Appell: 112 nur im Notfall! Zurzeit gehen bei den Rettungsleitstellen viele Anrufe ein, um Fragen zum Coronavirus abzuklären.
Die ostfriesischen Landräte Matthias Groote, Holger Heymann und Olaf Meinen appellieren: „Wenn Sie in Sorge sind, dass Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben könnten und auch Symptome zeigen: Rufen Sie nicht die Notrufnummer 112 an. Damit belegen Sie lebenswichtige Leitungen. Rufen Sie stattdessen den ärztlichen Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116117 oder Ihren Hausarzt an. Fahren Sie auch nicht direkt in ein Krankenhaus, eine Notfallpraxis oder eine Arztpraxis.“
Die Nummer 112 soll nur bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen, schweren Gesundheitsstörungen und Unfällen mit schweren Verletzungen angerufen werden.

 

 

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Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Patienten in Krankenhäusern und der Bewohner in Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet

Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD2 folgende Allgemeinverfügung:

1. Der Zugang zu Patienten in Krankenhäusern sowie zu Bewohnern und Patienten
– in teilstationären und stationären Einrichtungen der Pflege,
– Einrichtungen, in denen über Tag und/ oder über Nacht Leistungen der Eingliederungshilfe erbracht werden,
– Einrichtungen gem. § 2 Abs. 2 des Gesetzes über unterstützende
Wohnformen (NuWG) und Rehabilitations-, Kur- und ähnlichen Einrichtungen
zu Besuchszwecken wird mit sofortiger Wirkung untersagt.
Ausnahmen können in Absprache mit der jeweiligen Einrichtung zugelassen
werden, insbesondere bei pflegerisch oder medizinischer Notwendigkeit.

2. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Bewohner sowie Beschäftigten der Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet vom 13.03.2020 wird hiermit aufgehoben (war hier bei Baltrum-Online nicht veröffentlicht worden).

3. Die Allgemeinverfügung ist gem. § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.

Begründung:
Zu 1 u. 2:
Im Dezember 2019 trat in der Stadt Wuhan/Volksrepublik China erstmals die Atemwegserkrankung COVID-19 auf, welche durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht wird. Die Krankheitsverläufe variieren dabei stark, von symptomlosen Verläufen bis hin zu schweren Pneumonien mit Lungenversagen und Tod. Aktuell breitet sich diese Erkrankung auch in anderen Ländern, darunter Deutschland, aus. Inzwischen sind in allen Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) bestätigt worden. Nach der Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) handelt es sich um eine weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Die weltweite Ausweitung von COVID-19 wurde am 11.03.2020 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einer Pandemie erklärt.
Im Landkreis Aurich wurde am 09. März 2020 der erste Corona-Fall bekannt. Seither steigt die Anzahl der infizierten Personen im Landkreis Aurich.
Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist (§ 28 Abs. 1 S. 1 IfSG).
Der Landkreis Aurich ist die für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten sachlich und örtlich zuständige Behörde (§ 28 Abs. 1 S. 2 IfSG i.V.m. § 2 Abs. 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD).
Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG. Im Landkreis Aurich wurden bereits mehrere erkrankte, krankheitsverdächtige und krankheitsgefährdete Personen im Sinne des § 2 Nr. 4, 5 und 7 IfSG identifiziert.

Die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG sind vorliegend erfüllt. Mithin ist die unter Ziffer 1 verfügte Maßnahme zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich.
Wegen der dynamischen und rasanten Ausbreitung von SARS-CoV-2, die sich in den letzten Wochen – auch mit den ersten Todesfällen bundesweit- gezeigt hat, sind bei der Entscheidung sowohl die medizinalfachlichen und epidemiologischen Erkenntnisse als auch die Empfehlungen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie des Robert Koch-Institutes zu berücksichtigen und heranzuziehen. Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-Cov-2 z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder asymptomatisch Infizierten kann es zur Übertragung von Mensch zu Mensch kommen. Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts nimmt die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe mit zunehmenden Alter und bestehenden Vorerkrankungen exorbitant zu. Damit gehören Patienten und Bewohner in den oben genannten Einrichtungen zu den besonders gefährdeten Personengruppen, die es in besonderem Maße aufgrund eines möglichen schwerwiegenderen Krankheitsverlaufes zu schützen gilt. Ziel dieser Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 auf Patienten und Bewohner der oben genannten Einrichtungen zu unterbrechen und das Risiko einer Ansteckung einzudämmen. Um dies sicherzustellen, ist die unter Ziffer 1 verfügte Maßnahme verhältnismäßig, insbesondere geeignet, erforderlich und angemessen. Ein milderes gleich wirksames Mittel zur Erreichung des Zwecks ist nicht ersichtlich. Die dadurch zu erreichende Verzögerung des Eintritts von weiteren SARS-CoV-2-Infektionen ist auch dringend erforderlich, um das Gesundheitswesen im Kreisgebiet nicht zu überlasten und die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung der Erkrankten und Pflegebedürftigen, aber auch für sonstige Krankheitsfälle bereit zu halten. Schließlich sind derartige Maßnahmen notwendig, um dringend erforderliche Zeit für die Entwicklung bislang nicht vorhandener Therapeutika und Impfstoffe zu gewinnen. Die Allgemeinverfügung ist auch angemessen, da sie nicht außer Verhältnis zu dem in der Allgemeinverfügung
angestrebtem Schutz höherwertiger Rechtsgüter wie Leben, Leib und Gesundheit der Patienten und Bewohner der oben genannten Einrichtungen steht und Ausnahmen in Absprache mit der jeweiligen Einrichtung, z.B. bei Palliativpatienten, 2 1 3
LANDKREIS AURICH
15.03.2020

