Verordnung der Gemeinde Baltrum zur Bekämpfung des Lärms 

(BaltrumLVO) 

 

 

Aufgrund des § 2 des Niedersächsischen Lärmschutzgesetzes (NLärmSchG) vom 10.12. 2012 (Nds. GVBl. S. 562) hat der Rat der Gemeinde Baltrum gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 12.12.2012 (Nds. GVBl. S. 589), in seiner Sitzung am 20.08.2013 für das Gebiet der Gemeinde Baltrum folgende Verordnung beschlossen:

§ 1 

-Zweck der Verordnung- 

Diese Verordnung dient der Vorbeugung und dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche, die durch die Errichtung und den Betrieb von Anlagen sowie durch das Verhalten Einzelner hervorgerufen werden können.

§ 2 

-Geltungsbereich- 

Diese Verordnung gilt ganzjährig für das Gebiet der Insel Baltrum, soweit nicht die folgenden Bestimmungen abweichende oder weitergehende Regelungen enthalten.

§ 3 

-Begriffsbestimmungen- 

Im Sinne dieser Verordnung ist / sind:

1. Ruhezeiten: a. während des Sommerhalbjahres vom 01. Mai bis 30. September und während der Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien (vom ersten bis zum letzten Ferientag nach der Bundesferienordnung in den Ländern Niedersachsen und

Nordrhein-Westfalen)

Eines jeden Jahres die Zeiten von

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) und

21.00 Uhr bis 08.00 Uhr (Nachtruhe)

b. während der übrigen Jahreszeit die Zeiten von

22.00 Uhr bis 07.00 Uhr (Nachtruhe).

2. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieser Verordnung sind Geräusche, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder ehebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Dies gilt auch für Geräusche, die unterhalb der Schwelle einer erheblichen Belästigung im Sinne des allgemeinen Lärmschutzes nach dem BImSchG ansetzen, und zwar solche, die mit dem besonderen Schutzbedürfnis eines Nordseeheilbades im Sinne der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (Kurort-Verordnung) in Verbindung mit den „Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen“ nicht vereinbar sind.

– 2 –

§ 4 

-Grundregel- 

Die Insel Baltrum ist eine Kur- und Ferieninsel. Auf Grund der daraus erwachsenden Aufgaben zur Förderung der Gesundheit und der Gewährleistung der Erholung hat sich deshalb jeder so zu verhalten, dass kein anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm beeinträchtigt wird.

§ 5 

-Ruhestörende Bauarbeiten- 

(1) Die Ausübung lärmintensiver Bau- und Baunebenarbeiten sowie die Anfuhr bzw. Abfuhr von Baumaterialien, Bauschutt, Aushub u. ä. in der Zeit vom 01. Mai bis zum 30. September eines jeden Jahres ganztägig sowie während der Ruhezeiten des übrigen Jahres verboten. Insbesondere gilt dies für Tätigkeiten wie u.a. Hämmern, Stemmen, Sägen, Bohren, Trennschleifen sowie für den Gebrauch von u.a. elektrisch und benzinbetriebenen Geräten wie z.B. Mischmaschinen, Schredder, Kreissägen, Kompressoren, Hobelmaschinen, Fräsen sowie Bagger, Rüttler.

Unbedingt notwendige Reparaturen an Gebäuden und Außenanlagen sind auf schriftlichen Antrag mit dem vorherigen Einvernehmen der Gemeinde Baltrum möglich.

Neubauten dürfen während der o.g. Zeit nicht begonnen bzw. betrieben werden.

(2) Die Regelungen des Niedersächsischen Lärmschutzgesetzes (NLärmSchG),

des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG) sowie die des § 7 (1)

der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) bleiben unberührt.

§ 6 

-Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten- 

1) Unvermeidbare geräuschverursachende Haus- und Gartenarbeiten wie das Ausklopfen von Teppichen, Bekleidungsstücken, Polstermöbeln, Betten oder Decken, das Hämmern, Sägen sowie der Einsatz von elektrisch betriebenen Werkzeugen dürfen nur werktags außerhalb der Ruhezeiten durchgeführt werden. Gleiches gilt für den Einsatz von Motorrasenmähern und motorbetriebenen Gartengeräten.

(2) Die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG) sowie die des § 7 (1) der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) bleiben unberührt

§ 7 

-Lärm aus Gaststätten und Versammlungsräumen- 

(1) In Gaststätten, Diskothekenbetrieben, Vergnügungs- und Versammlungsräumen aller Art

müssen Fenster und Türen geschlossen sein, wenn durch die Art und Weise der Nutzung

(Singen und Musizieren) schädliche Umwelteinwirkungen entstehen. Während der

Ruhezeiten müssen Fenster und Türen bei den vorgenannten Einrichtungen auch bei

besonders lebhafter Unterhaltung der Gäste geschlossen sein.

