörfliche Gemeinschaft unterstützen und sehr schnell umzusetzen sind. Dafür stehen auf Baltrum insg. 7.500 € zur Verfügung. Wie die Förderung von Kleinstvorhaben funktioniert, wird in einer Online-Infoveranstaltung erklärt. Weitere Infos und den Link findest du auf der Online-Plattform unter https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/

 

Online-Beteiligung – ab sofort

Wenn Du nicht an den Veranstaltungen teilnehmen kannst, Du dir nochmal Unterlagen anschauen willst oder Dich interessiert, welche Ideen für Baltrum (und die anderen Inseln) schon vorgeschlagen wurden und welche Konzepte es schon gibt, dann schau doch gern bei der Online-Beteiligung vorbei. Vielleicht spricht Dich das eine oder andere (vielleicht sogar von einer anderen Insel) besonders an. Lass es uns wissen! Auf der Online-Plattform kannst du zudem auch Deine Ideen eintragen und die Ideen anderer kommentieren. Hier werden zudem alle Termine bekannt gegeben und Informationen hochgeladen. So bist Du immer und überall informiert und kannst aktiv mitentscheiden.

Die Vielfalt der Meinungen und Ideen ist entscheidend, um zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Sei dabei und gestalte die Zukunft Deines Dorfes aktiv mit!

https://adhocracy.plus/spiekeroog/projects/dorfentwicklung-inseln/

Zur Dorfentwicklung:

Über die Dorfentwicklung bietet sich die Möglichkeit, die Dorfregion noch schöner und lebenswerter zu machen, den ursprünglichen Charakter zu bewahren und wiederherzustellen – und dafür eine Förderung mit einer attraktiven Förderquote zu erhalten. Das gilt nicht nur für Projekte der Kommunen und anderer öffentlicher Träger, sondern auch für private Projektträger wie Vereine oder Privatpersonen.

Typische Projekte sind z. B. die Sanierung von historischen / ortsbildprägenden Gebäuden (u. a. Fassade, Dächer, Fenster), Gestaltung von Plätzen und Parks sowie Investitionen in Treffpunkte (u. a. Dorfgemeinschaftshäuser), Sport- und Freizeitanlagen sowie die Daseinsvorsorge.

 

 

Mitteilung der Fa. TenneT:

TenneT-Infomärkte zum Start der Horizontalbohrungen auf Baltrum

Im Herbst 2024 wurden die ersten Bohrungen am Landesschutzdeich bei Dornumergrode erfolgreich abgeschlossen. Im April 2025 werden die Baustelleneinrichtungen am Nordstrand auf Baltrum sowie die Wasserbaustelle südlich des Ostendes eingerichtet, sodass im Sommer 2025 die ersten Bohrungen am Ostende stattfinden können.

Die Bohrungen sind notwendig, um den grünen Strom über die Offshore-Netzanbindungsprojekte BalWin3+4 sowie LanWin1+4+5 von den Konverterplattformen in der Nordsee über Seekabel unter Baltrum hindurch zum Anlandungspunkt bei Dornumergrode zu transportieren. Anschließend gelangt er über Erdkabeltrassen zu den zukünftigen Onshore-Konverterstationen bei Wilhelmshaven, Unterweser und Großenmeer.

Um alle Bewohner Baltrums und interessierte Personen zu den Bauvorhaben vorab zu informieren und für Fragen zur Verfügung zu stehen, laden wir am 1. und 2. April 2025 zu zwei Infomärkten ein. Die Veranstaltungen finden im Strandhotel Baltrum statt. Darüber hinaus bieten wir am Abend des 1. Aprils in der Gaststätte Sturm-Eck eine weitere Möglichkeit, sich in einem etwas gemütlicherem Ambiente über die Vorhaben zu informieren und mit uns in den Austausch zu kommen. Wir werden die Veranstaltungen zeitnah auf der Insel bewerben.

 

Die Veranstaltungen im Überblick:

Infomärkte im Strandhotel Wietjes (Westdorf 58, 26579 Baltrum)

  • Dienstag, 1. April 2025 von 13 bis 17 Uhr
  • Mittwoch, 2. April 2025 von 10 bis 14 Uhr

Abend-Veranstaltung in der Gaststätte Sturm-Eck (Westdorf 7, 26579 Baltrum)

  • Dienstag, 1. April 2025 ab 19 Uhr

 

 

Anlieferung Osterfeuer 2025

Die diesjährige Anlieferung von Strauch- und Buschwerk für das Osterfeuer auf den Gemeindeheller unterhalb des Dünenschlösschens wir ab Freitag, den 04. April 2025 um 12.00 Uhr freigegeben.

Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Aufgrund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.

 

 

Ihr

Harm Olchers

 

 

Satzung der Gemeinde Baltrum über die Erhebung von Betreuungsentgelten in
Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege im Landkreis Aurich

Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 90 Abs. 1 Nr. 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) i.V.m. § 22 Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Baltrum am 27.08.2024 folgende Satzung zur Erhebung von Betreuungsentgelten für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege beschlossen:

  • 1 Geltungsbereich und Inhalt der Entgeltordnung
  • § 22 SGB VIII i.V.m. § 2 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (Nds. KiTaG) erfüllen Kindertagesstätten und die Kindertagespflege einen eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dieser zielt auf die gleichberechtigte, inklusive gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder und auf die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen und selbstbestimmten Persönlichkeiten ab sowie den Auftrag die Erziehung und Bildung in der Familie zu unterstützen.
  • Diese Satzung regelt die öffentlich-rechtliche Erhebung und Zahlung von Entgelten für den Besuch von Kindertageseinrichtungen in Form von Krippen, Kindertagespflegestellen, Kindergärten und Horten sowie altersübergreifenden Gruppen— nachfolgend, sofern nicht anders bezeichnet-Kindertageseinrichtungen genannt.
  • Unter Besuch im Sinne dieser Satzung ist die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baltrum zu den festgesetzten Zeiten zu verstehen.
  • 2 Entgelte für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
  • Für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baltrum wird von der/dem/den Sorgeberechtigten ein monatliches Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgeltes ergibt sich aus der Anlage 1, die Bestandteil dieser Satzung ist.
  • Das monatliche Nettofamilieneinkommen ist ein Zwölftel des Jahresnettofamilieneinkommens. Das Jahresnettofamilieneinkommen wird unter Anwendung des § 16 Wohngeldgesetz ermittelt.
  • Zusätzlich zum Entgelt für die Betreuung sind noch weitere Entgelte für die Verpflegung des Kindes/der Kinder zu zahlen, die sich nach dem Angebot der betreuenden Kindertageseinrichtung richten. Weitere Einzelheiten werden über den schriftlichen Betreuungsvertrag der jeweiligen Kindertageseinrichtung geregelt.
  • Das zu zahlende Entgelt kann auf Antrag ganz oder teilweise vom Landkreis Aurich (Amt für Jugend und Soziales) übernommen werden, wenn die Belastung den Sorgeberechtigten und dem Kind nicht zuzumuten ist. Die Berechnung der zumutbaren Belastung erfolgt durch die Gemeinde Baltrum. Die Prüfung orientiert sich dabei an der Berechnung der sozialhilferechtlichen Einkommensgrenze.
  • Die Entgelte werden jeweils zum Beginn eines Kindergartenjahres (01.08.) analog zu den prozentualen Entgelterhöhungen des Tarifvertrages öffentlicher Dienst -Sozial- und

 

Erziehungsdienst (TvöD-SuE)- angepasst. Es wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Diese Anpassungsregelung greift ab dem 01.08.2027.

  • 3 Entgeltschuldner
  • Entgeltschuldner sind die Sorgeberechtigten bzw. die Elternteile der Kinder, die in der Kindertageseinrichtung, für die diese Entgeltsatzung gilt, betreut werden und gemeinsam mit den Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft leben.
  • Entgeltschuldner sind daneben auch diejenigen, die die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung veranlasst haben.
  • Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner. 4 Einkommen
  • Maßgebend ist das Jahreseinkommen der/des Sorgeberechtigten und des zu betreuenden Kindes/der zu betreuenden Kinder, dass die Entgeltpflichtigen in dem Kalenderjahr haben, das dem Beginn bzw. einer Fortsetzung der Kindertagesbetreuung vorangeht (Bemessungszeitraum). Ist in den vergangenen zwölf Monaten keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen worden, ist bei der Berechnung stets das aktuelle Einkommen zu berücksichtigen. Das Kindergartenjahr umfasst den Zeitraum vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Einkommen werden höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (Anlage 2 zum Sozialbuch —Sechsten Buch Gesetzliche Rentenversicherung) berücksichtigt.
  • Als Nachweis dient eine dafür vorgesehene Erklärung über die Einkommensverhältnisse und zwar mit allen Belegen, d. h. vorrangig den maßgeblichen Einkommensteuerbescheid, Lohn- und Gehaltsbescheinigungen, alternativ die Lohnsteuerbescheinigung des vergangenen Jahres. Bei Selbstständigen ist der vom Steuerberater ausgefüllte Bogen zur Einkommensermittlung vorzulegen, ersatzweise können auch Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) eines Steuerberaters anerkannt werden. Können die aufgezählten Dokumente nicht vorgelegt werden, kann im Einzelfall das Einkommen durch andere, ebenso geeignete Nachweise belegt werden. Zudem haben die Sorgeberechtigten für die Festsetzung eines Entgeltes auf Verlangen der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen. Werden keine Angaben gemacht oder keine ausreichenden Nachweise vorgelegt, erfolgt eine Einstufung in die höchste Einkommensstufe. Wurde aufgrund der fehlenden Mitwirkung das höchste Entgelt festgesetzt, erfolgt eine Änderung des Entgeltes bei nachgeholter Mitwirkung erst ab dem Monat, in dem die vollständigen Unterlagen vorliegen.
  • Für die Berechnung des Einkommens werden die Regelungen aus den §§ 13 – 16 sowie § 18 WoGG angewandt.
  • Lebt das/leben die in einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Baltrum betreute(n) Kind(er) mit nur einer/einem Sorgeberechtigten in einer Haushaltsgemeinschaft, so sind die Einkünfte dieser/ dieses Sorgeberechtigten maßgeblich und zusammen mit den Einkünften des Kindes/der Kinder nachzuweisen.

