21 Sep. Bekanntmachung zur Bundestagswahl am 26.09.2021
Am Sonntag, den 26.09.2021 findet in der Gemeinde Baltrum die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Am Sonntag, den 26.09.2021 findet in der Gemeinde Baltrum die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Baltrum
Endgültiges Wahlergebnis:
Wahlberechtigte: 550
Wählerinnen und Wähler: 413
Ungültige Stimmzettel: 5
Gültige Stimmzettel: 408
Gültige Stimmen: 1.220
Stimmen- und Sitzverteilung:
CDU Niedersachsen: 359 Stimmen – 2 Sitze
Wählergruppe GfB: 367 Stimmen – 2 Sitze
Wählergruppe B21: 127 Stimmen – 1 Sitz
Wählergruppe Moin Baltrum: 367 Stimmen – 3 Sitze
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 9 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) findet am
Mittwoch, 15.09.2021
um 15.00 Uhr
im Sitzungszimmer des Rathauses
eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Baltrum statt. Die Sitzung ist nach § 9 Abs. 3 NKWO öffentlich. Besucher werden um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gebeten. Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.
Wichtiger Hinweis:
Zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie werden Zuschauer/-innen um eine vorherige Anmeldung unter hochgrebe@baltrum.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04939/8024 gebeten. Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt.
Tagesordnung:
Baltrum, den 06.09.2021
Olchers
Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung
zur Kommunalwahl am 12. September 2021
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 22.08.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
drei Stimmen für die Wahl des Kreistages und
drei Stimmen für die Wahl des Gemeinderates.
Sie kann bei der Wahl des Kreistages sowie des Gemeinderates jeweils bis zu drei Stimmen vergeben und diese verteilen auf
insgesamt jedoch nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst grundsätzlich ungültig! An der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber innerhalb einer Liste ist sie nicht gebunden.
Die Wählerinnen/Wähler haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ein amtliches Personaldokument bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin/vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann.
Es wird darum gebeten, dass die Zuschauer/-innen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wahlberechtigten durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 33 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)).
Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss bei der Gemeinde Baltrum einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag anfordern und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Zur Wahl des Kreistages sowie zur Wahl des Gemeinderates benutzt die wählende Person für beide Wahlen nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag.
Baltrum, den 03.09.2021
Olchers
Öffentliche Bekanntmachung
für die Wahl zum Deutschen Bundestag
am 26. September 2021
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wen in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter
5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn sie/er nachweist, dass sie/er nachweist, dass sie/er ohne ihr/sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 05.09.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10.09.2021) versäumt hat,
b) wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeinde Baltrum mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
– einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
– einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
– einen amtlichen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
versehenen roten Wahlbriefumschlag und
– ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie/er der Gemeinde vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag im Adressfeld angegebenen Stelle abgegeben werden.
26579 Baltrum, 02.09.2021
Olchers
Gemeinde Baltrum
Der Bürgermeister Baltrum, 16.08.2021
R u n d m a i l 1 5 / 2 0 2 1
Moin liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Beschäftigte,
Zweitwohnungsinhaberinnen und -inhaber,
seit dem heutigen Montag gelten auf Grund der steigenden Inzidenzwerte leider wieder strengere Maßnahmen für den Bereich des Landkreises Aurich nach dem sog. Stufenplan.
Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Feststellung einer Inzidenz über dem Wert von 10 ist erlassen worden. Kinder bis 14 Jahre, genesene und vollständig geimpfte Personen werden dabei wie bislang nicht mitgezählt. Für die Beherbergung, die Gastronomie und für Veranstaltungen ergeben sich entsprechende Einschränkungen. Eine Übersicht der zur Zeit geltenden Regelungen finden Sie in Übersichten auf der Homepage des Landkreises Aurich: https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html
Bei allen Veranstaltungen der Kurverwaltung wird beim Betreten und Verlassen der Örtlichkeit das Tragen einer zugelassenen Mund-Nasen-Bedeckung gefordert. Es wird weiterhin um Registrierung per Luca-APP gebeten.
Für benötigte Testungen (Beherbergung: Test bei Anreise erforderlich und 2 x pro Woche, Veranstaltungen, Mitarbeiterfürsorge oder aber das persönliche Bedürfnis) stehen die bisherigen Testmöglichkeiten auch weiterhin zur Verfügung. Informationen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.