– 3 –

(2) In Wirtschaftsgärten, auf Gaststättenterrassen, in Festzelten, in Gärten und dergleichen ist ab 23.00 Uhr, in Anlehnung an die SperrzeitVO, während der Ruhezeiten das Musizieren aller Art, Singen, laute Unterhaltung und der Betrieb von Tonwiedergabegeräten verboten.

§ 8 

-Musik-, Signalinstrumente und Tonwiedergabegeräte- 

(1) Musik-, Signalinstrumente und Tonwiedergabegeräte dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben werden oder gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden. Dieses gilt nicht für Maßnahmen des Aufsichtspersonals sowie für die Verrichtung hoheitlicher Aufgaben.

(2) Der Betrieb von Tonwiedergabegeräten sowie das Musizieren und Singen auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in öffentlichen Anlagen und auf der Strandpromenade bedarf der Genehmigung.

§ 9 

-Altglascontainer- 

Die Benutzung der öffentlichen Altglascontainer ist nur werktags in den Zeiten von 08.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr gestattet.

§ 10 

-Tierlärm- 

Haustiere sind so zu halten, dass die Nachbarschaft nicht mehr als nach den Umständen

unvermeidbar durch den von diesen Tieren erzeugten Lärm beeinträchtigt wird. Zum Schutz vor unnötigen Störungen sind Haustiere, insbesondere Hunde, deren Geräusche geeignet sind, auf die Nachbarschaft einzuwirken, während der Ruhezeiten so in geschlossenen Räumen zu halten oder zu beaufsichtigen, dass keine Belästigung entstehen kann.

§ 11 

-Knallkörper- 

Pyrotechnische oder gleich wirkende andere Gegenstände mit Knallwirkung dürfen weder abgebrannt noch abgefeuert werden. Dieses Verbot gilt nicht am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres.

§ 12 

-Ausnahmen- 

(1) Die Gemeinde Baltrum kann auf Antrag Ausnahmen von den Regelungen der §§ 4 bis 11 dieser Verordnung zu lassen, sofern die Interessen der Antragstellerin oder des Antragstellers die durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten Interessen, insbesondere die Belange des Kurortes, im Einzelfall überwiegen oder ein öffentliches Interesse für eine Ausnahmeerteilung gegeben ist.

– 4 –

(2) Ausnahmen können jederzeit mit Nebenbestimmungen oder einem Widerrufsvorbehalt versehen werden. Bevor eine Ausnahme erteilt wird, soll möglichen Betroffenen die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten oder der hierzu erforderliche Aufwand unverhältnismäßig ist.

(3) Die Bundeswehr, die Polizei, die Feuerwehr, der Rettungsdienst, der Zivilschutz, das Technische Hilfswerk und die Gemeinde Baltrum (auch die Kurverwaltung) sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dieses zur Erfüllung ihrer Aufgaben unumgänglich notwendig und unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist.

§ 13 

-Ordnungswidrigkeiten- 

(1) Ordnungswidrig nach § 3 Absatz 1 des NLärmSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Geboten oder Verboten der §§ 4 bis 11 dieser Verordnung zuwider handelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 3 Absatz 2 NLärmSchG mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

§ 14 

-Inkrafttreten- 

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden in Kraft.

26579 Baltrum, den 20. August 2013

Gemeinde Baltrum

Tuitjer

-Bürgermeister-

(BGefAbVO)
Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Baltrum

 

Aufgrund des § 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) vom 19.01.2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.06.2013 (Nds. GVBl. S. 158), hat der Rat der Gemeinde Baltrum gemäß § 58 Abs. 1 Nr. des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 12.12.2012 (Nds. GVBl. S. 589), in seiner Sitzung am 20.08.2013 für das Gebiet der Gemeinde Baltrum folgende Verordnung beschlossen:

 

§ 1 -Geltungsbereich-
Diese Verordnung gilt ganzjährig für das Gebiet der Insel Baltrum, soweit nicht die folgenden Bestimmungen abweichende oder weitergehende Regelungen enthalten.

 

§ 2-Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist / sind:
1. Kurbereich:
Zum Kurbereich gehören alle Gebiete, in denen ein Wohnen zum Zwecke der Kur oder zum Ferienaufenthalt stattfindet und ortsnahe Bereiche, die sonst wie der Erholung dienen.
2. Gesamtes Ortsgebiet:
Das gesamte Ortsgebiet umfasst das Westdorf, Mitteldorf, Ostdorf, altes Ostdorf, die gesamte Promenade und den Bereich Höhenweg bis zum sog. Ostschuppen und von hier dem Verlauf der Wege folgend über das Ostdorf zum alten Ostdorf.
3. Badestrand:
Der Badestrand erstreckt sich vom Strandabgang am Strandhotel Wietjes, Buhne „J“ in östlicher Richtung auf einer Länge von etwa 1.000 Meter bis hinter den sog. Hundestrand, im dem Strandkörbe aufgestellt sind und sich die Badezone befindet.
4. Brauchtumsfeuer:
Hiermit ist das jährliche Abbrennen des Osterfeuers gemeint.

