28 Nov. Rundschreiben Nr.06/2011
Gemeinde Baltrum
Rundschreiben Nr.06/2011
Die Bürgermeisterin Baltrum, 28. November 2011
WURFSENDUNG AN ALLE BRIEFABHOLERR
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Kurtaxe
Die Vermieter werden gebeten, die restlichen Kurtaxanmeldungen 2011 abzugeben, damit alle Adressen für den Prospektversand erfasst werden können.
Abmeldung Saisonpersonal
Das Ordnungsamt erinnert daran, dass sich das Saisonpersonal vor Verlassen der Insel ordnungsbehördlich abmelden muss.
Öffnungszeiten der Baltrumer Geschäfte, Restaurants und Gaststätten im November und Dezember 2011
Damit unsere Gäste einen guten Überblick haben, bitten wir alle Inhaber und Betreiber der Baltrumer Geschäfte, Restaurants und Gaststätten um Bekanntgabe und/oder Aktualisierung ihrer Öffnungszeiten im „Baltrumer Branchenbuch“, bei der Kurverwaltung oder durch entsprechende Aushänge.
Streupflicht/Winterdienst
Aus gegebenem Anlass weise ich auf die bestehende Streu- und Räumpflicht der Hauseigentümer, also auch der Zweitwohnungsbesitzer hin.
Verunreinigungen der öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen durch Hunde und Pferde
Hundehalter u. Hundehalterinnen (auch Pferdehalter bzw. –halterinnen) oder die mit der Führung oder Beaufsichtigung von Hunden oder Pferden beauftragt sind, sind verpflichtet, zu verhüten, dass ihr Hund/Pferd
– Unbeaufsichtigt herumläuft,
– Personen oder Tiere gefährdend anspringt oder anfällt,
– öffentliche Verkehrsflächen oder Anlagen beschädigt oder mit Kot verunreinigt.
Nach einer Verunreinigung durch Kot ist der Hunde- /Pferdehalter bzw. Hunde- /Pferdehalterin oder die mit der Führung oder Beaufsichtigung beauftragten Person unverzüglich zur Säuberung verpflichtet. Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor. Im Interesse eines sauberen Ortsbildes wird um Einhaltung gebeten.
Niedersachsen Ports informiert:
In der Zeit vom 07. November 2011 bis 31. März 2012 dürfen wegen Überflutungsgefahr keine Wippen, Drei- oder Vierradkarren über Nacht im Hafenbereich abgestellt werden, da Hafenanlagen wie Stromsäulen etc. beschädigt werden können. Widerrechtlich abgestellte Wippen etc. werden aus dem Hafenbereich entfernt und entsorgt!!! Die Grünfläche vor der Baltrum-Linie steht nur denjenigen als Abstellplatz zur Verfügung, die dort kurzfristig „parken“ wollen (Wochenende etc.). Dauerparker wie z. B. Fremdfirmen, Eigentums- bzw. Zweitwohnungsbesitzer, die sich nicht auf der Insel aufhalten, werden angehalten, ihre Wippen und Karren von der Grünfläche zu entfernen. Ansonsten werden auch diese kostenpflichtig entsorgt.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Wietjes-Paulick