Stellen Sie sicher, dass bei einer Beherbergung die nach der Corona-Verordnung geforderten Unterlagen vorgelegt und auch kontrolliert werden.
Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste über diese Punkte und bitten Sie diese um ihr Verständnis.
Schließung der Zimmervermittlung Baltrum (SCT Norden)
Die von der SCT in Norden betriebene Zimmervermittlung Baltrum hat mitgeteilt, den Betrieb zum 31.12.2021 einzustellen. Grund hierfür ist eine fehlende Auslastung. Neben den anderen Internetportalen /-anbietern laufen in der Kurverwaltung noch zusätzlich viele Anfragen von Kurzentschlossenen und Gesuche von freien Unterkünften auf. Hierneben werden auch Gastgeberverzeichnisse ausgegeben, wonach Unterkunftssuchende sich direkt an die Vermieter wenden können. Wir stehen derzeit auch mit einem Anbieter in Verbindung, der prüft, hier eine Lösung anbieten zu können. Da unser Gastgeberverzeichnis für das kommende Jahr derzeit erstellt wird, besteht für Interessierte noch die Möglichkeit einer Anzeigenaufgabe. Bei Interesse wenden Sie sich bitte umgehend an Herrn Metz, Tel. 049439/80-20 oder metz@baltrum.de.
Mit einem herzlichen Gruß aus dem Rathaus
Ihr
Harm Olchers
Öffentliche Bekanntmachung
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.
6. Der Wahlschein wird von der in Ziffer 1 genannten Gemeinde/Stadt erteilt, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.
7. Wahlscheine können bis zum 10.09.2021 schriftlich beantragt werden. Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jede/r Wahlberechtigte ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages beim Wahlamt der Gemeinde dann schnellstmöglich an die Adresse der/des Wahlberechtigten in der Gemeinde oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versandt oder können persönlich abgeholt werden.
Um Missbrauch auszuschließen, erhält die/der Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre/seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.
Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan.
Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig.
In bestimmten Ausnahmefällen (siehe Nr. 5) kann ein Wahlschein noch bis zum 11.09.2021 bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dies gilt auch, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, dass sie wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Bewerberinnen, Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde/Stadt vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
so rechtzeitig zuzuleiten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.
26579 Baltrum, 16.08.2021
i.V. Hochgrebe
Gemeinde Baltrum
Der Bürgermeister Baltrum, 30. Dezember 2020
R u n d m a i l
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Laut der Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich vom 29.12.2020 ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf allen öffentlichen Straßen, auf der Strandpromenade mit Kuckucksdüne, am Nord- und Südstrand, im Hafenbereich sowie auf den beiden Aussichtsdünen aus Infektionsschutzgründen untersagt.
Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen allen einen besinnlichen und schönen Jahreswechsel.
Gemeinde Baltrum
Der Bürgermeister Baltrum, 23. Dezember 2020
R u n d m a i l
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich möchte die Gelegenheit nutzen und allen diesjährigen Jubilaren (Altengeburtstage und Ehejubilaren) auf diesem Wege nochmals die herzlichsten Glückwünsche im Namen der Gemeinde Baltrum aussprechen. Wie im gesamten Landkreis wurde und wird auch noch durch die Corona-Pandemie auf jedweden Besuch zu Ihrem persönlichen Schutz verzichtet.
Müllabfuhrplan für das Jahr 2021
Der Müllabfuhrplan für 2021 kann im Internet unter www.mkw-grossefehn.de oder unter www.gemeindebaltrum.de/abfuhrkalender-baltrum aufgerufen und ausgedruckt werden. Außerdem sind Abfuhrpläne bei Bedarf in der Müllumschlagstation erhältlich. Es wird gebeten, die gelben Säcke am Abfuhrtag erst ab 8.00 Uhr rauszustellen und entsprechend abzudecken. Auf die Gefahrenabwehrverordnung wird hingewiesen.
Wohnungssuche / Wohngenossenschaft WoGe
Meine mehrfache Nachfrage auf der Insel nach Wohnraum für Mitarbeiter*innen der Gemeinde- und Kurverwaltung hat leider bisher keinen Erfolg gebracht.