 

§ 3-Störungen durch Baumaßnahmen-
1. Baukräne und Baugroßmaschinen sind in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September eines jeden Jahres abzubauen. In dieser Zeit sind Baustellen zu öffentlichen Verkehrs- flächen (Straßen, Wege, Plätze) hin mit einem 2 Meter hohen geschlossenen Bauzaun (blickdicht) zu versehen.
2. Bodenaushub, Bauschutt, Baustoffe, Kehricht, Asche und andere Staub verursachende Stoffe sind so zu behandeln, zu verladen, und zu befördern, dass nicht mehr Staub entsteht, als nach den Umständen unvermeidbar ist (z.B. durch Benetzen und Abdecken) und die Straßen sowie Nachbargrundstücke nicht verunreinigt werden.

 

§ 4-Störungen durch Tiere-
(1)Tiere sind so zu halten, dass die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht durch üble Gerüche, Verunreinigungen oder Ungeziefer gestört wird.
(2) In folgende Einrichtungen dürfen Tiere nicht mitgenommen werden:
a) Alle Kureinrichtungen (auch Spielhaus und Haus des Gastes) der Kurverwaltung Baltrum
b) Badestrände im Sinne des § 2 Nummer 3 mit Ausnahme des besonders ausgewiesenen Hundestrandes.
c) Schul-, Kinderspiel- und Bolzplätze
d) Rathaus, Turnhalle mit Feuerwehr, Schule und Kindergarten der Gemeinde Baltrum
(3) Für Hunde besteht vom Beginn der Osterferien der Länder Niedersachsen und Nordrhein Westfalen bis zum Ende der Herbstferien der Länder Niedersachsen und Nordrhein Westfalen eines jeden Jahres die Anleinpflicht für das gesamte Ortsgebiet, die Hafenstraße und den Hafenbereich. Für die restliche Zeit sind Hunde auf allen öffentlich zugänglichen Straßen, Plätzen, Wegen, Kuranlagen und sonstigen Freiflächen im Kurbereich sowie an den Badestränden stets beaufsichtigt zu führen und haben sich im direkten Einflussbereich des Besitzers oder der durch den Besitzer beauftragten Person aufzuhalten.
(4) Ausgenommen von den Regelungen des Abs. 3 sind brauchbare Jagdhunde bei Such-, Drück- und Treibjagden, bei der Jagd auf Wildtiere sowie bei der Nachsuche, sowie Jagdhunde in der Ausbildung bis zu einem Alter von drei Jahren.
(5) Absatz 2 gilt nicht für Blindenhunde beim zweckentsprechenden Einsatz.
(6) Verunreinigungen durch Tiere, insbesondere durch Hunde oder Pferde, sind auf allen öffentlich zugänglichen Straßen, Wegen, Plätzen, Kuranlagen und sonstigen Freiflächen, sowie am Badestrand von den Halterinnen, Haltern oder Aufsichtspersonen unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
(7) Das freie Laufenlassen von Kleinvieh und Geflügel auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, in öffentlichen Anlagen, Verkehrsräumen und Verkehrsmitteln und in allen Kur- und Bädereinrichtungen ist untersagt.
(8) Verwilderte Haustauben, Wildtauben, Enten, Möwen und andere Wildvögel dürfen nicht gefüttert werden.

 

§ 5 -Verunreinigungen von Verkehrsflächen-
(1) Es ist nicht gestattet, Straßen oder andere öffentliche Flächen sowie die auf und an diesen befindlichen Einrichtungen (insbesondere Gebäude und sonstige bauliche Anlagen) sowie Bäume
a) zu bemalen, zu beschriften oder zu beschmieren,
b) mit Plakaten, Anschlägen, Aufklebern, Werbemitteln oder sonstigen Beschriftungen zu bekleben oder zu versehen, oder die Vornahme solcher Handlungen durch Dritte zu veranlassen.

(2) Es ist nicht gestattet, Kleinabfälle wie Verpackungen aus Papier, Pappe, Plastik,
Taschentücher, Zigarettenkippen, Kaugummis, Hundetüten etc. auf Straßen, Wegen und
Plätzen sowie anderen öffentlichen Plätzen zu hinterlassen. Kleinabfälle sind mitzunehmen
und in die aufgestellten Abfallbehälter zu entsorgen.
(3) Es ist nicht gestattet, Hausabfälle in Straßenabfallbehälter zu entsorgen.
(4) Wer den Verboten nach Absatz 1 bis 3 zuwiderhandelt oder einen anderen hierzu
veranlasst, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet.
(5) Sperrmüll, Abfallsäcke und Abfallbehälter (Restmüll- und Biotonne dürfen nur am Abfuhrtag auf dem Bürgersteig oder am Straßenrand bereitgestellt werden.

