17 Apr. 17.04.2025 – Rundschreiben des Bürgermeisters
Gemeinde Baltrum Baltrum, 17.04.2025
Der Bürgermeister
R u n d m a i l 2 / 2 0 2 5
Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
nachfolgende Informationen für Sie zur Kenntnis:
Öffnungszeiten über Ostern:
SindBad:
Mo.-Sa. 12:00 – 18:00 Uhr
So. geschlossen
Kinderspielhaus u. Baltrum-Shop:
Mo.-Fr. 10:00 – 12:00 u. 15:00 – 18:00 Uhr
Sa. 10:00 – 13:00 Uhr
So. geschlossen
Tourist-Information im Rathaus:
18.04. Karfreitag 10:00 – 12:00 Uhr
19.04. Samstag 10:00 – 12:00 Uhr
21.04. Ostermontag 10:00 – 12:00 Uhr
Alle anderen Tage regulär von:
Mo. – Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. 14:00 – 16:00 Uhr
Strandkorbvermietung:
Täglich von 10:00 – 13:00 Uhr
Lärm- /Gefahrenabwehrverordnung
Ruhezeiten: Ruhezeiten zu Ostern vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Die Stunden von 21:00 – 08:00 Uhr (Nachtruhe) und von 13:00 – 15:00 Uhr (Mittagsruhe)
Anleinpflicht: Hunde sind ab Beginn der Osterferien wieder an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht besteht auf allen öffentlich zugänglichen Straßen (z.B. der Hafenstraße), Plätzen (z. B. dem Hafen), Wegen und Kuranlagen der Gemeinde Baltrum
Hundekot: Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß
Pferdeäpfel: Bitte auch die Hinterlassenschaften Ihrer Pferde aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen.
Allg. Meldepflicht
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass sowohl ein Zuzug als auch ein Umzug innerhalb von Baltrum nach spätestens zwei Wochen melderechtlich im Einwohnermeldeamt angezeigt werden muss. Hierbei ist neben dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Diese Ummeldung ist kostenlos. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann jedoch ordnungsrechtlich belangt werden. Bei einem Wegzug von der Insel müssen Sie sich ebenfalls zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung bei dem dortigen Einwohnermeldeamt anmelden.
Anlieferung Osterfeuer 2025
Die diesjährige Anlieferung von Strauch- und Buschwerk für das Osterfeuer auf dem Gemeindeheller unterhalb des Dünenschlösschens kann noch bis zum Samstagmittag (19.04.2025) um 12:00 Uhr erfolgen. Hiernach wird letztmalig aufgeschoben.
Für die Anlieferung benutzen Sie bitte nur die dafür vorhandene Auffahrt und nicht den Deich. Das Brenngut wollen Sie bitte möglichst nahe an den Feuerhaufen bringen. Aufgrund der Schadstoffbelastung dürfen Bretter, Türen, Pappe, Papier, Matratzen usw. nicht verbrannt werden. Der Durchmesser der Äste und Zweige soll 10 cm nicht überschreiten, da stärkere Äste nicht vollständig abbrennen und kostenpflichtig entsorgt werden müssen.
Wie in den Vorjahren wird das Feuer um 19:00 Uhr angezündet.
Im Namen des Rates und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Gemeinde Baltrum
wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen
frohe und ruhige Ostertage
Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus
Ihr
Harm Olchers