Es freut mich jedoch sehr, dass sich die Bemühungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates der WoGe diesbezüglich sehr positiv entwickeln konnten. Der Vertrag zwischen dem Gebäudeeigentümer und der WoGe ist geschlossen und die Vergabe der Wohnungen ist erfolgt, sodass die neuen Mieter ab Anfang des kommenden Jahres einziehen können. Auffallend ist, dass sich kaum Insulaner*innen an der WoGe beteiligen. Durch Ihre Unterstützung kann es gelingen, weiteren Dauerwohnraum zu schaffen und die Arbeit der Genossen noch erfolgreicher zu machen. https://www.woge-baltrum.de/docs/beitritt.pdf
Schiedsperson
Leider hat sich auf unsere Aufrufe bisher noch kein/keine Mitbürger*in gemeldet, so dass ich nochmals um Ihre Mithilfe bitte. Wir suchen eine Schiedsperson.
Das Ehrenamt der Schiedsperson kann grundsätzlich von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Darüber hinaus soll die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Zu den Aufgaben der Schiedsperson gehört die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und in Strafsachen. Hierbei soll die Schiedsperson zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufbrechen. Dadurch sollen kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art geschlichtet werden.
Die Schiedsperson wird für die Ausübung ihres Amtes durch das Schiedsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – hinreichend ausgebildet. Die Kosten für Fortbildungen, Dienstreisen und Fachliteratur trägt die Gemeinde Baltrum.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 11.01.2021 bei der Gemeinde.
Biomaris
Für den BIOMARIS Shop auf Baltrum wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein neuer selbstständiger Handelspartner (m/w/d) gesucht.
Wer an einem Nebenverdienst interessiert ist, Freude am Umgang mit Menschen hat und die Marke BIOMARIS vielleicht sogar schon kennt, kann sich gern direkt bei BIOMARIS in Bremen melden (Lars Brümmer, 0421 3805037, bruemmer@biomaris.com).
Schädlingsbekämpfung
Ich bitte nochmals darum, dass Sie einen möglichen Rattenbefall unbedingt der Gemeinde melden mögen. Nach Überprüfung des Landesamtes für Verbraucherschutz sind wir „praktisch rattenfrei“. Helfen Sie mit, dass dieses so bleibt. Auf diesem Wege teile ich auch mit, dass unser langjähriger Schädlingsbekämpfer, Herr Heyen, in den Ruhestand gegangen ist. Eine Nachfolge ist in Klärung.
Öffnungszeiten
Leider sind auf Grund der derzeitigen Lage alle öffentlichen Gebäude geschlossen.
Die Touristinfo im Rathaus ist zwischen den Jahren täglich von 10.00 bis 12.00 Uhr besetzt und telefonisch unter 04939/80-28 zu erreichen.
Abbrennen von Feuerwerk oder Feuerwerkskörpern
Aufgrund der aktuell gültigen Verordnung ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk/Feuerwerkskörper) auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen wie auf öffentlich zugänglichen Flächen untersagt. Weitere Informationen können Sie den FAQ´s auf der Internetseite des Landes Niedersachsen entnehmen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten.
Dankeschön!
Im vergangenen Jahr sind nicht nur wir auf der Insel durch die Pandemie stark ausgebremst worden. Dennoch hoffen aber wir alle, möglichst schnell zu einem sorgenfreieren Leben zurück zu kommen. Ich bin mir sicher, dass uns dies gelingen wird, wenn wir uns alle an die mitunter straffen Regelungen halten.
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen herzlich bedanken, die durch ihren täglichen Einsatz die Infrastruktur aufrecht erhalten und die durch ihr persönliches Engagement z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr und den vielen Vereinen und Gruppen Baltrum zu dem machen, was das Leben auf dieser schönen Insel einfach lebenswert macht.
Auch möchte ich all den auswärtigen Wohnungsinhaber*innen danken, die durch Ihr umsichtiges Verhalten dem Appell folgen werden und den diesjährigen Jahreswechsel zu Hause verbringen. Durch Ihren Einsatz treten Sie einer Ausbreitung der Pandemie bewusst entgegen. Ihre Rücksichtnahme zeigt, dass Ihnen etwas an der Insel und ihren Bewohnern liegt. Seien Sie versichert, dass wir uns alle freuen, Sie bald wieder auf Baltrum begrüßen zu können, wenn Corona in seine Schranken gewiesen ist. Danke.
Im Namen des Rates und
der Mitarbeiter*innen der Gemeinde- und Kurverwaltung
wünsche ich Ihnen besinnliche Weihnachtstage
und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.
Bleiben Sie gesund!
Ihr
Harm Olchers
Nächste Sitzung des Rates Nr. 30 (17. Wahlperiode)
am Mittwoch, dem 09. Dezember 2020 um 15.00 Uhr
im Veranstaltungsraum des Kinderspielhauses
Tagesordnung: öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der anwesenden Beigeordneten und der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates Nr. 29 (17. WP) vom 27.10.2020
4. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
5. Bericht der Verwaltung
6. Jahresabschluss Gemeinde Baltrum 2017
7. Jahresabschluss Kurverwaltung Baltrum 2019
8. Vergabe Prüfung Jahresabschluss Kurverwaltung Baltrum 2020
9. Haushalt 2021
10. Leasing Präsentationstafeln GOBS Baltrum
11. Beitritt Biosphärenreservat
12. Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
13. Schließung der Sitzung
Bürgerfragestunde
Wichtiger Hinweis:
Zur Vermeidung von Ansteckungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie können leider nur höchstens zehn Zuschauer/-innen zugelassen werden. Um eine vorherige Anmeldung unter der Email-Adresse: prieb@baltrum.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04939/80-21 wird gebeten. Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Der Zutritt zum Kinderspielhaus erfolgt über den Haupteingang.
Es wird darum gebeten, dass die Zuschauer/-innen während der Sitzung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Warme Kleidung wird empfohlen, da eine Querlüftung erfolgt.
Desinfektionsmittel werden seitens der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.
Liebe Baltrumerinnen und Baltrumer,
die Gemeinde- und Kurverwaltung gibt bekannt:
Für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Baltrum ist die stellvertretende Schiedsperson neu zu wählen. Die Person wird vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes Norden bestätigt. Wer Interesse an dieser Tätigkeit haben sollte, möge sich bitte im Rathaus melden, wo auch entsprechende Auskunft über die Tätigkeit gegen werden kann.
Zu Ihrer Information haben wir in der Anlage für Sie aktuelle Hinweise auf Fördermöglichkeiten und Veranstaltungen zu Corona-Hilfen zusammengestellt. Sollten Sie Fragen hierzu haben, melden Sie sich gerne im Rathaus.
Möchten Sie Wohnraum längerfristig vermieten? Die Gemeinde- und Kurverwaltung sucht für ihre Mitarbeiter dringend Wohnraum. Wir freuen uns auf Rückmeldungen.
Die Kurverwaltung hat Strandkörbe ausgemustert, die zum Verkauf angeboten werden. Die Körbe können am 01. und 02.12.20 jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr an der Mehrzweckhalle besichtigt und für je 50,- € erworben werden. Es wird kein Bargeld angenommen. Jeder Erwerber bekommt einen Laufzettel und überweist den Betrag an die Kurverwaltung. Die Körbe sind sofort mitzunehmen. Die Aktion findet nur an den beiden Tagen statt. Sollten Sie verhindert sein, beauftragen Sie bitte einen Freund, Bekannten usw., es erfolgen keine Reservierungen.
Bekanntmachungen, Informationen und Rundschreiben finden Sie ab sofort auch auf unserer Homepage!
Trotz der derzeitigen Lage wünsche ich Ihnen allen im Namen aller Ratsmitglieder und Mitarbeiter eine besinnliche Adventszeit.
Bleiben Sie bitte gesund.
Herzlichen Gruß aus dem Rathaus
Harm Olchers
– Bürgermeister –
Bekanntmachung der Gemeinde Baltrum
Die aktuelle Lage ist für viele unübersichtlich. Auf der Webseite des Landes Niedersachsen finden Sie ein FAQ mit Fragen zu Lockerungen in Tourismus und Gastgewerbe.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Hallo zusammen,
anbei eine etwas klarere Formulierung, wie was gehen kann, vom Wirtschaftsministerium. Die momentan wichtigen Punkte habe ich rot markiert. Bitte beachten, der 11.05. ist noch nicht offiziell als Anreisetermin für Ferienwohnungsgäste bestätigt. Die Anordnung kommt zum Wochenende. Da steht auch eine nachvollziehbare Erklärung zur „Wiederbelegungsfrist“. Das bringt zumindest etwas Licht in das ganze Wirrwarr.