 

§ 6 -Hausnummern-
(1) Die Hausnummer, mit der gemäß § 126 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) jeder Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte sein Grundstück versehen muss, ist bei Neubauten innerhalb von 14 Tagen nach Bezugsfertigkeit, an der Straßenseite des Hauptgebäudes über oder unmittelbar neben dem Hauseingang (Haupteingang) anzubringen und ständig vorzuhalten.
(2) Befindet sich der Hauseingang an der Seite oder an der Rückseite des Gebäudes, so muss die Hausnummer an der Vorderseite des Gebäudes, und zwar unmittelbar an der dem Hauseingang nächstliegenden Ecke des Gebäudes, angebracht werden. Liegt das Hauptgebäude mehr als 10 m hinter der Grundstücksgrenze und/oder ist das Gebäude durch eine Einfriedung von der Straße abgeschlossen, so ist die Hausnummer auch am Grundstückseingang anzubringen.

 

§ 7 -Gebrauch von Spiel- und Sportgeräten-
1. Das Steigenlassen von Drachen aller Art ist ausschließlich östlich des ausgewiesenen Hundestrandes gestattet. Es ist so zu betreiben, dass eine Gefährdung unbeteiligter Personen ausgeschlossen ist.
2. Das Strandsegeln ist am Badestrand in der Zeit vom 01. März bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres verboten. In der übrigen Zeit ist darauf zu achten, dass dritte Personen nicht gefährdet werden.

 

§ 8 -Brauchtumsfeuer-
(1) Brauchtumsfeuer bedürfen der Erlaubnis. Der Antrag auf Erlaubnis ist zwei Wochen vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Gemeinde Baltrum einzuholen. Die Errichtung von Brauchtumsfeuern vor Erhalt der Genehmigung ist nicht zulässig.
(2) Brauchtumsfeuer sind so einzurichten und zu sichern, dass eine Brandgefahr für die Umgebung ausgeschlossen ist und keine sonstige Gefährdung für Menschen, Tiere und die Umwelt entstehen kann.

(3) Brauchtumsfeuer dürfen nur am Ostersamstag oder Ostersonntag abgebrannt werden.

 

§ 9 -Ausnahmen-
1. Durch besondere Genehmigung der Gemeinde Baltrum können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung erteilt werden, sofern die Durchführung der jeweils beabsichtigten Maßnahme im öffentlichen Interesse liegt oder öffentliche Interessen, insbesondere die Belange des Kurortes, nicht entgegenstehen oder in denen die öffentlichen Interessen dies erfordern. Diese Ausnahmegenehmigung ist schriftlich zu beantragen und zu erteilen; sie ist jederzeit den berechtigten Personen auf Verlangen zur Kontrolle auszuhändigen.
2. Ausnahmen können jederzeit mit Nebenbestimmungen oder einem Widerrufsvorbehalt versehen werden. Bevor eine Ausnahme erteilt wird, soll möglichen Betroffenen die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist.
3. Die Bundeswehr, die Polizei, die Feuerwehr, der Zivilschutz, das Technische Hilfswerk und die Gemeinde Baltrum (auch die Kurverwaltung) sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dieses zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig und unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist.

 

§ 10 -Ordnungswidrigkeiten-
(1) Ordnungswidrig nach § 59 Absatz 1 des Nds. SOG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Geboten oder Verboten der §§ 4 bis 9 dieser Verordnung zuwider handelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 59 Absatz 2 Nds. SOG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

 

§ 11 -Inkrafttreten-
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden in Kraft. Gleichzeitig tritt die Baltrumer Gefahrenabwehrverordnung (BGefAVO) vom 11.12.2000 außer Kraft.

 

26579 Baltrum, den 20. August 2013
Gemeinde Baltrum
Tuitjer
-Bürgermeister-

Wichtige Informationen
zur Neuregelung der Hundehaltung!

 

Für Hundehalter gelten ab dem 01.07.2013 neue Regelungen. Die Gemeinde

Baltrum informiert über die wichtigen Änderungen.

 

 

1. Sachkunde

Hundebesitzer müssen die erforderliche Sachkunde zur Haltung von Hunden

nachweisen. Dazu sind Prüfungen abzulegen, die theoretische und praktische

Kenntnisse testen. Halter, die nachweisen können, in den letzten 10 Jahren

mindestens 2 Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten zu haben, sind

von dieser Pflicht entbunden.

Die Prüfungen nehmen speziell lizensierte Hundeschulen, Tierärzte, Vereine

oder Hundetrainer ab. Eine Liste der anerkannten Prüfer können Sie von der

Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und

Verbraucherschutz herunterladen.

 

2. Zentrales Melderegister

Seit dem 1.07.2013 müssen alle Hunde in Niedersachsen im zentralen

Melderegister angemeldet werden. Die Anmeldung ist kostenpflichtig, Um- und

Abmeldungen sind kostenfrei.