Weiter Informationen auch unter:
Amt für Gesundheitswesen
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich

www.landkreis-aurich.de

 

 

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Verbot von Veranstaltungen über 100 Personen
Maßnahmenkatalog für kleinere Veranstaltungen

Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2

Der Landkreis Aurich erlässt gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NGöGD2 folgende Allgemeinverfügung:

1. Die Durchführung von öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen im Gebiet des Landkreises Aurich mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen ist mit sofortiger Wirkung verboten. Das Gesundheitsamt kann hiervon in begründeten Fällen, wie z. B. Beerdigungen, Ausnahmen zulassen.

2. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das unter Ziffer 1 verfügte Veranstaltungsverbot wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs gem. § 64 ff. NPOG3 in der Form angedroht, dass die Teilnehmer des Veranstaltungsortes verwiesen werden.

3. Darüber hinaus gelten für Veranstaltungen im Gebiet des Landkreises Aurich mit einer Teilnehmerzahl unter 100 Personen mit sofortiger Wirkung die folgenden Auflagen:

a. Es muss eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes gewährleistet sein.

b. Es müssen ausreichende Möglichkeiten der Händehygiene (Toilettenräume mit Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie Desinfektionsmittel) vorgehalten werden.

c. Die Teilnehmer müssen vor und während der Veranstaltung aktiv über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Schnupfenhygiene informiert werden.

4. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über
das Verbot von Großraumveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19“ durch den Corona-
Viruserreger SARS-CoV-2 vom 11.03.2020 wird hiermit aufgehoben.

Amt für Gesundheitswesen
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Telefon:
04941/16-1616
Telefax:
04941/16-5398
E-Mail:
info@landkreis-aurich.de
Öffentliche Bekanntmachung

 

 

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Der Gästebeitrag wird ab dem 13.03.2020 aus Anlass der Betriebseinschränkungen veranlasst durch die Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus bis auf Weiteres nicht mehr erhoben. Die für diese Zeit vereinnahmten Gästebeiträge werden auf Antrag erstattet.

Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum
Bürgermeister und Kurdirektor Berthold Tuitjer
Haus 130
25759 Baltum
Tel. 04939-8022
Mobil 0170-9217840

 

 

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Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen rund um die Coronavirus-Ausbreitung hat sich der Vorstand darüber beraten und wird sich der gängigen Praxis zur Vermeidung von Neuinfektionen anschließen und die für den 20.03.2020 geplante Jahreshauptversammlung auf unbestimmte Zeit verschieben.
Ebenso werden ab sofort die Übungszeiten der KSV-Sparten eingestellt. Die Räumlichkeiten wie Turnhalle und Muckibude sind offiziell von der Gemeinde geschlossen worden.

Der KSV-Vorstand bittet im Sinne der Fürsorge um Verständnis.

 

 

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Die Apotheke wird als Vorsichtsmaßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung bzw Ansteckung vorerst nicht für den normalen Publikumsverkehr geöffnet. Der Konzeptfrei-Laden nebenan wird öffnen, der als eine Art Schleuse fungiert, damit Rezepte und Bestellungen angenommen werden können. Diese werden dann in den Apothekenräumen bearbeitet. Es ändert sich nichts, was die volle Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln angeht. Dies ist nur eine Schutzmaßnahme für Kunden und Apotheker aufgrund der geringen Größe der Räume.

Aus eben diesem Grund wird darum gebeten, das Konzeptfrei nur einzeln zu betreten und auch draußen den nötigen Abstand zueinander einzuhalten.
Hier gilt nochmals der dringliche Hinweis, dass erkrankte Personen (egal, ob grippaler Infekt, Grippe oder Corona-Verdacht) nicht selbst kommen, sondern sich vorher telefonisch beim Arzt melden.