Gemeinde Baltrum
Beathe Prieb
Haus 130
26579 Baltrum
Tel. 04939-8021
Fax 04939-8027
Email gemeinde@baltrum.de
Stufe 2: Zum 11.05.2020 soll der Übernachtungstourismus in weitgehend autarken Einrichtungen wieder möglich sein, also in Ferienwohnungen, Ferienhäuser, auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen sowie Bootsliegeplätzen. Zur Begrenzung des Gästevolumens ist vorgesehen, dass der „Gästeumschlag“ in Ferienwohnungen und Ferienhäusern nur alle sieben Tage erfolgen darf. Das bedeutet, dass eine Wohnung oder ein Haus innerhalb von 7 Tagen nur einmal vermietet werden darf, auch wenn die Mieter kürzer bleiben. Auf den Campingplätzen gilt eine maximale Auslastung von 50 Prozent. Gleichzeitig soll zum 11.05.2020 die Gastronomie wieder öffnen dürfen, allerdings unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen und beschränkt auf eine Auslastung von 50 Prozent. Die Anforderungen für ein Hygieneschutzkonzept für die Gastronomie werden gerade in Abstimmung mit dem DEHOGA, der NGG und dem Sozialministerium erarbeitet.
Stufe 3: Zum 25.05.2020 soll eine weitere Öffnung der Gastronomie sowie erstmals nach dem Shutdown eine teilweise Öffnung der Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc.) erfolgen. Auch hier werden zunächst limitierende Kriterien zu beachten sein wie Gästeumschlag nur alle 7 Tage, maximal 50 Prozent Belegung, kein Buffet.
Stufe 4: Diese Stufe ist noch nicht terminiert, im günstigsten Fall erfolgt eine Ausweitung des Übernachtungstourismus durch weitere Lockerungen.
Stufe 5: Diese Stufe würde die Aufhebung aller Beschränkungen im (Übernachtungs-)Tourismus bedeuten.
Voraussetzung für alle vorsichtigen Lockerungen ist die jeweils aktuelle, positive epidemiologische Lage. Es gelten weiterhin übergeordnet für alle Unternehmen und Einrichtungen die Rechtsverordnungen zu Regelungen des Infektionsschutzes und zum Arbeitsschutz. Einzelbetriebliche Schutzkonzepte müssen vorhanden sein.
Was bedeutet Wiederbelegungsfrist?
Bei Ferienwohnungen soll nach bisherigen Planungen ab dem 11. Mai gelten, dass nur alle sieben Tage neue Gäste kommen dürfen. Ein Zimmer oder eine Ferienwohnung darf also nur alle sieben Tage neu belegt werden. Möglich sind auch Belegungen von zum Beispiel vier Tagen. Dann müsste das Zimmer/die Wohnung noch drei Tage leer stehen und dürfte am achten Tage neu belegt werden. Damit wird der „Gästeumschlag“ reduziert und die Gefahr, dass mit immer neuen, ständig wechselnden Gästen die Infektionsgefahr steigt. Bei einer wöchentlichen Wechselroutine sind dann ein hoffentlich ausreichender Schutz und eine bessere Nachvollziehbarkeit gegeben.
Die Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen gilt nur für Ferienwohnungen, nicht für Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze. Hier soll eine Reduzierung des Gästeumschlags und damit des Kontaktaufkommens und der Infektionsgefahr durch eine maximal 50 prozentige Auslastung erfolgen. Es darf also immer nur die Hälfte der Plätze belegt sein. Das reduziert auch die Begegnungsgefahren in den Sanitärräumen. In letzteren wird es auch zusätzliche Hygieneanforderungen geben.
Gilt die Auslastungsbeschränkung von 50 Prozent auch für Ferienwohnungen und Ferienhäuser?