 

3. Chip- und Versicherungspflicht

Alle Hunde in Niedersachsen müssen mit einem Chip (mit Kennnummer)

gekennzeichnet sein. Darüber hinaus müssen Haftpflichtversicherungen für

alle Hunde abgeschlossen werden. Die beiden Punkte müssen der Gemeinde

Baltrum gegenüber nachgewiesen werden.

 

Dazu sind der Gemeinde die Kennnummer und die Versicherungsgesellschaft

mitzuteilen, bei der die Versicherung abgeschlossen worden ist.

Informationen erhalten Sie unter steueramt@baltrum.de oder unter der

Telefonnummer: 0 49 39/80 66

 

Eine Information der Gemeinde Baltrum!

 BA 03/16 1

Niederschrift Nr. 3 (16. Wahlperiode)
über die Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Baltrum
am 18. Juni 2013 im Sitzungssaal des Rathauses

Beginn: 20.30 Uhr
Ende: 22.38 Uhr

anwesend waren:
Ausschussvorsitzender Olaf Klün; Bürgermeister Berthold Tuitjer;
Ausschussmitglieder Andreas Dietrich; Gerd Linn; Ricklef Wietjes;Beratendes Mitglied Edzard Meyer;
Anita Hochgrebe; Dieter Helmers; Allg. Vertreter Harm Olchers; Kämmerer Erik Sauerborn;
Marketingleiter Stephan Moschner;Protokollführerin Beathe Prieb

Tagesordnung:-öffentlicher Teil- 
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen der anwesenden Ausschussmitglieder und der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses Nr. 2 (16. WP) vom 12. September 2012
4. Bericht des Betriebsleiters
5. Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes Kurverwaltung Baltrum
6. Auftragsvergabe an die Treuhand Oldenburg GmbH Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft für die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes Kurverwaltung Baltrum
7. Beratung und Beschlussfassung über den Erfolgsplan 2013 des Eigenbetriebes Kurverwaltung der Gemeinde Baltrum
8. Beratung und Beschlussfassung über den Vermögensplan 2013 des Eigen-Betriebes Kurverwaltung der Gemeinde Baltrum
9. Marketingaktivitäten
10. Öffnungszeiten u. Preisgestaltung SindBad
11. Service am Strand (Öffnungszeiten, Gitter, Ruhebänke)
12. Auftragsvergabe MDSI
13. Verschiedenes Wünsche, Anregungen
14. Schließung der Sitzung

Im Anschluss findet eine Bürgerfragestunde statt

Protokoll zum Download:

Öffentlicher Teil

TOP 1:
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der anwesenden Ausschussmitglieder und der Beschlussfähigkeit
Herr Klün eröffnet die Sitzung, und begrüßt zunächst Herrn Bürgermeister Tuitjer als neuen Betriebsleiter des Werksausschusses. Im Anschluss stellt er die ordnungsgemäße Ladung der anwesenden Ausschussmitglieder und die Beschlussfähigkeit fest

TOP 2:
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird einstimmig als für den Sitzungsverlauf maßgebend festgestellt.

TOP 3:
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses Nr. 2 (16. WP) vom 12. September 2012
Die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses Nr. 2 (16. WP) vom 12. September 2012 wird einstimmig genehmigt.

TOP 4:
Bericht des Werkleiters
Zunächst bedankt sich Herr Tuitjer für die freundliche Aufnahme und die gute Zusammenarbeit.

Finanzielle Situation
Laut Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011 betrug der Jahresfehlbetrag bei der Kurverwaltung ca. 644.000,- Euro. Die Zahlen für das Jahr 2012 liegen noch nicht vor. Für das Jahr 2013 ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 144.000,– Euro eingeplant.
Der nach wie vor bestehende Investitionsstau im Bereich des SindBades wurde von Herrn Tuitjer bestätigt. Ebenso wurde ein Personal-Mehrbedarf festgestellt.

Beschwerdemanagement
Als besonders wichtig erachtet Herr Tuitjer ein gut funktionierendes Beschwerdemanagement um die Zufriedenheit der Urlaubsgäste auf Dauer zu gewährleisten. Leider mangelt es an den entsprechenden Anlaufstellen für die Gäste, wie z. B. der Info der Kurverwaltung oder dem Strandservice an Personal. Diese Servicebereiche sind während der Saison mit dem erhöhten Gästeaufkommen teilweise stark überlastet.

Sindbad
Im Kurmittelbereich fehlt eine Physiotherapeutin zur Verstärkung des Teams. Eine entsprechende Stellenausschreibung hat bereits stattgefunden. Der Hauptausschuss wird über die Einstellung einer geeigneten Fachkraft entscheiden. Auch über die Einstellung eines Jugendclubleiters wird zu entscheiden sein.

TOP 5:
Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes Kurverwaltung Baltrum
Herr Sauerborn verliest zunächst die Sitzungsvorlage. Sodann empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat nachfolgende Beschlussfassung:

1. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Baltrum die Feststellung
des von der Treuhand Oldenburg GmbH geprüften Jahresabschlusses 2011
einstimmig.
2. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Baltrum die Feststellung
des Lageberichts 2011 einstimmig.
3. Der Betriebsleiterin wird für das Wirtschaftsjahr 2011 einstimmig Entlastung erteilt.
4. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Baltrum einstimmig, den
Jahresverlust 2011 in Höhe von 644.014,40 € in voller Höhe durch Zahlung der
Gemeinde Baltrum auszugleichen.

TOP 6:
Auftragsvergabe an die Treuhand Oldenburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes Kurverwaltung Baltrum
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Rat einstimmig, der Treuhand Oldenburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Oldenburg, den Auftrag zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2012 des Eigenbetriebes Kurverwaltung Baltrum zu erteilen.

TOP 7:
Beratung und Beschlussfassung über den Erfolgsplan 2013 des Eigenbetriebes Kurverwaltung der Gemeinde Baltrum
Herr Sauerborn erläutert die Sitzungsvorlage. Bezüglich der Konten 8101 bis 8103 möchte Herr Dietrich wissen, ob die Mieten im Laufe der Zeit angepasst wurden. Herr Olchers erklärt, dass es hierfür einen Mietspiegel gibt, bei dem Baujahr und Größe der Wohnung als Bemessungsgrundlage gelten. Die Mietnebenkosten werden gesondert abgerechnet.
Nachdem keine weiteren Fragen vorliegen, stimmt der Betriebsausschuss dem Erfolgsplan 2013 des Eigenbetriebes Kurverwaltung der Gemeinde Baltrum einstimmig zu.

TOP 8:
Beratung und Beschlussfassung über den Vermögensplan 2013 des Eigenbetriebes Kurverwaltung der Gemeinde Baltrum
Herr Sauerborn erläutert die Sitzungsvorlage. Für die Ausrüstung der DLRG-Station muss ein Eigenanteil von 9.000,– statt 7.500,– € aufgebracht werden, da nicht alle beantragten Gegenstände gefördert werden.

Ein Betrag von 5.000,– € wurde für die Anschaffung von neuen Massagebänken angesetzt. Herr Dietrich möchte wissen, wie viele Massagebänke in der Therapieabteilung benötigt werden. Laut Auskunft von Frau Seiffart werden 5 Bänke benötigt. Die Preise liegen bei ca. 1.800,– Euro pro Stück für eine einfache Ausführung.
Nachdem keine weiteren Fragen vorliegen, stimmt der Betriebsausschuss dem Vermögensplan 2013 des Eigenbetriebes Kurverwaltung der Gemeinde Baltrum einstimmig zu.

TOP 9:
Marketingaktivitäten
Herr Moschner berichtet von den laufenden Marketingaktivitäten. Verschiedene Messen haben bereits stattgefunden oder befinden sich noch in der Planung. Im Wesentlichen geht es darum, neue Gäste jeder Altersklasse zu gewinnen und Stammgäste mit verschiedenen Aktivitäten und Events an die Insel zu binden. Hierbei kommt es natürlich auf einen gut funktionierenden Service an, der hält was die Werbung verspricht. Aus diesem Grund ist es wichtig, genügend Servicepersonal und verlässliche Öffnungszeiten zu gewährleisten. Dies ist bislang leider nicht immer geglückt. Insbesondere spricht Herr Moschner hier die personelle Situation in der Kurmittelabteilung an. Da aus Personalmangel die Rezeptbehandlungen bevorzugt terminiert wurden, kamen die Wellnessangebote viel zu kurz. Auch die neuen kürzeren Öffnungszeiten des SindBades seien nicht besonders gästefreundlich, besonders im Hinblick auf das derzeit herrschende schlechte Wetter. Bei der Strandkorbvermietung sieht es ähnlich aus. Der Strandkorbservice ist ebenfalls mit lediglich zwei Mitarbeitern komplett unterbesetzt. Längere Öffnungszeiten bei der Strandkorbvermietung und besserer Gästeservice sind damit nur sehr schwer realisierbar. Für die Säuberung des Strandes in östlicher Richtung schlägt Herr Moschner vor, wie auf Langeoog auch, größere Abfallbehälter aufzustellen, die wöchentlich per Radlader abtransportiert und geleert werden können. Herr Olchers berichtet, dass es beim NABU ein ähnliches System gibt für die Fischerei. Dort können Netze und anderer Abfall aus dem Meer in entsprechenden Sammelbehältern entsorgt werden. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, sich hier anzuschließen. Herr Moschner berichtet weiter, dass lt. Veranstaltungskalender in diesem Jahr rund 2.600 Veranstaltungen angeboten werden. Generell kann man sagen, dass die Abendveranstaltungen schlechter besucht wurden. Hier entstehen leider hohe Kosten. Bei den Veranstaltungen für Kinder werden dagegen nur geringe Zuschüsse benötigt.
Die Anzahl der Messen wurde in den vergangenen zwei Jahren lt. Ratsbeschluss reduziert. Man sollte aber nicht außer Acht lassen, dass Messen eine sinnvolle Ergänzung zur Online-Werbung darstellen. Geplant ist unter anderem die Stammgastmesse 2014 in Münster mit den OFI-Mitgliedern. Die Messe mit den Mitgliedern der Nordsee GmbH wurde bereits im April in Köln durchgeführt. Im Oktober steht die Messe auf dem Brockumer Großmarkt an. Hierbei handelt es sich um die größte und kostengünstigste Messe. Da die Messe bei den Ratsmitgliedern in die Kritik geraten ist, sollen diesmal Filme und Bilder gemacht werden, um die Veranstaltung besser bewerten zu können.
Für weitere sechs Reisebörse-Messen wurde Herr Klose (Betreiber der Reisebörsen) beauftragt, das Baltrumer Gastgeberverzeichnis in verschiedenen, hauptsächlich ostdeutschen Städten zu präsentieren. Die Kosten hierfür betragen jeweils 250,– € pro Messe. Herr Linn bezweifelt, dass der ostdeutsche Raum das richtige Zielgebiet für diese Werbeaktionen ist. Ein langfristiger Messeplan kann leider nicht erstellt werden, da die Anmeldungen sehr früh erfolgen müssen und einige Messen nur mit einer Mindest-Teilnehmerzahl stattfinden. Das neue Gastgeberverzeichnis soll in einer Auflage von 55.000 Stück erscheinen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf netto ca. 28.000,– €.Herr Linn schlägt vor, die Anzeigenpreise im Prospekt zu senken, um dadurch den Anreiz für die Inserenten zu erhöhen und so das Angebot zu erweitern. Der Druck der Veranstaltungskalender 2014 wird mit 6.000 Exemplaren ca. 10.000 € kosten. Zusätzlich ist eine kompakte Imagebroschüre in einer Auflage von etwa 2000 Stück geplant. In dieser Broschüre soll die Insel eindrucksvoll dargestellt und alle wichtigen Informationen aufgeführt werden. Zusätzlich können die Vermieter Anzeigen schalten. Ein Gastgeberverzeichnis soll nicht darin enthalten sein.

