02 Apr. Rundmail 01/2026 Der Bürgermeister 19.03.2026
Gemeinde Baltrum Baltrum, 19.03.2026
Der Bürgermeister
R u n d m a i l 1 / 2 0 2 6
Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:
Die Anpassung und die damit verbundene Preiserhöhung für die Vermietung von Strandkörben und Strandzelten in diesem Jahr war eine unumgängliche Maßnahme, die dem Rat der Gemeinde Baltrum nicht leichtgefallen ist. Zur Erklärung: Die Preise wurden seit dem Jahr 2014 nicht erhöht, die Kosten für die Beschaffung sind in dieser Zeit, nicht zuletzt durch die Pandemie, fast um das Doppelte gestiegen. Hinzu kommt die prekäre Haushaltslage, durch die wir mit der Aufstellung eines sog. Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet sind, alle erdenklich möglichen Einnahmen zu generieren. Hierzu zählt u.a. auch die Anpassung der Tarife für die Standkörbe und -zelte. Leider war es uns erst kurzfristig möglich die Vorgaben umzusetzen, wofür ich Sie hiermit um Verständnis bitten möchte.
SindBad
Die neue Heizungsanlage im SindBad ist installiert und in Betrieb, so dass wir das Beckenwasser derzeit aufheizen und den Badebetrieb spätestens am 27.03.26 aufnehmen können. Der Saunabetrieb wird schon ab dem 24.03.26 beginnen können.
Öffnungszeiten über Ostern:
SindBad:
Mo.-Sa. 12-18 Uhr
So. geschlossen
Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:
Mo.-Fr. 10-12 u. 15-18 Uhr
Sa. 10-13 Uhr
So. geschlossen
Tourist-Information im Rathaus:
18.04. Karfreitag – geschlossen –
19.04. Samstag 9:00 – 12:00 Uhr
21.04. Ostermontag 9:00 – 12:00 Uhr
Alle anderen Tage regulär von:
Mo. – Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. 14:00 – 16:00 Uhr
Strandkorbvermietung:
Täglich von 10-13 Uhr
Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung
Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung
Ruhezeiten: Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten
Ferientag nach der Bundesferienordnung in den
Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen:
Die Stunden von 21- 8 Uhr (Nachtruhe)
und von 13-15 Uhr (Mittagsruhe)
Anleinpflicht: Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine
zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich
zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B.
dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum
Hundekot: Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres
Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß
Pferdeäpfel: Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde
aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.
Allg. Meldepflicht (An-, Um- und Abmeldung)
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden. Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.
Katzen
Das Projekt „ALBA – Verantwortung für ALle BAltrumkatzen“ setzt sich dafür ein, das Tierwohl freilebender Katzen auf Baltrum nachhaltig zu verbessern. Dazu gehört auch eine verantwortungsvolle Regulierung der Population. In diesem Zusammenhang wird an die geltende Kastrationspflicht erinnert, die einen wichtigen Beitrag zum Tier- und Naturschutz leistet.
Seit 2012 besteht auf Baltrum eine Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in der Gemeinde Baltrum. Diese ist in Kürze einsehbar unter https://gemeindebaltrum.de/ordnungswesen/
Informationen zum Projekt erhalten Interessierte bei Johanna Zeitler und Jasmin Voigt
sowie auf Instagram: @alba_alle_baltrumkatzen
Anlieferung Osterfeuer 2026
Die diesjährige Anlieferung von Strauch- und Buschwerk für das Osterfeuer auf den Gemeindeheller unterhalb des Dünenschlösschens wird ab Freitag, den 20. März 2026 ab 12.00 Uhr bis zum 04.04.2026 bis 12.00 Uhr freigegeben.
Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Auf Grund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.
Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Gemeinde Baltrum
wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen
schon heute frohe und ruhige Ostertage
Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus
Ihr
Harm Olchers