 

(5) Leben die Sorgeberechtigten beide mit dem/den betreuten Kindern) in einer Haushaltsgemeinschaft, ist das Einkommen beider Sorgeberechtigten zusammen zu berücksichtigen und gemeinsam mit den Einkünften des Kindes/der Kinder nachzuweisen.

(6) Die/Der Sorgeberechtigte, bei dem das Kind lebt, die/der Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder den Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen, haben für die Dauer des nachgewiesenen Bezuges kein Entgelt zu leisten.

(7) Absatz 6 gilt entsprechend, wenn

  • ein Elternteil, der nicht sorgeberechtigt ist, mit dem betreuten Kind/den betreuten Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft lebt oder
  • wenn eine Dritte/ein Dritter, die/der nicht Sorgeberechtigte /-r und nicht Elternteil ist, mit dem betreuten Kind/den betreuten Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft lebt und dieses Mitglied der Haushaltsgemeinschaft einen steuerlichen Vorteil durch die Berücksichtigung des Kindes/der Kinder hat.

(8) Änderungen der Einkommensverhältnisse um mehr als 15 % sind unverzüglich anzugeben und nachzuweisen. Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zu einem anderen Entgelt führen, werden ab dem Monat, in dem dies der Gemeinde Baltrum mitgeteilt bzw. der Nachweis der Gemeinde Baltrum vorliegt, neu und mit Wirkung für die Vergangenheit berechnet. Die Gemeinde Baltrum behält sich eine regelmäßige Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Entgeltpflichtigen vor.

(9) Die Entgeltschuldner können sich zur Zahlung des höchsten Entgeltes der jeweiligen Betreuungszeit verpflichten. Dies ist schriftlich zu erklären. Diese Erklärung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Eine Einkommensüberprüfung entfällt in diesem Fall.

  • 5 Entstehung und Fälligkeit der Entgelte
  • Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes besteht mit der Aufnahme des Kindes in der Kindertageseinrichtung.
  • Im Aufnahmemonat ist der vollständige Entgeltbetrag zu zahlen, wenn die Aufnahme vom 01.-14. eines Monats erfolgt und das hälftige Entgelt ist zu zahlen, wenn die Aufnahme vom 15.-31. eines Monats erfolgte.
  • Das Entgelt ist monatlich zu zahlen und jeweils spätestens am 15. des jeweiligen Monats fällig.
  • Das Entgelt ist für einen vollen Monat und für die/den gesamte(n) vereinbarte(n) Zeit/Zeitraum zu entrichten.
  • Mit Beendigung des Betreuungsverhältnisses endet die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes. Wird das Betreuungsverhältnis jedoch während der letzten drei Monate des Kindergartenjahres beendet, so ist das Entgelt bis zum Ende des Kindergartenjahres zu entrichten.

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde ‑

die Wahlbezirke der Gemeinde Baltrum

wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten

(Ort der Einsichtnahme)
Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, Zimmer E1

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprü­fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunfts­sperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 3. Tag vor der Wahl, spätestens am 07.02.2025 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde

(Dienststelle, Gebäude und Zimmer)
Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, Zimmer E 1

Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im

(Nummer und Name)
Wahlkreis Aurich – Emden

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises

oder

durch Briefwahl

teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1      ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2      ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das

Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02.02.2025) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundes­wahlordnung (bis zum 07.02.2025) versäumt hat,

  1. wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
  2. wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachwei­sen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

  1. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

– einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

– einen amtlichen Stimmzettelumschlag,

– einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und

– ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachge­wiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfs­person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kund­gabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interes­senkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so recht­zeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus­schließlich von unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l   4 / 2 0 2 4

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Öffnungszeiten:

Tourist-Info:

27.12. von 9-12 Uhr
28.12. von 10-12 Uhr
30.12. 2024 von 9-12 Uhr u. 14-16 Uhr
31.12. von 10-12 Uhr
01.01.2025 geschlossen
Ab 02.01.2025 wieder regulär geöffnet.

SindBad:

27.12.-30.12. von 10-18 Uhr
31.12.2024 -01.01.2025 geschlossen
02.01.-04.01.2025 von 10-18 Uhr
07.01.-11.01.2025 v. 14-18 Uhr

Kinderspielhaus:

27.12. von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr
28.12. und 29.12. von 10-13 Uhr
30.12. von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr
31.12. von 10-13 Uhr
01.01.2025: geschlossen
02.01.-03.01.: von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr
04.01. von 10-13 Uhr
Ab 05.01.2025 geschlossen

Bitte beachten Sie auch jeweils die Aushänge.

 

Gästebeitrag:

Wir weisen alle Vermieter der Insel darauf hin, dass nach der aktuellen Kurbeitragssatzung auch in der Winterzeit der Gästebeitrag zu erheben ist. Es sind stichprobenartige Kontrollen am Hafen zu den Abfahrten der Fähre zu erwarten.

 

Inselkino Baltrum:

Die Gemeinde Baltrum sucht für das Inselkino ab der kommenden Saison eine neue Betreiberin / einen neuen Betreiber. Wer die Chance darin sieht, sich für den Fortbestand des Baltrumer Kinos einzusetzen und sich für unsere Gäste und für die Insel engagieren mag, melde sich bitte bei:

Michael von Tegelen vontegelen@baltrum.de, Tel.: 04939 8065

oder

Stephan Moschner moschner@baltrum.de,  Tel.: 04939 8030

 

Verkauf von Strandkörben:

Ein kleines Highlight: am 30. Dezember werden an der Mehrzweckhalle Original Baltrumer Strandkörbe verkauft – Beginn: 10:00 Uhr!

 

BaltrumTied 2025

Noch pünktlich vor dem Weihnachtsfest ist das neue BaltrumTied 2025 im Rathaus angekommen. Wir laden jeden Haushalt ein, sich 1 Exemplar kostenlos bis zum 17.01.2025 während der Öffnungszeiten in der Touristinfo abzuholen.

 

Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) ist nur in der Nacht zum neuen Jahr gestattet. Sogenannte Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht verwendet werden. Der Rat der Gemeinde Baltrum und die Verwaltung bitten darum, aus Rücksichtnahme auf Tiere, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern möglichst einzuschränken. Auf den sachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper wird hingewiesen. Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und räumt bitte den anfallenden Restmüll weg.

 

Ausschreibung für die Fortbildung zum/zur Dorfmoderator*in:

Was ist das?

Dorfmoderator*innen sind wichtige Ansprechpartner*innen für Bürger*innen und Initiativen in der Dorfentwicklung. Sie stärken das Miteinander und unterstützen Projekte vor Ort, sei es die Planung neuer Freizeitangebote, das Finden kreativer Lösungen für alte Gebäude oder die Organisation von Veranstaltungen, die Nachbarn zusammenbringen (um beispielhaft einiges zu nennen).

  • Du „brennst“ für etwas, was Deiner Meinung nach im Inselleben fehlt?
  • Du hast Lust, Deinen Lebensraum aktiv mitzugestalten?
  • Du lebst seit mindestens 6 Monaten gern auf Baltrum?
  • Du bist aufgeschlossen und machst gern etwas mit anderen gemeinsam?

 

Dann ist die Fortbildung zum/zur Dorfmoderator*in genau das Richtige für Dich! Du lernst dabei praxisnahe Methoden und Tools für die Arbeit in der Dorfgemeinschaft.

Spannende Einblicke und praktische Übungen erwarten Dich:

  • Moderations- und Kommunikationstechniken, um Diskussionen konstruktiv zu begleiten und alle Stimmen einzubinden
  • Projektmanagement-Grundlagen zur Planung und Umsetzung lokaler Initiativen
  • Methoden der Bürgerbeteiligung, um Menschen aller Altersgruppen einzubeziehen und gemeinsame Lösungen zu entwickeln
  • Konfliktlösung und Moderation, um auch in schwierigen Situationen eine Brücke zu bauen

 

Die Fortbildung ist offen für alle ab 18 Jahren, die Lust haben, Baltrum mitzugestalten – es sind keine Vorkenntnisse nötig! Egal, ob Du schon aktiv bist (z.B. in einem Verein), neu dazukommst oder Du Dich einfach für die Möglichkeiten der Dorfentwicklung und Verbesserung des insularen Lebens interessierst: Jede Bewerbung zählt und wird wertgeschätzt. Die Fortbildung ist für Dich kostenfrei (Gegenwert von 600 EUR) und findet an zwei Wochenenden (07.-09. Februar 2025 und 21.-23. März 2025) in Wittmund statt. Natürlich werden auch die Übernachtungs-

und Reisekosten übernommen. Die verfügbaren Plätze werden unter der Insel-

Dorfregion „VierInseln“ und dem Landkreis Wittmund aufgeteilt. Wir haben für Baltrum zwei feste Plätze.

Dein Interesse ist geweckt? Dann bewirb Dich gern bis zum 12.01.2025 bei der Gemeinde Baltrum unter gemeinde@baltrum.de

 

Wahlhelfer für die Bundestagswahl 23.02.2025:

Für die am 23. Februar 2025 vorgesehene Bundestagswahl werden Wahlhelfer zur Besetzung des Wahlvorstandes gesucht. Alle auf Baltrum wahlberechtigte Personen können dieses Ehrenamt nach der Bundeswahlordnung übernehmen. Sollten Sie an dieser Tätigkeit Interesse und am 23.02.2025 Zeit haben, melden Sie sich gerne im Rathaus.