Da die Zugriffe durch Smartphones stark angestiegen sind, muss die Homepage dringend daran angepasst werden. Die bisherige Version gestaltet sich für Smartphone-Nutzer sehr unübersichtlich. Im Zuge der Anpassung sollte die Homepage mit Infoseiten bezüglich QR-Codes ergänzt werden. Mit Hilfe der QR-Code-Informationen können die Gäste jederzeit und überall die aktuellsten Informationen, wie z. B. geänderte Öffnungszeiten, Veranstaltungen usw. erhalten. Laut Auskunft von IC-Tourismus sind dafür Kosten in Höhe von 5-6000 € notwendig.
Bezüglich der Kinderanimation „Onnie und die Ahois“ schlägt Herr Moschner vor, die Figuren weiterhin in das Marketingkonzept einzubinden, da die Grundlagen für weitere Aktionen bereits vorhanden sind und keine weiteren großen Kosten verursachen. Wie Herr Sauerborn bestätigt, lauteten die beiden letzten Rechnungen nur über verhältnismäßig kleine Beträge. Herr Klün und Herr Linn weisen noch einmal darauf hin, dass die Aktion „Onnie und die Ahois“ laut Ratsbeschluss aufgrund der hohen Kosten ursprünglich eingestellt werden sollte. Herr Tuitjer schlägt vor, die Aktion bei minimalen Kosten fortzuführen. Falls die Zugriffe auf die „Onnie“-Seiten rückläufig werden, könnte man die Animation immer noch einstellen.
Herr Linn kritisiert, dass die Homepage in Bezug auf die Aktualität schlecht gepflegt wird. Teilweise würden dort noch Veranstaltungen veröffentlicht, die schon längst stattgefunden haben. Es sollte mehr darauf geachtet werden, aktuelle Veranstaltungen und TOP-Highlights besonders herauszustellen. Herr Tuitjer schlägt vor, sich von Herrn Melchert von der Nordsee-GmbH bei seinem Baltrum-Besuch beraten zu lassen.
Abschließend möchte Herr Linn wissen, warum sich die Kosten im Marketing lt. Haushaltsplan (Kto. 4616) verdoppelt haben. Herr Sauerborn wird mit der Klärung beauftragt.