Wenn möglich, sollten Zahlungen mit EC-Karte erwogen werden, um unnötiges Hantieren mit Bargeld zu vermeiden.

Apothekerin Stefanie Böcking steht jederzeit telefonisch zur Beratung zur Verfügung:
Insel- und Badapotheke Baltrum
Adresse: Westdorf 74, 26579 Baltrum
Telefon: 04939 456

Die Öffnungszeiten sind vorerst wie folgt:
Montag 10–12:30 und 16–18 Uhr
Dienstag 10–12:30 und 16–18
Mittwoch 10–12:30
Donnerstag 10–12:30 und 16–18
Freitag 10–12:30 und 16–18
Samstag 10–12:30
Sonntag 11–12 Uhr

 

 

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Corona – die Lage wird ernst. Stündlich erreichen uns neue Meldungen und Maßnahmen. Dennoch kein Grund zur Panik. Auf Baltrum stehen alle medizinischen Einrichtungen, Arztpraxis, Rettungsdienst, Apotheke, Gode Tied, KuBa in engem Kontakt und Austausch. Wir haben mögliche Szenarien durchgespielt und Maßnahmen zur Lösung entworfen. Gemeinsam sind wir zuversichtlich, die kommende Zeit managen zu können.

Zum Verständnis: zunächst zielen alle Maßnahmen darauf ab, die Ansteckungsmöglichkeiten zu verringern oder zumindest zu verzögern. Je weniger Menschen zur gleichen Zeit erkranken, desto besser und sicherer können sie versorgt und behandelt werden. Das gilt auch und gerade für medizinisches Personal. Wir können Sie nur versorgen, solange wir nicht selbst infiziert sind.

Daher die Bitte, einige Regeln zu beachten:

– wenn Sie grippale Symptome, wie Husten, Schnupfen, Hals- und Kopfschmerzen, Fieber entwickeln, bleiben Sie am besten zu Hause, bzw. gehen sie an die frische Luft (Dünen, Strand) solange sie kein Fieber haben. Meiden sie, soweit möglich, den Kontakt zu Mitmenschen, halten Sie Abstand und beachten Sie Husten- und Nieß-Etikette sowie Hygienemaßnahmen wie ausgiebiges Händewaschen. Im Bedarfsfall können Sie Medikamente zur Symptomlinderung (Ibuprofen, Aspirin, etc.) einnehmen.

– Wenn Sie sich richtig krank fühlen, hohes Fieber (über 39 Grad) oder Atemnot entwickeln oder Kontakt zu einem Corona-Patienten hatten bzw. sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, dann nehmen Sie zunächst telefonisch Kontakt zur Arztpraxis auf. Dort werden Sie beraten und das Notwendige veranlasst, gfls. auch ein Schnelltest gemacht.

– Bitte gehen Sie nicht persönlich zur Arztpraxis, auch nicht zur Apotheke. Wir sagen Ihnen, wie Sie notwendige Medikamente erhalten können. Halten Sie sich bitte an die Aushänge. Das gilt natürlich auch für das KuBa.

Letztendlich werden die allermeisten Infizierten nicht kränker als bei einem üblichen grippalen Infekt. Bei manchen, insbesondere bei Kindern, bleibt die Infektion sogar unbemerkt. Alle können die Infektion jedoch weitertragen und dann auch sogenannte Risikopersonen (hochbetagte Menschen oder solche mit Vorerkrankungen) anstecken, die dann tatsächlich schwerst krank werden können und intensiv behandelt werden müssen. Seien Sie also umsichtig und rücksichtsvoll, auch wenn der Verzicht manchmal schwer fällt. Organisieren Sie im Bedarfsfall Hilfeleistungen (z.B. Einkäufe) für Ihre Mitmenschen.

Machen sie das Beste aus der Situation und genießen sie den Frühling auf Baltrum!

 

 

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Auf Grund der Situation um das Corona Virus sind für die Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum folgende Maßnahmen erfolgt:

– Alle öffentlichen Gebäude (Turnhalle-Haus des Gastes, SindBad, Kinderspielhaus, Schule und Kindergarten) bleiben bis auf weiteres geschlossen.
– Das Rathaus ist ab heute geschlossen, in dringenden Fällen können nach telefonischer Terminvereinbarung Besuche vereinbart werden.

Telefonzentrale: 04939/80-0
Bürgerbüro: 80-24
Ordnungsamt / Bauamt: 80-25
Touristinformation: 80-28

– Hochzeiten sollten wenn möglich verschoben werden. Ist dieses kurzfristig nicht möglich, ist der Teilnehmerkreis klein zu halten und auf das Brautpaar und die Trauzeugen zu beschränken. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie im Standesamt und unter Tel. 04939/80-24.