 

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Up Platt heet dat: “wor is dat Johr bleeven?” Ja, wo ist das Jahr geblieben? Die Unruhe in der Welt bewegt die Menschen. Es gibt viele Kriege, einige vom Gefühl weit weg, andere sehr nah dran. Die politische Lage in Deutschland verunsichert zusätzlich. Wollen wir hoffen, dass es hier mit Besonnenheit und gemeinschaftlichem Engagement wieder auf einen für uns alle besseren Kurs geht.

 

Durch die erneute Unterstützung des Landes Niedersachsen und den NLWKN in Norden konnten wir, wie viele Gäste bestätigt haben, einen wunderschönen Strand in diesem Jahr vorhalten, der wieder ausgiebig besucht worden ist. Das kulturelle Inselleben konnte viele Gäste und Einheimische begeistern, was entsprechend honoriert worden ist. Nach den aktuellen Besucher- und Übernachtungszahlen haben wir die des Vorjahres nicht erreichen können, sind aber guten Mutes.

 

Ich hoffe, dass es trotz der Weltgeschehnisse, der gesetzlichen Veränderungen und persönlichen Belastungen allen Bürgerinnen und Bürgern (Gästen wie Inselbewohnern) weiterhin möglich sein wird, sich die notwendigen Freiräume erlauben zu können und wir wieder viele bekannte wie auch neue Gesichter auf der unserer schönen Insel begrüßen dürfen.

 

An dieser Stelle möchte ich mich erneut bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur auf der Insel aufrechterhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen, unser Baltrum einzigartig machen. In diesem Jahr besonders das Rosengarten-Team um Roswitha und Georg Dietrich, die im Hintergrund diesen Rückzugsort seit Jahren ehrenamtlich betreuen und für viele Besucherinnen und Besucher einen Ruhe- und Erholungsort schaffen. Weest all van Harten bedankt!

 

Im Namen des Rates und

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

der Gemeindeverwaltung

wünsche ich Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtstage

im Kreise Ihrer Lieben

und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

 

Ihr

Harm Olchers

 

B E K A N N T M A C H U N G

 

Planfeststellungsverfahren für das +/- 525 kV-HGÜ-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-13-1 – Rastede für den Bereich der 12 sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode – Abschnitt Seetrasse – LanWin5

I.

Die TenneT Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

 

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie in den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform NOR-13-1 vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode mittels einer +/-525 kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromleitung).

 

Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Dornumergrode bis zum Netz-verknüpfungspunkt Rastede werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Auch für die in Parallellage verlaufenden Verfahren Nor-9-2, Nor-9-3, Nor-11-2 sowie Nor-12-1 erfolgen für die seeseitigen Netzanbindungen gesonderte Planfeststellungsverfahren.

Im Untersuchungsraum des Vorhabens liegen folgende Schutzgebiete, wobei durch das Vor-haben nicht alle Schutzgebiete flächenmäßig überbaut oder anderweitig in Anspruch genom-men werden:

  • EU-VSG

o Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01)

o Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63)

  • FFH-Gebiete

o Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301)

  • Nationalparke

o Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Zone I

Für das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301) kommt die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Natura 2000-Voruntersuchung zum Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Für die EU-VSG Niedersächsisches Watten-meer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01) sowie Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63) legt die Vorhabenträgerin im Rahmen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung dar, dass unter Berücksichtigung von schadensbegrenzenden Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen anzunehmen sind.

Der vorliegende Plan enthält:

  • Anlage 1 Erläuterungsbericht
  • Anlage 2 Übersichtspläne und Wegenutzung
  • Anlage 3 Bauausführung
  • Anlage 4 Lage- und Grunderwerbsplan
  • Anlage 5 Kreuzungsverzeichnis
  • Anlage 6 Bauwerksverzeichnis
  • Anlage 8 Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Anlage 9 Grunderwerb/ dingliche Belastung
  • Anlage 10 Umweltfachliche Untersuchungen
  • Anlage 11 Materialband und Quellen

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

 

II.

(1) Der Plan wird in der Zeit vom

05.11.2024 bis zum 04.12.2024 (einschließlich)

unter dem Titel „Planfeststellungsverfahren LanWin5 Seeseite“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 43a S. 2 EnWG ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet.

Daneben kann der Plan über die Internetseite der Gemeinde Baltrum (https://www.baltrum.de) und der Gemeinde Dornum (https://www.dornum.de) abgerufen werden.

Einem Beteiligten wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, wenn er oder sie während der Dauer der Veröffentlichung ein entsprechendes Verlangen an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, richtet. In der Regel erfolgt dies mit einem USB-Stick.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 18.12.2024 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, 26579 Baltrum, der Gemeinde Dornum, Schatthauser Straße 9, 26553 Dornum oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.

Vor dem 05.11.2024 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde).

Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) erfolgt ausschließlich an den Vorhabenträger. Im Übrigen wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde mit der Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich gemacht wird und zusätzlich mit seinem verfügenden Teil und der Rechtsbehelfsbelehrung sowie einem Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet, auf das sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, verbreitet sind, bekanntgemacht wird (§ 43 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 u. 2 EnWG).

 

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Gemeinde Baltrum (https://www.gemeindebaltrum.de) und der Gemeinde Dornum (https://www.dornum.de) eingesehen werden.

Gemeinde Baltrum

 

 

B E K A N N T M A C H U N G

 

Planfeststellungsverfahren für das +/- 525 kV-HGÜ-Netzanbindungssystem Konverterplattform NOR-11-2 – Wilhelmshaven2 für den Bereich der 12 sm-Grenze bis Anlandungspunkt Dornumergrode – Abschnitt Seetrasse – LanWin4

I.

Die TenneT Offshore GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

 

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Dornumergrode der Gemeinde Dornum sowie in den Gemarkungen Ostfriesisches Wattenmeer und Baltrum der Gemeinde Baltrum beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform NOR-11-2 vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Baltrum bis zum Anlandungspunkt Dornumergrode mittels einer +/-525 kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromleitung).

Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Dornumergrode bis zum Netz-verknüpfungspunkt Wilhelmshaven2 werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

Auch für die in Parallellage verlaufenden Verfahren Nor-9-2, Nor-9-3, Nor-12-1 sowie Nor-13-1 erfolgen für die seeseitigen Netzanbindungen gesonderte Planfeststellungsverfahren.

Im Untersuchungsraum des Vorhabens liegen folgende Schutzgebiete, wobei durch das Vor-haben nicht alle Schutzgebiete flächenmäßig überbaut oder anderweitig in Anspruch genom-men werden:

  • EU-VSG

o Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01)

o Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63)

  • FFH-Gebiete

o Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301)

  • Nationalparke

o Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Zone I

Für das FFH-Gebiet Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (DE2306-301) kommt die Vorhabenträgerin im Rahmen einer Natura 2000-Voruntersuchung zum Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen sind. Für die EU-VSG Niedersächsisches Watten-meer und angrenzendes Küstenmeer (DE2210-401, V01) sowie Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens (DE2309-431, V63) legt die Vorhabenträgerin im Rahmen der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung dar, dass unter Berücksichtigung von schadensbegrenzenden Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen anzunehmen sind.

Der vorliegende Plan enthält:

  • Anlage 1 Erläuterungsbericht
  • Anlage 2 Übersichtspläne und Wegenutzung
  • Anlage 3 Bauausführung
  • Anlage 4 Lage- und Grunderwerbsplan
  • Anlage 5 Kreuzungsverzeichnis
  • Anlage 6 Bauwerksverzeichnis
  • Anlage 8 Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Anlage 9 Grunderwerb/ dingliche Belastung
  • Anlage 10 Umweltfachliche Untersuchungen
  • Anlage 11 Materialband und Quellen

Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

 

II.

(1) Der Plan wird in der Zeit vom

05.11.2024 bis zum 04.12.2024 (einschließlich)

unter dem Titel „Planfeststellungsverfahren LanWin4 Seeseite“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 43a S. 2 EnWG ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet.

Daneben kann der Plan über die Internetseite der Gemeinde Baltrum (https://www.baltrum.de) und der Gemeinde Dornum (https://www.dornum.de) abgerufen werden.

Einem Beteiligten wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, wenn er oder sie während der Dauer der Veröffentlichung ein entsprechendes Verlangen an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, richtet. In der Regel erfolgt dies mit einem USB-Stick.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 18.12.2024 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Baltrum, Haus-Nr. 130 -Rathaus-, 26579 Baltrum, der Gemeinde Dornum, Schatthauser Straße 9, 26553 Dornum oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.

Vor dem 05.11.2024 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde).

Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) erfolgt ausschließlich an den Vorhabenträger. Im Übrigen wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde mit der Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich gemacht wird und zusätzlich mit seinem verfügenden Teil und der Rechtsbehelfsbelehrung sowie einem Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet, auf das sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, verbreitet sind, bekanntgemacht wird (§ 43 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 u. 2 EnWG).

 

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Gemeinde Baltrum (https://www.gemeindebaltrum.de) und der Gemeinde Dornum (https://www.dornum.de) eingesehen werden.

Gemeinde Baltrum

 

 

Niederschrift Nr. 12 (18. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am Mittwoch, den 05. Juni 2024 um 20.30 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

Beginn: 20.30 Uhr                                                                              

Ende:    22.13 Uhr                                                                             

                                                  

anwesend waren:   Bürgermeister H. Olchers

                                 Ratsfrau K. Kammer

                                 Ratsfrau K. Hinrichs

                                 Ratsherr J. Bengen

                                 Ratsherr G. Heiken

                                 Ratsherr B. Hinrichs

                                 Ratsherr O. Klün (ab 20.38 Uhr)

                                 Ratsherr R. Olchers

                                 Ratsherr Chr. Ulrichs

                                                                  

                                 Verwaltungsangestellter O. Schütte

                                 Verwaltungsangestellte B. Prieb als Protokollführerin    

 

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 11 (18. WP) vom 11.03.2024                                                                                                   
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung
  3. Auftragsvergabe Wiederherstellung der Strandkorbstellflächen am Strand Baltrum
  4. Übernahme des Feuerwehrvorausfahrzeuges NOR-FF20 nach Auslauf Leasing
  5. Antrag auf Teilung von Wohneigentum gemäß § 22 BauGB
  6. Antrag MOIN Baltrum auf Verlängerung der Straßenbeleuchtungszeiten
  7. Antag MOIN Baltrum auf Verlängerung der Terrassenöffnungszeiten
  8. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
  9. Bürgerfragestunde
  10. Schließung der Sitzung

 

 

Öffentlicher Teil:

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Frau Kammer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 28.05.2024 ergibt, wird einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 11 (18. WP) vom 11.03.2024

Die Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 11 (18. WP) vom 11.03.2024 wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig genehmigt.

