2026_06_08_12092_SN_E_umwelt

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  • Erstellungsdatum 9. Juni 2026
  • Zuletzt aktualisiert 9. Juni 2026

2026_06_08_12092_SN_E_umwelt

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehmen wir Stellung zur Bauleitplanung bezüglich der geplanten Musikkneipe. Unser Anliegen
betrifft insbesondere die Einhaltung und Sicherstellung der baulichen Schallschutzanforderungen, die aus
unserer Sicht für den geplanten Betrieb zwingend notwendig sind.
1. Erwartbare Lärmemissionen des Vorhabens
Aufgrund der vorgesehenen Nutzung (Musikbetrieb, ggf. Live-Musik, verstärkte Beschallung, erhöhter
Publikumsverkehr) ist mit erhöhten Schallimmissionen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich zu
rechnen. Dies betrifft insbesondere den Schalldruckpegel aus dem Innenraum bei Musikbetrieb
2. Hinweis auf relevante bauliche Schallschutzvorgaben
Für Musiklokale gelten erhöhte Anforderungen zur Luft- und Körperschalldämmung.
Insbesondere bei gastronomischen Betrieben mit Beschallung ist eine akustische Entkopplung und ein
nachweislich ausreichender Trennbauteil-Schallschutz zwingend erforderlich.
Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Rahmen der Genehmigung aus unserer Sicht folgende
Punkte zwingend geprüft und sichergestellt werden sollten:
• Einhaltung der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) für Misch- bzw. Wohngebiete.
• Nachweis eines ausreichenden baulichen Schallschutzes(insbesondere Luftschallschutz, gemäß DIN 4109
bzw. VDI-Richtlinien für Musik- und Veranstaltungsstätten).
• Schalltechnisches Gutachten eines Sachverständigen, das realistische Pegel für den geplanten
Musikbetrieb zugrunde legt und sicherstellt, dass die Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen
Wohngebäuden eingehalten werden.
• Wirksame bauliche Maßnahmen, z. B.:
• akustisch entkoppelte Innenräume („Raum-in-Raum-Systeme“),
• hochschalldämmende Türen mit Windfängen / Zwei-Tür-Schleusen
• schallisolierte Fenster
• keine Lüftungseinrichtungen, die Schall ungefiltert nach außen übertragen
• geeignete Dämmung der Gebäudefassade.
3. Schutz der Nachbarschaft / Vorsorgeprinzip
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Da die Kneipe in der Nähe zu Wohnnutzungen entstehen soll, bitten wir darum, die bauliche
Vorsorgepflicht gem. Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie die Rücksichtnahmepflicht im Rahmen der
Bauleitplanung besonders zu berücksichtigen. Eine frühzeitige bauliche Sicherstellung des Schallschutzes
verhindert spätere Konflikte zwischen Gastronom und Anwohnerschaft.
4. Bitte an die Behörde
Wir bitten Sie daher, im Genehmigungsprozess sicherzustellen, dass:
1. ein vollständiges und qualifiziertes Schallschutzgutachten vorliegt,
2. alle erforderlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen verbindlich festgelegt und überprüft werden
3. der Betreiber vor Betriebsaufnahme den Nachweis der ordnungsgemäßen Umsetzung erbringt.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Hinweise und stehen für Rückfragen gern zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen