Moin,

anbei der Link zur aktuellen Verordnung. In Par. 7a wurde jetzt auch unmittelbar in der Verordnung der Zugang zu den Inseln geregelt.

https://www.niedersachsen.de/download/154319/Niedersaechsisches_Gesetz-_und_Verordnungsblatt_10_2020_vom_17.04.2020_mit_der_Niedersaechsischen_Verordnung_zum_Schutz_vor_Neuinfektionen_mit_dem_Corona-Virus_ab_Seite_74_.pdf

 

nds_gvbl_2020_10_

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum

Bürgermeister/Kurdirektor

Haus 130
26759 Baltrum
Tel. 04939-8022

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Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegende Allgemeinverfügung des LK Aurich vom heutigen Tage übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Die Allgemeinverfügung wurde bzgl. der Begrifflichkeiten „Risikogebiete“ und „besonder betroffene Gebiete“ an die Begriffe der Verordnung des Landes Niedersachsen angepasst.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Tammo Bents

 

Mit frendlichen Grüßen
Der Landrat
Im Auftrage

 

20200418 - Allgemeinverfügung ReiserückkehrerPassen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegende Allgemeinverfügungen Aufenthaltsrechtliche Regelung des Landkreises Aurich vom 17.4.2020 übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

 

Mit frendlichen Grüßen
Der Landrat
Im Auftrage

 

20200417 - Allgemeinverfügung Aufenthaltsrechtliche Regelung

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegende Allgemeinverfügungen zum Thema Zugang zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen des Landkreises Aurich vom 17.4.2020 übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

 

Mit frendlichen Grüßen
Der Landrat
Im Auftrage

 

20200417 - Allgemeinverfügung Ausweitung Zugang Krankhaus und Pflegeeinrichtungen

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegende Allgemeinverfügungen zu Hygienevorschriften und für die Beschränkung sozialer Kontakte des Landkreises Aurich vom 17.4.2020 übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

 

Mit frendlichen Grüßen
Der Landrat
Im Auftrage

 

20200417 - Allgemeinverfügung Hygienevorschriften Beschränkung sozialer Kontakte

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

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Brief aus der Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund von Nachfragen weisen wir darauf hin, dass die Lockerung des Reiseverbotes aus anderen als benachbarten Landkreisen und Städten des Landkreises Aurich aufgehoben wurde und für die Inseln weiterhin die Zugangsbeschränkung aus der Allgemeinverfügung vom 02.04.2020 gilt.

https://www.landkreis-aurich.de/fileadmin/dateiablage/32-ordnungsamt/pdf/Allgemeinverfuegung_Zugang_Inseln_0204.pdf

Nach § 1 Abs. 4 der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind weiterhin die Beherbergungen in Hotels und Ferienwohnungen in Niedersachsen (also auch auf der Insel) untersagt.

 

Auch die Allgemeinverfügung zur Nutzung von Zweitwohnungen hat weiterhin Gültigkeit!
https://www.landkreis-aurich.de/fileadmin/dateiablage/32-ordnungsamt/pdf/Allgemeinverfuegung_Nebenwohnung_0304.pdf

 

Mit freundlichen Grüßen
Berthold Tuitjer

 

Gemeinde- und Kurverwaltung Baltrum
Bürgermeister und Kurdirektor Berthold Tuitjer
Haus 130
25759 Baltum

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

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Brief aus dem Landratsamt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend übersende ich Ihnen die Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Beschränkung der Beherbergung angesichts der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) vom 09.04.2020. Diese Allgemeinverfügung ersetzt die zuvor gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich zur Beschränkung der Beherbergung zu touristischen Zwecken vom 03.04.2020 und enthält im Vergleich eine inhaltliche Änderung.

 

So wurden die nachfolgenden Regelungen mit der jetzigen Allgemeinverfügung gestrichen: „Der Aufenthalt von Personen, die sich zu Besuchszwecken aus einem Landkreis oder einer Stadt, der/die nicht direkt an den Landkreis Aurich grenzt, hier aufhalten, ist untersagt“ (ehemals Ziffer 2.) und „Der Landkreis Aurich kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere des Infektionsschutzes, nicht entgegenstehen“ (ehemals Ziffer 3.). Die Anpassungen erfolgten unter Berücksichtigung der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 07. April 2020.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Janssen

Mit frendlichen Grüßen
Der Landrat
Im Auftrage

 