 

TOP 4: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

  1. Die gesammelten Änderungswünsche zu einer praktikableren Handhabung bei der Umsetzung der Gästebeitragssatzung sollen bei der nächsten Satzungsänderung mit einfließen.
  2. Einer Neuausschreibung und Neugestaltung des Pachtvertrages für den Betrieb des Kurmittelbereichs im SindBad wurde einstimmig zugestimmt.
  3. Den Vorschlägen der Verwaltung für einen neuen Pachtvertrag zum Betrieb des Jugendclubs und der Nutzung der Räumlichkeiten nebst Freiflächen wurde einstimmig zugestimmt.
  4. Zwei Bebauungsplanänderungen für Bauvorhaben wurden einstimmig abgelehnt.

 

TOP 5: Bericht der Verwaltung

Bebauungsplan Nr. V5 „Inselmarkt“

Der Bebauungsplan Nr. V5 „Inselmarkt“ ist genehmigt und wurde auf der Gemeindewebsite und im Amtsblatt veröffentlicht.

Bebauungsplan Strand

Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, würden die Kosten für die Erstellung eines Bebauungsplans für den östlichen Strandbereich lt. Planer ca. 12.500 € betragen. Eine weitere Überlegung war, den „Ostschuppen“ in die Planung mit einzubeziehen. Hierfür würden die Kosten insgesamt bei ca. 20.000 € liegen. Die Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

Jobs on Island

Herr Prof. Schmoll möchte die Ergebnisse zum Projekt „Jobs on Island“ im Juni/Juli vorstellen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde vorgeschlagen, den Termin saisonbedingt auf den September zu verlegen. Die Mitglieder des Rates sehen dies ebenso.

Schulküche

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, ist die noch ausstehende Genehmigung heute bei der Gemeinde eingegangen. Der Auftrag kann nun ausgeschrieben und ausgeführt werden.

Straßeninstandsetzung

Herr Sven Hermann wurde für einen Zeitraum von 4 Wochen beauftragt, den Bauhof bei der Straßeninstandsetzung zu unterstützen.

Oberflächenentwässerung

Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, kommt die Firma Rohr-Fuxx auf die Insel, um die Oberflächen-Kanalleitungen zu prüfen und zu reinigen. Nach dem letzten Starkregen war es in Höhe des Arzthauses zu einer Versackung im Bereich der Schmutzwasserkanalisation gekommen.

Gästezahlen

Bis einschließlich Ende Mai lagen die Gästezahlen bei 17.111 und sind in etwa gleichauf mit den Gästezahlen im Vorjahr (17.119). Die Übernachtungen lagen bei 97.850 im Jahr 2024 gegenüber 96.470 Übernachtungen im Jahr 2023. Die Anzahl der Tagesgäste liegt noch nicht vor.

Zoll-Auktion

Die Gemeinde Baltrum hat einen Account bei der Zoll-Auktion eingerichtet und möchte dort das nicht mehr benötigte Boot der DLRG und einen alten Massendrucker zum Verkauf anbieten.

 

TOP 6: Auftragsvergabe Wiederherstellung der Strandkorbstellflächen am Strand Baltrum

Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, wurde mit der Ausführung der Arbeiten zur Wiederherstellung der Strandkorbstellflächen nach vorheriger Ausschreibung der günstigste Bieter, die Firma Jeschke, beauftragt. Für die Auftragsvergabe wurde ein Umlaufbeschluss gefertigt. Hierüber sind der Verwaltungsausschuss und der Rat gemäß § 89 NKomVG unverzüglich zu unterrichten, was hiermit erfolgt. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

TOP 7: Übernahme des Feuerwehrvorausfahrzeuges NOR-FF20 nach Auslauf des Leasingvertrages

Frau Kammer verliest zunächst die Sitzungsvorlage. Sodann beschließen die anwesenden Ratsmitglieder einstimmig, das Feuerwehrvorausfahrzeug vom Typ VW Amarok mit dem Kennzeichen NOR-FF20 nach Auslauf des Leasingvertrages zu einem Rückkaufwert in Höhe von 25.246,40 € brutto zu übernehmen. Das Rechnungsprüfungsamt hat bereits entsprechend zugestimmt.

 

TOP 8: Antrag auf Teilung von Wohneigentum gemäß § 22 BauGB

Frau Kammer verliest zunächst die Sitzungsvorlage. Bürgermeister Olchers ergänzt hierzu, dass auch für die übrigen Wohnungen eine Abgeschlossenheitserklärung abgegeben werden muss. Sodann stimmen die anwesenden Ratsmitglieder dem Antrag auf Teilung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz einstimmig zu, wenn die angebotene Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Baltrum im Grundbuch des Grundstücks eingetragen und nachgewiesen ist.

 

TOP 9: Antrag MOIN Baltrum auf Verlängerung der Straßenbeleuchtungszeiten

Wie Herr Hinrichs erklärt, sollte die Verlängerung der Straßenbeleuchtungszeiten bis 2.30 Uhr probeweise bis zum Ende der Sommerferien NRW/Niedersachsen gelten. Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen dem Antrag mit 8 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme zu.

 

TOP 10: Antrag MOIN Baltrum auf Verlängerung der Terrassenöffnungszeiten

Mit Blick auf die in Kürze startende Fußball-EM hat die Fraktion MOIN Baltrum eine probeweise Verlängerung der Terrassenöffnungszeiten von 23.00 Uhr auf 0.00 Uhr für die Dauer der Sommerferien NRW und Niedersachsen 2024 beantragt. Herr Bengen schlägt vor, den TOP zu vertagen, da man zunächst alle Betroffenen Anwohner anhören müsse. Wie Herr Schütte hinzufügt, würde eine Befragung ca. 1 Woche dauern. Der TOP wird somit auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

 

TOP 11: Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

Energetische Untersuchung SindBad

Herr Heiken fragt nach dem Sachstand bezüglich einer energetischen Untersuchung des SindBades. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, wurden diesbezüglich 5 Firmen angeschrieben. Die Antworten stehen noch aus.

Bebauungsplan Strand

Herr Heiken hält es für sinnvoll, den Ostschuppen in den Bebauungsplan Strand Ost mit einzubeziehen und fragt nach den nächsten Schritten. Wie Bürgermeister Olchers erklärt, könnte man in der nächsten Ratssitzung den Aufstellungsbeschluss fassen.

Zweckentfremdungssatzung

Herr Heiken erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich der Zweckentfremdungssatzung. Herr Schütte wird hierzu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung berichten.

Dorf- und Wanderwege

Herr Bengen fragt nach, wie der Sachstand bezüglich der Befestigung des Sandweges von Haus Nannen/Haus Topplicht zur zweiten Aussichtsdüne (Loopdeelenweg) ist. Hierzu teilt Bürgermeister Olchers mit, dass die Maßnahme als Vorschlag im DE-Förderprogramm enthalten ist.

Oberflächenentwässerung

Herr Bengen erkundigt sich, ob man zum Anschluss an das Kanalnetz einen Antrag stellen muss. Wie Bürgermeister Olchers berichtet, haben bereits einige Einwohner wegen eines Anschlusses angefragt. Eine Erweiterung des Oberflächenwasserkanalnetzes ist sehr aufwendig und kostenintensiv, so dass dieses s. E. nur in Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen erfolgen werde.

Ostschuppen

Ratsherr Olchers schlägt vor, die Kosten für den Bebauungsplan Strand „Ost“ über die jeweiligen Pachteinnahmen aufzufangen, so wie auch bereits in Abschnitt „A“ verfahren wurde. Ratsherr Olchers möchte außerdem wissen, ob es Neuigkeiten bezüglich der Nutzung des Ostschuppens gibt und ob es sinnvoll wäre, wenn der Gemeinderat in dieser Angelegenheit beim Landkreis vorspricht. Wie Bürgermeister Olchers erklärt, steht die Antwort des Landkreises noch aus, ein Gesprächstermin könne aber vereinbart werden.

Magazin „Baltrum-Tied“

Frau Kammer erkundigt sich nach dem Verkauf des neuen Magazins „Baltrum-Tied“ und wie die Planungen für das nächst Jahr aussehen. Wie Bürgermeister Olchers berichtet, läuft der Verkauf des Magazins nur schleppend. Ein Teil des Bestandes wurde auf Messen verteilt.  In der nächsten Ratssitzung werde man näher auf das Thema eingehen.

 

TOP 12: Bürgerfragestunde

Oberflächenentwässerung

Es wurde gefragt, ob man das Regenwasser für das Spülen der Kanäle nutzen könnte. Wie Bürgermeister Olchers dazu mitteilt, liegt die Zuständigkeit nicht bei der Gemeinde Baltrum sondern seit 2001 beim OOWV. Man möge sich dorthin wenden.

 

TOP 13: Schließung der Sitzung

Frau Kammer schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.05. Uhr.

 

Niederschrift Nr. 11 (18. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am Montag, den 11. März 2024 um 19.30 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

Beginn: 19.30 Uhr                                                                              

Ende:    22.45 Uhr                                                                             

                                                  

anwesend waren:   Bürgermeister H. Olchers

                                 Ratsfrau K. Kammer

                                 Ratsfrau K. Hinrichs

                                 Ratsherr J. Bengen

                                 Ratsherr G. Heiken

                                 Ratsherr B. Hinrichs

                                 Ratsherr O. Klün

                                 Ratsherr Chr. Ulrichs

                                                                  

                                 Verwaltungsangestellter O. Schütte

                                 Verwaltungsangestellte B. Prieb als Protokollführerin    

 

Es fehlt entschuldigt: Ratsherr R. Olchers

                                                                   

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 10 (18. WP) vom 13.12.2023                                                                                               
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung
  3. Feststellung der personellen Umbesetzung im Verwaltungsausschuss der Fraktion Moin Baltrum / Baltrum 21
  1. Wahl der stellvertretenden Bürgermeister
  2. Hafenzweckverband Neßmersiel, Änderung Geschäftsführung und Verbandsvorsitz (zuletzt Rat: 30.11.2021)
  1. Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 des Hafenzweckverbandes Neßmersiel und Entlastung der Geschäftsführung
  1. Kriterienkatalog Grundstücksvergabe (zuletzt Rat: 19.06.2023)
  2. Umgang mit den Kompensationsmaßnahmen der Fa. TenneT, Seetrassen 2030
  3. Umgang mit dem erstellten Klimaschutzkonzept der Studierenden aus Heidelberg
  1. Antrag GfB und Moin Baltrum: Verlagerung des Badestrandes
  2. Antrag GfB: Untersuchung von Freiflächen auf PV-Potential
  3. Beratung und Beschluss über eine mögliche Vermietung von Kellerräumen im Rathaus
  1. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
  2. Bürgerfragestunde
  3. Schließung der Sitzung

 

Öffentlicher Teil:

 

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Frau Kammer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 01.03.2024 ergibt, wird einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 10 (18. WP) vom 13.12.2023

Die Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 10 (18. WP) vom 13.12.2023 wird von den anwesenden Ratsmitgliedern, mit einer Enthaltung wegen Nichtteilnahme, einstimmig genehmigt.

 

TOP 4: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Eine Zulassung von Unterständen zur Pferdehaltung im Dorfbereich wurde mehrheitlich abgelehnt

Der Grundsatzbeschluss zum Befahren der Straßen lässt den Warentransport mit Fahrzeugen (keine Pferdewagen) nur in Extremfällen, wie z. B.  bei Eis und Schnee zu. Diesem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

TOP 5: Bericht der Verwaltung

  1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 wurde von der Kommunalaufsicht genehmigt. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

Feuerwehrgerätehaus

Für die Planung des Feuerwehrgerätehauses wurden eine Kostenschätzung erstellt. Für die Planung einschließlich Wohnungen wurden Kosten in Höhe von 6,35 Mio. Euro zuzüglich der Abbruchkosten ermittelt. Ohne Wohnungen wurden die Kosten auf 5,66 Mio. Euro zuzüglich der Abbruchkosten geschätzt.

Ratsinformationssystem

Das Ratsinformationssystem wurde eingerichtet und steht in Kürze zur Verfügung.

Starkregen/Oberflächenentwässerung

Nach den letzten Starkregenereignissen hat eine Ortsbegehung stattgefunden. Es gibt bereits mehrere Anfragen, sich an das bestehende Netz anschließen zu lassen. Die Kosten hierfür haben die Grundstückseigentümer jeweils selbst zu tragen. Wie Bürgermeister Olchers berichtet, hat es bereits eine Versackung an der D-Straße gegeben, die vermutlich durch eine Beschädigung des Schmutzwasserkanals verursacht wurde. Eine Untersuchung der Leitungen folgt.

VTOL Drohnenprojekt

Das Unternehmen Vortex-Aerotec bietet Transporte bis zu 50 kg mit sog. VTOL-Drohnen an und sucht Teststrecken zu den Inseln. Ein ähnliches Projekt wurde bereits von der Deutschen Post auf der Insel Juist getestet. Die Reichweite der Drohnen beträgt ca. 500 km. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen zustimmend Kenntnis.

Bauleitplanung Nr. 7

Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, geht die Bearbeitung der Bauleitplanung für den Bebauungsplan 07 bei der Fa. Thalen in Umsetzung.

Musikkneipe/Ostschuppen

Der Abwägungsvorschlag liegt beim Landkreis Aurich zur Bearbeitung. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Hafenzweckverbandsangelegenheiten

Der Kioskbetrieb im Hafenbetriebsgebäude in Neßmersiel wird voraussichtlich zu Ostern seinen Betrieb aufnehmen.

Osterfeuer

Die Anlieferung für das Osterfeuer kann ab Freitag, den 16.03. mittags beginnen. Weitere Informationen sind dem aktuellen Rundschreiben der Gemeinde zu entnehmen.

Strand

Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, wurde die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Die Vorbereitungen laufen an, um den Strand pünktlich zum Saisonstart wiederherzustellen. Der Vorschlag von Herrn Bengen, ein Strömungsprofil erstellen zu lassen, wurde bereits von Bürgermeister Olchers empfohlen. Auch eine Verlegung des Strandkorbstrandes in östliche Richtung wurde in Betracht gezogen, um eine nachhaltige Lösung herbeizuführen.

 

TOP 6: Feststellung der personellen Umbesetzung im Verwaltungsausschuss der Fraktion Moin Baltrum / Baltrum 21

Die Fraktion Moin Baltrum / Baltrum 21 hat einen Austausch der Personen Olaf Klün gegen Ben Hinrichs im Verwaltungsausschuss beantragt.  Der VA hatte die personelle Umbesetzung bereits förmlich festgestellt. Die anwesenden Ratsmitglieder stellen den Austausch der Personen Olaf Klün gegen Ben Hinrichs im Verwaltungsausschuss einstimmig fest.

 

TOP 7: Wahl der stellvertretenden Bürgermeister

Durch die namentliche Umbesetzung im Verwaltungsausschuss ist die Reihenfolge der Stellvertretung für den Bürgermeister festzustellen. Als 1. stellvertretender Bürgermeister wird Herr Ben Hinrichs benannt, als zweiter stellvertretender Bürgermeister wird Herr Jann Bengen benannt. Die anwesenden Ratsmitglieder stellen die Reihenfolge der Stellvertretung für den Bürgermeister einstimmig fest.

 

TOP 8: Hafenzweckverband Neßmersiel, Änderung Geschäftsführung und Verbandsvorsitz (zuletzt Rat: 30.11.2021)

Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, ist der Zeitraum für den Wechsel der Geschäftsführung und den Verbandsvorsitz bereits überschritten. Der Wechsel und die Änderung sollen nun zum 01. Mai 2024 wirksam werden. Dem Beschlussvorschlag, mit Wirkung vom 01. Mai 2024 Bürgermeister Uwe Tränapp aus Dornum als Geschäftsführer, den allg. Vertreter des Bürgermeisters Oliver Schütte aus Baltrum als stellv. Geschäftsführer, Herrn Bürgermeister Harm Olchers aus Baltrum als Verbandsvorsteher und Herrn Alwin Theesen aus Dornum als stellv. Verbandsvorsteher des Hafenzweckverbandes Neßmersiel festzustellen, wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig an die Verbandsversammlung des Hafenzweckverbandes Neßmersiel empfohlen.

 

TOP 9: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 des Hafenzweckverbandes Neßmersiel und Entlastung der Geschäftsführung

Frau Kammer verliest zunächst die Sitzungsvorlage. Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen dem Jahresabschluss 2021 des Hafenzweckverbandes Neßmersiel mit der Bilanzsumme, dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt einstimmig zu. Der Entlastung der Geschäftsführung wird, bei 1 Enthaltung, einstimmig zugestimmt.

 

TOP 10: Kriterienkatalog Grundstücksvergabe (zuletzt Rat: 19.06.2023)

Frau Kammer verliest zunächst die 10 Kriterien bei der Grundstücksvergabe. Herr Bengen wirft ein, dass Punkt 5 nach seiner Ansicht zu kurz greift, denn danach hätte man keinen Anspruch auf ein Grundstück, wenn Kinder den elterlichen Betrieb nicht übernehmen. Hier sollte der Punkt um den Zusatz „bei Verkauf“ ergänzt werden. Frau Kammer bemängelt, dass beim Punktesystem unter dem Stichwort „soziales Engagement“ nur 3 Vereine/Möglichkeiten genannt wurden. Wie Bürgermeister Olchers hierzu mitteilt, handelt es sich hierbei lediglich um Beispiele. Sodann stimmen die anwesenden Ratsmitglieder den Vergabekriterien mit der vorgenannten Erweiterung zu Punkt 5 um den Zusatz „Verkauf“, vorbehaltlich einer anwaltlichen Zustimmung, einstimmig zu.

 

TOP 11: Umgang mit den Kompensationsmaßnahmen der Fa. TenneT, Seetrassen 2030

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, sollen 5 Systeme mit je 3 Leitungen und 1 Rückspülleitung unter dem Ostende der Insel Baltrum hindurchgebohrt werden. Die Maßnahme stellt einen Eingriff in die Natur dar und muss entsprechend kompensiert werden. Hierzu hat die Gemeinde Baltrum 20 Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen erarbeitet, denen aber leider kaum Beachtung geschenkt wurde. Stattdessen hat die Firma TenneT einen Landschaftsplaner beauftragt, und folgende 3 Projekte als Kompensationsmaßnahmen vorgestellt. Zunächst soll der Katastrophenweg im nördlichen Abschnitt Mulden eingearbeitet werden, durch die das Wasser ein- und ausfließen kann. Als weitere Maßnahme wurde ein Schutzzaun für Strandbrüter am Ostende der Insel vorgestellt. Die dritte Maßnahme sieht den Rückbau der Jagdhütte vor. Stattdessen soll am Standort der „Hornissenhütte“ eine Info-Hütte eingerichtet werden, die gleichzeitig als Unterstand für die Jäger dienen soll. Der Rat der Gemeinde ist sich einig darüber, dass sich der Zustand des Katastrophenweges durch die Maßnahme nur weiter verschlechtern würde. Möglicherweise würden auch die Reitwege in diesem Bereich regelmäßig überflutet werden, vermutet Frau Kammer. Besser sei es, den hinteren Bereich des Katastrophenweges aufzufüllen, damit der Weg auch für Gäste wieder besser begehbar wird, schlägt Bürgermeister Olchers vor. Ebenso wenig sind Instandsetzung/ -haltung des Weges geklärt. Die Verkehrssicherungsplicht liegt lt. Wegevertrag mit dem Land Niedersachsen bei der Gemeinde Baltrum. Herr Bengen merkt an, dass die Pläne ohnehin schwer nachzuvollziehen seien. Außerdem sei die alte Mülldeponie nicht mit einbezogen worden, was zu hinterfragen wäre. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, steht auch die Prüfung einer möglichen Beeinträchtigung der Süßwasserlinse immer noch aus. Nach eingehender Beratung werden die von der Firma TenneT vorgestellte Kompensationsmaßnahme „Katastrophenweg“ von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig abgelehnt.