Nein, die Auslastungsbeschränkung von 50 Prozent gilt hier nicht. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt in der Stufe 2 ab dem 11. Mai die Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen.
Wann sind Campingplätze wieder für den touristischen Besuch geöffnet und welche Beschränkungen gibt es?
Campingplätze, Bootsliegeplätze und Wohnmobilstellplätzen können ab 11. Mai wieder geöffnet werden. Es gilt die Auslastungsbeschränkung von 50 Prozent sowie die zusätzlichen Hygieneanforderungen an die Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Sanitäranlagen). Hat der Platz beispielsweise 100 Stellplätze, dürfen nur 50 belegt werden.
Welche Beschränkungen gelten für Hotels, Pension, Jugendherbergen etc.?
Ab der Stufe 3, die nach derzeitigem Planungsstand ab 25. Mai beginnen soll, dürfen Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. wieder öffnen. Hier wird neben der Auslastungsbeschränkung von 50 Prozent auch die Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen gelten. Ziel ist auch hier eine Beschränkung des Gästeumschlages, das möglichst weitgehende Verhindern von Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und die sichere Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Bei der Hotelgastronomie sind Selbstbedienung bzw. Buffet untersagt, für die Essenszeiten müssen Termine festgelegt werden. Insbesondere zu den Abstandsregelungen und Hygieneanforderungen wird bis 8. Mai noch ein detailliertes Konzept zwischen Wirtschaftsministerium, Sozialministerium, Dehoga, NGG und Kommunen erarbeitet.
Können Personen, die im Sommer einen Urlaub in Niedersachsen gebucht haben, darauf hoffen, dort auch tatsächlich hinfahren zu können?
Ja. Die bislang geplanten Lockerungen im Bereich Tourismus sehen bei weiterhin geringen Neuinfektionszahlen weitergehende Öffnungen noch vor dem Pfingstwochenende vor.
Darf ich auf die niedersächsischen Inseln fahren?
Das Wichtigste vorweg: touristische Aufenthalte auf den Inseln sollen nach und nach wieder möglich sein. Die in § 7a der Verordnung aufgelisteten Sonderregelungen für die Inseln sind schon jetzt weiter gelockert worden. Sie dürfen schon bislang auf die Insel befördert werden, wenn Sie Ihre Lebenspartnerin, Ihren Lebenspartner, Ihre Eltern oder Kinder mit erstem Wohnsitz auf der Insel besuchen möchten. Das gleiche gilt für Menschen, die dauerhaft auf der Insel arbeiten, Journalisten, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende, zukünftig aber auch Zahnmediziner und Tierärztinnen und –Tierärzte. Ab dem 6. Mai dürfen Sie wieder auf die Inseln reisen, wenn sie dort eine Zweitwohnung besitzen oder ein Dauermietverhältnis auf einem Campingplatz nachweisen können. Allen Tagestouristen ist das Betreten der Insel gestattet, wenn die jeweilige Kommune es erlaubt.
Dürfen Gäste aus anderen Bundesländern nach Niedersachsen reisen?
Ja.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
h20189a3
h20189a2
h20189a1
h20189
Änderungsverordnung:
Hinzuweisen ist aus insularer Sicht besonders auf die Änderung zu § 7 a, die es ab morgen erlaubt Personen mit erstem Wohnsitz sowie Zweitwohnsitz sowie Dauermietverhältnissen auf Campingplätzen auf die Insel zu befördern. Die private Notbetreuung von Kindern wird in § 1 Abs. 2 neu geregelt. Veranstaltungen werden in § 1 Abs. 6 bis zum 31.08.2020 unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt. In § 2 c werden Zusammenkünfte in Kirchen neu geregelt. Nach § 2 f werden Spielplätze geöffnet.
https://www.landkreis-aurich.de/fileadmin/dateiablage/32-ordnungsamt/pdf/Verordnung_Land_ab_0605.pdf
Bei Fragen steht der KatS Stab des Landkreises Aurich sowie der Unterzeichner telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen vom schönsten Eiland der Nordsee
Gemeinde Baltrum
Bürgermeister/Kurdirektor
Berthold Tuitjer
Haus 130
26579 Baltrum
Tel. 04939-8022
Handy 0170-9217840
Fax 04939-8027
Email tuitjer@baltrum.de
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!