– Alle öffentlichen Veranstaltungen der Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum sind vorsorglich bis auf Weiteres abgesagt.
Hierzu zählt auch das Osterfeuer, auch eine Anlieferung von Brennmaterial darf nicht stattfinden.

– Auf die Durchführung von privaten Veranstaltungen sollte im Hinblick auf eine mögliche Ansteckungsgefahr ebenfalls verzichtet werden.
(Die Disco-Fox-Party im KuBa fällt aus.)

Es handelt sich hierbei um Vorsichtsmaßnahmen, um das Virus einzudämmen. Achten Sie bitte auf die bekannt gemachten Verhaltenshinweise bezüglich der Hygiene.

Sobald sich Änderungen ergeben, werden Sie hierüber unterrichtet.

Der Landkreis Aurich hat ein Bürgertelefon zu Fragen rund um das Thema Coronavirus eingerichtet. Es wird am Donnerstagmorgen, 5. März, freigeschaltet. Unter der Rufnummer 04941 16-1616 geben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes dann Antworten zu häufig gestellten Fragen. Es wird aber keine individuelle medizinische Beratung geben. Das Bürgertelefon ist bis auf weiteres täglich von 8 bis 16 Uhr besetzt.

Bestätigte Corona-Fälle gibt es im Landkreis Aurich derzeit nicht. Mit der zentralen Nummer will der Kreis aber die vermehrt auftretenden Fragen aus der Bevölkerung zum Thema Corona bündeln.

Unter der bundesweiten Notrufnummer 116117 gibt es ebenfalls Informationen zum Thema Corona sowie online unter www.nlga.niedersachsen.de und www.rki.de.

Die zuständigen Stellen des Landkreises sind in enger Abstimmung und beobachten auch die Entwicklung in den Nachbarkreisen genau. Weitergehende Maßnahmen sind im Landkreis Aurich derzeit aber nicht geplant.

Zur Bewertung von Krankheitszeichen wie Fieber und Husten ist zu bedenken, dass wir uns zurzeit mitten in der diesjährigen Grippewelle befinden und zusätzlich weitere Viren Hochsaison haben, die Atemwegserkrankungen verursachen.

Daher wird es sich bei Atemwegserkrankungen, die bei Reiserückkehrenden aus Risikogebieten auftreten, zumeist um eine Grippe (Influenzavirus) oder um grippale Infekte durch andere Viren, die Atemwegserkrankungen verursachen, handeln.

Ein Infektionsrisiko besteht für Personen,

die sich in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben (Eingrenzung des Risikogebietes siehe aktuelle Webseite des RKI, www.rki.de/covid-19-risikogebiete) oder
die Kontakt zu einem laborbestätigten Covid-19-Fall hatten.
Haben Sie die Vermutung, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, kontaktieren Sie Ihren Arzt telefonisch und teilen ihm Ihre Befürchtung mit. Es ist die Aufgabe der konsultierten Ärztinnen und Ärzte, anhand der verfügbaren Informationen (u.a. Aufenthalt in einem ausgewiesenen Risikogebiet, klinisches Krankheitsbild) zu entscheiden, ob eine Infektion mit dem neuen Corona-Virus vorliegen könnte oder nicht. Durch die frühzeitige Meldung an das Gesundheitsamt kann mit diesem gemeinsam beraten werden, wie wahrscheinlich eine Infektion mit dem neuen Coronavirus ist und ob eine labordiagnostische Abklärung erforderlich ist. Auch zu organisatorischen Punkten der Labordiagnostik berät das Gesundheitsamt. In einem Verdachtsfall sollten Sie bitte nicht ohne vorherige telefonische Klärung die Krankenhäuser aufsuchen.

Quelle: Landkreis Aurich

 

 

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  • Die Gemeinde hat die nachstehenden Leistungen im Rahmen der freihändigen Vergabe ausgeschrieben:              Einrichtung einer Lehrküche in der Inselschule auf Baltrum...

  • Die Gemeinde schreibt die nachstehende Leistung aus: Lieferung und Montage einer Warmwasserzeugungsanlage, Gesamtleistung min. 440 WK für das SindBad   Ich...

Gemeinde Baltrum

Die Gemeinde Baltrum
Haus-Nr. 130
26579 Baltrum
Tel.: 04939/80-0
Fax: 04939/80-27
E-Mail: gemeinde@baltrum.de

 

Bauleitplanung im Beteiligungsverfahren
Gemeinde Baltrum

 

Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 4, 9. Änderung „Nationalparkhaus“

 

Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 7, 8. Änderung „Feuerwehr“

Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 7, 9. Änderung „Altes Badehaus“

 

Bekanntmachung frühzeitig Unterrichtung Bplan Nr.14 „Musikkneipe und Strandversorgung Ost“