 

TOP 12: Umgang mit dem erstellten Klimaschutzkonzept der Studierenden aus Heidelberg

Frau Hinrichs gibt eine kurze Übersicht über das von den Studierenden der Hochschule Heidelberg erarbeitete Klimaschutzkonzept für die Insel Baltrum. Da kein Fachpersonal zur Verfügung steht, um die Umsetzung zu begleiten, wurde vorgeschlagen, eine(n) Mitarbeiter(in) entsprechend zu schulen. Ein weiteres Problem sei, dass es noch keine Möglichkeiten für Energiemessungen gibt. Diese könnten aber bei verschiedenen Firmen beauftragt werden. Da Frau Hahn sich bereits teilweise in das Thema eingearbeitet hat, wird vorgeschlagen, dass sie weiterhin die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes begleitet und die Zusammenarbeit mit den Studierenden der Uni Heidelberg fortsetzt.

 

TOP 13: Antrag GfB und Moin Baltrum: „Verlagerung des Badestrandes“

Um langfristig wiederkehrende Kosten für Sandaufschüttungen am Strandkorbstrand zu vermeiden, wurde ein Antrag auf Verlagerung des Badestrandes von den Gruppen GfB und Moin Baltrum gestellt. Wie Frau Hinrichs ausführt, wäre weiter östlich genügend Strand vorhanden. Man müsse nur die entsprechende Infrastruktur in diesem Bereich schaffen. Bürgermeister Olchers gibt zu bedenken, dass direkt hinter dem Ostschuppen die Zwischenzone des Nationalparks beginnt. Auch sei fraglich, ob das NLWKN die Schaffung von Zuwegungen genehmigen würde. Frau Hinrichs schlägt alternativ vor, Toiletten und Duschen in Form mobiler „Tiny houses“ aufzustellen. Bürgermeister Olchers wirft ein, dass zunächst alle möglichen Alternativen gesammelt und geprüft werden müssen. Erst dann könne konkret geplant werden. Herr Heiken schlägt vor, ein Baufeld unterhalb von Uschi´s Beachclub zu planen. Herr Schütte fügt hinzu, dass dann auch die Fahrradparkplätze mit umziehen müssen. Um Umwege zu vermeiden, wird von Herrn Ulrichs vorgeschlagen, den Hundestrand direkt unterhalb der Gastronomie zu planen. Dem Vorschlag, alle vorgebrachten Alternativen auf Umsetzbarkeit zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig zugestimmt.

 

TOP 14: Antrag GfB: Untersuchung von Freiflächen auf PV-Potential

In der letzten Sitzung des Umweltausschusses wurde von Frau Hinrichs berichtet, dass lediglich die alte Mülldeponie sich als Fläche für PV-Aufsteller eignet. Der Antrag der GfB-Gruppe auf Ausschreibung einer Begutachtung auf Eignung für PV-Aufsteller würde sich daher ausschließlich auf diese Fläche beziehen. Herr Bengen merkt dazu an, dass bei einem etwaigen Rückbau der Deponie durch die Fa. TenneT die PV-Aufsteller wieder abgebaut werden müssten. Frau Hinrichs teilt mit, dass die PV-Aufsteller in diesem Fall schnell abzubauen wären. Außerdem wäre die Fläche zwischenzeitlich ca. 2 Jahre nutzbar, weil die Laufzeit für Anträge auf Rückbau vermutlich so lang ist. Herr Heiken vermutet, dass die Maßnahme ohnehin nicht zu finanzieren sei und schlägt daher Speicher als Alternative vor. Herr Ulrichs merkt an, dass dafür Leitungen gelegt werden müssten, die möglicherweise durch den Nationalpark führen. Herr Bengen berichtet, dass für Energieüberschüsse, die man an Nachbarländer wie z. B. Frankreich abgibt, gezahlt werden müsse, weil die Verwertung dort kompliziert sei. Bürgermeister Olchers fasst abschließend zusammen, dass lt. Antrag zunächst nur eine Untersuchung gefordert wird, ob die Maßnahme überhaupt umsetzbar ist. Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen dem Antrag der GfB auf Untersuchung der alten Mülldeponie auf Eignung als Fläche für PV-Aufsteller mit 5 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen zu.

 

TOP 15: Beratung und Beschluss über eine mögliche Vermietung von Kellerräumen im Rathaus

Frau Kammer verliest zunächst die Sitzungsvorlage. Herr Ulrichs spricht sich gegen eine Vermietung der Kellerräume aus, da dort Ver- und Entsorgungsleitungen fehlen. Auch die Müllentsorgung, Reinigung usw. müsste geregelt werden. Herr Heiken fragt nach, wie die Kosten für Strom und Wasser/Abwasser festgestellt werden sollen. Herr Schütte stellt fest, dass der Pächter selbst für die Reinigung und Müllentsorgung verantwortlich ist. Das Wasser für die Automaten würde zunächst händisch aufgefüllt werden. Ein Stromzähler sollte dort noch angebracht werden. Herr Klün spricht sich für die Vermietung der Kellerräume aus, da dies eine positive Erweiterung des Angebotes für die Gäste sei, besonders in den Wintermonaten. Auch die angebotene Mietsumme in Höhe von 300,00 € sei angemessen. Die Nebenkosten müssten noch ermittelt und angepasst werden. Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen dem Beschlussvorschlag, das Anliegen des Antragstellers zu befürworten und einen entsprechenden Mietvertrag mit der Gemeinde Baltrum abzuschließen, mit 6 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme zu. Bürgermeister Olchers hat sich an der Beratung und Abstimmung nicht beteiligt.

 

TOP 16: Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

Öffentliche Toiletten

Herr Klün berichtet, dass Gäste sich negativ über die geschlossenen Toiletten im östlichen Teil der Insel geäußert hätten. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, sind die Toiletten an der Mehrzweckhalle und am Ostschuppen erst wieder zum Saisonbeginn (15.03.) in Betrieb.

Kalkulation Gästebeitrag

Herr Klün erkundigt sich nach dem Sachstand bei der Kalkulation des Gästebeitrages. Bürgermeister Olchers wird hierüber im nichtöffentlichen Teil der Sitzung berichten.

Zweckentfremdungssatzung

Frau Kammer möchte wissen, wie der Sachstand bei der Zweckentfremdungssatzung ist. Herr Schütte teilt mit, dass die Satzung veröffentlicht wurde und in Kürze Anwendung finden wird.

 

TOP 17: Bürgerfragestunde

Ein Zuschauer fragt, ob Maßnahmen geplant sind, um weitere Dünenabbrüche zu verhindern. Wie Bürgermeister Olchers erklärt, wurde seitens des NLWKN mitgeteilt, dass keine Gefahr für den Küstenschutz besteht. Im Ernstfall würde Sand aufgespült werden.

Es wird gefragt, ob man den Hundestrand an den Südstrand verlegen könnte. Dies wird von Bürgermeister Olchers verneint, da es dort keine Infrastruktur gebe.

Auf die Frage, ob in den anzumietenden Kellerräumen auch alkoholische Getränke erhältlich seien, antwortet Herr Schütte, dass dies nicht der Fall sei.

Nachtrag: Der Mieter hat inzwischen mitgeteilt, dass er in den Räumlichkeiten nun auch alkoholische Getränke und Zigaretten anbieten möchte. Die Ratsmitglieder haben dieser Bitte mehrheitlich entsprochen. Die entsprechenden Auflagen sind zu beachten und einzuhalten.

 

TOP 18: Schließung der Sitzung

Frau Kammer schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.13 Uhr.

 

Wahlbekanntmachung zur Europawahl 2024

 

  1. Am 09.06.2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt.

Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

  1. Die Gemeinde Baltrum bildet einen Wahlbezirk, Nr. 001.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29.04.2024 bis 19.05.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

 

  1. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums unbeobachtet gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

 

  1. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

  1. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss bei der Gemeinde Baltrum einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag anfordern und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

  1. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuches).

 

Baltrum, den 31.05.2024

 

i.A. Hochgrebe

Gemeindewahlleitung Baltrum

 

Anlage 5

(zu § 19 Absatz 1)

Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum Europäischen Parlament

am 09.06.2024

 

  1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Gemeinde Baltrum wird in der Zeit vom 20.05.2024 bis 24.05.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer E1 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

  1. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 24.05.2024 bis 13 Uhr, bei der Gemeindebehörde Gemeinde Baltrum, Rathaus, Zimmer E1 Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

  1. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

  1. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Landkreis Aurich durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
  2. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Absatz 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Absatz 2 der Europawahlordnung bis zum 19.05.2024 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Absatz 1 der Europawahlordnung bis zum 24.05.2024 versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Absatz 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17a Absatz 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Absatz 1 der Europawahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

  1. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

– einen amtlichen Stimmzettel,

– einen amtlichen Stimmzettelumschlag,

– einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten

Wahlbriefumschlag und

– ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangsnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie

der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf  Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.

Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

 

Baltrum, den 15.05.2024

Die Gemeindebehörde

 

Gemeinde Baltrum

Der Bürgermeister

 

R u n d m a i l    3 / 2 0 2 4

 

Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,

Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,

 

nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:

 

Strandsituation

Mit Unterstützung des Landes Niedersachsen konnte jetzt nach erfolgter Ausschreibung der Auftrag für die Wiederherstellung des Strandes in Auftrag gegeben werden. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die ausführende Firma nach Beendigung der Arbeiten auf Wangerooge vorsieht, Anfang Mai zu uns kommen, um die Arbeiten hier bis zum 31. Mai abzuschließen. Hiernach steht der Strand in gewohnter Weise wieder zur Verfügung.

 

Ausschreibung Kurmittelbereich

Die Gemeinde Baltrum schreibt die Räumlichkeiten des Kurmittelbereiches im SindBad ab dem 01. April 2025 hiermit aus. Nähere Informationen erhalten Sie auf schriftliche Anforderung unter der E-Mail-Adresse: gemeinde@baltrum.de, an die Sie auch die Angebote/Bewerbungen bis zum 31. Mai 2024 senden wollen. Eine Nutzung dieser Räumlichkeiten ist ausschließlich für die Nutzung eines Kurmittelbetriebes vorgesehen.

 

Baustopp ab 01. Mai 2024

Ich weise auf die Vorgaben der Baltrumer Lärmverordnung und der Baltrumer Gefahrenabwehrverordnung hin, wonach lärmintensive Bauarbeiten in dem Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.09. eines jeden Jahres verboten sind und Baustellen an öffentlichen Verkehrsflächen mit einem zwei Meter hohen geschlossenen Bauzaun (blickdicht) zu versehen sind. Bitte räumen Sie zum Wohle der Gäste und Anlieger die Baustellen auf, sodass ein ordentliches Bild entsteht. Danke.

 

Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus

Ihr

Harm Olchers

 

Niederschrift Nr. 10 (18. Wahlperiode)

über die Sitzung des Rates der Gemeinde Baltrum

am Mittwoch, den 13. Dezember 2023 um 20.00 Uhr

im Sitzungszimmer des Rathauses

 

Beginn: 20.00 Uhr                                                                              

Ende:    23.11 Uhr                                                                             

                                                  

anwesend waren:        Bürgermeister H. Olchers

                                 Ratsfrau K. Kammer

                                 Ratsfrau K. Hinrichs

                                 Ratsherr J. Bengen

                                 Ratsherr G. Heiken

                                 Ratsherr B. Hinrichs

                                 Ratsherr O. Klün

                                 Ratsherr R. Olchers

                                                                 

                                 Kämmerer D. Pollmann

                                 Verwaltungsangestellter O. Schütte

                                 Verwaltungsangestellte B. Prieb als Protokollführerin   

 

Es fehlt entschuldigt: Ratsherr Ulrichs

                                                                   

Tagesordnung: öffentlicher Teil

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  1. Feststellung der Tagesordnung
  2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 9 (18. WP) vom 04.10.2023                                                                                                
  1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
  2. Bericht der Verwaltung
  3. Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung
  4. 1. Nachtragshaushaltsplan 2023/2024 der Gemeinde Baltrum    
  5. Erlass einer Richtlinie für die digitale Ratsarbeit in der Gemeinde Baltrum
  6. Annahme von Spenden
  7. Antrag der CDU-Fraktion, Auftragsvergabe Untersuchung SindBad
  8. Antrag Ratsherr Heiken, Gutachter (Baltrumer Straßen) für Neubauten
  9. Hafenzweckverbandsangelegenheiten:

12.1     Haushaltsplan 2024 für den Hafenzweckverband Neßmersiel

12.2     Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Reibepfahl

12.3     Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Videoüberwachung

12.4     Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Anzeigetafel

  1. Verschiedenes, Wünsche und Anregungen
  2. Bürgerfragestunde

 

 

 

Öffentlicher Teil:

 

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Frau Kammer eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

 

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung, wie sie sich aus der Einladung vom 04.12.2023 ergibt, wird einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 9 (18. WP) vom 04.10.2023

Die Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 9 (18. WP) vom 04.10.2023 wird von den anwesenden Ratsmitgliedern einstimmig genehmigt.

 

TOP 4: Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Es wurden keine Beschlüsse in der nichtöffentlichen Sitzung gefasst.

 

TOP 5: Bericht der Verwaltung

Sitzung Verbandversammlung des Hafenzweckverbandes Neßmersiel

Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Hafenzweckverbandes Neßmersiel findet am Freitag, den 15.12.2023 um 10.30 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses statt.

 

Fa. TenneT, Vorstellung der Kompensationsmaßnahme

Am 18.12.1023 findet in der Zeit von 13.30 -16.00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses eine Vorstellung der Firma TenneT über die geplante Kompensationsmaßnahme statt.

 

„Cuore“ Ergebnispräsentation

Am 17.01.2023 findet in Zeit von 17.30-20.00 Uhr die Ergebnispräsentation des Forschungsprojektes „CUORE“ unter der Leitung von Herrn Dr. Martin Döring im Sitzungszimmer des Rathauses statt. Untersucht wurde der Umgang mit den Folgen des Klimawandels auf der Insel.

 

Jobs on Island

Die Ergebnisse der Untersuchung des Fachkräftemangels, die in einer Kooperation mit der Jadehochschule und Herrn Prof. Dr. Schmoll auf den ostfriesischen Inseln durchgeführt wurde, werden im neuen Jahr vorgestellt.

 

Klimaschutzkonzept

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, wurde ein Klimaschutzkonzept durch Studierende der Uni Heidelberg unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Sterr erstellt und vorgestellt. Als nächste Schritte sollen die Gebäude der Gemeinde gutachterlich untersucht und Vorschläge für die Gebäudesanierungen gemacht werden. Die Finanzierung mit Fördermöglichkeiten ist ebenfalls zu klären.

 

Planung Feuerwehrgerätehaus

Bürgermeister Olchers berichtet, dass das neue Feuerwehrgerätehaus am jetzigen Standort der Feuerwehr entstehen soll, um Ressourcen zu sparen. Auf Anregung des Rates hat das Ingenieurbüro 3-ing aus Aurich 3 Varianten für Wohnungen im Obergeschoss vorgeschlagen. Die Fahrzeughalle soll mit 5 Fahrzeugboxen ausgestattet werden, um für die Zukunft vorzusorgen.

 

Beschilderung Gezeitenpfad

In Abstimmung mit dem NLWKN wurden neue Hinweistafeln für den Gezeitenpfad gestaltet. Die Finanzierung stammt zum Teil aus dem Verkauf der Gezeitenpfad-Broschüre.

 

OOWV, Preiserhöhung Trinkwasser

Der OOWV gibt bekannt, dass der Trinkwasserpreis ab dem 01.01.2024 auf Brutto 1,41€/m³ erhöht wird.

 

Inselschule

Bei einem Besuch von Frau Feldkamp vom regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Osnabrück und Herrn Dr. Thomas Mronga wurde mitgeteilt, dass Herrn Dr. Mronga die Stelle als Regierungsschuldirektor vorgeschlagen wurde. Das Volontariat würde ½ Jahr betragen. Voraussichtlich wird Dr. Mronga die Stelle annehmen. Eine kommissarische Vertretung für die Leitung der Inselschule Baltrum wird gestellt.

 

TOP 6: Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung

Der Rat der Gemeinde Baltrum beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde einstimmig. Ein Original wird der Originalniederschrift der Ratssitzung angefügt.

 

TOP 7: 1. Nachtragshaushaltsplan 2023/2024 der Gemeinde Baltrum

Herr Pollmann erläutert den 1. Nachtragshaushaltsplan 2023/2024 anhand der Präsentation und gibt zunächst einen Rückblick auf das Jahr 2023, in dem das Ergebnis voraussichtlich besser ausfallen wird als mit der ursprünglichen Planung vorgesehen. Im Ergebnishaushalt 2023 wird das Jahresergebnis mit 1.045.600 € und damit um 666.200 € höher als im ursprünglichen Ansatz ausgewiesen. Ursächlich hierfür sei unter anderem, dass die Steuereinnahmen insgesamt höher ausfielen und Stellen noch nicht besetzt werden könnten. Zur Finanzierung der Investitionen sind mit dem 1. Nachtrag keine Kreditaufnahmen mehr für das Jahr 2023 vorgesehen. Aufgrund der derzeitig positiven Liquiditätsentwicklung könnte sogar ein Darlehen, bei welchem die Vertragsbindung zum Jahresende ausläuft, vollständig zurückgezahlt werden. Infolgedessen beläuft sich die gesamte Tilgung der Darlehen im Jahr 2023 auf 478.300 €.

Für das 2024 sei eine Verschlechterung im Vergleich zum ursprünglichen Doppelhaushaltsplan zu erwarten, insbesondere durch die gestiegenen Energiekosten. Folglich wird im Ergebnishaushalt ein Fehlbetrag in Höhe von 786.400 € prognostiziert. Um die Übertragung von Haushaltsansätzen zwischen den Haushaltsjahren 2023 und 2024 möglichst zu vermeiden, wurden entsprechende Ansätze im Bereich des Investitionsplans angepasst. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wurde für das Jahr 2024 auf 274.800 € festgesetzt, um auch hier Übertragungen von Haushaltsansätzen zu verhindern.

Nach eingehender Erläuterung beschließen die anwesenden Ratsmitglieder die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Baltrum mit den Anlagen Haushalts-, Investitions- und Stellenplan sowie Beteiligungsberichte 2023/2024 einstimmig. Sofern die tatsächlichen Jahresabschlüsse 2022 und 2023 von den derzeitigen Hochrechnungen negativ abweichen und demzufolge der Fehlbetrag 2024 aus der Überschussrücklage nicht gedeckt werden kann, ist unverzüglich ein Haushaltssicherungskonzept mit konkreten Maßnahmen zur Konsolidierung zu erstellen.