20200409 - Allgemeinverfügung über die Beschränkung der Beherbergung

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

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Die Verordnung soziale Kontakte ist mit Wirkung ab heute nochmals angepasst worden:

https://www.niedersachsen.de/download/153755/Auszug_aus_dem_Niedersaechsischen_Gesetz_und_Verordnungsblatt_8_2020_vom_07.04.2020.pdf

§ 1 Abs. 2 ist gestrichen worden, d.h. in den eigenen vier Wänden und auf dem Grundstück gibt es – unter Beachtung des Gebots aus § 1 Abs. 1 generell möglichst Kontakte zu vermeiden – Erleichterungen, die Besuche im engen Umfeld (Kinder, enge Freunde, Lebensgefährten) ermöglichen.

Der nunmehr ersatzlos gestrichene Abs. 2 besagte:
(2) Kontakte innerhalb der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück sind auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes beschränkt, soweit nicht die Voraussetzungen des § 3 vorliegen.

Dazu das Statement der Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann:

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/gesundheit_pflege/gesundheit/infektionsschutz_ansteckende_krankheiten/statement-von-gesundheitsministerin-dr-carola-reimann-zur-geplanten-neufassung-der-verordnung-uber-die-beschrankung-sozialer-kontakte-zur-eindammung-der-corona-pandemie-187216.html

In § 3 Nr. 11 und 12 gelten für Hochzeiten/Beerdigungen nunmehr eine Höchstzahl von 10 Personen.

 

Aufgrund von Nachfragen wichtiger Nachtrag:

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Zugangsbeschränkung für die Inseln gilt weiterhin. Diese Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich verschärft die Regelung der landesweiten Verordnung.

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegende fünf Allgemeinverfügungen des Landkreis Aurich vom 3. April mit der Bitte um Kenntnisnahme. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Allgemeinverfügung „Hygiene“ die bisherige Allgemeinverfügung „soziale Kontakte“ komplett aufgehoben wird, da dass Land Niedersachsen in der morgen in Kraft tretenden Rechtsverordnung entsprechende Regelungen getroffen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Tammo Bents

Der Landrat
Im Auftrage

Link zur Verordnung:
https://www.niedersachsen.de/download/153755/Auszug_aus_dem_Niedersaechsischen_Gesetz_und_Verordnungsblatt_7_2020_vom_03.04.2020.pdf

 

20200403 - Allgemeinverfügung Reiserückerer

 

20200403 - Allgemeinverfügung Nebenwohnung

 

20200403 - Allgemeinverfügung Hygienevorschriften Beschränkung sozialer Kontakte + Aufhebung soz. Kontakte

 

20200403 - Allgemeinverfügung Beherbergung

 

20200403 - Allgemeinverfügung Ausweitung Zugang Krankhaus und Pflegeeinrichtungen

 

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis Aurich lockert die Restriktionen für die Inseln. So werden die bestehenden Ausgangsbeschränkungen für Insulaner aufgehoben. Das heißt: Ab Montag, 6. April 2020, dürfen Personen, die ihren ersten Wohnsitz auf Norderney, Juist oder Baltrum haben, die Inseln wieder verlassen bzw. vom Festland auf die Insel fahren. Und auch Firmen, die auf der Insel tätig sind, können dort wieder arbeiten. Bislang war dies als Ausnahme auf die „kritische Infrastruktur“ beschränkt.

 

Urlauber und Zweitwohnungsbesitzer sind von der Lockerung ausdrücklich ausgenommen. Für sie gilt weiterhin ein Beförderungsverbot.
Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl an Corona-Infektionen hatte der Landkreis Aurich am 22. März die Ausgangsbeschränkung für Einheimische mit einer entsprechenden Verfügung erlassen, nachdem Urlauber bereits zuvor aufgefordert worden waren, die Inseln zu verlassen.

Die aktuelle Allgemeinverfügung finden Sie im Anhang.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Müller-Gummels

 

20200402 - Allgemeinverfügung Zugang Inseln

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

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Neue Allgemeinverfügungen des Landkreis Aurich vom 2.4.2020 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Ab dem 6. April wird damit das Verbot für Insulaner, die Insel zu verlassen, die am 22. März verfügt wurde, aufgehoben. Gleiches gilt für Handwerker und Arbeitnehmer. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Allgemeinverfügung „Zugang zu den Inseln“ erst ab dem 06.04.2020 Anwendung findet.

 

20200402 - Allgemeinverfügung Zugang Inseln

 

20200402 - Allgemeinverfügung Wohnmobile

 

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 

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