Informationen für Gäste aus Drittstaaten

Drittstaatsangehörige, die sich zur Zeit mit einem gültigen Visum oder erlaubt visumfrei im Bereich des Landkreises Aurich aufhalten und aufgrund der Coronakrise die Rückreise nicht antreten können (Flug gestrichen, Grenze geschlossen etc.), können sich vor Ablauf des erlaubten Aufenthalts per E-Mail auslaenderbehoerde@landkreis-aurich.de an die Ausländerbehörde des Landkreises wenden können. Folgende Dokumente/Angaben sind erforderlich: Scan oder Foto des Reisepasses (Personalienseite, Visummarke, Einreisestempel) Buchungsunterlagen/Bestätigung der Fluggesellschaft o.ä. Adresse des gegenwärtigen Aufenthalts (Ansprechpartner, Adresse, Telefon-/Handy-Nr. ) Die Mitarbeiter*innen der Ausländerabteilung werden sich dann mit den betreffenden Personen in Verbindung setzen und ihren weiteren Aufenthalt im Landkreis Aurich klären.

 

Quelle:
Landkreis Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Tel.: 04941 16 3800
Fax: 04941 16 3899
www.landkreis-aurich.de

 

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

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