 

TOP 8: Erlass einer Richtlinie für die digitale Ratsarbeit in der Gemeinde Baltrum

Wie Herr Pollmann mitteilt, beträgt der Zuschuss für die Beschaffung eines mobilen Endgerätes je 500,00 €. Herr Bengen hält das Zuschussverfahren für sozial ungerecht und schlägt stattdessen vor, dass den Ratsmitgliedern mobile Endgeräte durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt werden sollten, denn schließlich handele es sich um ein Ehrenamt. Herr Pollmann erklärt, dass die Richtlinie anpassbar sei, da sie von einer anderen Kommune übernommen wurde. Herr Klün möchte auf ein zusätzliches mobiles Endgerät verzichten. Bürgermeister Olchers stellt fest, dass ohnehin alle Ratsmitglieder über ein eigenes mobiles Endgerät verfügen. Man könne aber auch Einzelfallentscheidungen treffen, falls dies nötig sein sollte. Sodann wird die Richtlinie der Gemeinde Baltrum über die digitale Gremienarbeit in der vorliegenden Fassung von den anwesenden Ratsmitgliedern mit 7 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme beschlossen.

 

TOP 9: Annahme von Spenden

Die Gemeinde Baltrum hat Spenden in Höhe von insgesamt 1.014,04 € aus dem anonymen Spendenkoffer für das Kinderspielhaus erhalten.

Der Rat beschließt die Annahme der anonymen Spenden für die Gemeinde Baltrum in Höhe von 1.014,04 € einstimmig.

 

TOP 10: Antrag der CDU-Fraktion, Auftragsvergabe Untersuchung SindBad

Wie bereits in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgeschlagen wurde, empfiehlt Herr Bengen, den Antrag auf alle kommunalen Gebäude der Gemeinde Baltrum zu erweitern und energetische Untersuchungen im Hinblick auf das Klimaschutzkonzept zu veranlassen. Hierzu sollte man bei der Firma Wolff u. Partner nochmals anfragen und ein Angebot über die Untersuchung aller kommunalen Gebäude anfordern. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, würden die Studenten der Universität Heidelberg möglicherweise weiter unterstützen. Es kommt zu folgendem neuen Beschlussvorschlag: Die CDU empfiehlt die Ausschreibung einer Untersuchung der kommunalen Gebäude auf Energieeffizienz, im Hinblick auf das Klimaschutzkonzept sowie eine entsprechende Handlungsempfehlung. Die anwesenden Ratsmitglieder stimmen einstimmig zu.

 

TOP 11: Antrag Ratsherr Heiken, Gutachter (Baltrumer Straßen) für Neubauten

Bürgermeister Olchers erklärt, dass in der Regel Gutachten gefordert werden, wenn viel Material gefahren werden muss. Wenn also größere Maßnahmen mit viel Fracht zu erwarten sind, wird jeweils ein Gutachten vor und nach Beendigung der Baumaßnahme gemacht. Nach kurzer Diskussion wird folgender Beschlussvorschlag formuliert:

Für genehmigungspflichtige Neu- oder Umbauten sowie größere Materialtransporte, wie z. B. für Dachsanierungen, sollen zum Schutz der Straßen entsprechende Gutachten über die an den Grundstücksgrenzen der jeweiligen Objekte befindlichen Straßen und Wege gefordert werden. Diesem Beschlussvorschlag stimmen die anwesenden Ratsmitglieder einstimmig zu.

 

TOP 12: Hafenzweckverbandsangelegenheiten:

12.1: Haushaltsplan 2024 für den Hafenzweckverband Neßmersiel

Bürgermeister Olchers geht kurz auf die Eckdaten des Haushaltsplanes 2024 für den Hafenzweckverband Neßmersiel ein. Im Haushaltsplan werden die ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt auf 570.200 € und die ordentlichen Aufwendungen auf 602.600 € festgesetzt. Im Finanzhaushalt liegen die Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit bei 628.000 € und bei den Aufwendungen bei 526.500 €. Eine nähere Erläuterung erfolgt in der kommenden Sitzung der Verbandsversammlung durch Kämmerer Thomas Erdmann. Sodann empfehlen die anwesenden Ratsmitglieder den Haushaltsplan 2024 für den Hafenzweckverband Neßmersiel zur endgültigen Abstimmung einstimmig an die Verbandsversammlung.

 

12.2: Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Reibepfahl

Wie Bürgermeister Olchers berichtet, hat die Reederei die Installation eines neuen Reibepfahls beantragt, da der vorherige Reibepfahl beschädigt wurde. Die anwesenden Ratsmitglieder empfehlen der Verbandsversammlung einstimmig, der Installation eines neuen Reibepfahls unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass die Reederei Baltrum-Linie die Kosten für Anschaffung und Installation selbst trägt.

 

12.3: Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Videoüberwachung

Bürgermeister Olchers teilt mit, dass die Reederei Baltrum-Linie erneut eine Videoüberwachung am Hafen Neßmersiel installieren möchte. In der Vergangenheit gab es bereits Probleme, da die Datenschutzrichtlinien nicht in vollem Umfang eingehalten wurden. Eine Videoüberwachung dürfe zukünftig nur noch auf den von der Reederei genutzten Flächen (Parkplätze und Frachtbereich) stattfinden.

Die anwesenden Ratsmitglieder empfehlen der Verbandsversammlung, der Installation einer Videoüberwachung für die Parkplätze und den Frachtbereich unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass die Reederei Baltrum-Linie die Datenschutzrichtlinien vollumfänglich einhält und die Kosten selbst trägt.

 

12.4: Antrag der Reederei Baltrum-Linie GmbH, Anzeigetafel

Da die vorherige Anzeigetafel der Reederei Baltrum-Linie während der Umbaumaßnahme am Hafen Neßmersiel entfernt wurde, wurde nun ein Antrag für die Installation einer neuen Anzeigentafel gestellt. Wie Bürgermeister Olchers berichtet, hatte die alte Anzeigetafel eine hohe Blendwirkung und sei an der Pier lediglich geduldet worden. Die Anzeigentafel könnte für die Dauer der Pachtzeit auf oder am Tickethäuschen angebracht werden. Eine Blendwirkung sollte dabei ausgeschlossen sein. Die anwesenden Ratsmitglieder empfehlen diesen Vorschlag einstimmig zur endgültigen Abstimmung an die Verbandsversammlung.

 

TOP 13: Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

Zeltschuppen Ost

Herr Heiken erkundigt sich nach dem Sachstand beim Zeltschuppen Ost. Wie Bürgermeister Olchers berichtet, liegt die Angelegenheit dem Ortsplaner zur Prüfung vor.

 

Außenstände Restaurant „Heimathafen“

Herr Heiken erkundigt sich nach dem Sachstand bei den Außenständen des ehemaligen Betreibers des Restaurants „Heimathafen“. Bürgermeister Olchers verweist auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

 

Bootsliegeplätze Neßmersiel (Individualverkehr)

Herr Heiken möchte wissen, wie der Sachstand bei den Bootsliegeplätzen in Neßmersiel ist. Bürgermeister Olchers teilt dazu mit, dass die Kosten für den Einbau von Dalben, nur für Winterlieger, zu hoch seien.

 

Oberflächenwasser

Herr Heiken weist darauf hin, dass das Oberflächenwasser immer höher steigt und man für die Zukunft eine Lösung finden sollte, da nicht genügend Abläufe vorhanden sind.

 

Baltrum-Magazin

Auf Anfrage von Herrn Heiken teilt Bürgermeister Olchers mit, dass das Baltrum-Magazin in den nächsten Tagen erwartet wird und eine Vermieterliste in Bearbeitung ist.

 

Einnahmen Strandkorbvermietung

Herr Bengen bittet um Mitteilung der Einnahmen der Strandkorbvermietung. Herr Pollmann teilt mit, dass die Einnahmen im Jahresabschluss veröffentlicht werden.

 

Fremdenverkehrsbeitrag

Herr Bengen erkundigt sich, ob die Deutsche Post und die Telekom auch zur Fremdenverkehrsabgabe herangezogen werden. Wie Herr Pollmann mitteilt, ist dies noch nicht geklärt.

 

Neubau Feuerwehr

Herr Bengen fragt nach, ob es geplant ist, den Bauhof im neuen Feuerwehrgebäude unterzubringen. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, gibt es hierfür keine Pläne. Man solle zunächst die weiteren Schritte bezüglich der Planung abwarten.

 

Pacht Apotheke

Herr Hinrichs möchte wissen, weshalb die angekündigten Öffnungszeiten der Apotheke nicht eingehalten werden. Wie Bürgermeister Olchers mitteilt, sei dies nicht Gemeindesache. Man solle sich direkt an die Betreiberin Frau Hellberg oder die Hessenbank als Vertragspartner wenden.

 

Strandsituation

Da die Strandsituation sich langfristig voraussichtlich nicht ändern wird, schlägt Herr Hinrichs vor, den Strand weiter in östlicher Richtung zu verlagern und entsprechend zu planen.

 

Preisanpassung SindBad und Strand

Herr Klün schlägt vor, die Eintrittspreise im Sindbad und die Mietpreise für Strandkörbe zu erhöhen.

 

Sitzungstermine im Winter

Herr Klün schlägt vor die Ratssitzungen in den Wintermonaten früher stattfinden zu lassen, z.B. nachmittags oder ab 18 Uhr.

 

Leerstand Wohnungen

Frau Kammer schlägt vor, die Zweckentfremdungssatzung aus aktuellem Anlass auch in Bezug auf eine fehlende Lehrerwohnung anzuwenden.

 

TOP 14: Bürgerfragestunde

Aus den Reihen der Zuschauer wird gefragt, ob es ein Rattenproblem auf der Insel gäbe. Herr Schütte erklärt, dass es offiziell kein Rattenproblem gibt. Wenn in Einzelfällen Ratten gesichtet werden, stellt der Bauhof bei Bedarf Fallen auf.

 

TOP 15: Schließung der Sitzung

Frau Kammer schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.24 Uhr.