TOP 10:
Öffnungszeiten u. Preisgestaltung SindBad
Einleitend spricht sich Herr Moschner dafür aus, die Preise nicht zu erhöhen, da die letzte Erhöhung noch nicht so weit zurück liegt. Herr Dietrich spricht sich für eine Erhöhung der Preise im Wellnessbereich aus.
Herr Moschner erklärt, dass es Beschwerden seitens der Gäste wegen der geänderten Öffnungszeiten gibt. Die Zeiten wurden aufgrund der vormittags stattfindenden Schwimmkurse, den Reinigungszyklen und der Pausenregelung geändert. Herr Klün vertritt die Meinung, dass man die Öffnungszeiten, besonders im Hinblick auf die Wochenenden, einheitlicher gestalten sollte. Herr Moschner hält eine Schließung des SindBades von Anfang November bis Mitte Dezember für sinnvoll. Während dieser Zeit sind weitaus weniger Gäste auf der Insel wie im Januar und Februar. Herr Dietrich erkundigt sich, ob diese Lösung mit den Urlaubsansprüchen der Mitarbeiter und den durchzuführenden Reparatur- und Wartungsarbeiten zu vereinbaren ist. Herr Klün schlägt vor, dies zunächst intern zu klären und dann noch einmal ausführlich in Hauptausschuss und Rat zu diskutieren. Herr Moschner berichtet, dass die Eintrittspreise für Insulaner und Beschäftigte bei der letzten Preiskalkulation nicht angepasst wurden. Derzeit zahlen Insulaner und Beschäftigte 5,– € Eintritt im SindBad und sind somit gegenüber den Gästen benachteiligt. Nach kurzer Diskussion wird der Beschlussvorschlag, die Anpassung des Eintrittspreises für Insulaner und Beschäftigte auf 3,50 € festzulegen, einstimmig an den Rat empfohlen.

TOP 11:
Service am Strand (Öffnungszeiten, Gitter, Ruhebänke)
Wie Herr Tuitjer berichtet, wurde er mehrfach von Gästen auf die Gitter an den Strandkörben angesprochen. Möglicherweise handelt es sich hier aber auch um Gäste, die bislang immer kostenlos die Strandkörbe genutzt hatten, was nun nicht mehr möglich ist. Herr Dietrich schlägt vor, mehr Sitzgelegenheiten am Strand zu schaffen.
Herr Klün möchte wissen, ob die Gitterschlösser, wie gefordert, an anderer Stelle angebracht wurden. Nach Auskunft von Herrn Helmers wurden ca. 70 Körbe überarbeitet. Das Problem mit den Schlössern wird seiner Meinung nach dadurch aber nicht gelöst. Es mangele im Wesentlichen an Personal. In der Sommersaison fehlten mindestens zwei Mitarbeiter zusätzlich am Strand, um einen ausreichenden Service für die Gäste zu bieten.
Zu den Öffnungszeiten teilt Herr Helmers mit, dass der Strandkorbcontainer aktuell von 10-15 Uhr geöffnet ist, wobei die Öffnungszeiten durchaus flexibel gehandhabt werden, wie z. B. bei Tagesgästen oder sehr gutem Wetter. Die Kurverwaltung verfügt momentan über 650 Strandkörbe. Herr Klün möchte wissen, ob es ein Kataster gibt, in dem die Betriebsdauer der Körbe festgehalten wird. Herr Helmers teilt dazu mit, dass ein solches Kataster geführt wird.

Bezüglich der Ruhebänke wird vorgeschlagen, an den Strandabgängen jeweils zwei Bänke aufzustellen. Abschließend macht Herr Helmers den Vorschlag, im Dorf zukünftig nur Strandkörbe ohne Nummer aufzustellen. Diese Strandkörbe sollen im Dorf verbleiben und nicht wie sonst, bei Bedarf an den Strand geholt werden.

TOP 12:
Auftragsvergabe MDSI
Laut Auskunft von Herrn Tuitjer kann die Reederei Baltrum-Linie nachträglich in das System der Firma MDSI eingebunden werden. Bei einem Gespräch mit der Reederei zeigte man sich sehr interessiert, zumal bereits vorhandene Geräte der BL größtenteils mit dem System kompatibel sind. Weitere Vorteile für die Baltrum-Linie wären die Möglichkeiten der Vorausbuchungen und die Benachrichtigung der Fahrgäste per SMS bei Ausfällen oder Verspätungen. In der heutigen Gesellschafterversammlung der BL wird der Vorschlag thematisiert. Sollte die Baltrum-Linie sich an dem Modell beteiligen, könnte man die volle Version von MDSI nutzen.
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, der Einführung des Systems der Firma MDSI zuzustimmen, unabhängig davon, ob man sich für die kleine oder die große Version entscheidet.

TOP 13:
Verschiedenes, Wünsche, Anregungen

Hundekottüten
Herr Helmers fragt nach, welche Hundekottüten zukünftig bestellt werden sollen. Es gab in der letzten Zeit häufiger Kritik und Anregungen hinsichtlich der Größe und der Stärke der Tüten. Man einigt sich darauf, zukünftig die qualitativ hochwertigeren Tüten zu bestellen.

TOP 14:
Schließung der Sitzung
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt Herr Klün die Sitzung des Betriebsausschusses um 22.38 Uhr.

Bürgerfragestunde

Klün (Ausschussvorsitzender)
Berthold Tuitjer (Bürgermeister)
Beathe Prieb (Protokollführerin)